Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Die Metropolregion Hamburg hat die Begleitung großer Infrastrukturprojekte in ihrem Strategischen Handlungsrahmen innerhalb des Handlungsfeldes Infrastruktur und Mobilität zu einem zentralen Projektschwerpunkt erklärt. Aufgrund der immer stärkeren globalen wirtschaftlichen Verflechtungen und einer Zunahme intra- und interregionaler Verkehre steht die Metropolregion Hamburg in diesem Bereich vor großen Herausforderungen. Hauptbetroffen sind dabei die Bereiche Schiene, Straße und Wasserstraßen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Metropolregion Hamburg unter: <a href="http://metropolregion.hamburg.de/mobilitaet/4078762/verkehrsprojekte-metropolregion/"
Das Land Berlin hat mit Deutschlands erstem Mobilitätsgesetz die Weichen für die Zukunft gestellt: Dank mehr Bus- und Bahnangeboten, geschützten Radstreifen und verkehrsberuhigten Kiezen können immer mehr Menschen in Berlin klimafreundlich unterwegs sein. Zur Mobilitätswende gehören aber auch neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese Neue Mobilität mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Sie sind klein, gelb – und kein Mensch sitzt am Steuer: Drei selbstfahrende Elektro-Busse der BVG sind seit Sommer 2020 in Berlin-Reinickendorf unterwegs. „Shuttles & Co“ nennt sich das Pilotprojekt, das das Land Berlin gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft initiiert hat. Die Minibusse sind mit Sensoren ausgestattet, eine künstliche Intelligenz verarbeitet die Daten, um im richtigen Moment zu lenken, zu beschleunigen oder abzubremsen. Intelligente, selbstfahrende Automobile scannen nicht nur ihre Umwelt, sondern kommunizieren auch mit ihr. Das Zauberwort heißt „vernetzte Mobilität“: Smarte Fahrzeuge können Kontakt mit Ampeln aufnehmen, um die optimale Reisegeschwindigkeit für grüne Wellen zu berechnen oder sich mit anderen intelligenten Fahrzeugen über Staus und Glatteis austauschen. Mit einem Pilotprojekt im Forschungs- und Industriepark „Urban Tech Republic“ entwickelt das Land Berlin auch diese Technologie weiter. Pilotprojekt „Shuttles & Co“ Pilotprojekt in der „Urban Tech Republic“ “Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Shared Mobility. Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, einen individuellen Mobilitätsmix immer wieder aufs Neue spontan zusammenzustellen und dabei zugleich Ressourcen zu schonen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. So wird klimafreundliche und bezahlbare Mobilität auch dort sichergestellt, wo kommerzielle Anbieter nicht vertreten sind, weil sich ein rein gewinnorientierter Betrieb nicht lohnen würde. Lastenräder lassen sich in Berlin sogar ganz kostenlos ausleihen: Die Initiative „fLotte Berlin“ des ADFC stellt inzwischen mehr als 170 Lastenräder in allen Berliner Bezirken bereit, mehr als die Hälfte haben der Senat und die Bezirksämter beigesteuert. Geteilte Mobilität in Berlin Fahrradleihsystem nextbike fLotte Berlin Elektromobilität ist eine wichtige Säule der klimafreundlichen Verkehrswende, um den motorisierten Individualverkehr, der noch notwendig ist, nachhaltig zu ermöglichen. Bereits heute zeichnet sich ab: Der fossile Verbrennungsmotor ist ein Auslaufmodell. Berlin hat deshalb die Weichen für das Zeitalter der Elektromobilität gestellt. In allen Bezirken lässt das Land Berlin die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dabei setzt Berlin vor allem auf Schnellladesäulen, an denen sich mehrere Autos gleichzeitig aufladen lassen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Raum. Auch die Elektrifizierung der ÖPNV-Busse treibt das Land Berlin voran. Bereits heute sind rund 130 Busse der BVG elektrisch