API src

Found 96 results.

Related terms

Mütterberatung Hamburg

Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression

Indikator: Nitrat im Grundwasser

Die wichtigsten Fakten Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten. Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms. Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser. Welche Bedeutung hat der Indikator? In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren „Ökologischer Zustand der Flüsse“ und „Ökologischer Zustand der Seen“ ), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im Trinkwasser wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016). Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung . Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen (Rs. C-543/16) . Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen. Wie wird der Indikator berechnet? Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der ⁠ Indikator ⁠ vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Grundwasserbeschaffenheit" .

Warum Schutz vor UV -Strahlung?

Warum Schutz vor UV -Strahlung? UV -Strahlung kann in Haut und Augen zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Allen gesundheitsschädlichen Konsequenzen zu hoher UV -Belastungen - auch Hautkrebs – kann sinnvoll mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vorgebeugt werden. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index . Kinder müssen besonders geschützt werden. UV -Strahlung wirkt auf den menschlichen Körper. Betroffen sind Haut und Auge. Dort kann UV -Strahlung zahlreiche gesundheitliche Schäden verursachen – im schlimmsten Fall Hautkrebs. Die Häufigkeit von Hautkrebserkrankungen steigt in Deutschland – und weltweit – ständig weiter an. In Deutschland verdoppelt sich die Anzahl der Hautkrebsneuerkrankungen alle 10 bis 15 Jahre. Für alle gesundheitsschädlichen Folgen von UV -Belastungen gibt es gute Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung. Eine Orientierungshilfe bietet der UV-Index (UVI): Je höher der UV-Index an einem Tag ist, desto höher ist die UV -Belastung und damit die Sonnenbrandgefahr. Je höher der UV-Index ist, desto eher und konsequenter sollte man sich schützen. Wichtige Schutzmaßnahmen sind: Schatten aufsuchen oder spätestens ab einem UV-Index 8 im Haus bleiben, sich richtig anziehen und eine gute Sonnenbrille tragen unbedeckte Körperstellen mit einem guten Sonnenschutzmittel eincremen. Den besten UV-Schutz bekommt man, indem man die Sonnenschutzmaßnahmen kombiniert. Dabei spielt auch der Hauttyp eine wichtige Rolle: Je empfindlicher die Haut gegenüber UV -Strahlung ist, desto eher treten Sonnenbrände auf und desto höher ist das Risiko für Hautkrebserkrankungen. Warum müssen Kinder besonders geschützt werden? Besonders bei Kindern muss darauf geachtet werden, hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände unbedingt zu vermeiden! Denn plötzliche, starke UV -Belastungen (so genannte "intermittierende" UV -Belastungen) und Sonnenbrände in Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko , am schwarzen Hautkrebs (Melanom) zu erkranken um das 2- bis 3-fache: Zuviel UV -Strahlung und Sonnenbrände verursachen Erbgutschäden in den Hautzellen. Bei Kindern und Jugendlichen entwickelt sich der Körper – es geschehen im Vergleich zu Erwachsenen mehr Zellteilungen. Ein einmal gesetzter Erbgutschaden kann sich aufgrund der hohen Zellteilungsrate schnell vervielfältigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden im Erbgut bestehen bleibt, ist hier groß. Bleibende Schäden des Erbguts (Mutationen) können zu Krebs führen. UV -Strahlung verursacht die Bildung von Pigmentmalen (Muttermalen) der Haut. Eine erhöhte Anzahl solcher aufgrund hoher UV -Belastungen und Sonnenbrände erworbener Pigmentmale (mehr als 50) sowie atypische Pigmentmale bedeuten ein erhöhtes Risiko , am schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken. Darum dürfen Säuglinge grundsätzlich nicht der direkten Sonne ausgesetzt werden. Kinder müssen vor starker UV -Strahlung und Sonnenbrand geschützt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen außerdem auf keinen Fall ins Solarium – das ist in Deutschland gesetzlich verboten. Medien zum Thema Videos und Broschüre Video UV-Strahlung Die Strahlung der Sonne bringt Licht und Wärme. Doch ihre ultraviolette Strahlung kann auch schädlich sein. Was macht UV-Strahlung mit unserem Körper? Wie viel Sonne ist zu viel? Wann muss ich mich schützen? mehr anzeigen Video Wie filtern Sonnenbrillen UV -Strahlung? Sonnenbrillen schützen unsere Augen vor UV - Strahlung . Das ist wichtig, weil die Strahlung grauen Star verursachen kann. Aber wie funktioniert der Schutz eigentlich? Woran erkenne ich eine gute Sonnenbrille? Und kommt es wirklich auf den Preis an? Die Antworten gibt das Video (von 2022). mehr anzeigen Video Wie gut schützt mich mein Sonnenschirm? Nicht alle Textilien schützen gleich gut vor UV-Strahlung. Woran erkenne ich also einen Sonnenschirm, der mich wirklich abschirmt? Diese Frage wurde uns 2022 am Rande einer Veranstaltung gestellt. Wir antworten im Video. mehr anzeigen Video Wie lange hält sich Sonnencreme? Auch Sonnencreme hält sich nicht ewig, ein konkretes Ablaufdatum gibt es aber meistens nicht. In diesem Video (von 2022) beantworten wir die Fragen: Wie kann man erkennen, wie lange sich die Creme hält und ob wasserfest auch wirklich wasserfest bedeutet. mehr anzeigen downloaden : zum Download: Sonne und Sonnenschutz (PDF, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) … PDF 2 MB Broschüre Sonne und Sonnenschutz Stand: 05.02.2025

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten?

