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Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 7102 Saarbrücken

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Parkplätze und Parkhäuser

Parkplätze und Parkhäuser in Saarbrücken.

Verkehr_WFS - Parkpl_Parkh_SB - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Parkplätze und Parkhäuser in Saarbrücken und Dudweiler City.

Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken

Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen am Rhein, hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 1; Anfangspunkt ist das SW Miesau, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 1, Flurstücke Nr. 510/1, Nr. 511/4 und Nr. 340 in der Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 9 mit Leitungseinführung in das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163 in der Gemarkung Hauptstuhl; Länge: 2,5 km; Ersatzneubau von neun Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, b) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 2; Anfangspunkt ist das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 9, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163, Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 29 mit Leitungseinführung in das UW Landstuhl, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 6,2 km; Ersatzneubau von 20 Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen c) Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Saarbrücken – Kaiserslautern (BL 453) im Abschnitt von Mast Nr. 6465_DB bis Mast Nr. 6467_DB durch Neubau der Maste Nr. 64 und Nr. 65 als notwendige Folgemaßnahme; Anfangspunkt ist Mast Nr. 6465_DB, Flurstücke Nr. 1684 und Nr. 1685, in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 6467_DB, Flurstück Nr. 1570/13 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 1,2 km; Neubau von zwei Masten, Übernahme der Bestandsseile AL/ST 240/50 mm², d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 3; Anfangspunkt ist das UW Landstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 29, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 58 mit Leitungseinführung in das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 8,4 km; Ersatzneubau von 29 Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 4; Anfangspunkt ist das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 58, Flurstück 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Endpunkt ist der Mast Nr. 63 mit Leitungseinführung in das SW Hohenecken, Portale Nord und Süd, Flurstück Nr. 3693/61 und Nr. 3693/62 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 1,5 km; Ersatzneubau von drei Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 300/50 mm² bzw. 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: • Landkreis Kaiserslautern o Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ▪ Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau o Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ▪ Ortsgemeinde Hütschenhausen ▪ Ortsgemeinde Ramstein-Miesenbach o Verbandsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Hauptstuhl ▪ Ortsgemeinde Kindsbach • Kreisfreie Stadt Kaiserslautern o Stadtteil Einsiedlerhof o Stadtteil Hohenecken

Umgang mit Stadttauben in Saarbrücken

1. Welche Kenntnisse hat das Saarländisches Umweltministerium über die Planungen zur Entfernung oder Verlagerung des Taubenhauses am Lampertshof? 2. Wurde Ihr Haus hierzu von der Landeshauptstadt Saarbrücken oder anderen Stellen beteiligt oder um Stellungnahme gebeten? Falls ja, bitte ich um Übermittlung entsprechender Stellungnahmen, Einschätzungen oder fachlicher Bewertungen. 3. Welche tierschutzrechtliche Bewertung nimmt Ihr Haus hinsichtlich einer ersatzlosen Entfernung eines betreuten Taubenhauses vor, insbesondere im Hinblick auf Standorttreue, Versorgung der Tiere und mögliche Leiden? 4. Liegen Ihrem Haus fachliche Einschätzungen oder Leitlinien zum Umgang mit betreuten Taubenhäusern (z. B. nach dem „Augsburger Modell“) vor? Falls ja, bitte ich um entsprechende Unterlagen. 5. Ist aus Sicht Ihres Hauses bei Maßnahmen wie der geplanten Sanierung des Parkhauses eine Verlagerung eines Taubenhauses als verhältnismäßige und tierschonende Alternative anzusehen?

Gesundheit - Ärzte im Regionalverband Saarbrücken

Der Kartendienst (WMS-Dienst) stellt Einrichtungen dar, deren Aufgabe die Heilung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit ist. :Praktizierende Ärzte im Regionalverband Saarbrücken.

Verkehr - Flugplätze

Der Dienst (WMS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Verkehr dar.:Luftverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherstellung der erforderlichen Mobilität im Saarland – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Der Flughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist hierbei die wichtigste Luftverkehrsinfrastruktur des Landes. Darüber hinaus gibt es einen Verkehrslandeplatz, zwei Segelfluggelände, mehrere Sonderlandeplätze sowie zahlreiche Modellfluggelände im Saarland.

Flugplätze und Sonderlandeplätze

Flugplätze und Sonderlandeplätze Luftverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherstellung der erforderlichen Mobilität im Saarland – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Der Flughafen Saarbrücken als internationaler Verkehrsflughafen ist hierbei die wichtigste Luftverkehrsinfrastruktur des Landes. Darüber hinaus gibt es einen Verkehrslandeplatz, zwei Segelfluggelände, mehrere Sonderlandeplätze sowie zahlreiche Modellfluggelände im Saarland.

Landweingebiete im Saarland

Saarländischer Landwein Geschützte geografische Angabe : Zur geschützten geografischen Angabe gehören die Flächen der Städte und Gemeinden Merzig, Mettlach und Beckingen im Landkreis Merzig-Wadern, die Flächen der Städte und Gemeinden Rehlingen-Siersburg, Dillingen, Wallerfangen, Saarlouis, Ensdorf, Bous und Wadgassen im Landkreis Saarlouis, die Flächen der Städte und Gemeinden Mandelbachtal, Gersheim, Blieskastel, Homburg, Kirkel und Bexbach im Saar-Pfalz-Kreis, die Flächen der Städte und Gemeinden Völklingen, Saarbrücken, Kleinblittersdorf im Regionalverband Saarbrücken, die Flächen der Städte und Gemeinden Neunkirchen und Ottweiler im Landkreis Neunkirchen sowie die Flächen der Städte und Gemeinden St. Wendel, Oberthal und Nohfelden im Landkreis St. Wendel. Letztlich wachsen dort aber saarlandweit nur gut 10 ha Wein. Das Weinbaugebiet erstreckt sich entlang des saarländischen östlichen Randes des Pariser Beckens, der durch die Taleinschnitte der Flüsse Saar, Nied und Blies an ihrer südlichen Ausrichtung gute Bedingungen für Weinbau bietet.

Gebietskulisse der benachteiligen Gebiete, landwirtschaftliche Flächen 2023-2027

Gebietskulisse Benachteiligen Gebiete: Es handelt sich um die „aus naturbedingten Gründen benachteiligen Gebiete“ (gemeint sind landwirtschaftliche Flächen). Es handelt sich um die Flächen folgender Gemeinden: Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Eppelborn, Freisen, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Homburg, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Lebach, Losheim am See, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Merzig, Namborn, Neunkirchen, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarbrücken, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach, Tholey, Überherrn, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen, Schiffweiler, Stadt Völklingen.

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