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INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165

Die invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers

Kapitel 19 Flusskrebse Rote Listen Sachsen-Anhalt 2020

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 393–401 19 Bearbeitet von Otfried Wüstemann, Wolfgang Wendt und Kamilla Kubaczynski (3. Fassung, Stand: September 2019) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehn- fusskrebse), die weltweit mit etwa 10.000 Arten verbreitet ist (Gruner et al. 1993). Namensgebend ist die Tatsache, dass sie fünf deutlich sichtbare Rumpf- beinpaare besitzen. Flusskrebse kommen mit Ausnah- me der Antarktis, des afrikanischen Festlandes, dem nördlichen Zentralasien und dem Indischen Subkon- tinent rezent auf allen Kontinenten vor (Hobbs, 1988). Ursprünglich waren die Flusskrebse Meeresbewohner, die aber bereits in der Trias (vor 245 bis 200 Millio- nen Jahren) das Süßwasser eroberten (Scholz 2002). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe gehören die in Deutschland bodenständigen süßwasserbewohnen- den Flusskrebse zur Familie der Astacidae (Albrecht 1982), deren Vertreter in Europa und im westlichen Nordamerika leben. Flusskrebse sind die größten mobilen Evertebraten in unseren Gewässern (Füreder 2009). Sie haben im Gegensatz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Krebse der Familie Astacidae leben bevorzugt in langsam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen ange- legte Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (wassergefüllte Steinbru- che, Kies-, Lehm- und Sandgruben) bei entsprechen- der Wasserqualität und Biotopstruktur bewohnen. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausge- wählten Arten In Deutschland kommen drei autochthone Fluss- krebsarten vor, der Edelkrebs, Astacus astacus (Linnaeus, 1758), der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium (Schrank, 1803) und der Dohlenkrebs, Austropotamobius pallipes (Lereboullet, 1858) (Zim- mermann 2011). Der Steinkrebs und der Dohlenkrebs bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutsch- lands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nennen Zimmermann & Haase (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. Daher ist der Edelkrebs die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt. Neben den drei autochthonen Arten gibt es heute in Deutschland mehrere nichtheimische Arten, die sich in den Gewässern etablieren konnten. In Sachsen-Anhalt wurden bisher vier Fremdarten nachgewiesenen, von denen drei invasiv sind. Flusskrebse (Astacidae) Die noch vorhandenen Restbestände des in Sachsen- Anhalt heimischen Edelkrebses sind im Verlauf der letz- ten 15 Jahre stark rückläufig, was vor allem der weite- ren Ausbreitung des Kamberkrebses zuzuschreiben ist. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Kamberkrebs, Orconectes limosus (Rafinesque 1817), der Galizische Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (Eschholz 1823), der Signalkrebs, Pacifastacus leniusculus (Dana 1852), der Kaliko-Krebs Orconectes immunis (Hagen 1870), der Rote Amerika- nische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (Girard 1852) und der Marmorkrebs Procambarus fallax (Hagen 1870) f. virginalis in die Gewässer Deutschlands ein- geschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gattung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, gelangten die anderen vorgenannten Arten erst später zu uns. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungsversuch des bekannten Fischzüchters Max von dem Borne zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teiche bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einbürgerung besiedelten ihre Nachkommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr widerstandsfähige und zudem wanderfreudige Kamberkrebs erreicht in Fließgewäs- sern Ausbreitungsgeschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (Pieplow 1938, Schweng, 1968). Eine zusätz- liche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaßnahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfischerei (als „Köderkrebs“), aber auch durch Aquarianer und Gartenteichbesitzer. In Sachsen-An- halt ist er längst der häufigste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs gelangte 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa. Inzwischen ist er durch Be- satz in vielen Landesteilen Deutschlands heimisch geworden und bildet stabile Populationen aus. Der Signalkrebs kann sich in kurzer Zeit expansiv aus- breiten. Ein Hinweis, dass die Art in der Mulde bei Dessau vorkommt, ist nicht belegt (Wendt 2016). Auch ein Hinweis auf ein Vorkommen im Ohrekreis konnte nach Überprüfung im Jahr 2003 nicht bestä- tigt werden (Wüstemann & Wendt 2004). Erst im Spät- sommer 2019 wurde die invasive Art in der Ohre und im Bauerngraben (Ohrekreis) sicher nachgewiesen. Anlass der Nachsuche waren Krebsscheren in einer Fischotterlosung. Die Herkunft der Tiere und die aktu- elle Bestandsgröße sind noch unklar. Der Marmorkrebs, der über die Aquaristik den Weg nach Deutschland und in die Freilandgewäs- 393 Flusskrebse ser gefunden hat, stammt wahrscheinlich aus dem Süden der USA. Als weltweit einziger sich partheno- genetisch (Jungfernzeugung) vermehrender Zehn- fußkrebs besitzt der Marmorkrebs ein gewaltiges Vermehrungs- und Ausbreitungspotential. Für Sachsen-Anhalt wurde diese Krebsart erstmals in einem Dorfteich im Saalekreis nachgewiesen, als dort Dutzende Krebse das Gewässer durch Landgänge ver- ließen (Wendt 2010). Trotz mehrjähriger Bemühungen konnte der Bestand bislang nicht gänzlich ausge- merzt werden (Wendt 2013, 2016). Der letzte siche- re Nachweis stammt aus dem Jahr 2019. Darüber hinaus konnten 2019 neue Vorkommen des