API src

Found 309 results.

Related terms

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Photovoltaik auf Agrarflächen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Eco Design von Kunststoffverpackungen

Kurzbeschreibung Das Eco Design von Verpackungen zielt darauf ab, die Umweltbelastungen durch die verpackte Ware und deren Verpackung über den gesamten Lebensweg zu minimieren. Dazu zählen die Produktion von Ware und Verpackung, der Vertrieb und Konsum der verpackten Ware und schließlich die Sammlung und Verwertung der gebrauchten Verpackung. Der Runde Tisch „Eco Design von Kunststoffverpackungen“ ist eine Initiative von Experten aus Unternehmen entlang der gesamten Wert-schöpfungskette von Kunststoffverpackungen (Verpackungshersteller, Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie, Einzelhandel und Kunststoffrecycling) sowie Organisationen der Wissenschaft und des Verbraucherschutzes. Ziel des Runden Tisches ist die Förderung des Eco Designs von Kunststoffverpackungen, vorrangig durch den Informationsaustausch entlang der Wertschöpfungskette und die Erarbeitung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette. Ergebnisse - Köhler, A., Möller, M. und I. Schmidt (2016): Methoden und Hilfsmittel des Ökodesigns von Kunststoff-verpackungen. Müll und Abfall, Heft 8/16, S. 418-424. (Fachpublikation beruhend auf der gleichnamigen Untersuchung des Öko-Institut, Freiburg, im Auftrag des Runden Tisches Eco Design von Kunststoff-verpackungen) - Leitfaden derzeit im Aufbau

Runder Tisch Grundwasser

Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!

Grundwasser

Die Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers gehört zur Daseinsvorsorge des Menschen. Mit dieser Aufgabe befasst sich die Hydrogeologie. Zusätzlich zur Ermittlung der Grundwasservorräte und -beschaffenheit, der Grundwassererschließung und des Grundwasserschutzes sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Dies ist für Berlin besonders wichtig, da das gesamte Wasser für die öffentliche Wasserversorgung (im Jahr 2013 waren es ca. 207 Millionen m³) und der größte Teil des Brauchwassers aus dem Grundwasser des Stadtgebietes gewonnen wird. Näheres dazu finden Sie in der Broschüre Grundwasser in Berlin. Die geringen Grundwasserflurabstände im Urstromtal und das Auftreten sog. Schichtenwassers auf den bindig ausgebildeten Hochflächen verursachen immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden an Gebäuden, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind. Wegen der komplizierten hydrogeologischen Situation verursachen die oberflächennahen Grundwasservorkommen sowohl auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow mit ihren teilweise schwebenden Grundwässern als auch im Urstromtal immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Eine weitere Grundwassernutzung stellt die Gewinnung von Heizenergie dar. In Berlin sind bereits über 2.500 Erdwärmesondenanlagen zur Heizung von Gebäuden installiert worden. Aus diesen vielfältigen Nutzungen ergeben sich Konflikte, die nur durch ein berlinweites flächendeckendes Grundwassermanagement gelöst werden können. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie der Schutz der Grundwasser abhängigen Ökosysteme. Dazu wurde erstmalig eine hydrostratgrafische Gliederung der nutzbaren Grundwasservorkommen des nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebietes (2001) sowie des Berliner Gebietes (2002) erarbeitet. Nur mit dieser Gliederung können Bilanzierungen der nutzbaren Grundwasservorräte des Landes durchgeführt sowie die Grundlagen für hydraulische Modellierungen geschaffen werden. In Berlin sind im Untergrund, wie fast überall in Norddeutschland, zwei mächtige Grundwasserstockwerke