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Metabolismus von 3,4-Benzpyren in der Saeugerlunge und dessen Beeinflussung durch andere luftverunreinigende Schadstoffe

Das Projekt "Metabolismus von 3,4-Benzpyren in der Saeugerlunge und dessen Beeinflussung durch andere luftverunreinigende Schadstoffe" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Düsseldorf, Medizinisches Institut für Umwelthygiene.Beeinflussung der Abbauwege von Kanzerogenen durch andere Schadstoffe der Aussenluft.

Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring

Das Projekt "Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin, Institut Futur.

Identifizierung und Quantifizierung der Antibiotikaresistenzgen-Hintergrundbelastung von Abwasser und Oberflächengewässern in Österreich (MARGINS-II)

Das Projekt "Identifizierung und Quantifizierung der Antibiotikaresistenzgen-Hintergrundbelastung von Abwasser und Oberflächengewässern in Österreich (MARGINS-II)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus / Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz / Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) / Technische Universität Wien. Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt soll die Hintergrundbelastung von Abwässern und Oberflächengewässern mit Antibiotika resistenten Bakterien (ARBs) und Antibiotikaresistenzgenen (ARGs) ermittelt werden. Für Österreich liegen diesbezüglich zwar vereinzelte Untersuchungen aus Stichproben bzw. einzelnen Kläranlagen vor, jedoch keine systematisch erhobenen Daten vor, welche unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: - Untersuchung repräsentativer Stellen (Oberflächengewässer & Kläranlagen) - Untersuchung eines Belastungsgradienten (z.B. Referenzstellen vrs. Überblicksmessstellen) - Berücksichtigung einer zeitlichen Dynamik (Fluktuation im Jahresverlauf) - Auswahl der Stellen bezüglich Verknüpfbarkeit mit thematisch anders gelagerten Untersuchungen (z.B. organische Spurenstoffe inkl. Antibiotikakonzentrationen) Das angestrebte Untersuchungsprogramm soll primär eine Ersterhebung der Situation für Österreich darstellen und steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR). Im Detail werden folgende Projektziele verfolgt: 1. Charakterisierung der Antibiotikaresistenzgenbelastung von gereinigten Abwässern und Oberflächengewässern (Bestimmung des Status-quo; qualitatives Screening). 2. Quantifizierung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den getesteten Umweltkompartimenten (Status-quo; ARG-spezifische Quantifizierung). 3. Evidenzbasierte Identifikation von Ökosystemen, die ein hohes Risiko für die Verbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs darstellen (Risikobewertungselement). 4. Überlegungen zur Identifizierung von Critical Control Points und Strategien zur Minimierung der Ausbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den Umwelthabitaten zur Unterstützung eines Risikomanagements in Österreich. Weitere Details sind der Anlage 'MARGINS-II' zu entnehmen. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Antibiotika-resistente Infektionserreger verursachen in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft schwere finanzielle Schäden. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die durch Übertragung von Umweltresistenzen verursachten Schäden in der Humanmedizin und im Bereich Öffentliche Gesundheit immens. Ohne Eindämmung der Ausbereitung von Resistenzen werden im Jahr 2050 10 Millionen Todesfälle prognostiziert, die direkt oder indirekt auf AR zurückzuführen sind. Abgesehen vom persönlichen Leid und den massiven national zu tragenden Kosten für das Öffentliche Gesundheitssystem wird für diesen Zeitraum ein weltwirtschaftlicher Gesamtschaden von bis zu 100 Trillionen Dollar erwartet. Koordinierte Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der gegenwärtig kursierenden Antibiotikaresistenzgen-Seuche auf nationaler sowie internationaler Ebene sind daher unabdingbar. (Text gekürzt)

Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36-HafenCity 4 Hamburg

Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 für das Gebiet am Kaiserhöft, dem westlichen Teil der Landzunge zwischen Sandtor- und Grasbrookhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Kaiserkai - über die Flurstücke 1977 (alt: 1900), 1772 (Grasbrookhafen), 1619 (Schiffbauer Hafen), 1740 und 1713 (Sandtorhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd.

Kompensationsflächenkataster Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.

Bebauungsplan HafenCity 7 Hamburg

Gebiet der Landzunge zwischen Grasbrookhafen und Norderelbe und östlich der Landzunge bis zur San-Francisco-Straße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2377 (alt: 1963 - Strandhöft und Hübener-kai), über das Flurstück 6596 (alt: 2021 - Marco-Polo-Terrassen), Ostgrenzen der Flurstücke 6596 und 2377, Nordgrenzen der Flurstücke 2068 und 2371 (alt: 1963 - Hübenerstraße), über die Flurstücke 2371 und 2375 (alt: 1963), Ostgrenze des Flurstücks 2375, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 2374 (alt: 1963), Südgrenze des Flurstücks 2373 (alt: 1963), über das Flurstück 2376 (alt: 1963), Südgrenzen der Flurstücke 2376 und 2377 der Gemarkung Altstadt-Süd.

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Lärmaktionsplanentwürfe 4. Stufe

letzte Aktualisierung: 10.04 .2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die abgeschlossenen und inkraftgetretenen Lärmaktionspläne Stufe 4 der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionspläne zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig

Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg

Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Agricultural And Aquaculture Facilities / Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-AF-TIERE) Tierhaltungsanlagen nach BImSchG in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-AF-TIERE) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Tierhaltungsanlagen aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Die Angaben zu den Anlagen enthalten jeweils den Standort und die genehmigte Leistung. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.

Ben­zo(a)py­ren - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins

Der Datensatz "Ben­zo(a)py­ren - Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für Ben­zo(a)py­ren die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. In der Karte werden regional noch als typisch einzuschätzende Arsengehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.

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