Marmor- krebses in zwei weiteren Stillgewässern im Saalekreis belegt werden. Eine weitere Meldung über einen Einzelfunde der Art bei Magdeburg konnte nicht be- stätigt werden, da diesem kein plausibler Fundort zuzuordnen war. Um die Ausbreitung dieser invasiven Art in Sachsen-Anhalt zu verhindern, ist eine zeitnahe Umsetzung der auf Basis des § 40 BNatSchG entwi- ckelten Managementmaßnahmen erforderlich. Der aus den Gewässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Gali- zische Sumpfkrebs wurde gegen Ende des 19. Jahr- hunderts zielgerichtet in die durch die Krebspest entvölkerten Gewässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlicherweise nahm man seinerzeit an, dass die- se Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen trotz dieser Fehl- einschätzung erfolgreich. Im Verbreitungsatlas zur Fischfauna Sachsen-Anhalts von 1997 (Kammerad et all. 1997) werden sechs Vorkommen genannt. Es ist nicht bekannt, ob außer dem 2009 bestätigten Alt- vorkommen aus der Spetze in Grauingen heute noch weitere Vorkommen in Sachsen-Anhalt existieren. In der Neuauflage des Verbreitungsatlas zu Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Kammerad et al. 2012) sind die zehnfüßigen Krebse, trotzdem sie dem Fischereirecht unterliegen, nicht mehr enthalten. Aufgrund des bislang unkontrollierbaren Handels mit fremdländischen Krebsarten und dem geringen Wissen über die Folgen von Freilandansiedlungen, wächst die Gefahr, dass weitere invasive Krebsarten in die Gewässer Sachsen-Anhalts eingeschleppt werden. Der Edelkrebs bewohnt als einzige autochthone Krebsart Sachsen-Anhalts vorzugsweise Gewässer des Tieflandes sowie der unteren und mittleren Ge- birgslagen. Entscheidend für das Vorkommen der Art ist, dass die Durchschnittstemperatur des Gewässers im Sommer über 12 °C (besser 15 °C) beträgt, da sich die Tiere ansonsten nicht fortpflanzen und erfolgreich häuten können. Wassertemperaturen über 25 °C kann der Edelkrebs nur kurzzeitig überleben (Hager 1996). Dagegen stellt er weit weniger Ansprüche an die Wasserqualität seines Wohngewässers als allgemein angenommen und ist erstaunlich unempfindlich ge- genüber organischer Belastung, reagiert jedoch emp- findlich auf den Eintrag von Pestiziden und anderen Umweltgiften. Typische Edelkrebsgewässer besitzen eine strukturreiche Gewässersohle aus festem Subs- trat (z. B. Mergel, Lehm, Ton, Torf, Kies, Flussschotter u. Steinauflage) und eine große Uferzone mit vielen Versteckmöglichkeiten wie Wurzeln, großen Steinen oder Totholz. In Gewässern mit Abbruchufern gräbt sich der Edelkrebs gern Wohnhöhlen. Edelkrebse waren mit großer Wahrscheinlichkeit früher in allen geeigneten Gewässern Sachsen-An- halts und damit nahezu flächendeckend verbreitet. Die Einwanderung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im Wesentlichen in postglazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (Hager 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhun- dert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Nach Bauch (1958) war der Edelkrebs vermutlich noch bis 1882 in der Elbe heimisch. Über Jahrhunderte gehörte der Krebsfang zu den übli- chen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen ökonomischen Bedeutung (Wüstemann 2001, 2017). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kamberkrebse eingeschleppte Oomycet Aphanomy- ces astaci, wirkte sich verheerend auf die Edelkrebs- bestände aus. Als Erreger der sogenannten Krebspest zählt der mehr mit Algen als mit Pilzen verwandte A. astaci zu den weltweit 100 invasivsten Arten (Schrimpf & Schulz 2014). Die tödliche Infektionskrankheit ver- nichtete in mehreren dramatischen Seuchenzügen quer durch Europa tausende Krebsbestände. Heute existieren auch in Sachsen-Anhalt nur noch wenige Populationen in zumeist kleinen und isoliert gelege- nen Fließ- und Standgewässern (Wüstemann 2017). Die schon im vorigen Jahrhundert einsetzende Abwas- serbelastung, der Gewässerausbau und Gewässer- unterhaltungsmaßnahmen, taten ihr Übriges zum Bestandsrückgang. Trotz inzwischen verbesserter Wasserqualität und ökologischer Vorgaben für den Gewässeraus- bau und die Unterhaltung der Gewässer, hält der Rückgang der Bestände seit den 90er Jahren unver- mindert an. Insbesondere dem sich immer weiter Abb. 1: Der Edelkrebs (Astacus astacus), die einzige autochthone Krebsart in Sachsen-Anhalt, ist vom Aussterben bedroht (Foto: S. Ellermann). Abb. 2: Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) ist in Sachsen-Anhalt fast flächendeckend verbreitet. Als Ubiquist ist er in der Lage verschie- denste Wasserlebensräume zu besiedeln. Er ist Überträger der Krebstpest und gefährdet dadurch die noch verbliebenen Edelkrebsbestände in Sachsen-Anhalt (Foto: K. Kubaczynski). 394 Flusskrebse 1 2 395

EU-VO-Art-19_MMB-Decapoda-spp_Version-2019-05

„Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 „Invasive Krebsarten“ Management- und Maßnahmenblatt 1 Metainformationen 1.1 Dokument Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 1.2 Rechtlicher Bezug • Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt • Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3 Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand Mai 2019 1.4 Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2 Artinformationen 2.1 Betroffene Art/ Artengruppe „Invasive Krebsarten“ nach Unionsliste (Stand 08/2016) [1. Kamberkrebs, 2. Signalkrebs, 3. Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, 4. Marmorkrebs] 2.2 Wissenschaftliche Namen 1. Orconectes limosus Rafinesque, 1817 2. Pacifastacus leniusculus Dana, 1852 3. Procambarus clarkii Girard, 1852 4. Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis 2.3 Verbreitung und Datenlage Verbreitung in Deutschland: etabliert (alle vier Arten) Verbreitung im Bundesland: siehe länderspezifische Anlage Datenlage: überwiegend gesichert 2.4 Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Die Krebsarten der Unionsliste sind überwiegend aufgrund von Besatzmaßnahmen und Aussetzungen in Gewässer gelangt (absichtliche Einbringung) oder in Folge des Entweichens aus Teichanlagen (unabsichtliche Einbringung). • Krebse können sich innerhalb der Gewässersysteme und auch über Land verbreiten. 3 Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Verschiebung der Artenzusammensetzung in Gewässern, • Verdrängung gebietsheimischer Krebsarten (Stein-, Dohlen- und Edelkrebs) durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz. • Die Krebsarten der Artenliste sind Überträger der Krebspest und weitgehend immun, während die Krebspest für Bestände gebietsheimischer Krebsarten letal ist. • Weiterhin stehen die gebietsfremden Krebsarten im Verdacht, Überträger des Chytrid-Pilzes zu sein, der Amphibien befällt. „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 4 Maßnahmen 4.1 Ziele des Managements • Ziel ist die Beseitigung in kleineren Gewässern und in sehr frühen Invasionsstadien sowie die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung (Eindämmung) und Populationskontrolle der unter 2. genannten Arten (hier: „gebietsfremde Krebsarten“) nach Artikel 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. • Negative Auswirkungen der gebietsfremden Krebsarten auf gebietsheimische Krebsarten und Gewässerökosysteme sollen minimiert werden. • Zur Vermeidung von Biodiversitätsverlusten müssen die vorhandenen Bestände der gebietsheimischen Krebsarten erhalten werden 4.2 Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Rolle von gebietsfremden Krebsarten sowie zur Gefahr durch Ausbringung in die Umwelt. Gezielte Verbesserung der Artenkenntnisse bei Fischereirechtsinhabern. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höhere Aufwände und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote. Wirkung auf Nichtzielarten: keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: nur indirekt möglich. M 2: Entnahme sowie ggf. vorübergehende Zulassung der kommerziellen Nutzung Beschreibung: Intensive Entnahme von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten zur Bestandsreduzierung. Der Aufbau von (temporären) Strukturen zur kommerziellen Nutzung (inkl. Transport und Hälterung) für gebietsfremde Krebsarten ist zulässig (siehe Artikel 19 Abs. 2 Satz 3 der VO), sofern dies den Zielen der VO (Eindämmung und Populationskontrolle) dient. Die Maßnahme ist zu begründen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um jegliche weitere Ausbreitung zu verhindern. Aufwand und Wirksamkeit: mittlerer Aufwand, Kosten können ggf. gegenfinanziert werden, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode negative Auswirkungen möglich, sollte ausgeschlossen werden. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen und/oder Dokumentation des Fangaufwands „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 3 M 3: Schaffung von Pufferzonen Beschreibung: Erhalten und Schaffen von krebsfreien „Sicherheitszonen“ als Puffer zwischen Abschnitten mit gebietsfremden und gebietsheimischen Krebsen. Aufwand und Wirksamkeit: Nur im Einzelfall möglich. Aufwand und Wirksamkeit sind von der angewandten Methode abhängig. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode sind negative Auswirkungen möglich (siehe M 4), muss im Einzelfall abgewogen werden. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen, die Bestände sollten frei von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten werden. Wissenschaftliche Begleituntersuchung wird empfohlen. M 4: Errichtung von Krebssperren oder Erhaltung bestehender Barrieren Beschreibung: Wanderhindernisse oder Krebssperren sind für Krebse unpassierbare Hindernisse mit glatten Oberflächen, die entweder für Fische passierbar oder unpassierbar sind. Aufwand und Wirksamkeit: Die Erhaltung/Ertüchtigung bestehender Barrieren ist oft kostengünstig. Neue Krebssperren können aufwändig (teuer) sein, in der Unterhaltung anspruchsvoll und nach bisheriger Erfahrung ist ihre langfristige Wirksamkeit nicht vollständig sichergestellt. Der Einsatz von Krebssperren ist daher ggf. nur eingeschränkt und nach vorheriger intensiver Abwägung zu empfehlen. Wirkung auf Nichtzielarten: Die (gewollte) Barriere kann sich ungünstig auf andere Arten und das Ökosystem auswirken. Diese Zielkonflikte müssen im Einzelfall abgewogen werden. Erfolgskontrolle: Eine Anwendung der Maßnahme wird nur in besonders begründeten Fällen und bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Begleituntersuchung und Kontrolle empfohlen. Die gemachten Erfahrungen sollten ausgewertet und veröffentlicht werden. M 5: Ablassen oder Verfüllen und Neuanlage von Stillgewässern Beschreibung: Die temporäre Trockenlegung oder dauerhafte Verfüllung kann geeignet sein, einen Krebsbestand vollständig zum Erlöschen zu bringen. Aufwand und Wirksamkeit: im Einzelfall zu prüfen, nur sinnvoll, wenn eine Wiederbesiedlung durch gebietsfremde Krebse ausgeschlossen werden kann. Wirkung auf Nichtzielarten: Die Maßnahme kann sich ungünstig auf Biotope und andere Arten auswirken, vor allem die Verfüllung als letztes Mittel. Muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden, ggf. verboten oder genehmigungspflichtig. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen. Wissenschaftliche Begleituntersuchung wird empfohlen. M 6: Gezielte Förderung von natürlichen Gegenspielern Beschreibung: Förderung und Schonung von Fraßfeinden. Aufwand und Wirksamkeit: mittlerer Aufwand, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: je nach Methode negative Auswirkungen möglich. Erfolgskontrolle: z.B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen.

