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Langzeit-Effekte von Rottemist, Mineralduengung und biologisch-dynamischen Praeparaten auf Ertraege und organische Substanz im Boden

Ertragsbildung bei organischer oder mineralischer Duengung (gleiche Mengen Gesamt-Stickstoff) unter extremen Standortbedingungen (Sandboden, trocken-warmes Klima); Fruchtfolge: Rotklee, Sommer-Weizen, Kartoffeln, Winterroggen. Stickstoffdynamik und -bilanzierung. Langfristig stabiler Humusgehalt nur bei Rottemist-Duengung mit Anwendung biol-dyn Praeparate; in Boeden dieser Variante groesste mikrobielle Biomasse und hoechste Enzymaktivitaet.

Neue Daten für die Energiewende, Teilvorhaben: Erstellung einer Wärmeleitplanung für das Versorgungsgebiet in Südhessen als Referenzfall für die Anwendung der NEED-Plattform, in Kooperation mit der TU Darmstadt, Ableitung von Maßnahmen zur energetischen Quartiersentwicklung

Mit der NEED-Plattform werden die Prozesse eines Datenökosystems beschleunigt. Automatisiert werden heterogene energiebezogene Datenquellen zusammengeführt und mittels Ontologien konsistent über die verschiedenen Sektoren sowie zeitliche und räumliche Ebenen verknüpft. In diesem Zusammenhang sollen bestehenden Datenplattformen nicht ersetzt, sondern vielmehr als Quelle in das Ökosystem integriert werden. Neben konventionellen Datenquellen der verschiedenen Planungsebenen sollen dabei auch Möglichkeiten erforscht werden, um Lücken mit synthetischen Daten zu schließen. Die NEED-Plattform ist ein robustes, pflegeleichtes und flexibles Werkzeug zur Planung von Energiemaßnahmen auf verschiedenen räumlichen Ebenen, ohne das Gesamtbild aus dem Blick zu verlieren. Werkzeuge und Modelle der Partner sollen über semantische Anfragen auf die erforderlichen Daten zugreifen, um die jeweiligen (Planungs-)Aufgaben durchzuführen. Der NEED Ansatz für eine transparente Bereitstellung aktueller Daten wird an Anwendungsbeispielen evaluiert. Das Teilvorhaben befasst sich mit der Erstellung einer Wärmeleitplanung für das Versorgungsgebiet in Südhessen als Referenzfall für die Anwendung der NEED-Plattform, in Kooperation mit den Tools der TU Darmstadt, Ableitung von Maßnahmen zur energetischen Quartiersentwicklung.

Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel -Großgartach bzw. Wilster - Bergrheinfeld/West (SuedLink)

ID: 5328 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die etwa 75 km lange Trasse beginnt im Werra­tal bei Herles­hausen, unmittelbar südlich der Landes­grenze zwischen Hessen und Thüringen. Sie verläuft dann in südlicher bis süd­östlicher Richtung an Marksuhl vorbei und erreicht auf Höhe Bad Salzungen wieder das Werra­tal. Diesem folgt sie auf der östlichen Tal­seite in Richtung Süden. Zwischen Schwall­ungen und Wasungen wird die Werra gequert. Der weitere Verlauf erfolgt in südlicher Richtung an den Ort­schaften Wahns, Mehmels, Solz, Stepfers­hausen, Betten­hausen, Gleimers­hausen und Haselbach vorbei bis zur Landes­grenze Thüringen/Bayern bei Henneberg. Der Abschnitt endet unmittelbar südlich der Landes­grenze. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 11.12.2020 Datum der Entscheidung: 10.10.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-d1 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-d1) • per E-Mail an v3v4a2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A2) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15 - 17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Online-Auslegung Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen sind  aus­schließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d1 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-d1 Eröffnungsdatum der Auslegung 24.07.2023 Enddatum der Auslegung 23.08.2023 Erörterung: Erörterungstermin in Bad Salzungen Ort der Erörterung Pressenwerk Bahnhofstraße 15 36433 Bad Salzungen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 25.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d1 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin

Vorhaben 3 und 4 BBPlG: Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink), Abschnitt C2 (Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen)

