Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. PFC sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die REACH -Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des UBA beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer Stoff , der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist. Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der REACH-Verordnung ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.
Hormonell wirkende Chemikalie Octylphenol besonders besorgniserregend Mit Octylphenol wird erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen Wirkung in die europäische Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet, der zuständige Ausschuss der Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur hat ihn einstimmig bestätigt. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir forschen seit Jahren zu hormonellen Wirkungen von Stoffen und beraten über Bewertungskriterien. Mit dieser Entscheidung der Europäischen Union (EU) beginnen wir, hormonell wirkende Stoffe wegen dieser Eigenschaften zu regulieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“ Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der Stoff deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ - wie es die EU- REACH-Verordnung für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen. Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des UBA . Jochen Flasbarth: „Das UBA hat noch weitere besonders besorgniserregende Stoffe im Fokus. Mit der Bestätigung unseres Vorschlags ist der Weg frei, weitere hormonell wirksame Chemikalien zu regulieren.“ Die Entscheidung hat direkte Folgen für den Verbraucherschutz: „Auf Anfrage muss der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei Auskunft erteilen, ob ein Produkt diese oder eine andere besonders besorgniserregende Chemikalie enthält. Mit Ihren Anfragen signalisieren sie dem Handel, dass sie keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten wünschen.“, sagt Flasbarth. Welche Folgen hat das für andere Chemikalien, die nachweislich die Fortpflanzung und Entwicklung von Menschen und Tieren aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften stören können? Bei entsprechenden Nachweisen können diese Stoffe durch REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden. Erhält eine Chemikalie diesen Status, können weitere regulatorische Maßnahmen folgen, z.B. eine Zulassungspflicht. Alternativ können kritische Verwendungen oder der Import - auch als Bestandteil von Produkten - über eine Beschränkung verboten werden. Langfristig sollen besonders besorgniserregende Stoffe gänzlich aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Ein erster Schritt dorthin ist die Aufnahme in die „Kandidatenliste“ von REACH, wie soeben bei Octylphenol geschehen. Deutschland leistet mit diesem Vorschlag einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU-Kommissare für Umwelt, Janez Potočnik, und Unternehmen, Antonio Tajani, die Kandidatenliste bis Ende 2012 mit 136 besonders besorgniserregenden Chemikalien zu füllen. Mit der Entscheidung des Ausschusses tragen derzeit 73 Stoffe den Status „besonders besorgniserregend“, 19 davon auf deutsche Initiative.
Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der Stoff steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH , welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.
Amt empfiehlt ersten hormonell wirksamen Stoff für Bewertung nach EU-Chemikalienrecht Als erster EU-Mitgliedstaat hat Deutschland mit Octylphenol einen hormonell wirkenden Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert und seine Bewertung offiziell bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Octylphenol das Hormonsystem in Fischen beeinträchtigt und dadurch die Entwicklung und Fortpflanzung schädigt. Bereits minimale Konzentrationen von wenigen Millionstel Gramm reichen aus. Stimmen die anderen Mitgliedsstaaten im Dezember dem deutschen Vorschlag zu, gilt Octylphenol als „besonders besorgniserregender Stoff“ und wird in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Das ist der erste Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht oder Beschränkung. Octylphenol wird etwa bei der Herstellung von Farben, Beschichtungen, Klebstoffen oder Reifen eingesetzt. Das UBA hält es generell für erforderlich, hormonell wirkende Stoffe strenger zu regulieren. Die EU Chemikalienverordnung REACH macht dies möglich: Im Einzelfall können hormonell wirkende Stoffe als besonders besorgniserregend identifiziert werden. Damit werden sie genauso bewertet wie Stoffe, die Krebs erregen oder die Fortpflanzung schädigen. Doch bisher wurde dieses REACH Instrument noch nicht genutzt. “Wir dürfen nicht nur über die Bewertung hormonell wirkendender Stoffe diskutieren, sondern müssen handeln“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA geht mit der Identifizierung von Octylphenol hier einen ersten Schritt. Octylphenol (chemisch korrekt: 4-tert-Octylphenol) gehört zu den Alkylphenolen. Die bekannteste Chemikalie der Gruppe ist das ebenfalls hormonell wirkende Nonylphenol, dessen Ethoxylate jüngst in einer Greenpeace Studie in Textilien nachgewiesen wurden. Nonylphenol und seine Ethoxylate sind in der Europäischen Union in zahlreichen Verwendungen verboten. Octylphenol dagegen bisher nicht. Neben den oben genannten Verwendungen kommt eine Abwandlung der Chemikalie (Octylphenol-Ethoxylat) auch bei der Erdgasgewinnung durch Fracking zum Einsatz und wird zusammen mit Wasser unter hohem Druck in Gestein gepresst, um Erdgas freizusetzen. 45 Tage lang können Unternehmen, Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger nun den UBA-Vorschlag öffentlich kommentieren. Denn REACH ist ein Verfahren mit breiten Beteiligungsmöglichkeiten. Danach entscheidet der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA. Ist ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen, können Bürgerinnen und Bürger beim Handel kostenfrei erfragen, ob der Stoff in einem Produkt enthalten ist.
