UBA gibt Stipendiaten für "Artist in Residence"-Stipendium auf der Insel Vilm bekannt Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit liegen derzeit noch geringe theoretische und praktische Ansätze vor. Das Umweltbundesamt (UBA) will mit dem Forschungsprojekt „Neue Ansichten!“ (Arbeitstitel) einen Dialog anstoßen zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik. Ziel des Vorhabens ist es, neue Kommunikationsformate zur Kultur der Nachhaltigkeit im Sinne der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der von den Vereinten Nationen beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu entwickeln und Anknüpfungspunkte kultureller Diskurse und künstlerischer Praxis an die Nachhaltigkeitspolitik aufzuzeigen. Zu diesem Forschungsvorhaben wurde zu Beginn des Jahres erstmalig ein Aufenthaltsstipendium für Kunstschaffende ausgeschrieben. Folgende Künstler wurden nun von der Jury, bestehend aus Claudia Banz, Katja Blomberg, Cord Riechelmann und Manos Tsangaris für das erste Stipendium 2017 ausgewählt: Kunst: Nadine Baldow, Andreas Greiner Literatur: Sabine Scho Musik: Künstlerduo Kombüse (Paulette Penje und Niklas Seidl) Die Stipendiaten verbringen im Sommer 2017 einen sechswöchigen Arbeitsaufenthalt in der Internationalen Naturschutzakademie (INA) auf der Insel Vilm bei Rügen. Die Insel ist Bestandteil des Biosphärenreservats Südost-Rügen und repräsentiert Natur in ihrer ursprünglichen Form. Die Ergebnisse des Projektes werden 2019 in einer Ausstellung und mit einer Publikation einer breiten Öffentlichkeit vermittelt. „Andreas Greiner bewegt sich konsequent an der Schnittstelle von Kunst und Naturwissenschaft. Mit seinem interdisziplinären Ansatz arbeitet er sehr überzeugend an einer neuen visuellen Kultur der Nachhaltigkeit . Seine Bildsprache reicht vom 3-D-Druck über die Installation bis zur Fotografie. Greiner nutzt die Kunst als Spiegel und als Katalysator, um auf ökologische Probleme aufmerksam zu machen und den Betrachter zugleich zu involvieren. Vor allem möchte er den Blick auf unterrepräsentierte Themen lenken. Während seines Aufenthaltes auf der Insel Vilm wird er in engem Austausch mit den Naturwissenschaftlern vor Ort an einer Bestandsaufnahme transgener Strukturen arbeiten und damit die Manipulation der Natur durch den Menschen aus einer ungewohnten Perspektive fokussieren.“ „Nadine Baldow arbeitet aktuelle Fragen von Umwelt, Landschaft und Natur in ortsspezifischen Installationen auf. Ihre farbigen Gebilde überzeugen als raumgreifenden Wucherungen, deren Formen zwischen Hybrid aus Plastikmüll, natürlichen Ablagerungs- und Wachstumsprozessen changieren. Die Künstlerin hat bereits zwei Residencies unter naturnahen Bedingungen im Himalaya und in einem Naturreservat in Tschechien absolviert. Hier konnte sie die Konfrontation moderner Lebensweisen mit den naturnahen Gegebenheiten beobachten und in kritisch-poetischer Weise überzeugend umsetzen. Auf Vilm will sie sich neu auf die Gegebenheiten einstellen und aufgrund ihrer Beobachtungen sowie dem Austausch mit den Menschen vor Ort zu einer neuen Arbeit finden.“ „Sabine Scho hat in ihren Büchern „Tiere in der Architektur“ und „The origin of senses“ am Beispiel von Zoos und Naturkundemuseen lyrisch, also in Worten, und bildnerisch darauf hingewiesen, dass zwischen Tieren und Menschen nicht die Synästhesien zu suchen sind, die gibt es nämlich nicht. Es geht ihr vielmehr um das Trennende in den Wahrnehmungen von Schlangen und Menschen, das auch keine Metapher vereinen kann. Für ihr neues Projekt „The origin of values“ scheint daher gerade eine Insel wie Vilm, auf der bestimmte Bereiche ganz dem Zugang der Besucher verschlossen bleiben, die Frage nach dem Wert dieser verschlossenen Räume für den Menschen nah zu legen.