Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Das Langfristbewirtschaftsungsmodell dient der Nachbildung von Abflußprozessen und Nutzungseinflüssen in den Flußgebieten Spree und Schwarze Elster sowie der Prognose zur Entwicklung des Wasserdargebotes (Menge) im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Flutung und Nachsorge von Tagebaurestseen im Rahmen der Wasserhaushaltssanierung in den vom Braunkohlentagebau beeinflußten Gebieten.
Nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes wird fast die Hälfte (46 %) des sächsischen Waldes privaten Waldeigentümern gehören. Sachsen kann somit durchaus als Land des Privatwaldes bezeichnet werden. Demgegenüber sind 39 % der Waldfläche im Eigentum des Freistaates Sachsen, die übrigen Flächenanteile entfallen auf Körperschaften, darunter auch Kirchen, und den Bund. Der Freistaat Sachsen unterstützt private und körperschaftliche Waldbesitzer entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Das Landesamt für Umwlt und Geologie (LfUG) führt das Stauanlagenverzeichnis in Form einer Datenbank. Es werden alle Stauanlagen des Freistaates Sachsen entsprechend § 84 des Sächsischen Wassergesetzes erfasst und mit fachtechnischen Daten beschrieben.
Sachsen zählt in Deutschland zu den Bundesländern mit den meisten Talsperren. Versorgten die ersten Wasserspeicher im Land früher vor allem den Bergbau, haben Stauanlagen heute zumeist mehrere Funktionen. Der Staatsbetrieb <b><a href="https://www.talsperren-sachsen.de/">Landestalsperrenverwaltung (LTV)</a></b> betreibt und bewirtschaftet nahezu alle Stauanlagen im Besitz des Freistaates Sachsen. Genauso wichtig ist ihre Zuständigkeit für den Ausbau, die Unterhaltung und den Hochwasserschutz an allen Fließgewässern in der Verantwortung des Landes. Die LTV ist dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft nachgeordnet. Die LTV-Zentrale hat ihren Sitz in Pirna. Hier werden strategische und übergreifende Aufgaben gebündelt und bearbeitet. Außerdem wird hier die Zusammenarbeit mit den Betrieben und dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft koordiniert. In Pirna sind die Zentralstelle, der Fachbereich Verwaltung/Finanzen sowie die Referate der Fachbereiche Wasserwirtschaft und Betrieb angesiedelt.
Messnetz zur flächenrepräsentativen vertikalen und horizontalen Erfassung der Grundwassermengenverhältnisse in den Grundwasserkörpern. Die Grundwasserstände der Messstellen werden 12 - 48 mal im Jahr gemesssen und die Messergebnisse werden im Programm Styx4 verwaltet.
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.) Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2c i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan der F. v. Müller Dachziegelwerke GmbH & Co. KG, jetzt Koramic Dachprodukte GmbH & Co. KG, im Folgenden Unternehmer genannt, mit seinen Ergänzungen zugelassen. Die Zulassung umfasst die Weiterführung des Tontagebaus Rudakmühle im Bewilligungsfeld "Rudakmühle" sowie in Abbauflächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG und die Wiedernutzbarmachung von durch den Tontagebau in Anspruch genommenen Flächen, auf einer Fläche von insgesamt 25,561 ha. (Anlage 2). Die Zulassung beinhaltet die Umverlegung des Grabens im Nordostbereich der Abbaufläche (Anlage 2) unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig vor Beginn der Flächeninanspruchnahme dem OBA eine Planergänzung zur Umverlegung des Grabens vorgelegt wird. Die vom Vorhaben in Anspruch genommene Fläche liegt auf der Gemarkung Baruth der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen und auf der Gemarkung Gebelzig der Gemeinde Hohendubrau im Niederschlesischen Oberlausitzkreis. Sie ist in Anlage 2 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und in Anlage 3 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt.
Das Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als Fischereibehörde ist Hoheitsbehörde für alle Vollzugsaufgaben des Sächsischen Fischereigesetzes (SächsFischG). 1. Aufgaben als Hoheitsbehörde - Erteilung von sach- und standortbezogenen Einzelgenehmigungen, Erlaubnissen und Verbotsbefreiungen - Durchführung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge - Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der staatlichen Fischereiprüfung - Erteilung von Fischereischeinen und Verwaltung der Fischereischeinausgabe - Organisation und Durchführung der staatlichen Fischereiaufsicht einschließlich Bestellung und Anleitung - Durchführung fischereilicher Ordnungswidrigkeitenverfahren - Ausweisung von Fischereibezirken - Führung des Fischereirechtsverzeichnisses für selbständige FR als öffentliches Register 2. Aufgaben als Fachbehörde - fischereiliche Zustandserfassung und -bewertung von Gewässern - fischereifachliche Begleitung und Mitwirkung bei Verfahren nach FFH-RL und WRRL der EU - Durchführung und fachliche Begleitung von Wiedereinbürgerungs- und Besatzprogrammen z.B. Lachs - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung und Abnahme von Fischwanderhilfen zur Sicherung des Geeignetheitsgebotes - fischereifachliche Geeignetheitsbewertung von Wasserbaumaßnahmen - Durchführung der Fischartenkartierung im Freistaat Sachsen, Führung Fischartenkataster - fischereifachliche Begleitung bei Erstellung und Führung der Querbauwerksdatenbank - fischereifachliche Beurteilung von Förder- und Entschädigungsanträgen 3. Aufgaben als Träger öffentlicher Belange - Erarbeitung von Stellungnahmen in Raumordnungs-, Bergbausanierungs-, Regionalplanungs-, Flurneuordnungs-, Wasserrechts- und Naturschutzrechtsverfahren mit fischereilicher Betroffenheit 4. Einzelaufgabenzuweisung an Referat Fischerei / Überbetriebliche Ausbildung - bundesweite Fischwirtausbildung (Überbetriebliche Lehrgänge) und Fortbildung (Meister-, Fachlehrgänge), - angewandten Forschung (Lehr- und Versuchsteichanlage) - fischereifachliche Beratung (Unternehmen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts)
- Planfeststellung - Plangenehmigung - Rechtsverordnung zu Hochwasserentsstehungsgebieten - Bescheide zur Gewässerbenutzung - Abwassereinleterüberwachung - Genehmigungen soweit zuständig - Fachaufsicht