Das Projekt "Sichern und Wiederherstellen von Hochwasserrueckhalteflaechen mit den Instrumenten der Stadtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BKR Aachen Castro & Hinzen, Partnerschaft Stadtplaner, Umweltplaner durchgeführt. Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
Das Projekt "Workshop Hochwasserschutz - Handlungsmoeglichkeiten der Gemeinden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Die letzten Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass eine noch so perfekte technische Ausstattung Ueberschwemmungen letztlich nicht verhindern kann. Die Fluesse brauchen mehr Raum. Dem traegt u.a. der neue Paragraph 32 WHG Rechnung: Ueberschwemmungsgebiete sind als natuerliche Rueckhalteflaechen zu erhalten und 'fruehere' Ueberschwemmungsgebiete sollen, soweit moeglich, wiederhergestellt werden. Viele der vom Hochwasser gefaehrdeten Gebiete sind Siedlungsgebiete, beplante oder nicht beplante Innen- und Aussenbereiche der Gemeinden. Ziel dieses Projektes ist es, die Handlungsmoeglichkeiten der Gemeinden zur Ausfuellung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zur Minderung des Niederschlagsabflusses und zur Freihaltung von Ueberschwemmungsgebieten auch in grenzueberschreitenden Situationen zu bestimmen. Dies soll durch die Vorbereitung (inhaltliche Aufbereitung des Standes des Wissens, Erarbeitung eines Thesenpapiers), Durchfuehrung, Auswertung und Dokumentation eines Workshops 'Hochwasserschutz - Handlungsmoeglichkeiten der Gemeinden' geschehen. Fachlich versierte Referenten sollen zu den Schwerpunktthemen gewonnen werden (u.a.: geschaetzter Umfang der von Hochwasser bedrohten Flaechen; Versicherungsfragen; Gebietskategorien: Landwirtschaft, Schutzgebiete nach BNatSchG, Siedlungs- und Verkehrsflaechen; Entsiegelungsmoeglichkeiten; Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren, Fallbeispiele).