18_Flusskrebse

Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Flusskrebse (Astaci- dae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Otfried WÜSTEMANN und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Die Flusskrebse (Decapoda: Astacidae) gehören zu der großen Crustaceen-Ordnung Decapoda (Zehnfußkrebse), die weltweit mit etwa 10 000 Arten verbreitet ist (GRUNER et al. 1993). Alle Zehn- fußkrebse sind vagile Tiere. Von den etwa 55 in Deutschland vorkommenden Arten der Ordnung der zehnfüßigen Krebse lebt die Mehrzahl in ma- rinen Gewässern (WENDT 1999). Innerhalb dieser artenreichen Gruppe bilden die ausschließlich im Süßwasser lebenden Flusskrebse eine eigene Fa- milie Astacidae (ALBRECHT 1982). Sie zählen zu dem erdgeschichtlich sehr alten Stamm der Glie- derfüßer, die schon vor 250 Millionen Jahren die Gewässer besiedelten. Flusskrebse leben in lang- sam fließenden Flüssen und Bächen oder in Seen, können aber auch durch den Menschen angeleg- te Gewässer, wie Gräben, Teiche, Talsperren und sonstige Sekundärgewässer (Steinbrüche, Kies- und Sandgruben) bei entsprechender Wasserqua- lität bewohnen. Die Flusskrebse haben im Gegen- satz zu vielen anderen Decapoden keine frei schwimmenden Larven mehr, sondern entwickeln sich schon im Ei zum fast fertigen Krebs. Die ge- schlüpften Jungtiere halten sich noch einige Zeit mit den Scheren an den Pleopoden der Mutter fest, gehen aber, sobald der Dottersack aufgezehrt ist, zum selbständigen Leben über. Datengrundlagen und Bemerkungen zu ausgewählten Arten In Deutschland kommen derzeit drei heimische Arten sowie vier aus Nordamerika und eine aus dem pontokaspischen Raum (Osteuropa) einge- bürgerte Art vor. Aus zumeist wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus Unüberlegtheit wurden der Sumpfkrebs, Astacus leptodactylus (ESCHHOLZ 1823), der Kamberkrebs, Orconectes limosus (RA- FINESQUE 1817), der Kaliko-Krebs, Orconectes im- munis (HAGEN 1870), der Signalkrebs, Pacifasta- cus leniusculus (DANA 1852) und der Rote Ameri- kanische Sumpfkrebs, Procambarus clarkii (GI- RARD 1852) nach Deutschland eingeschleppt. Während der Kamberkrebs als Vertreter der Gat- tung Orconectes schon 1890 aus Nordamerika nach Deutschland eingeführt wurde, kam der ebenfalls aus Nordamerika (Westen der USA) stammende Signalkrebs erst 1960 über Schwe- den nach Mitteleuropa und trat von hier aus seine Verbreitung an. Inzwischen vermehren auch Zuchtanstalten in Deutschland diesen Krebs. Die heutigen Bestände des Kamberkrebses gehen zum überwiegenden Teil auf einen Einbürgerungs- versuch des bekannten Fischzüchters M. VON DEM BORNE zurück, der etwa 100 Exemplare dieser Krebsart in Teichen bei Berneuchen, etwa 50 km nördlich von Frankfurt/Oder aussetzte. Bereits 50 Jahre nach der Einführung besiedelten ihre Nach- kommen schon weite Teile Deutschlands. Der gegen Umwelteinflüsse und Krankheiten sehr wi- derstandsfähige und zudem wanderfreudige Kam- berkrebs erreicht in Fließgewässern Ausbreitungs- geschwindigkeiten von jährlich bis zu 5 km (PIEP- LOW 1938). Eine zusätzliche Verbreitung erfährt dieser Krebs bis heute durch illegale Besatzmaß- nahmen, insbesondere im Rahmen der Angelfi- scherei, aber auch durch Aquarianer und Garten- teichbesitzer. In Sachsen-Anhalt ist er der häu- figste Flusskrebs und bildet in vielen Fließ- und Standgewässern stabile Bestände. Der Kamber- krebs wird derzeit in Teilen des Rheins schon wieder von seinem scheinbar noch robusteren und äußerlich sehr ähnlichen Vetter, dem Kaliko-Krebs verdrängt (KIEKHÄFER 2002). Der ursprünglich im Mississippidelta beheimatete Rote Amerikanische Sumpfkrebs ist aufgrund seiner guten Anpas- sungsfähigkeit bis hin zur Überdauerung zeitwei- liger Gewässeraustrocknung und seiner Beliebt- heit bei Aquarianern und Gartenteichbesitzern, die sich vor allem auf farbliche Attraktivität begrün- det, gerade auf dem Wege, sich auch in