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WFS ST ALKIS Vereinfacht

Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten GeoObjekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende GeoObjekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in dieser Produktspezifikation festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten. Maßstab: 1:1000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

Schulstammdaten und Schülerzahlen der Hamburger Schulen

Für jede Schule und ggf. ihre Zweigstellen werden dargestellt: - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition) - Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Funktionspostfach, Fax, Homepage) - Schulmerkmale (Schulnummer, Zweigstelle ja/nein, Schulform nach Haushaltskapitel, Erwachsenenbildung ja/nein, Telefonnummer der Schulaufsicht, zugehöriger ReBBZ-Standort) - Zahl der Schüler

Siedlungs- und Erholungsbereiche

Siedlungsbereiche sind Gebiete im Nationalpark Harz, die nicht in seiner Zuständigkeit liegen. Die Erholungsbereiche sind Nationalparkgebiet und grenzen direkt an die Siedlungsbereiche. Ausgewiesen sind die Erholungsbereiche Torfhaus (ca. 29 Hektar), Sonnenberg (ca. 33 Hektar), Oderbrück (ca. 7 Hektar) und Königskrug (ca. 6 Hektar).

ATKIS-DOP Sachsen-Anhalt

Digitale Orthophotos (ATKIS-DOP) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden.

ALKIS Adressen Hamburg

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält die ALKIS Adressen

ATKIS-Basis-DLM Sachsen-Anhalt

Die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Die Daten werden zweidimensional modelliert, sind maßstabsfrei und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Das Digitale Basis-LandschaftsModell (ATKIS-Basis-DLM) Sachsen-Anhalt bildet zusammen mit dem dazugehörigen Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Geotopographischen Landesaufnahme Sachsen-Anhalts. Der Umfang der im ATKIS-Basis-DLM in Sachsen-Anhalt geführten Objekte und Attributwerte wird im AAAA-ATKIS-LSA-Profil festgelegt. Aktualisierungen der Elemente des DLM werden in einem 3-Jahreszyklus eingearbeitet. Für ausgewählte Objekte erfolgt eine spitzenaktuelle Fortführung.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete)

FFH-Gebiete, Sites of Community Importance, Schutzgebiete gem. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Sozialräume Hamburg

Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirksämter zu den Sozialräumen beschrieben. Die Bezirke gliedern sich verwaltungstechnisch in Stadtteile, die im Zuge der Integrierten Sozialplanung (in der Regel*) in kleinere, übersichtlichere Einheiten – sogenannte Sozialräume unterteilt werden. Die Sozialräume setzen sich aus den statistischen Gebieten zusammen und werden in den Bezirken selbst festgelegt. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Lebensumstände, Lebensräume, Lebenswelten der Menschen und die sie umgebende Infrastruktur differenzierter erfassen zu können, um den Sozialplanern/-innen in den Bezirken so eine gezielte Planung in diesen besonderen Regionen zu ermöglichen. *Anm.: Das Bezirksamt HH-Nord arbeitet sozialräumlich regelhaft auf Stadtteilebene und erstellt kleinere Gebietszuschnitte anlass- bzw. bedarfsbezogen.

Verborgene Potenziale Innenstadt Hamburg

Der Datensatz enthält Informationen zu Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen des Programmpakets „Verborgene Potenziale – Für ein lebendiges und resilientes Hamburger Zentrum“ der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) bis Ende 2025 laufend umgesetzt werden: - Standorte der Pilotprojekte (noch nicht final) - Standorte der Prototypen Wohnen und Urbane Produktion - Standort der zentralen Anlaufstelle der Innenstadtkoordination Ziel des durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geförderten Projektes ist die Stärkung der Nutzungsvielfalt, um den Strukturwandel in der Innenstadt positiv zu unterstützen. In Form von Prototypen und Pilotprojekten werden neue Konzepte für die Zukunft der Hamburger Innenstadt entwickelt und modellhaft umgesetzt. Weiterführende Informationen zum Projekt sowie Veranstaltungshinweise finden Sie unter hamburg.de/verborgene-potenziale oder bei Instagram @hamburg.innenstadt

SP-Gebiete Hamburg

Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.

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