Liebe Leserin, lieber Leser, die Luft muss endlich in allen deutschen Städten so gut werden, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert der EU eingehalten wird. Denn die zu hohen Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Gesundheitsproblem. Was die Beschlüsse des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017 dazu beitragen können, hat das UBA genauer unter die Lupe genommen – das Ergebnis lesen Sie hier in unserer aktuellen Newsletterausgabe. Auch um andere drängende Aufgaben geht es in „UBA aktuell“, zum Beispiel um Ressourcenschonung, die Reduzierung „besonders besorgniserregender Stoffe“ in Verbraucherprodukten und natürlich um den Klimaschutz. Was die Menschheit in Sachen globale Umweltprobleme erreichen kann, wenn Staaten entschlossen gemeinsam vorgehen, zeigt unser neues Hintergrundpapier zum Montrealer Protokoll. Vor 30 Jahren unterzeichnet, wurde es zu einer wahren Erfolgsgeschichte: Alle 197 Staaten der Vereinten Nationen traten ihm bei und sorgten mit dem Ausstieg aus den FCKW dafür, dass sich die Ozonschicht, die uns vor schädlichen UV-Strahlen schützt, wieder erholt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Diesel-Pkw: Software-Updates reichen nicht aus für saubere Luft In Städten ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für Stickstoffdioxid. Quelle: Stefan Redel / Fotolia.com Zwischen 15 und 25 Prozent weniger Stickoxide werden Diesel-Pkw der Schadstoffklassen EU 5 und 6 ausstoßen, wenn sie mit einem Software-Update versehen werden – so Schätzungen des UBA zu den Beschlüssen des Diesel-Gipfels vom 2. August 2017. Ein erster, aber noch nicht ausreichender Schritt, wenn man das schlechte Ausgangsniveau der Fahrzeuge bedenkt: Ein Euro-5-Diesel-Pkw stößt heute im Schnitt 906 Milligramm Stickoxide pro Kilometer aus und läge nach einem Software-Update mit 25 Prozent Minderung bei etwa 680 Milligramm – und damit auf dem Niveau eines Euro-4-Diesel-Pkw und immer noch fast viermal über dem Euro-5-Grenzwert. Die Software-Updates können die Stickoxid-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte in Deutschland nach UBA-Schätzung nur um drei bis sieben Prozent senken. Auch die von Autoherstellern zurzeit angebotene Umtauschprämie für Dieselfahrzeuge verspricht nur eine geringe Verbesserung unserer Atemluft. Denn auch die neuen Diesel der Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c stoßen mit 507 Milligramm pro Kilometer im realen Fahrbetrieb durchschnittlich mehr als sechsmal mehr Stickoxide aus, als erlaubt. In der Praxis könnte die Luft sogar noch schlechter werden. Denn die Prämie belohnt auch den Umtausch gegen einen noch schmutzigeren Diesel als das Altfahrzeug, etwa, wenn ein Kleinwagen gegen einen SUV mit hohem Spritverbrauch getauscht wird. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Für fast 70 deutsche Städte reichen die Maßnahmen voraussichtlich nicht aus, um die Atemluft unter den Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid im Jahresmittel zu senken. Nur in rund 20 Städten, die derzeit knapp über dem Grenzwert liegen, werden die Beschlüsse des Diesel-Gipfels dazu führen, die seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte endlich einzuhalten.“ Damit sind weitere Maßnahmen notwendig, um Fahrverbote in Innenstädten zu vermeiden: Neben einer Prämie, die nur den Umtausch gegen auf der Straße wirklich saubere Fahrzeuge fördert, sieht das UBA Hardware-Nachrüstungen als weitere wichtige Maßnahme für saubere Luft in Innenstädten an: Bei der Hardware-Lösung handelt es sich um so genannte SCR-Katalysatoren mit Harnstoff (AdBlue), die nachträglich in Diesel-Pkw eingebaut werden. Wie viele Fahrzeuge aber tatsächlich nachrüstbar sind, klärt aktuell eine beim Diesel-Gipfel beschlossene Expertengruppe unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums. Software macht Diesel kaum sauberer Die Autohersteller wollen den Stickoxid-Ausstoß mit einer Nachrüstung der Elektronik verringern. Doch das wird nicht reichen, mahnt das Umweltbundesamt. Artikel in der Süddeutschen Zeitung zu den UBA-Schätzungen (23.08.2017) Klima-Bilanz Jeder kann dazu beitragen, die Erderwärmung zu stoppen. Nur wie