Ist bei Kindern besondere Vorsicht geboten? Ja, denn ihre Haut ist empfindlicher als die Haut Erwachsener. Hohe UV -Belastungen und Sonnenbrände bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen erhöhen deutlich das Risiko , an Hautkrebs zu erkranken - für den schwarzen Hautkrebs um das zwei- bis dreifache. Die Augenlinsen der Kinder sind noch deutlich durchlässiger für UV - Strahlung als die Linsen Erwachsener. Mehr schädigende UV -A- Strahlung könnte die Netzhaut erreichen. Daher ist bei Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen besonders auf einen wirkungsvollen UV -Schutz zu achten. Säuglinge sollen grundsätzlich nicht direkter Sonnenbestrahlung ausgesetzt werden.

Leitfaden schafft Grundlage für Sicherung der Trinkwasserqualität

Leitfaden schafft Grundlage für Sicherung der Trinkwasserqualität Der im Februar 2017 erschienene "Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung" legt die Grundlagen für eine umfassende Überprüfung der Wasserqualität im Hinblick auf radioaktivitätsbezogene Parameter. Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen zur Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden bietet dafür einheitliche Grundlagen. Basis ist eine europäische Richtlinie, die 2013 in Kraft trat und 2015 in der deutschen Trinkwasserverordnung aufgenommen wurde. 2009 schuf das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) mit einer umfangreichen systematischen Untersuchung eine fachliche Grundlage für die Festlegung von Anforderungen an die Überwachung der natürlichen Radioaktivität im Trinkwasser im Rahmen des Trinkwasserrechts. Wasserspeicher im Wasserwerk Quelle: © Joachim Donath Der Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser schafft die Grundlage für die langfristige Qualitätssicherung des Trinkwassers. Er vereinheitlicht sowohl die Untersuchungen als auch die Umsetzung durch die Aufsichtsbehörden. Er entstand unter der Federführung des BfS und ersetzt eine frühere Fassung aus dem Jahr 2012. Laut Trinkwasserverordnung sind Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich verpflichtet, Untersuchungen der Konzentration von Radionukliden im Trinkwasser vorzunehmen. Der Leitfaden leistet einen Beitrag zum einheitlichen Verständnis der rechtlichen Vorgaben. Das Bundesumweltministerium ( BMUKN ), das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ), das Umweltbundesamt ( UBA ), die zuständigen Landesbehörden sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) empfehlen die Anwendung des Trinkwasser-Leitfadens. Der Leitfaden entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden. Entstehung des Leitfadens: Erste BfS -Studie zwischen 2003 und 2008, europäische Richtlinien und Verordnungen Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das BfS von 2003 bis 2008 ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt, um den Gehalt an natürlichen Radionukliden im Trinkwasser zu ermitteln und die daraus resultierende Strahlenbelastung zu ermitteln. Das BfS hat die Studie "Strahlenexposition durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland" 2009 veröffentlicht. Die Studie erfasste große Teile des Bundesgebiets, Experten untersuchten 582 Trinkwasserproben. In Ballungsgebieten stammten diese vorwiegend aus größeren Wasserversorgungsanlagen, die teilweise mehrere Millionen Menschen mit Trinkwasser versorgen. Zusätzlich wurden gezielt Proben von Wasserversorgungsanlagen in Gebieten mit erhöhter natürlicher Radioaktivität der Bundesländer Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt untersucht. Aufgrund dieser Herangehensweise sind die gewonnenen Daten repräsentativ im Sinne der Aufgabenstellung. Ergebnis: Strahlenbelastung des Menschen durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser gering Die Studie ergab, dass die Belastung durch natürliche Radionuklide im Trinkwasser in Deutschland insgesamt als gering eingestuft werden kann. Erwachsene sind demnach aufgrund von Radionukliden im Trinkwasser durchschnittlich einer Strahlung von etwa 0,009 Millisievert pro Jahr ausgesetzt. Bei Säuglingen liegt dieser Wert im Schnitt etwa bei 0,05 Millisievert . Zum Vergleich: Die natürliche Strahlenbelastung, der die Bevölkerung insgesamt im Schnitt pro Jahr ausgesetzt ist beträgt etwa 2,1 Millisievert . Allerdings kann das Trinkwasser je nach Beschaffenheit des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen Radionukliden aufweisen. Eine vom BfS geleitete fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien, Landesmessstellen, analytischen Laboratorien und Trinkwasserverbänden erarbeitete daraufhin zwischen 2009 und 2012 einen Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser, der die bestehenden Anforderungen auf empfehlender Basis konkretisiert. Mit der Richtlinie 2013/51/EURATOM legte der Rat der Europäischen Union 2013 Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe im Trinkwasser fest und verpflichtete die EU -Mitgliedsstaaten, die Richtlinie bis zum 28. November 2015 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 18. November 2015. Anforderungen an die praktische Umsetzung Der Leitfaden benennt, welche Anforderungen die jeweiligen Untersuchungsstellen bei den Probennahmen erfüllen müssen – zum Beispiel welche Untersuchungsverfahren anzuwenden sind oder wie häufig Proben genommen werden sollen. Für bestimmte Radionuklide gibt die Verordnung zudem Referenzaktivitätskonzentrationen an, mit denen die Messergebnisse in Bezug gesetzt werden können. Diese Instrumente sind die Grundlage, um in Einzelfällen Maßnahmen zur Reduzierung von Radionuklidkonzentrationen im Trinkwasser anordnen zu können und damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit die Qualität des Trinkwassers sicher zu stellen. Die im Leitfaden erläuterten Untersuchungen und Bewertungen von radioaktivitätsbezogenen Parametern im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Eine Zulassung als Untersuchungsstelle durch die zuständige Landesbehörde erhalten Labore, die hierfür nach den Regelungen der geltenden Trinkwasserverordnung akkreditiert sind. Dabei ist es auch möglich, dass sich Labore nur für die Untersuchung einzelner Parameter akkreditieren lassen. Als qualitätssichernde Maßnahme haben akkreditierte Labore regelmäßig an Vergleichsanalysen teilzunehmen. Diese werden für die Bestimmung von natürlichen Radionukliden im Trinkwasser u. a. vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) regelmäßig angeboten. Damit soll die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers in Deutschland weiterhin gesichert werden. Stand: 29.01.2025

