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Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Heft Titel Broschur lieferbar? 1/2026 Artenhilfsprogramm Kreuzotter Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 60 MB) ja 1/2025 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 (pdf-Datei 20 MB)) nein 1/2023 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2021 (pdf-Datei 7 MB) ja 1/2022 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2020 ja 1/2021 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2019 ja 3/2020 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2018 nein 2/2020 Untersuchungen zu den Arten der Binnendünen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 21 MB) ja 1/2020 Rote Listen Sachsen-Anhalt nein 2/2019 Untersuchungen zu den Arten der Streuobstwiesen in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 16 MB) nein 1/2019 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2015-2017 (pdf-Datei 8 MB) ja 1/2017 Bestimmung des atmosphärischen Konvektionspotenzials über Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2016 Hintergrundwerte organischer Schadstoffe in Oberböden des ländlichen Raumes von Sachsen-Anhalt - aktualisierte Fassung (pdf-Datei 1,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2016 Klimaanalyse Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 1951-2014 auf Basis von Beobachtungsdaten (pdf-Datei 12,6 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2015 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2014 (pdf-Datei 10,3 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2015 Die Lurche & Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nicht barrierefrei) nein 3/2015 Frachtemission Mischwasser Sachsen-Anhalt Sonderuntersuchungen im Ablauf zweier Mischwasserentlastungsanlagen im Entwässerungssystem von Halberstadt Untersuchungszeitraum 2010 bis 2014 (pdf-Datei 2,1 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Wildkatze (Felis silvestris silvestris Schreber, 1777) (pdf-Datei 8 MB, nicht barrierefrei) ja 1/2015 Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt Fischotter (Lutra lutra L., 1758) (pdf-Datei 11,5 MB, nicht barrierefrei) ja 7/2014 Einfluss von Klima und Landnutzung auf die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17,5 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2013 (pdf-Datei 6,9 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2014 Artenhilfsprogramm Rotmilan des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 7,7 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2014 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2014 Die Schmetterlinge (Lepidoptera) im Hochharz Sachsen-Anhalts unter besonderer Berücksichtigung der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen Bericht (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) Tabelle 4 (pdf-Datei 614 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2014 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2012 (pdf-Datei 4,5 MB, nicht barrierefrei) nein 12/2013 Die Weichtiere (Mollusca) des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge zur Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Flora-Fauna-Habitat-Lebensraumtypen nein 11/2013 Untersuchungen zur Emission von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen bei der Verbrennung von Getreide, Stroh und ähnlichen pflanzlichen Stoffen (pdf-Datei 1,2 MB, nicht barrierefrei) nein 10/2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 9/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Anpassungsmaßnahmen (pdf-Datei 3,2 MB, nicht barrierefrei) nein 8/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Forstwirtschaft (pdf-Datei 10,7 MB, nicht barrierefrei) nein 7/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Landwirtschaft (pdf-Datei 5,8 MB, nicht barrierefrei) nein 6/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Naturschutz (pdf-Datei 27 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 2) (pdf-Datei 42 MB, nicht barrierefrei) nein 5/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Wasser (Band 1) (pdf-Datei 17,6 MB, nicht barrierefrei) nein 4/2013 Klimafolgenstudie 2012 - Klimadiagnose und Klimaprojektion, Extremereignisse (pdf-Datei 18,2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 2 - Anhang (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2013 Vulnerabilitätsstudie 2009 Band 1 - Bericht (pdf-Datei 24 MB, nicht barrierefrei) nein 2/2013 Die Folgen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt Kurzfassungen der Studien von 2009 und 2012 (pdf-Datei 3,8 MB, nicht barrierefrei) nein 1/2013 Die Armleuchteralgen (Characeae) Sachsen-Anhalts (pdf-Datei 6,5 MB, nicht barrierefrei) nein 3/2012 Untersuchung von Abfällen aus der thermischen AbfallbehandlungEinschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle an Hand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege, Kurzbericht (pdf-Datei 751 KB, nicht barrierefrei) nein 1/2012 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2011 (pdf-Datei 4 MB, nicht barrierefrei) nein 39/2004 Rote Listen Sachsen-Anhalt 2004 (nicht barrierefrei) ja Immissionsschutzberichte des Landes Sachsen-Anhalt 2004 bis 2020 (nicht barrierefrei) 38/2002 Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2001 (pdf-Datei 3,6 MB, nicht barrierefrei) nein 37/2002 OFULSA - Operationalisierung von Fernerkundungsdaten für die Umweltverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ja 36/2002 Schadstoffemissionskataster - Straßenverkehr Sachsen-Anhalt ja 35/2000 Bodendauerbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt ja 34/2000 Immissionsschutzbericht 1999 ja 33/2000 FCKW und FCKW-Ersatzstoffe - Verwendung und Entsorgung ja 32/1999 Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung ja 31/1999 Immissionsschutzbericht 1998 ja 30/1998 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 4 ja 29/1998 Bodenschutz in der räumlichen Planung nein 28/1998 Leitfaden zum Altlastenprogramm - Fortschreibung ja 27/1998 Immissionsschutzbericht 1997 ja 26/1998 Leitfaden für die Erstellung von betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepten und betrieblichen Abfallbilanzen ja 25/1997 Handlungsempfehlung zur Messung von Deponiegas und Bodenluft ja 24/1997 Luftreinhaltung in Sachsen-Anhalt ja 23/1997 Bodenbeobachtung im Land Sachsen-Anhalt nein 22/1997 Immissionsschutzbericht 1996 ja 21/1996 Rote Listen Sachsen-Anhalt - Eine Bilanz ja 20/1996 Leitfaden zum Altlastenprogramm ja 19/1996 Immissionsschutzbericht 1995 ja 18/1995 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 3 ja 17/1995 Immissionsschutzbericht 1994 ja 16/1995 Stand Kompostierung in Sachsen-Anhalt ja 15/1994 Das Frühjahrshochwasser vom April 1994 nein 14/1994 Biologie und Ökologie der Kreuzkröte ja 13/1994 Biotopkartierung im besiedelten Bereich ja 12/1994 Immissionsschutzbericht 1993 ja 11/1993 Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und Ausbau der Fließgewässer im Land Sachsen-Anhalt nein 10/1993 Recycling von Kunststoffen ja 9/1993 Rote Listen Sachsen-Anhalt, Teil 2 ja 8/1993 Immissionsschutzbericht 1992 ja 7/1993 Klärschlammverwertung im Landschaftsbau ja 6/1992 Schutz, Pflege und Entwicklung der Karstlandschaft im Südharz Tagung am 24.04.1992 in Uftrungen nein 5/1992 Naturschutz im Elbegebiet Fachtagung am 10.04.1992 in Dessau ja 4/1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR -luftbildgestützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt, Stand 14.08.1992 (pdf-Datei 2 MB, nicht barrierefrei) nein 3/1992 Landschaftsrahmenplanung Seminar am 27.02./28.02.1992 in Magdeburg ja 2/1992 Immissionsbericht 1991 ja 1/1992 Rote Liste Sachsen-Anhalt nein Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit den uneingeschränkten Zugang zu amtlichen Informationen sowie die elektronische Bereitstellung von Kopien gemäß § 3 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Bundes. Gegenstand dieses Antrags sind sämtliche Unterlagen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), des Referats N III 3 sowie der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH bezüglich des staatlich vollfinanzierten Erwerbs von 770 Hektar Waldfläche in der Hohen Schrecke (Thüringen) durch die Naturstiftung David aus Mitteln des „Klima-Wildnis-Fonds“ (Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz - ANK). Ich fordere hiermit explizit die elektronische Übermittlung folgender Kerndokumente in vollständiger und ungeschwärzter Form: 1. Der vollständige Zuwendungsbescheid inklusive aller Nebenbestimmungen, Auflagen und Finanzierungspläne für dieses Förderprojekt. 2. Das zugrundeliegende forstliche Wertgutachten (Verkehrswertgutachten) im vollen Umfang inklusive aller Wertermittlungsgrundlagen, Berechnungen und herangezogenen regionalen Vergleichswerte. 3. Der vollständige Prüfvermerk der staatlichen Fachprüfstelle PT-ZUG zu diesem Vorgang (von der ersten bis zur letzten Seite), einschließlich der detaillierten Wirtschaftlichkeitsprüfung und forstlichen Sachwertanalyse. 4. Der vollständige, ungeschwärzte Schriftverkehr (einschließlich E-Mails, digitaler behördlicher Stellungnahmen, Leitungsvorlagen und Erlasse) zwischen der Hausleitung des BMUV, dem Referat N III 3 und der ZUG gGmbH im Kontext dieser Bewilligung. Begründung des Informationsanspruchs: Da es sich um Umweltinformationen bezüglich großflächiger, staatlich vollfinanzierter Waldflächenstilllegungen handelt, greifen behördliche Ausnahmetatbestände nicht. Ein Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten privaten Verkäufer oder der geförderten Stiftung ist angesichts des vollständigen Einsatzes öffentlicher Fördermittel rechtlich ausgeschlossen. Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse an der vollständigen Transparenz der Preisbildungs- und Vergabeverfahren (§ 9 Abs. 1 UIG). Kosten- und Bearbeitungshinweis: Da dieser Antrag ausschließlich auf die elektronische Übermittlung bereits digital vorhandener Daten gerichtet ist, ist das Verfahren nach der UIGebV gebührenfrei zu halten. Sollte die Behörde wider Erwarten von einer Gebührenpflicht über 0,00 Euro ausgehen, beantrage ich hiermit, keine kostenpflichtigen Amtshandlungen durchzuführen, sondern mir vorab eine detaillierte Kostenschätzung zur Rücksprache zu übermitteln. Ich behalte mir dann die Einschränkung des Antrags vor. Ich bitte um die elektronische Bereitstellung über diese Plattform.