viel machen Fleisch- und Autoverzicht tatsächlich in der Treibhausgas-Bilanz aus? Spiegel Online informiert (13.08.2017) Schadstoffe in Innenräumen Die EU plant, Kennzeichnungen für Lacke und Fußböden aufzuweichen. UBA-Experte Dr. Wolfgang Plehn in Bayern 2, Sendung "IQ - Wissenschaft und Forschung" (27.07.2017) … das UBA-Lärmlabor? Blick ins UBA-Lärmlabor mit Spezial-Mikrofonen Quelle: Steffen Körper / UBA Lärm stört und kann auf Dauer krank machen. Aber was ist Lärm, und wie wird er ermittelt und beurteilt? Das UBA verfügt in seinem Dienstgebäude in Dessau-Roßlau über einen Freifeld-Schallmessraum. Darin können Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Hierdurch erkennen wir, aus welchen Frequenzen ein Geräusch besteht, oder wie sich der Schall ausbreitet. Im „Lärmlabor“ werden beispielsweise folgende Fragestellungen untersucht: Wie sollen Geräusche von Haushalts- und Gartengeräten gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Genügen die bekannten Messgrößen und -verfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen? Mit den Ergebnissen werden die bestehenden Vorschriften zum Schutz der Menschen gegen Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ leiten wir Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte ab. Darüber hinaus können wir – angedacht sind etwa Hörbeispiele für den Schulunterricht – mit Hilfe des Lärmlabors demonstrieren, wie laut Geräusche wahrgenommen werden. Beispielsweise wird ein Computer mit 30 Dezibel nur etwa halb so laut empfunden wie einer mit Bildprojektor mit 40 Dezibel – das können wir im „Lärmlabor“ am eigenen Ohr erfahren.
Das Projekt "Mercury oxidation activity of used SCR-DeNOx catalysts of a coal-fired power plant" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Magdeburg, Institut für Apparate- und Umwelttechnik, Professur für Umweltschutztechnik durchgeführt. The Hg-oxidation activity of catalyst samples from the four levels of a SCR-DeNOx plant operated in a coal-fired power plant was to be determined. The activity was to be evaluated under DeNOx-inactive operation condition (NH3/NO =0) in the absence and presence of SO2 and under DeNOx-active condition (NH3/NO =0.9) in the absence of SO2. The activity data are part of the catalyst management strategy of the DeNOx plant for the next two operation years.
Die Stadtwerke Duisburg AG hat mit Datum vom 21.12.2022, zuletzt ergänzt am 30.08.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Heizwerks Mitte durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotorenkraftwerks "Mitte BHKW 3" am Standort Duisburg, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: Errichtung und Betrieb von zwei Erdgasbefeuerten BHKW-Modulen mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 20,4 MW (jeweils 10,2 MW FWL pro Modul) mit Oxidationskatalysator und SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion) und Harnstoffeindüsung Errichtung eines 61,5 m hohen Kamins in Stahlbauweise mit zwei Innenzügen
Das Projekt "Nachrüstung eines SCRT-Systems auf dem Fahrgastschiff 'Jan von Werth' der Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt AG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. In dem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beauftragten Demonstrationsvorhaben wurde das Fahrgastschiff Jan von Werth für die Nachrüstung mit einem SCRT-Abgasnachbehandlungssystem der Firma TEHAG Deutschland ausgewählt. Die Anlage wurde Ende Juli/Anfang August 2012 dem linken, backbord seitigen der beiden Antriebsmotoren nachgeschaltet. Das SCRT-System besteht aus einem passiv regenerierenden geschlossenen CWF Rußpartikelfilter (2 Filterpatronen) und einem SCR-Katalysator mit einer steuerbaren Dosiereinrichtung für die wässrige Harnstofflösung AdBlue® zur Reduktion der NOX-Emissionen. Die zentrale Aufgabe des technischen Dienstes TÜV NORD Mobilität GmbH & CO. KG im Projekt besteht darin, durch -Messung der gasförmigen Schadstoffemissionen und -Messungen der Ruß- und Partikelemissionen die Wirksamkeit des Abgasnachbehandlungssystems unmittelbar nach dem Einbau (1. Messkampagne) und zum Ende des Projektzeitraumes (2. Messkampagne) zu überprüfen und zu beurteilen.