ausgebildet: Im unteren Stockwerk, das in einer Tiefe von ca. 300 Meter liegt, zirkuliert Salzwasser. Darüber schützt eine ca. 80 Meter mächtige hydraulischen Barriere aus Ton das ergiebige Süßwasservorkommen, das wir als Trinkwasser nutzen können (siehe Hydrogeologische Gliederung Berlins ). Bild: Torsten Laße Runder Tisch Grundwasser Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Überwachung der Grundwassergüte Die kontinuierliche Überwachung der Beschaffenheit des Grundwassers ist die Basis für eine nachhaltige Sicherung der Ressource Grundwasser. Hiermit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes treffen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassergleichenkarten Die genaue Kenntnis der aktuellen Grundwasserstände und damit auch der Grundwasservorräte ist für das Land Berlin unerlässlich, da das gesamte Trinkwasser (im Jahr 2016 waren es rund 221 Millionen m³) zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Landesgrundwassermessnetz Das Landesgrundwassermessnetz dient einerseits der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ballungsraumes Berlin und der ökologischen Belange sowie andererseits der Bauwirtschaft zur Ermittlung der aktuellen und der höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW). Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Seit 1978 werden in tiefen Grundwassermessstellen, die über das ganze Stadtgebiet von Berlin verteilt sind, Temperaturprofile aufgenommen und zu raumzeitlichen Darstellungen des Grundwassertemperaturfeldes verarbeitet und ausgewertet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hydrogeologische Gliederung von Berlin Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben die staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands eine einheitliche Nomenklatur für die hydrostratigrafische Gliederung in Deutschland entwickelt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand des Grundwassers Der Grundwasserflurabstand beschreibt die Tiefenlage des Grundwassers unter dem jeweiligen Gelände. Die Beachtung des Grundwasserflurabstandes ist besonders wichtig für alle Bebauungen, vom Einfamilienhaus bis zum Hochhaus, für alle Verkehrsbauten und vor allem für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Grundwasser Umfangreiche Informationen zum Grundwasser können aus den zahlreichen Kartenwerken sowie online aus dem Umweltatlas bzw. aus dem Geoportal Berlin entnommen werden. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht projektbezogene Untersuchungen zu Bauwerksgründungen, Brunnenbohrungen und Grundwasserhaltungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Monitoring Grundwassergüte Zur Umsetzung des im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Berliner Wassergesetz verankerten Grundsatzes des vorsorgenden Grundwasserschutzes sowie einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung werden in Berlin Messnetze im Rahmen des informationsorientierten Grundwasser-Monitorings betrieben. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Verweilzeit des Sickerwassers Nach dem Berliner Wassergesetz § 37a Abs. 4 muss das gesamte, für die öffentliche Wasserversorgung in Berlin geförderte Grundwasser weitgehend aus den Grundwasservorräten des eigenen Landes gewonnen werden; dabei sind bestimmte Qualitätskriterien im Rohwasser flächendeckend einzuhalten. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Wasserversorgungskonzept bis zum Jahr 2040 Berlin wird sein Trinkwasserbedarf auch in Zukunft aus eigenen Ressourcen decken. Das wird durch das Wasserversorgungskonzept 2040 sichergestellt, das die Senatsverwaltung und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Ingenieurbüro Dr. Möller entwickelt haben. Weitere Informationen

Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

Berlin verfügt über ein komplexes und hoch leistungsfähiges Verkehrssystem. Ohne dieses kämen Menschen nicht zur Schule, Arbeit, zum Arzt oder zum Einkauf, Waren und Güter könnten nicht geliefert werden und Besucherinnen und Besucher fänden nicht den Weg zu den Attraktionen der Stadt. Damit der Berliner Verkehr die Ziele der Mobilitätswende erreicht, bedarf es einer langfristigen, strategischen und integrierten Planung. Das Instrument dafür ist der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) . Darin werden Visionen für den Stadtverkehr der Zukunft entwickelt und in konkrete Ziele umgewandelt. Um diese zu erreichen, enthält er thematische oder räumliche Strategien und Maßnahmen. Die Konkretisierung erfolgt über verschiedene Programme und fokussierte Strategien wie z.B. Nahverkehrsplan, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan oder Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept. Das Vorhaben „Zweite Fortschreibung Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr)“ (Projektlaufzeit: 04/2016 bis 07/2021) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1070-B5-O). Angesichts der neuen Anforderung an die Berliner Mobilität war ein neuer StEP MoVe notwendig. Denn genauso, wie sich Bevölkerung und Wirtschaft, aber auch Technologien, Gesetze oder finanzielle Rahmenbedingungen ändern, wandeln sich auch die Anforderungen an das Verkehrssystem. Klimaschutz, Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit sowie fahrrad- und fußgängerfreundliche Mobilität nehmen heute einen viel höheren Stellenwert ein als früher. Gleichzeitig nimmt die Dominanz des Pkw ab: Nur noch jede*r Dritte in Berlin verfügt über einen eigenen Pkw, der Anteil der Pkw-Fahrten an allen Wegen hat sich in den vergangenen Jahren deutlich von 33 Prozent auf 26 Prozent verringert. Auf all das gilt es, in der strategischen Verkehrsplanung zu reagieren. Der StEP MoVe ist Ergebnis eines intensiven Beratungsprozesses . Beim „Runden Tisch Mobilität und Verkehr“ waren neben Vertreter*innen der verschiedenen Verwaltungen und der Wissenschaft auch Mitglieder des Abgeordnetenhauses, sowie verschiedener Verbände/Innungen und Vereine, wie die IHK, der ADAC und ADFC, involviert. Darüber hinaus fanden fachliche Workshops mit weiteren Beteiligten sowie Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern statt. Am 2. März 2021 hat der Berliner Senat den StEP MoVe als strategischen, verkehrspolitischen Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen. Pressemitteilung vom 02.03.2021 Schon bei den früheren Stadtentwicklungsplänen Verkehr war es eine zentrale Maßgabe, den Trend zu mehr Kfz-Verkehr zu bremsen. Busse, Bahnen, Fahrräder und auch der Verkehr zu Fuß sollten Berlin stärker prägen und so lebenswerter machen. Heute zeigen die Verkehrskennzahlen, dass Berlin diesem Ziel nähergekommen ist, aber noch nicht erreicht hat. Der StEP Move definiert beispielsweise, wie sich der Verkehr Berlins künftig zusammensetzen soll: Der Anteil des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, Busse und Bahnen) an allen zurückgelegten Wegen soll von heute 74 Prozent auf 82 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Dies soll zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs geschehen, weil nur so Berlins verkehrspolitischen Ziele erreichbar sind. So soll es auch weitergehen: Berlin wird den Weg zu einer stadtverträglichen und klimafreundlichen Mobilität von Menschen und Unternehmen noch engagierter beschreiten als bisher – sozial gerecht, ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Berlin strebt auch deswegen mittelfristig eine Zero Emission Zone an, um weitere Fortschritte bei Klimaschutz und Luftqualität zu erreichen. In die Zero Emission Zone dürfen nur noch Fahrzeuge mit sauberen Antrieben einfahren. Berlin folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Staaten und Kommunen, die so ihre Lebensqualität steigern wollen. Karten zum übergeordneten Straßennetz: Bestand und Planung Stadtentwicklungspläne allgemein