Natürliche Radionuklide in Mineralwässern

Natürliche Radionuklide in Mineralwässern Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Das BfS untersuchte in seiner Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" 401 Mineralwässer. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus zehn europäischen Staaten. Die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen sowie der WHO -Dosisrichtwert wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung 2003 berücksichtigt. Mineralwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe. Natürliche Wässer wie Grund- und Quellwässer enthalten neben anderen Mineralien in Spuren stets auch natürliche radioaktive Stoffe . Dies gilt insbesondere für Mineralwässer, da diese häufig aus sehr tief liegenden Wasservorkommen gefördert werden und damit einen höheren Mineralisierungsgrad aufweisen. Aktivitätskonzentrationen variieren In Abhängigkeit von den örtlichen hydrogeologischen Gegebenheiten und unterschiedlichen Gehalten der Untergrundgesteine an Uran und Thorium variieren die Aktivitätskonzentrationen der im Mineralwasser enthaltenen natürlichen Radionuklide der radioaktiven Uran - und Thorium-Zerfallsreihen, wie zum Beispiel Uran -238, Uran -235, Uran -234, Radium-226, Radium-228, Blei-210, Polonium-210 und Actinium-227. Charakteristisch ist daher eine sehr hohe Bandbreite der Messwerte für verschiedene Mineralwässer. Höhere Radioaktivitätswerte treten oftmals in Wässern aus granitisch geprägten Gebieten auf, zum Beispiel im Erzgebirge, Vogtland, Fichtelgebirge, Bayerischen Wald und Schwarzwald. Mineralwässer unterliegen der Mineral- und Tafelwasserverordnung Natürliche Mineralwässer unterliegen nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung einer amtlichen Anerkennung. Sie müssen von ursprünglicher Reinheit sein und dürfen in ihren wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden. Die natürliche Radioaktivität wurde lange nicht regelmäßig untersucht, da sie naturgegeben ist. Dementsprechend wurden auch keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt. Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland Entwicklung des Mineralwasserkonsums in Deutschland im Zeitraum 1970 bis 2020 Quelle: Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V. (VDM) Der Mineralwasserkonsum hat sich seit 2010 auf einem relativ hohen Niveau in Deutschland eingepegelt. Verbraucher*innen können gegenwärtig zwischen etwa 500 amtlich anerkannten deutschen Mineralwässern auswählen. Zusätzlich sind auch Mineralwässer aus anderen Ländern unter anderem aus Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz auf dem Markt. Im statistischen Mittel hat laut VDM (Verband Deutscher Mineralbrunnen e. V.) jede*r Bundesbürger*in im Jahr 2023 etwa 123 Liter Mineral- und Heilwasser und rund 37,1 Liter Mineralbrunnen-Erfrischungsgetränke getrunken. Daraus folgt, dass ein erheblicher Teil des Flüssigkeitsbedarfes der Bevölkerung in Deutschland durch den Konsum von Mineralwasser gedeckt wird. Studie "Natürliche Radionuklide in Mineralwässern" Bis zum Jahr 2000 lagen keine Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung infolge des Konsums von Mineralwasser vor. Berichte in den Medien über erhöhte Gehalte von natürlichen Radionukliden in Mineralwässern aus einigen Quellorten sensibilisierten jedoch die Öffentlichkeit über diese Thematik. Daher war die Durchführung einer Studie dringend erforderlich. Ziel der Untersuchungen war die Bestimmung der Aktivitätskonzentrationen der natürlichen Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran -234, Uran -235, Uran -238, Polonium-210 , Blei-210 und Actinium-227, die Ermittlung der Strahlenexposition durch den Konsum von Mineralwasser, die Erarbeitung von Vorschlägen über zulässige Konzentrationen natürlicher Radionuklide im Rahmen der Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung. Mehr zur Studie Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Der WHO -Dosisrichtwert und die Ergebnisse der BfS -Untersuchungen wurden in der Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung berücksichtigt. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung ist die Angabe "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" auf dem Flaschenetikett nur noch dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: " Bei Abgabe an den Verbraucher darf in natürlichem Mineralwasser die Aktivitätskonzentration von Radium-226 den Wert 125 Millibecquerel pro Liter und von Radium-228 den Wert 20 Millibecquerel pro Liter nicht überschreiten. Sind beide Radionuklide enthalten, darf die Summe der Aktivitätskonzentrationen, ausgedrückt in Vonhundertteilen der zulässigen Höchstkonzentration, 100 nicht überschreiten. " Durch die Einhaltung dieser Bedingung wird sichergestellt, dass bei einer Trinkwassermenge von 170 Liter pro Jahr eine Folgeingestionsdosis für Säuglinge von 0,1 Millisievert pro Jahr durch die Radionuklide Radium-226 und Radium-228 nicht überschritten wird. Mineralwasserhersteller informiert Das BfS hat die Hersteller*innen der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert. Eine Reihe von Mineralwasserhersteller*innen hat Maßnahmen zur Reduktion der radioaktiven Inhaltsstoffe vorgenommen und neuere Messwerte von unabhängigen Messlaboratorien zur Verfügung gestellt. Diese Werte wurden nach Plausibilisierung durch das BfS berücksichtigt. Stand: 29.01.2025

