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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist u. a. die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser zu erhalten bzw. in bestimmten Zeiträumen zu verbessern. In diesem Sinne erarbeitet die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfULG) in einem Projekt Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Zum einen werden hierzu Maßnahmenkataloge stoffaustragsmindernder Maßnahmen erarbeitet. Zum anderen werden Werkzeuge (Modelle, Schätzverfahren usw.) zur Auswahl und der Prüfung der Wirksamkeit stoffaustragsmindernder Maßnahmen entwickelt und zur Anwendung gebracht. Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie werden durch die LfULG Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne für Einzugsgebiete erarbeitet und Strategien zu ihrer umfassenden Umsetzung entwickelt.

Wissenstransfer zur Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie

Der Arbeitskreis landwirtschaftlicher Gewässerschutz ist eine Initiative der Landwirte im Freistaat Sachsen zum Schutz und zur Reinhaltung unserer Gewässer. Über einen kooperativen freiwilligen Ansatz werden stoffaustragsmindernde, standortangepasste Maßnahmen in Praxisdemonstrationen auf ihre Wirksamkeit überprüft und in Workshops/Feldtagen ausgewertet. Die einzelbetriebliche Beratung begleitet die Landwirtschaftsbetriebe während der Erprobungs- /Einführungsphase sowie der Optimierung, Ausweitung und dauerhaften Beibehaltung der stoffaustragsmindernden Verfahren. Projektlaufzeit: 2019-2023

Jagd

Die nachhaltige Jagd basiert auf einem glaubwürdigen Nutzungsethos unter Berücksichtigung anderer Nutzngsinteressen. Sie beinhaltet die Regulierung von Wilddichten zur Abwendung von Wildschäden, die Fleisch- und Pelzgewinnung, die Sicherung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, die Erhaltung artenreicher und gesunder Wildbestände, wowie über regulative Eingriffe den Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt.

Planung

Die Erstellung und Fortschreibung von Naturschutzfachplanungen durch das Nationalparkamt umfasst konzeptionelle Rahmenvorgaben zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Nationalpark (Nationalpark-Programm) und Landschaftsschutzgebiet (Rahmenkonzept) und von Pflege- und Entwicklungsplanungen, insbesondere mit folgenden Teilen - für den Nationalpark: - Waldpflegemaßnahmen - Offenlandbehandlung - Wildstandsregulierung - Fießgewässerentwicklung - Nutzungen und Gestaltungen - Verkehrslenkung und -beruhigung - Besucherkonzeption - Bergsport - Information und naturkundliche Bildung - Forschung und Dokumentation - für das Landschaftsschutzgebiet: - Besucherkonzeption - Bergsport Grundlage: § 14 Abs. 1 und 2 NLPR-VO

Natura 2000

Fachliche Durchführung von regionalen Arten- und Biotopschutzprojekten; fachliche regionale Begleitung landesweiter Arten- und Biotopschutzprojekte; Biotopfeststellungen, insbesondere besonders geschützter Biotope gemäß §26 SächsNatSchG; naturschutzfachliche Beratung der unteren Naturschutzbehörden (Landkreise und Stadt Chemnitz) und der höheren Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Chemnitz, Umweltvollzug); Mitwirkung in der Landschaftsplanung und an der Biotopkartierung; naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Fördermittelverfahren zur Landschaftspflege, zur Biotopgestaltung und zum Artenschutz, Effizienzkontrollen; naturschutzfachliche Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben außerhalb von Schutzgebieten. Bearbeitung aller Vorgänge im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie.

Biodiversität in der Agrarlandschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst die Biodiversität von Acker- und Grünlandflächen. So wirkt sich die Art und Weise der Bodenbearbeitung auf die Artenzahl und die Gesamtzahl an Laufkäfern, Spinnen usw. einer Ackerfläche aus. Diese und andere Arten werden, im Vergleich zu gepflügten Flächen, in besonderer Weise durch die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung und die Direktsaat gefördert. Im Mittelpunkt der Untersuchungen des LfULG stehen, neben der Ermittlung der Arten- und Individuenzahl, u. a. die Wechselwirkungen zwischen dem Auftreten räuberischer Laufkäferarten und dem Auftreten von Schnecken auf konventionell mit dem Pflug und konservierend (d. h. pfluglos) und in Mulchsaat bestellten Flächen.

