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Förderung von UNESCO-Biosphärenreservaten im südlichen Afrika als Modellregion für nachhaltige Entwicklung

Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt mit Mitteln des BfN und BMUV die Einrichtung, Stärkung und Weiterentwicklung von Biosphärenreservaten im südlichen Afrika.

Wesentliche Änderungen des CITES-Schutzstatus zum 23. Februar 2023 durch die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens 1. Allgemeine Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Anforderungen 2. Änderungen der Arten-Anhänge 3. Änderung der Anmerkung/Annotierung #10 für Fernambuk Elefanten-Elfenbein

Umsetzung durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 Zum 23. Februar 2023 treten die Änderungen des Schutzstatus verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens vom November 2022 in Kraft. Neu in die CITES-Anhänge werden u. a. die Schamadrossel ( Kittacincla malabarica ), der Zebrawels L46 (Hypancistrus zebra) und verschiedene Schildkrötenarten wie die Moschusschildkröte ( Sternotherus odonatus ), Schlammschildkröten der Gattung Kinosternon , Höckerschildkröten der Gattung Grapemys und Erdschildkröten der Gattung Rhinoclemmys aufgenommen. Die Änderung der Anmerkung #10 zur Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) sind für Musiker*innen von Bedeutung (siehe dazu Punkt 3). Wie für alle besonders geschützten Tiere gelten auch für die neu in die CITES-Anhänge aufgenommenen Arten verschiedene Pflichten zur Anmeldung, Nachweisführung und ggf. Kennzeichnung sowie Buchführung. Meldepflicht und Nachweispflicht Der aktuelle Bestand ist umgehend mittels Meldetabelle beim CITES-Büro Steckby oder bei der jeweiligen Naturschutzbehörde des Landkreises anzuzeigen (per Post, E-Mail oder Fax). Jedem einzelnen Tier ist dabei eine laufende Nummer zuzuordnen und es ist mit möglichst allen Angaben in die Tabelle einzutragen. Änderungen des Tierbestandes (Neuerwerb, Verkauf, Tod etc.) sind umgehend bzw. zumindest halbjährlich zu melden (bitte immer auf die laufende Nummer beziehen bzw. Neuerwerbungen weiter fortlaufend nummerieren). Für Tiere, die nach dem 23. Februar 2023 erworben werden, sind dann mit der Meldetabelle auch Kopien der beim Kauf erhaltenen Herkunftsnachweise mit der Melde-Nr. mitzusenden. Zum Nachweis eigener Nachzuchten ist ein kurzer Bericht über die Zuchtbedingungen mit 2 – 3 Fotos und eine Zeugenbestätigung beizufügen. Nachweispflicht bei Abgabe von Tieren Beim Verkauf ist vom Halter/Züchter ein Herkunftsnachweis mit der Melde-Nr. und mit allen weiteren Angaben zum Tier und zu den Elterntieren wie Jahrgang, Geschlecht, Größe und Besonderheit auszufüllen und dem Käufer als Legalitätsnachweis mitzugeben. Buchführungspflicht Für Händler und gewerbsmäßige Halter gilt eine Buchführungspflicht nach § 6 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Einfuhr Vor der Einfuhr in die EU ist eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu beantragen (s. Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN ). Dafür ist zwingend ein CITES-Exportdokument vom Versendungsland erforderlich. Ausfuhr und Wiederausfuhr Für die Aus- oder Wiederausfuhr aus der EU ist zuerst eine EU- Bescheinigung vom CITES-Büro in Steckby erforderlich. Mit diesem Dokument kann die Aus- bzw. Wiederausfuhr beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn beantragt werden. Die Tiere dürfen ohne diese Dokumente nicht in das Bestimmungsland eingeführt werden. Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Einfuhr und Ausfuhr in die bzw. aus der EU Meldetabelle (280 KB) Herkunftsnachweis (80 KB) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Weitere Hinweise und die Rechtsgrundlagen können unter: „ Grundlagen “ und „ Anforderungen an die Halter geschützter Tiere “ nachgelesen werden. Neulistung in Anhang I Adelaide-Blauzungenskink ( Tiliqua adelaidensis ) Zwei Klappschildkrötenarten ( Kinosternon cora und Kinosternon vogti ) Hochstufung in Anhang I Gelbscheitelbülbül ( Pycnonotus zeylanicus ) (tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Batagur Sumpfschildkröte ( Batagur kachuga ) Indische Scharnierschildkröte ( Cuora galbinifrons ) Leiths Weichschildkröte ( Nilssonia leithii ) Herabstufung von Anhang I auf Anhang II Südliches Breitmaulnashorn ( Ceratotherium simum simum ) – nur die Population aus Namibia, ausschließlich für internationalen Handel mit lebenden Tieren zu in-situ Schutzzwecken und nur innerhalb der natürlichen und historischen Verbreitung von Ceratotherium simum in Afrika Mexikanischer Präriehund ( Cynomys mexicanus ) Aleuten-Zwerkanadagans ( Branta canadensis leucopareia ) Kurzschwanzalbatros ( Phoebastria albatrus ) Breitschnauzenkaiman ( Caiman latirostris ) - Population aus Brasilien, mit Annotierung Leistenkrokodil ( Crocodylus porosus ) -Population der Palawan Inseln, Philippinen, mit Annotierung Puerto Rico Boa ( Chilabothrus inornatus ) Neulistung in Anhang II und Hochstufung von Anhang III Schamadrossel ( Copsychus malabaricus ) Grüne Wasseragame ( Physignathus cocincinus ) Jeypor-Gecko ( Cyrtodactylus jeyporensis ) Helmkopfgecko ( Tarentola chazaliae ) Krötenechsen ( Phrynosoma spp ., Aufnahme der noch nicht gelisteten Arten in Anhang II) Fransenschildkröten ( Chelus fimbriata , beinhaltet Chelus orinocensis ) Geierschildkröte ( Macrochelys temminckii , vorher Anhang III) Schnappschildkröte ( Chelydra serpentina, vorher Anhang III) Höckerschildkröten ( Graptemys barbouri , Graptemys ernsti, Graptemys gibbonsi, Graptemys pearlensis und Graptemys pulchra , vorher alle Anhang III) Amerikanische Erdschildkröten ( Rhinoclemmys spp.) Schmalbrücken-Moschusschildkröte ( Claudius angustatus ) Klapp- und Schlammschildkröten ( Kinosternon spp., außer den Arten in Anhang A) Riesenmoschusschildkröte ( Staurotypus salvinii ) Mexikanische Moschusschildkröte ( Staurotypus triporcatus ) Moschusschildkröten ( Sternotherus spp.) Dornrand-Weichschildkröte ( Apalone spp ., außer den Unterarten in Anhang A) Glasfrösche ( Centrolenidae spp.) Lemur-Laubfrosch ( Agalychnis lemur , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Laos-Warzenmolch ( Laotriton laoensis , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) Requiemhaie ( Carcharhinidae spp., soweit noch nicht gelistet; tritt mit 12-monatiger Verzögerung am 25.11.2023 in Kraft) Hammerhaie ( Sphyrnidae spp., soweit noch nicht gelistet) Süßwasser-Stechrochen ( Potamotrygon albimaculata, Potamotrygon henlei, Potamotrygon jabuti, Potamotrygon leopoldi, Potamotrygon marquesi, Potamotrygon signata, Potamotrygon wallacei ) Geigen-/Gitarrenrochen ( Rhinobatidae spp .) Zebra-Harnischwels ( Hypancistrus zebra , mit 0-Exportquote für Wildfänge zu kommerziellen Zwecken, vorher Anhang III) Seegurken ( Thelenota spp., tritt mit 18-monatiger Verzögerung am 25.05.2024 in Kraft) Ipê-Hölzer / Trompetenbäume ( Handroanthus spp., Roseodendron spp., Tabebuia spp ., jeweils mit Annotierung; treten mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Rosenwurz ( Rhodiola spp ., mit Annotierung) Doussié ( Afzelia spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Cumarú ( Dipteryx spp., mit Annotierung; tritt mit 24-monatiger Verzögerung am 25.11.2024 in Kraft) Padouk ( Pterocarpus spp., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Afrikanisches Mahagoni ( Khaya spp ., Afrikanische Populationen, mit Annotierung) Die Anmerkung #10 findet ausschließlich auf die Holzart Fernambuk ( Paubrasilia echinata ) Anwendung: "Alle Teile, Erzeugnisse und Endprodukte mit Ausnahme der Wiederausfuhr von fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen." Das bedeutet, dass Musiker*innen auch weiterhin für Konzerttourneen mit Bögen aus Fernambukholz keine CITES-Dokumente benötigen. Der kommerzielle Handel mit fertigen Musikinstrumenten, fertigem Musikinstrumentenzubehör und fertigen Musikinstrumententeilen ist nur bei der Ausfuhr der genannten Erzeugnisse aus dem Ursprungsland CITES-genehmigungspflichtig (s. BfN-Merkblatt Fernambuk ) . Liste aller ab 23.02.2023 erstmalig geschützter Arten (140 KB, nicht barrierefrei) Quelle: Secretariat of the Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) Ergebnisse der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Eine wichtige Neuerung für alle Antiquitäten- und Klavierhändler ist, dass zum 19. Januar 2023 alle bisherigen Vermarktungsgenehmigungen für Elefanten-Elfenbein ungültig geworden sind und unter strengeren Bedingungen neu beantragt werden müssen. Vermarktungsgenehmigungen für Elfenbein können heute nur noch für Antiquitäten von vor 1947 und für Musikinstrumente von vor 1975 oder zur Reparatur solcher Gegenstände ausgestellt werden. Diese Maßnahme zum Schutz von Elefanten vor Wilderei zur Bedienung des Elfenbeinhandels wurde bereits 2021 beschlossen: Elfenbein Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Anträge auf EU-Vermarktungsgenehmigungen sind in Sachsen-Anhalt schriftlich zu richten an: CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Tel.: +49 39244 940-90 (Zentrale) Fax: +49 39244 940-919 E-Mail: cites(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de zurück zu "Aktuelle Gesetzesänderungen im Artenschutz" Letzte Änderung: 28.10.2024