ID: 3882 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die beiden Vorhaben BBPlG 3 und 4 bilden gemeinsam einen der zentralen Transportkorridore von Nord- nach Süddeutschland. Die zuständigen Netzbetreiber fassen sie unter dem Projektnamen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Die Leitungen sind als Erdkabel geplant. Der Abschnitt C2 ist ein etwa 65 km langes Teilstück des Vorhabens. Er beginnt an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen westlich Friedland und endet wenige Meter südlich der Landesgrenze Hessen/Thüringen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 und www.netzausbau.de/vorhaben4-c2. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.12.2020 Datum der Entscheidung: 10.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: •              schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW3a). Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen sind  aus­schließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-c2 . Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Eschwege Ort der Erörterung Stadthalle Eschwege Wiesenstr. 9 37269 Eschwege Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4…

Vorhaben 3 und 4 BBPlG: Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink), Abschnitt C1 (Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen)

ID: 4437 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenverlauf beginnt im südlichen Nieder­sachsen auf dem Gebiet der Stadt Ein­beck zwischen den Orts­lagen Edemissen und Strodt­hagen. Die beantragte Trasse verläuft dann in südlicher Richtung östlich an Moringen und westlich an Nörten-Harden­berg vorbei und quert das Gebiet der Stadt Göttingen westlich der Orts­lagen Hasen­winkel, Hetjers­hausen und Groß Ellers­hausen. Bei Rosdorf wird die Autobahn 7 gequert. In der Folge verläuft die Trasse in südlicher Richtung zunächst parallel zur Autobahn 7 und ab Siebolds­hausen in süd­östlicher Richtung bis zur Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Hessen, welche westlich Fried­land erreicht wird. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 23.12.2020 Datum der Entscheidung: 28.05.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-c1 ) • per E-Mail an v3v4c1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4 Abschnitt C1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen sind  aus­schließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-c1 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.01.2024 Enddatum der Auslegung 14.02.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Einbeck Ort der Erörterung P.S. Halle Einbeck Tiedexer Tor 3 37574 Einbeck Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.03.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.01.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben3-c1 bzw. www.netzausbau.de/vorhaben4-c1

Meinhardt Südhessen GmbH in Gernsheim (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der Meinhardt Südhessen GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.he.0945.de7.pf.eu_industrie/20000328_412_0) handelt es sich um Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 5.4 fallen, in Erwartung einer der in den Punkten 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 Tonnen, ausgenommen Zwischenlagerung in Erwartung der Sammlung auf der Anlage (NACE-Code: 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt

ID: 4415 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt den Umbau der MKPK durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen zur Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk). Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 1 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 1) Moltkering 9 65189 Wiesbaden vom 21.08.2024 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 6) Moltkering 9 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für die Waldumwandlung eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die MKPK am Standort Pfungstadt (Hessen) wurde Ende der 30er Jahre als Munitionsanstalt (Muna) errichtet. Seit Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Infrastruktur sukzessiv bis Ende der 90er Jahre an den Bedarfen der untergebrachten Dienststellen ausgerichtet. Das Gelände der MKPK ist im Regionalplan Südhessen als „Siedlung Bestand“ festgeschrieben. Die südlich angrenzenden Frei- und Waldflächen sind als Vorranggebiete „Bund“, „Forst“ und „Regionaler Grünzug“ und teilweise als „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen (Regionalplan Südhessen, RPDA 2011). Die Hauptfunktion der Kaserne ist die Lagerung und Instandsetzung von Bundes-wehrmaterialien als Bundeswehrdepot Süd und Materiallager Pfungstadt sowie von Sanitätsmaterial als Versorgungsinstandsetzungszentrum (VIZ) und Sanitätsstaffel Sanitätsmaterialversorgung Einsatz Pfungstadt. Aufgrund ihrer Funktion wurde die MKPK für den DEU Beitrag im Rahmen des Projekts „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations (PESCO)“ ausgewählt. Der Zustand der Gebäude ist größtenteils unsanierter Altbestand, der über die Jahrzehnte nur teilweise saniert bzw. grundsaniert wurde. Die derzeit genutzten Büro- und Unterkunftsgebäude sowie Lagergebäude sind größtenteils in einem mittleren Bauzustand die Werkstätten in einem schlechten Bauzustand. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist für die Planungen zum Umbau der MKPK zuständig. Diese soll grundlegend neugestaltet und alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie die logistische Infrastruktur bis voraussichtlich 2032 erneuert werden. Zu diesem Zweck und für die Unterbringung der stationierten Dienststellen wird in der MKPK eine funktionale, moderne, zukunftsorientierte und nachhaltige „ortsfeste logistische Lagereinrichtung (oLE)“ u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub) entstehen. Für die erforderliche umfassende infrastrukturelle Liegenschaftsentwicklung wurde ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) erstellt. Auf dieser Grundlage soll ab Winter 2024/2025 die Kaserne ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend des aktuellen Bedarfs ersetzt. Die Unterlagen für das o. g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5oaSsQs zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 04.11.2024 über den o. g. Link  eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.08.2024 Datum der Entscheidung: 27.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de E-Mailadresse der Kontaktperson: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: Referat K 6 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5… Erörterungstermin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BickenbachBetr.: Baumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ in Pfungstadt mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG für die betroffene Öffentlichkeit wie folgt fortgesetzt wird: Ort: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd, Kasinostraße 9, Besprechungsraum 3. OG, 64283 Darmstadt Datum: Dienstag, 10.12.2024 Zeit: Beginn 16:00 Uhr Der zweite Teil des Erörterungstermins dient der Fortsetzung der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit der betroffenen Öffentlichkeit. Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Gemeinden Bickenbach, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Wissenschaftsstadt Darmstadt Betr.: Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt hier: Bekanntmachung der Verwaltungsentscheidung über die Umbaumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Bekanntmachung der Auslegung der Entscheidung I. Mit Bescheid vom 27.12.2024 hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, das mit Schreiben vom 21.08.2024 durch das BAIUDBw, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K1, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, beantragte Gesamtvorhaben „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ zugelassen. II. 1. Da für das Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, ist die Entscheidung über das Vorhaben gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG öffentlich bekanntzumachen. 2. Eine Ausfertigung der Entscheidung liegt in der Zeit vom 25. Januar 2025 bis 08. Februar 2025 • im Rathaus der Gemeinde Bickenbach (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 105), Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr, von 08:30 bis 12:00 Uhr Mi von 13:30 bis 18:00 Uhr • in der Stadtverwaltung Pfungstadt (2. Stock, Raum 207 und 209), Kirchstraße 12-14 (Stadthaus 1), 64319 Pfungstadt während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, von 07:30 bis 12:30 Uhr Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr • im Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim , (Servicetheke Erdgeschoss), Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, Do, Fr, von 08:00 bis 12:00 Uhr Do von 14:00 bis 18:00 Uhr • beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt , Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02. während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 3. Zusätzlich kann die Verwaltungsentscheidung während des unter 2. genannten Zeitraums auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-verbund.de/), dem UVP-Portal des Landes-Hessen (https://uvp.hessen.de/) sowie der Internetseite der Gemeinde Bickenbach (https://www.bickenbach-bergstrasse.de/de/amtliche-bekanntmachungen) abgerufen werden. 4. Die Verwaltungsentscheidung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. III. 1. Gegenstand des mit Verwaltungsentscheidung vom 27.12.2024 zugelassenen Vorhabens ist der Umbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub). Die Kaserne wird ab Winter 2024/2025 auf Grundlage des hierfür erarbeiteten liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LbAk) ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend dem aktuellen Bedarf ersetzt. 2. Der verfügende Teil der Verwaltungsentscheidung lautet wie folgt: 1. Nach § 45 Abs. 2 BWaldG, §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 UVPG wird die folgende mit Schreiben vom 21.08.2024 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt zugelassen: Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) zur Errichtung einer ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) und Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zum deutschen logistischen Knotenpunkt (DEU LogHub) mit den unter B.V. aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 19.07.2024 (Anlage 1 der Antragsunterlagen). 2. Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. 3. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 21,58 ha wird zugelassen. 3. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt, insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz sowie waldrechtliche Belange. IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Verwaltungsentscheidung lautet: Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden. 2025_01_24_Verwaltungsentscheidung_MKPK.pdf

