• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet. • Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI). • Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL. • Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist). • Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst. • Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG]. • Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt. • Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500. • Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*). • Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.
Das Fazit des Kongresses: Gewässerverunreinigung "bedroht die Fischerei mit gänzlichem Ruin".
Die Notwendigkeit Energie einzusparen, betrifft ganz Deutschland und Europa. Um einen Beitrag zu leisten und ein sichtbares Zeichen zu setzen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz damit begonnen, die Anstrahlung von Gebäuden und Wahrzeichen in ihrer Verantwortung abzuschalten. Senatorin Bettina Jarasch: „Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der energiepolitischen Drohungen Russlands ist es wichtig, dass wir möglichst sorgsam mit unserer Energie umgehen. Das gilt auch und gerade für die öffentliche Hand. Deshalb werden wir die in unserer Verantwortung stehenden Gebäude Berlins nicht mehr anstrahlen. Das ist aus unserer Sicht in dieser Situation gut vertretbar, auch um einen sichtbaren Beitrag zu leisten.“ In der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden derzeit insgesamt rund 200 Objekte im Land Berlin angestrahlt. Für diese Anstrahlungsobjekte sind ca. 1400 Strahler an Beleuchtungsmasten im Einsatz. Folgende bedeutende Bauwerke zählen dazu: Siegessäule, Staatsoper, Deutsche Oper, Zeughaus, Gedächtniskirche, Berliner Dom, Rotes Rathaus, Elefantentor und Eingang Zoo, Jüdisches Museum, Ruine Anhalter Bahnhof, Amerika Gedenkbibliothek, Schloss Charlottenburg, Charlottenburger Tor. Zudem werden weitere Kirchen (u.a. Nikolaikirche, St. Marien), Statuen (u.a. Reiterstandbild Unter den Linden; Statuen von Bismarck, Moltke und Wagner im Tiergarten) und auch Brückenbauwerke erstmal nicht mehr angestrahlt. Der Anschlusswert aller Anstrahlungen beträgt ca. 100.000 W, der Stromverbrauch liegt bei ca. 200.000 kWh/Jahr, die Stromkosten belaufen sich auf ca. 40.000 € pro Jahr. Aufgrund der einmaligen Kosten voraussichtlich in ähnlicher Höhe für die manuelle Abschaltung der einzelnen Strahler ist kurzfristig der nennenswerte Energiespar-Effekt entscheidend für die Maßnahme, nicht die reine Wirtschaftlichkeit, die in dieser Situation schwer kalkulierbar ist. Eine rahmenvertraglich gebundene Elektrofachfirma mit spezieller Sachkunde und Ortskenntnis der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen wurde aufgefordert, sofort mit den Vorbereitungen für das Ausschalten der Anstrahlungen zu beginnen. Es werden drei Abfahrkolonnen gebildet, die täglich ca. 100 – 120 Strahler außer Betrieb setzen. Dies erfolgt durch Abklemmen der Strahler in der Mastklappe. Eine Demontage der Strahler erfolgt nicht. Das Ausschalten aller Anstrahlungen sollte somit in 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein. Der Prozess wird eng durch Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Beleuchtung begleitet, um eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung und Dokumentation sicherzustellen. Der Ablauf der Arbeiten wurde priorisiert, so dass mit dem Ausschalten im Stadtzentrum begonnen wird und anschließend die Außenbereiche angefahren werden.