Offizieller Startschuss für das afrikanische Naturschutzgebiet KaZa

Am 18 August 2011 auf dem Gipfel der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) in Luanda, Angola, unterzeichneten die Präsidenten der Republiken Angola, Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe einen Vertrag, der formal und rechtlich den länderübergreifenden Kavango-Zambesi-Naturpark begründet.

Southern Africa Flow Database of SA FRIEND-Water

The Southern Africa Flow Database, established between 1992 and 1997 to support rainfall-runoff modelling, contains flow time series data from about 815 stations across Southern Africa (SA). Initially hosted at the University of Dar es Salaam during the SA FRIEND Phase I and maintained by CEH in Wallingford in Phase II, the SA Flow Database is operated by GRDC since November 2010.

Aporrectodea jassyensis (Michaelsen, 1891) Regenwürmer Extrem selten

Verbreitet im südlichen Eurasien und nördlichen Afrika (Csuzdi & Zicsi 2003). Bisher nur zwei Fundpunkte in Deutschland.

Goitzsche-Region jetzt Peace Park Wirtschaftsminister und Landkreis bekommen Urkunde bei Umweltkonferenz in Magdeburg

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 221/03 Magdeburg, den 19. November 2003 Goitzsche-Region jetzt Peace Park Wirtschaftsminister und Landkreis bekommen Urkunde bei Umweltkonferenz in Magdeburg Die Kulturlandschaft Goitzsche bei Bitterfeld ist heute in das Projekt Peace Parks aufgenommen worden. Eine entsprechende Urkunde wurde Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger und dem Landrat des Kreises Bitterfeld, Uwe Schulze, heute in Magdeburg während des Third Environmental Forum überreicht. Die Konferenz, die die Vereinten Nationen gemeinsam mit der DaimlerChrysler AG veranstalten, findet zum dritten Mal in Magdeburg statt. Die ehemalige Bergbauregion istTeil eines weltweiten Netzwerkes von außergewöhnlichen Landschaften, die von der Peace Parks Foundation unterstützt werden. Idee hinter dem Peace Park-Konzept ist, Umwelt und Natur zu erhalten und zu pflegen und damit gleichzeitig auch Arbeitplätze in der Region zu schaffen. So entstand der erste Peace Park im südlichen Afrika als Naturschutzgebiet und Pufferzone zwischen ehemals verfeindeten Staaten wie Mozambique, Südafrika und Simbabwe. Neben einer Region in Kanada und einer in Mazedonien ist die Goitzsche ein weiteres Projekt und zugleich das erste in Mitteleuropa. In der Peace Parks Foundation engagieren sich neben DaimlerChrysler auch andere Unternehmen wie die Deutsche Bank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (jetzt KfW-Mittelstandsbank). In den Gremien der Stiftung sind neben Vorständen der Unternehmen auch Persönlichkeiten wie der ehemalige Präsident Südafrikas, Nelson Mandela, vertreten. Matthias Kleinert, Generalbevollmächtigter und verantwortlich für Politik und Außenbeziehungen von DaimlerChrysler, erklärte, sein Konzern sehe sich als Dolmetscher und Vermittler, um die großartigen Leistungen international zu transportieren, die mit der