Das Projekt "Entstickung von Rauchgasen nach dem SCR-Verfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Technische Chemie durchgeführt.
Die BTB Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin plant, die Reste des ehemaligen Heizkraftwerks Rudow in der Jeanette-Wolff-Str. 11 in Berlin-Rudow zu einem Spitzenheizwerk umzubauen. Dazu soll ein BHKW-Modul mit 1,117 MW Feuerungswärmeleistung (FWL), ein Heißwasserkessel mit 10,287 MW FWL und eine Wärmepumpe neu errichtet werden Die Gesamt-FWL des geplanten Spitzenheizkraftwerkes beträgt damit zukünftig 11,404 MW. Als Brennstoff wird Erdgas eingesetzt. Die Energiezentrale befindet sich im Kellergeschoss des Bestandsgebäudes. Dort ist eine Wärmeüberträgerstation installiert, die das Wohngebiet Rudower Felder mit Wärme versorgt. Die Abgase von Kessel und BHKW werden zweizügig über einen der vorhandenen Kamine abgeleitet. Zur Reduzierung der Schadstoffe im Abgas des BHKW-Moduls wird das Abgassystem mit einem „Kombi-Katalysator“ ausgerüstet, welcher aus einem Oxidationskatalysator und einem SCR-System besteht. Das BHKW wird wärmegeführt und dient zur Grundlastsicherung des Wärmebedarfs. Der Heißwasserkessel deckt die Spitzenlasten der Fernwärmeversorgung ab. Die Wärmepumpe wird zur Effizienzsteigerung eingesetzt; sie nutzt die Kessel- und BHKW-Abwärme als Wärmequelle und erhöht dadurch die Kesselrücklauftemperatur. Zur Ableitung der Wärmeenergie vom Motor des BHKWs wird ein Gemischkühler auf dem Dach des Spitzenheizwerks installiert. Die Anlage fällt unter die Nr. 1.2.3.2, Spalte 2 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer standortbezogenen Vorprüfung zu unterziehen.
Die Firma Rothmoser GmbH & Co. KG, Am Urtelbach 4, 85567 Grafing, hat am 20.08.2020 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung des bestehenden Blockheizkraftwerkes (bestehend aus 2 Biomethanmotoren und 2 Biogasmotoren, 3 Feuerungskessel für den Einsatz von Erdgas oder Heizöl EL sowie eines Notstromaggregates im Dieselbetrieb) am Betriebsstandort mit der Fl.Nr. 535 der Gemarkung Grafing in der Stadt Grafing b. München beantragt. Bei dem antragsgegenständlichen Vorhaben handelt es sich um die Installation eines Verbrennungsmotors des Herstellers MTU, Fabrikat: 12V400GS, Typ: E3042Z6 Otto-Gasmotor, zum Einsatz von Biomethan (Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung) mit max. 1,052 MW Feuerungswärmeleistung als Ersatz für das Dieselnotstromaggregat mit 900 kW. Die Feuerungswärmeleistung der Anlagen zum Einsatz von Biomethan wird dann 2,177 MW, die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Gesamtanlage wird dann 4,077 MW betragen. Damit soll die Betriebsweise der „erweiterten Flexibilisierung“ der Verbrennungsmotorenanlage ermöglicht werden. Weiterhin ist eine Erneuerung der SCR-Reduktion (selektive katalytische Reduktion als Technik zur Reduktion von Stickoxiden in Abgasen) für den Bestands-Biomethanmotor 1 und die Nachrüstung eines SCR-Katalysators für den Bestands-Biomethanmotor 2 vorgesehen.