Ermittlung der Geschossigkeit der Gebäude Die Ermittlung der Geschossigkeit der Gebäude erfolgte über die Angabe der Geschossigkeit in der Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin (ALK). Für Gebäude mit fehlendem Eintrag der Geschossanzahl wurde zur Berechnung der Geschossflächenzahl ein Schätzwert eingesetzt (Ruine = 2, Turm = 8). Ermittlung der Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt den bebauten Anteil eines Baugrundstücks an. Die GRZ ist eine Dezimalzahl mit ein oder zwei Nachkommastellen. Daraus leitet sich für die Erstellung der vorliegenden Karte die Formel der Berechnung der GRZ wie folgt ab: Die Summe alle baulichen Grundflächen auf einem Grundstück – hier die Blockfläche – wird durch dessen Gesamtfläche geteilt. Da die Gebäudeflächen nicht mit den Blockflächengrenzen übereinstimmen, wurden nur die Anteile der Gebäudeflächen summiert, die sich tatsächlich innerhalb der Blockflächengrenzen befinden. Dies wurde durch die Verschneidung der Gebäudegrenzen aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) mit den Blockflächen der Blockkarte 1:5000 (ISU5) realisiert. Die außerhalb der Blockflächen liegenden Gebäudeteile, z. b. auf Verkehrsflächen (Straßenland), wurden demnach nicht berücksichtigt. Ermittlung der Geschossflächenzahl Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche – hier die Blockfläche – an. Für die Ermittlung der GFZ gilt: Die Summe aller Geschossflächen, der auf einer Blockfläche befindlichen Gebäude(teile), wird durch die Blockgröße dividiert. Die Geschossfläche eines Gebäudes errechnet sich dabei aus der Summe der Fläche aller Vollgeschosse. (In der Regel bedeutet dies: Anzahl der Vollgeschosse multipliziert mit der Grundfläche des Gebäudes). Berücksichtigung von baulichen Anlagen i.S. des § 19 Abs. 4 BauNVO bei der Ermittlung der GRZ Nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind bei der Ermittlung der Grundflächen Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mitzurechnen. Im ersten Schritt wurden die sog. Hauptanlagen i.S. des § 19 Abs. 2 BauNVO ermittelt. Im zweiten Schritt wurden zu diesen die Grundflächen von in der ALK geführten Garagen, überdachte Stellplätzen, Tiefgaragen und Nebenanlagen hinzugerechnet. Als Nebenanlagen wurden die in Tabelle 1 aufgeführten Gebäudetypen eingestuft, falls sie über weniger als 2 Geschosse verfügen. Auf die Ermittlung der GFZ haben diese Anlagen keinen Einfluss. In Fällen, in denen sich oberirdische und unterirdische Anlagen überschneiden, wurden die oberirdischen aus den unterirdischen Anlagen ausgeschnitten (z.B. bei einer Tiefgarage unter einem Gebäude). Für die in der Karte dargestellten Werte der Grundflächenzahl (GRZ) wurden nur die Hauptanlagen nach § 19 Abs. 2BauNVO, also ohne Nebenanlagen, Stellplätze etc, ermittelt. Die Werte mit Nebenanlagen , Stellplätzen etc. (§ 19 Abs. 4 BauNVO) sind nicht in der Karte dargestellt, wurden aber ebenfalls ermittelt und können in der Sachdatenanzeige eingesehen werden. Je nach Orientierung an Abs. 2 oder Abs. 4 des § 19 BauNVO ergeben sich leicht abweichende Werte der städtebaulichen Dichte pro Block. Abbildung 1 verdeutlicht die Verteilung auf die gewählten Dichteklassen der GRZ für beide Berechnungsmethoden. Wenn im folgenden von GRZ die Rede ist, ist immer die GRZ basierend auf § 19 Abs. 2 BauNVO gemeint. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die unterschiedliche Berücksichtigung der Nebenanlagen nur einen geringen Einfluss auf die Ergebnisse der Darstellung der GRZ hat.
Der Datensatz enthält ausgewählte flächenhafte topographische Objekte im Wald des Freistaates Sachsen. Das sind Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen besonderer funktioneller Prägung, einzeln stehende Gebäude, Ruinen, Freizeitanlagen, Friedhöfe, Schießplätze, Gruben, Steinbrüche, Halden, Kippen, Aufschüttungen, Flugplätze, Landeplätze, Bahnhöfe, Haltepunkte, Parkplätze, Lagerplätze, Schuttplätze, Ackerland, Grünland, Wiesen, Gartenland, Baumschulen, Obstplantagen, Weinbauflächen, Sümpfe, Moore, nasse Böden, Ödland, Unland, Ströme, Flüsse, Kanäle, Gräben (ständig oder periodisch wasserführend), Binnenseen, Teiche (mit beständigen oder veränderlichen Ufern), Stauseen, Stauteiche, Stauanlagen, Wehre, positive Bodenformen, negative Bodenformen etc. Zu jedem Objekt wird neben der Objektart auch der geographische Name angegeben. Die flächenhaften topographischen Objekte sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.