Goitzsche in den vergangenen Jahren erbracht worden seien. "Die Goitzsche ist ein Beispiel dafür, wie aus einer wirklich kaputten Gegend wieder eine Landschaft und gleichzeitig ein Kulturprojekt entstehen kann." Die Art, wie diese Region entwickelt wurde, sei beispielhaft ¿ etwa für die von Industrie und Bergbau verseuchten Gebiete in Osteuropa. "Von der Goitzsche kann eine Strahlkraft ausgehen, die Anziehungspunkt für Landschaftsgestalter aus aller Welt ist", lobte Kleinert das größte Landschaftskunstprojekt der Welt. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger sagte: "Wir sind sehr stolz, dass die Goitzsche jetzt ein Peace Park ist. Dieser Landstrich, der noch vor wenigen Jahren einer Mondlandschaft glich, ist heute Beispiel für den Wiederaufbau und die Wiederherstellung von Natur in Sachsen-Anhalt." Die Region Bitterfeld sei heute wieder erfolgreicher Wirtschaftsstandort, aber auch Erholungsgebiet, betonte der Minister. In der ehemaligen Expo-Region Goitzsche entsteht mit Unterstützung des Landes und des Bundes aus früheren Braunkohlearealen eine 60 km2 große Natur- und Erholungslandschaft mit allein 2.500 ha Wasserfläche. Die Seenlandschaft ist schon heute vollständig geflutet. In Sachsen-Anhalt wurden für die Braunkohlesanierung bisher 1,2 Milliarden Euro aufgewendet. 250 Millionen davon wurden für die Wiederherstellung der Landschaft des ehemaligen Goitsche-Tagebaus ausgegeben. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Frag Konstantin: Löwen

Ein Lernangebot für Kinder. Wie viele Löwen gibt es auf der ganzen Welt? Der König der Tiere? Drei Löwinnen eines Rudels. Eine Löwin mit einem Jungtier. Vielleicht doch bald wieder der König der Tiere? Das wollte Lotte wissen. Und so hat Konstantin geantwortet: Wie viele Löwen es tatsächlich noch gibt, weiß niemand ganz genau, denn die Tiere sind über mehrere Länder im südlichen Afrika verteilt. Experten schätzen, dass es zwischen 23.000 und 39.000 weltweit sind. Stabil ist ihre Zahl jedoch nur in einigen Nationalparks Afrikas, wie zum Beispiel in der Serengeti in Kenia und Tansania. Löwen sind selten geworden und in manchen Ländern Afrikas schon ausgerottet. Das liegt sowohl daran, dass wegen der wachsenden Bevölkerung ihr Lebensraum immer kleiner wird, aber unter anderem auch daran, dass die Jagd auf Löwen erlaubt ist. Nicht nur die einheimische Bevölkerung macht Jagd auf die Großkatzen, sondern auch Großwildjäger aus Amerika und Europa gehen in Afrika auf Löwenjagd. Internationale Naturschutzorganisationen wie der WWF setzen sich für den Schutz der Löwen und anderer Wildtiere Afrikas ein. Mit großem Erfolg: Auf Anregung des WWF haben die Länder Angola, Sambia, Zimbabwe, Botswana und Namibia ein riesiges gemeinsames Schutzgebiet gegründet, das KAZA-Schutzgebiet. Das Gelände, in dem sich Wildtiere frei und ungefährdet bewegen können, beträgt 440.000 Quadratkilometer. Das ist mehr als die Fläche von Deutschland. Hier leben auch Löwen - die sich in Zukunft hoffentlich wieder vermehren können.