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2018

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2018 © LUA Tierseuchen-Bilanz 2018: Paukenschläge zum JahresendeBlauzungenkrankheit ist wieder zurückgekehrt Das dicke Ende kam zum Schluss: Nach einer ver- gleichsweise ruhigen ersten Jahreshälfte spitzte sich die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz im Verlauf des Jahres 2018 zu: Im Herbst wurde im benachbarten Belgien die Afrikanische Schwei- nepest nachgewiesen, im Winter in Baden-Würt- temberg die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8.Ende 2018 erreichte das LUA eine unschöne, aber nicht wirklich überraschende Mitteilung: Der er- neute Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Deutschland, im Dezember in einem Rinderbestand in Baden-Württemberg. Das um- gehend um den Ausbruchsbetrieb eingerichtete Restriktionsgebiet mit einem Radius von 150 Ki- lometern umfasste Baden-Württemberg und das Saarland vollständig sowie das südliche Hessen und das südliche Rheinland-Pfalz. Ebenfalls besorgniserregend: Im Sommer gelang- te erstmals in Exemplar der exotischen Zeckenart Hyalomma rufipes ins LUA. Es stammte von ei- nem Pferd aus dem Donnersbergkreis. Insgesamt hat das LUA im vergangenen Jahr fast 282.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. Die Zahl bleibt damit im Vergleich zu den letzten Jahren auf hohem Niveau konstant. Weil die Pro- ben teilweise auf mehrere Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden, ist die Zahl der tatsächlichen Untersuchungen höher. Die Einsendungen rekrutierten sich aus Proben zur Feststellung von Erkrankungs- und Todesursachen sowie Proben, die im Rahmen von staatlichen Be- kämpfungs- oder Monitoring-Programmen einge- sandt wurden. Die Untersuchungen dienen dazu, den Gesundheitsstatus der rheinland-pfälzischen Tierpopulation zu überwachen. Sie sind aber auch Grundlage für die Risikobewertung und die tier- seuchenrechtlichen Maßnahmen der Veterinär- verwaltung vor Ort. Nicht zuletzt sind sie hilfreich für die Therapie in den Betrieben. Als Ergänzung verfügt das LUA über spezialisier- te Tiergesundheitsdienste für Rinder und Schwei- ne, die Landwirte vor Ort zu hygienischen und art- gerechten Haltungsbedingungen beraten. Im LUA ist auch die Fachaufsicht als wichtige Schnittstel- le zwischen den Kommunen und dem Ministerium in den Bereichen Tierseuchenbekämpfung, Tier- schutz und Tierische Nebenprodukte angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt werden. 2 Trotz dieser Maßnahmen wurde Anfang 2019 das BTV-8-Virus dann auch in fünf Betrieben in Rhein- land-Pfalz nachgewiesen. Betroffen war je ein Bestand in den Landkreisen Südwestpfalz, Bad Kreuznach, Trier-Saarburg und 2 Bestände im Kreis Kaiserslautern. Am 15. Januar 2019 wurde schließ- lich ganz Rheinland-Pfalz zum Sperrgebiet erklärt. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre auf- rechterhalten werden. Das EU-Recht verbietet grundsätzlich ein Verbrin- gen empfänglicher Tiere aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete. Sollen Tiere dennoch verbracht wer- den, müssen sie vorher geimpft und/oder negativ untersucht sein. Ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit erschwert den Handel mit Rindern. © Fotolia/ Andi Taranczuk Aufmerksam: Die Veterinärbehörden rüsten sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Ein Nachweis bei Hausschweinen hätte gravierende Folgen für Tiere, Landwirte und den Handel. © Fotolia / Federico Rostagno In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2010 ein jährliches Monitoring: 2018 hat LUA im Rahmen dieses Mo- nitorings 322 Tiere auf die Blauzungenkrankheit untersucht, seit dem Ausbruch in Rheinland-Pfalz waren es bis Mitte Juni rund 23.000 Proben. Das Wiederauftreten der Blauzungenkrankheit in Deutschland war aufgrund der grenznahen Fälle in Frankreich und in der Schweiz absehbar, weshalb das Land seit 2016 zur Impfung der Rinder und kleinen Wiederkäuer aufgerufen hat. Von Dezember 2018 bis heute haben knapp 30 Prozent der rund 330.000 Rinder und rund 10 Prozent der etwa 110.000 kleinen Wiederkäuer in Rheinland-Pfalz einen gültigen Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit - zu wenig, um dadurch das Virus tilgen zu können, aber eine gute Basis, die weiter ausgebaut werden sollte. Daher entschied das Land, die Impfung gegen die Serotypen 8 und 4 des BT-Virus ab Herbst 2019 fi- nanziell zu unterstützen. Für eine Rinder-BT-Imp- fung wird ein Zuschuss von 0,80 €, für Schafe und Ziegen in Höhe von 0,60 € gewährt. 3 Afrikanische Schweinepest: Folgen wären verheerend Nach wie vor rüstet sich das Land für einen mög- lichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und setzt dabei auf Prävention und Früher- kennung. Nachdem sich die verheerende Tierseuche 2017 in vielen Ländern Osteuropas unter Wildschwei- nen und in Hausschweinebeständen ausgebreitet hatte, trat sie im Herbst 2018 in Belgien auf – in unmittelbarer Nachbarschaft zu Rheinland-Pfalz. Damit ist die Gefahr, dass das Virus seinen Weg nach Rheinland-Pfalz findet, noch größer gewor- den. Und nach wie vor ist bislang weder eine Be- handlung noch eine Impfung gegen ASP möglich. ASP ist für Menschen ungefährlich, hat jedoch verheerende Auswirkungen für Haus- und Wild- schweine und für die Landwirtschaft. Bricht die hochansteckende Seuche unter Wildschweinen in Rheinland-Pfalz aus, würden Tiere im sogenann- ten Gefährdeten Gebiet verstärkt bejagt und be- probt. Infiziertes Fallwild müsste in Wald und Feld verstärkt gesucht und entfernt werden, um die potentiellen Infektionsherde zu beseitigen. Vor allem Schweinehalter hätten mit den Folgen zu kämpfen, genauso wie der Schlacht- und Ver- marktungssektor. Der deutsche Schweinemarkt käme in den betroffenen Regionen wegen Han- delsrestriktionen und Vermarktungsbeschränkun- gen für Hausschweine, Fleisch und Fleischerzeug- nisse praktisch zum Erliegen. Auch in Regionen, die nicht direkt von der Seuche betroffen sind, gäbe es einen dramatischen Preisverfall. Seit 2013 gibt es in Rheinland-Pfalz ein Moni- toring auf ASP. Seither hat LUA rund 2300 Pro- ben untersucht, 2018 waren es 743, bis Mitte Juni 2019 über 400 Proben. ASP wurde bisher in kei- ner Probe nachgewiesen – auch in anderen Teilen Deutschlands ist die Seuche bisher glücklicherwei- zureichend behandelte Jagdtrophäen oder mit in- fiziertem Blut kontaminierten Gegenständen wie Messer oder Stiefel) aus dem Ausland mitbringen. Ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung ist die Zeit. Nur wenn die Seuche früh erkannt wird, be- steht noch eine kleine Chance, sie zu tilgen. Daher bekommen die Jäger in Rheinland-Pfalz seit 2018 eine Prämie in Höhe von 50 Euro für die Bepro- bung von Fallwild. Je mehr Proben das LUA unter- suchen kann, desto höher ist die Chance, dass ein Ausbruch frühzeitig festgestellt wird. 2018 wurden 122 dieser Prämien in Anspruch ge- nommen, bis Mitte Juni 2019 über 30 Mal. Ins- gesamt lässt sich sagen, dass die Zahl der einge- sandten Proben von Fallwild seit Einführung der Prämie gestiegen ist. Als weitere Präventionsmaßnahme hat das Land sowohl die tierseuchenrechtlichen als auch jagd- rechtlichen Vorgaben angepasst. So wurde die Schonzeit für Wildschweine ebenso aufgehoben wie das Verbot künstlicher Lichtquellen bei der Nachtjagd. Ergebnis: Im Jagdjahr 2017/18 wur- den in Rheinland-Pfalz 88.650 Stück Schwarzwild geschossen – das ist die höchste jemals erzielte Jagdstrecke. Zum Vergleich: Im Jagdjahr 2016/17 waren es 60.722). Seit 2013 hat das LUA rund 2300 Proben von Wild- schweinen auf ASP untersucht.