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Naturbegegnung im Klassenzimmer : empirische Untersuchung von Bildungsangeboten zum Rotmilan und Biber

Biber (Castor fiber) und Rotmilan (Milvus milvus) stehen in der Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union und sind in Deutschland besonders und streng geschützt. Vielleicht ebenso wichtig wie der gesetzliche Schutz ist für die Erhaltung dieser Arten, dass sie in der Bildungsarbeit Sympathieträger für das Thema Biodiversität sein können. Da direkte Begegnungen nur mit hohem Aufwand möglich sind, arbeiten Bildungsakteure meist mit Modellen und Anschauungsmaterial. Zwei methodisch unterschiedliche Bildungsmodule (geführtes versus selbstbestimmtes Lernen) werden hier auf ihre Wirksamkeit zur Förderung von Naturverbundenheit und (Umwelt)systemwissen evaluiert. Im Prä-Post-Kontrollgruppen-Design wurden Grundschulkinder aus dem UNESCO-Biosphärenreservat Rhön befragt. Die Naturverbundenheit und das Systemwissen konnten durch beide Module signifikant gesteigert werden. Die Kontrollgruppe zeigte keine Veränderung. Zum Rotmilan wurde zusätzlich eine Follow-up-Erhebung nach neun Monaten durchgeführt, die einen Abfall der Naturverbundenheit, aber ein stabiles Niveau des Systemwissens der Kinder ergab. Die Unterschiede in der Methodik der Bildungsmodule zeigten sich direkt im Autonomie- und Kompetenzerleben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

AN 7 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen

Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.

Vogel des Jahres 2000 ist der Rotmilan

Vogel des Jahres 2000 ist der Rotmilan (Milvus milvus).

AN 7 - Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen

Gefördert wird der Erhalt von Brut-, Nahrungs- oder Rückzugsflächen für Vogel- und Tierarten der Agrarlandschaft auf Ackerland, insbesondere für den Rotmilan.

Bundesweites Artenschutzprojekt für den Rotmilan gestartet

Mehr als die Hälfte aller weltweit vorkommenden Rotmilane brüten in Deutschland. Der Bestand geht jedoch seit Jahren zurück. Ein neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt soll durch praktische Maßnahmen und Beratung der Landwirtschaft die Brut- und Lebensbedingungen für die Greifvogelart verbessern. Vom 12. bis 13. Mai 2014 fand in Magdeburg die Auftaktveranstaltung zum Projektstart statt. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium mit 1,8 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert und vom Bundesamt für Naturschutz fachlich begleitet.

1130 illegal getötete Greifvögel in Deutschland dokumentiert

1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu. Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere Hochburgen der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.

Maßnahmen-, Prüf- und Ausschlusskulisse FCS-Maßnahmen Rotmilan

Standardisierung des Vollzugs artenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Zulassung von Windenergieanlagen für ausgewählte Brutvogelarten - Arbeitshilfe zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange in Schleswig-Holstein - Stand Juni 2021

Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH & Co. KG (HB-20, -21 und -22)

Die Bürgerwindpark Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, strebt in Bezug auf die erteilte Genehmigung vom 20.12.2018 für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) die Erlassung eines Ergänzungsbescheids im laufenden Rechtsmittelverfahren an. Die ursprüngliche Nebenbestimmung zur Mahdabschaltung zum Schutz des Rotmilans soll durch diesen Ergänzungsbescheid nicht gelockert, sondern er-weitert werden (Abschaltdauer bei Mahd oder Ernte 4 statt 3 Tage und Erntevorgänge am Standort nicht früher als in der Umgebung). Es handelt sich hierbei um die WEA Typs Enercon E-115, mit einer Leistung von je 3.000 kW tagsüber, am Standort in Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom (HB-20 und 21) bzw. Kempenfeldrom (HB-22), Flur 3 (HB-20 und HB-21) und 5 (HB-22), Flurstück 11 und 12 (HB-20), 16 (HB-21) und 82 (HB-22). Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungung im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann

VRG Nr. XXVIII „Zeitz“ (BLK) - Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) Gemarkung Droßdorf und Wittgendorf (WEA WI 05.1 und WI 06.1) - BOREAS - Anwendung § 6 WindBG

BOREAS Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden, plant die Änderung einer Windfarm mit der Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je 2,3 MW. Die Vorhabenträgerin beantragte dazu ursprünglich mit Schreiben vom 24.11.2014 beim Burgenlandkreis eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) mit den Bezeichnungen WI 02, WI 05 und WI 06 innerhalb des Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie Nr. XXVIII Zeitz. Mit Schreiben vom 26.10.2016 stellte die Antragstellerin beim Burgenlandkreis den Antrag, die geplante WEA WI 02 vom laufenden BImSchG-Genehmigungsverfahren abzutrennen, da sich ein Brutplatz des Rotmilans im Kuhndorftal innerhalb der 1.500 m – Tabuzone zu der geplanten WEA befand und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich war. Die erneut überarbeiteten Antragsunterlagen vom 29.07.2021 beinhalteten u. a. eine Verschiebung der für die beiden WEA ursprünglich vorgesehenen Standorte (Verschiebung des Standortes der WEA WI 05 um ca. 60 m nach Norden; Verschiebung des Standortes der WEA WI 06 um ca. 50 m nach Südwesten). Bezeichnet werden die beiden WEA in den geänderten Antragsunterlagen nunmehr mit WI 05.1 und WI 06.1. Aufgrund der vielen Änderungen beantragte die Vorhabenträgerin erneut mit Schreiben vom 18.05.2022 beim Landratsamt des Burgenlandkreises die Feststellung, ob im Rahmen des Verwaltungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu führen ist. Mit Schreiben vom 26.10.2023 beantragte die Vorhabenträgerin die Anwendung des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG).

Achte Bürgerwind GmbH

Änderung gem. § 16 BImSchG Aufhebung der pauschalen Abschaltungen zum Rotmilan (WEA 3)

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