Gebiete mit Standarddatenbögen Kontakt Gebiete mit unbestätigten Planungen Hinweise: Natura 2000-Landesverordnung und Standarddatenbögen Veröffentlichungen

Kontakt Natura 2000 und geschützte Teil von Natur und Landschaft Naturschutz Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Frau Heike Hoppe Tel.: +49 345 5704-611 E-Mail an Frau Hoppe Gebietsname EU_Nr.= Standarddatenbogen_2020 (PDF) Landes_Nr.= Gebietskarte (PDF) Schutz-und Erhaltungsziel (SEZ) (PDF) Managementplan (MMP / Jahr) A Aland-Elbe-Niederung DE 2935 401 SPA0006LSA SEZ Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen DE 2935 301 FFH0007LSA SEZ Alte Elster und Rohrbornwiese bei Premsendorf DE 4244 301 FFH0075LSA Alte Schule in Ahlsdorf DE 4434 304 FFH0218LSA Altengrabower Heide DE 3839 301 FFH0274LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz DE 4431 302 FFH0100LSA MMP / 2013 Annaburger Heide DE 4344 302 FFH0176LSA Arendsee DE 3134 301 FFH0252LSA Auenwald Plötzkau DE 4236 401 SPA0017LSA Auenwälder bei Plötzkau DE 4236 301 FFH0164LSA B Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland DE 3732 302 FFH0041LSA Bebertal bei Hundisburg DE 3734 303 FFH0237LSA Beeke-Dumme-Niederung Neumeldung DE 3132-302 FFH0288LSA MMP / 2023 Bere und Mosebach südwestlich Stiege DE 4331 301 FFH0095LSA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd DE 4737 401 SPA0025LSA SEZ Bergholz nördlich Halle DE 4437 305 FFH0116LSA Bergwiesen bei Königshütte DE 4230 303 FFH0090LSA Bielsteinhöhlengebiet bei Rübeland DE 4231 306 FFH0222LSA SEZ Bielsteintunnel bei Hüttenrode DE 4231 304 FFH0220LSA SEZ Binnendüne bei Scharlibbe DE 3338 301 FFH0015LSA Binnendüne Gommern DE 3936 302 FFH0166LSA SEZ Blonsberg nördlich Halle DE 4437 301 FFH0117LSA MMP / 2021 Bode und Selke im Harzvorland DE 4133 301 FFH0172LSA Bodenschwende bei Horla im Südharz DE 4433 302 FFH0099LSA Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale DE 4231 303 FFH0161LSA MMP / 2011 Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt DE 4634 301 FFH0135LSA MMP / 2006 Brambach südwestlich Dessau DE 4238 301 FFH0126LSA MMP / 2017 Brandberge in Halle DE 4437 309 FFH0179LSA Brauereikeller Gardelegen DE 3434 303 FFH0230LSA Bresker Forst östlich Oranienbaum DE 4141 302 FFH0130LSA Brummtal bei Quenstedt DE 4334 303 FFH0189LSA MMP / 2019 Buchenwald östlich Klötze DE 3333 301 FFH0186LSA Buchenwälder um Stolberg FFH0097LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwälder um Stolberg SPA0030LSA DE 4431 301 F97/S30LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide DE 4341 301 FFH0133LSA Bunker bei der Halde Pfännerhall DE 4737 301 FFH0229LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz DE 4432 301 FFH0101LSA Burg Saaleck DE 4836 308 FFH0216LSA Bürgerholz bei Burg DE 3637 302 FFH0040LSA Bürgerholz bei Rosian DE 3838 301 FFH0057LSA Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt DE 4233 302 FFH0177LSA MMP / 2011 C Colbitzer Lindenwald DE 3635 302 FFH0029LSA MMP / 2012 Colbitz-Letzlinger Heide DE 3535 301 FFH0235LSA MMP / 2012 D Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg DE 4534 301 FFH0110LSA Der Most bei Harpe DE 3035 301 FFH0006LSA SEZ Dessau-Wörlitzer Elbauen DE 4140 304 FFH0067LSA MMP / 2015 Devonkalkgebiet bei Elbingerode und Rübeland DE 4231 302 FFH0082LSA Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen DE 4137 304 FFH0163LSA MMP / 2017 Diesdorfer Wohld DE 3231 301 FFH0245LSA Dissaugraben bei Wetzendorf DE 4735 305 FFH0261LSA MMP / 2014 Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle DE 4437 308 FFH0122LSA MMP / 2023 Dommitzscher Grenzbach DE 4342 306 FFH0259LSA MMP / 2022 Drömling DE 3533 301 FFH0018LSA SEZ E Eckartsberga Keller Gartenstraße DE 4835 306 FFH0255LSA Eckartsberga Weinkeller Marienthal, Dorfstr. 11 DE 4835 305 FFH0215LSA Ecker- und Okertal DE 4029 301 FFH0044LSA Ehle zwischen Möckern und Elbe DE 3837 301 FFH0199LSA Eiskeller in Klötze DE 3333 302 FFH0223LSA Eislebener Stiftsholz DE 4535 301 FFH0111LSA Elbaue bei Bertingen DE 3637 301 FFH0037LSA MMP / 2009 Elbaue Beuster-Wahrenberg DE 3036 301 FFH0008LSA SEZ Elbaue Jerichow DE 3437 401 SPA0011LSA MMP / 2010 Elbaue Steckby-Lödderitz DE 4037 302 FFH0054LSA Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung DE 3736 301 FFH0038LSA MMP / 2009 Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg DE 3138 301 FFH0009LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Derben und Schönhausen DE 3437 302 FFH0157LSA MMP / 2009 Elbaue zwischen Griebo und Prettin DE 4142 301 FFH0073LSA MMP / 2022 Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg DE 3936 301 FFH0050LSA Elbaue zwischen Sandau und Schönhausen DE 3238 302 FFH0012LSA MMP / 2009 Elendstal im Hochharz DE 4230 302 FFH0088LSA Elster-Luppe-Aue DE 4638 302 FFH0143LSA MMP / 2011 Engelwurzwiese bei Zwintschöna DE 4538 301 FFH0142LSA Engelwurzwiese östlich Bad Dürrenberg DE 4738 301 FFH0198LSA SEZ MMP / 2011 Erlen-Eschen-Wald bei Gutenberg nördlich Halle DE 4437 306 FFH0119LSA MMP / 2011 Bachelorarbeit Hochschule Anhalt Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinke DE 3636 302 FFH0184LSA Eschengehege nördlich Tangerhütte DE 3536 303 FFH0171LSA F Fallsteingebiet nördlich Osterwieck FFH0045LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fallsteingebiet nördlich Osterwieck SPA0027LSA DE 3930 301 F45/S27LSA MMP / 2022 Fasanengarten Iden DE 3237 301 FFH0238LSA MMP / 2022 Feldflur bei Kusey DE 3432 401 SPA0024LSA Fenn in Wittenmoor DE 3436 301 FFH0033LSA Feuchtwiese bei Dobien DE 4041 302 FFH0250LSA Fiener Bruch DE 3639 301 FFH0158LSA MMP / 2011 Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt DE 4734 301 FFH0138LSA MMP / 2014 Fledermausquartier Bunker Dornberg DE 3636 303 FFH0282LSA Fledermausquartier in der Kirche Branderoda DE 4736 304 FFH0146LSA Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe DE 4241 301 FFH0131LSA MMP / 2023 Forst Bibra DE 4735 302 FFH0139LSA Forsthaus Mullberg DE 4141 303 FFH0211LSA Friedenthaler Grund DE 4042 303 FFH0240LSA Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen DE 4338 301 FFH0127LSA Fuhnesümpfe östlich Löbejün DE 4337 301 FFH0115LSA G Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt DE 4233 301 FFH0093LS MMP / 2013, Erg. 2020 Gehölz bei Osterfeld DE 4937 301 FFH0248LSA SEZ Geiselniederung westlich Merseburg DE 4637 301 FFH0144LSA MMP / 2011 Gewässersystem Annaburger Heide südöstlich Jessen DE 4244 302 FFH0074LSA Gewässersystem der Helmeniederung DE 4533 301 FFH0134LSA MMP / 2002 außerhalb SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 innerhalb SPA0004LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz DE 4434 301 FFH0108LSA Glücksburger Heide FFH0068LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Glücksburger Heide SPA0022LSA DE 4143 401 F68/S22LSA SEZ MMP / 2007, Nachträge 2008 Golmengliner Forst und Schleesen im Fläming DE 3940 301 FFH0060LSA Göttersitz und Schenkenholz nördlich Bad Kösen DE 4836 303 FFH0152LSA MMP / 2014 Grabensystem Drömling DE 3532 301 FFH0020LSA Grieboer Bach östlich Coswig DE 4041 301 FFH0065LSA MMP / 2022 Großes Bruch bei Wulferstedt DE 3932 301 FFH0043LSA Güsener Niederwald DE 3638 301 FFH0039LSA Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra DE 4835 301 FFH0190LSA H Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg DE 4431 306 FFH0249LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Hakel DE 4134 401 SPA0005LSA MMP / 2015 Hakel südlich Kroppenstedt DE 4134 301 FFH0052LSA MMP / 2015 Halbberge bei Mertendorf DE 4837 302 FFH0188LSA MMP / 2022 Haldensleben, Fledermausquartier Bornsche Str. 25 DE 3734 302 FFH0206LSA Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg DE 4132 301 FFH0084LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Hartauniederung zwischen Lüdelsen und Ahlum DE 3331 301 FFH0187LSA MMP / 2021 Harzer Bachtäler DE 4330 301 FFH0089LSA Havel nördlich Havelberg DE 3138 302 FFH0010LSA Heers bei Blankenburg DE 4131 302 FFH0203LSA Heide südlich Burg DE 3737 301 FFH0049LSA MMP / 2010 Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) DE 4531 401 SPA0004LSA MMP / 2012, Fortschreibung 2019 Hermannshöhle Rübeland DE 4231 305 FFH0221LSA Himmelreich bei Bad Kösen DE 4836 306 FFH0193LSA MMP / 2002 Hirschrodaer Graben DE 4836 302 FFH0150LSA MMP / 2014 Hochharz DE 4229 301 FFH0160LSA Hohes Holz bei Eggenstedt DE 3933 301 FFH0042LSA Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga DE 4835 302 FFH0191LSA Hoppelberg bei Langenstein DE 4132 302 FFH0083LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Huy nördlich Halberstadt FFH0047LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 Huy nördlich Halberstadt SPA0028LSA DE 4031 301 F47/S28LSA MMP / 2012 I Ihle zwischen Friedensau und Grabow DE 3737 302 FFH0167LSA J Jävenitzer Moor DE 3434 301 FFH0027LSA MMP / 2015 Jederitzer Holz östlich Havelberg DE 3238 301 FFH0013LSA Jeetze südlich Beetzendorf DE 3332 302 FFH0005LSA MMP / 2021 Jeetze zwischen Beetzendorf und Salzwedel DE 3232 302 FFH0219LSA MMP / 2021 Jeggauer Moor DE 3433 301 FFH0019LSA SEZ K Kalbescher Werder bei Vienau DE 3234 301 FFH0003LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch DE 4232 303 FFH0087LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Kalkstollen im Weidatal bei Schraplau DE 4536 305 FFH0227LSA Kamernscher See und Trübengraben DE 3238 303 FFH0014LSA MMP / 2023 Keller Schloßruine Zerbst DE 4038 301 FFH0225LSA Kellerberge nordöstlich Gardelegen DE 3434 302 FFH0080LSA MMP / 2013 Kirche Großjena DE 4836 307 FFH0214LSA Kirche in Bülstringen DE 3634 302 FFH0205LSA Kirche Muldenstein DE 4340 303 FFH0217LSA Kirche Nebra DE 4735 303 FFH0212LSA Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle DE 4042 302 FFH0234LSA Kleingewässer westlich Werlberge DE 3536 304 FFH0280LSA MMP / 2012 Klietzer Heide DE 3338 302 FFH0159LSA Klödener Riß DE 4243 301 FFH0072LSA MMP / 2022 Kloster in Remkersleben DE 3933 302 FFH0209LSA Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde DE 3634 301 FFH0025LSA Köhe westlich Winterfeld DE 3233 301 FFH0185LSA Korgscher und Steinsdorfer Busch DE 4144 301 FFH0069LSA Krumker Holz und Wälder östlich Drüsedau DE 3136 301 FFH0279LSA Küchenholzgraben bei Zahna DE 4142 302 FFH0251LSA MMP / 2023 Kuckenburger Hagen DE 4535 302 FFH0140LSA Kuhberg bei Gröst DE 4737 302 FFH0262LSA MMP / 2010 Kuhlache und Elsteraue bei Jessen DE 4243 302 FFH0070LSA Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau DE 4138 301 FFH0125LSA Kuhschellenstandort bei Recklingen DE 3233 302 FFH0260LSA SEZ MMP / 2010 Kupferschieferhalden bei Hettstedt DE 4335 301 FFH0105LSA Kupferschieferhalden bei Klostermansfeld DE 4434 302 FFH0107LSA Kupferschieferhalden bei Wimmelburg DE 4434 303 FFH0109LSA L Landgraben-Dumme-Niederung DE 3132 401 SPA0008LSA Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel DE 3132 301 FFH0001LSA MMP / 2014 Langes Holz und Steinberg westlich Hettstedt DE 4334 301 FFH0104LSA Lappwald südwestlich Walbeck DE 3732 301 FFH0028LSA Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 301 FFH0078LSA MMP / 2011 Lausiger Teiche und Ausreißer-Teich östlich Bad Schmiedeberg DE 4342 302 FFH0132LSA MMP / 2022 Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga DE 4835 303 FFH0196LSA