Trinkwasser

aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk. Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen. Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie. Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen. Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Bis zum 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden. Gewusst wie Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser. Trinkwasser trinken: Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Qualität prüfen: Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Blei im Trinkwasser und Warmwasser . Fachkundige Installation: Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Problemen und Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Der Installationsbetrieb sollte für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers verwenden. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Geringe Kosten: Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 2 Liter Trinkwasser aus der Leitung (inkl. Abwassergebühr). Ein Zwei-Personen-Haushalt braucht durchschnittlich jährlich 80 m 3 Trinkwasser. Die Kosten dafür betragen im Schnitt 170 € für das Wasser und zusätzlich rund 250 € Abwassergebühr. Das macht 210 Euro pro Person und Jahr. Mit anderen Worten: Pro Tag macht das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke. 1 Energie sparen: Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO 2 -Emissionen. Wasser nicht unnötig verschmutzen: Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den ⁠Abfluss⁠ wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven Entsorgungslandkarte . Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen. Was Sie noch tun können: Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten. Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen. Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn Quelle: Umweltbundesamt Unser Wasserverbrauch ist versteckt Quelle: Umweltbundesamt Hintergrund Umweltsituation: In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich. Gesetzeslage: Die zweite novellierte Fassung der TrinkwV vom 23.06.2023 setzt neue Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Bericht an die Verbraucher*innen über die Qualität ihres Trinkwassers vorzulegen. In Deutschland verfassen diese Berichte das Bundesministerium für Gesundheit (⁠BMG) und das Umweltbundesamt (UBA⁠). Blei: Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter sind darüber auskunftspflichtig. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Entsprechend der neuen TrinkwV müssen Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Nitrat: Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % und 2017 auf 0,0007 % gesunken. In den Folgejahren blieben Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. 1 Die Werte des Absatzes wurden nach Daten des Statistischen Bundesamtes, abgerufen am 08.08.2024, berechnet.

