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Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen

Das Projekt "Ermittlung der Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von Handlungsempfehlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Statistisches Bundesamt durchgeführt. Gemäß Art. 9 Absatz 5 und 8 der Abfallrahmenrichtlinie i. V. m. dem delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 ist Deutschland ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtet, gegenüber der Kommission die jährlich anfallenden Lebensmittelabfallmengen zu berichten. Eine hinreichende Datengrundlage dazu fehlt bislang. Ziel des Projektes ist es daher, die fachlichen Grundlagen für das erste Berichtsjahr 2020 zu erarbeiten und dabei belastbare Anteile von Lebensmittelabfällen in den dafür in Frage kommenden Abfallschlüsselnummern abzuleiten. Erforderlich ist dafür eine umfassende Auswertung vorhandener Studien, Erhebungen und weiterer verfügbarer Quellen. Die Literaturauswertung soll insbesondere auch die im 2019 vom UBA in Auftrag gegebene Vergleichende Abfallsortieranalyse (VERAS) und die teilweise vorliegenden Ergebnisse der vom BMEL im Rahmen der Nationalen Strategie eingerichteten Dialogforen umfassen. Darauf gestützt ist der Bericht zur Erfüllung der Berichtspflicht nach den EU-Vorgaben in enger Abstimmung mit BMU/UBA zu erstellen und bis März 2022 fertigzustellen. Bis Ende 2022 sollen eventuelle Nachfragen der EU-Kommission bearbeitet sowie ein Abschlussbericht vorgelegt werden, der auch konkrete Hinweise für die weitere Ausgestaltung der Messung und Berichterstattung sowie Vorschläge für Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle enthält.

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