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Untersuchung der Erfüllung der Sachkundenanforderungen nach Paragraph 5 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Handwerksbereich

Das Projekt "Untersuchung der Erfüllung der Sachkundenanforderungen nach Paragraph 5 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Handwerksbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Verein zur Förderung des Heinz-Piest-Instituts für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover e. V. durchgeführt. A) Problemstellung: Für die sachgerechte Anwendung der Sachkunderegelungen des Paragraphen 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV durch die Handwerkskammern/Innungen in Bezug auf Installation, Wartung und Instandhaltung von F-Gase enthaltenen Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durch zertifiziertes Personal ist die kurzfristige Klärung der folgenden 4 Fragen zwingend erforderlich: 1. Welche Gewerke sind durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung betroffen? - 2. Welche bisherigen Ausbildungen erfüllen die Sachkundeanforderungen der Verordnung bereits vollständig (d.h. in unmittelbar anerkennungsfähiger Weise)? - Welche Zusatzanforderungen müssen in welchen Bereichen erfüllt werden ('Teilanerkennung')? - 4. Erarbeitung des Anforderungsniveaus einer vollständigen Sachkundeprüfung (unter Berücksichtigung der Vorarbeiten aus den Innungen)?. Die derzeit in dem Bereich tätigen Handwerker benötigen die Entscheidungen über de (Teil)-Anerkennung ihrer Ausbildungen bis zum 4. Juli 2009, dem Ablauf der Übergangsfrist nach Paragraph 9 Abs. 1 ChemKlimaschutzV. Die Klärung der Fragen, insbesondere der Frage 4 ist ferner erforderlich als Beitrag für die derzeit laufenden Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) an einer Vollzugshilfe zu Paragraph 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Vorhaben ist insbesondere erforderlich im Hinblick auf die wirksame Realisierung der Ziele des IEKP, in dessen Rahmen die Verordnung verabschiedet wurde.

Sachkundiger für Lärm bei stationären Geräten in Wohngebieten

Das Projekt hat die Konzeption eines Lehrgangs für Lärmsachkundige ausgearbeitet. Vermittelt werden sollen akustische und immissionsschutzrechtliche Grundlagen. Die Teilnehmer des Lehrgangs sollen dadurch in die Lage versetzt werden, bei Aufstellung bestimmter haustechnischer Geräte im Freien in der Planungsphase im Hinblick auf den Schallschutz beratend tätig zu sein. Der Lehrgang richtet sich daher u. a. an Handwerksbetriebe, die mit der Installation betreffender Geräte beauftragt werden. Im Rahmen einer vereinfachten Immissionsprognose soll weiter-hin die Einhaltung bestimmter Betreiberpflichten überprüft und ggf. bescheinigt werden.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

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