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Species Distribution - INSPIRE View-Service SD (WMS-LfU-ARTEN)

Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Species Distribution gibt einen Überblick über die Verteilung der Arten (Flora und Fauna) im Land Brandenburg. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna Amphibien, Reptilien, Insekten (Käfer, Libellen, Schmetterlinge), Säugetiere, Vögel und sonstige Weichtiere bzw. Mollusken. Hinsichtlich der Artengruppen der Flora sind Informationen zu Moose und Gefäßpflanzen gem. FFH-Anhänge und BNatschG enthalten. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Species Distribution (D2.8.III.19_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS wird gemäß INSPIRE-Vorgaben nach Artengruppen unterteilt und ist somit in folgende 10 Layer gegliedert: – SD.Amphibia: Amphibien – SD.Aves: Vögel – SD.Bryophyta: Moose – SD.Coleoptera: Käfer – SD.Kormophyta: Gefäßpflanzen/ Höhere Pflanzen – SD.Lepidoptera: Schmetterlinge – SD.Mammalia: Säugetiere – SD.Mollusca: Mollusken / Weichtiere – SD.Odonata: Libellen – SD.Reptilia: Reptilien Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.

Ursus arctos Linné, 1758 Braunbär Säugetiere Ausgestorben oder verschollen

Zum letzten Nachweis in Deutschland siehe Rudolph & Boye (2017). 2006 wanderte ein einzelner Bär von Italien her nach Bayern ein und wurde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung letal entnommen, weil er Menschen gegenüber wenig Scheu zeigte.

Waldschutz

Die Aufgabenbereiche des Waldschutzes umfassen die Kontrolle der Waldschutzsituation, die Schadfaktorenprognose sowie die Umsetzung der damit im Zusammenhang stehenden Pflanzenschutzrechtlichen Regelungen. Darin sind folgende Teilaufgaben integriert: - Führung, Auswertung und Weiterentwicklung des Forstschutzkontrollbuches (FSKB) für die Überwachungstätigkeit bzgl. aktueller abiotischer Schadeinflüsse, Forstschädlinge, Baumkrankheiten und anderer biotischer (auch anthropogen bedingter) Schäden Wald sowie von forstlich relevanten Quarantäneschaderregern. - Organisation und Weiterentwicklung des vorbeugenden Waldbrandschutzes auf Landesebene - Anlage von Beobachtungsflächen zur Bewertung abiotischer Schadfaktoren sowie zur Prognose und Regulation der Populationsdynamik biotischer Schaderreger (Säugetiere) - Bearbeitung und Diagnose von Einsendungen bzw. Befallsmeldungen im Rahmen der forstlichen Phytopathologie - Durchführung und Auswertung von Maßnahmen zur Schädlingsüberwachung/-bekämpfung - Erarbeitung und Aktualisierung von Anwendungsempfehlungen PSM; PSM-Statistik Diese Aufgaben werden durch die unteren Forstbehörden in den Landkreise und Kreisfreien Städten wahrgenommen. Der SBS realisiert den Waldschutz für den Landeswald. Dafür wird ein betriebliches Waldschutzmonitoring durchgeführt. Als obere Forstbehörde setzt der SBS Verfahrensstandards. Informationen zum Thema Waldschutz, Waldbrandgefährdung sowie zur aktuellen Entwicklung der Borkenkäfer finden Sie uter https://www.wald.sachsen.de/waldschutz-4070.html.

Kaskadeneffekte des klimabedingten Waldumbaus auf Zoonoseerreger in Säugetieren, Nahrung und Mikrobiom

Reallabor Universitätsforst für nachhaltiges Verjüngungsmanagement im Klimawandel, Teilprojekt 3

Zoologische Langzeituntersuchungen zur Sukzession in Hessischen Naturwaldreservaten

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Hessischen Naturwaldreservate (NWR), jeweils bestehend aus einer voellig aus der Bewirtschaftung herausgenommenen Kernflaeche und einer weiterbewirtschafteten Vergleichsflaeche, sukzessive zu untersuchen. Dazu wurden in den Naturwaldreservaten 'Neuhof' und 'Schotten' im Vogelsberg zunaechst Untersuchungen zur Erstellung eines langfristigen Forschungs-Konzeptes zur Dokumentation der Sukzessionsablaeufe in Waeldern durchgefuehrt. Nach diesem Konzept werden zu Beginn der Untersuchungsphase ueber eine Kartierung zoologisch relevante Habitate und Requisiten erfasst und basierend darauf die Fallenstandorte festgelegt. Zur repraesentativen Erfassung des Arteninventars wird pro Gebiet zwei Jahre lang ein breites Fallenspektrum (ca. 140 Fallen) eingesetzt und von Maerz bis November monatlich geleert. Parallel werden gezielte Aufsammlungen, ornithologische Begehungen und lepidopterologische Licht- und Koederfaenge durchgefuehrt. In einer anschliessenden Synthesephase wird das Fallenmaterial auf Ordnungsniveau aussortiert, determiniert und diese Daten EDV-gespeichert. Hieran schliesst sich die Erstellung einer Gebietsmonographie an. Nachdem alle NWR inventarisiert wurden, erfolgt (bei der derzeitigen Anzahl und Groesse der Reservate) nach etwa 40 Jahren der naechste Untersuchungsdurchgang zur Ermittlung erster Veraenderungen im Laufe der Sukzession. Das Projekt ist zeitlich unbegrenzt. Die Sonderuntersuchung zur Beteiligung der Fauna an der Holzzersetzung werden auf einem flaechigen Windwurf des NWR 'Schluechtern' mit sechs Stammeklektoren an liegenden Baumstaemmen durchgefuehrt, die ebenfalls von Maerz bis November monatlich geleert werden. Auch in diesem Gebiet ergaenzen gezielte Aufsammlungen die Fallenfaenge. Diese Untersuchungen sollen bis zur voelligen Zersetzung der Staemme durchgefuehrt werden. Seit 1994 werden zwei weitere Naturwaldreservate ('Goldbach-Ziebachsrueck' bei Bebra und 'Hohestein' bei Eschwege) untersucht. Erste Ergebnisse: Zum NWR 'Schotten' wird derzeit ein Gebietsbericht erstellt. Im Rahmen dieser Grundinventarisierung wurden die Fallenfaenge von 19 Tiergruppen (Gastropoda, Bivalvia, Lumbricidae, Araneae, Opiliones, Isopoda, Psocoptera, Heteroptera, Auchenorrhyncha, Coleoptera, Megaloptera, Mecoptera, Trichoptera, Aculeata, Macro-Lepidoptera, Amphibia, Reptilia, Aves, Mammalia) vollstaendig im Naturwaldreservat bearbeitet, bei weiteren 11 Tiergruppen konnten groessere Stichproben determiniert werden. In intensiven Literaturrecherchen wurde die Biologie der Arten zusammengetragen und in einer Referenzdatei edv-gespeichert.