natürli- chen Gewässern auszubreiten. Der aus den Ge- wässern im Einzugsbereich des Kaspischen und Schwarzen Meers stammende Sumpfkrebs wur- de gegen Ende des 19. Jahrhunderts zielgerich- tet in die durch die Krebspest entvölkerten Ge- wässer Ostdeutschlands eingesetzt. Fälschlich- erweise nahm man seinerzeit an, dass diese Krebsart gegen die Krebspest immun sei. Einige Einbürgerungsversuche verliefen dennoch erfolg- reich. Die wenigen bekannten Fundorte in Sach- sen-Anhalt befinden sich, wie Edelkrebsvorkom- men, in isoliert gelegenen Steinbrüchen, Kiesbag- gerseen oder Teichen. Konkrete Angaben über die Einbürgerung oder zum kompletten Verbreitungs- bild dieser Art liegen für das Landesterritorium nicht vor. Die in der Bundesrepublik gleichwohl heimischen Krebsarten Steinkrebs, Austropota- mobius torrentium (SCHRANK 1803) und Dohlen- krebs, A. pallipes (LEREBOULLET 1858) bewohnen ausschließlich Gewässer Süddeutschlands. Als nördlichstes Vorkommen des Steinkrebses nen- nen ZIMMERMANN & HAASE (1986) Bäche aus dem Einzugsbereich des Mains in Südthüringen. In Sachsen-Anhalt kommen derzeit nachweislich drei Flusskrebsarten, der Edelkrebs (Astacus asta- cus), der Sumpfkrebs (Astacus leptodactylus) und der Kamberkrebs (Orconectes limosus) vor, von denen allerdings nur der Edelkrebs als autochthon gilt. Leider muss damit gerechnet werden, dass % Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 - - Gefährdungskategorie R 1 2 - - 1 - - 100,0 3 -Rote Liste 1 -100,0 auch der nach Deutschland eingeführte Signal- krebs und wahrscheinlich auch der Rote Ameri- kanische Flusskrebs über kurz oder lang in unse- ren Gewässern auftreten werden. Erste Ansied- lungsversuche des Signalkrebses sind aus dem Ohrekreis bekannt (ENGELCKE 1995, mündl. Mitt.), die nach Überprüfungen in 2003 offensichtlich nicht erfolgreich waren. Die Kenntnisse zur Verbreitung der Krebsarten sind bis auf wenige gut untersuchte Regionen unseres Landes, wie zum Beispiel den Harz (vgl. WÜSTEMANN 1997), noch sehr lückenhaft. Selbst die in der Fischfauna von Sachsen-Anhalt enthal- tenen Verbreitungskarten zu den Großkrebsen geben nur ein unvollkommenes Bild der Verbrei- tung der Flusskrebse in Sachsen-Anhalt wieder (vgl. MINISTERIUM FÜR RAUMORDNUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT 1997). Ausschlaggebend für diesen mangelhaften Wissensstand ist, dass es bisher keine flächendeckende Kartierung der Großkreb- se in Sachsen-Anhalt gibt. Lediglich bei HAASE (1983) und HAASE et al. (1989) findet man Anga- ben zur Verbreitung des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt. Bei Fischerfassungen werden die Deca- poden nur selten mit bearbeitet. Neben Nachweis- schwierigkeiten der überwiegend nachtaktiven und versteckt lebenden Tiere können insbesondere unzureichende Artenkenntnisse bei der Erfassung zu Fehlbestimmungen und so zu Fehleinschätzun- gen der Bestandssituation führen. Brauchbare Bestimmungshilfen findet man z.B. bei MÜLLER (1973), HAGER (1996), STRESEMANN (1992) und BLANKE (1998). Außerdem wird es vor dem Hin- tergrund einer zunehmenden Anzahl von Besatz- maßnahmen, z.B. durch Einzelpersonen, Angler- vereine oder Berufsfischer immer schwieriger zu beurteilen, ob es sich um eine autochthone Po- pulation, ausgesetzte Einzeltiere oder um einen erst kürzlich durch Besatzmaßnahmen einge- brachten Bestand handelt. Einen dem derzeitigen Kenntnisstand angepassten Überblick über die Bestandsentwicklung der zehnfüßigen Krebse (Decapoda: Atyidae, Astacidae und Grapsidae) gibt WENDT (1999) in der aktuellen Checkliste des Landes Sachsen-Anhalt. Die einzige auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als heimisch anzusehende Krebsart ist der Edelkrebs (Astacus astacus LINNAEUS, 1758). Die Einwande- rung des Edelkrebses in das Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts dürfte im wesentlichen in post- glazialer Zeit aus dem östlichen