© Wikimedia Commons se noch nicht aufgetreten. In Belgien dagegen gibt es aktuell mehr als 800 positiv untersuchte Wild- schweine. Hausschweine sind in Belgien bisher nicht betroffen. Weltweit wurden ASP-Nachweise aus Osteuropa, aber auch aus der Ukraine, China, Mongolei und Vietnam sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen gemeldet. Und das bedeutet, dass viel infiziertes Material in der Welt zirkuliert und sich die Seuche weiter ausbreiten wird. Das Hauptrisiko ist nach wie vor der Faktor Mensch. Er kann das Virus durch das Wegwerfen infizierter Fleischprodukte („Wurstbrötchen“), un- 4 Im Jahr 2018 gab es außerdem ASP-Krisenübun- gen für die Veterinärbehörden und den Katastro- phenschutz-Bereich der Landkreise. Es gab zahl- reiche Konferenzen, Gespräche, Runde Tische und Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Tierseuchenbekämpfung, Landwirte, Jäger, Feuer- wehr, Polizei und THW. Vor Ort haben sich „ASP- Expertengruppen“ gebildet, die bei einem Aus- bruch die erforderlichen Maßnahmen vor Ort besprechen, festlegen und bewerten. Gefährliche Tierseuche? Das LUA hat 2018 rund 282.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. © LUA Weitere Erkrankungen und Tierseuchen im Blick Das Hauptaugenmerk der diagnostischen Unter- suchungen im LUA liegt auf den anzeigepflich- tigen Tierseuchen. Das sind zwischen Mensch und Tier wechselseitig übertragbare Erkrankun- gen (Zoonosen), die eine ernste Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen oder wirt- schaftlich relevante Erkrankungen bei Tieren, ge- gen die Maßnahmen Einzelner nicht wirksam sind. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen Tierseuchen wurden 2018 im LUA 5 nachgewiesen. Es handel- te sich dabei ausschließlich um Erkrankungen, von denen Rinder und Fische betroffen waren und die seit Jahren immer wieder auftreten. Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) führt bei Rindern zu einer Infektionskrankheit mit unter- schiedlichen Verlaufsformen. Die Symptome kön- nen von grippeartigen Erscheinungen (Fieber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und Er- krankungen der Fortpflanzungsorgane reichen. Das Virus ist für Rinder hochansteckend, für den Menschen aber ungefährlich. Deutschland ist seit Juni 2017 offiziell frei von der Seuche. 5 Um diesen Status zu überwachen, hat das LUA 2018 insgesamt 85.901 Blutproben aus 3.505 Beständen auf das Virus untersucht. Der Erre- ger selbst wurde nicht nachgewiesen. Lediglich bei vier Rindern aus zwei Beständen wurden Anti- körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen. Tierhalter sollten konsequent darauf achten, nur Tiere aus Beständen zuzukaufen, die nachweislich frei von BHV1 sind und vor dem Hintergrund zahl- reicher Ausbrüche in anderen Bundesländern ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und - falls nötig - anpassen. Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist weltweit eine der wirtschaftlich bedeutsamsten Infektions- erkrankungen beim Rind und geht mit Durchfall, grippeartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeits- störungen einher. 2018 hat das LUA 138.674 beim Einsetzen der Ohrmarken entnommene Proben auf den Erreger untersucht. Das Virus wurde bei zwei Tieren in zwei Beständen nachgewiesen. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, infizier- te Tiere, die den Erreger lebenslang ausscheiden, ohne selbst zu erkranken, aus den Rinderbestän- den zu entfernen.