Planungen im Eisenbahnverkehr

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin hat das verkehrspolitische Ziel, den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen und Berlin zu einem europäischen Eisenbahnknotenpunkt zu entwickeln. Derzeit laufen die Planungen für mehrere Projekte um dies zu verwirklichen. Die Zugverbindungen von und nach Berlin sind in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden. Die Senatsverwaltung entwickelte ein neues Bahnverkehrs-Konzept (“das Pilzkonzept”) für die Hauptstadt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zum Ausbau Berlins zum europäischen Eisenbahnknotenpunkt getan. Ebenso verfügt Berlin heute in Richtung Hamburg, Hannover – Rhein-Ruhr und Braunschweig – Frankfurt/Main – Stuttgart/Basel über ein attraktives ICE-Angebot mit kurzen Fahrzeiten, die eine Alternative zum Flugverkehr bieten. Um der steigenden Nachfrage der Mobilität gerecht zu werden, sind auch in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig. Besondere Defizite gibt es im Verkehr von Berlin in die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Gorzów, Posen, Zielona Góra und Breslau. Hier gibt es zu wenig Zugangebote und die Fahrzeiten sind aufgrund der schlechten Infrastruktur zu lang. Die Fahrzeit der wenigen Direktverbindungen von Berlin nach Breslau beträgt heute über 4 Stunden, während der schnellste Zug im Jahr 1939 gerade mal 2 ½ Stunden benötigte. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Posen und Breslau und die benachbarten vier Wojewodschaften Westpommern, Lubuskie, Wielkopolski und Niederschlesien arbeiten im Projekt “Oder-Partnerschaft” an einem Runden Tisch zusammen. Auf deutscher Seite wird die Partnerschaft vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) koordiniert. Konkrete Ziele der Oder-Partnerschaft sind: Fahrzeitverkürzungen durch Optimierung der Fahrpläne im gesamten Gebiet der Oder-Partnerschaft (kurzfristig) Realisierung zusätzlicher Verbindungen im grenzüberschreitenden Verkehr Aufbau verkehrsverbundähnlicher Strukturen mit attraktiven und einfachen Tarifen und einem deutsch-polnischen Fahrplaninformationssystem (mittelfristig) Gemeinsames Lobbying gegenüber den nationalen Regierungen und der EU für den beschleunigten Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnstrecken auf einen Mindeststandard von 160 km/h (langfristig) Berlin unterstützt die Arbeit der Oder-Partnerschaft durch die Initiierung und aktive Teilnahme an EU-Programmen, das waren in der Vergangenheit z.B. Via Regia Plus, Rail Baltica und SoNoRa: Mit Via Regia wurden kurz- und mittelfristige Verbesserungsvorschläge im Bahnverkehr Berlin – Breslau erarbeitet. Mit Rail Baltica konnte die Konzeption eines attraktiven Tickets (“Berlin-Gorzów-Ticket) erarbeitet und umgesetzt werden, mit den die Berliner auf polnischer Seite auch die Straßenbahn und Stadtbusse und die polnischen Bürger in Berlin auch die BVG benutzen können. Für Reisen in die benachbarte Großstadt Stettin kann das preiswerte Länderticket Brandenburg benutzt werden, dass in Stettin auch in den Stadtbussen und in der Straßenbahn gilt. Die Entwicklung des Nachtzugnetzes war nicht nur in Berlin in den letzten Jahrzehnten rückläufig. Maßgebend hierfür waren einerseits die hohe Konkurrenz durch den Luftverkehr und der Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze des Schienenverkehrs, andererseits aber auch ein anstehender Investitionsbedarf in den Fahrzeugpark bei unsicherer Marktlage. Im Ergebnis wurden viele Verbindungen systematisch zurückgefahren oder gänzlich eingestellt. In letzter Zeit ist aber eine Trendwende erkennbar. Ein umfassender Ausbau des europäischen Nachtzugnetzes als komfortable und klimafreundliche Alternative zum Luftverkehr gerät wieder verstärkt in den Fokus. Die Senatsverwaltung hat mit einer Studie die Potenziale Berlins als künftigem Drehkreuz für ein europäisches Nachtzugnetz bis zum Jahr 2040 untersuchen lassen. Im Rahmen der durch die Gutachteragentur Ramboll durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurden die Möglichkeiten zum schrittweisen Ausbau des Nachtzugangebotes für den Standort Berlin untersucht. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Rolle der Standort als Drehkreuz innerhalb eines europäischen Nachtzugnetzes spielen kann. Der Schlussbericht der Studie steht hier zum Download bereit: Im Rahmen der Studie fand am 09.02.2022 eine Videokonferenz zu dem Thema „Nachtzugnetz 2030+ – Chancen für Berlin und Rahmenbedingungen für die Umsetzung“ statt. Nähere Informationen auf der Website von Ramboll

„Runder Tisch zur Talsperre Kelbra“ betont vorrangige Nutzung für Hochwasserschutz