Löhnsdorfer Revier bei Göritz DE 3940 302 FFH0061LSA M Magerweide Aschkabel DE 3034 301 FFH0265LSA Mahlpfuhler Fenn FFH0035LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Mahlpfuhler Fenn SPA0026LSA DE 3536 301 F35/S26LSA MMP / 2012 Marienberg bei Freyburg DE 4736 306 FFH0197LSA MMP / 2010 Marienborn DE 3732 305 FFH0286LSA Marktkirche Quedlinburg DE 4232 305 FFH0204LSA Milde-Niederung/Altmark DE 3334 401 SPA0009LSA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst DE 4139 401 SPA0001LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Mittlere Oranienbaumer Heide SPA0032LSA DE 4240 301 F168/S32LSA SEZ Moorweide bei Stapen DE 3232 304 FFH0253LSA Mooswiese Hottendorf östlich Gardelegen DE 3435 301 FFH0031LSA Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda DE 4736 303 FFH0145LSA MMP / 2017 Muldeaue oberhalb Pouch DE 4340 301 FFH0180LSA Münchenberg bei Stecklenberg DE 4232 304 FFH0092LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Mündungsgebiet der Schwarzen Elster DE 4142 401 SPA0016LSA MMP / 2022 Muschelkalkhänge westlich Halle DE 4536 303 FFH0123LSA N Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg DE 4736 302 FFH0149LSA MMP / 2022 Nienburger Auwald-Mosaik DE 4136 301 FFH0103LSA Nordöstlicher Unterharz DE 4232 401 SPA0019LSA MMP / 2011 Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle DE 4437 307 FFH0120LSA O Obere Nuthe-Läufe DE 3939 30 FFH0059LSA MMP / 2022 Obere Ohre DE 3431 302 FFH0017LSA Ohreaue DE 3331 302 FFH0275LSA MMP / 2015 Olbe- und Bebertal südlich Haldensleben DE 3734 301 FFH0048LSA Ölbergstollen bei Wangen DE 4735 304 FFH0228LSA MMP / 2013 Olbitzbach-Niederung nordöstlich Roßlau DE 4039 302 FFH0063LSA MMP / 2022 Ostrand der Hohen Schrecke DE 4734 303 FFH0256LSA MMP / 2014 P Pfaffenheide-Wörpener Bach nördlich Coswig DE 4040 301 FFH0064LSA Pfeifengraswiese bei Günthersdorf DE 4639 303 FFH0283LSA SEZ MMP / 2011 Pinge Weißer Stahlberg Rübeland DE 4231 307 FFH0224LSA SEZ Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg DE 4438 302 FFH0182LSA MMP / 2022 Porphyrkuppen westlich Landsberg DE 4438 301 FFH0181LSA MMP / 2022 Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle DE 4437 302 FFH0118LSA MMP / 2015 R Radeweg bei Hasselfelde DE 4330 302 FFH0094LSA Rathaus Sangerhausen DE 4533 303 FFH0210LSA Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming DE 3738 301 FFH0055LSA MMP / 2011 Rohnberg, Westerberg und Köhlerholz bei Ilsenburg DE 4129 301 FFH0046LSA Rohrberger Moor DE 3232 301 FFH0170LSA Röhricht und Salzwiesen am Süßen See DE 4536 301 FFH0113LSA MMP / 2015 Rossel, Buchholz und Streetzer Busch nördlich Roßlau DE 4039 301 FFH0062LSA S Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle DE 4537 301 FFH0141LSA MMP / 2011 Saaleaue bei Groß Rosenburg DE 4037 303 FFH0053LSA Saaledurchbruch bei Rothenburg DE 4336 306 FFH0114LSA MMP / 2011 Saale-Elster-Aue südlich Halle DE 4638 401 SPA0021LSA MMP / 2011 Saalehänge bei Goseck DE 4837 301 FFH0183LSA Saalehänge bei Tultewitz südlich Bad Kösen DE 4936 301 FFH0195LSA Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen DE 4836 304 FFH0153LSA Salzatal bei Langenbogen DE 4536 304 FFH0124LSA MMP / 2016 Salziger See nördlich Röblingen am See DE 4536 302 FFH0165LSA MMP / 2016 Salziger See und Salzatal DE 4536 401 SPA0020LSA MMP / 2016 Salzstelle bei Hecklingen DE 4135 301 FFH0102LSA MMP / 2010 Salzstelle Wormsdorf DE 3833 301 FFH0202LSA SEZ MMP / 2010 Sand-Silberscharten-Standort bei Quedlinburg DE 4132 303 FFH0086LSA Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz DE 4736 305 FFH0148LSA MMP / 2022 Schafhufe westlich Günthersdorf DE 4638 303 FFH0281LSA SEZ MMP / 2011 Schießplatz Bindfelde östlich Stendal DE 3337 301 FFH0032LSA MMP / 2021 Schlauch Burgkemnitz DE 4340 304 FFH0285LSA MMP / 2022 Schlossberg und Burgholz bei Freyburg DE 4736 307 FFH0243LSA MMP / 2023 Schmoner Busch, Spielberger Höhe und Elsloch südlich Querfurt DE 4635 301 FFH0137LSA Schweinitz bei Loburg DE 3839 302 FFH0247LSA Schweinitzer Fließ DE 4144 302 FFH0175LSA Schwermetallrasen bei Hornburg DE 4535 303 FFH0201LSA SEZ Secantsgraben, Milde und Biese DE 3334 301 FFH0016LSA Selketal und Bergwiesen bei Stiege DE 4332 302 FFH0096LSA MMP / 2010 Silberkuhle bei Bodendorf DE 3633 302 FFH0207LSA Spaltenmoor östlich Friedrichsbrunn DE 4332 301 FFH0162LSA MMP / 2011 Spetze und Krummbek im Ohre-Aller-Hügelland DE 3633 301 FFH0023LSA Spitzberg südwestlich Klinke DE 3435 302 FFH0278LSA SEZ Stauberg nördlich Oebisfelde DE 3531 301 FFH0022LSA SEZ Steingraben bei Städten DE 4836 305 FFH0192LSA MMP / 2010 Stendaler Rohrwiesen DE 3437 303 FFH0232LSA MMP / 2022 Stendaler Stadtforst DE 3337 302 FFH0233LSA MMP / 2022 Stimmecke bei Suderode DE 4029 302 FFH0173LSA Stollen und Trockenrasen bei Unterfarnstädt DE 4535 304 FFH0226LSA Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode DE 4230 301 FFH0081LSA SEZ Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg DE 3835 301 FFH0174LSA Sülzetal bei Sülldorf DE 3935 301 FFH0051LSA MMP / 2002 Süppling westlich Weißewarte DE 3537 303 FFH0036LSA T Tangelnscher Bach und Bruchwälder DE 3332 301 FFH0004LSA MMP / 2023 Tanger-Mittel- und Unterlauf DE 3536 302 FFH0034LSA MMP / 2021 Taube-Quelle und Auengebiet bei Möst DE 4239 301 FFH0128LSA Teufelsmauer nördlich Thale DE 4232 301 FFH0091LSA SEZ Thyra im Südharz DE 4431 304 FFH0121LSA MMP / 2013, Erg. 2019 Tote Täler südwestlich Freyburg DE 4836 301 FFH0151LSA MMP / 2021 Trockenhänge bei Steigra DE 4735 306 FFH0273LSA MMP / 2022 Trockenhänge im Wippertal bei Sandersleben DE 4235 302 FFH0258LSA MMP / 2014 Trockenrasen am Wendelstein DE 4734 302 FFH0194LSA Trockenrasenfläche bei Karsdorf und Glockenseck DE 4736 301 FFH0147LSA MMP / 2022 Trockenrasenhänge nördlich des Süßen Sees DE 4436 301 FFH0112LSA MMP / 2017 U Uchte unterhalb Goldbeck DE 3236 301 FFH0231LSA Unstrutaue bei Burgscheidungen DE 4735 307 FFH0272LSA Untere Havel und Schollener See DE 3239 301 FFH0011LSA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See DE 3239 401 SPA0003LSA Untere Muldeaue DE 4239 302 FFH0129LSA MMP / 2013 Untere Ohre DE 3735 301 FFH0024LSA Untere Schwarze Elster DE 4143 301 FFH0071LSA MMP / 2022 V Vogelschutzgebiet Altengrabower Heide DE 3839 401 SPA0014LSA Vogelschutzgebiet Annaburger Heide DE 4244 401 SPA0023LSA Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide DE 3635 401 SPA0012LSA MMP / 2015 Vogelschutzgebiet Drömling DE 3532 401 SPA0007LSA SEZ Vogelschutzgebiet Fiener Bruch DE 3639 401 SPA0013LSA MMP / 2011 Vogelschutzgebiet Hochharz DE 4229 401 SPA0018LSA Vogelschutzgebiet Klietzer Heide DE 3338 401 SPA0010LSA Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg DE 4231 401 SPA0029LSA MMP / 2011 W Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet DE 4937 302 FFH0264LSA Wälder am Flechtinger Höhenzug DE 3733 301 FFH0287LSA Waldgebiet Ferchau bei Salzwedel DE 3232 303 FFH0244LSA Wasserschloß in Sankt Ulrich DE 4636 301 FFH0213LSA Weideflächen bei Kraatz DE 3134 302 FFH0254LSA Weinberggrund bei Hecklingen DE 4135 302 FFH0241LSA MMP / 2010 Weinfeld nordwestlich Mansfeld DE 4334 302 FFH0106LSA Weiße Elster nordöstlich Zeitz DE 4839 301 FFH0155LSA MMP / 2024 Wiesen und Quellenbusch bei Radegast DE 4338 302 FFH0200LSA Wiesengebiet westlich Schladebach DE 4638 304 FFH0284LSA MMP / 2011 Wipper im Ostharz DE 4433 301 FFH0098LSA Wipper unterhalb Wippra DE 4235 301 FFH0257LSA Woltersdorfer Heide nördlich Wittenberg-Lutherstadt DE 4042 301 FFH0066LSA MMP / 2016 Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg DE 4137 401 SPA0015LSA MMP / 2017 Z Zaschwitz bei Wettin DE 4436 303 FFH0246LSA Zeitzer Forst FFH0156LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zeitzer Forst SPA0031LSA DE 5038 301 F156/S31LSA MMP / 2016 Zerbster Land DE 3938 401 SPA0002LSA Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau DE 4634 302 FFH0136LSA MMP / 2017 Ziegenberg bei Königerode DE 4433 303 FFH0178LSA Ziegenberg, Augstberg und Horstberg bei Benzingerode DE 4131 301 FFH0079LSA MMP / 2013, Erg. 2020 Zillierbach südlich Wernigerode DE 4130 301 FFH0077LSA Zisterne Weferlingen DE 3732 304 FFH0208LSA Externe Links: Quelle Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Karteninformation Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Datenaktualisierung 2019 folgende Gebietserweiterung an die Europäische Kommission gemeldet. Die Gebietserweiterung ist gegenwärtig noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht und somit noch nicht rechtskräftig bestätigt. Dessau-Wörlitzer Elbaue | DE 4140-304 | FFH0067LSA (erweitert um 67 ha) Natura 2000-Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Rechtliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten außerhalb der Landesverordnung Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten finden Sie neben dem Verordnungstext u. a. auch die Übersichtskarten, Gebietskarten und Detailkarten zu den Natura 2000-Gebieten. Erläuterungen zu den Datenblättern (Standarddatenbögen) von Natura 2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt, Stand 11/2017 (PDF) Handbuch der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete Sachsen-Anhalts Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 978-3-00-042711-4; 2013 Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 10 (2013); ISSN 0941-7281 Letzte Aktualisierung: 08.05.2025

Radon in Sachsen-Anhalt Was ist Radon? Radon in der Umwelt Radon in Gebäuden Auswirkungen des Radons auf den Menschen Festlegung von Gebieten nach § 121 Strahlenschutzgesetz Radonfachperson - Eintrag in die Liste ausgebildeter Radonfachleute FAQ - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Radonvorsorgegebieten Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche in Radonvorsorgegebieten Maßnahmen zum Schutz vor Radon Radon-Schutzmaßnahmen bei Neubauten Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt

Radon-222 ist ein natürliches radioaktives Edelgas, welches durch den Zerfall von Uran-238 entsteht. Uran befindet sich in natürlicher Form in Böden und Gesteinen, aus denen sich Radon-222 lösen kann. Radon ist farblos, man kann es nicht riechen und schmecken. Es ist nicht entflammbar und ist nicht giftig, jedoch radioaktiv. Als Gas ist es ausgesprochen mobil, kann sich vom Entstehungsort aus in den Boden- und Gesteinsschichten verteilen und in die freie Atmosphäre austreten. Über undichte Fundamente gelangt es in Gebäude und kann sich dort anreichern. Ist eine Person länger oder häufig einer erhöhten Radon-222-Konzentration ausgesetzt, so steigert dies das Lungenkrebsrisiko. Bürger, die in Regionen mit erhöhten Radonkonzentrationen leben, können sich durch geeignete Verhaltens- und Vorsorgemaßnahmen vor gesundheitlichen Risiken schützen. In der Erdkruste sind radioaktive Stoffe, wie Uran, Thorium und das Mutternuklid des Radons, das Radium, enthalten. Geologische Prozesse, die in der Folge entstandenen geologischen Lagerungsbedingungen und die Eigenschaften der Radionuklide bestimmen die Konzentration der natürlichen radioaktiven Stoffe in den Gesteinen und im Boden. Im Norden und Osten von Sachsen-Anhalt wurden nur geringe Radonkonzentrationen in der Bodenluft gemessen, während die Messwerte vor allem im Südwesten erhöht sind. Dies liegt an den geologischen Gegebenheiten im Bereich des Harzes. Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt in seinem Geoportal eine interaktive Karte von Deutschland zur Verfügung. Dort ist es möglich, die Radon-222-Konzentrationen in der Bodenluft einzublenden: https://www.imis.bfs.de/geoportal/ Tritt Radon aus dem Boden aus, wird es entweder im Freien in die Luft oder aber in Gebäuden freigesetzt. Während die Radonkonzentration im Freien durch Vermischen mit der Umgebungsluft nur wenige zehn Becquerel (Bq) pro Kubikmeter (m³) beträgt, ist sie in Wohnräumen in Deutschland im Durchschnitt drei- bis viermal höher, da das Radon unverdünnt aus dem Untergrund in das Gebäude eindringt. Es ist somit bestimmend für die durch das Radon verursachte Strahlenbelastung der Bewohner. Ausgehend von der Radonkonzentration in der Bodenluft liegt das Verhältnis von Radon in der Raumluft zu Radon in der Bodenluft bei circa 0,1 bis 0,5 Prozent, das heißt bei einer Aktivitätskonzentration in der Bodenluft von z. B. 100 kBq/m³ könnten Werte im Bereich von 100 bis 500 Bq/m³ in der Raumluft des Gebäudes auftreten. Das Radon gelangt durch undichte Stellen im Fundament oder in den Kellerräumen in das Haus und breitet sich dort über Treppenaufgänge, Kabelkanäle und Versorgungsschächte aus. Die Radonkonzentration in Gebäuden wird durch gebäudespezifische Einflussfaktoren bestimmt: das Radonangebot im Boden und seine Beschaffenheit, den Zustand des Gebäudes, einen möglichen Kamineffekt im Gebäude, das Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer. Eine Prognose der Radon-222-Konzentration in der Raumluft zeigt diese Karte des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/karten/innenraeume.html Radon-222 wird beim Atmen aufgenommen und zum größten Teil wieder ausgeatmet. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte Polonium, Blei oder Wismut werden jedoch in den Atmungsorganen abgelagert. Untersuchungen bei größeren Bevölkerungsgruppen lassen darauf schließen, dass ein Zusammenhang zwischen der Radon-Exposition und dem Lungenkrebsrisiko besteht. Allerdings dürfen für eine Bewertung der Gefährdung andere Faktoren wie Rauchen, Feinstaub und weitere Schadstoffe nicht außer Acht gelassen werden. So zeigen Studien, dass das auf Radon basierende Lungenkrebsrisiko durch gleichzeitiges Rauchen erhöht wird - die meisten radonbedingten Lungenkrebsfälle treten bei Rauchern auf. Somit wird die Frage zur Festlegung der Höhe eines Referenzwerts der Radonkonzentration in Wohnräumen in Fachkreisen unterschiedlich bewertet. Der in Deutschland gesetzlich festgelegte Referenzwert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter, doch auch darunter ist eine weitere Verringerung sinnvoll. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) ist durch das Strahlenschutzgesetz beauftragt, sogenannte Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt festzulegen. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete nach § 121 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes. Für diese Gebiete wird erwartet, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlichen Referenzwert überschreitet. Der Referenzwert liegt für Aufenthaltsräume und Räume mit Arbeitsplätzen bei 300 Bq/m³. Das damalige Umweltministerium legte zum 30. Dezember 2020 die folgenden Gemeinden als Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (Radonvorsorgegebiete) fest: Im Landkreis Mansfeld-Südharz : Allstedt Arnstein Goldene Aue Hettstedt Lutherstadt Eisleben Mansfeld Mansfelder Grund – Helbra Sangerhausen Südharz Im Landkreis Harz : Falkenstein Harzgerode Ilsenburg Oberharz am Brocken Thale Wernigerode Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt basiert auf: der wissenschaftlichen Auswertung geologischer Daten, der Prognosekarte des geogenen Radonpotenzials 2020 des Bundesamtes für Strahlenschutz, Messwerten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Bodenluft, Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Innenräumen und auf der Betrachtung weiterer örtlicher Faktoren. Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der aus der Festlegung folgenden Pflichten ist das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt. Geogenes Radonpotenzia l Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Karte von Deutschland erstellt, welche das sogenannte „geogene Radonpotenzial“ in einem 10 x 10 km²-Raster abbildet. Diese Karte stellt das Ergebnis von Modellrechnungen dar, welche unter anderem geologische Daten, Daten zur Bodenpermeabilität, Messdaten in der Boden- und Raumluft, sowie Gebäudeeigenschaften einbeziehen. Diese Prognose betrachtet alle bis zum 30. Juni 2020 eingegangenen, mittels aktiver Messtechnik gewonnenen Bodenluftmessdaten. Die Methodik dieser Prognose entspricht annähernd einer älteren Modellierung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die in einem Bericht von 2019 erläutert wird. Die aktuelle Prognose des Radonpotenzials nutzt jedoch eine abweichende Interpolationsmethode und die dominierende Geologie von jedem Rasterfeld als Prädiktor. Für die Prognose wurde die Modellierung mit Innenraummessungen verknüpft. Bei Fach-, Berufsverbänden oder ähnlichen Einrichtungen zu Radonfachleuten Ausgebildete können sich in die Liste ausgebildeter Radonfachleute eintragen lassen. Der Antrag ist unter dem Betreff "Radonfachleute" zu richten an: strahlenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de Mit Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Liste geben Sie gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung Ihre Einwilligung, dass Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer (personenbezogene Daten) in der beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) geführten Liste gemeinsam mit weiteren Radonfachleuten aufgenommen und diese Liste im Internet auf der Homepage des MWU veröffentlicht wird. Datenschutzhinweise Sie sind nicht zur oben genannten Einwilligung verpflichtet. Ohne Ihre Einwilligung können Ihre personenbezogenen Daten nicht in die Liste aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden. Zudem können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Verarbeitungszwecke, für die sie erhoben wurden, notwendig sind, längstens jedoch 30 Jahre. Die personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Weiterhin steht Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg; der behördliche Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse Datenschutz(at)mwu.sachsen-anhalt.de. Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde in einem der EU-Mitgliedstaaten. In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) als auch die Datenschutzbeauftragten der Länder Aufsichtsbehörden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Aufsichtsbehörde im Land Sachsen-Anhalt ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg. Mit der Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete in Sachsen-Anhalt wurden viele Fragen an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) gerichtet. Auf einer eigens eingerichteten FAQ-Seite sind alle Fragen und Antworten zum Thema Festlegung von Radonvorsorgegebieten übersichtlich zusammengestellt. zum FAQ -Festlegung von Radonvorsorgegebieten Durch die Festlegung besteht seit dem 31. Dezember 2020 in den Radonvorsorgegebieten eine Messpflicht für Arbeitsplatzverantwortliche nach § 127 Strahlenschutzgesetz. Innerhalb von 18 Monaten sind an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft durchzuführen. Die Messungen sollen an repräsentativen Messorten über eine Dauer von 12 Monaten erfolgen. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden. Diese Anbieter werden in einer regelmäßig aktualisierten Liste bekannt gegeben: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/messen.html Es ist empfehlenswert, bei mehreren Anbietern ein Angebot für die Messungen einzuholen. Ergibt eine Messung eine Überschreitung des Referenzwertes, sind gemäß § 128 Strahlenschutzgesetz durch den Arbeitsplatzverantwortlichen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft zu treffen.  Der Erfolg der getroffenen Maßnahmen ist durch Messungen zu überprüfen. Zuständig für den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen ist das Landesamt für Verbraucherschutz . Abhängig von der Überschreitung des Referenzwertes der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Raumluft sind organisatorische, technische oder bauliche Maßnahmen zur Senkung der Radon-222-Konzentration durchzuführen. Dies kann beispielsweise die regelmäßige Lüftung der betroffenen Räume, die Installation einer automatischen Lüftungsanlage oder die Abdichtung von Türen, Leitungen oder anderen Zugängen zwischen Aufenthaltsräumen und Räumen, in die Radon über das Fundament eindringen kann (z.B. Kellerräume), sein. Sollten sich nach Ergreifen dieser einfacheren Maßnahmen weiterhin erhöhte Messwerte (> 300 Bq/m³) ergeben, sollte zur weiteren Beratung ein fachkundiger Dienstleister hinzugezogen werden. Dieser hilft beim Auffinden versteckter Risse oder undichter Stellen und berät zu weiterführenden Maßnahmen, wie einer Versiegelung oder der Installation von Absaugvorrichtungen. Auch in Gebäuden, welche nicht in Radonvorsorgegebieten liegen, kann zum Beispiel aufgrund von Schäden im Gemäuer oder mangelnder Durchlüftung eine erhöhte Radon-222-Konzentration in der Raumluft auftreten. Obwohl dort keine gesetzlichen Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche bestehen, sollten dennoch Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Weiterführende Informationen über die Maßnahmen zum Schutz vor Radon bietet das Bundesamt für Strahlenschutz: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/schutz/massnahmen.html Nach § 123 Strahlenschutzgesetz sind bei der Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern bzw. erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt für Neu- oder Umbauten von Arbeitsplatzverantwortlichen und privaten Bauherren. Im gesamten Landesgebiet von Sachsen-Anhalt sind zum Schutz vor Radon die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz einzuhalten. In den festgelegten Radonvorsorgegebieten ist gemäß § 154 der Strahlenschutzverordnung darüber hinaus mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: Verringerung der Radon-222-Aktivitätskonzentration unter dem Gebäude Gezielte Beeinflussung der Luftdruckdifferenz zwischen Gebäudeinnerem und der Bodenluft Begrenzung von Rissbildungen in Wänden oder Böden und Auswahl diffusionshemmender Betonsorten Absaugung von Radon Einsatz diffusionshemmender, konvektionsdicht verarbeiteter Materialien oder Konstruktionen. In den Jahren 2001 und 2002 hat das Bundesamt für Strahlenschutz insgesamt 1.670 Langzeitmessungen in bestehenden Wohnungen und Gebäuden in auffälligen Gebieten in Sachsen-Anhalt durchgeführt, wobei eine Weitergabe der bewerteten Ergebnisse an die Betroffenen erfolgte. Auch das Land Sachsen-Anhalt hat Messungen durchgeführt. In öffentlichen Räumlichkeiten mit Radonkonzentrationen von zum Teil über 400 Bq/m³ konnte bereits durch einfache Maßnahmen eine ausreichende Verringerung der Radonkonzentration erreicht werden.