Das Land Berlin betreibt derzeit die Anstrahlung von etwa 200 Objekten, darunter landeseigene Gebäude, Brücken, Skulpturen, Brunnen und Kirchen. Auch in diesem Bereich werden die Beleuchtungsanlagen schrittweise modernisiert. Nachfolgend stellen wir exemplarisch einige Projekte vor. In einem ersten Schritt wurde 2012 die Hinterglasbeleuchtung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche erneuert. Die nach außen wirkende Beleuchtung der Glaswände der Kirche und des Glockenturmes ist für das Stadtbild der City West prägend und wurde auf neueste Technik umgestellt und erstrahlt nur noch mit einem Bruchteil der erforderlichen Energie. Die Senatsverwaltung hatte die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beauftragt und den Großteil der Umbaukosten getragen. Die neue Beleuchtung des Kirchenoktogons übernahmen 720 LED-Strahler, jeder mit einer Leistung von 13 Watt. Der Stromverbrauch ging um ca. 75 Prozent zurück. In einem zweiten Schritt hat die Kirchengemeinde die Beleuchtung des Glockenturmes erneuert. Nach Abschluss der Sanierung der Turmruine erfolgte in 2016 der dritte Schritt, die Erneuerung der öffentlich betriebenen Anstrahlung der Turmruine. Es bestand das Ziel, dass sich die Helligkeit der Ruine zwischen den Eiermann-Bauten einfügt. Sie sollte diese nicht überstrahlen und mit ihrer weich angestrahlten Fassade nicht in Konkurrenz zum brillanten Licht der Neubauten stehen. Das Vorhaben ist seit Dezember 2016 abgeschlossen, die 16 LED-Strahler haben den Energieverbrauch um 80 Prozent reduziert. Seit Herbst 2022 ist diese Anstrahlung nicht in Betrieb. Der Senat von Berlin hat beschlossen, dass diese Maßnahme bis September 2024 fortgesetzt wird. Die Schwebenden Steine beeindrucken bei Nacht durch das hervorquellende Licht der umlaufenden Kante des Granitblocks. Damit lösen sich die Steine gleichsam vom Boden ab und wirken trotz ihrer Massivität wie schwebend. Aufgrund der hohen Ausfallrate der alten Beleuchtungstechnik wurde diese in 2013 durch eine LED-Beleuchtung ersetzt. Mit der Maßnahme wurde der Energieverbrauch halbiert.
Das Projekt "Modellhafte Sicherung der umweltgeschädigten Chorumgangswand des Baudenkmals St. Nicolai in Zerbst unter Verwendung regionaler historischer Kalkmörtel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Förderkreis St. Nicolai Zerbst e.V. durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Trotz der provisorischen Sicherungsmaßnahmen an der auch im gegenwärtigen Zustand im nationalen wie im europäischen Maßstab bedeutenden ehemaligen Stadtkirche St. Nicolai schreitet der Verfall an einigen Stellen der Umfassungsmauer schnell voran, und der endgültige Verlust des Baudenkmales rückt näher. Ziel ist daher, insbesondere die wertvolle Chorumgangswand so zu sichern, dass durch Einsatz regionaler historischer Kalkmörtel die schädigenden Umwelteinflüsse gestoppt bzw. dauerhaft von der Ruine ferngehalten werden können, ohne dass bauartfremde Materialien verwendet werden müssen. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Verwendet werden sollen Sande und Kiese aus hiesigen Kiesgruben unter Hinzugabe von Ziegelsplitt, um die Mörtelzusammensetzung des ursprünglichen Mauermörtels nachzuempfinden. Die ersten Untersuchungen der vorhandenen Bausubstanz zeigen, dass in der Vergangenheit die üblichen trockengelöschten Baustellenmischungen zum Einsatz kamen. Anlehnend an Erkenntnisse aus Seminarveranstaltungen mit praktischen Vorführungen zur Mörtelherstellung bei der Museumsziegelei Hundisburg wird ca. 1 bis 8 Wochen vor Verwendung der trockengelöschte Mörtel in 'Kuchenform' hergestellt. Die Mengen je Herstellungsvorgang werden auf 20 m3 begrenzt. Diese Mengen sind gerade noch ausreichend, um wirtschaftlich arbeiten zu können und nicht zu groß, um flexibel genug auf neue Erkenntnisse bei der Verwendung des Mörtels durch Änderung der Zusammensetzung reagieren zu können. Die notwendigerweise abzutragenden Bereiche werden zeitlich so abgestimmt, dass an unterschiedlichen Stellen gleichzeitig gearbeitet werden kann. Insbesondere bei kalter und