Oberlausitzer Bergland, der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und dem Vogtland hinterlässt das 'Pinselohr in unregelmäßigen Abständen seine Spuren. Als Art der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, muss der EU-Kommission regelmäßig über den Erhaltungszustand von Luchspopulationen berichtet werden. Hierfür ist ein koordiniertes Monitoring unentbehrlich. Gleichzeitig unterliegt der Luchs in Sachsen dem Jagdrecht, und damit der Hegeverpflichtung der Jagdausübungsberechtigten. Er hat als streng geschützte Art keine Jagdzeit. Mit dem Ziel eines passiven Luchs-Monitorings wurden deshalb in den oben genannten potenziellen Verbreitungsgebieten Sachsens im Frühjahr 2008 etwa 40 ehrenamtlich tätige Personen aus Jagd-, Forst- und Naturschutzkreisen als 'Luchs-Erfasser ausgebildet (Liste der Erfasser siehe www.luchs-sachsen.de). Dabei gilt es, zufällig gefundene Nachweise, wie Sichtbeobachtungen, Spuren, Kot- oder Haarfunde zu überprüfen und mittels eines Erhebungsbogens zu dokumentieren. Aufgabe der Luchs-Erfasser ist es auch, entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. Zusätzlich wird im Winter 2009/2010 erstmals großräumig ein aktives Monitoring durchgeführt. Für dieses sogenannte opportunistische Fotofallen-Monitoring wurden acht Einsatzgebiete in Süsdachsen ausgewählt. Hierbei kommen 12 digitale Infrarot-Fotofallen vom Typ RM 45 der Firma RECONYX zur Anwendung. Die so zusammengetragenen Nachweise werden an der TU Dresden - Prof. für Forstzoologie gesammelt und an die zentrale Datenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiter gegeben. Darüber hinaus soll die Sammlung umfangreicher Informationen Grundlagen für ein angepasstes Luchs-Management schaffen, um potenziellen Interessenskonflikten frühzeitig entgegenwirken zu können. Träger des Luchs-Monitorings ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Unterstützt wird das Projekt durch die Oberste Jagdbehörde des Freistaates und den Landesjagdverband Sachsen e.V.. Koordinierung, Schulung der Luchs-Erfasser und wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens obliegen der Professur für Forstzoologie der TU Dresden mit Sitz in Tharandt. Um das Vorhaben von wissenschaftlicher Seite zu unterstützen, begann im Herbst 2008 eine Masterarbeit an der Professur für Forstzoologie/Tharandt. Da vor allem im Vogtland auch aktuelle Hinweise auf die Art vorliegen, soll in dieser Untersuchung das Vorkommen des Luchses im Vogtland anhand eines Lockstock- und Fotofallen- Monitorings sowie gezielter Abspüraktionen dokumentiert werden. Die Studie wird aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaates gefördert. U.s.w.
Für den Schutz des in Sachsen stark gefährdeten Feuersalamanders (Salamandra salamandra) ist − nicht zuletzt wegen zunehmender Gefährdung durch Klimawandel und Pathogene wie den Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) − ein detailliertes Wissen zu dessen Verbreitung essenziell. Dabei sollten vorhandene Artnachweise aus allen verfügbaren rezenten und historischen Quellen herangezogen und für zielgerichtete Freilanderfassungen berücksichtigt werden. Zur Verdichtung der Fundpunkte von Feuersalamandern in Sachsen und speziell im Verbreitungsschwerpunkt Sächsische Schweiz wurden historische Nachweise revalidiert und mittels einer Citizen-Science-Kampagne durch aktuelle Nachweise ergänzt. So konnte die Anzahl der bislang in etablierten Artdatenbanken verfügbaren Nachweise erheblich gesteigert werden. Durch eine Synthese der multiplen rezenten und historischen Quellen kann somit erstmals die zeitliche Entwicklung der Vorkommen bis auf Gewässerebene nachvollzogen werden. Darauf basierend sind nunmehr ein gezieltes Langzeitmonitoring sowie eine prädiktive Analyse der Bestands- und Habitatentwicklung möglich.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente mit Umweltinformationen (wie z.B. Berichte, Karten, Stellungnahmen, (elektr.) Schriftverkehr o.a. Unterlagen) ab dem Jahr 2000, die in Ihrer Behörde zum Freiübernachten/Boofen in der Sächsischen Schweiz vorliegen. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Unterlagen zum Projekt Evaluierung Deutsche Nationalparke, im Detail - Gesamtfinanzierungsplan und Laufzeit des Projektes - Endberichte zu den Nationalparken Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Schwarzwald, Harz - Zwischenberichte zum Evaluierungsprojekt (alle Nationalparke) - Auswertung der Evaluierungsbögen (qualitativ und quantitativ) jeweils getrennt für die einzelnen Nationalparke - Unterlagen, Protokolle, Handreichungen, die sich zum Umgang mit kritischen Fragen bzw. fehlenden Kriterien der Evaluierung auseinandersetzen (Nationale Naturlandschaften e.V. (2021): Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke Evaluierungsverfahren zur Überprüfung der Managementeffektivität Version 2.0), insbesondere - Dokumente zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimakrise in den Deutschen Nationalparken (Extremereignisse Dürre/Starkniederschläge, Waldbrand/Erosion, Bevölkerungsschutz), insbesondere Bewertungsrahmen - Unterlagen, Protokolle, Handlungsempfehlungen zur Bewertung die sich aus rechtlich bedeutsamen, kritischen Einzelentwicklungen in den Evaluierungsobjekten (einzelnen Nationalparken, insbesondere NP Sächsische Schweiz und NP Harz) ergeben, z.B. Klagen von Gemeinden, Naturschutzverbänden, anderen jur. Personen gegen Nationalparke, Bürgerinitiativen gegen NP, Anerkennung von Kulturtraditonen (z.B. Immaterielles Kulturerbe Bergsteigen in Sachsen) Vielen Dank!