mediterranen Raum erfolgt sein. Er verdrängte dabei wahrschein- lich die kleineren Arten Stein- und Dohlenkrebs (HAGER 1996). Der Edelkrebs bevölkerte noch im 18. Jahrhundert in heute unvorstellbaren Mengen die Gewässer unseres Landes. Über Jahrhunder- % Gesamt 1 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Flusskrebse Sachsen-Anhalts. te gehörte der Krebsfang zu den üblichen Formen der Fischerei, regional sogar mit einer hohen öko- nomischen Bedeutung (WÜSTEMANN 2001). Erst der gegen Ende des 19. Jahrhunderts aus Amerika, vermutlich über den Import amerikanischer Kreb- se eingeschleppte Fadenpilz Aphanomyces asta- ci, der Erreger der sogenannten „Krebspest“, wirk- te sich verheerend auf die Edelkrebsbestände aus. Die tödliche Infektionskrankheit vernichtete in ei- nem dramatischen Seuchenzug die Krebsbestän- de Europas bis auf wenige Restvorkommen. Bereits 1891 berichtete HEUER über den starken Rückgang des einst bedeutenden Krebsbestandes im Bereich der Havelmündung. In Sachsen-Anhalt haben nur wenige Populationen in zumeist kleinen und iso- lierten Fließ- und Standgewässern den Seuchen- zug überlebt. Die schon damals einsetzende Ab- wasserbelastung und der Gewässerausbau, auch kleinerer Fließgewässer, taten ihr übriges zum Be- standsrückgang. Größere zusammenhängende Edelkrebsbestän- de gibt es heute in Sachsen-Anhalt nicht mehr. Noch existierende Inselpopulationen in natürlichen Gewässern sind auffallend oft in weitgehend in- takt gebliebenen kleinen Bächen mit vielgestaltig ausgeprägten Gewässerstrukturen zu finden. Daneben bilden Sekundärbiotope wie Stauteiche, Talsperren und Grubenseen in einigen Landes- teilen die einzigen Rückzugsgebiete für die Art. Die wenigen inselartigen Reliktvorkommen sind in ihrem Bestand insgesamt stark gefährdet. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand liegen die Verbrei- tungsschwerpunkte des Edelkrebses in Sachsen- Anhalt im Harz und im Harzvorland, in der Dübe- ner Heide (HAASE et. al. 1989), im Ohrekreis (EN- GELKE 1988) und im Landkreis Schönebeck. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Neben der isolierten Lage und der zumeist gerin- gen Populationsgröße der verbliebenen Restbe- stände lassen sich als Hauptgefährdungsursachen der autochthonen Edelkrebse nennen: - Verdrängung der heimischen Edelkrebse durch Besatz mit konkurrenzstärkeren Arten, - Ausbreitung der Krebspest durch weiteren un- kontrollierten Besatz mit nicht heimischen Krebsarten und die natürliche Arealausdehnung eingebürgerter Krebsarten, die fast immer Über- träger der Krankheit sind, ohne selbst zu er- kranken, - Schaffung einer linearen Durchgängigkeit von Fließgewässern und nachfolgende Einwande- rung nicht heimischer Krebsarten in ehemals isolierte Reliktvorkommen des Edelkrebses (AUER 2002, GROSS 2003), - Verschlechterung der Gewässerstruktur durch Gewässerausbau und -unterhaltung, - unkontrollierter Besatz von Edelkrebsgewäs- sern mit Fressfeinden (z.B. Aal, Barsch, Hecht), - Gewässerverschmutzung durch Einleitung von Schadstoffen, insbesondere bei Havarien, - Zunahme von Waschbär (Procyon lotor), Mink (Mustela vison) und Bisamratte (Ondatra zi- bethica), die als Fressfeinde Edelkrebsbestän- de punktuell stark reduzieren können, - Maßnahmen der Gewässerbewirtschaftung (z.B. plötzliches Absenken des Wasserstandes) insbesondere in Sekundärbiotopen wie Teichen und Talsperren, die dazu führen können, dass die Edelkrebse ihre Lebensstätten verlieren und für Fressfeinde leicht erreichbar sind. Aus der Sicht des Artenschutzes sind in Anleh- nung an WÜSTEMANN (1998) folgende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Edelkrebsbe- stände in Sachsen-Anhalt erforderlich: - strikter Verzicht auf Gewässerausbaumaßnah- men, Erhalt und Förderung der natürlichen Gewässermorphologie und -dynamik in Edel- krebsgewässern, - Renaturierung stark begradigter und technisch verbauter