regnerischer Jahreszeit wird so Problemen des Bauablaufes durch mehrere gleichzeitig zu bearbeitende Bereiche entgegengewirkt. Der Abschluss der Mauerkrone muss so erfolgen, dass schädigende Umwelteinflüsse wie Wasser, Erosion, Ablagerungen, Temperatur, Frost u.a. dauerhaft ferngehalten werden können. Dazu sollen unterschiedliche Methoden, wie sie z.B. in Deutschland, Österreich, Schweden und Schottland angewandt werden, diskutiert werden. Fazit: Die Verwendung historischer, auf das Bauwerk zugeschnittener Mörtel hat einen erheblichen Einfluss auf Aussehen, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Gebäudes und wirkt sich meistens positiv aus. Die bedenkenlose Verwendung heutiger vorkonfektionierter Mörtel birgt vor allem dann hohe Risiken, wenn - wie im vorliegenden Fall - besondere äußere Einflüsse auf das Bauwerk einwirken wie: - Temperaturschwankungen bei ungeschützten langen Mauern, - Sanierung statischer Schäden nur in Teilbereichen, - Witterungseinflüsse (Wind, Regen, Schnee, Tauwasser und Frost) auf ungeschützte Ruinenmauern. Allerdings kommt dem Schutz der Krone als Wandabschluss (die Mauerkrone bei St. Nicolai ist 1,55 m breit), eine besondere Bedeutung zu. Diesem Fakt ist eine weitere DBU-Fördermaßnahme gewidmet.
Das Projekt "Solartechnische Demonstrationsanlagen Bildungswerkstatt Tabakfabrik, Oranienbaum, der Bildungswerkstatt Dessau-Wörlitzer Gartenreich e. V." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bildungswerkstatt Dessau-Wörlitzer Gartenreich e.V. Geschäftsstelle Dessau-Wörlitzer Gartenreich, Regierungspräsidium Dessau durchgeführt. Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Bei der Tabakfabrik handelt es sich um ein mehrgeschossiges Industriegebäude, in dem bis Ende der fünfziger Jahre Zigarren und Zigaretten hergestellt wurden. Es ist das zweithöchste Gebäude in Oranienbaum. Ab 1990 wurde die Tabakfabrik kurze Zeit als Warenlager genutzt, die letzten Jahre stand das Gebäude im wesentlichen leer. Durch den Leerstand verschlechterte sich die Gebäudesubstanz zusehends. Die Tabakfabrik drohte mitten im historischen Zentrum, neben der evangelischen Kirche in Oranienbaum zur Ruine zu werden. Die Erneuerung des undichten Daches war die erste dringliche Maßnahme die durchgeführt werden musste. Moderne Solarelemente die gleichzeitig die Dachhaut bilden sollten berücksichtigt werden. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: Schon während der Bauphase wurde die Tabakfabrik und auch die bereits installierten Elemente der Solartechnik durch Führungen und 'Tage der offenen Tür', die vorher in der Presse mit Artikeln zum Projekt angekündigt wurden, vorgestellt. Zur Eröffnung des Oranienbaumer Schlosses, an dem sich die Oranienbaumer Vereine auf dem Marktplatz präsentierten, hat sich der Verein Bildungswerkstatt Dessau - Wörlitzer - Gartenreich ebenfalls vorgestellt. An diesem Tag fanden auch regelmäßig, ausgehend vom Marktplatz, Führungen durch die Tabakfabrik statt. Zukünftig sollen auch Workshops, Seminare und Veranstaltungen zum Thema alternative Energien in der Tabakfabrik stattfinden. Eine ständige Ausstellung, Messe ist nach Abschluss des nächsten Bauabschnittes geplant. Die beiden Schautafeln im Eingangsbereich dokumentieren ständig für jeden ersichtlich die Erträge der Installierten Solartechnik. Fazit: Die Solartechnik wurde bei der Sanierung der Tabakfabrik als energiegewinnendes Bauelement eingesetzt. Sie erfüllt die Aufgabe und Funktion eines herkömmlichen Daches, dass aber gleichzeitig die Energiegewinnung durch Umwandlung von Sonnenlicht in Strom und Wärme realisiert. Diese Synergie kann den entgültigen Durchbruch für die Nutzung der Sonnenenergie bedeuten. Die Solartechnik wird nicht mehr als zusätzliches (Luxus) - Element auf dem Dach gesehen und verstanden, sondern als selbstverständliches Bauelement für Dach, Fassade usw.