Gemeldete Schadensfälle an Nutztieren in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2026 Hinweise zur Spalte "Verursacher" Erläuterung zu (*): Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindestschutz vorhanden? Nutztierrisse 2026 Summe 2026 Zurück zur Übersichtsseite der Nutztierrisszahlen in Sachsen-Anhalt

Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. In einigen Fällen ist die Ursache "nicht ermittelbar", z.B. wenn getötete Tiere vor der Begutachtung bereits entsorgt wurden oder die Rissbegutachtung auf Wunsch der Halterinnen oder Halter nicht durchgeführt werden soll. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist,  bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich  vorgeschrieben ist,  z.B.   in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz  auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde- datum Land- kreis Gemeinde Tierart Anzahl getötet Anzahl verletzt Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindest- schutz vorhanden?* Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 13.07.26 SAW Arendsee Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 09.07.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 ja in Bearbeitung 02.07.26 SDL Havelberg Schaf 3 nein in Bearbeitung 25.06.26 SAW Salzwedel Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 16.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 2 ja Wolf nicht auszuschließen 09.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja in Bearbeitung 08.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 1 ja in Bearbeitung 08.06.26 WB Kemberg Schaf 2 1 ja in Bearbeitung 06.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja in Bearbeitung 05.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 1 ja Wolf nicht auszuschließen 05.06.26 WB Kemberg Schaf 1 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 04.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 3 ja Wolf nicht auszuschließen 04.06.26 WB Kemberg Schaf 1 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 02.06.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 4 ja in Bearbeitung 31.05.26 WB Kemberg Schaf 1 3 ja Wolf (DNA) 31.05.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja Wolf (DNA) 24.05.26 JL Jerichow Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 23.05.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 07.05.26 SDL Kamern Schaf 8 nein in Bearbeitung 02.05.26 BK Burgstall Schaf 4 ja in Bearbeitung 29.04.26 ABI Zerbst Schaf 1 nein Wolf (DNA-individ.) GW970m 28.04.26 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 25.04.26 BK Colbitz Schaf 10 unklar Wolf (DNA) 25.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 1 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 24.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 16.04.26 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant Wolf (DNA) 14.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 2 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 13.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 12.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 11 5 ja Wolf (DNA) 10.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 6 4 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 06.04.26 SAW Arendsee Schaf 3 nein in Bearbeitung 06.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 12 4 ja Wolf (DNA) 04.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja Wolf (DNA) 29.03.26 BK Niedere Börde Schaf 5 unklar in Bearbeitung 28.03.26 ABI Zerbst Schaf 18 unklar Wolf (DNA) 19.03.26 SAW Salzwedel Schaf 1 nein nicht ermittelbar 13.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 9 3 unklar Wolf (DNA) 12.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 5 4 unklar Wolf (DNA-individ.) GW4012m 09.03.26 SDL Havelberg Schaf 2 unklar Wolf nicht auszuschließen 06.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 4 ja Wolf (DNA-individ.) GW4012m 05.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 3 nein in Bearbeitung 26.02.26 SDL Osterburg Schaf 2 nein Wolf (DNA) 17.02.26 SAW Beetzendorf Schaf 1 nein Wolf nicht auszuschließen 14.02.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 unklar Wolf (DNA-individ.) GW5391m 13.02.26 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 13.02.26 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 12.02.26 ABI Zerbst Ziege 1 nein in Bearbeitung 01.02.26 HZ Osterwiek Schaf 9 4 irrelevant Wolf (DNA) 30.01.26 SDL Bismarck (Kalbe) Schaf 4 5 ja Wolf nicht auszuschließen 25.01.26 MSH Südharz Schaf 11 irrelevant Luchs (DNA) 21.01.26 SLK Schönebeck (Elbe) Rind 1 irrelevant nicht ermittelbar 19.01.26 MSH Südharz Schaf 6 irrelevant Luchs (DNA) 09.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 unklar Wolf nicht auszuschließen 08.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 3 unklar Wolf (DNA) 03.01.26 BLK Wethautal Schaf 1 irrelevant Hund (DNA) Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 135 19 verletzt 64 1 Letzte Aktualisierung: 09.07.2026

Biosphärenreservate Sachsen-Anhalt

Biosphärenreservate Sachsen-Anhalt Stand: 31.12.2025 Code BR_0001LSA BR_0001LSA BR_0002LSA BR_0002LSA BR_0003LSA BR_0003LSA BR_0004LSA BR_0004LSA Name Mittlere Elbe Mittlere Elbe Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt Biosphärenreservat Drömling Sachsen-Anhalt Karstlandschaft Südharz Karstlandschaft Südharz Mittelelbe Mittelelbe Legende VO = Verordnung JB = Jahr des Beginns der VO TR = Totalreservat/Kernzone Anzahl Status JB Größe VO (ha) Größe GIS (ha) 2 VO 1990 43000,0000 43333,3508 1 dB 0,0000 43019,4573 1 VO 2019 34070,0000 34056,7645 3 TR 2019 0,0000 840,7675 1 VO 2009 30034,0000 30023,6826 19 TR 2009 0,0000 918,1035 2 VO 2006 125510,0000 125544,5180 39 TR 2025 0,0000 3288,4058

Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere 1. Die Bedeutung des besonderen Schutzes von Tieren 2. Besonders geschützte und streng geschützte Arten 3. Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen 4. Besitz von Totfunden für Forschung oder Lehre 5. Totfunde von Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97, die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegen (sogenannte „Doppelrechtler“) 6. Verstorbene naturentnommene Pfleglinge von Zoos und Tiergärten 7. Verstorbene gezüchtete oder eingeführte Tiere von Zoos, Tiergärten und privaten Haltern 8. Anforderungen an Präparatoren 9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation 10. Nachweispflicht 11. Kennzeichnung 12. Vermarktung 13. Buchführungspflicht 14. Gesetze, Merkblätter und weitere Informationen

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 fest, welche Tier- und auch Pflanzenarten einem besonderen Schutz und welche zusätzlich einem strengen gesetzlichen Schutz unterliegen. Abhängig vom Status besonders geschützt oder streng geschützt bestehen bestimmte Schutzfestlegungen (siehe Seite Grundlagen ). Alle besonders geschützten und streng geschützten Arten unterliegen z. B. einschlägigen Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 44 BNatSchG sowie Artikel 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier; siehe Foto) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) diesen strengen Verboten. Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Tote Wildtiere sollten grundsätzlich als Teil der Ökosysteme in der Natur belassen werden. Eine private Aneignung von in der Natur gefundenen toten geschützten Tieren ist gesetzlich untersagt. Eine Naturentnahme ist nur zulässig, um sie bei den im Folgenden genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen abzugeben [§ 45 (4) BNatSchG, § 6 (2) Zuständigkeits-Verordnung für das Naturschutzrecht in Sachsen-Anhalt (NatSch ZustVO)]. Streng geschützte Tiere sind ausschließlich bei den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen abzugeben. Dabei ist der Vorrang des jagdrechtlichen Aneignungsrechts für die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden Arten zu berücksichtigen (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ). Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale) Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau Museum Heineanum Halberstadt (nur Fledermäuse und Vögel) Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“ Nationalparkverwaltung „Harz“ Verwaltung des Naturparks „Drömling“ Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ Universitäten und Fachhochschulen naturkundliche Museen alle Schulen Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft Staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime In Ausnahmefällen können für diese Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von streng geschützten toten Tieren erteilt werden (siehe Punkt 9c ). Als Ausnahme vom gesetzlichen Besitzverbot dürfen Totfunde der geschützten Arten nur für Forschung oder Lehre verwendet werden. Dabei ist der Besitz der streng geschützten Exemplare nur staatlich anerkannten Einrichtungen vorbehalten (siehe Punkt 3.1 ) bzw. an eine Ausnahmegenehmigung gebunden (siehe Punkt 9c ). Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden. Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch die unter Punkt 3.2 genannten Einrichtungen sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c eingeholt wurde. Totfunde der nur besonders geschützten Arten dürfen von den folgenden Einrichtungen ohne Ausnahmegenehmigung in Besitz genommen werden: a) Von staatlich anerkannten Einrichtungen nach Punkt 3.1 b) Von weiteren in Sachsen-Anhalt aufnahmeberechtigten Einrichtungen des öffentlichen Rechts  nach Punkt 3.2 Andere Institutionen wie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen benötigen für den Besitz der besonders geschützten Arten wie auch für die streng geschützten Arten eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c . Bei diesen Arten ist der Vorrang des jagdlichen Aneignungsrechts zu berücksichtigen (siehe Punkt 5 ). Die folgenden streng geschützten Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97 sind zugleich im § 2 des Bundesjagdgesetzes enthalten: Wildkatze, Luchs, Fischotter, Turteltaube, Knäkente, Moorente, Großtrappe und alle heimischen Greifvögel. Nur der Jagdausübungsberechtigte darf sich in seinem Jagdrevier aufgefundene tote Tiere dieser Arten aneignen und präparieren lassen, jedoch nicht verkaufen. Für jeden anderen Bürger sind eine Naturentnahme und eine Aneignung untersagt. Gegebenenfalls kann das Auffinden von toten Tieren der „Doppelrechtler“ dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden. Es besteht für diese Arten das strenge Vermarktungsverbot des Artenschutzrechts [Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Für alle naturentnommenen Tiere gilt ein striktes Vermarktungsverbot [§ 44 BNatSchG sowie Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. Deshalb dürfen die verstorbenen naturentnommenen Pfleglinge, falls sie für die Präparation vorgesehen sind, von Zoos und Tiergärten nur direkt an Forschungs- und Lehreinrichtungen entsprechend der Punkte 3 und 4 gegeben werden. Für den Nachweis der Herkunft ist ein Übergabe-Protokoll mit den Fundangaben (Ort und Datum) mitzugeben. Sind verstorbene naturentnommene Pfleglinge der streng geschützten Arten für die Präparation vorgesehen, müssen sie von Zoos und Tiergärten vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 abgegeben werden. Eine Abgabe an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach Punkt 3.2 oder an private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtungen nach Punkt 3.1 keinen Bedarf an dem jeweiligen Tier haben und wenn eine Ausnahmegenehmigung entsprechend Punkt 9c vorliegt. Da eine Vermarktung verboten ist, sind für naturentnommene Anhang A-Exemplare auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Eine Abgabe verstorbener naturentnommener Pfleglinge der