Fließgewässerstrecken, schonende Ausführung notwendiger Maßnahmen der Ge- wässerunterhaltung, - Verbot der Beweidung und Verbot der Anlage von Tränken im unmittelbaren Uferbereich, Auszäunung bis 5 m breiter Schonstreifen, - Erhalt und Förderung standortgerechter Ufer- gehölze (z.B. Erlen, Weiden), - weitere Reduzierung der Direkteinleitung kom- munaler und industrieller Abwässer in potenzi- elle Edelkrebsgewässer sowie Verzicht auf die Direkteinleitung von Oberflächenentwässerun- gen aus dem gewerblichen und kommunalen Bereich, - Anlage von Gewässerschonstreifen zur Verhin- derung direkter Nährstoffeinträge von landwirt- schaftlichen Nutzflächen, - Beseitigung von Wanderhindernissen nur dann, wenn die Gefahr der Zuwanderung von Fremd- krebsen (Trägern der Aphanomyces-Infektion) ausgeschlossen ist. Maßnahmen der Angel- und Berufsfischerei sowie des Naturschutzes - Einhaltung des strikten Fangverbotes, - in Gewässern mit Edelkrebsbeständen ist grundsätzlich auf den Besatz mit Aalen, Bar- schen und Hechten sowie anderen Krebsarten zu verzichten, überhöhte Raubfischbestände (Fressfeinde) sind zu reduzieren, - Bestandsstützung durch Besatz mit autochtho- nen Tieren oder Neuansiedlung in Gewässern in denen der Edelkrebs auf Grund anthropoge- ner Einflüsse ausgestorben ist, - Errichtung von „Genreservaten“, - Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken, die mit der Haltung von exotischen Krebsen (z.B. in Gartenteichen oder Aquarien) verbun- den sind, - naturschutzrechtlicher Flächenschutz zur Si- cherung von Gewässern mit Edelkrebsbestän- den (Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, ge- schützter Landschaftsbestandteil) oder Auswei- sung von Schongebieten gemäß § 47 Fische- reigesetz LSA. Schutz von Edelkrebsbeständen in Sekundärbio- topen - Stauteiche und Abbaugewässer bilden heute wichtige Zellen für die Wiederbesiedlung. Hin- sichtlich der Bewirtschaftung ist v.a. die Abstim- mung sämtlicher wasser- und und fischereiwirt- schaftlicher Maßnahmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde von Bedeutung, wie z.B. Fisch- und Krebsbesatz, Trockenlegung und Eingriffe im Rahmen von Rekonstruktionsmaß- nahmen. Flusskrebse unterliegen den Rechtsvorschriften des Fischereirechtes und der Bundesartenschutz- verordnung. Gemäß Fischereiordnung Sachsen- Anhalt besteht für Edelkrebse ein ganzjähriges Fangverbot. Eine wirtschaftliche Nutzung be- schränkt sich somit ausschließlich auf Nachzucht- bestände in Fischzuchtanlagen. Die kommerziell betriebene Nutzung wildlebender Bestände ist dagegen nicht zulässig. Laut Fischereiordnung besteht für alle Gewässer mit sich selbst repro- duzierenden Edelkrebsvorkommen ein grundsätz- liches Einsatzverbot für Aale und Hechte. Gemäß Bundesartenschutzverordnung ist der Edelkrebs eine streng geschützte Art. Es ist verboten, Edel- krebsen nachzustellen, sie absichtlich zu fangen oder zu töten bzw. ihre Lebensräume zu beein- trächtigen. In den letzten Jahren gab es erste Bemühungen, die Edelkrebsbestände durch bestandsstützende Maßnahmen und im Rahmen von Wiederansied- lungsprojekten zu stabilisieren. So konnten 2002 Tiere aus einem autochthonen Edelkrebsnach- zuchtbestand zur Wiederbesiedlung in geeignete Gewässer des Bördekreises umgesetzt werden. Auch im Südharz erfolgte der Besatz eines neu angelegten Gewässers mit Edelkrebsen aus dem Einzugsgebiet des Fließgewässersystems. Be- satzmaßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Be- satzgewässer nachweislich ohne Krebsvorkom- men sind, die Besatzkrebse aus angrenzenden autochthonen Populationen oder Nachzuchten derselben stammen und Untersuchungen die Eig- nung des morphologischen Zustandes und der Gewässergüte belegen. Neben der Beachtung rechtlicher Belange (Naturschutzrecht, Fischerei- recht) ist auch eine wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle unabdingbare Grundvoraus- setzung jedes Besatzvorhabens. %!