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2023

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © candy1812 / AdobeStock SURE: Surveillance nimmt Atemwegserreger in den Fokus Ein eigenes Wächtersystem für Rheinland-Pfalz: Im Januar 2023 startete im LUA das landeseigene Praxis-Sentinel SURE, ein Akronym für „Surveil- lance respiratorischer Erreger“. Ziel des epidemio- logischen Projektes ist es, die aktuelle Verbrei- tung von Erregern akuter Atemwegsinfektionen in Rheinland-Pfalz zu analysieren, um damit die Be- völkerung und die Politik zu informieren. Mithil- fe der Daten können gefährdete Personengruppen gezielt sensibilisiert oder Impfempfehlungen an- gepasst werden. Und so funktioniert SURE: Die teilnehmenden 24 Haus- und 21 Kinderarztpraxen verteilen sich über ganz Rheinland-Pfalz, so dass die Verbreitung der Infektionserreger repräsentativ für die gesam- te rheinland-pfälzische Bevölkerung ist. Jede Pra- xis versendet pro Woche maximal sieben Ab- strichproben von Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegssymptomen an das Landesun- tersuchungsamt (LUA), wobei die Arztpraxen im nordöstlichen Teil von Rheinland-Pfalz ihre Proben an das Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) Koblenz versenden, die Arztpraxen im süd- westlichen Teil an das IHIS Landau. In den Labo- ren werden die Proben mittels PCR untersucht, ei- ner Diagnosetechnik auf Basis der Vervielfältigung des Virusgenoms, die Befunde werden an die Arzt- praxen versandt, so dass die Ärztinnen und Ärzte die Ergebnisse zeitnah mit ihren Patientinnen und Patienten besprechen und bei Bedarf die Behand- lung anpassen können. Die Ergebnisse aus den La- boren des LUA werden in anonymisierter Form außerdem dem Arbeitsbereich Epidemiologie am IHIS Landau für die Auswertung zur Verfügung ge- stellt. Die eingesandten Proben stammen von Patien- tinnen und Patienten aller Al- tersgruppen, so dass SURE auch Aussagen darüber er- möglicht, welche Gruppen aktuell durch bestimmte Erre- ger besonders betroffen sind. Die kontinuierliche strukturierte Sammlung der aus SURE gewonne- nen Informationen ist ein besonderer Vorteil, da dadurch die Verläufe von Infektionswellen über die Zeit verglichen und vorhergesagt werden kön- nen. Derzeit werden die Abstrichproben an den Laboren des LUA auf Influenza A und Influenza B, SARS-CoV-2 sowie Respiratorisches Synzytial-Vi- rus (A/B) untersucht. Influenza A und Influenza B Infektionen mit Influenza A- und B-Viren sind beim Menschen für die saisonale Grippe verant- wortlich, die gewöhnlich zwischen der 40. Kalen- derwoche und der 20. Kalenderwoche des Folge- jahres auftritt, mit einem Höhepunkt zwischen Mitte Februar und Anfang März. Besonders bei äl- teren und immungeschwächten Menschen kön- nen Infektionen mit Influenza schwer verlaufen und zu Krankenhauseinweisungen und vereinzelt auch zu Todesfällen führen - besonders wenn es aufgrund der Schwächung durch die Influenzain- fektion zu einer sogenannten Superinfektion mit Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae), Sta- phylokokken (Staphylococcus spp.), Haemophi- lus influenzae oder anderen bakteriellen Erregern kommt. Der potenziell schwere Verlauf von Influ- enza ist die Basis für die Impfempfehlung für Per- sonen über 60 Jahren und andere vulnerable Per- sonengruppen. Der Impfschutz sollte jedes Jahr erneuert werden, um gegen die jeweils vorherr- schenden Virustypen wirksam zu sein. SARS-CoV-2 SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndro- me-Corona Virus-2) ist der Erreger von COVID-19, welches im Jahr 2019 erstmals in China aufgetre- ten ist und sich seitdem weltweit zu einer ende- misch vorkommenden Krankheit entwickelt hat. COVID-19 hat seit der Pandemie seinen Schre- cken verloren, da beinahe fast jede in Deutschland lebende Person mindestens einmal mit SARS- CoV-2 infiziert war und/oder gegen SARS-CoV-2 geimpft wurde. Das Virus ist durch Mutationen Gesamtzahl der durch die teilnehmenden Arztpraxen eingesandten Proben, aufgeteilt nach Erregernachweisen. zwar infektiöser geworden, hat dafür aber an Viru- lenz eingebüßt. Trotzdem ist COVID-19 weiterhin diejenige Infektionskrankheit, die in Deutschland zu den mit Abstand meisten Krankenhauseinwei- sungen und Todesfällen führt. Es ist also weiterhin unentbehrlich, die Verbreitung zu überwachen. RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus (A/B) Respiratorische Synzytial-Viren verursachen bei immunkompetenten Erwachsenen zumeist Sym- ptome, die mit einer gewöhnlichen Erkältung ver- gleichbar sind. Bei Säuglingen, Kleinkindern und immungeschwächten Personen kann RSV aber auch eine schwere Lungenentzündung verursa- chen, so dass eine Krankenhauseinweisung mit Sauerstoffgabe oder sogar mit Beatmung not- wendig werden kann. RSV ist wie die Grippe eine Infektion, die saisonal in den kühleren Monaten auftritt. In Phasen mit hohen Infektionszahlen kann RSV daher zu einer sehr starken Belastung der Kinderstationen in den Krankenhäusern füh- ren, da dann der Großteil der Betten mit RSV-Pa- tientinnen und -Patienten belegt ist. Ergebnisse aus SURE Seit dem Start des Projekts haben die teilnehmen- den Arztpraxen bis zu 185 Proben pro Woche an das LUA eingesandt. In Spätsommer und Herbst war das Infektionsgeschehen hauptsächlich durch SARS-CoV-2 sowie durch andere weniger gefähr- liche Erkältungserreger bestimmt, ab Kalenderwo- che 44 nahmen die Nachweise von RSV zu. In den Ergebnissen ist auch die Grippewelle der Saison 2023/24 deutlich zu erkennen. Beginnend mit ei- nigen Nachweisen ab Kalenderwoche 49 nahmen die Nachweise von Influenza A ab Kalenderwoche 2 deutlich Fahrt auf. Ab Kalenderwoche 7 war ein abnehmender Trend zu beobachten. Während der Untersuchungen ihrer Patientin- nen und Patienten schätzen die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auch die Schwere der Krank- heitssymptome ein und vermerken dies auf den Probenbegleitscheinen, die zusammen mit den Abstrichproben an die Labore des LUA versandt werden. Es zeigt sich dabei, dass die Symptoma- tik im Durchschnitt