Die Firma Nobian GmbH, Hauptstr. 47 in 49479 Ibbenbüren hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Salzsäure auf dem Grundstück Hauptstr. 47 in 49479 Ibbenbüren (Gemarkung Ibbenbüren Flur 5, Flurstück 350, 424, 1042) beantragt. Gegenstand des Antrages ist Verbesserung der Anlagensicherheit durch Verbesserung der Genauigkeit der Wasserstoffmessungen durch Wasserstoffdruckerhöhung mittels Gebläse sowie Änderung der Produktionsmenge durch Zugabe externer Säuren zwecks Aufkonzentrierung.
In der neuen Gamma-Valerolacton-Anlage (GVL) wird Fruktose mithilfe von Salzsäure und Wasserstoff zu Gamma-Valerolacton verarbeitet. Die Gamma Valerolacton-Anlage stellt eine Nebenanlage der Anlage zur Glycerinaufbereitung dar.
Die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG plant in der bestehenden Anlage A01 – Chlor die Installation einer Teilan-lage zur Herstellung von 32 %-iger Salzsäure mit integrierter HCl-Synthese und Errichtung zusätzlicher Behälter für die Zwischenlagerung dieser produzierten Salzsäure. Die neue Teilanlage soll mit einer Kapazität von 48 t/d (2 t/h) HCl gasförmig bzw. 150 t/d Salzsäure 32 %-ig errichtet werden. Die hierfür benötigte Menge an Chlor und Wasserstoff soll mit der bestehenden Anlage A01 produziert werden. Hierfür soll die genehmigte Kapazität der Anlage A01 von 210.000 t Chlor/Jahr auf 240.000 t Chlor/Jahr erhöht werden. Die neue Teilanlage A01-3500 wird als Freianlage auf den bestehenden Fundamenten von Geb. 131 errichtet – ein Antrag auf Baugenehmigung wurde hierzu eingereicht.
Die Münchner Stadtentwässerung, Friedenstraße 40, 81671 München betreibt am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann eine aus zwei Verbrennungslinien bestehende Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit einer genehmigten Durchsatzleistung von 2 x 3 t Trockenrückstand (TR) / Stunde; von den 2 Verbrennungslinien wurde bisher im Regelfall jeweils nur eine Linie betrieben, da ein Teil des Klärschlammes im Müllheizkraftwerk München-Nord mitverbrannt wurde. Die Münchner Stadtentwässerung hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage am Standort Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München, Fl.Nr. 275 der Gemarkung Freimann beantragt, die die alte Klärschlamm-Verbrennungsanlage ersetzen soll und den gesamten Klärschlamm (AVV-Nr. 19 08 05) der Landeshauptstadt München und der bisher schon angeschlossenen Umlandgemeinden entsorgen soll. Im Wesentlichen sind die Errichtung und der Betrieb der folgenden Anlagenteile bzw. Nebeneinrichtungen vorgesehen: - Vorgeschaltete Entwässerung des Klärschlamms mittels 6 Zentrifugen (je 3 für die Betriebslinie und die Reservelinie) von durchschnittlich 2,5 - 3 % TR auf ca. 24 % TR einschließlich zweier Faulschlammpufferbehälter mit je 150 m³, - Lagerung von entwässertem Klärschlamm in einem Klärschlammbunker mit rund 8.200 m³ Fassungsvermögen sowie in einem 350 m³ großen Anlieferbunker für Anlieferungen vom Klärwerk Gut Marienhof, - Trocknung des entwässerten Klärschlamms mittels dampfbeheizter Trockner auf ca. 42 % TR (je 2 Trockner für die Betriebslinie und die Reservelinie), - Kondensation der bei der Trocknung entstehenden Brüden (abgedampftes Wasser) und Zuführung der kondensierbaren Brüden zur Zentratbehandlung des Klärwerks bzw. der nicht kondensierbaren Brüden zur Verbrennung, - Verbrennung des Klärschlamms in einer aus zwei redundanten Verbrennungslinien bestehenden