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Elektroaltgeräte: Das Sammelziel von 65 Prozent ist noch weit entfernt

Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das ⁠ UBA ⁠ bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“  Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.

„E-Waste Day“ ruft zur korrekten Entsorgung von Elektrogeräten auf

Sammelquote kann noch deutlich steigen– auch Lebensmittelhandel nimmt zurück In Deutschland werden immer noch zu viele alte Elektrogeräte falsch entsorgt. Laut Analyse des Umweltbundesamtes (UBA) landen rund 86.000 Tonnen pro Jahr in der grauen Tonne und nicht wie vorgeschrieben im separaten Recycling. UBA-Präsident Dirk Messner ruft die Verbraucher anlässlich des diesjährigen „E-Waste Day“ dazu auf, sich von alten Geräten ordnungsgemäß zu trennen: „Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die knapp und teuer sind und bei deren Gewinnung mitunter große Mengen an Wasser oder Energie verbraucht werden. Daher lohnt sich ein Recycling sehr. Ältere Geräte können zudem gefährliche Schadstoffe enthalten. Sie müssen auf jeden Fall korrekt entsorgt werden.“ Obwohl die Deutschen im Jahr 2020 knapp über 1 Million Tonnen Altgeräte gesammelt haben, verfehlt Deutschland die EU-Mindestvorgabe von mindestens 65 Prozent mit nur 44,1 Prozent leider noch sehr deutlich. Die richtige Entsorgung und Rückgabe von Altgeräten ist für Verbraucher seit 1. Juli 2022 noch einfacher: Ausgediente und kaputte Elektrogeräte können nicht nur bei kommunalen Wertstoffhöfen oder in großen Elektrofachmärkten abgegeben werden, auch der Lebensmittelhandel muss Geräte kostenlos zurücknehmen, wenn die Gesamtverkaufsfläche 800 m² beträgt und die Läden mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme gilt für kleine Altgeräte (Kantenlänge kleiner gleich 25 cm) auch ohne Neukauf; bei größeren Altgeräten (größer 25 cm) nur bei Neukauf eines Gerätes der gleichen Geräteart. Zu mehr ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ und Umweltschutz trägt neben dem Recycling auch eine möglichst lange Nutzung von Elektrogeräten bei. Dirk Messner: „Brauche ich wirklich ein neues Gerät? Lässt sich das alte vielleicht reparieren? Wir alle können unsere Kaufentscheidungen bei Elektrogeräten bewusster treffen. Und wenn es wirklich ein Neugerät sein muss, sollte dies möglichst energieeffizient und reparaturfreundlich sein. Oft lassen sich gebrauchte Geräte auch im Bekanntenkreis weitergeben oder können an einen Dienstleister, der das Gerät prüft und weitervertreibt, verkauft werden.“ Seit 2021 übersteigt die Menge der in Verkehr gebrachten neuen Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland die 3-Millionen-Tonnen-Marke. Im Jahr 2017 waren es noch ca. 2 Millionen Tonnen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen jedoch zunehmend die Möglichkeiten der Rückgabe ihrer Geräte. So stiegen die gesammelten Altgerätemengen aus privaten Haushalten von 10 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2019 auf 11,7 Kilogramm pro Kopf und Jahr in 2020. Die Sammelmenge von Altgeräten aus anderen Quellen („gewerbliche Geräte“) ging hingegen deutlich zurück. Erfreulich ist, dass die erzielten Recycling- und Verwertungsergebnisse auch im Jahr 2020 weiterhin sehr hoch sind; so wurden 98,2 % der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 86,7 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt. Um weltweit auf das Thema und die Probleme bei der Entsorgung von Elektroschrott aufmerksam zu machen, wurde der „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. Der diesjährige Fokus des Aktionstags liegt insbesondere auf Kleingeräten (wie Handys, elektrischen Zahnbürsten, Fernbedienungen, Kameras), die ausgedient haben bzw. nicht mehr genutzt werden, und dann entweder bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Schubladen und Schränken liegen oder auf falsche Art und Weise im Restmüll entsorgt werden.

Elektroschrott: Deutschland verfehlt EU-Sammelquote von 45 Prozent knapp

Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das ⁠ UBA ⁠ untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.