besonders geschützten Arten an staatlich anerkannte Einrichtungen nach Punkt 3.1 und an weitere Forschung oder Lehre betreibende Einrichtungen des öffentlichen Rechts entsprechend Punkt 3.2 ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Weitergabe an andere private Lehreinrichtungen und Vereine ist nur zulässig, wenn die Einrichtung eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Tier entsprechend Punkt 9c besitzt. (sogenannte „Doppelrechtler“ siehe Punkt 5 ) Eine Abgabe verstorbener „Doppelrechtler“ als streng geschützte Arten hat vorrangig an staatlich anerkannte Einrichtungen entsprechend Punkt 3.1 und nachrangig an die weiteren Forschungs- oder Lehreinrichtungen nach Punkt 3.2 bzw. an andere private Lehreinrichtungen und Vereine zu erfolgen. Bei der Weitergabe ist neben dem Übergabe-Protokoll die Eigentumsabtrittserklärung des Jagdausübungsberechtigten einschließlich einer angefügten Kopie des Jagdscheins mitzugeben. Erforderliche Angaben der Eigentumsabtrittserklärung des Jägers: Vollständige Adressen von Jäger und Empfänger, Art und Beschreibung des toten Tieres, genauer Fundort, Funddatum, Unterschrift des Jägers mit Ort und Datum sowie Kopie des Jagdscheins anheften. Da eine Vermarktung verboten ist, sind auch keine EU-Bescheinigungen erforderlich. Tote Tiere aus legaler Zucht oder Einfuhr dürfen unter Berücksichtigung der folgenden Auflagen mit den vollständigen Herkunftsbelegen verkauft werden: Für einen rechtmäßigen Verkauf dieser Frostexemplare an den Präparator bzw. an den neuen Besitzer ist die EU-Bescheinigung vom Züchter bzw. Besitzer zuvor beim CITES-Büro von „LIV - Lebend“ auf „BOD - Totes Tier“ ändern zu lassen. Das Kennzeichen hat am Tier zu verbleiben. Mit der auf „BOD - Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung muss der Präparator bzw. der neue Besitzer nach Fertigstellung des Präparats bei der für ihn zuständigen Naturschutzbehörde ein neues Dokument beantragen, in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby. Dabei ist das angefertigte Präparat genau zu beschreiben, z. B. Standpräparat, Fellpräparat, gegerbtes Rohfell (Haut), Kopfpräparat, Schädelpräparat (Skelett), Skelett, Balgpräparat, Federsammlung (Rupfung) oder Einzelfeder (Stoßfeder, Schwungfeder). Für Präparate ohne Ring bzw. ohne Transponder sind zwei Fotos je Exemplar bei der Bescheinigungsbeantragung mit einzureichen. 7.2 Besonders geschützte und alle nicht unter Punkt 7.1 genannten streng geschützten Tiere Sind die Frostexemplare bzw. die fertigen Präparate dieser Arten durch Ringe oder Transponder gekennzeichnet, ist ein Verkauf der legal gezüchteten oder eingeführten Tiere mit dem vollständigen Herkunftsnachweis möglich (siehe Seite Nachweispflicht ). Gewerbliche und nichtgewerbliche Präparatoren haben die folgenden artenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Voraussetzungen für die Annahme von Tieren zur Präparation (siehe Punkt 9 ). Abgabepflicht für tote Tiere, die nicht präpariert werden dürfen, an die nach § 45 (4) BNatSchG festgelegten Einrichtungen (siehe Punkt 3.1 und Punkt 3.2 ). Nachweispflicht gemäß § 46 BNatSchG (siehe Punkt 9 und Punkt 10 ). Neubeantragung der EU-Bescheinigung für Anhang A-Tiere beim CITES-Büro (siehe Punkt 7.1 ). Buchführungspflicht gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (siehe Punkt 13 ). Kennzeichenverbleib für beringte Vögel und transponderte Säugetiere [§ 15 (7) BArtSchV] (siehe Punkt 11 ). Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (siehe Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter dem Punkt 3.1 oder dem Punkt 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz [siehe Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA , Seite Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Datei Muster Zeugenbestätigung Altbesitz - § 46 BNatSchG (PDF)]. Wer besonders und streng geschützte tote Tiere besitzt, in Kommission hat oder für andere auf-bewahrt, hat auf Verlangen der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass die Exemplare in Übereinstimmung mit dem geltenden Artenschutzrecht erworben wurden [§ 46 BNatSchG]. Unter dem Punkt 9 sind Hinweise zur Nachweisführung enthalten. Weitere Informationen sind auf der Seite „ Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen “ zu finden. Für Präparate, die den Herkunftsdokumenten wegen fehlender Kennzeichen oder Nummerierungen nicht eindeutig zuzuordnen sind, droht die Beschlagnahme. An den Frostexemplaren und an den Präparaten sind vorhandene Ringe und Transponder zu belassen. Exemplare ohne Kennzeichen sind durch Transponder, Etikett, Stempel oder Gravuren zu nummerieren. Das Kennzeichen bzw. die Nummer ist Voraussetzung für eine eindeutige Nachweisführung [§ 46 BNatSchG, § 15 (7) BArtSchV] und für die Buchführungspflicht (siehe Punkt 13 ). Es dürfen nur Frostexemplare und Präparate der Fallgruppen der Punkte 9d und 9e zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten oder verkauft werden, wenn die erforderlichen Nachweisdokumente und Kennzeichen vorhanden sind. Bei den Fallgruppen der Punkte 9a bis 9c ist nur eine Präparation für einen bestimmten Auftraggeber möglich. Eine freie Vermarktung ist hier nicht zulässig. Bei den Fallgruppen der Punkte 9f bis 9h und in anderen Sonderfällen wenden Sie sich bitte an die jeweilige untere Naturschutzbehörde oder das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt / CITES-Büro. Wer gewerbsmäßig Tiere der besonders geschützten Arten be- oder verarbeitet, hat ein tagesaktuelles Ein- und Auslieferungsbuch nach folgendem Muster zu führen [§ 6 BArtSchV]. Diesem Buch ist ein Ordner mit den entsprechend laufend nummerierten Herkunftsbelegen beizufügen, wie z. B.: schriftliche Präparationsaufträge, behördliche Ausnahmegenehmigungen, EU-Bescheinigungen (nach erfolgter Präparation die Kopien der EU-Bescheinigungen), Herkunftsnachweise und Eigentumsabtrittserklärungen der Jagdausübungsberechtigten mit Kopien vom Jagdschein. Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen Artenschutzrechtliche Informationsschriften Vollzugshinweise zum Artenschutzrecht auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter Vollzugshinweise 2010 Letzte Aktualisierung: 01.07.2022

Südharzer Karstlandschaft Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Die Karstlandschaft des Südharzes erstreckt sich harzrandparallel mit einer Länge von insgesamt 100 km und einer Breite zwischen 5-8 km. Die nördliche Grenze ist in etwa die Linie Rottleberode-Breitungen-Annarode, während im Süden die Ortschaften Roßla und Sangerhausen die Begrenzung darstellen. Westlich setzt sich der Karst nach Thüringen und auch nach Niedersachsen in einem schmalen Streifen fort. Aufgrund der hohen morphologischen Differenziertheit des Südharzes findet man eine reich gegliederte Landschaft vor. Die Zechsteinlandschaft im Zentrum des Südharzes ist stark strukturiert. Es treten größere Reliefunterschiede auf, wodurch dem Gebiet ein abwechslungsreicher Charakter verliehen wird. Morphologische Erscheinungen, so Auslaugungstäler, Durchbruchstäler und pleistozäne Verhüllungen, gliedern das Landschaftsbild. Die Fließgewässer erodierten das anstehende Gestein bzw. laugten die Täler selbst aus, wodurch steilere Hänge entstanden, die meist bewaldet sind. Karsterscheinungen wie Höhlen, Senken und Erdfälle bestimmen wesentlich das Bild der Zechsteinlandschaft. Karstquellen treten auf und verschwinden wieder in Ponoren. Markante Beispiele für die durch Laugprozesse gestaltete Landschaft sind der „Alte Stolberg“ zwischen Stempeda und Steigerthal und der „Episodische See“ bei Roßla (Bauerngraben). Für die Eigenart der Landschaft besonders kennzeichnend sind ausgedehnte Höhlensysteme, zum Beispiel die Heimkehle. Der „Alte Stolberg“ zieht Botaniker magisch an, weil hier atlantische und kontinentale Florenelemente aufeinandertreffen. Die Artenvielfalt ist enorm. Johannes Thal verfaßte schon 1577 bis 1580 unter dem Titel „Sylva hercynia“ das erste Verzeichnis wildwachsender Pflanzen des Harzes. Er lebte als Hofmedikus und Stadtphysikus in Stolberg. Heute findet auf Teilen des „Alten Stolbergs“ Gipsabbau statt. Südlich schließt sich die Buntsandsteinlandschaft an. Sie fällt nach Süden in das Helmetal ab, welches nicht mehr zum LSG gehört. Die Morphologie der Hügellandschaft führte zur Bildung von teilweise tiefen Erosionstälern. Mit der Neigung der Buntsandsteinlandschaft wandeln sich die Flächennutzungsformen. Während im Übergang zum Karstgebiet überwiegend Wälder stocken, wechseln diese weiter südlich in Streuobstwiesen, um schließlich zur Helmeniederung in Ackerflächen überzugehen. Das Gebiet um Lengefeld im Osten ist als plateauartige Buntsandsteinlandschaft ausgebildet. Zur Vielfalt und Eigenart der Landschaft des Südharzes tragen auch die Halden, Pingen und Stollenreste des historischen Kupferschieferabbaus bei. Der überwiegende Teil der historischen Bergbaustrecke ist heute längst verfallen. Im Neolithikum, etwa vor 7 000 Jahren, begann die Siedlungsgeschichte im Südharzer Raum. Die ersten siedelnden Menschen bauten in der Goldenen Aue Getreide an und hielten Haustiere. Aufgrund der Hochwassergefahr in der Aue lebten die Menschen bevorzugt an den Hängen des Südharzes. Die Schuttablagerungen gaben Material, das gut zur Herstellung von Waffen und Werkzeugen geeignet war. Die Gefäße für Lebensmittel und äähnliches bestanden aus Auenton beziehungsweise -lehm. In der späten Phase der Bronzezeit, vor zirka 4 500 Jahren, verstärkte sich die Siedlungstätigkeit. Vermutlich wurden die oberflächennahen Kupfervorkommen bereits genutzt. Die ältesten Anlagen im Gebiet, die Wallburgen auf dem Arnsberg und an der Queste bei Questenberg, wurden in der frühen Eisenzeit angelegt. Der Charakter der Anlage der Queste entsprach einer Volksburg und einem geschützten Kultplatz. Die natürlichen Voraussetzungen des Südharzes gaben den Menschen der Eisenzeit die Möglichkeit, Eisenerz zu gewinnen und zu verarbeiten. Sicher war dies der Beginn einer jahrhundertelangen Nutzung sowie der Entwicklung des Hüttenwesens am Südharzrand. Die am Rand des Karstgebietes gelegenen Siedlungen erwiesen sich als vorteilhaft und wurden beibehalten. Bennungen, Breitungen, Groß- und Kleinleinungen, Roßla und Hohlstedt stellen solche alten Siedlungsgebiete dar. Im 8.-10. Jahrhundert begann eine systematische Rodung der Wälder der südlichen Harzrandzone. Ackerbau wurde betrieben, Steinbrüche entstanden, die Verwendung von Gips als Baustoff begann. Diese Phase des inneren Landesausbaues setzte sich bis in das 13. Jahrhundert fort. In diese Zeit fiel auch die Anlage der Verkehrswege, wobei man sicher auch ältere Trassen nutzte. Nach dem Zerfall der königlichen Grundherrschaft entstanden eine Reihe von Feudalburgen, so bei Breitungen, Questenberg und Morungen. In der Landwirtschaft setzte sich die Dreifelderwirtschaft durch. Die Romanik hat bis auf wenige Denkmale kaum Zeugen hinterlassen. Aus der zeitlich folgenden Gotik sind es besonders sakrale Bauten, die erhalten geblieben sind. Der Bergbau auf Kupferschiefer und dessen Verhüttung sind seit dem 13. Jahrhundert urkundlich nachgewiesen. Eingewanderte Bergleute gingen dem ausstreichenden Kupferschieferflöz nach oder bauten den Eisenstein ab. Bedeutende Standorte waren in Rottleberode, im Breitunger Grund, in Wickerode, Bennungen, Großleinungen und Gonna. Mit dem Ende des Mittelalters um 1500 war bis auf wenige Ausnahmen die Gründung von Siedlungen abgeschlossen. Rund 50 % davon wurden im Laufe der Zeit wieder aufgelassen und bilden heute ein dichtes Netz von Wüstungen. Der Bergbau gewann mit Beginn der Neuzeit zunehmend an Bedeutung. Verbesserte Abbautechnologien ermöglichten das Vordringen in größere Tiefen und eine höhere Ausbeute der Abbaufelder. Die Nutzung der Wasserkraft ließ große Schmelzhütten entstehen, den nötigen Brennstoff lieferten die Köhler. Aus dieser Zeit stammen auch die Kunstteiche. Durch den Bergbau veränderte sich das Landschaftsbild erheblich. Halden mit schwermetallhaltigen Gesteinen und waldfreie Gebiete kennzeichneten den Raum, Tausende Pingen und Halden gaben auch einer veränderten Flora Lebensraum. Um 1800 klang die bergbauliche Tätigkeit ab und an ihre Stelle traten Holzverarbeitung und Leineweberei. Auch Ackerbau, Obstwirtschaft und Viehwirtschaft nahmen an Bedeutung zu. Wahrscheinlich waren es die Walkenrieder Mönche, die den Obstbau und den Weinbau in der Region einführten. Der Obstanbau entwickelte sich innerhalb von Jahrzehnten zu einer blühenden Kultur. Mitunter überwog er sogar die Feldwirtschaft. 