“ „Das Konzept „Schwere Koffer“ des Künstlerduos „Kombüse“ besticht vor allem durch seine präzise Hinwendung zum in der Ausschreibung enthaltenen Thema der Nachhaltigkeit. Die beiden gehen von der eigenen Alltags-Erfahrung aus, wo seit Kindheitstagen quasi unerreichbare ökologische Maßstäbe eingepflanzt sind, also selbst die allerbesten Intentionen scheitern müssen, man sich stattdessen in moralischen Ersatzhandlungen ergeht und mit kleinen alltäglichen Selbstlügen zu beruhigen geneigt ist. Konkret soll dies gemacht werden in dem künstlerischen Protokoll des Versuchs einer radikalen CO-2-Ausstoss-Reduktion im persönlichen Verbrauch. Wo dies zum Scheitern verurteilt ist, werden auch die Mechanismen des Scheiterns und seiner Folgen untersucht und Gegenstand der künstlerischen Forschung. Die Jury ist eingenommen vom konsequenten Ansatz der beiden Künstler und gespannt auf ihre Ergebnisse.“ Nadine Baldow *1990, lebt und studiert in Dresden, derzeit Studium Skulptur und Raumkonzepte, HfBK Dresden, 2015-2017 Artist in Residence in Indien und Tschechien. https://www.nadinebaldow.com/ Andreas Greiner *1979, lebt und arbeitet als Bildender Künstler in Berlin, Fokus auf zeitbasierten, lebendigen und digitalen Skulpturen. 2007-13 Studium an der UdK Berlin, 2003-06 Medizinstudium in Budapest und Berlin. http://www.andreasgreiner.com/ Sabine Scho *1970, lebt und arbeite als Schriftstellerin/Performerin in Berlin, 2015 »The origin of senses. An intervention«, Museum für Naturkunde Berlin, zuvor lebte sie viele Jahre in São Paulo; Studium Germanistik und Philosophie in Münster. http://www.sabinescho.de/ Paulette Penje *1984, lebt und arbeitet als Malerin und Videoperformancekünstlerin in Berlin, 2015-16 Studium an der New York School of Visual Arts und Kunsthochschule Berlin, 2014 Ernennung zur Meisterschülerin von Prof. Georg Winter, HBK Saar, 2008-2014 Studium der Freien Kunst HBK Saar. http://www.adk.de/de/akademie/junge-akademie/saarland-stipendium/2016/Pa... Niklas Seidl *1983, lebt und arbeitet als Komponist/Cellist in Köln, Gründer und Leiter des Sextetts hand werk, Köln und des Duos leise dröhnung, Frankfurt/Main, Mitglied beim ensemble mosaik, ensemble aisthesis und ensemble chromson, 2007-12 Kompositionsstudium in Leipzig und Köln, 2003-09 Violoncellostudium und Barockcellostudium in Leipzig und Wien. http://www.niklas-seidl.eu/niklasseidl.eu/bnjour.html Claudia Banz ist Kunst- und Designhistorikerin sowie Kuratorin. Sie studierte Kunstgeschichte, Romanistik und Klassische Archäologie und war anschließend an diversen Museen als Kuratorin tätig, unter anderem am Hamburger Bahnhof in Berlin, am Kunstgewerbemuseum Berlin, am Museum Folkwang Essen und am Centraal Museum Utrecht. Seit 2011 leitet sie die Sammlung Kunst und Design nach 1800 im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg. Katja Blomberg ist Kunsthistorikerin, Publizistin und Kuratorin. Sie kennt die Kunstszenen von Japan und Großbritannien von langjährigen Aufenthalten und war Pressesprecherin des Museums für Angewandte Kunst (MAK) in Wien. Seit 2005 ist sie Direktorin des Haus am Waldsee für zeitgenössische internationale Kunst in Berlin. Cord Riechelmann arbeitete als Kolumnist und Stadtnaturreporter für die Berliner Seiten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung . Er schreibt für diverse Zeitungen u. a. für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung und die Süddeutsche Zeitung . Autor der Bücher Bestiarium, Wilde Tiere in der Großstadt und Krähen. Ein Porträt . Er lebt in Berlin. Manos Tsangaris ist Komponist, Trommler und Installationskünstler. 2009 wurde er zum Professor für Komposition an die Hochschule für Musik Carl Maria Weber Dresden berufen. Seit 2012 ist er designierter künstlerischer Leiter der Münchner Biennale für Neues Musiktheater ab 2016 (zusammen mit Daniel Ott). Er gründete 2011 das „Internationale Institut für Kunstvermittlung“.