Die Firma KTW agrar GmbH & Co. KG, Groß Ziethener Weg 3 in 16766 Kremmen beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kremmen, Flur 10, Flurstück 442 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Kremmen werden im Wesentlichen die unbefristete Erhöhung der Rohgasproduktion von 2,212 Mio. Nm³/a auf 3,702 Mio. Nm³/a, die Ausrüstung des BHKW 3 mit einem SCR-System sowie die Errichtung und der Betrieb einer Notfackel beantragt. Auch die Inputstoffe sollen sich in Art, Menge und Zusammensetzung ändern. Die störfallrelevante Biogasmenge bleibt mit 26.662 kg bestehen. Das Transportaufkommen wird sich nicht erhöhen, da sich die tägliche Menge der zugeführten Stoffe nur unwesentlich ändert. Es werden energiereichere Stoffe in der Biogasanlage eingesetzt und somit mehr Rohbiogas erzeugt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A sowie der Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind die Veränderung von Bodeneigenschaften durch Austausch, Abtrag, Umlagern o. Verdichten, Verlust und Versiegelung des gewachsenen Bodens sowie ggf. Nährstoffeinträge. Da die Änderung im zentralen Teil der Biogasanlage stattfindet und dieser bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind Veränderungen des Wasserhaushaltes durch Bodenversiegelung und –verdichtung. Geplant ist im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Gewässerbenutzung. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt wie zuvor über Versickerung. Wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Motoröle können im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht ins Grundwasser gelangen (doppelwandige Lagerung und Aufstellung des Containers als Ölwanne). Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Das SPA-Gebiet SPA DE 7019 „Rhin-Havelluch“, das NSG „Kremmener Luch“ sowie das LSG „Nauen-Brieselang-Krämer“ befinden sich mit deutlich mehr als 1.000 m Abstand in ausreichend großer Entfernung. Beeinträchtigungen der Lebensräume und Habitate geschützter Arten sind daher auszuschließen. Zusätzliche lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, da die 3 BHKW flexibel deutlich länger betrieben werden sollen als zuvor. Sie werden jedoch zu keinem Zeitpunkt alle zugleich betrieben. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach der Änderung nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Zusätzliche betriebsbedingte Geruchsemissionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut den Ausführungen zu Geruchsimmissionen des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023, zuletzt geändert am 11.12.2023, ergeben die Berechnungen für das Vorhaben eine Einhaltung der Immissionswerte sowie eine Unterschreitung der Irrelevanz. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Gerüche sind daher nicht zu erwarten. Zusätzliche betriebsbedingte Ammoniak- und Stickstoffdepositionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut der Ammoniak- und Stickstoffdepositionsprognose des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023 werden diese aber keine erheblichen Auswirkungen haben. Die Untersuchung der Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition ergab ebenfalls eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben. Die in der Anlage 3 des Gutachtens dargestellten Isolinien bis zum Erreichen der irrelevanten Belastung von 0,3 kg N/ha*a zeigen, dass sich dieser Bereich ausschließlich auf dem Betriebsgelände befindet. Hier befinden sich keine geschützten Biotope. Somit können erhebliche Beeinträchtigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Das Projekt "Minderung von NOx-Emissionen in einer Drehofenanlage mittels SCR-Technologie + Messprogramm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SCHWENK Zement KG, Werk Karlstadt durchgeführt. Die Schwenk Zement KG plant an ihrem Standort Mergelstetten den Bau und den Betrieb einer großtechnischen High-Dust-SCR-Anlage zur katalytischen Minderung von NOx-Emissionen