Wirbelschichtfeuerung, bestehend aus Hauptfeuerung für Klärschlamm, Zünd- und Stützfeuerung mit Heizöl EL bzw. Faulgas, SNCR-Anlage (se-lektive nichtkatalytische Reduktion) zur Stickstoffoxidminderung mittels Harnstoff, Verbrennungsluftsystem, Bettascheaustrag, mit einer Durchsatzleistung von 2 x 4,8 t Trockenrückstand (TR) / Stunde (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) und einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 13,3 MW, einem Durchsatz von insgesamt rund 40.000 t TR / Jahr und 8.760 Betriebsstunden / Jahr, - Abgasreinigung in zwei redundanten Linien (eine Betriebslinie und eine Reservelinie) bestehend jeweils aus Elektrofilter, Sprühtrockner, Reaktionsstrecke, Gewebefilter, Vor- und Hauptwäscher, Saugzug, Abgasreinigungsabschlämmung und Ableitung der Abgase über je einen 40 m hohen Schornstein, - Wasser/Dampf-System und Stromerzeugung bestehend aus je einem Kessel (Schutzverdampfer, Verdampfer, Überhitzer 1 und 2, Economizer, Dampftrommel), Dampfturbine mit Ölversorgungsanlage, Getriebe und Generator, Luftkondensator, Speisewassersystem, Transformatoranlage, - Silos und Behälter für Einsatzstoffe (insb. Harnstoff, Sand, Heizöl, Kalkhydrat, Kalkstein, Adsorbens, Salzsäure, Fäll- und Flockungsmitttel) und Reststoffe (insb. Aschesilo 1 und 2, Reststoffsilo 1 und 2, Grobstoffbehälter für Bettasche, Gipssilo), - Notstromdieselaggregat mit einer Feuerungswärmeleistung von 3,25 MW, einer Betriebszeit von maximal 50 Stunden / Jahr und einem 34,3 m hohen Schornstein, - Nebeneinrichtungen wie Kühlkreislauf, VE-Anlage, Zentralstaubsauger, Druckluftsystem, Probenahmestation, Gebäudeentwässerung, Zwischenspeicherung von überschüssiger Prozesswärme, Betriebswasserversorgung und Bereitstellung von Brauchwasser, - Erstellung der notwendigen baulichen Einrichtungen für die technischen Einrichtungen. Es sind die folgenden Betriebszustände beantragt: Alternative Betriebsfälle für die Inbetriebnahmephase (ersten drei Betriebsjahre): - Vollastbetrieb einer Linie der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 3 t TR / Stunde bei gleichzeitigem Anfahrbetrieb der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit 4,8 t TR / Stunde bei gleichzeitiger Betriebsbereithaltung der bestehenden Klärschlamm-Verbrennungsanlage mit Klärgas / Heizöl (ca. 300 Stunden / Jahr). Dauerbetrieb nach der Inbetriebnahmephase: - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) oder - Volllastbetrieb einer Linie der neuen Klärschlammverbrennungsanlage (4,8 t TR / Stunde) bei gleichzeitiger Stützfeuerung der anderen Linie mit Klärgas / Heizöl (ca. 5 Tage entsprechend 150 Stunden / Jahr). Ein Parallelbetrieb der beiden neuen Verbrennungslinien mit Klärschlamm ist nicht beantragt. Die Münchner Stadtentwässerung hat ferner die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Während der Bauzeit ca. 100.000 m³ Grundwasser mit einer maximalen Förderleistung von 25 l / s zu entnehmen, zutage zu fördern, zutage zu leiten, abzuleiten und zu versickern (Bauwasserhaltung), - die Gründung von Bauteilen im Grundwasser mit einem damit verbundenen Aufstau des Grundwassers von ca. 0,18 m, - Grundwasser insb. im Rahmen dieser Maßnahmen aufzustauen, abzusenken und umzuleiten, - Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser der Flächen der Klärschlammverbrennungsanlage und der Dachflächen des Betriebsgebäudes in das Grundwasser; der zu bebauende Bereich hat eine Fläche von rund 10.266,1 m².
