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POP-IMPLEMENT: Beiträge zur Umsetzung der Stockholm-Ziele (Beschränkung und Eliminierung) für relevante Anwendungen bestimmter POPs

Das Projekt "POP-IMPLEMENT: Beiträge zur Umsetzung der Stockholm-Ziele (Beschränkung und Eliminierung) für relevante Anwendungen bestimmter POPs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Ziel des FuE-Vorhabens war es, Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der EU-POP-Verordnung 850/2004 zu unterstützen. Zur Stärkung des nationalen Netzwerkes wurde eine an die Bundesländer adressierte Fragebogenaktion zu den Überwachungs- und Berichtspflichten sowie zum Informationsfluss bzgl. POP durchgeführt und ein Workshop mit Vertreter*innen des Bundes und der Länder veranstaltet. Zur Stärkung der UBAinternen Zusammenarbeit wurde ebenfalls ein Workshop organisiert. Fachliche Beiträge zur Unterstützung der internationalen Arbeit des UBA beinhalteten eine maßgebliche Mitwirkung am Entwurf des Risikomanagement-Dossiers für den POP-Kandidaten PFOA, dessen Salze und verwandte Verbindungen, die Bestandsaufnahme aller Ausnahmen von Stoffverboten und Beschränkungen sowie einen vergleichenden Überblick über die Berichterstattung nach EU-POP-Verordnung und die Erstellung des Nationalen Durchführungsplans (NIP). UBA und BMU wurden zudem beim Verfahren zur Neufassung der EU-POP-Verordnung (Recast) unterstützt. Zusätzlich wurde ein Toolkit entwickelt, das zur effizienten Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und Biozide beiträgt.

Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. In diesem Projekt unterstützt das Ecologic Institut das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Analyse von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten sowie der Identifikation von Regelungslücken in umweltvölkerrechtlichen Verträgen. Ein Schwerpunkt des Projekts liegt auf der völkerrechtlichen Begleitung von Verhandlungen mit dem langfristigen Ziel, die Durchsetzung von deutschen Positionen auf internationaler und bilateraler Ebene zu verbessern. Das Ecologic Institut erarbeitet für das BMU rechtliche Analysen, Handlungsempfehlungen und Vorschläge und bewertet Vorschläge anderer Vertragsparteien. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Vertragsstaatenkonferenzen und anderer Sitzungen der Organe der betreffenden völkerrechtlichen Verträge, z.B. des Stockholmer Übereinkommens über Persistente Organische Schadstoffe oder des Rotterdamer Übereinkommens zu Chemikaliensicherheit. Das Projekt baut auf dem Vorgängerprojekt 'Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts' auf.

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