Wie wird der Hochwasserschutz an der Talsperre Kelbra ausgestaltet? Welche anderen Nutzungen sollen am Stausee künftig möglich sein? Und wie können Information und Beteiligung der Menschen vor Ort verbessert werden. Um diese Fragen dreht sich der Ende 2020 vom Umweltministerium initiierte „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“. Im Fokus: Der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen, von Hochwasser- und Naturschutz, über Naherholung und Fischerei bis hin zum Tourismus. Zum Abschluss des Dialogformats im Beisein von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner gab es heute in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) eine „Gemeinsame Erklärung“. Darin verständigen sich Vertreterinnen und Vertreter von Umweltministerium, Talsperrenbetrieb, Biosphärenreservat, angrenzenden Landkreisen und Kommunen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von touristischen und Naturschutz- wie Anglerverbänden im Kern auf die Fortführung des in den vergangen drei Jahren erprobten, vorläufigen Betriebsplans der Talsperre, der den Hochwasserschutz weiterhin in den Mittelpunkt stellt. Darüber hinaus sollen jetzt Weichen gestellt werden, um die Möglichkeiten für weitere Nutzungen am Stausee Kelbra zu verbessern. Dazu sagte Eichner: „Der kontinuierliche und intensive Austausch zum Betrieb der Talsperre Kelbra hat sich ausgezahlt. Im direkten Gespräch konnten auch konfliktträchtige Themen rund um die Nutzung des Stausees ergebnisoffen besprochen und Lösungen gefunden werden. Im Ergebnis steht fest, dass der Hochwasserschutz auch künftig oberste Priorität haben muss. Dies hat zuletzt auch das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 bestätigt, als viele Menschen nur durch die professionelle Steuerung der Talsperre vor katastrophalen Überflutungen bewahrt wurden. Gleichzeitig werden wir aber weitere Nutzungen unterstützen, soweit sie den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen.“ Zwar könnten auch künftig nicht alle Interessen zu jeder Zeit vollständig Berücksichtigung finden. „Ich bin aber davon überzeugt, dass wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben, mit dem alle Beteiligten weitestgehend leben können.“ Nach Abwägung der Interessen und Nutzungswünsche mit klimatischen, naturschutzfachlichen und behördlichen Rahmenbedingungen gibt es folgende Ergebnisse: • Der vorläufige Betriebsplan aus dem Jahr 2019 hat sich im Wesentlichen bewährt. Darauf aufbauend werden die Ergebnisse der Evaluierung in die Neufassung des Betriebsplans einfließen. Dieser wird durch ein weiterführendes Monitoring begleitet. Im Mittelpunkt steht auch künftig der Hochwasserschutz. • Für den Fisch- und Gewässerschutz soll in der Winterstauphase bis Anfang März in der Talsperre ein Restwasservolumen zwischen 0,5 und 1,0 Millionen Kubikmetern verbleiben. • Zur besseren Ausnutzung der Wasserfläche für Seglerinnen und Segler wird die Errichtung einer für den Segelsport günstiger gelegenen Anlegestelle unterstützt. • Im Interesse der touristischen Nutzung soll geprüft werden, ob das Sommerstauziel von 12,5 Millionen Kubikmetern verlängert werden kann. • Eine Zulassung des Kite-Surfens wäre grundsätzlich nur dann möglich, wenn durch potenzielle Nutzende nachgewiesen werden kann, dass dies mit den bestehenden Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes vereinbar ist. • Die Angelfischerei kann unter Maßgabe des primär dem Hochwasserschutz dienenden Talsperrenbetriebs sowie naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen in angepasster Form weitergeführt werden. • Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern. Die Talsperre Kelbra befindet sich länderübergreifend im Südwesten Sachsen-Anhalts und im Norden Thüringens. Sie wurde von 1962 bis 1966 als Hochwasserschutzanlage errichtet und 1969 in Betrieb genommen. Heute hat der Stausee auch große Bedeutung als Lebensraum für mehr als 300 Vogelarten sowie Drehscheibe für den Vogelzug. Jedes Jahr im Herbst machen hier bis zu 50.000 Kraniche Halt und den Stausee Kelbra so zum drittgrößten Kranichrastplatz in Deutschland. Dieses einzigartige Naturerlebnis zieht jährlich tausende Besucher an, die sich darüber künftig in einem modernen „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“ informieren können; den Weg für die Finanzierung aus Strukturwandelgeldern hatte die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort Anfang 2024 geebnet. Darüber hinaus hat sich der Stausee mit Strandbad, Campingplatz und angrenzendem Natur- und Geopark Kyffhäuser zu einem attraktiven Ziel für Naherholung und Tourismus in den Monaten von Mai bis Oktober entwickelt. Der „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“ wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Talsperre Kelbra“ wurde – mit Ausnahme des "Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V." und der Landesarbeitsgemeinschaft Kranichschutz Sachsen-Anhalt – von allen Mitgliedern unterzeichnet. Sie steht auf den Internetseiten des Umweltministeriums zur Verfügung: https://lsaurl.de/RTTK2025. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Rund um die Talsperre Kelbra „Runder Tisch Talsperre Kelbra“ abgeschlossen Talsperre Kelbra als Bauwerk zum Schutz vor Hochwasser Bedeutsames Feuchtgebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet Naherholung und Tourismus