schwerer ist, wenn es anteilig © ohenze / AdobeStock 2 3 Kampf gegen die Tuberkulose: Frühe Diagnostik entscheidend Die Tuberkulose zählt weltweit zu den Infektions- krankheiten, die die meisten Todesopfer fordern. Im Jahr 2022 erkrankten nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO weltweit 10,6 Millionen Menschen an Tuberkulose, 1,3 Millionen starben daran. Der öffentliche Gesundheitsdienst spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontrol- le dieser Erkrankung. Durch Umgebungs- und Screeninguntersuchungen tragen das LUA und die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter dazu bei, Tuberkulose frühzeitig zu erkennen und die Ver- breitung zu stoppen. Positivitätsrate: Anteil der für die jeweiligen Erreger positiv getesteten Proben an allen eingesandten Proben aus den jeweils zurückliegenden 4 Kalenderwochen; Grauer Bereich: offizielle Grippesaison zwischen Kalenderwoche 40 und Kalenderwoche 20. viele Nachweise von Influenza und RSV gibt, wäh- rend Patientinnen und Patienten, bei denen kei- ner der untersuchten Erreger nachgewiesen wur- de, leichtere Symptome zeigen. Die Positivitätsrate eines bestimmten Erregers be- schreibt jeweils den Anteil der untersuchten Pro- ben, in denen dieser Erreger nachgewiesen wurde. Die Positivitätsraten erlauben den Vergleich zwi- schen den untersuchten Erregern, also welche Er- reger zu einem bestimmten Zeitpunkt den größ- ten Einfluss auf das Infektionsgeschehen durch respiratorische Infektionskrankheiten haben. Da die Positivitätsraten unabhängig von der Anzahl der eingesandten Proben sind, können verschiede- ne Saisons verglichen werden, auch wenn die An- zahl der teilnehmenden Arztpraxen über die Zeit zugenommen hat. Je länger SURE besteht, desto besser wird auch die Vergleichbarkeit des Infekti- onsgeschehens mit vorausgegangenen Saisons. In SURE werden Proben aus allen Altersgruppen ausgewertet, da sowohl Haus- als auch Kinder- 4 arztpraxen teilnehmen. Dabei zeigt sich beispiels- weise in den Kalenderwochen 5 bis 8 des Jah- res 2024, dass alle Altersgruppen von Infektionen durch Influenza betroffen sind, wobei die Positivi- tätsrate mit 70 Prozent aller eingesandten Proben im Kindergartenalter, also bei Kindern zwischen zwei und fünf Jahren am höchsten ist. Die Positivi- tätsraten für RSV sind mit weniger als 10 Prozent in den meisten Altersgruppen vergleichsweise ge- ring. Gleichzeitig ist aber deutlich erkennbar, dass RSV bei Säuglingen und Kleinkindern unter zwei Jahren mit einer Positivitätsrate von 35 Prozent der bedeutendste Atemwegserreger war. Aktuelle Ergebnisse aus SURE werden wöchentlich im SURE-Wochenbericht veröffentlicht und kön- nen auf der Homepage des LUA heruntergeladen werden. Dazu untersucht das LUA Proben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Tuberkulosebakterien. Dabei wird das sogenannte Sputum, ein Sekret der tieferen Atemwege, auf Tuberkulosebakterien un- tersucht. Bei den untersuchten Patienten handelt es sich größtenteils um Menschen aus den Auf- nahmeeinrichtungen für Asylbegehrende oder um Vertriebene aus Kriegsgebieten. Pro Jahr werden so im Labor des LUA Proben von etwa 1.200 bis 1.500 Patientinnen und Patienten untersucht. Diese Untersuchung stellt eine recht- zeitige Isolation der Infizierten sicher, wodurch eine Verbreitung der Tuberkulose effektiv verhin- dert wird. Zudem können die Infizierten zeitnah eine geeignete Therapie durch die kombinierte Gabe mehrerer Antibiotika erhalten - wodurch die Heilungschancen als sehr gut eingeschätzt wer- den können. Die Erreger der Tuberkulose sind sehr langsam wachsende, stäbchenförmige Bakterien. Sie verfü- gen zudem über eine besonders widerstandfähi- ge Zellmembran, die ihnen den Begriff „säurefes- te Stäbchen“ eigebracht hat. Diese Besonderheit wird im Labor zur mikroskopischen Diagnostik ge- nutzt. Neben der Mikroskopie werden die Bakte- rien auch kulturell nachgewiesen. Es kann jedoch bis zu acht Wochen dauern, bis ein Ergebnis vor- liegt. Weitere sinnvolle Hinweise zum Nachweis der Bakterien kann die molekularbiologische Dia- Tuberkulose führt zu Husten, Brustschmerzen und Atemnot. © Pormezz / AdobeStock gnostik geben. Der Vorteil ist, dass diese Diagnos- tik nur wenige Stunden dauert, der Nachteil ist allerdings, dass sie zwar die Ergebnisse der Mikro- skopie und der kulturellen Ansätze untermauert, sie kann aber alleine nicht für eine sichere Diag- nose verwendet werden. Zu den Mykobakterien die beim Menschen eine Tuberkulose verursachen können, zählen insge- samt zehn Arten, welche zusammenfassend als „Mycobacterium-Komplex“ bezeichnet werden. Der häufigste Erreger ist Mycobacterium tuber­ culosis. Wie ist die Situation in RLP? Im LUA wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.434 Pa- tientenproben auf Tuberkulosebakterien unter- sucht. In 18 Proben konnte durch die kulturelle Anzucht der Nachweis von Mycobacterium tuber- culosis erbracht werden. Mit 62% (2022: 55%) war der größte Anteil der Proben von männlichen Patienten, 27% (2022: 33,0%) waren von weibli- chen Patientinnen, und bei 11% (2022: 11%) fehl- te die Angabe des Geschlechts auf dem Einsender- schein. Mit 14,2% stammten die meisten Proben von Personen aus Syrien (2022: 17,8%), gefolgt mit 9,2% aus Afghanistan (2022: 16,2%) und mit 5 PTA und MTA: Ausbildungsberufe für Apotheke und Labor verändern sich Die Erste Hälfte des Jahres 2023 stand für die Ge- sundheitsfachschulen des LUA ganz im Zeichen der neuen Ausbildungsgesetze sowohl im Schul- zweig für Medizinische-technische Assistentinnen und Assistenten (MTA) als auch im Schulzweig für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA). Nach den Sommerferien star- teten die Lehrgänge erstmals unter neuen gesetz- lichen Gegebenheiten. Anzahl der im LUA untersuchten Proben nach Herkunftsland im Jahr 2023 (ab mindestens 10 Proben und ohne Pro- ben unbekannter Herkunft. 