unterwegs, bis 2030 wird es die gesamte Busflotte sein. Mit der Umstellung auf E-Busse schließt Berlin eine der letzten Lücken bei der Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs, schließlich sind S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen seit jeher emissionsfrei unterwegs. Ausbau der Ladeinfrastruktur Elektrifizierung des ÖPNV Wer Berlin klimafreundlicher und lebenswerter gestalten will, muss sich auch um das Parken kümmern. Bis zu 30 Prozent des Autoverkehrs entsteht allein durch die Suche nach Parkplätzen. Zugleich belegen parkende Autos viel öffentlichen Raum, der auch für Parks, Grünanlagen oder Radspuren genutzt werden könnte. Deswegen gehört auch eine innovative Parkraumbewirtschaftung zur Neuen Mobilität. Das Land Berlin unternimmt viel, um Parken effizienter, platzsparender und umweltverträglicher zu machen und den öffentlichen Raum fairer aufzuteilen. Parkraumbewirtschaftung in Berlin Es gibt noch viele weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, an denen das Land Berlin mitwirkt. Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Der Bebauungsplan Groß Flottbek 13 für den in der Anlage durch eine graue Linie umgrenzten Geltungsbereich von der Schnellbahn zwischen Dürerstraße / Ebertallee und Trübnerweg / Baurstraße bis zum Osdorfer Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dürerstraße ¿ Ebertallee ¿ Osdorfer Weg ¿ Baurstraße¿ Adickesstraße ¿ Trübnerweg ¿ Südgrenze des Flurstücks 179, Ostgrenzen der Flurstücke 3187, 187 bis 193, 2551, 214 (Rosen- hagenstraße) und 194, Südgrenzen der Flurstücke 194 bis197, 2594, 3109, 3108, 3106, 2593, 199 bis 206, 209 bis 213 der Gemarkung Bahrenfeld ¿ Reventlowstraße ¿ Beselerplatz.
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 37 für den Geltungsbereich zwischen Bahngelände, Alte Wöhr, Rübenkamp, Nordgrenze des Flurstücks 5774 der Gemarkung Barmbek, Hardorffsweg und Hellbrookstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 3306 (S-Bahn) der Gemarkung Barmbek - Alte Wöhr - Rübenkamp - Nordgrenze des Flurstücks 5774 der Gemarkung Barmbek - Fuhlsbüttler Straße - Hardorffsweg - Hellbrookstraße.
Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021
Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.
Einladende barrierefreie Fußwege tragen zur Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) bei. Studien der Norwegian University of Science and Technology zeigen u.a., dass 70 % der Eindrücke eines ÖV-Weges auf den dazugehörigen Fußwegetappen von oder zur Haltestelle gesammelt werden. Eine attraktive Fußverkehrsinfrastruktur motiviert Menschen dazu, bis zu 70% längere Wege zur Haltestelle in Kauf zu nehmen. Diese Erkenntnisse sind aber noch nicht in der Breite der Akteurslandschaft des ÖV in Deutschland realisiert bzw. berücksichtigt worden. In 3-5 möglichst heterogenen Kommunen bzw. Quartieren sollen deshalb in diesem Projekt Erhebungen zur Attraktivität von Fußverkehrsinfrastruktur auf Zu- und Abwegen zu Haltestellen durchgeführt werden. Überdies sollen eine Reihe von Expert*innen befragt werden. Die Ergebnisse werden mit der ÖV-Akteurslandschaft diskutiert, auf der Basis bereits vorliegender Erkenntnisse weiterentwickelt (Infografiken, Veröffentlichungen etc.) und den Entscheidungsträger*innen in Kommunen und Ländern vorgestellt. Die entscheidenden Hebel, die der Bund für die Umsetzung besitzt, sollen dabei ebenfalls dargestellt werden. Das Vorhaben soll Ergebnisse EU-weit und international präsentieren und diskutieren.
Die Daten enthalten stellen die zusammengefassten Haltestellenpunkte in Niedersachsen und Bremen dar. Dabei handelt es sich um die Bushaltestellen, die U-Bahn-Haltestellen, Straßenbahn- und Zughaltestellen.