Am 12. September 2015 jährt sich der Beschluss des Ministerrats der DDR, mehrere große Naturlandschaften dauerhaft unter Schutz zu stellen, zum 25. Mal. Das Bundesumweltministerium würdigte den Jahrestag mit einem Festakt im Naturkundemuseum in Berlin. Dabei traf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks mit den damaligen Initiatoren des Nationalparkprogramms zusammen. Auf ehemaligen Staatsjagdgebieten und großen Truppenübungsplätzen blieben große ursprüngliche und naturnahe Landschaften erhalten. Das Nationalparkprogramm, das der DDR-Ministerrat in seiner letzten Sitzung am 12. September 1990 beschloss, umfasste 14 Großschutzgebiete auf 4,5 Prozent der Landesfläche der späteren neuen Bundesländer: fünf Nationalparke (Vorpommersche Boddenlandschaft, Jasmund, Müritz, Sächsische Schweiz und Hochharz), sechs Biosphärenreservate (Südost-Rügen, Schorfheide-Chorin, Spreewald, Mittlere Elbe, Rhön und Vessertal) sowie drei Naturparke (Drömling, Schaalsee und Märkische Schweiz) wurden in den Einigungsvertrag aufgenommen. Der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer bezeichnete diese Schutzgebiete als das "Tafelsilber" der deutschen Einheit.
• Flächen der von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate im Land M-V • Digitalisierung durch das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe • Die Digitalisierung erfolgte in den Maßstäben 1 : 10.000 bis 1 : 25.000. • Es handelt sich für die angegebenen Maßstäbe um Interpretationen, da die Anerkennung durch die UNESCO in kleineren Maßstäben erfolgt. • Zusammenführung der Einzeldigitalisierungen durch das LUNG M-V
Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der FU Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002-2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; seit 1991 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: integrierte Stadt(teil)entwicklung, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung, Umweltgerechtigkeit, urbanes Grün. E-Mail: boehme@difu.de www.difu.de Wendy Brandt Public Affairs Managerin in der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, Schwerpunkt Naturschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. „Nur gemeinsam schaffen wir ein klimaresilientes, grünes und nachhaltiges Berlin! Eine wachsende Bevölkerung, zunehmende Flächenkonkurrenzen und Extremwetterereignisse sind immens herausfordernd. Wir sollten uns stärker auf integrative Lösungsansätze in den einzelnen Stadtentwicklungsbereichen fokussieren, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen sowie Kooperationen „über den eigenen Tellerrand“ eingehen. Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung des Beirats können verschiedene Blickwinkel in die Beratungsarbeit einfließen. E-Mail: wendy.brandt@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011-2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der HU Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partner*innen leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der TU Berlin, seit über 20 Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de
Die Insel Vilm beherbergt seit dem 6. Oktober 1990 die Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm als Teil der Außenstelle Insel Vilm des 1993 gegründeten Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Nach nunmehr über 25 Jahren erscheint es überfällig, das über diese Insel verstreut vorhandenes Wissen zusammenzutragen und in den BfN-Skripten zu veröffentlichen.