Die Firma Wacker Chemie AG, Werk Burghausen, beabsichtigt, die Anlage zur Herstellung und Lagerung von gasförmigem Chlorwasserstoff und zur Herstellung von Salzsäure (Anlage G 15 - HCl-Synthese) durch das Vorhaben (1009) - Errichtung und Betrieb Hochregallager für HCl-Druckgebinde, LP2325 - wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der 4. BImSchV und Nr. 4.1.12 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG i. V. m. Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
Die Firma trio-Eloxal GmbH & Co. KG in Spandauer Str. 35-37, 21502 Geesthacht, plant die wesentliche Änderung einer Eloxal-Anlage in der Stadt 21502 Geesthacht, Spandauer Straße 35-37, Gemarkung Besenhorst, Flur 5, Flurstücke 1/425 und 1/878. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Errichtung und Betrieb einer neuen Kleinteile-Pulverbeschichtungsanlage, – Einbau eines neuen Sektionaltors, – Bauliche Nutzungsänderung eines Wohngebäudes als Bürofläche, – Teilweise energetische Sanierung der Fassaden und Dächer, – Erweiterung der automatischen Brandmeldeanlage, – Errichtung eines neuen Abtankplatzes für das Chemikalienlager, – Umpositionierung der Dieseltankstelle, – Aufstellung zwei neuer Tankbehälter für Alt-Beize (28 m3) und Salzsäure (30 m3), – Umstellung des Heizungssystems von Thermalöl auf Gas und – Errichtung einer neuen Kompakt-Trocknungsanlage
Die Ferro Duo GmbH, Vulkanstraße 54 in 47053 Duisburg hat mit Antrag vom 14.06.2021 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Anlage zum Mahlen von natürlichem und künstlichem Gestein sowie zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg, Gemarkung Duisburg, Flur 320, Flurstücke 124, 129, 136, 139 und 176 beantragt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Behandlung von flüssigen, gefährlichen Abfällen. Schwefelsäure und Eisen-II-Chloridlösung sollen in einem Reaktor miteinander vermischt werden. Die beiden Edukte können sowohl Abfall- als auch Produktstatus besitzen. Durch die Mischung der Stoffe im Reaktor entstehen ein chlorwasserstoffhaltiges Gasgemisch sowie festes Eisen-II-Sulfat. Das chlorwasserstoffhaltige Gasgemisch wird einem Absorber zugeführt, in welchem Salzsäure aus dem Gasgemisch regeneriert wird. Das feste Eisen-II-Sulfat aus dem Reaktor wird über einen Sedimentationsbehälter und einen Vakuumbandfilter aus der Anlage transportiert. Das beantragte Vorhaben bedarf einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1 und Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist darüber hinaus der Nummer 8.5 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Daher wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der vom Antragsteller hierzu vorgelegte UVP-Bericht ist Teil der Antragsunterlagen.
Die Firma Wacker Chemie AG, Werk Burghausen, beabsichtigt, die Anlage zur Herstellung und Lagerung von gasförmigem Chlorwasserstoff und zur Herstellung von Salzsäure (Anlage G 15 - HCl-Synthese) durch das Vorhaben (1005) - Erweiterung Reinst-HCl-Erzeugung mit Mengenerhöhung - wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der 4. BImSchV und Nr. 4.1.12 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7, 9 UVPG i. V. m. Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
"Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz" Verschiedene Stoffe aus Reinigungsmitteln gelangen über das Abwasser in die Umwelt und belasten die Ökosysteme – Tipps für den umweltfreundlichen Frühjahrsputz von UBA-Experte Marcus Gast. Was brauche ich unbedingt für meinen Frühjahrsputz? Auch für den jährlichen Frühjahrsputz braucht es keine besonderen Reinigungsmittel. Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger, wozu auch die Scheuermilch zählt, reichen völlig aus, um den Schmutz von allen wisch- und scheuerbeständigen Flächen zu beseitigen. Am besten verwendet man dabei spezielle Textilien aus Mikrofaser. Diese wirken wie eine feine Bürste und unterstützen den Reinigungsprozess. Komplett verzichtet werden sollte auf Desinfektionsreiniger und auf ätzende Reiniger mit starken Säuren oder starken Laugen. Warum? Ist das schädlich für die Umwelt, oder für die Gesundheit? Die Verwendung von Desinfektionsmitteln ist im Normalfall nicht nötig. Die Reinigung der Flächen mit einem normalen Reinigungsmittel reicht zumeist, um vorhandene Mikroorganismen ausreichend zu entfernen. Daran hat sich trotz Corona* nichts geändert. Desinfektionsreiniger enthalten Wirkstoffe, um Mikroorganismen abzutöten. Gelangen diese zum Teil schlecht biologisch abbaubaren Wirkstoffe ins Abwasser, was nach dem Putzen ja normalerweise der Fall ist, so belastet das die Kläranlagen unnötig. Studien belegen außerdem, dass in Haushalten, in denen häufiger Desinfektionsmittel eingesetzt werden, auch häufiger Allergien aufgetreten. Produkte mit starken, anorganischen Säuren oder Laugen wirken zwar schneller. Hier ist jedoch auch die Gefahr von Verätzungen höher. Auch können von diesen aggressiven Reinigern möglicherweise empfindliche Oberflächen angegriffen werden. In jedem Fall gilt: Vorsorglich bei allen Reinigern die Gebrauchsanweisung lesen und etwaige Sicherheitshinweise beachten. Woran erkenne ich denn, welche Inhaltsstoffe enthalten sind? Und was ist das überhaupt? Die Hersteller müssen alle Inhaltstoffe eines Reinigungsmittels als Liste im Internet veröffentlichen. Diese Liste im Internet ist ähnlich wie die Inhaltsstoffangabe bei kosmetischen Mitteln auf der Verpackung. Hier kann man also nachschauen, welche Stoffe als Bestandteil aufgeführt werden. Stehen sie weit oben in der Liste, dann ist dies ein Hinweis auf eine verhältnismäßig hohe Konzentration in Produkt. Eine starke anorganische Säure ist beispielsweise Salzsäure, eine starke anorganische Lauge zum Beispiel die Natronlauge. Diese aggressiven Stoffe sind als "ätzend" eingestuft. Auch auf der Verpackung sind bereits wichtige Angaben zu den Inhaltsstoffen angegeben. Dort sind zum Beispiel Angaben zu den enthaltenen Konservierungsmitteln und den Duftstoffen zu finden. Auf welche Siegel und Label sollte ich achten, welche sind empfehlenswert? Offizielle Umweltzeichen bieten Orientierung und liefern Hinweise zu Umwelt- und Gesundheitsschutz. Besonders empfehlenswert sind Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder mit dem EU-Umweltzeichen "Euroblume" . Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger gibt es von verschiedenen Anbietern mit einem solchen Umweltzeichen. Diese sind im Vergleich zu konventionellen Produkten besonders umweltschonend und besitzen außerdem eine gute Reinigungsleistung. Dies wird übrigens durch eine unabhängige Stelle überprüft. Doch auch bei weniger umweltbelastenden Reinigungsmitteln mit Umweltzeichen sollte man auf die Dosierung achten – denn nur bei korrekter Dosierung sind diese tatsächlich umweltfreundlicher als andere Produkte. Es gilt also auch hier: Weniger ist mehr. Und wie umweltfreundlich sind selbst hergestellte Putzmittel, zum Beispiel mit Natron, Soda, Zitrone oder Essig? Ist das eine Alternative? “Do it yourself” (DIY) liegt im Trend. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist jedoch kein Garant dafür, dass das Reinigungsmittel auch umweltfreundlich ist. Natron oder Soda sind häufig Bestandteil von Allzweck- oder Küchenreiniger. Auch Reiniger mit Essigsäure werden angeboten. Entscheidend für die Abwasserbelastung ist jedoch eine Kombination aus Umweltwirkung, biologischer Abbaubarkeit und eingesetzter Menge. Mangels eindeutiger Dosiervorgaben ist bei DIY-Reinigern deren Abwasserbelastung meist nicht bestimmbar. Mit Essig gibt es zusätzlich das Problem, dass die darin enthaltene Essigsäure eine flüchtige organische Säure und somit ein so genannter VOC-Stoff ist, welcher die Innenraumluft belastet. Reinigungsmittel mit einem Umweltzeichen enthalten darum zumeist Zitronensäure , denn Zitronensäure ist nicht flüchtig und auch weniger aggressiv. *Bezüglich der Hygiene im Zusammenhang mit dem Coronavirus verweist das UBA auf die Ratschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung ( BfR ): Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? , Fragen und Antworten zu Nutzen und Risiken von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt sowie auf die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): infektionsschutz.de . Generelle Informationen zur Hygiene finden sich auch unter Hygiene im Privatbereich in unserem Biozid-Portal.
Origin | Count |
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