8,3% aus Pakistan (2022: 6,1%). Im Vergleich zum Vorjahr hat mit 7,2% in 2023 die Anzahl der untersuchten Proben von Vertriebenen aus der Ukraine (2022: 19,2%) deutlich abgenommen. Der relative Anteil der Proben von Personen aus Deutschland hat sich mit 4,0% in 2023 dahinge- gen nur wenig erhöht (2022: 3,5%). Erfreulich: Bei den 18 Proben mit kulturellem Nachweis von Mycobacterium tuberculosis wa- ren in allen Fällen die Bakterien sensibel gegen- über den klassischen Antibiotika wie Isoniazid, Ri- fampizin, Ethambutol oder Pyrazinamid und die Erkrankung somit gut therapierbar. Dies ist ein er- freuliches Ergebnis und zeigt, dass die derzeitige Strategie bei der Diagnostik aber auch der Thera- pie in Rheinland-Pfalz erfolgreich ist. Quo vadis? Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Tuber- kulose entwickelt. Diese Strategie basiert unter anderem auf zwei Säulen: ■ Der integrierte Patientenversorgung ein- schließlich der Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Tuberkulosediagnostiken, die Verschreibung wirksamer Medikamente, die 6 ■ Überwachung der Patienten während der Be- handlung und die Unterstützung von Maß- nahmen zur Verhinderung der Weiterverbrei- tung der Krankheit. Der Intensivierung von Forschung und Inno- vation Die WHO-Strategie zur Bekämpfung der Tuberku- lose zielt darauf ab, die Tuberkuloseinzidenz wei- ter zu reduzieren und die Infektionskrankheit zu „eliminieren“. Letzteres wird laut WHO erreicht, wenn weniger als ein Erkrankungsfall pro eine Mil- lion Einwohner pro Jahr nachgewiesen wird. Ge- mäß dem kürzlich veröffentlichten Bericht des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) und der WHO zeigt sich, dass, ob- wohl es einen generellen Rückgang der Tuberku- loseinzidenz in der Europäischen Region gibt, die- ser aktuelle Rückgang nicht ausreicht, um die angestrebten Ziele zur Beendigung der Tuberkulo- seepidemie bis 2030 zu erreichen. Weitere Maß- nahmen wie das frühzeitige Erkennen und Behan- deln von Tuberkuloseinfektionen, die Förderung von Screening-Programmen für gefährdete Bevöl- kerungsgruppen und die Stärkung der öffentlichen Gesundheitssysteme sollten zur effektiven Kont- rolle und Prävention von Tuberkulose intensiviert werden. Im MTA-Bereich gab es tatsächlich grundlegen- de Änderungen. Zunächst wäre da die Umbe- nennung des Berufs in Medizinische Technologin beziehungsweise Medizinischer Technologe für La- boratoriumsanalytik (MT-L) zu nennen. Neu ist auch, dass die Auszubildenden bei einem Träger der praktischen Ausbildung angestellt sind und eine Ausbildungsvergütung erhalten. Diesen Trä- ger zu finden, gestaltete sich für die Schulen des LUA schwierig. Einerseits mussten neue Auszubil- dende gewonnen werden, andererseits konnten noch keine klaren Aussagen zu den notwendigen Verträgen und Ausbildungsvergütungen gemacht werden. Inzwischen ist ein Träger gefunden. Große Veränderungen gibt es aber auch im kon- kreten Ablauf: In der praktischen Ausbildung in den externen Laboren müssen nun doppelt so vie- le Stunden (2.000 an der Zahl) in unterschiedli- chen Zeiträumen abgeleistet werden. Diese neu- en Gegebenheiten stellen die Labore bis heute vor eine große Herausforderung. Für die Schulen aber nicht minder, denn erst die Bereitschaft der Labo- re, Auszubildende während der Schulzeit praktisch auszubilden, ermöglicht die theoretische Ausbil- dung im Schulbetrieb. Alle Beteiligten haben mit Hochdruck an den Lö- sungen der Aufgaben gearbeitet. Am Ende konnte erfreulicherweise die Rhein-Mosel-Fachklinik als Träger der Ausbildung sowie ausreichend viele La- borplätze für 18 Auszubildende an der MT-L-Schu- le Koblenz gefunden werden. An der MT-L-Schule des LUA in Trier beginnt der erste Lehrgang nach den neuen Ausbildungsregeln im Sommer 2024. Natürlich tun sich bei diesen grundlegenden Ver- änderungen immer noch Fragen auf, und es gibt Bedarf zur Anpassung. Auch in den kommen- den Jahren werden sich die Gesundheitsfachschu- len deshalb immer wieder mit dem neuen Ge- setz über Berufe in der medizinischen Technologie (MTB-G) beschäftigen. Mit moderner Technik: Eine MTA-Schülerin betrachtet eine Gewebeprobe unter dem Mikroskop. © LUA 7 Neue Ausbildungsinhalte für PTA Die PTA-Schule hat im September 2023 ebenfalls mit dem ersten Lehrgang nach dem neuen Be- rufsgesetz gestartet. Die Änderungen im Ablauf der Ausbildung sind hier aber nicht so grundle- gend wie bei den MT-L. Allerdings gibt es das neue Unterrichtsfach „Übungen zur Abgabe und Bera- tung“. Darin werden die Grundlagen für eine gute und richtige Beratung in der Apotheke gelegt, und es wird auch praktisch in Rollenspielen geübt. Zu diesem Zweck wurde in der PTA-Schule ein un- genutzter Laborraum in einen Unterrichtsraum umgewandelt, in dem noch eine Übungsapothe- ke entstehen soll. Nicht zuletzt ist nun die Ver- wendung digitaler Medien in einigen Unterrichts- fächern ausdrücklich verankert worden. Zu diesem Zweck wurden ausreichend Laptops angeschafft, damit nun in mehreren Klassen parallel mit Hilfe diverser Datenbanken recherchiert werden kann. Um neue Schüler zu gewinnen, wurde an der PTA- Schule im Januar 2023 der alljährliche Tag der offenen Tür veranstaltet. Zusätzlich gab es im 8 Herbst erstmalig einen Schnuppertag. Dieser Tag konnte Interessierten einen Einblick in den Un- terricht gewähren. Im Gegensatz zum Tag der of- fenen Tür, bei dem die Besucher in den Laboren mitmachen können, war hier die Möglichkeit ge- geben, ganz konkret zu erfahren, wie zum Beispiel die Fächer Arzneimittelkunde, Galenik, Fachrech- nen oder Gefahrstoffkunde unterrichtet werden. Während der Tag der offenen Tür gerne von ehe- maligen Schülern genutzt wird, um an die alte Wirkungsstätte zurückzukehren, ist der Schnup- pertag nur für neue Auszubildende gedacht. Das Angebot wurde so gut genutzt, dass im Februar 2024 ein weiterer Schnuppertag stattfand. Absolventen verabschiedet Dass die Anstrengungen der Gesundheitsfach- schulen auch Früchte tragen, wurde bei zwei Ab- schiedsfeiern im Jahr 2023 deutlich: In Trier konn- ten 20 frischgebacken PTA sowie 11 MTA ins Berufsleben entlassen werden. Auf dem Arbeits- markt wurden sie schon sehnsüchtig erwartet, denn in beiden Berufszweigen ist die Nachfrage nach Fachpersonal sehr groß.