Dessau-Roßlau. Das Biosphärenreservat Mittelelbe wird von der Mehrheit der Bevölkerung in der Region akzeptiert. Das ist eines der Ergebnisse des Forschungsprojektes ?Gesellschaftliche Prozesse in deutschen UNESCO-Biosphärenreservaten? der Universität Greifswald, das von 2009 bis 2012 durchgeführt wurde. Untersucht wurden exemplarisch die Biosphärenreservate Mittelelbe in Sachsen-Anhalt, Schorfheide-Chorin in Brandenburg und Südost-Rügen sowie Schaalsee in Mecklenburg-Vorpommern.77 Prozent der Befragten stimmten uneingeschränkt dafür, dass das Biosphärenreservat Mittelelbe fortbestehen soll. Neun von zehn Bewohnern (88 Prozent) sehen zudem keine Einschränkungen durch das Großschutzgebiet in ihrem Alltag. Zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten sagen, die Region würde außerdem durch das Biosphärenreservat für viele interessant, die sonst nicht dorthin kämen. Die Ergebnisse wurden am Freitag in Dessau-Roßlau durch die Projektleiterin Prof. Dr. Susanne Stoll-Kleemann im Beisein von Umweltstaatssekretärin Anne-Marie Keding präsentiert.Keding sagte: "Die Ergebnisse zeigen, dass die Einrichtung Biosphärenreservat akzeptiert ist und eine nachhaltige Regionalentwicklung befördert. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen liegt im Interesse der Gesellschaft. Die Landesregierung setzt darauf, die Entwicklung an der Mittelelbe weiterhin erfolgreich voranzubringen, die Anerkennung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz bei der UNESCO zu erreichen und den Naturpark Drömling in ein Biosphärenreservat umzuwandeln."Die Studie zeige aber auch, wo noch Baustellen seien. "Ziel muss es bleiben, die Absichten der Biosphärenreservatsverwaltung deutlicher zu kommunizieren und die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung stärker auszubauen und diese alters- und zielgruppenspezifisch anzulegen", so die Staatssekretärin.Insgesamt bietet die Studie Erkenntnisse über die sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Entwicklungen in der Region und zeigt zugleich auf, wo beim Schutzgebietsmanagement Korrekturen notwendig werden.Weitere Ergebnisse· Das Biosphärenreservat ist in der Region bekannt: Für mehr als die Hälfte der Bewohnern ist es ein Begriff (57 Prozent).· 38 Prozent der Befragten empfinden die Entscheidungen des Biosphärenreservates eher intransparent. Je älter die Bewohner, desto weniger stark unterstützen sie diese Aussage. Männer bescheinigten dem Biosphärenreservat eher Intransparenz als Frauen. · 75 Prozent der Bewohner fühlen sich mit ihrer Region verbunden.· 56 Prozent der ehrenamtlich Tätigen fühlen sich mit der Region ?sehr stark? verbunden, bei den nicht ehrenamtlich Aktiven gaben dies nur 40 Prozent an. · 57 Prozent der Bewohner aus dem Nordteil gaben an, sich ?sehr stark? mit der Region verbunden zu fühlen, während diese Angabe von 43 Prozent der Bewohner aus dem Südteil gemacht wurde. · Eine Mehrheit von 58 Prozent stimmt der Aussage, Natur und Landschaft seien wichtig für die Verbundenheit mit der Region, ?voll und ganz? zu. Zuzüglich der Antwortkategorie ?trifft eher zu? messen damit 89 Prozent der Bewohner Natur und Landschaft eine wesentliche Bedeutung für ihre regionale Verbundenheit bei.· 56 Prozent der Bevölkerung schätzen an ihrer Region etwas, das einen Bezug zu Natur und Landschaft hat. Die zweitgrößte Kategorie sind mit 19 Prozent Nennungen, die einen Bezug zur Kulturlandschaft haben und 8 Prozent schätzen an ihrer Region Dinge in Bezug zur Lebensqualität. · Der Aussage, dass im Biosphärenreservat vieles verboten sei, was erlaubt sein sollte, stimmen 39 Prozent der Befragten nicht zu.· Jeder Sechste ist grundsätzlich zu einer Mitwirkung bereit, dabei vor allem ältere Bewohner, Frauen und Personen, die schon ehrenamtlich engagiert sind Zur MethodikEin Teil der Studie waren telefonische Befragungen von Einwohnern der Region. Ingesamt wurden in den vier Biosphärenreservaten rund 1.400 Personen etwa 15 Minuten lang befragt. In der Region des Biosphärenreservates Mittelelbe nahmen 451 Personen teil. Darüber hinaus fand ein Workshop mit Mitarbeitern der Biosphärenreservatsverwaltung zur Managementeffektivität eines Biosphärenreservates statt. Zudem wurden Befragungen der Kommunalvertreter durch Einzelinterviews zu ihrer Einstellung zum Biosphärenreservat und zur Zusammenarbeit der jeweiligen