Deutscher Name: Rindenschröter. Gefährdung durch Unterbrechen der Habitattradition (Naturnähezeiger [„Urwaldrelikt“] nach Müller et al. 2005 und Eckelt et al. 2017). In Deutschland vereinzelt und nicht in allen Bundesländern, lokal und sehr selten, aktuell in Nord-Bayern: Weibersbrunn, Eichhall 2005 (Hofmann mdl. 2019), Rohrbrunn 2009 (Berger mdl. 2019), Süd-Bayern: Isar-Aue südl. München, Schäftlarn 2016 (Fuchs mdl. 2020), Baden: Südschwarzwald, St. Wilhelm 2002, Brenden 2008 (Reibnitz mdl. 2020), Sachsen: Sächsische Schweiz, Kirmitzschtal, Knechtsbachtal, Großer Zschand mehrfach ( Lorenz 2006, 2010; Rößner 2012, Lorenz mdl. 2019) und jetzt auch Sachsen-Anhalt: Harz, Bodetal 2018 ( Schallwich & Rolke 2018, Schöne mdl. 2019), ältere Funde aus Hannover und der Pfalz ( Bleich et al. 2020). Bindung an Totholz (Laub- und Nadelholz, besonders Picea abies ).
Totholzbewohner (liegende Stämme) alter Wälder der südlichen Teile Europas und in Vorderasien; lokal und meist selten. In Deutschland nur ein Fund vor 1840 bei Schandau in der Sächsischen Schweiz (Horion 1941).
Beschrieben anhand von Material aus dem Teutoburger Wald; bisher nur dort und in der Sächsischen Schweiz (Gottschalk & Eckel 1998, Großer Zschand) gefunden.
Das als Unterart von L. erythrocephalus C. L. Koch, 1847 beschriebene Taxon L. schuleri Verhoeff, 1927 wurde 1994 in den Artstatus erhoben (Zapparoli 1994). In der vorherigen Roten Liste (Decker et al. 2016) lagen noch keine Daten zur Verbreitung der Art in Deutschland vor, so dass L. schuleri noch nicht von L. erythrocephalus getrennt betrachtet wurde. Die beiden Arten sind sich morphologisch sehr ähnlich, unterscheiden sich aber molekulargenetisch sehr deutlich (Decker et al. 2025). Es sind daher noch weitere taxonomische Arbeiten zur eindeutigen morphologischen Differenzierung der beiden Arten in den (sub)montanen Lagen nötig. Die Verbreitung dieser Art konnte nur teilweise geklärt werden (Decker et al. 2025). Mittels DNA-Barcoding gesicherte Nachweise von L. schuleri stammen alle aus den hochmontanen bis hochalpinen Lagen Bayerns (Decker et al. 2025). Im Gegensatz dazu stammen die sicheren Nachweise von L. erythrocephalus aus der planaren bis submontanen Stufe. Bei mehreren Populationen in der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und in der südlichen Oberlausitz ist es bisher noch unklar, ob diese L. schuleri oder L. erythrocephalus zugerechnet werden können. Dennoch konnten die Kriterienklassen der aktuellen Bestandssituation, des langfristigen und des kurzfristigen Bestandstrends für alle übrigen Bestände eingeschätzt werden.
Aktuelle Aufsammlungen konnten zeigen, dass die Art bevorzugt in submontanen bis montanen Lagen, vom Süden Bayerns über den Bayerischen Wald, das Erzgebirge bis in die Sächsische Schweiz und den Harz vorkommt. Vereinzelt ist sie aber auch im norddeutschen Tiefland zu finden. L. borealis bevorzugt höhere Straten, ist unter der Borke von Bäumen zu finden (Engel & Ammer 2001) und daher bei den üblichen Erfassungsmethoden deutlich unterrepräsentiert.
Das als Unterart von L. erythrocephalus beschriebene Taxon L. erythrocephalus schuleri Verhoeff, 1925 wurde von Zapparoli (1994) in den Artstatus erhoben. In der vorherigen Roten Liste der Hundertfüßer (Decker et al. 2016) wurden L. erythrocephalus und L. schuleri noch nicht getrennt. Die beiden Arten sind sich morphologisch sehr ähnlich (Decker et al. 2025). Daher sind noch weitere taxonomische Arbeiten zur Differenzierung der beiden Arten notwendig (siehe artspezifischer Kommentar L. schuleri). Die Verbreitung beider Arten bzw. ehemaliger Unterarten konnte nur teilweise geklärt werden (Decker et al. 2025). Sichere Nachweise von L. erythrocephalus stammen aus der planaren bis submontanen Stufe. Bei mehreren Populationen in der Sächsischen Schweiz, dem Erzgebirge und in der südlichen Oberlausitz ist bisher noch unklar, ob diese L. schuleri oder L. erythrocephalus zugerechnet werden können (siehe artspezifischer Kommentar L. schuleri). Dennoch konnten die Kriterienklassen der aktuellen Bestandssituation, des langfristigen und des kurzfristigen Bestandstrends für alle anderen Bestände eingeschätzt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 47 |
| Kommune | 3 |
| Land | 25 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 32 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 29 |
| Taxon | 11 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 5 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 40 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 64 |
| Englisch | 10 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 37 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 36 |
| Lebewesen und Lebensräume | 64 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 56 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 53 |