Geotechnisches Monitoring-Programm des Weltnaturerbes Grube Messel

Ziel: Räumliche Modellierung des UNESCO-Weltnaturerbes Grube Messel hinsichtlich der geologisch-ingenieurgeologischen Verhältnisse. Fragestellung: 1. Fragen zur Entstehung der Grube Messel. 2. Charakterisierung der Bewegungen und Rutschungen in der Grube Messel. 2a. Analyse der Bewegungsursachen sowie Untersuchung der Bewegungskinematike. 2b. Prognostizierung von künftig zu erwartenden Bewegungen und deren Auswirkungen auf die Grube Messel. Zwischenergebnisse: a) Eine geologisch-ingenieurgeologische Kartierung sowie die räumlich-strukturelle Modellierung ist abgeschlossen. B) Sämtliche Ergebnisse zu den geotechnischen Gebirgseigenschaften des Messeler Tonsteins liegen vor.

Ex-Situ Erhaltung und Vermehrung seltener Grasslandarten

Die Pracht-Nelke (Dianthus superbus) gehört in Hessen zu den stark gefährdeten Pflanzenarten. Die anhaltende Gefährdung der Art spiegelt sich auch in ihrer Heraufstufung von der Gefährdungskategorie 3 (=gefährdet) in der 3. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (1996) auf 2 (=stark gefährdet) in der 4. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (2008) wieder. In den Auenwiesen der hessischen Oberrheinebene selber kommt die Art nur in sehr kleinen, zum Teil nur ein bis zwei Individuen umfassenden und isoliert liegenden Restpopulationen vor. Aufgrund der besonderen Standort- und Klimabedingungen der Region ist davon auszugehen, dass diese Populationen wahrscheinlich eine genetische Eigenständigkeit aufweisen. Die Populationen sind inzwischen auf wenige Individuen geschrumpft, eine Etablierung von neuen Individuen ist, trotz erfolgter Samenschüttung, seit Jahren nicht zu beobachten. Daher ist zu erwarten, daß ohne geeignete Hilfsmaßnahmen die letzen Vorkommen der Pracht-Nelke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erlöschen werden. Im Rahmen des Projektes sollen daher Samen aus den Restpopulationen entnommen werden, diese im Botanischen Garten zur Keimung gebracht und zu adulten Pflanzen herangezogen werden. Während ein Teil der herangezogenne Pflanzen als ex-situ Kultur im Botanischen Graten verbleibt, wird auch ein Teil der herangezogenen Pflanzen zur Verstärkung der Rest-Populationen in-situ wieder eingebracht. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) besitzt sein Hauptvorkommen in Hessen in im südlichen Landesteil in der hessischen Oberrheinaue. Dort wächst die Art in Auenwiesen mittlerer Standorte (Arrhenatherion; FFH-Lebensraumtyp 6510, Magere Flachland-Mähwiesen). Die größten Restvorkommen des Echten Haarstranges in Südhessen gibt es zwischen Biblis und Hohenaue). Diese Vorkommen decken sich mit denen der FFH-Anhang II-Art Gortyna borelii (Haarstrangeule). Diese monophage Nachtfalterart ist in Mitteleuropa auf den Arznei-Haarstrang als Larvalfutterpflanze angewiesen und daher ist das Vorkommen beider Arten in Hessen sehr gut dokumentiert. Gortyna borelii ist außerdem in der Bundesartenschutzverordnung von 1999 als streng geschützte Art aufgenommen und nach der Roten Liste der Schmetterlinge Deutschlands als von Aussterben bedroht aufgeführt. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) wiederum gehört deutschlandweit zu den gefährdeten (Kategorie 3) Pflanzenarten. Für Hessen, wo aktuell Vorkommen in den nordwestlichen und südwestlichen Regionen zu finden sind, wird die Art auf regionaler und auf Landesebene ebenfalls als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Zahlreiche kleine bzw. Einzel-Vorkommen des Arznei-Haarstranges sind nicht als vitale Populationen einzustufen und besitzen eine höhere Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren verloren zu gehen. (Text gekürzt)

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