Kommune mit der Biosphärenreservatsverwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung im Biosphärenreservat Mittelelbe finden Sie im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de HintergrundUNESCO-Biosphärenreservate sind Teil des weltweiten UNESCO-Programms ?Der Mensch und die Biosphäre? (MAB). Sie sind Modellregion, die eine zukunftsfähige ökologisch orientierte, ökonomisch nachhaltige und sozial verträgliche Regionalentwicklung zu unterstützen. In Sachsen-Anhalt gibt es drei Großschutzgebiete, die nach den Kriterien der UNESCO für Biosphärenreservate entwickelt werden. Dazu zählen das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, der Naturpark Drömling und das Biosphärenreservat Mittelelbe. Das Biosphärenreservat Mittelelbe umfasst eine Fläche von rund 126.000 Hektar entlang von 303 Flusskilometern Elbe. Es ist Teil des länderübergreifenden und von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe. Das erstreckt sich über fünf Bundesländer und entlang von über 400 Kilometer Elbeflusslauf. Es hat eine Größe von ca. 380.000 Hektar. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
§ 1 (1) Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt wird das Befahren der Bundeswasserstraßen mit Wasserfahrzeugen, Sportfahrzeugen oder Wassersportgeräten und der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen in dem Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft vom 12. September 1990 ( GBl. Sonderdruck Nummer 1466), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe a der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 ( BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, Nationalpark "Jasmund" gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Jasmund vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nummer 1467), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe b der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, Biosphärenreservat "Südost-Rügen", Schutzzonen I und II, gemäß der Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" vom 12. September 1990 (GBl. Sonderdruck Nummer 1471), die nach Artikel 3 Kapitel XII Nummer 30 Buchstabe f der Vereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18. September 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II Seite 885, 1239) mit den dort genannten Maßgaben fortgilt, nach dieser Verordnung geregelt. (2) Die Grenzen der Nationalparke nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 und des Biosphärenreservats "Südost Rügen" nach Absatz 1 Nummer 3 auf den Bundeswasserstraßen mit den Schutzzonen I und II, die durch diese Gebiete führenden Fahrwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 1987 (BGBl. I Seite 1266), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 1994 (BGBl. I Seite 3744) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, die sonst von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die durchgehende Schifffahrt aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs festgelegten und bekannt gemachten Wasserflächen oder die direkten, nicht durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten Zufahrtswege zu oder von den Häfen oder, soweit darstellbar, den genehmigten Anlegestellen oder genehmigten Liegeplätzen sowie die in dieser Verordnung genannten besonderen Schutzgebiete der Boddengewässer (§ 4) sind aus den amtlichen Seekarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in ihrer jeweils gültigen Fassung ersichtlich. Die amtlichen Seekarten können bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern des Bundes für den Küstenbereich von Mecklenburg-Vorpommern während der Dienstzeiten eingesehen und von den Vertriebs- und Auslieferungsstellen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, bezogen werden. Kartenausschnitte über die Nationalparke und das Biosphärenreservat "Südost-Rügen" mit den Schutzzonen I und II und den darin liegenden besonderen Schutzgebieten (§ 4) sind aus der Anlage I zu ersehen. Stand: 04. Juni 2016