Um verschiedene Nutzungsinteressen zur Talsperre Kelbra in Einklang zu bringen, hat das Umweltministerium 2020 den „Runden Tisch zur Talsperre Kelbra“ gestartet. Als Mitglieder des Dialogformats wurden 18 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Fachbehörden, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie touristischen Interessenvertretungen berufen. Der Runde Tisch wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Von Anfang an waren sich die Mitglieder des Runden Tisches einig, dass der Hochwasserschutz auch künftig Priorität haben muss. Mögliche weitere Nutzungen der Talsperre müssen sich daran sowie an den rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes orientieren. Von besonderer Bedeutung war dabei aufgrund von EU-Recht die Vorgabe, dass zur Kranichrast im Frühherbst ausreichende Schlammflächen im Stausee zur Verfügung stehen müssen. Zwei Forderungen von Mitgliedern standen im besonderen Fokus der Diskussion den Stausee im Spätsommer so spät wie möglich abzusenken, um die Nutzung für den Segelsport lange zu ermöglichen (Seglerverband) und im Interesse fischereilicher Belange eine Restwassermenge in den Wintermonaten im Stauraum zu belassen (Kreisanglerverein, Landesanglerverband) Aufbauend auf die Ergebnisse eines dreijährigen umfangreichen Monitoringprogramms zum vorläufigen Betriebsplan der Talsperre konnten tragfähige Kompromisse gefunden werden, die von den Mitgliedern des Runden Tisches weitestgehend mitgetragen werden konnten. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass durch die aktuelle Steuerung der Talsperre gute Rahmenbedingungen für eine Brut- und Rastplatznutzung geschaffen werden konnten. Auch für Segler (Errichtung einer für den Segelsport bei niedrigem Wasserstand nutzbaren Anlegestelle) und Angler (Verbleib einer definierten Restwassermenge im Stausee im Winter) konnten im Ergebnis der Abstimmungen gute Lösungen gefunden werden. Bilanzierend konnte festgestellt werden, dass sich die Grundvoraussetzungen des Stauregimes auch unter abweichenden hydrologischen Bedingungen nicht verändert haben. Die Steuerung der Talsperre hat sich bewährt, so dass an den Festlegungen im vorläufigen Betriebsplan weitestgehend festgehalten werden soll. Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden in einer „ Gemeinsamen Erklärung “  festgehalten. Damit ist das Dialogformat erfolgreich abgeschlossen worden – damit verbunden ist der Dank an alle Mitglieder, die sich am Runden Tisch engagiert haben. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die 1969 in Betrieb genommene Talsperre ist eine Hochwasserschutzanlage, die insbesondere in den niederschlagsintensiven Wintermonaten dem Hochwasserrückhalt dient. Dadurch sollen Überschwemmungen der Helme-Unterlieger vermieden werden. Die Anlage wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt betrieben. Welch bedeutende Rolle die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz in der Region hat, hat das Winterhochwasser 2023/2024 erneut eindrucksvoll gezeigt. Bei Zuflussmengen von bis zu 180 m³/s in der Helme oberhalb Kelbra wären ohne die Talsperre und deren Retentionswirkung in den Ortschaften unterhalb Schäden in erheblich größerem Maße aufgetreten. Darüber hinaus ist der Stausee im Spätsommer/Frühherbst als Rastplatz für Kraniche und Limikolen sowie im Frühsommer/Sommer als Brutgebiet für Wasservögel ein Vogelschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Das bedeutet, dass jede Regelung zum Betrieb der Talsperre Kelbra mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-SPA) abzustimmen ist. Der Helme-Stausee ist eines der größten Rastgebiete für Kraniche in Deutschland und das bedeutendste Brutgebiet für den Schwarzhalstaucher in Sachsen-Anhalt. Wir haben die Pflicht, diese heimischen Tierarten zu schützen und ihren Lebensraum zu erhalten. Ebenfalls zu beachten sind dabei die Anforderungen an geschützte Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Helme an Zulauf und Auslauf der Talsperre und der Nebenhelme. Auch die Anforderungen aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte in der Helme müssen beachtet werden. Das heißt: die Gewässerqualität der Helme muss erhalten bleiben, die dort typisch lebenden Arten werden geschützt. Im Zeitraum vom Mai bis Oktober wird der Stausee vielfältig touristisch genutzt. Zu den Aktivitäten gehören Angeln Wassersport (Segeln) Camping Vogelbeobachtung (vor allem zur Kranichrast) Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten werten die Region auf und schaffen touristische Anziehungspunkte. Der Stausee Kelbra soll auch künftig soweit genutzt werden können, wie es der Hochwasserschutz und die naturschutz- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zulassen. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern.

Anlage 2 zum Protokoll der 31. Sitzung des RTEMF : Einschätzung des KEMF zu Anlage 1

Anlage 2 zum Protokoll der 31. Sitzung des RTEMF : Einschätzung des KEMF zu Anlage 1 Anlage 2 zum Protokoll der 31. Sitzung des Runden Tisches EMF Anlage 2 zum Protokoll der 31. Sitzung des RTEMF: Einschätzung des KEMF zu Anlage 1 (PDF, 715 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 07.11.2024

1 2 3 4 529 30 31