Am morgigen Donnerstag (17. Juli 2025) tritt die vom Berliner Senat beschlossene Rechtsverordnung in Kraft, mit der das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr im Land Berlin verboten wird. Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter den dort genannten Voraussetzungen zu verbieten. Zu den bereits bestehenden Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz wird im Land Berlin künftig ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in den Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Ziel ist, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen – besonders in Bahnen und auf Bahnhöfen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind. Dazu soll das Risiko von Angriffen mit Waffen oder Messern verringert und so Fahrgäste geschützt werden. Das berlinweite Waffen- und Messerverbot umfasst die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Auch Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und beidseitig begrenzte Zugänge sind von der Verordnung erfasst. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem wichtigen Thema nun schnell den rechtlichen Rahmen gesetzt zu haben. Mein Dank richtet sich insbesondere auch an die Verkehrsunternehmen unserer Stadt sowie die Bundespolizei und die Innenverwaltung. Alle Kundinnen und Kunden der BVG und anderer Unternehmen im VBB sollten sich nicht scheuen, die Kolleginnen und Kollegen der genannten Unternehmen auch direkt anzusprechen, wenn sie Hilfe benötigen.“ Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Für Fälle eines berechtigten Interesses sind in der Rechtsverordnung Ausnahmen formuliert, zum Beispiel für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden sowie für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte. Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden. Zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots ist die Polizei Berlin berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen. Über die neuen Regelungen werden die Fahrgäste in den kommenden Tagen auf vielfältige Weise informiert – unter anderem über digitale Anzeigen in Bahnhöfen und an Haltestellen.
Ausführungsphase Der Schwedter Steg befindet sich im Ortsteil Prenzlauer Berg im Berliner Bezirk Pankow und überspannt als elf-feldrige Stahlbrücke die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn Berlin GmbH. Das Bauwerk wurde 1999 errichtet und stellt als Fuß- und Radwegbrücke eine wichtige lokale Wegeverbindung dar. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Fragen und Antworten Die Oberfläche des Schwedter Steges besteht aus einem reaktionsharzgebundenen Dünnbelag. Aufgrund natürlicher Alterserscheinungen und der starken Frequentierung des Bauwerkes durch den Fuß- und Radverkehr unterliegt dieser Belag einem erhöhten Verschleiß. Der Belag ist schadhaft und stellenweise vollständig abgenutzt, sodass die darunterliegende Brückenkonstruktion nicht mehr ausreichend vor Korrosion geschützt ist. Es könnten Gefahrenstellen infolge zu geringer Oberflächenrauigkeit entstehen. Zusätzlich sind Abplatzungen und Rissbildungen im Bereich der Brückenabläufe vorhanden. Gegenstand der vorgesehenen Maßnahme ist der vollständige Austausch des vorhandenen Dünnbelages durch ein neues Dünnschichtbelagssystem. Hierbei wird unter anderem die Schichtdicke des Dünnbelages von ca. 6 mm auf 10 mm erhöht. Voraussichtliche Bauzeit: März 2025 bis Mitte August 2025 Für die Dauer der Baumaßnahme wird der Schwedter Steg vollständig für den Verkehr gesperrt. Der Dünnschichtbelag wird durch Meißelarbeiten abgetragen. Hierdurch kann auf eine vollständige Einhausung des Bauwerks verzichtet werden. Die darunterliegende Grundierung wird mittels eines Kugelstrahl-Verfahrens entfernt. Dies erfolgt unter partieller Einhausung. Im Anschluss daran wird ein neuer zweilagiger Dünnschichtbelag aufgetragen. Die Erneuerung des Dünnschichtbelages erfolgt unter Vollsperrung der Brücke. Dem Fuß- und Radverkehr wird empfohlen, die untenstehend ausgewiesene Umleitungsstrecke zu nutzen. Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 500.000 €
Origin | Count |
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Bund | 131 |
Land | 192 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 65 |
Förderprogramm | 59 |
Kartendienst | 2 |
Text | 114 |
Umweltprüfung | 59 |
unbekannt | 23 |
License | Count |
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geschlossen | 164 |
offen | 153 |
unbekannt | 5 |
Language | Count |
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Deutsch | 322 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
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Archiv | 68 |
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 37 |
Keine | 112 |
Webdienst | 12 |
Webseite | 197 |
Topic | Count |
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Boden | 69 |
Lebewesen und Lebensräume | 176 |
Luft | 322 |
Mensch und Umwelt | 322 |
Wasser | 110 |
Weitere | 309 |