Dargestellt ist die Verbreitung von untersuchungswürdigen Salinar-Gesteinen innerhalb der Salzstockumgrenzung zur Anlage von Wasserstoff-/Erdgas-Speicherkavernen und die maximal vertretbare Tiefe des Salzstockdaches. Die Salzstöcke sind aufgrund ihrer strukturellen Entwicklung intern komplex - aus den Salzgesteinen des Zechstein und des Rotliegend - als Doppelsalinare aufgebaut und weisen in ihren Flankenbereichen Überhänge auf. Zur Abgrenzung von untersuchungswürdigen Horizonten zur Speicherung von Wasserstoff bzw. Erdgas diente im Wesentlichen die Tiefenlage des Salzstockdaches (Top der Zechstein und Rotliegend-Ablagerungen) bis 1300 m u. NHN als maximal für die Aussolung von Kavernen vertretbare Tiefe (derzeitiger Kenntnisstand). Aus Bohrergebnissen lässt sich ableiten, dass lokal aufgrund der Ausbildung von mächtigen Hutgesteinen das solfähige Gestein auch innerhalb der ausgewiesenen Bereiche tiefer als 1300 m unter NHN liegen kann. Eine Nutzung der Flankenbereiche wird aufgrund der zu erwartenden, unterschiedlich ausgebildeten Überhänge nicht möglich sein.
Als Subrosion wird die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein bezeichnet. Subrodierbar sind chemische Sedimente, wie die leichtlöslichen Chloride Steinsalz und Kalisalz, Sulfatgesteine wie Gips und Anhydrit (Sulfatkarst) und auch die schwerer löslichen Karbonatgesteine z.B. Kalkstein (Karbonatkarst). Die meisten Schäden in Niedersachsen sind auf die Auslaugung von Sulfatgesteinen zurückzuführen. Bei der Subrosion ist zwischen regulärer und irregulärer Auslaugung zu unterscheiden. Eine reguläre Auslaugung findet flächenhaft an der Oberfläche des subrodierbaren Gesteins statt und führt zu weitspannigen, meist geringen Senkungen des Geländes. Eine irreguläre Auslaugung konzentriert sich auf einen kleinräumigen, eng begrenzten Bereich und kann zur Entstehung von Höhlen, Schlotten oder Gerinnen führen. Sie schreitet im Festgestein vor allem entlang von Klüften oder Fugen im Gestein voran. Daher sind aufgelockerte Gebirgsbereiche in tektonischen Störungszonen auch meist Bereiche intensiver Subrosion. Wird die Grenztragfähigkeit des über einem Hohlraum liegenden Gebirges überschritten, kann dieser Hohlraum verstürzen und bis zur Erdoberfläche durchbrechen (Erdfall). Die Schichtmächtigkeit des löslichen Gesteines und damit die mögliche Größe eines Hohlraumes sind maßgeblich für die Größe des Einbruchs an der Geländeoberfläche. Etwa 50 Prozent der Erdfälle haben in Niedersachsen einen Durchmesser bis zwei Meter und bei ungefähr 40 Prozent liegt der Durchmesser zwischen zwei und fünf Metern. Obwohl diese Durchmesser recht klein erscheinen, können die Auswirkungen auf Bauwerke sehr groß sein. In der Karte ISH50 wurde auf Basis des Geotektonischen Atlas von Nordwestdeutschland 1:100.000 Salzstockhochlagen gekennzeichnet, in denen Salzgesteine oberhalb von -200 m NN – in wenigen Ausnahme oberhalb von -300 m NN – auftreten und von Grundwasser führenden Schichten umgeben sind. Hier können durch Auslaugung im Bereich des Salzspiegels flächenhafte Senkungen und durch Auslaugung im Bereich des Gipshutes Erdfälle entstehen. Die in der Karte dargestellten Informationen ersetzen keine Baugrunduntersuchung gemäß DIN EN 1997-2 (DIN 4020).
Aufgrund von natürlich bedingter Lösung von Karbonat-, Sulfat- oder Salzgesteinen entstehen unterirdische Hohlräume, die einstürzen können. In Folge dessen entsteht an der Erdoberfläche ein Einsturztrichter mit Durchmessern bis zu mehreren Metern. Ein Erdfall tritt in erster Linie in löslichen Gesteinen auf.
Aufgrund von natürlich bedingter Lösung von Karbonat-, Sulfat- oder Salzgesteinen entstehen unterirdische Hohlräume, die einstürzen können. In Folge dessen entsteht an der Erdoberfläche ein Einsturztrichter mit Durchmessern bis zu mehreren Metern. Ein Erdfall tritt in erster Linie in löslichen Gesteinen auf.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Aufgrund von natürlich bedingter Lösung von Karbonat-, Sulfat- oder Salzgesteinen entstehen unterirdische Hohlräume, die einstürzen können. In Folge dessen entsteht an der Erdoberfläche ein Einsturztrichter mit Durchmessern bis zu mehreren Metern. Ein Erdfall tritt in erster Linie in löslichen Gesteinen auf.