Blei im Trinkwasser

Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973). Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial. Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet. Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden. Gewusst wie Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Bleileitungen – kaum noch ein Problem: In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen. Bleileitungen erkennen: Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind. Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme. Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen. Bleihaltiges Wasser nicht trinken: Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Hintergrund Umweltsituation: Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft). Gesetzeslage: Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten. In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben. Marktbeobachtung: Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.

Tipps zum UV -Schutz

Tipps zum UV -Schutz Video: Richtiger Sonnenschutz Grundsätzlich sollte sonnenentwöhnte Haut immer langsam an eine längere Sonnenbestrahlung gewöhnt werden. Bleiben Sie lieber in den ersten Tagen im Schatten. Vermeiden Sie unbedingt einen Sonnenbrand! Dies erreichen Sie am besten durch einen Ihrem Hauttyp entsprechenden Sonnenschutz unter Beachtung der folgenden Sonnenschutzregeln: 1. Starke Sonne meiden! Meiden Sie starke Sonne! Bei Sonnenhöchststand zur Mittagszeit ist die Wirkung der Sonne mehrfach höher als vormittags oder nachmittags. Richten Sie sich bei Aktivitäten im Freien nach dem UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder entsprechend. Den UV-Index erfahren Sie beispielsweise über den Wetterbericht, im Internet oder über unseren Newsletter . Beachten Sie, dass die UV -Belastung aufgrund von Reflexionen an Schnee, Wasser und hellen Oberflächen wie helle, blendende Hausfassaden, Asphalt oder helle Sandflächen höher sein kann, als der UV-Index angibt. 2. Anziehen! Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen. Kleidung mit Schutz vor ultravioletter ( UV -)Strahlung ist in manchen Fällen empfehlenswert. Die Kopfbedeckung sollte auch die Ohren und den Nacken schützen und die Augen beschatten. Die Schuhe sollten den Fußrücken bedecken. 3. Augen schützen! Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung (Kataraktbildung) oder Schädigung der Netzhaut vor. Hinsichtlich der UV -Filterwirkung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, preisgünstige Brillen von seriösen Händlern zu verwenden, sofern diese einen Herstellerhinweis zum absoluten UV -Schutz ( UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz aufweisen. 4. Eincremen! Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme ein. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV-empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter. Cremen Sie mehrmals täglich nach. Achtung: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht. Es erhält sie nur. 5. Schutz beim Baden! Wasser reflektiert die UV -Strahlung, wodurch die Strahlung und ihre Wirkung verstärkt werden. Schutz bieten hier T-Shirt und Badehose oder spezielle UV- Badekleidung . Unbedeckte Haut sollte eine halbe Stunde vor dem Baden sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme eingecremt werden. Nach dem Aufenthalt im Wasser sollte die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzcreme nachgecremt werden, um die Schutzwirkung zu erhalten. 6. Keine Medikamente, Kosmetika und Sonne! Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht. Fragen Sie sicherheitshalber vorher Ihren Arzt. Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Aufenthalt in der Sonne möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentstörungen. 7. Keine Solarien! Solarien zu nutzen bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlenbelastung zusätzliche UV -Bestrahlung, die nur zusätzlich der Haut schadet. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschäden durch UV -Strahlung wird national wie international dringend von der Nutzung von Sonnenbänken abgeraten. Ein Vorbräunen im Solarium vor dem Urlaub führt nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut und schützt nicht vor Sonnenbrand. 8. Schutz für Kinder! Säuglinge gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie ihnen einen schattigen Platz und ziehen Sie sie sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden. Bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutzregeln Pflicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium - das ist in Deutschland gesetzlich verboten. 9. Vorbild sein! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit Kinder sich von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen. Stand: 07.08.2024

1 2 3 4 58 9 10