1726 erließ der sächsische Kurfürst Friedrich August die erste Baumschutzverordnung. Besonders in der damaligen Grafschaft Stolberg-Roßla war man durch eine Reihe von Verordnungen ständig bemüht, diesen Erwerbszweig zu fördern. Um 1800 führte der Obstbauer Karl Kunze eine Gelbrote Herzkirsche ein. Sie wurde später nach ihm ”Kunzes Kirsche” benannt. Auf den Buntsandsteinböden drängten die Süßkirschen den noch vorhandenen Weinbau völlig zurück. Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhundert wurde der Obstbau stark ausgedehnt. Große Teile des Ackerlandes bepflanzte man mit Kirschen und Kernobst. Diese Blütezeit hielt bis 1990 an, danach begann eine intensive Rodung. Durch die Selbstüberlassung von vielen der Anbauflächen verwildern zum Teil die extensiv genutzten Streuobstwiesen. Gegen Ende des 19. Jahrhundert kam es zu einer kurzfristigen Wiederbelebung des Kupferschieferbergbaus. 1871 wurde der Röhrigschacht bei Wettelrode angelegt, um 1880 erfolgte auch bei Questenberg durch eine Gewerkschaft eine Wiederaufnahme des Bergbaus. Der drastische Verfall des Kupferpreises führte dazu, daß 1885 sämtlicher Bergbau des Südharzes zum Erliegen kam. Eine erneute Wiederaufnahme des Kupferschieferbergbaus erfolgte in diesem Jahrhundert. Ab 1940 wurde am Sangerhäuser Feld abgebaut. Das letzte Erz verließ im August 1990 diese Lagerstätte. Die Landschaft des Südharzes wird durch die vorkommenden Gipse und Anhydrite des Zechsteins gekennzeichnet. Diese Schichten liegen auf dem Schiefergebirge des Harzes bzw. auf Gesteinen des Rotliegenden und tauchen im Süden unter die Goldene Aue ab. Im Südharzer Zechsteingürtel werden alle Faziesglieder des Nordthüringer Zechsteins angetroffen. Die ältesten Schichten von Zechsteinkonglomerat, Kupferschiefer und Zechsteinkalk treten entlang der nördlichen Grenze an die Oberfläche. Es folgen darüber weitverbreitet Gips und Anhydrit. Die höheren Schichten von Dolomit, Auslaugungsrückständen (Aschen), Schluffen und Tonsteinen tauchen im Süden unter den Buntsandstein. Zum Zechstein werden auch die roten Schluffsteine des Bröckelschiefers gestellt, die früher zum Buntsandstein gehörten. Die Landschaft im Süden des Gebietes ist durch Formationen des Buntsandsteins gekennzeichnet, die durch ihre intensive rotbraune Gesteinsfarbe auffallen. Fließerden haben den Übergang des Zechsteins zum Buntsandstein häufig überformt. Der im LSG ausschließlich auftretende Untere Buntsandstein wird in zwei Formationen (Folgen) eingeteilt, die Calvörde Formation und die Bernburg Formation. Letztere beginnt mit der Rogensteinzone mit den typischen oolothischen Kalksteinbänken. Das Besondere des Südharzer Zechsteingürtels sind die Karsterscheinungen mit ihren verschiedenartigen morphologischen Bildungen. Karstprozesse sind an Gips- und Anhydritgestein und in weitaus geringerem Maße an Kalk- und teilweise auch Dolomitgestein gebunden. Darüber hinaus bestimmen klimatische Faktoren (Niederschlag) und geologische (Schichtung) die Ausbildung von Karsterscheinungen. Den Zechstein bilden Meeresablagerungen überwiegend löslicher und stark löslicher Gesteine: Salze, Anhydrit, Gips und Dolomit. Bestimmendes Element sind zum Teil großflächige Ausstriche stark verkarsteten weißen Gipssteins, die in dieser Mächtigkeit und Ausprägung in Deutschland sonst nicht wieder vorkommen. Die hohe Gesteinslöslichkeit von 2 g Gips in 1 Liter Wasser in Verbindung mit humidem Klima hat in geologisch äußerst kurzer Zeit eine Landschaft mit extremer Verkarstungsintensität und Vielfalt an Gipskarsterscheinungen geschaffen, die in Europa einmalig ist. Im Südharz kommen Formen des bedeckten und des unbedeckten Karstes vor. Als unbedeckter Karst werden die offen zutage tretenden Sulfatgesteine bezeichnet, die verkarstungsfähig sind. Demgegenüber steht der bedeckte Karst, der durch quartäre Sedimente oder andere nicht verkarstungsfähige Gesteine überdeckt ist. Der Begriff „unterirdischer Karst“ wird dann verwendet, wenn die Karstschichten von mächtigen Ablagerungen anderer Schichtenfolgen überlagert sind. Aufgrund der schnellen Löslichkeit der Sulfatgesteine können die Vorgänge der Verkarstung bedeutend rascher vor sich gehen. Typische Karsterscheinungen der Sulfatkarstlandschaft sind Auslaugungs- und Durchbruchstäler, Trockentäler, Gipsbuckellandschaften, Erdfälle und Dolinen, Ponore und Karstquellen sowie Höhlen. Der Karst liegt in den Bodenlandschaften der Berg- und Hügelländer aus nichtmetamorphen Karbonatgesteinen, speziell in der Gipskarstlandschaft und im sandlößbeeinflußten Buntsandstein-Hügelland des südlichen Harzvorlandes. Weite Verbreitung haben hier Pararendzinen aus skeletthaltigem Löß über Lehm- Fließerden aus Zechstein-Sedimenten und Pararendzinen aus skeletthaltigem Löß über Zechstein. Die Eigenschaften der Böden variieren mit der Lößmächtigkeit. An den Steilhängen der Schichtstufen sind Rendzinen aus Gips und in den Mulden der Dolinen stark humose Kolluvien entwickelt. Diese Böden sind u.a. auch Standorte wichtiger Trockenbiotope. Nach Süden schließt sich das sandlößbeeinflußte Buntsandstein-Hügelland des südlichen Harzvorlandes an. Hier kommen vor allem Pararendzinen und Parabraunerden aus Löß und Sandlöß über skeletthaltigem Lehm aus Sedimenten des Unteren Buntsandstein vor. Die Parabraunerden können teilweise auch stauvernässt sein. Es handelt sich hier um mäßig tondurchschlämmte, skeletthaltige, flach von skeletthaltigem Lehm unterlagerte Lößböden. Zu den wichtigsten wasserführenden Flüssen und Bächen des Südharzgebietes gehören die Hasel mit den Nebenbächen Wiepersbach und Kollbach, die Thyra, der Breitunger Bach und Glasebach, die Nasse, Gonna und Leine mit den Nebenbächen Erlbach, Molkenbach und Schönbach. Die Täler sind prägende morphologische Erscheinungen in der Landschaft und beim Kontakt mit Zechsteinschichten kommt es zu Karsterscheinungen im Bereich der Fließgewässer. So treten Versinkungen und Versickerungen auf, so beispielsweise am Glasebach und Hainröder Bach. Episodische Versinkungen und Versickerungen, wie sie am Krummschlachtbach, am Haselbach und teilweise an der Leine zu beobachten sind, können ebenfalls möglich sein. Als Durchbruchstäler mit teilweisem Wasserverlust sind Thyra, Nasse, Leine und Gonna bekannt. Dem hydrologischen Charakter nach entsprechen die Flüsse noch ganz den Mittelgebirgsflüssen mit hoher Geröllführung, unausgeglichener Wasserführung und häufigen, meist kurz andauernden Ausuferungen. Der Südharz bildet gemäß der Einteilung des Landes Sachsen-Anhalt in Grundwasserlandschaften eine eigene Grundwasserlandschaft, die ”Südharzer Karstlandschaft”. Das Grundwasser wird von den Karsterscheinungen beeinflußt. In Schlotten und anderen Hohlformen des Karstgesteins zirkuliert das Karstwasser im Gips und schafft geologische Orgeln. Dabei handelt es sich um einzelne oder meist mehrere nebeneinanderliegende, unterschiedlich geformte, steile Einsenkungen, die häufig durch nachbröckelndes Material wieder gefüllt werden. Höhlenseen und -flüsse werden durch die Fließgewässer gespeist, so wie die Thyra bei Hochwasserständen die Heimkehle im Alten Stolberg versorgt. An die Stelle der oberflächigen ist weitgehend die unterirdische Entwässerung getreten, auf ihrem Weg durch den Zechsteingürtel verlieren die Flüsse erhebliche Wassermassen. Die versunkenen Wassermengen durchfließen das Karstgebiet in unterschiedliche Richtungen und treten als Quellen wieder zutage. Weitere typische Karsterscheinungen sind episodische Seen, sogenannte Poljen, wie der Bauerngraben bei Roßla. Im Beckengrund am Fuß von Gipswällen bestehen hier Schlucklöcher (Ponore), die bei hohem Karstwasserspiegel als Speilöcher fungieren, die neben dem oberflächigen Zufluß das Seebecken mehrere Meter ansteigen lassen. Das Wasser verbleibt mitunter mehrere Monate im See, der dann wieder mehrere Monate oder gar Jahre trockenfällt. Klimatisch ist der Südharz dem Übergangsklima zum kühlfeuchteren Mittelgebirgsklima des Harzes zuzuordnen. Das jährliche Mittel der Lufttemperatur liegt zwischen 7°C bis 7,8°C, wobei im Januar ein Minimum mit -1,6°C und im Juli ein Maximum mit 16,5°C erreicht wird. Mit Annäherung an den Harz steigen die jährlichen Niederschlagsmengen von 600 mm rasch auf 700 mm an. Die potentiell natürliche Vegetation wird auf den Buntsandsteinböden durch einen Hainsimsen-Eichen-Rotbuchen-Wald vertreten. Er geht in höheren Lagen in einen Hainsimsen-Rotbuchenwald des Berglandes über. Die Kalkstandorte wären dagegen von Orchideen-Buchenwäldern bestimmt, die jedoch seltener anzutreffen sind. Besonders kennzeichnend ist der blütenreiche Frühjahrsaspekt dieser Wälder mit Schuppenwurz, Busch-Windröschen, Hain-Veilchen, Leberblümchen und andere. Zu den bemerkenswerten Arten zählen neben verschiedenen Orchideen auch Gefleckter Aronstab und Türkenbund-Lilie. Von der ursprünglich am Südharz herrschenden Laubwaldvegetation sind noch zahlreiche naturnahe Bestände erhalten. Für die Karstlandschaft typisch ist auf den Oberhängen und Gipsbuckeln der Karst-Buchenwald oder Seggen-Buchenwald. Charakteristisch für diese Wälder ist das Fehlen von Strauch- und Krautschicht. Sie gehen in Plateaulagen in reichere Buchenwälder über. Schluchtwälder treten an felsigen, meist nordexponierten Steilhängen der Zechsteinlandschaft auf. In ihnen herrscht ein kühles Klima, wodurch die Bestände meist moos- und farnreich sind. Zu den Pflanzenarten dieser Eschen-Bergahorn-Schluchtwälder gehören Echtes Lungenkraut, Gelber Eisenhut, Bären-Lauch, Hohler Lerchensporn, Gefleckter Aronstab, Hirschzunge und Wald-Sauerklee. Zu den schutzwürdigen Biotopen gehören neben den Wäldern die Trocken- und Magerrasen. Auf Gips, Kalk und Dolomit treten Kalkmagerrasen auf, die durch Arten wie Fieder-Zwenke, Zittergras, Zypressen-Wolfsmilch, Erdnuß-Platterbse, Braunrote Sitter, Fliegen-Ragwurz und Hauhechel vertreten werden. An ehemaligen Steinbrüchen und auf trockenen Gipsabhängen, so um Questenberg und südlich Hainrode, sind Kalk-Gips-Felsfluren, beispielsweise die Steinkraut-Blauschwingelflur, entwickelt, die seltenen Pflanzenarten Lebensraum bieten. Dazu zählen Blau-Schwingel, Berg-Steinkraut, Ebensträußiges Gipskraut, Frühlings-Fingerkraut, Sand-Grasnelke, Weißwurz, Hufeisenklee, Zittergras, Frauenschuh, Braunrote Sitter, Rotes und Weißes Waldvögelein, Fliegen-Ragwurz, Weiße Waldhyazinthe und Stattliches Knabenkraut. Der xerotherme Vegetationskomplex wird an geeigneten Standorten durch Trockengebüsche ergänzt, die sich aus Schlehe, Weißdorn und Rosen-Arten zusammensetzen. Auf einigen nicht wiederbewaldeten Bergbauhalden, beispielsweise östlich von Hainrode, kommt eine Schwermetall-Pflanzengesellschaft vor, die von seltenen Arten, wie Taubenkropf, Galmei-Grasnelke und Frühlings-Miere, gekennzeichnet ist. Die Landschaft besteht insgesamt aus abwechslungsreichen Biotopmosaiken. Die Karstgewässer mit Röhrichten und anderer Ufervegetation, Erlen-Eschen-Wälder der Bachtäler sowie Feucht- und Frischwiesen sind neben Streuobstwiesen und den genannten Wäldern zu finden. Die Pilzflora des Gebietes ist gut untersucht, so wurden im Gebiet