Aktenzeichen: BASE21102/10-A#1955 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel Der Kreis Warendorf hat mit Schreiben vom 30.04.2024 (Zeichen: 11-12978) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel (Flur 81, Flurstück 189 (ehem. 36)) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst NRW (GD NRW) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Warendorf beigefügten Stellungnahme vom 29.04.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 204_02IG_T_f_kro. Weiterhin ist den Ausführungen des GD NRW zu entnehmen, dass angesichts der Tiefenlage der Basis der Emscher-Formation in rund 1000 m Tiefe von der 130 m tiefen Bohrung voraussichtlich keine erhebliche Schädigung der Deckschichten über den darunterliegenden, möglicherweise für die Endlagerung geeigneten Schichten ausgehe. Zudem seien gemäß prognostischem Bohrprofil keine Salzgesteine am Vorhabenstandort zu erwarten. Auf Grundlage der Ausführungen des GD NRW, des Kreises Warendorf sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das vorgenannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 13.05.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Nördliches Harzvorland nördlich von Osterwieck. Nach Norden schließt sich das LSG „Großes Bruch“ an. Der Große Fallstein stellt einen fast vollständig bewaldeten sanft aufragenden Muschelkalkrücken eines von Norwest nach Südost streichenden salztektonischen Breitsattels dar, der sich über den Huy fortsetzt. Der Kleine Fallstein ist ein westlich des LSG gelegener Höhenzug. Die Wälder des Großen Fallsteins sind nahezu vollständig von Ackerflächen umgeben. Lediglich am südwestlichen Rand und östlich vom Waldhaus grenzen Grünlandflächen an, teilweise umgeben von Wald. Vorwiegend am südlichen Rand des Fallsteins bilden zumeist kleinflächige Streuobstwiesen den Übergang zur offenen Landschaft. Das sehr abwechlungsreiche Relief und eine Vielzahl von Erdfällen beleben das Gebiet. Die höchste Erhebung auf dem Kamm des Fallsteins liegt bei 288 m über NN, der Hohe Fallstein erreicht 286,7 m über NN. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Das nördliche Harzvorland wurde bereits vor zirka 7500 Jahren von den Bandkeramikern besiedelt, die aus den Donaugebieten einwanderten und als Pflanzenbauer und Viehhalter seßhaft wurden. Um Flächen für den Ackerbau zu gewinnen, wurden Wälder gerodet. Der heranwachsene nacheiszeitliche Waldbestand konnte sich somit nur in Räumen entwickeln, in denen die Besiedlung aufgrund der ungünstigen naturräumlichen Gegebenheiten erschwert wurde. Ein derartiges zusammenhängendes Waldgebiet erstreckte sich, den Fallstein einschließend, zwischen Oker und Ilse und setzte sich weiter im Harz fort. Diese Waldgebiete waren von Siedlungen umgeben, so auch der Fallstein. Dies trifft bereits für die Linienbandkeramikkultur zu, wie Siedlungen bei Veltheim, Hessen, Deersheim und Osterwieck belegen, Gebiete, die auch später immer besiedelt blieben. Die Schnurkeramikkultur dagegen drang erstmals auch nach Osterode und Rhoden vor, in Gegenden, die im Rahmen des herrschaftlichen Landesausbaus entwaldet wurden, wie ihre Namen besagen. Die letzte und einschneidenste Rodungsperiode zu Beginn des 11. Jahrhunderts ließ den Fallstein als eine der wenigen ”Waldinseln” verschont. Die Ortsnamen mit der Endung ”-rode”, zum Beispiel Göddeckenrode, Wülperode, Suderode und Lüttgenrode entstanden zu dieser Zeit. Im Mittelalter wurden die Wälder zunehmend zur Streugewinnung und als Waldweide genutzt, so daß Niederwaldbetrieb vorherrschte. Die am Nordwestrand des Mitteldeutschen Trockengebietes gelegenen Lößböden galten als Vorzugsgebiete für Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte. Hier wurde der Ackerbau zur Haupterwerbsquelle, auf deren Grundlage sich viele agrarorientierte Wirtschaftszweige entwickelten. Zur Zeit der Industrialisierung, in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, entwickelte sich neben dem zentralen Wirtschafts- und Kulturzentrum Halberstadt auch die Stadt Osterwieck zu einem Handelszentrum. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Geologisch liegt das LSG in der Struktur des Subhercynen Beckens, das aus mesozoischen Sedimentgesteinen und Salzgesteinen im Untergrund, das heißt Zechstein, aufgebaut ist. Im Norden wird das Becken vom paläozoischen Grundgebirge der Flechtingen-Roßlauer Scholle und im Süden vom Harz begrenzt. Der oberflächennahe Strukturbau wird durch Fließprozesse der Salzgesteine und durch dadurch verursachte Verformungen und Brüche in den Deckschichten der Salzgesteine, also durch Salztektonik, bestimmt. Tertiäre Sedimente sind an lokale Senkungsbereiche gebunden. Die quartäre Schichtenfolge beinhaltet sowohl voreiszeitliche Schotter als auch durch die Vereisung gebildete Geschiebelehme beziehungsweise -mergel und Schmelzwassersande. Zu den jüngsten Ablagerungen gehören Fließerden, seltener Schutte und Löß. Sie sind zwar relativ geringmächtig, aber überall verbreitet. Der Große Fallstein ist eine durch salztektonische Hebung gebildete, uhrglasförmige Aufwölbung der Schichten des Muschelkalkes mit herzynischer Streichrichtung seiner Kammlinie. Der Große Fallstein erhielt seine Form durch den bevorzugten Abtrag der ihn verhüllenden weicheren Ton- und Schluffsteine des Keupers. Neben der mechanischen Erosion unterliegt der Kalkstein in stärkerem Maße der Lösung durch Wasser, das heißt der Verkarstung. Die Stärke der Verkarstung ist von der Wasserwegsamkeit des Gesteins wie Porosität, Klüftigkeit und Bankung abhängig. Erdfälle gaben dem Fallstein seinen Namen. Sie kommen im gesamten LSG vor, häufen sich aber auf den niederschlagsreichen Kuppenlagen zwischen Stüh und Breitem Stein. Die Erdfälle und die Kalksinterbildungen am nördlichen Fuße des Fallsteins sind Erscheinungen des Kalkkarstes. Die rezenten Quellkalkbildungen der Karstquelle an der Steinmühle am Nordhang des Fallsteins zeigen das Andauern dieses Prozesses bis heute. Bodengeographisch gehört der Große Fallstein zu den Muschelkalkaufwölbungen des Ostbraunschweigischen Löß-Hügellandes. Aufgrund seiner Höhenlage empfängt er einen Jahresdurchschnittsniederschlag von 600-700 mm. Die Niederschläge und die damit verbundene Bewaldung sind die Ursachen für die Vormacht der Lessivé-Böden, die im Kontrast zu den Pararendzinen und Tschernosemen der umgebenden Landschaften stehen. Auf den Hanglagen des bewaldeten Großen Fallsteins sind schwach stauvernässte Fahlerden und erodierte Fahlerden aus Löß über schuttführendem, schluffigem, olivgrünem Ton weit verbreitet. Darunter folgen Kalksteine und Kalkstein-Mergel-Wechsellagerungen des Mittleren und Unteren Muschelkalkes. In Mulden und Rinnen sind Pseudogley-Fahlerden bis Pseudogleye ausgebildet. Die höhere Lößmächtigkeit auf den nordöstlichen Hanglagen ist dabei bemerkenswert. Im Kuppenbereich ist der Löß geringmächtig und durch Umlagerungs- und pedogenetische Prozesse schutthaltig und tonig. Hier sind flach entwickelte Fahlerden, erodierte Fahlerden und Braunerden bis Kalkbraunerden vorhanden. Im Osteroder Holz wird Kalkstein und Mergel des Mittleren Muschelkalkes durch drenthestadiale Ablagerungen, das heißt Schmelzwassersande und selten Geschiebelehm, überlagert. Diese Ablagerungen sind von einer Lößdecke verhüllt, die in den Rinnenbereichen über 2 m mächtig sein kann. Im Löß und sandunterlagerten Löß sind Fahlerden entwickelt. Lokal kommen Parabraunerde-Braunerden aus Sandlöß über Schmelzwassersand und umgelagertem Sandlöß vor. Über Geschiebelehm sind Pseudogleye und Pseudogley-Fahlerden entwickelt. Am Waldhaus, auf dem südlichen Hangfuß des Großen Fallsteins, besteht der geologische Untergrund aus Schiefertonen und Schluffsteinen mit Mergelsteinbänken des Mittleren Keupers, der im Südteil transgressiv von Ablagerungen der Unteren Kreide, Tonen mit einzelnen Lagen aus Brauneisenstein-Konglomerat, überlagert ist. Darüber lagern im Norden dieses Gebietes Geschiebelehme und Schmelzwassersande. Die Lößdecke erreicht teilweise eine Mächtigkeit von einem Meter. Die größte Fläche nehmen Fahlerden und erodierte Fahlerden ein. In geringmächtigen Lößdecken sind Braunerden bis Braunerde-Rendzinen und Pelosole entwickelt. Selten sind die Täler beständig wasserführend. Hier kommen Gleye und Anmoorgleye vor. Das Grundwasser liegt als Kluftwasser oder Porenwasser im karbonathaltigen Festgestein des Fallsteins vor. Eine Grundwasserscheide erstreckt sich entlang des Kammes, so daß das Grundwasser in südwestliche Richtung zur Ilse und in nordöstliche Richtung zum Großen Bruch hin fließt. Während die Grundwasserflurabstände südlich der Grundwasserscheide 100 m betragen, nehmen sie nordöstlich davon auf weniger als 20 m ab. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich im westlichen und nordöstlichen Bereich des LSG. Vor allem an den westlichen bis südlichen Hängen führen die Täler Wasser, das sich am Rande des Fallsteins in Bächen, zum Beispiel im Mühlgraben, ansammelt, die in Richtung Ilse entwässern. In nördliche Richtung, zum Großen Bruch hin, entwässern beipielsweise der Steinbach und der Zieselbach. Die jährlichen Niederschläge liegen am Großen Fallstein bei über 600 mm, das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,5°C. Teilweise flächenhafte Kaltluftströmungen fließen überwiegend vom Fallstein in südwestliche Richtung ab. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation des Fallsteins ist der Haargersten-Buchenwald, der in Teilen des LSG noch in seiner natürlichen Ausprägung vorhanden ist. Das LSG ist nahezu vollständig bewaldet und wird von großflächigen Laubmisch- und Laub-Nadelwäldern eingenommen. Die Übergangsstellung des Gebietes zwischen dem östlichen und dem westlichen subherzynen Harzvorland kommt durch Arealüberschneidungen von subkontinental verbreiteten Arten, zum Beispiel Frühlings-Adonisröschen, Diptam oder Weißes Fingerkraut, und subatlantisch orientierten Buchenwaldpflanzen wie Erdbeer-Fingerkraut, Waldgerste oder Wald-Schwingel zum Ausdruck. Neben verschiedenen Buchenwaldformen tritt besonders an den südexponierten Hängen ein Traubeneichen-Hainbuchenwald auf. Hier sind der Baumschicht Feld-Ahorn und Elsbeere beigemischt, und in der Bodenflora treten eindrucksvoll Türkenbund-Lilie und Vielblütige Weißwurz in Erscheinung. Weit verbreitet in der Strauchschicht des Gebietes ist der Seidelbast. Im Süden des LSG befindet sich ein Ahorn-Eschen-Gründchenwald, der einen besonders schönen Frühjahrsaspekt aufweist. Hohe Schlüsselblume, Hohler Lerchensporn, Märzbecher, Bären-Lauch und Aronstab bilden dann einen dichten Blütenteppich. Zahlreiche weitere bemerkenswerte Pflanzen, viele davon zählen in Sachsen-Anhalt zu den gefährdeten Arten, sind am Fallstein zu betrachten. So kommen Geflecktes, Stattliches und Purpur-Knabenkraut, Fliegen-Ragwurz, Gemeine Akelei, Weiße Waldhyazinthe und Fransen-Enzian vor. Die Wälder des Fallsteins werden von einer artenreichen Kleinvogelwelt bewohnt und zeichnen sich durch eine hohe Greifvogeldichte aus. Hier ist besonders der Rotmilan zu erwähnen, der im nördlichen Harzvorland weltweit seinen Verbreitungsschwerpunkt hat. In den Abendstunden kann man bei etwas Geduld auch den "Schnepfenstrich" beobachten, den Balzflug der Waldschnepfe. An den wenigen feuchten Stellen des Gebietes kommen Erdkröte, Gras- und Teichfrosch vor. Auch Blindschleiche und Zauneidechse gehören zu den Bewohnern des LSG. Entwicklungsziele Besonders die oberen Lagen des Fallstein-Höhenzuges sind durch forstliche Nutzungen sehr eintönig geworden. An anderen Stellen setzten bereits umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Buchenverjüngung ein. Die bestehenden Laub-Nadelmischbestände sowie die kleinflächigen Nadelforste sind langfristig in naturnahe Laubwälder umzuwandeln. Die Waldgebiete des Fallsteins sind besonders für die Naturbeobachtung geeignet. Erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen verlangen eine besondere Rücksichtnahme. Sie bedürfen vor allem einer Abstimmung mit dem erforderlichen Ausbau von Wander- und Radwanderwegen. Exkursionsvorschläge Durch das Waldgebiet des Fallstein führen Wanderwege, die auch mit dem Fahrrad befahren werden können. Der Verbindungsweg der Ortschaften Hessen und Rhoden durchquert das LSG im nördlichen Bereich. Den höchsten Abschnitt des Weges legt man durch das NSG „Großer Fallstein“ zurück, wo man am Fuß des Hohen Fallsteins vorbei bis auf 278 m über NN gelangt. Je nach Fahrtrichtung verläßt man bei zirka 210 m über NN am östlichen Rand beziehungsweise bei 220 m über NN am westlichen Rand das Waldgebiet und damit das Landschaftsschutzgebiet. Eine andere Möglichkeit, das LSG zu durchwandern oder mit dem Fahrrad zu erkunden, bietet sich in Nord-Süd Richtung von Veltheim nach Osterwieck. Vorbei am Veltheimer Friedhof erreicht man auf diesem Weg die Wald- und gleichzeitig LSG-Grenze, überquert bei 278 m über NN den Kamm des Fallsteins, der gleichzeitig Kreuzungspunkt mit dem Fahrradweg Hessen-Rhoden ist, und benutzt diesen in westliche Richtung, bis nach etwa 30 m ein Weg in südliche Richtung nach rechts abzweigt. Nach zirka 150 m verläßt man den Weg und begibt sich in südliche Richtung. Jetzt führen mehrere Wege deutlich abwärts, bis man schließlich Osterwieck erreicht, eine Stadt, in welcher sich ein Spaziergang durch den Stadtkern lohnt. Osterwieck Neben Goslar und Halberstadt liegt Osterwieck als eine der bedeutendsten Städte dieser Region zirka 2 km südlich des LSG an der Ilse. Vermutlich ist die Stadt, an der alten Handelstraße zwischen Halberstadt, Braunschweig und Hildesheim liegend, identisch mit dem um 780 unter Karl des Großen eingerichteten Missionsbistum Seligenstadt. Der Name Osterwieck wurde erstmals im Jahr 1073 urkundlich erwähnt. Obwohl das Bistum kurz nach 800 nach Halberstadt verlegt wurde, spielte Osterwieck wirtschaftlich weiter eine wichtige Rolle. Anfang des 13. Jahrhunderts gab es in der Stadt zwei Kirchen, die Stephanikirche und die Nikolaikirche, um welche sich jeweils eine Siedlung etablierte. Ende des 15. Jahrhunderts wurde eine Mauer um diesen Stadtkern errichtet, die heute nur noch in kleinen Resten erhalten ist. Neben Goslar oder Quedlinburg gehört Osterwieck zu den Städten, in denen das niedersächsische Fachwerk des 16. und 17. Jahrhunderts noch an vielen Gebäuden erhalten ist. Anlaß für den Bau dieser Fachwerkhäuser war im Jahr 1511ein Brand. Der gesamte Stadkern steht unter Denkmalschutz. Von den 328 Gebäuden gelten 118 als Einzeldenkmal. Besucht man zum Beispiel Eulenspiegels Osterwiecker Adresse, Schulzenstraße Nr. 8, steht man vor einem Fachwerkhaus des Jahres 1534. Die närrische Bilderschrift vor dem Eingang versetzt den Besucher in die sagenhafte Welt des Till Eulenspiegel, der von der Magdeburger Ratslaube fliegen wollte, in Bernburg ein querulanter Turmwächter war und vor dem Halberstädter Dom mit Brot und in Quedlinburg mit Hühnern handelte. In der sachlichen Deutung der geschnitzten Bilder kann man auf dem Wappen eine Schere erkennnen, die auf die Schneiderherberge im Eulenspiegelhaus hindeutet. Ein weiteres Zeichen in Osterwieck nahe des Marktes zeigt Zweige, einen Warenballen, ein Faß, einen Ankter und den geflügelten Merkurstab, das Symbol der Kaufleute. In der heutigen Rössingstraße erbaute im Jahre 1579 Ludolph von Rössing den ”Bunten Hof”, von dem leider nur noch ein Flügel mit einem Treppentürmchen erhalten geblieben ist. Der Name erinnert an den Brauch, Fachwerkfelder ursprünglich mit Malereien zu verzieren. Die Wendeltreppe im Turm führt hinauf zum ”Rittersaal”, der nicht nur die Wohlhabenheit des Besitzers, sondern auch die Meisterschaft der Zimmerer zeigte. Doch darf der Besucher von den Fachwerkhäusern Osterwiecks keine allzubunten Farben erwarten, da damals Erdfarben wie dunkles Balkenbraun oder Schwarz, Lehmgelb und verhalten wirkendes Blau und Rot verwendet wurden. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts; © 2000; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband; © 2003; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISBN 3-00-012241-9; LSG "Waldgebiet Fallstein" Letzte Aktualisierung: 29.07.2019
