Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 bzw. 1:200.000 erstellt.
Jedes Stiftungsgebiet ist ein einzigartiger Lebensraum – mit eigenen Bedürfnissen, Herausforderungen und Möglichkeiten. Damit diese Naturschätze auch in Zukunft gesund und artenreich bleiben erstellen wir für fast jedes Gebiet einen individuellen Entwicklungsplan – den sogenannten Stiftungsland-Entwicklungsplan (SLEP). Ein SLEP ist wie ein Leitfaden für die Zukunft eines Naturgebietes. Er zeigt den Ist-Zustand auf – wie sieht das Gebiet heute aus? Er formuliert die Ziele: Was möchten wir dort in den nächsten Jahren erreichen? Und er skizziert die möglichen Maßnahmen: Wie könnten die Ziele erreicht werden? Hier werden die Ziele in der Zielebene 1 dargestellt. Weitere Informationen unter: https://www.stiftungsland.de/stiftungsland/ziele-und-massnahmenplanung-fuer-stiftungsgebiete/
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumstruktur enthalten. Die rechtsverbindlichen Karten Raumstruktur werden in der Regel in Maßstäben zwischen 1:300.000 und 1:450.000 erstellt. Eine Darstellung der Inhalte der Regionalpläne erfolgt in diesem Dienst nur im Maßstab kleiner 1:10.000.
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima enthalten.
WMS für die Geodaten, die der Zeichnerischen Darstellung des Landesentwicklungsplans 2010 des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde liegen. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
Dieser kostenfreie Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung aus den Daten der Landesentwicklungsplanung umgesetzte Daten bereit. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
Dieser kostenfreie Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bodennutzung aus den Daten der Landesentwicklungsplanung umgesetzte Daten bereit. Der Landesentwicklungsplan stellt ein Gesamtkonzept zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial ausgewogene Raum- und Siedlungsstruktur und koordiniert die Nutzungsansprüche an den Raum. Der Landesentwicklungsplan gibt als mittelfristige Vorgabe den Rahmen für die Fachplanungen vor. Es sind Ziele festgelegt, die für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt eine hohe Priorität aufweisen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2010 von der Landesregierung als Verordnung beschlossen. Die Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.02.2011 trat am 12.03.2011 in Kraft und löste damit das bisherige Gesetz über den Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt 1999 ab.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Klima für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" (LEP "Siedlung"), hat - ebenso wie der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" (LEP "Umwelt"), - die Aufgabe, die Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen siedlungsrelevanten Raumnutzungen unter Abwägung überörtlicher, raumrelevanter Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen -insbesondere demografische sowie ökonomische Strukturveränderungen - zu koordinieren und Vorsorge für einzelne Raumnutzungen und -funktionen zu treffen. Die Umsetzung der raumordnerischen Leitvorstellungen wird dabei von den übergeordneten Prinzipien der Gleichwertigkeit, der Nachhaltigkeit, der dezentralen Konzentration sowie der kompakten Siedlungsstruktur der kurzen Wege getragen. Zudem richten sich die raumordnerischen Leitvorstellungen an den Erfordernissen des demografischen Wandels sowie am Planungsprinzip des sog. "Gender Planning" aus. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", legt textliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das gesamte Landesgebiet fest, die die Siedlungsentwicklung unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben oder diese berühren. Diese textlich festgelegten Ziele und Grundsätze werden durch zeichnerische Festlegungen konkretisiert und veranschaulicht. Wesentliche Inhalte des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt "Siedlung", sind: - die Festlegung von Zentralen Orten unterschiedlicher Stufe. Durch die Festlegung von zentralen Orten soll die Versorgung der Bevölkerung mit einem ausgewogenen Warenangebot und sozialen, kulturellen und wirtschaftsbezogenen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie eines entsprechenden Wohnungsangebots im Sinne des dezentralen Konzentrationsprinzips auf kurzem Wege sichergestellt werden. - die Festlegung von raumordnerischen Siedlungsachsen. Die raumordnerische Achsenkonzeption stellt das Grundgerüst der Verflechtung der Siedlungsschwerpunkte (zentrale Orte) dar (punktaxiales Siedlungssystem). Durch die Festlegung in Verbindung mit den zentralen Orten unterschiedlicher Stufe soll die Siedlungstätigkeit auf die tragfähigen Siedlungskerne entlang der Verkehrsachsen konzentriert und so die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet und die Tragfähigkeit der öffentlichen Personennahverkehrssysteme (Bahn und Bus) erhöht werden. - die Festlegung von Raumkategorien. Durch die Festlegung von Raumkategorien soll den spezifischen Erfordernissen der unterschiedlich strukturierten Räume des Landes durch spezifische Zielsetzungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wird die Raumkategoriekonzeption durch Handlungsräume ergänzt, die die strukturraumtypischen Leitvorstellungen durch individuelle Entwicklungsziele verfeinern. - die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die Wohnsiedlungstätigkeit. Durch die schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die zentralen Orte und die Siedlungsachsen soll städtebaulichen Fehlentwicklungen vorgebeugt, der Freiraum mit seinen ökologischen Funktionen möglichst wenig beansprucht und der Verkehrsaufwand verringert werden. - die Festlegung von Zielgrößen für den Wohnungsbedarf. Damit wird den Gemeinden ein landesweit und siedlungsstrukturell ausgeglichenes und Ressourcen schonendes Potenzial an Wohnungen für eine eigenverantwortliche Kommunalentwicklung im Siedlungsbereich zur Verfügung gestellt. - die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die Ansiedlung, Erweiterung und Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", trägt mit dazu bei, dass in allen Landesteilen eine bedarfsorientierte Warenversorgung der Bevölkerung durch eine ausgewogene und breit gefächerte, nach Zentralörtlichkeit differenzierte Einzelhandelsstruktur sichergestellt wird. Die im Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", getroffenen raumordnerischen Festlegungen stellen das Ergebnis von Abwägungen zwischen überörtlich raumbedeutsamen Ansprüchen und langfristig gebotenen Erfordernissen aus Landessicht einerseits sowie der kommunalen Planungsträger und der sonstigen öffentlichen Planungsträger andererseits dar. Den Kommunen verbleibt ein ausreichender Spielraum, um eigenverantwortlich die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Siedlungs- und Versorgungsbedingungen gestalten zu können. Durch die Festlegung überörtlich relevanter Raumbelange auf Landesebene werden durch den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung" vom 4. Juli 2006, die planerischen Vorraussetzungen geschaffen, damit sich das Saarland unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und Konsolidierung der Infrastruktureinrichtungen einerseits und unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft andererseits zukunftsorientiert weiter entwickeln kann. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Siedlung", schafft damit die Rahmenbedingungen für einen Anpassungsprozess der Siedlungsstruktur des Landes zugunsten einer dauerhaft umweltverträglichen und nachhaltigen Siedlungsweise.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Europa | 1 |
| Land | 23 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 5 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 20 |
| Unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 28 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 1 |
| Keine | 4 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 14 |
| Lebewesen und Lebensräume | 22 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 28 |
| Wasser | 2 |
| Weitere | 28 |