insgesamt 750 Pilzarten festgestellt. Die Fauna des Südharzes weist einige Besonderheiten auf. Die zahlreichen Höhlen sind ideale Lebensräume für Fledermäuse, die mit mindestens 12 Arten vertreten sind. Dazu gehören Mausohr, Mopsfledermaus, Zwergfledermaus und Wasserfledermaus. Der Fledermausschutz besitzt deshalb im Südharz eine langjährige Tradition. Als weitere Säugetierart kommt die Wildkatze vor, sie hat im Südostharz eine der dichtesten Populationen Deutschlands. Siebenschläfer und Haselmaus gehören ebenfalls zu den gebietstypischen Säugetierarten. Letztere ist jedoch stark im Rückgang begriffen. In den Karstgewässern finden Lurche und Kriechtiere ihren Lebensraum. Es sind u.a. vier Molcharten, Feuersalamander, Geburtshelfer-, Knoblauch- und Kreuzkröte sowie Laubfrosch nachgewiesen. Die Ornithofauna ist mit weit mehr als 80 Arten im Gebiet vertreten. Zu den wichtigsten Brutvögeln gehören Uhu, Wanderfalke, Wespenbussard, Hohltaube, Gebirgsstelze, Weidenmeise, Pirol, Misteldrossel, Gelbspötter, sechs einheimische Spechtarten, Wasseramsel und Schwarzstorch. Die Thyra zählt zu den naturnahen Fließgewässern. Hier kommen Bachforelle, Elritze, Bachneunauge, Westgroppe, Schmerle und im Unterlauf auch Hasel vor. Die Trocken- und Halbtrockenrasen sind auch wichtige Lebensräume für Heuschrecken und Tagfalter, die ebenso wie Nachtfalter artenreich vertreten sind. Der Schutz dieser einmaligen Karstlandschaft ist das prioritäre Ziel. Das Gebiet zeichnet sich gegenüber anderen Karstgebieten dadurch aus, daß es sich um Sulfatkarst handelt, der in Mitteleuropa einzigartig ist. Die Landschaft weist eine reiche Naturausstattung auf und kann auf eine lange Besiedlungs- und Nutzungsgeschichte zurückblicken. So entstand eine historische Kulturlandschaft, die im Zusammenspiel von Mensch und Natur zu schützen und zu entwickeln ist. Das Land Sachsen-Anhalt plant deshalb, im Bereich der Karstlandschaft Südharz ein Biosphärenreservat der UNESCO auszuweisen. Die unterschiedlichsten Karsterscheinungen und die morphologischen Formen der Landschaft sind nachhaltig zu sichern, da sie einen hohen Seltenheitswert besitzen und sensibel auf jede Veränderung reagieren. Wasserverunreinigungen gelangen aufgrund der leichten Versickerungsmöglichkeit sehr schnell in den Grundwasserleiter. Weiterhin verhindert Gesteinsabbau die Verkarstungsprozesse, weil die Gipsrinde abgetragen wird. Die Neubildung von Gips aus Anhydrit dauert mehrere Jahrhunderte. Vegetationsbestände reagieren sensibel auf Nährstoffzufuhr und Flächennutzungsänderungen. Ein weiteres Problem sind Vermüllungen von Dolinen. Der Müll wird in die Gesteine hineingezogen und kann durch die Klüfte ins Erdinnere gelangen und dort beispielsweise das Grundwasser verunreinigen. Solche Eingriffe und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes müssen verhindert werden. Der Wechsel von Waldflächen und Offenlandbereichen ist zu erhalten. Der xerotherme Vegetationskomplex ist mit einer besonderen Eigenart und Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ausgestattet. Die Wiesen sind vor Gehölzsukzession zu schützen, um eine Waldentwicklung zu verhindern. Als Besonderheit des Gebietes sind die Streuobstwiesen zu betrachten. Der Obstanbau spielt in der Südharzlandschaft seit eh und je eine große Rolle. Ziel ist es, die Obstplantagen nach Möglichkeit nicht weiter zu intensivieren, sondern vielmehr auf extensive Bewirtschaftungsformen zu orientieren und die Streuobstwiesen als wertvolle Biotope zu erhalten und zu pflegen. Die Erschließung des Südharzes für den sanften, ökologisch ausgerichteten Fremdenverkehr ist Ziel der Tourismusentwicklung. Der bestehende Karstwanderweg bietet dazu gute Anknüpfungspunkte. Auf die Besonderheiten der Karstlandschaft ist durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit hinzuweisen, wobei auch die Empfindlichkeiten von Natur und Landschaft dargelegt werden müssen. Es sind jedoch nicht nur die Naturschönheiten, sondern auch die kulturellen Besonderheiten hervorzuheben. Heimkehle Die Heimkehle bei Uftrungen bietet dem Besucher einzigartige Einblicke in die Höhlenwelt des Karstgebietes. Schon 1357 wurde die Heimkehle erstmals erwähnt, systematische Untersuchungen fanden seit 1919 statt. Bereits 1921 wurde die Höhle zur Besichtigung freigegeben. Sie ist eine aktive Laughöhle im vergipsten Anhydrit, ein Zusammenhang zwischen Klüftung und Laugung ist deutlich erkennbar. Große tunnelartige Gewölbe charakterisieren die Heimkehle wie beispielsweise der Riesentunnel mit einer Länge von 120 m. Der größte Hohlraum ist der Große Dom mit 60x50 m Grundfläche und etwa 28 m Höhe. Die Höhlensohle liegt etwa 4,5 m unter der Sohle der übertägigen Vorflut. In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist die Sohle vom Großen und Kleinen Dom mit Wasser bedeckt. Zahlreiche Seen mit beträchtlichen Tiefen deuten auf eine Fortsetzung der Höhle unter Wasser hin. An der Nordseite des Thyrasees ist ein bergwärts ziehendes Unterwasserportal zu sehen. Im Winter kommt es im Bereich des großen natürlichen Eingangs zur Vereisung des Heimensees und zur Eistropfsteinbildung. In den Jahren 1944/1945 wurde die Höhle durch den Einbau von Fertighallen für den Rüstungsbetrieb mißbraucht. Ein Ehrenmal im Kleinen Dom erinnert an die ermordeten KZ-Häftlinge, die dort unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten mußten. Ein Teil der Heimkehle ist als Schauhöhle ausgebaut. Dort besteht nicht nur Möglichkeit, die Höhle mit ihren Naturgebilden zu bewundern, sondern man kann in einem Museum auch Wissenswertes über die Natur und Geschichte der Südharzregion erfahren. Bauerngraben Der Bauerngraben („Episodischer See“) ist eine bemerkenswerte Karsterscheinung. Er befindet sich zwischen Roßla und Breitungen. Erste urkundliche Erwähnungen über den See lagen bereits 1480 vor, aber erst 1953 erfolgten systematische Untersuchungen. Der Bauerngraben liegt am Südrand einer ausgeprägten harzparallelen Auslaugungssenke. Südlich wird er von einer Steilwand aus Hauptanhydrit begrenzt. Das Seebecken ist von Lockersedimenten bedeckt, die wahrscheinlich auf Stinkschiefer aufliegen. Eine 1972 durchgeführte Trockenbohrung bis 30 m im Ostteil des Sees durchteufte diese Lockersedimente des Seebeckens nicht. Im Bereich der Steilkante wird das Wasser über Ponore abgegeben. Ein Ponor befindet sich westlich des Seebeckens, er nimmt bei normaler Wasserführung den Glasebach auf. Weitere Ponore liegen östlich, sie sind durch Einmuldungen im Seebecken zu erkennen. Erdfälle und hangparallele Abrißspalten an der Steilwand des Anhydrits charakterisieren die Umgebung des Sees. Die Füllung des Seebeckens dauert meist nur wenige Tage, die Leerung stets mehrere Monate. In den Monaten Februar bis April setzt, bedingt durch den hohen oberflächigen Abfluß, die Füllung ein. Eine Periodizität zwischen gefülltem und leerem Seebecken ist nicht abzuleiten. Die maximale Wassermenge in dem 400 m langen und 100 m breiten Seebecken beträgt 240 000 m³. Die Wassertiefe erreicht dann im Westen etwa 12 m. Durch Färbversuche wurde nachgewiesen, daß ein Teil des Wassers südwestlich im Nassetal wieder austritt. Karstwanderweg Zwischen den Ortschaften Uftrungen und Pölsfeld verläuft der Karstwanderweg, der 1983 durch das Karstmuseum Heimkehle vorgeschlagen und eingerichtet wurde. Der Weg besitzt eine Gesamtlänge von 48 km und führt von der Heimkehle im Westen nach Pölsfeld im Osten. Mittels Wegweisern und Erläuterungstafeln wird der Besucher auf die verschiedensten Sehenswürdigkeiten des Südharzes hingewiesen. Von diesem Karstwanderweg aus kann man beispielsweise die Heimkehle, den Seeberg, das Diebeshöhlengebiet, den Bauerngraben, Questenberg und die Mooskammer besuchen. In den Karstwanderweg ist ein Bergbaulehrpfad eingebunden, der das Altbergbaugebiet zwischen Röhrigschacht-Wettelröder Kunstteich und Karolusschacht erschließt und erläutert. In Wettelrode ist am Röhrigschacht das Bergwerkmuseum eingerichtet, das den Bergbau hautnah erleben läßt. Gipssteinbrüche Im Südharz wurden bereits seit historischer Zeit Bodenabbau und Bergbau betrieben. Es befinden sich zahlreiche Gipssteinbrüche im Gebiet. Der Gips bildet nicht nur die Voraussetzung für die Südharzer Karstlandschaft, sondern besitzt auch als Baustoff große Bedeutung. Verwendung findet er als Marienglas, ein durchsichtiger, farbloser wasserklarer Gips, als Alabaster, der rein und weiß aussieht und als Fasergips, der weiß bis rötlich und faserig erscheint. Gips entsteht aus Anhydrit durch Wasseraufnahme. Dabei entsteht eine Gipsrinde, die den Anhydritkern umgibt. Im Hangbereich und in Zerrüttungszonen, in denen Wasser weiter in den Gesteinskörper eindringen kann, wird die Vergipsungsrinde etwa 30 mm stark. Auf dem Plateau ist sie entsprechend geringer entwickelt. Je nach dem zu fertigenden Endprodukt steht beim Abbau von Bodenschätzen Anhydrit oder Gips im Vordergrund. Das Interesse der Gipsindustrie ist stärker auf die Hangbereiche orientiert, der Gips wird dort abgebaut und der Anhydritkern bleibt stehen. Eine Vergipsung, also die Umwandlung von nunmehr wieder oberflächennah anstehenden Anhydrit in Gips dauert sehr lange, so daß Karsterscheinungen nur sehr allmählich wieder entstehen. Historisch betrachtet spielte der Gips schon vor Jahrhunderten eine Rolle, er wurde damals auch als ”schwefelsaurer Kalk” bezeichnet. Unter der Bevölkerung verbreitete sich der Begriff ”Kalk”, obwohl es sich um Gips und nicht um Kalk handelte. In historischen Karten findet man daher häufig Begriffe wie ”Kalkstraße”, ”Kalkofen” und ”Kalkberg”. Die Bergleute sprachen bei den aufgefundenen Gipshöhlen von ”Kalkschlotten”. Der abgebaute Gips wurde zur Mörtelbereitung und für die Herstellung von Estrichböden genutzt, wozu er gebrochen, gebrannt und gemahlen wurde. Anhydrit wurde als Baustoff für Häuser verwendet. Von besonderem Wert war das Marienglas, das als Schmuck Interesse fand. Marienglas kommt als sekundäre Kluftfüllung, aber auch als stratigraphischer Horizont im Werraanhydrit vor und ist eine durchsichtige reine Form des Gipses. Die Verzierung von Marienbildern gab dieser Mineralform ihren Namen. Andere alte Namen sind ”Fraueneis” und ”Gipsspat”, letzterer Begriff erlangte als Flurbezeichnung ”Spatberge” Bedeutung, woraus sich heute noch früherer Marienglasabbau ableiten läßt. Ein historischer Gipssteinbruch ist die ”Marienzeche” in Hainrode, deren Betrieb 1951 eingestellt wurde. Die Firma Schütze begann 1920 in der ”Kuhgrube” mit dem Abbau von Gips. 1936 kam die Familie Otto Wilhelm nach Hainrode und übernahm die Zeche, um dort Alabaster abzubauen. Die Lieferungen erfolgten bis nach Dresden und Düsseldorf. In gemahlener Form wurde das Material auch als Talkumersatz für die Dachpappenindustrie genutzt, wo es sich jedoch nicht bewährte. Die Mühle stand in Hainrode, wo Mahlsteine auf dem Grundstück Wilhelm noch heute daran erinnern. Es wurde in zwei Schichten zu 6 bis 20 Mann gearbeitet. Das Marienglas wurde zu kleinen Glimmerplättchen gebrochen, in Jutesäcke gefüllt und mit Fuhrwerken zur Eisenbahn nach Roßla gefahren. Im Krieg wurde die Erzeugung eingestellt und nach 1947 wieder aufgenommen. Heinz Wilhelm übernahm das Bergwerk und begann untertägig abzubauen. Von der sowjetischen Militäradministration erhielt er 1951 jedoch keinen Sprengschein mehr, so daß der Betrieb eingestellt wurde. Historische Gipssteinbrüche befanden sich an der Heimkehle, zum Beispiel der „Rothe Alabasterbruch“, der wohl der älteste Steinbruch sein soll, in den Seebergen bei Uftrungen, an der Kalkstraße zwischen Bösenrode und Rosperwenda, nördlich von Dittichenrode sowie auf zwei ”Spathbergen” an der Kalkstraße Uftrungen-Rosperwenda. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X zurück zur Seite LSG0032___

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