Verbraucher müssen über REACH-Kandidaten Auskunft erhalten Die REACH-Kandidatenliste umfasst jetzt 144 besonders besorgniserregende Chemikalien. Deutschland hatte auf Initiative des Umweltbundesamtes (UBA) die Aufnahme von sieben besonders umweltgefährlichen Chemikalien vorgeschlagen. Darunter ist die Perfluoroktansäure (PFOA), die sich oft in wetterfesten und wasserresistenten Textilien wiederfindet. Sie gilt seit langem als umweltschädlich. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Besonders besorgniserregende Chemikalien gehören nicht in die Umwelt und sollten auch in Verbraucherprodukten ersetzt werden. Durch die Aufnahme eines Stoffes in die REACH-Kandidatenliste erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher besondere Auskunftsrechte, von denen sie auch Gebrauch machen sollten.“ Am einfachsten geht das mit der Online-Anfrage unter www.reach-info.de. Insgesamt sind nun fast 12.000 Chemikalien in der EU registriert. Ein Großteil der Registrierungen stammt aus Deutschland. Die EU-Mitgliedstaaten bestätigten den gemeinsamen Vorschlag aus Deutschland und Norwegen, Perfluoroktansäure und das Salz dieser Säure (APFO) in die REACH -Kandidatenliste aufzunehmen. PFOA ist ein wichtiger Vertreter der per- und polyfluorierten Chemikalien, den PFC . Diese kommt unter anderem in imprägnierten Textilien wie Outdoorjacken, Teppichen oder Möbelbezügen vor, die wasser-, schmutz- und fettabweisend sind. Die Chemikalie kann sich in Nahrungsketten anreichern und wird regelmäßig im menschlichen Blut nachgewiesen. In der Umwelt ist der Stoff so stabil, dass er sich weltweit, auch in der Tiefsee und der Arktis wiederfindet, zum Beispiel in Eisbären, Robben und Seevögeln. Ebenfalls auf UBA -Vorschlag wurden die in Harzen und Lacken vorkommenden Nonylphenolethoxylate in die Kandidatenliste aufgenommen. Aus ihnen entsteht in Kläranlagen und Gewässern das hormonell wirksame Nonylphenol, das die Fortpflanzung von Fischen schädigt. Auf Vorschlag Schwedens wurden das giftige Schwermetall Cadmium und Cadmiumoxid als besonders besorgniserregend identifiziert. Auch der Weichmacher Dipentylphthalat steht nun auf der Kandidatenliste. Über vier weitere UBA-Vorschläge wurde noch nicht entschieden. Ein Ziel der europäischen REACH-Verordnung ist es, alle besonders besorgniserregenden Chemikalien schrittweise durch geeignete Alternativsubstanzen oder -technologien zu ersetzen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Aufnahme derartiger Stoffe in die REACH-Kandidatenliste nach Bestätigung der besonders besorgniserregenden Eigenschaften durch die EU-Mitgliedstaaten. Mit der Aufnahme entstehen Pflichten der Hersteller und Lieferanten. Da PFOA nun in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurde, muss der Handel Verbrauchern und Verbraucherinnen – auf Nachfrage – mitteilen, ob ein Produkt PFOA oder einen anderen besonders besorgniserregenden Stoff in Anteilen über 0,1 Prozent enthält. Über das UBA-Portal www.reach-info.de lässt sich diese Anfrage einfach online erledigen. Zusätzlich möchten die norwegische Umweltbehörde und das UBA vorschlagen, die Herstellung und Verwendung dieser Chemikalie EU-weit zu beschränken. Dies würde auch importierte Produkte umfassen. Insgesamt sind in der EU heute fast 12.000 Chemikalien registriert. Die letzte REACH-Registrierungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2018. Sie gilt für Stoffe, die in Mengen von einer bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. In der am 31.05.2013 beendeten zweiten REACH-Registrierungsperiode legten die verantwortlichen Unternehmen 9.084 Registrierungsdossiers für 2.923 Chemikalien vor. Fast ein Drittel aller Registrierungen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten kommt aus Deutschland. Das Umweltbundesamt wird auch weiterhin umweltrelevante Chemikalien für die REACH-Kandidatenliste vorschlagen und so ihre Substitution beschleunigen.
REACH-Verordnung schafft mehr Beteiligung und Transparenz Ab heute ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung REACH, streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben. Die REACH-Verordnung enthält weitreichende Elemente der Beteiligung und der Transparenz. „Diese Partizipation ist völlig neu in der Chemikalienpolitik und noch zu wenig bekannt”, sagt Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereiches Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt. „Bürgerinnen und Bürger können sich zum Verfahren informieren und sich daran beteiligen. Ich hoffe, dass diese Rechte nicht nur von der Industrie sondern auch von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden”. Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besonders besorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.” Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen. Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind (siehe Presseinformation Nr. 54/2009).
Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Cadmiumchlorid, Dihexylphtalat sowie zwei Borate auf die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Insgesamt umfasst die REACH-Kandidatenliste jetzt 155 Stoffe, die als besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC) eingestuft sind.
Am 19. Dezember 2016 klassifizierte der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur den Weichmacher Bisphenol A sowie drei weitere Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe. Damit fällt Bisphenol A in den Annex XIV des Chemikalienregisters REACH. Außerdem wurden drei weitere besonders besorgniserregende Stoffe klassifiziert: Nonadecafluorodecanoic-Säure (PFDA), eine Gruppe von Hemmstoffen namens 4-Heptylphenol, welche in Reinigungsmitteln und Korrosionsschutzmitteln enthalten ist, sowie 4-tert-Pentylphenol, was als Weichmacher und Beschichtungsmittel fungiert. Ab Januar 2017 werden die Stoffe in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen und ihr Gebrauch eingeschränkt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat sieben neue besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) auf die Kandidatenliste der EU-Chemikalienverordnung REACH gesetzt. Unter den neu aufgeführten Substanzen sind vor allem fortpflanzungsgefährdende und krebserregende Stoffe. Darunter der Weichmacher Diheylphtalat, Blei(II)acetat, Trixylyl Phosphat und Imidazolin-2-Thion, das bei beispielsweise für die Herstellung von Gummireifen Verwendung findet. Außerdem will die ECHA auch Cadmiumsulfid und zwei karzinogene Dinatriumhydrogenphosphate in den REACH-Annex aufnehmen.
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