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Ökonomische Analyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Umweltsozialwissenschaften und Geographie, Professur für Umweltökonomie und Ressourcenmanagement durchgeführt. Die Auswirkungen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen sind ungewiss. In diesem inter- und transdisziplinären Projekt untersuchen wir Risiko (bekannte Eintrittswahrscheinlichkeiten) und Knightsche Unsicherheit (unbekannte Wahrscheinlichkeiten) von Klimawandel und Anpassungen der Landnutzung an der deutschen Nordseeküste. Hier nutzen Menschen eine Reihe von Ökosystemleistungen, die dem Klimawandel unterliegen und unterschiedlich gemanagt werden können. Es sind sowohl Risiko als auch Unsicherheit für die Entscheidung über lokale Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel relevant. Wir kombinieren Ökonomik und Landschaftsökologie durch Modellierung, und wir beziehen lokale Stakeholder in den Analyse- und Schlussfolgerungsprozess ein. Das Projekt hat drei Ziele: (1) Konzepte für die ökonomische Bewertung von Anpassungsmaßnahmen und für (natürliche oder finanzielle) Versicherung bei Knightscher Unsicherheit zu entwickeln. (2) Prozeduren für die Analyse und Kommunikation von kombiniertem Risiko-und-Unsicherheit entlang der gesamten Analyse- und Implementierungskette - von der Grundlagenforschung bis zur praktischen Lösung - zu entwickeln. (3) Gemeinsam mit den Stakeholdern herauszufinden, welche Landmanagementoption die bevorzugte ist, und welche Synergien, Konflikte und Trade-offs dabei zwischen Ökosystemleistungen und zwischen Stakeholdergruppen entstehen.
Das Projekt "Seminar zu den Projektergebnissen der durch die DBU geförderten Modellprojekte beim Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche - Nachbewilligung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe (TH), Institut für Tragkonstruktion durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Den Anlaß des Vorhabens gibt eine Seminarreihe über den Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden. In ihr haben die unmittelbar an der Planung und am Bau Beteiligten Referate gehalten, die ein konkretes und detailliertes Bild von der vielfach ungewöhnlichen Arbeit der verschiedenen Disziplinen und Gewerke beim Wiederaufbau der zerstörten Kirche und bei der Integration der Ruine in den Wiederaufbau vermittelten. Dabei kamen insbesondere auch die umweltrelevanten Problemstellungen zur Sprache, wie sie sich im Ansatz und in den Ergebnissen von 5 Forschungsprojekten wiederfinden, welche die DBU zum Thema 'Alte und neue Mörtel und Steine beim Wiederaufbau der Dresdner Frauenkirche' förderte. Ziel des Vorhabens ist es, durch das Seminar und die Dokumentation der Arbeiten an der Frauenkirche in Dresden Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln, die in ihrer Besonderheit auch an anderen Instandsetzungs- und Wiederaufbauprojekten von hochrangigen Baudenkmälern genutzt werden können. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das Vorhaben gliedert sich in zwei Schritte: Eine an die 5 Dresdner Seminarblöcke anschließende eintägige Veranstaltung in Karlsruhe, in der zentrale Themen gebündelt und vertieft werden, und eine schriftliche Dokumentation der Vorträge und Diskussionen, die allesamt auf Band festgehalten wurden, in gekürzter Form mit ausgesuchten Abbildungen. Fazit: Das Fazit des Vorhabens hat der Baudirektor der Stiftung Frauenkirche Dresden während des Seminars vorweggenommen. Er hat den Wiederaufbau als eine Gratwanderung zwischen Kenntnis und Anwendung alter handwerklicher Methoden und dem Gebrauch neuester Technik bezeichnet. In den Forschungsvorhaben sei es darum gegangen, zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Steinkonstruktion, deren Aufbau und Gefüge wieder dem Original folgt, den Anforderungen und Bedingungen der heutigen Zeit und Umwelt überhaupt standhalten könne. Dass und wie die Referenten darüber berichteten und diskutierten, sei von großer Bedeutung gewesen. Das gilt auch für die Wiedergabe ihrer Referate in der Dokumentation und kann, über den Wiederaufbau in Dresden hinaus, auch andernorts, wo es um die Konstruktion von Steinbauten und die Integration von Ruinen geht, von Nutzen sein.
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