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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist u. a. die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser zu erhalten bzw. in bestimmten Zeiträumen zu verbessern. In diesem Sinne erarbeitet die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfULG) in einem Projekt Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Zum einen werden hierzu Maßnahmenkataloge stoffaustragsmindernder Maßnahmen erarbeitet. Zum anderen werden Werkzeuge (Modelle, Schätzverfahren usw.) zur Auswahl und der Prüfung der Wirksamkeit stoffaustragsmindernder Maßnahmen entwickelt und zur Anwendung gebracht. Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie werden durch die LfULG Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne für Einzugsgebiete erarbeitet und Strategien zu ihrer umfassenden Umsetzung entwickelt.

Biodiversität in der Agrarlandschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst die Biodiversität von Acker- und Grünlandflächen. So wirkt sich die Art und Weise der Bodenbearbeitung auf die Artenzahl und die Gesamtzahl an Laufkäfern, Spinnen usw. einer Ackerfläche aus. Diese und andere Arten werden, im Vergleich zu gepflügten Flächen, in besonderer Weise durch die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung und die Direktsaat gefördert. Im Mittelpunkt der Untersuchungen des LfULG stehen, neben der Ermittlung der Arten- und Individuenzahl, u. a. die Wechselwirkungen zwischen dem Auftreten räuberischer Laufkäferarten und dem Auftreten von Schnecken auf konventionell mit dem Pflug und konservierend (d. h. pfluglos) und in Mulchsaat bestellten Flächen.

Geotopkataster (Sachsen)

1927 wurde mit der Registrierung der wichtigsten geologischen Aufschlüsse in Sachsen begonnen; 1979 erschien die Veröffentlichung "Die geologischen Naturdenkmale in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig" von H. Prescher. Diese Auflistung war die Bearbeitungsgrundlage für den Geotopschutz in Sachsen nach 1990 und führte zur Entwicklung des Geotopkatasters Sachsen. Die interne Datenbank enthält ca. 2000 Geotope mit Angaben zu Lokalität, Lage (Koordinaten), Messtischblatt, Schutzstatus u.a.. Eine lückenlose bildliche Darstellung in der Datenbank ist geplant.

Bodenkultur in der Landwirtschaft

Ausgehend von der europäischen Boden-, Naturschutz- und Bodenschutzpolitik sind im Bereich Bodenkultur folgende generelle Arbeitsschwerpunkte integriert: 1) Bodenbearbeitung, Landschaftswasserhaushalt und physikalischer Bodenschutz (grarproduktionsbezogener Erosions- und Gefügeschutz sowie Bodenbearbeitungs- und Bodenschutzverfahren, Agrarfauna, Bodenwasserhaushalt), 2) Umweltschonende Landbewirtschaftung, Schutz von Lebensräumen und Arten in Agrarlandschaften durch naturnahe Landwirtschaft), 3) Monitoring und Dokumentation von Entscheidungen sowie 4) Öffentlichkeitsarbeit, Information und Transfer zum Bodenschutz. Weiterhin wird neben der Evaluierung von Förderprogrammen im Bereich Acker- und Pflanzenbau Schwerpunkt auf die Modellentwicklung (Auswertestandards) zur Prüfung und Etablierung von Parametern und Modellen zum nachhaltigen Boden- und Ressourcenschutz gelegt sowie auf die Entwicklung und Implementierung von GIS-Anwendung in der Landwirtschaft.

3. Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft

Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert: Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes - zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, - für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung, - für eine aktive Umweltbildung und -erziehung. Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab: - Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen - Entwicklung der Landnutzung - Umweltforschung und- monitoring - Ausbildung und Umwelterziehung Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht. Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist. In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.

Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Landschaftsrahmenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und gesetzliche GRUNDLAGEN Das Aufgabenspektrum der Landschaftsrahmenplanung leitet sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz ab. Demnach gilt es, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft aufzuzeigen - und dies entsprechend der Planungshierarchie auf regionaler Ebene. In Sachsen übernehmen die Regionalpläne zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG und § 5 Abs. 2 SächsNatSchG. Der Regionalplan ist damit ein Instrument, mit dem gezielt auch landschaftsrahmenplanerische Erfordernisse Verbindlichkeit erlangen. Vor einer Integration landschaftsrahmenplanerischer Erfordernisse müssen zunächst fundierte und in sich schlüssige, unabgewogene Grundlagen der Landschaftsrahmenplanung erarbeitet werden. INHALTE Betrachtungsgegenstand der Landschaftsrahmenplanung sind Natur und Landschaft im unbesiedelten wie im besiedelten Bereich. Um die Komplexität der Landschaft planerisch behandeln zu können, wird untergliedert in * Boden * Klima/Luft * Grund- und Oberflächenwasser * Arten und Biotope * Landschaftserleben/Erholung * Entwicklung der Kulturlandschaft. Auf Grundlage einer Analyse und Bewertung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft erfolgt die Erarbeitung der Ziele und der für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum. Darüber hinaus sind Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten zu entwickeln. Die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind für das Gebiet jeder Planungsregion als Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Der "Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege zum Landschaftsrahmenplan Planungsregion Westsachsen" liegt nunmehr vor. Er kann als CD durch alle Interessierten bei der Regionalen Planungsstelle bezogen werden.

4. Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

Gemäß VwVNpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben für die Verwaltung des Nationalparkes bzw. der Nationalparkregion Sächsiche Schweiz folgende Schwerpunkte: 1. Programme und Konzepte für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Gebiete aufzustellen und für deren Durchführung zu sorgen; 2. fachliche Stellungsnahmen zu den in § 50 Abs. 1 Satz 3 der VwVNpVw angeführten Entscheidungen und Erklärungen zu erarbeiten; 3. Kontakte mit den Gemeinden, Behörden und Verbänden im Gebiet zu halten; 4. die Öffentlichkeit und die Bildungseinrichtungen über Aufgaben und Ergebnisse ihrer Tätigkeit zu unterrichten sowie Besucher zu betreuen. Informationen zum Nationalpark Sächsische Schweiz finden Sie unter: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/.

Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Südwestsachsen)

Titel: "Landschaftsrahmenplan Südwestsachsen, Fachbeitrag" Die Grundlagen (Kapitel 2 Fachbeitrag) und Inhalte (Kapitel 3 Fachbeitrag) der Landschaftsrahmenplanung und damit die Leitbilder für Naturräume und Landschaftseinheiten sowie die Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft sind in einem gesonderten Fachbeitrag zusammenhängend darzustellen. Die Inhalte des Fachbeitrages, die zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können, werden nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den verbindlichen Teil des Regionalplans aufgenommen und entfalten als Erfordernisse der Raumordnung damit die rechtlichen Bindungswirkungen entsprechend ROG. Die darüber hinausgehenden fachplanerischen Inhalte des Fachbeitrages werden dem Regionaplan als Anlage beigefügt. Die Erarbeitung des Fachbeitrages erfolgte in Abstimmung mit der dafür zuständigen regionalen Fachbehörde, dem Umweltfachbereich Plauen des Regierungspräsidiums Chemnitz. Der Fachbeitrag bedarf ) des Einvernehmens mit der höheren Naturschutzbehörde. Dieses Einvernehmen wurde für den Fachbeitrag der Planungsregion Südwestsachsen durch das Regierungspräsidium Chemnitz mit der Entscheidung vom 08.05.2007 erteilt. Mit dem Fachbeitrag liegt auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes eine fachliche und räumliche Entwicklungskonzeption für Natur und Landschaft in der Region Südwestsachsen in zusammenhängender Form vor. Der Fachbeitrag gliedert sich in einen Textteil, Anlagen und Karten.

Privat- und Körperschaftswald

Nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes wird fast die Hälfte (46 %) des sächsischen Waldes privaten Waldeigentümern gehören. Sachsen kann somit durchaus als Land des Privatwaldes bezeichnet werden. Demgegenüber sind 39 % der Waldfläche im Eigentum des Freistaates Sachsen, die übrigen Flächenanteile entfallen auf Körperschaften, darunter auch Kirchen, und den Bund. Der Freistaat Sachsen unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer entsprechend Sächsischem Waldgesetz.

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