§ 2 (1) Das Befahren der Bundeswasserstraßen in den Nationalparken und den Schutzzonen I und II des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" mit den in § 1 Absatz 1 genannten Fahrzeugen oder Wassersportgeräten ist unter Beachtung der für die Verkehrsteilnehmer in Absatz 2 festgelegten Verhaltensgrundsätze gestattet, soweit dies in den §§ 3 bis 6 nicht untersagt oder soweit bei Untersagung eine Befreiung nach § 7 gewährt worden ist. (2) Die Verkehrsteilnehmer haben sich auf den Bundeswasserstraßen in den Nationalparken und den Schutzzonen I und II des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" so zu verhalten, dass die Tier- und Pflanzenwelt nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, gestört wird. Stand: 10. Juli 1997
§ 3 (1) Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I und II der Nationalparke oder des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" mit Luftkissenfahrzeugen oder Wassermotorrädern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung zu befahren oder auf ihnen Wasserskisport oder Parasailing zu betreiben. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Betrieb von weiteren Wassersportgeräten verbieten, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes dieser Verordnung notwendig ist. Der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen ist in den Schutzzonen I sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten der Schutzzonen II nicht gestattet. (2) Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I mit Segelsurfbrettern zu befahren. Es ist ferner untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen II innerhalb eines Abstandes von 200 m zu den wasserseitigen Schilfkanten im Uferbereich sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten mit Segelsurfbrettern zu befahren. Die direkten Zugangswege für Surfer auf den Bundeswasserstraßen zu oder von den von den zuständigen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Start- und Anlandeplätzen am Ufer sind von dem Befahrensverbot nach Satz 2 ausgenommen. § 31 Absatz 3 und 4 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt entsprechend. (3) Führer von Fahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, dürfen auf den Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I und II der Nationalparke oder des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" auf den durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten Fahrwassern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung eine Geschwindigkeit von 12 kn (kn = Knoten, 1 Knoten = 1,852 km/h ) durch das Wasser und außerhalb dieser Fahrwasser eine Geschwindigkeit von 8 kn durch das Wasser nicht überschreiten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Mit diesen Fahrzeugen darf auf den Bundeswasserstraßen in dem Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" nördlich der Tonnen 5 und 6 des Hiddensee Fahrwassers und nördlich der Tonnen 10 und 11 des Stralsunder Nordfahrwassers eine Geschwindigkeit von 16 kn nicht überschritten werden. Die Zulässigkeit der Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bleibt unberührt. (4) Für Fahrzeuge, die vor Erlass dieser Verordnung mit Genehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Fährverkehr auf den Boddengewässern des Nationalparks "Vorpommersche Boddenlandschaft" eingesetzt worden sind, gelten bei der Durchführung dieses Fährverkehrs die Geschwindigkeitsregelungen nach Absatz 3 für das Befahren der genannten Boddengewässer nicht. Dies gilt auch für Ersatzfahrzeuge. Eine Geschwindigkeit von 23 kn durch das Wasser darf mit diesen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Stand: 04. Juni 2016
§ 8 (1) Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für Wasserfahrzeuge des Bundes oder des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Durchführung notwendiger Dienstfahrten sowie Wasserfahrzeuge, die im dienstlichen Auftrag des Bundes oder des Landes fahren, Wasserfahrzeuge zur Überwachung und Reparatur von Rohrleitungen und Kabeln nach rechtzeitiger Anmeldung bei der örtlich zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde, Rettungsfahrzeuge im Einsatz, Wasserfahrzeuge, die im Auftrag des Bundes oder des Landes Mecklenburg-Vorpommern Forschungsfahrten in den Nationalparken oder den Schutzzonen I und II des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" durchführen, Wasserfahrzeuge bei der rechtmäßigen Ausübung der gewerbsmäßigen Fischerei sowie Fahrzeuge im Sinne des § 1 Absatz 1, die sich in Not oder sonst unmittelbar drohender Gefahr befinden oder Nothilfe leisten. (2) § 3 Absatz 3 gilt nicht für Wasserfahrzeuge nach Absatz 1 Nummer 1, 3 und 6. Stand: 10. Juli 1997