Gepard

Ein Lernangebot für Kinder. Geparden sind die schnellsten Landtiere der Erde: Über kurze Entfernungen können sie bis zu 120 Stundenkilometer schnell laufen. Sie leben in den Savannen im südlichen und östlichen Afrika.

Die Nachtigall

Ein Lernangebot für Kinder. Die Nachtigall ist berühmt für ihren Gesang. Vogelkundige Menschen sagen, dass eine Nachtigall rund 260 verschiedene Strophen beherrscht. Besonders auffällig sind ihre melodischen Flötentöne. Äußerlich ist der Vogel eher unscheinbar und schwer zu entdecken. Die Nachtigall ist ein Zugvogel und überwintert im südlichen Afrika.

Die Mehlschwalbe ( Delichon urbica ) -vom Felsen in die Stadt

Ursprünglich lebte die kleine schwarzweiße Mehlschwalbe an steilen Felsen. Heute macht Delichon urbica ihrem alten Namen „Stadtschwalbe“ alle Ehre, denn sie zählt zu den häufigsten Vögeln in unseren Städten und Dörfern. Ihre markanten Nester in Form einer Viertelkugel mit einem kleinen Einflugloch bringen die geselligen Schwalben kolonieartig an Häuserwänden, Brücken oder Talsperren an. Ab April, wenn sie aus dem südlichen Afrika zurückkehren, kann man hier ihr typisches „Schwätzen“ wieder vernehmen. Dabei lohnt sich für die Schwalben eine frühzeitige Rückkehr, denn wer zu spät kommt, findet häufig keine intakten Nester aus dem Vorjahr mehr und muss selber bauen. Dafür formen die Schwalben mit Speichel kleine Klümpchen aus Lehm oder Ton. Aus etwa 1.000 Klümpchen besteht so ein Nest – und das kostet Zeit und ist auch nicht ganz ungefährlich, denn am Boden lauern oft Katzen. Wie können wir dieser Art helfen? Früher galt eine Schwalbe unterm Dach als Glücksbringer. Heute werden ihre Nester jedoch oft mutwillig oder achtlos zerstört. Auch die modernen glatten Fassaden in unseren Städten machen ihr zu schaffen. Hinzu kommt ein immer geringeres Insektenangebot in den zunehmend sterilen Gärten und Feldfluren. So musste der ehemalige „Allerweltsvogel“ mittlerweile erhebliche Einbußen hinnehmen. Mit der Wahl zum „Vogel des Jahres“ wurde bereits 1974 auf diese negativen Veränderungen hingewiesen. Mehr Toleranz sowie eine naturnahe Landwirtschaft und Gartennutzung würden dazu beitragen, dass wir uns noch lange an diesen liebenswerten und nützlichen Vögeln erfreuen können. Möchten Sie aktiv werden für die Mehlschwalbe? Da es vielerorts an geeignetem Baumaterial mangelt, können Nisthilfen eine wertvolle Hilfe für die Mehlschwalben sein. Weil sie aber in Kolonien brütet, sollten es mindestens zwei künstliche Nester sein. Oft genügt der Mehlschwalbe allerdings schon eine kleine Lehmpfütze. Außerdem können Sie durch Aufklären Ihrer Mitmenschen helfen, die absichtliche Zerstörung von Nestern zu verhindern. - zurück zur Übersicht der Vögel-Artensteckbriefe -

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