Wälder mit Schutz- und Erholungsfunktionen und Bedeutung für die biologische Vielfalt entsprechend Art. 6 Bayer. Waldgesetz.
Ein Web Map Service (WMS) des Staatsbetriebes Sachsenforst. Der Kartendienst visualisiert die im Rahmen der sächsischen Waldfunktionenkartierung (WFK) erfassten und ausgewiesenen Waldfunktionen auf Waldflächen (Holzboden und Nichtholzboden). Die Waldfunktionen gliedern sich in die Bereiche Boden, Wasser, Luft, Natur, Landschaft, Kultur und Erholung. Die einzelnen Waldfunktionenbereiche unterteilen sich jeweils in gesetzliche und besondere (gutachtlich erhobene) Waldfunktionen. Die Darstellung der Waldfunktionen basieren auf Eigendaten des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie auf Fremddaten der Forst- und Fachbehörden.
Die Datenserie beinhaltet die gemäß der Definition des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) flächenhaft erfassten Forstsaatgutbestände der Baumarten Bergahorn [Acer pseudoplatanus L.], Douglasie [Pseudotsuga menziesii (Mirb.) Franco], Esche [Fraxinus excelsior L.], Esskastanie [Castanea sativa Mill.], Europäische Lärche [Larix decidua Mill.], Gemeine Fichte [Picea abies (L.) Karst.], Gemeine Kiefer [Pinus sylvestris L.], Große Küstentanne [Abies grandis Lindl.], Hainbuche [Carpinus betulus L.], Hybridlärche [Larix x eurolepis Henry], Japanische Lärche [Larix kaempferi (Lamb.) Carr.], Moorbirke [Betula pubescens Ehrh.], Pappel (alle Arten und künstlichen Hybriden) [Populus spp.], Rotbuche [Fagus sylvatica L.], Roteiche [Quercus rubra L.], Roterle [Alnus glutinosa (L.) Gaertn.], Sandbirke [Betula pendula Roth], Schwarzkiefer [Pinus nigra Arnold], Sommerlinde [Tilia platyphyllos Scop.], Spitzahorn [Acer platanoides L.], Stieleiche [Quercus robur L.], Traubeneiche [Quercus petraea (Mattuschka) Liebl.], Vogelkirsche (außer zur Verwendung im Obstbau) [Prunus avium L.], Weißtanne [Abies alba Mill.], Winterlinde [Tilia cordata Mill.]. Forstsaatgutbestände sind ausgewählte und offiziell zugelassene Waldflächen oder Samenplantagen, die für die Erzeugung von forstlichem Saatgut (Forstvermehrungsgut) geeignet sind. Zu jedem Bestand wird neben der eindeutigen Identifizierungsnummer, das Jahr der Zulassung bzw. Ersterfassung, die Zulassungsstelle, die Baumart nach FoVG mit Herkunftsgebiet sowie die Kategorie des Forstvermehrungsgutes (Ausgewählt, Qualifiziert, Geprüft, Quellengesichert) angegeben.
Das Projekt "DNA-Labor Methodenentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Molekulargenetische Methoden zu folgenden Fragestellungen werden optimiert: 1. Genetische Untersuchungen zur Herkunftsidentifizierung verschiedener Haupt- und Nebenbaumarten werden durchgeführt und die Labormethoden werden optimiert (z.B. Buche, Eiche, Pappel, Winter- und Sommerlinde, Spitz- und Bergahorn). 2. Weiterhin werden die Labormethoden zur Klonidentifizierung optimiert und Samenplantagen werden auf Klonechtheit überprüft (Lindensamenplantagen Kirchheim, Sulz und Herrenberg, Kirschenplantage Liliental). 3. Entwicklung einer Methode zum 'genetischen Fingerpint' von Baumindividuen, die zu der Identifizierung einzelner Bäume dienen wird.
Das Projekt "Erfassung, Sicherung und Nutzung von Genressourcen einheimischer Nebenbaumarten einschließlich seltener Baumarten als Teil der Erhaltung von Biodiversität in Waldökosystemen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Im Rahmen der Erhaltung und Förderung der Biodiversität von Waldökosystemen sollen Genressourcen (Bestände und Einzelbäume) autochthoner Nebenbaumarten erfasst, Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen eingeleitet, sowie die praktischen Voraussetzungen für ihre Nutzung (Zulassung von Saatguterntebeständen, Aufbau von Samenplantagen) geschaffen werden.
Ex situ-Maßnahmen im Arbeitsbereich der Forstgenbank sind Maßnahmen, die getroffen werden, um in situ-Maßnahmen (Erhaltung von Beständen) am jeweiligen Standort zu ergänzen oder wenn in situ-Maßnahmen nicht sinnvoll oder nicht möglich sind. Zu den ex situ-Maßnahmen zur Erhaltung der forstlichen Genressourcen sind folgende Projekte zu zählen: - Ernte und Lagerung von Saatgut - Anlage und Pflege von Samenplantagen - Anlage und Pflege von Klonsammlungen - Anlage und Pflege von Ersatzbeständen Das Saatgut, das in den o.g. Plantagen erzeugt wird, soll zukünftig auch der Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem heimischen Saatgut dienen. Hauptziel ist jedoch die Erhaltung der genetischen Informationen. Die Arbeiten werden anhand eines jährlich von der LÖBF aufgestellten Arbeitsplanes ausgeführt.
Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus heimischen Herkünften ist eine Vorraussetzung zielorientierter Forstwirtschaft. Das Dezernat 41.3 unterstützt und berät Forstverwaltungen, Waldbesitzer und Baumschulen in allen diesbezüglichen Fragen: - Beratung in Saat- und Pflanzgutfragen - Auswahl von Saatgutbeständen und Dokumentation im Erntezulassungsregister - Mithilfe bei der Saatguternte und -vermarktung - Aufbau von Samenplantagen zur einfacheren Ernte hochwertigen Saatgutes Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Arbeiten werden aus - Herkunftsversuchen, - Nachkommenschaftsprüfungen, - Anbauversuchen und - Anzuchtversuchen gewonnen. Hieraus werden Anbauempfehlungen ausgesprochen. Desweiteren werden Qualitätskriterien für Pflanzen erarbeitet. Die Saatguternte wird durch speziell ausgebildete Zapfenpflücker sichergestellt. Die Zapfenpflücker erklimmen bis zu 50 m hohe Bäume und sammeln in Handarbeit in den Kronen die Früchte ein. Eicheln werden vom Boden aufgelesen, Bucheckern werden in speziell ausgelegten Netzen gesammelt. Die Basisdaten zum Saat- und Pflanzgut werden in diversen Registern und Tabellen stetig fortgeführt (z.B. Erntezulassungsregister, Samenplantagenverzeichnis).
Zum Arbeitsgebiet "Grundlagen der Forstgenetik" zählen die folgenden Sachgebiete: - Erhaltung des Genpotentials heimischer Baum- und Straucharten - Evaluierung von Generhaltungsbeständen und -objekten - In situ-Maßnahmen - Samenplantagen zur Generhaltung - Aufbereitung von Forstgenbankdaten Die Arbeit der Forstgenbank richtet sich besonders auf die Erfassung, Bewertung und Erhaltung der genetischen Vielfalt der Baum- und Straucharten. Erster Schritt ist die Auswahl und Bewertung erhaltungswürdiger Bestände und Vorkommen durch speziell ausgeführte Inventuren aufgrund von Hinweisen aus den jeweiligen Forstverwaltungen. In situ-Maßnahmen (z.B. Verjüngung des Waldbestandes) können parallel zur Sicherung der Ressourcen durch Ernte erfolgen. Die Saatguternte einschließlich der Saatgutaufbereitung sowie die Gewinnung von Stecklingen bzw. Pfropfreisern ist Vorraussetzung für alle weiteren Arbeiten. Das aufbereitete Saatgut wird entweder eingelagert oder für die Aussaat vorbereitet. Da das Saatgut vieler Arten nur begrenzt lagerfähig ist, wird die Saatguteinlagerung durch die Begründung von Ersatzbeständen ergänzt. Besonders bedrohte Vorkommen oder bereits selten gewordene Arten werden zusätzlich in Samenplantagen gesichert, in denen unter genetischen Gesichtspunkten ausgewählte Individuen regional abgegrenzter Vorkommen zusammengefaßt werden, so daß Saatgut erzeugt wird, dessen genetische Information zu der Region passt, in der es verwendet werden soll. Die Aufgaben und Maßnahmen der Forstgenbank werden alle 2 Jahre (in Zukunft alle 3-4 Jahre) in einem Tätigkeitsbericht (Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Erhaltung forstlicher Genressourcen") dokumentiert.
Aufgabe der 1987 gegründeten Forstgenbank ist die Sicherung der genetischen Vielfalt der Wälder (Erhaltung forstlicher Genressourcen). Grundlage für die Arbeit der Forstgenbank ist ein länderübergreifendes Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Waldbäume und -sträucher. Die genetische Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität von Waldökosystemen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Forstbetriebe. Durch Waldschäden, Waldverluste durch Waldumwandlung, Bodenversauerung oder Verdrängung heimischer Vorkommen ist die Vielfalt der Wälder bedroht. Die Forstgenbank NRW hat demzufolge folgende Aufgaben: - Erfassen und Bewerten genetischer Ressourcen - Hilfe beim Erhalt genetisch wertvoller Bestände und Vorkommen - Ernte von Saatgutes auf baumschonende Weise - Bildung von Saatgutreserven für Notfälle - Bewahrung der Genressourcen bedrohter Bestände in neu begründeten Ersatzbeständen oder Saatgutlagern - Aufbau von Samenplantagen und Klonsammlungen für die Sicherung seltener Arten und bedrängter Vorkommen für Baum- und Straucharten der Wälder.
Im Samenplantagen-Verzeichnis sind Daten für alle forstlichen Samenplantagen für Baum- und Straucharten in NRW zu Baumart, Lage, Größe und zum Eigentümer der jeweiligen Samenplantage erfaßt, soweit die Samenplantagen auf Veranlassung des Dez. 41 der LÖBF angelegt worden sind oder von dem Dez. 41 betreut werden. Samenplantagen sind als Erhaltungssamenplantagen oder auch als Produktionssamenplantagen angelegt, um die Versorgung der Forstbetriebe mit qualifiziertem forstlichem Saatgut sicherzustellen.