am Hauptkamin der Drehofenanlage. Die SCR-Technik (Selective Catalytic Reduction) ist in Kohlekraftwerken, Müllverbrennungs- und anderen Industrieanlagen schon seit längerem Stand der Technik. In der Zementindustrie ist dies u.a. aufgrund der hohen Staubgehalte und -eigenschaften sowie einer großen Unsicherheit bei der Katalysatorenstandzeit und der daraus resultierenden Kosten bisher nicht der Fall. Hier wird bisher in den meisten deutschen Werken - so auch in Mergelstetten - die SNCR-Technik (Selective Non-Catalytic Reduction) zur Minderung der NOx-Emissionen eingesetzt. Während bei der SNCR-Technik Temperaturen von 850-1050 Grad CC erforderlich sind, wird bei der SCR-Technik durch den Einsatz des Katalysators nur eine Reaktionstemperatur von 250-400 Grad CC benötigt und die Verweilzeit sinkt. Mit dem Einsatz der SCR-Technik soll bei einem 100 Prozent igem Ersatz der Primärbrennstoffe durch Sekundärbrennstoffe aus Abfällen der Emissionswert für Stickstoffoxide von 200 mg/m3 dauerhaft unterschritten werden. Damit wird gezeigt, dass der ab 31.12.2013 nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung für Neuanlagen einzuhaltende Grenzwert für Stickstoffoxide (200 mg/m3) auch bei Altanlagen erreicht und sogar unterschritten werden kann. Neben den NOx-Emissionen können auch die Ammoniak-Emissionen um mehr als 50 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus werden auch positive Auswirkungen auf andere Emissionen erwartet, z.B. organische Emissionen (TOC, Benzol). Begleitend ist ein umfangreiches Messprogramm vorgesehen, um den quantitativen Nachweis der Stickstoffoxidminderung zu erbringen und mögliche Stör- und Nebeneffekte zu erfassen. So soll u.a. die Funktionstüchtigkeit des Katalysators sowie Auswirkungen des Katalysatorbetriebs auf andere Emissionen untersucht werden. Im Rahmen des Vorhabens soll auch überprüft werden, ob die vorhandene SNCR-Technik Kosten senkend mit der SCR-Technik kombiniert werden kann. Damit wird die Vorrausetzung geschaffen Zementwerke, die bereits in SNCR-Technik investiert haben, für den Einsatz der SCR-Technik zu gewinnen.
Die Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die wesentliche Änderung des Gasmotoren-Heizkraftwerkes am Standort Oberaustraße 10b und 12, 83026 Rosenheim, Fl. Nrn. 2140/44 und 2140/59 der Gemarkung Rosenheim beantragt. Im Einzelnen sind insb. folgende Änderungen vorgesehen: - Errichtung und Betrieb der Gasmotorenanlage 7, im Wesentlichen bestehend aus einem Gasmagermotor mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 12 MW, Einrichtungen zur Abgasabführung wie Primärschalldämpfer mit integriertem SCR- und Oxidations-Katalysator, Abgaswärmetauscher, Sekundärschalldämpfer und einem Kamin mit einer Höhe von 32 m über Grund, Errichtung und Betrieb sonstiger zugehöriger technischer Anlagen, insb. Generator, Transformator, Mittelspannungsschaltanlage, Eigenbedarfstrafo, Wärmetau-scher, Kühleinrichtungen, Lüftungsanlagen, Tanks für Frischöl, Altöl und sonstige Stoffe, - Errichtung und Betrieb eines Elektrokessels mit einer elektrischen Leistung von 1,8 MW einschließlich Mittelspannungsschaltanlage, Gießharztrafo und sonstiger technischer Anlagen, - Anbau eines neuen Gebäudes an das Gebäude des bestehenden Gasmotoren-Heizkraftwerkes (Gasmotorenanlage 5) für die Aufstellung der Gasmotorenanlage 7 und des Elektrokessels sowie Aufstellung des neuen Schornsteins auf dem Dach des Anbaus, - Nachrüstung des bestehenden Gasmotors 5 mit einem SCR-Katalysator und sonstigen technischen Anlagen sowie Absenkung der Abgastemperatur am bestehenden Schornstein auf mindestens 65 °C mit einem neuen Abgaswärmetauscher zur thermischen Optimierung, - Reduzierung der Feuerungswärmeleistung des bestehenden Reserve- und Spitzenlast-Heizwerks (RSHW) von 10,75 MW auf 9,9 MW, - Erhöhung der Gesamt-Feuerungswärmeleistung am Standort durch die o.g. Maßnahmen von 19,8 MW auf 33,9 MW.
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