Invasive Arten in Rheinland-Pfalz

Liste der invasiven Arten in Rheinland-Pfalz Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Artengruppe Einstufung Amurgrundel* Perccottus glenii Fische Früherkennung Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax Insekten Früherkennung Bisam Ondatra zibethicus Säugetiere Management Blaubandbärbling Pseudorasbora parva Fische Management Brasilianisches Tausendblatt* Myriophyllum heterophyllum Pflanzen Management Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta Reptilien Management Chinesischer Muntjak Muntiacus reevesi Säugetiere Früherkennung Chinesische Wollhandkrabbe Eriocheir sinensis Krebstiere Management Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera Pflanzen Management Flutendes Heusenkraut* Ludwigia peploides Pflanzen Früherkennung Gelbe Scheincalla Lysichiton americanus Pflanzen Management Gewöhnliche Seidenpflanze Asclepias syriaca Pflanzen Management Götterbaum Ailanthus altissima Pflanzen Management Großblütiges Heusenkraut* Ludwigia grandiflora Pflanzen Management Großer Wassernabel* Hydrocotyle ranunculoides Pflanzen Management Heiliger Ibis Threskiornis aethiopicus Vögel Früherkennung Himalaja-Bergknöterich Koenigia polystachya Pflanzen Management Hirtenmaina* Acridotheres tristis Vögel Früherkennung Japanischer Hopfen Humulus scandens Pflanzen Früherkennung Kamberkrebs Faxonius limosus Krebstiere Management Karolina-Haarnixe Cabomba caroliniana Pflanzen Früherkennung Kettennatter Lampropeltis getula Reptilien Früherkennung Lästiger Schwimmfarn Salvinia molesta Pflanzen Früherkennung Marderhund Nyctereutes procyonoides Säugetiere Management Marmorkrebs Procambarus virginalis Krebstiere Management Nilgans Alopochen aegyptiaca Vögel Management Nordamerikanischer Ochsenfrosch Lithobates catesbeianus Amphibien Management Nutria Myocastor coypus Säugetiere Management Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum Pflanzen Management Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus clarkii Krebstiere Management Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttallii Pflanzen Management Schwarzer Zwergwels Ameiurus melas Fische Management Schwarzkopf-Ruderente Oxyura jamaicensis Vögel Früherkennung Sibirisches Streifenhörnchen Tamias sibiricus Säugetiere Management Signalkrebs Pacifastacus leniusculus Krebstiere Management Sonnenbarsch Lepomis gibbosus Fische Management Verschiedenblättriges Tausendblatt* Myriophyllum heterophyllum Pflanzen Management Wasserhyazinthe* Eichhornia crassipes Pflanzen Früherkennung Waschbär Procyon lotor Säugetiere Management Wechselblatt-Wasserpest Lagarosiphon major Pflanzen Management Früherkennung – Art nach Art.16 Management – Art nach Art. 19 (s. Management invasiver Arten ) *  Pflanzen- und Tierarten, für die es bisher keinen Nachweis in Rheinland-Pfalz gibt, deren Auftauchen aber sehr wahrscheinlich ist (Nachweise aus anderen Bundesländern) Stand: 18.10.2023

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Arten melden/Invasive Arten/Wirbellose Tiere: Invasive gebietsfremde wirbellose Tiere

Auf diesen Seiten finden Sie Steckbriefe zu invasiven gebietsfremden wirbellosen Tieren und haben die Möglichkeit, diese direkt zu melden . Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Unbeständig Artensteckbrief Asiatische Hornisse Unser Projekt "Den Hornissen auf der Spur" Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Asiatische Hornisse melden Hinweis: keine Art der Unionsliste In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Ja Die Geschäftsstelle Klimaanpassung im Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG ) hat in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ein Tigermücken-Monitoring in Hessen aufgebaut. Die Verbreitung der Tigermücke soll so im Blick behalten und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz für zuständige Behörden und die Bevölkerung bereitgestellt werden. Unterstützen Sie uns hierbei und melden Sie Ihre Sichtungen und Funde an das HLPUG. Meldungen per Foto sind insbesondere zielführend, wenn der arttypische weiße Streifen auf dem Rücken (Thorax) der Tigermücke darauf zu sehen ist. Eingefangene Exemplare sollten möglichst nicht zerquetscht werden und können nach Rücksprache mit dem HLPUG auch per Post eingeschickt werden. Wenden Sie sich hierfür gerne an folgende E-Mail-Adresse: klimaanpassung-muecken[at]hlpug.hessen.de Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Etabliert Artensteckbrief Chinesische Wollhandkrabbe Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Chinesische Wollhandkrabbe melden Hinweis: keine Art der Unionsliste In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Ja Artensteckbrief Kalikokrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Kalikokrebs melden Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Etabliert Artensteckbrief Kamberkrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Kamberkrebs melden Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Etabliert Artensteckbrief Marmorkrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Marmorkrebs melden Auf der Unionsliste seit: 2019 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): ? In benachbarten Bundesländern vorkommend: ? In Deutschland vorkommend: Artensteckbrief Neuseelandplattwurm Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Neuseelandplattwurm melden Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Etabliert Artensteckbrief Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Roten Amerikanischen Sumpfkrebs melden Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): Ja In benachbarten Bundesländern vorkommend: Ja In Deutschland vorkommend: Etabliert Artensteckbrief Signalkrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Signalkrebs melden Auf der Unionsliste seit: 2016 In Hessen vorkommend (letzte 10 Jahre): In benachbarten Bundesländern vorkommend: In Deutschland vorkommend: Fehlend Artensteckbrief Viril-Flusskrebs Um mehr über die Verbreitung von invasiven gebietsfremden Arten zu erfahren sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns ihre Beobachtung. Viril-Flusskrebs melden Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Infoseite Invasive Arten Boschüre Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Hessen Faltblatt Invasive gebietsfremde Arten Invasive Wasserpflanzen in Hessen - Bestimmungsschlüssel und Beschreibungen Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten in Hessen Bewertungsschema Ergebnisbericht zu invasiven Arten 2019 in Hessen Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt Vogelschutzwarte

Taxonomie und Schutzstatus von Procambarus clarkii Girad, 1852 (Roter Amerikanischer Sumpfkrebs)

Informationsseite zur Taxonomie und Schutzstatus von Procambarus clarkii Girad, 1852 (Roter Amerikanischer Sumpfkrebs)

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