Oekologie von Kleinsaeugern

Freilandstudien zur Oekologie und Biologie bodenlebender Nagetiere (Muriden, Cricetiden) und Insektenfresser (Soriciden).

Impact of Intrafollicular Sulfated Steroids on Follicular Cells and the Oocyte's Developmental Capacity in Cattle

Steroid hormones are essential in orchestrating oocyte maturation, i.e. estrogens of follicular origin support the development of the female gamete and fertilization. In this project the concentration of free and conjugated estrogens during follicular development will be analysed and compared to local concentrations in the developing follicle. Cattle are suitable animal models because of the accessibility and suitability for frequent examination and sampling. Furthermore, it has been useful for understanding several features of human reproduction including follicular dynamics, the fate of the emerging follicles is orchestrated mainly by gonadotropins and steroid hormones in a similar manner. Ovarian SULT1E1 participates locally in the regulation of follicular estrogen activity. The ESTcatalysed down-regulation of estrogen activity enables normal ovulation. Conversely, sulfoconjugated estrogens may also be precursors of the production of free estrogens depending on estrogen sulfatase (StS) acitivity. In mammals, follicular luteinisation/ovulation is triggered by a surge in LH and is characterised by numerous physical and biochemical changes, including the decreased production of estradiol (E2). This loss in E2 biosynthetic capacity has been explained by a marked decrease in the expression of key steroidogenic enzymes involved in the follicular production of active estrogens. However, little is known about the regulation of enzymes/proteins responsible for the inactivation and elimination of estrogens, as mediated for example by EST during this period.

Kennzeichnungspflicht

Für alle Tiere der in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) genannten Arten obliegt dem Halter eine Kennzeichnungspflicht. Jeder Halter ist zur Kennzeichnung seiner kennzeichnungspflichtigen Tiere entsprechend §§ 12 bis 14 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verpflichtet. Die kennzeichnungspflichtigen Arten und die jeweils vorgeschriebene Kennzeichnungsmethode einschließlich der Fotodokumentation sind in der Anlage 6 BArtSchV aufgelistet. [siehe Dateien Anlage 6 BArtSchV - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden (PDF) und Anlage 6 BArtSchV (Auszug) Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung (PDF)] Gezüchtete Vögel sind mit einem rundum geschlossenen Ring, Säugetiere und Reptilien grundsätzlich mit einem Transponder (Microchip) zu kennzeichnen. Für bestimmte Reptilien insbesondere Landschildkröten sind die individuellen Merkmale und ihre Veränderungen durch Fotodokumentation zu belegen (siehe Seite Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Fehlt das Kennzeichen am Tier sind keine Zuordnung zum Herkunftsbeleg und damit keine Nachweisführung möglich. Es drohen die Beschlagnahme des Tieres und die Ahndung durch Bußgeld. Bei Tieren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung ist die behördliche Überprüfung der Kennzeichen Voraussetzung für die Erteilung der EG-Bescheinigungen. Die Ringe und Transponder für diese nach dem Artenschutzrecht kennzeichnungspflichtigen Arten sind nur bei den beiden anerkannten Ausgabestellen BNA und ZZF zu beziehen . Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. ( BNA ) Geschäftsstelle Ostendstraße 4 76707  Hambrücken Tel.: +49 7255 2800 Fax: +49 7255 8355 Webseite des BNA E-Mail an BNA Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. ( ZZF ) bei der WZF GmbH Ringstelle Mainzer Straße 10 65185 Wiesbaden Tel.: +49 611 447553-0 Fax: +49 611 447553-33 E-Mail an ZZF-Ringstelle Muss aufgrund individueller Eigenschaften der Tiere von der geschlossenen Beringung abgewichen werden, ist sofort, d.h. zum Zeitpunkt der geschlossenen Beringung, die Zustimmung beim CITES-Büro einzuholen. Zum Nachweis der Zucht ist dann unverzüglich während der Jungenfütterung eine Inaugenscheinnahme durch die Naturschutzbehörde des Land- bzw. Stadtkreises zu veranlassen. Ein Ringverlust ist dem CITES-Büro sofort schriftlich mit einer Bestandsbuchkopie einschließlich der Nummer des neuen Kennzeichens mitzuteilen . Eine notwendige verletzungsbedingte Ringentfernung ist dem CITES-Büro mit einer tierärztlichen Bestätigung zu melden, welche die alte und die neue Kennzeichen-Nummer enthalten muss . zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Röhrlinge, Flechtenbewohnenden Pilze, Brandpilze und Blätterpilze. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Zikaden, Netzflügler, Wildbienen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

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