Geotopkataster (Sachsen)

1927 wurde mit der Registrierung der wichtigsten geologischen Aufschlüsse in Sachsen begonnen; 1979 erschien die Veröffentlichung "Die geologischen Naturdenkmale in den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig" von H. Prescher. Diese Auflistung war die Bearbeitungsgrundlage für den Geotopschutz in Sachsen nach 1990 und führte zur Entwicklung des Geotopkatasters Sachsen. Die interne Datenbank enthält ca. 2000 Geotope mit Angaben zu Lokalität, Lage (Koordinaten), Messtischblatt, Schutzstatus u.a.. Eine lückenlose bildliche Darstellung in der Datenbank ist geplant.

Karten Fachbeitag Landschaftsrahmenplan (Region Plauen)

Naturräumliche Gliederung (1:280.000) Flächennutzung (1:280.000) Potenzielle Natürliche Vegetation (1:280.000) Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung (1:280.000) Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz (1:280.000) Biotoppotenzial (1:280.000) Natürliche Bodenfunktionen (1:280.000) Archivfunktion (1:280.000) Erosionsgefährdung (1:280.000) Stoffliche Belastungen (1:280.000) Rohstoffpotenzial (1:280.000) Fließgewässernetz und Einzugsgebiete (1:280.000) Zustandsbewertung Fischfauna und Querbauwerke (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Oberflächenwasserkörpern (1:280.000) Trinkwasser- und Heilwasserschutzgebiete (1:280.000) Beurteilung der Zielerreichung von Grundwasserkörpern (1:280.000) Grundwasserabhängige Biotope und Ökosysteme (1:280.000) Mittlere jährliche Windgeschwindigkeit (1:280.000) Erholungseignung (1:280.000) Bodennahe Durchlüftungsverhältnisse (1:280.000) Freiflächensicherungsbedarf (1:280.000) Waldflächenentwicklung (1:280.000) Ausgewählte kulturlandschaftlich bedeutsame Bereiche und Elemente (1:280.000) Bereiche mit besonderer Sichtexposition (1:280.000) Landschaftliche Erlebniswirksamkeit (1:280.000) Unzerschnittene Räume (1:280.000) Landschaftsbereiche mit besonderen Nutzungsanforderungen (1:200.000) Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft (1:200.000) Freiraumsicherung (1:100.000) Regionale Grünzüge - Begründung (1:200.000) Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1:100.000) Ökologischer Verbund und regionale Maßnahmenschwerpunkte (1:200.000)

Nationalparkwacht

Gemäß VwV-NpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben der Nationalparkwacht folgende Schwerpunkte: 1. Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren 2. die Einhaltung und Durchsetzung der in Nr. 1 genannten Vorschriften zu überwachen, 3. Zuwiderhandlungen gegen mit Strafe oder Geldbußen bedrohte Rechtsvorschriften zu unterbinden und bei der Verfolgung von Verstößen mitzuwirken, Damit sind im wesentlichen folgende Befugnisse der Naturschutzwacht verbunden: - Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten, - eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist bzw. Personen vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder das Betreten eines Ortes vorübergehend zu verbieten, - besonders geschützte Tiere und Pflanzen im Sinne von §1 der Bundesartenschutzverordnung oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen. Den Naturschutzwarten können ehrenamtliche Helfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben beigeordnet werden. Weitere Informationen zur Nationalparkwacht finden Sie unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wir-ueber-uns/nationalparkwacht/.

3. Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft

Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert: Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes - zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, - für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung, - für eine aktive Umweltbildung und -erziehung. Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab: - Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen - Entwicklung der Landnutzung - Umweltforschung und- monitoring - Ausbildung und Umwelterziehung Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht. Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist. In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.

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