Gebietsbeschreibung Das LSG Bergen liegt inmitten der Landschaftseinheit Magdeburger Börde in der Bachniederung der Dremse bei dem Gut Bergen, zwischen Seehausen und Groß Rodensleben. Die Gehölze des LSG stellen in der fast baumlosen Lößackerlandschaft weithin die einzigen derartigen Biotope dar. Entlang der Fließgewässer sind schmale Bachgaleriewälder entwickelt. Feldgehölze gliedern die Niederung. Ein kleines Erlenbruch bereichert das LSG. Die Gehölze wechseln mit Grünlandflächen und einem großen Fischteich ab. Teil des LSG ist auch der an die Niederung angrenzende Weinberg. Er ist durch Streuobstbestände, Gebüsche und Steinbrüche geprägt. Kultur- und Nutzungsgeschichte Das Dorf Bergen wurde bereits im Jahre 1093 erwähnt, als es vom Magdeburger Domherrn Liudolf von Werder dem Kloster Bursfelde bei Göttingen geschenkt wurde. Im Jahre 1272 wurde es an den Deutschen Ritterorden verkauft, der hier eine Komturei gründete. Nach 1370 ging das Dorf ein und nur ein Gut blieb. Im Jahre 1570 ließ sich Ordenskomtur Hans von Lossow hier nieder. Während des Dreißigjährigen Krieges war das Gut vorübergehend in schwedischem Besitz, bevor es wieder an den Orden fiel. Nach Auflösung des Ritterordens hatte das Gut im 19. Jahrhundert verschiedene private Besitzer. Als Baudenkmal ist bis heute die Kapelle Gutes erhalten. Über der Tür befinden sich zwei romanische Skulpturen aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, die Maria und Christus darstellen sollen. Aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit der Bördeböden wurde die Landschaft um Bergen vermutlich schon seit der Steinzeit ackerbaulich genutzt. Die abflußarmen Niederungen konnten dagegen lange Zeit der Landwirtschaft nicht zugänglich gemacht werden Im 18. Jahrhundert wurden die flachen Seen und Niedermoore der Niederungen entwässert, um zusätzliche landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen. Wegen des hohen Salzgehalts verlief die Kultivierung nicht immer zufriedenstellend. So konnte zum Beispiel auch die Niederung des südlicher gelegenen Faulen Sees bei Wanzleben überwiegend nicht ackerbaulich genutzt werden, sie wurde aufgeforstet. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG befindet sich auf der Weferlingen-Schönebecker Scholle. Den Festgesteinsuntergrund bilden Kalksteine und mergelige Kalksteine des Unteren Muschelkalkes (im Südteil) und Tonsteine, Tonmergelsteine und Dolomite mit eingeschalteten Evaporiten des Oberen Buntsandsteins (im Nordteil). Die quartäre Lockergesteinsdecke ist nur geringmächtig (ca. 10 – 20 m). Durch Depressionen sind größere Mächtigkeiten zu verzeichnen, die auf das Vorhandensein holozäner Sedimente zurückzuführen sind. An der Oberfläche stehen holozäne Sedimente an (Moormergel, zum Teil Seekreide), die von Geschiebemergel der Saale- Grundmoräne unterlagert werden (Drenthe-Vereisung). Im Norden des LSG lagern auf dem Geschiebemergel geringmächtige glazifluviatile Nachschüttbildungen der Drenthe-Vereisung. Inwieweit Subrosion an der Genese der Niederung beteiligt ist, ist nicht geklärt. In den abflußarmen Senken entstanden flache Seen und Niedermoore: das Seelsche Bruch, der Remkerslebener See, der Domerslebener See und östlich von Wanzleben der Faule See. Bodenkundlich betrachtet liegt das LSG auf dem Wanzlebener Lößplateau. In seiner Umgebung kommen in weiter Verbreitung Tschernoseme aus Löß vor. Das eigentliche Landschaftsschutzgebiet enthält sehr unterschiedliche Böden. Böden in der Niederung der Dremse sind Gley-Tschernosem, Humus- und Anmoorgleye, also grundwasserbestimmte bis grundwasserbeherrschte Böden. Böden an und auf dem Weinberg sind Rendzinen, flachgründige, gesteinsunterlagerte, karbonatführende Böden, die als Standort von Trockenrasen, Trockengebüschen und Streuobstwiesen bekannt sind. Aufgrund der geringen Niederschläge sind in der Börde nur kleine Fließgewässer entwickelt. Unweit westlich des LSG liegt die Elbe-Weser-Wasserscheide. Die das LSG durchziehende Dremse fließt in die Sarre und diese weiter nach Süden über Wanzleben der Bode zu. Westlich von Seehausen entspringt die Aller, die nach Nordwesten der Weser zufließt. In die Aller entwässert auch das Seelsche Bruch. Die Magdeburger Börde ist Teil des Mitteldeutschen Trockengebietes. Die jährlichen Niederschläge liegen bei nur rund 500 mm. Das Gebiet des LSG liegt dabei im westlichen, stärker atlantisch beeinflußten Teil, in dem die langjährigen Niederschlagsmittel die 500 mm überschreiten: In Seehausen wurden 539 mm, in Groß Rodensleben 506 mm gemessen. Das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,0°C, die mittlere Julitemperatur 17,2°C und die mittlere Januartemperatur -0,6°C. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation der Börde ist der Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwald. Auf den flachgründigen Böden, wie auf dem Weinberg, wäre eine wärmeliebende Ausbildung dieses Waldtyps mit der Wucherblume zu erwarten. In den Niederungen stellt auf nicht dauerhaft vernäßten Standorten der Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald und bei hoch anstehendem Grundwasser der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig auch Erlenbruchwald die potentiell natürliche Vegetation dar. In der aktuellen Vegetation sind die natürlichen Waldtypen überwiegend durch Pappelgehölze, im LSG jedoch auch durch naturnähere, schmale Eschen- und Weidengalerien an den Fließgewässern ersetzt worden. Zum großen Teil ist die Niederung von artenarmen Grünlandgesellschaften bedeckt. An den Böschungen sind Rosen-Feldulmen-Gebüsche entwickelt. Auf der Kuppe am Ortsrand von Bergen sind im Bereich aufgelassener Steinbrüche kleinflächige Trockenrasen, Trockengebüsche und Streuobstbestände vorhanden. Unweit des Landschaftsschutzgebietes stellen die Binnensalzstellen bei Remkersleben eine floristische Besonderheit dar. Insgesamt gesehen stellt das LSG eine bemerkenswerte, strukturreiche Oase innerhalb der artenarmen Bördelandschaft dar. Entwicklungsziele Die Gehölze und Grünländer sind zu erhalten, die Grünländer durch extensive Nutzung zu pflegen. Das sehr kleine LSG sollte in die südlich anschließende Niederung bis in den Bereich des Domersleber Sees erweitert werden. Teile dieses Gebietes sollten auch die Remkersleber Salzquelle und die Trockenrasen auf dem Kirschenberg werden. Das Gebiet soll der Erhaltung und Neuentwicklung bördetypischer, jedoch naturnaher Lebensräume dienen. Das LSG kann als Feierabend- und Wochenenderholungsgebiet der ruhigen, naturbezogenen Erholung für die Bevölkerung der umliegenden Bördedörfer dienen. Exkursionsvorschläge Das Landschaftsschutzgebiet kann als Station einer naturkundlichen und heimatgeschichtlichen Exkursion durch die Magdeburger Börde besucht werden. Auf dem Weg von Seehausen nach Wanzleben kann bei Remkersleben von der Bundesstraße 246a abgebogen werden, um einen Ausschnitt der Bördelandschaft mit verschiedenen bördetypischen Lebensräumen kennenzulernen. Verschiedenes Der Steinbruch am Südrand des LSG wurde als Aufschluss des Unteren Muschelkalkes in das Geotopverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
2. FORUM ENDLAGERSUCHE Folgeveranstaltung zur Diskussion und Abstimmung der Anträge Inhalt 1. Wirksame Beteiligung - Anträge des 2. Forum Endlagersuche 2023 Seite 03 2. Antragskommission des 2. Forum Endlagersuche 2023Seite 03 3. Graphic Recording Seite 04 4. AnträgeSeite 09 LesehilfeSeite 10 Antrag zur Reduktion finanzieller Risiken bei der Zwischen- und EndlagerungSeite 11 Antrag zu schwach- und mittelradioaktiven Müll jetzt verstärkt einbeziehenSeite 12 Antrag zur Zwischenlagerung - Eine Stimme den Regionen!Seite 13 Antrag für eine Zeitplanung des BASE, ergänzend zum Zeitplan der BGESeite 14 Antrag zur Transparenz im lernenden VerfahrenSeite 15 Antrag zu Input des Forums Endlagersuche zur Gesetzgebung erarbeitenSeite 16 Antrag zur AG 1: Geologe und Technik: Evaluierung der Vorschläge der vortragenden Wissenschaftler zur Eingrenzung der GebieteSeite 17 Antrag zur Prozessoptimierung und BeschleunigungSeite 18 Antrag zur Integration Abteilung Aufsicht (A) und Forschung (F) des BASE in die Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 19 Antrag zur Praktizierung der begleitenden AufsichtSeite 20 Antrag zur Fortsetzung unabhängiger transdisziplinärer ForschungSeite 21 Antrag zur Verbesserung der Mitgestaltung der Öffentlichkeit beim 3. Forum EndlagersucheSeite 22 Antrag zum Forum für die fachöffentliche DiskussionSeite 23 Antrag zur langfristigen Vorbereitung der