Durchführung des jährlichen Fischbestandsmonitoring gemäß § 32, Abs. 2 SächsFischG sowie nach WRRL in sächsischen Fließ- und Standgewässern. Die Ergebnisse werden in die Befischungsdatenbank "FK-DB" und die MultiBASE CS Datenbank eingepflegt.
Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als Fischereibehörde ist Hoheitsbehörde für alle Vollzugsaufgaben des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG). 1. Aufgaben als Hoheitsbehörde - Erteilung von sach- und standortbezogenen Einzelgenehmigungen, Erlaubnissen und Verbotsbefreiungen - Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge - Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der staatlichen Fischereiprüfung - Erteilung von Fischereischeinen und Verwaltung der Fischereischeinausgabe - Organisation und Durchführung der staatlichen Fischereiaufsicht einschließlich Bestellung und Anleitung - Durchführung fischereilicher Ordnungswidrigkeitenverfahren - Ausweisung von Fischereibezirken - Führung des Fischereirechtsverzeichnisses für selbständige FR als öffentliches Register 2. Aufgaben als Fachbehörde - fischereiliche Zustandserfassung und -bewertung von Gewässern - fischereifachliche Begleitung und Mitwirkung bei Verfahren nach FFH-RL und WRRL der EU - Durchführung und fachliche Begleitung von Wiedereinbürgerungs- und Besatzprogrammen z.B. Lachs - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung und Abnahme von Fischwanderhilfen zur Sicherung des Geeignetheitsgebotes - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung von Wasserbaumaßnahmen - Durchführung der Fischartenkartierung im Freistaat Sachsen, Führung Fischartenkataster - fischereifachliche Begleitung bei Erstellung und Führung der Querbauwerksdatenbank - fischereifachliche Beurteilung von Förder- und Entschädigungsanträgen 3. Aufgaben als Träger öffentlicher Belange - Erarbeitung von Stellungnahmen in Raumordnungs-, Bergbausanierungs-, Regionalplanungs-, Flurneuordnungs-, Wasserrechts- und Naturschutzrechtsverfahren mit fischereilicher Betroffenheit 4. Einzelaufgabenzuweisung an Referat Fischerei / Überbetriebliche Ausbildung - bundesweite Fischwirtausbildung (Überbetriebliche Lehrgänge) und Fortbildung (Meister-, Fachlehrgänge), - angewandten Forschung (Lehr- und Versuchsteichanlage) - fischereifachliche Beratung (Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts)
Im Rahmen von div. Gewässerdurchgängigkeitsprogrammen soll in den sächsischen Fließgewässern die ökologische Durchgängigkeit an Stau- und Wasserkraftanlagen verbessert werden, um damit die gesetzlich Vorgaben zum Fischartenschutz umzusetzen. Wichtiges Hilfmittel ist dabei die sächsische Querbauwerks-Datenbank (ehm. Wehr-DB)
Projekt :Perspektiven für Biogasanlagen in Sachsen AuRaSa-Biogas; Das Ergebnis des Projektes sind mögliche Folgekonzepte für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach Auslaufen der 20jährigen garantierten EEG-Vergütung für Biogasanlagen in Sachsen mit Würdigung des Klimaschutzbeitrages.
Status der erreichten ökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern Sachsens - erstellt im Rahmen von Gewässerkartierungen und Aktualisierung der Daten in der sächs. Querbauwerksdatenbank (QBW-DB).
Erstellung von historischen und modellbasierten Leitbildern der Fischfauna für sächsische Stand- und Fließgewässer sowie deren Einteilung nach Fischereiregionen zum Schutz der aquatischen Ressourcen der Fischerei in Sachsen und als Grundlage der Gewässerzustandsbewertung nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Erarbeitung bzw. Rekonstruktion von unter unbeeinträchtigten Bedingungen zu erwartenden, gewässerbezogenen Referenz-Fischartengemeinschaften (fischereiliche Leitbilder) in sächsischen Stand- und Fließgewässer. Beschreibung und Festlegung von Referenz-Fischzönosen entsprechend den Anforderungen eines fischbasierten Bewertungsverfahrens, sowie die Einordnung der Fließgewässer nach Fischereiregionen.