Beteiligung in den RegionalkonferenzenSeite 24 Antrag zur besseren Auffindbarkeit von Beteiligungsformaten/-ergebnissen auf der InfoplattformSeite 25 Antrag zu intelligentem natursprachlicher Zugang zu InformationsportalenSeite 26 Antrag zu mehr Transparenz bei der Darstellung von Informationen zu EndlagervorhabenSeite 27 Antrag zur Erarbeitung von Arten der Darstellung von Ergebnissen in Phase IISeite 28 Antrag zur Kommunikationsplattform für die Beteiligung im StandAVSeite 29 Antrag zu Austauschformaten verschiedener Interessengruppen (im StandAV)Seite 30 Antrag zur angemessenen Berücksichtigung von Human Intrusion bei der StandortauswahlSeite 31 Antrag zur Erarbeitung der Anwendung der Inhalte des StandAG Anlage 3 (zu § 24 Absatz 3)Seite 32 Antrag zu Geo-Kriterien bei der rvSU zielgerichtetSeite 33 Antrag zur Beseitigung von Unsicherheiten in der Anwendung des StandAG Anlage 11 (zu § 24 Absatz 5) für Salzgesteine in steiler LagerungSeite 34 Antrag zur Erarbeitung der Darstellung von Ergebnissen der Phase ISeite 35 Antrag zur Unklarheit der Methoden bei rvSUSeite 36 Antrag zu wirtsgesteinsabhängigen Vergleichen in A-GebietenSeite 37 Antrag zur Berücksichtigung von unterschiedlichen Gesteinen im Kristallin?Seite 38 Antrag zu wissenschaftlich anerkannte Daten als Auswahlkriterium zur ErdbebengefährdungSeite 39 5. Protokoll Seite 2 von 46 Seite 40 EINLEITUNG GRAPHIC RECORDING ANTRÄGE PROTOKOLL Wirksame Beteiligung - Anträge des 2. Forum Endlagersuche 2023 Am 17. und 18. November 2023 fand das 2. Forum Endlagersuche in Halle (Saale) statt. Insgesamt diskutierten 720 Teilnehmende analog und digital die Konsequenzen der ver- änderten Zeithorizonte auf die Endlagersuche und damit auf die nukleare Sicherheit in Deutschland. Neben den Fachvorträgen, Diskussionen und der Vernetzung sind Anträge ein wesentliches Instrument des Forum Endlagersuche (Geschäftsordnung des Forum End- lagersuche, Paragraph 9). Alle Teilnehmenden des Forum Endlagersuche können Anträge zu Themen der Endlagersuche einreichen. Erreicht ein Antrag das nötige Quorum von 15 Unter- stützer:innen, wird er in die Abstimmung gegeben. Es reicht eine einfache Mehrheit zur Annahme eines Antrags als Beschluss. Die angenommenen Anträge haben empfehlenden Charakter und werden an die Akteure des Verfahrens adressiert. Eine bei jedem Forum von den Teilnehmenden neu zu wählende Antragskommission organisiert und begleitet den Pro- zess. Die Aufgaben der Kommission sind in der Geschäftsordnung des Forums festgehalten. Auf dem 2. Forum Endlagersuche sind insgesamt 31 Anträge zu verschiedenen Themen der Endlagersuche eingegangen. Alle Anträge erreichten das notwendige Quorum von 15 Unter- stützer:innen. Da eine angemessene Beratung der Anträge aus zeitlichen Gründen während der Veranstaltung nicht möglich war, entschied sich die Mehrheit der Teilnehmenden für einen separaten digitalen Termin. Am 26.01.2024 wurden die Anträge in einer Folgeveranstaltung des Forums diskutiert und abgestimmt. In der Zeit vom 2. Forum Endlagersuche und der Veranstaltung zur Diskussion und Abstimmung der Anträge beschäftigte sich die Antragskommission mit den Anträgen. In Rücksprache mit den Antragsstellenden ergaben sich textliche Änderungen und die Zu- sammenlegung von 3 Anträgen. Dementsprechend standen in der Folgeveranstaltung vom 26.01.2024 insgesamt 29 Anträge zur Abstimmung. Die Anträge, die im Wesentlichen Vorschläge für die Gestaltung des weiteren Prozesses zur Standortauswahl sind, behandeln z. B. das methodische Vorgehen der BGE mbH bei der Ermittlung der Standortregionen, die Organisation des nächsten Forum Endlagersuche, Fragestellungen zur Zwischenlagerung, die Vernetzung von Teilgebieten und künftigen Standortregionen sowie den transdisziplinären wissenschaftlichen Austausch. Antragskommission des 2. Forum Endlagersuche 2023 • • • • • Seite 3 von 46 Prof. Dr. Anne-Dore Uthe (ehem. Mitglied PFE) Dr. Daniel Lübbert ( Mitglied PFE) Jörg Hacker (Mitglied PFE) Eva Bayreuther (Mitglied PFE) Dr. Monika Arzberger (BASE, beratendes Mitglied)
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