Mit „Spannung” erwartet: Das BattG-Melderegister geht online

Neues Batteriegesetz stärkt Hersteller-Produktverantwortung Batterien und Akkus gehören zum alltäglichen Leben. Ob in MP3-Playern, Laptops und Mobiltelefonen, Taschenlampen, Hörgeräten oder Autos - sie sind nicht mehr wegzudenken. Am 1. Dezember 2009 tritt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) in Kraft und löst die geltende Batterieverordnung ab. Damit startet auch das BattG-Melderegister für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren. Zu den neuen Aufgaben des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) gehören die Führung eines zentralen elektronischen Melderegisters für Batteriehersteller und die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Das vom Gesetzgeber vorgesehene BattG-Melderegister ist ab dem 1. Dezember über die UBA-Internetseite zu erreichen. Ziel des BattG-Melderegisters ist, die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung von Herstellern und Importeuren abzusichern. Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind verpflichtet bis zum 28. Februar 2010 ihre Marktteilnahme in dem BattG-Melderegister anzuzeigen. Die Nutzung des Melderegisters ist gebührenfrei. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nachvollziehen, ob der Hersteller der von ihnen genutzten Batterien angezeigt ist. Das Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie um und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Die wesentlichen Änderungen des Batteriegesetzes sind: Zusätzlich zum bereits geltenden Verbot quecksilberhaltiger Batterien - über 0,005 Gewichtsprozent; für Knopfzellen 2 Gewichtsprozent - werden cadmiumhaltige Batterien verboten. Batterien, die also mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium enthalten, dürfen nicht den Verkehr gebracht werden. Gerätebatterien, die für Not- oder Alarmsysteme, medizinische Ausrüstung oder schnurlose Elektrowerkzeuge bestimmt sind, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Erweiterung des Quecksilberverbots um ein Cadmiumverbot bedeutet verringerte Umweltbelastungen,  stärkt aber auch den Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Etwa 380.000 Tonnen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien wurden im Jahr 2008 in den Verkehr gebracht. Die Vertreiber sind weiterhin verpflichtet, Altbatterien an der Verkaufsstelle kostenfrei zurückzunehmen. Neu sind verbindliche Sammelziele für Gerätebatterien. Das Gemeinsame Rücknahmesystem wie auch die herstellereigenen Rücknahmesysteme müssen bis 2012 eine Sammelquote von 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von 45 Prozent gewährleisten. 2008 haben die drei größten deutschen Rücknahmesysteme eine Sammelquote von 41 Prozent erreicht. Damit stagniert der Wert auf dem Niveau von 2007. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um die Sammelquote bis 2016 zu steigern, denn neben den Schwermetallen dürfen auch Nickel, Zink und Lithium sowie deren Verbindungen nicht in den Hausmüll gelangen. Erstens kann von Ihnen eine Gefährdung der Umwelt ausgehen. Zweitens handelt es sich um wertvolle Ressourcen, die nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altbatterien weiterhin im Handel zurückgeben. Behälter für die unentgeltliche Rücknahme der Altbatterien und -akkus stehen überall dort bereit, wo man Batterien kaufen kann. Verbrauchte Batterien über den Hausmüll zu entsorgen, ist verboten.

Sammelquote von 45 Prozent für Elektroaltgeräte 2017 erfüllt

Über 800.000 Tonnen eingesammelt 2017 wurden in Deutschland erstmals über zwei Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Die Sammelmenge an Elektroaltgeräten betrug 836.907 Tonnen, wodurch die seit 2016 geltende Sammelquote von 45 Prozent knapp eingehalten wurde. Ab 2019 gilt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent. Um diese zu erreichen müssen insbesondere noch viel mehr Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke eingesammelt werden. EU-weit ist geregelt, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent weisen Haushaltskleingeräte auf, wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten ist hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß. Ab 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, so dass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), unterstützt durch das ⁠ UBA ⁠, an einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dort sollen auch Maßnahmen mit aufgenommen werden, die dazu führen, dass durch ein verdichtetes Sammelnetz mehr Elektroaltgeräte eingesammelt werden. Dabei geht es auch um eine bessere Verbraucherinformation und darum, alle Akteure besser mit einzubeziehen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und kann meist über die Homepage oder einen Anruf bei der Kommune erfragt werden. Auch im stationären Handel und Versandhandel können Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät muss dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Das UBA warnt davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, können sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung geben.

„Unsichtbarer“ Elektroschrott: Auch Möbel, Kleidung oder Smart-Home-Produkte können Elektrogeräte sein

Plan E-Kampagne informiert über korrekte Entsorgung – Sammelmenge und Recycling müssen steigen Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte und am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen, damit sie umweltgerecht und hochwertig recycelt werden können. Und weil das nicht immer klar ist, weist das Motto des diesjährigen „E-Waste Day“ darauf hin. Separat entsorgt werden müssen also nicht nur klassische Geräte wie Fernseher, Mikrowelle oder Toaster, sondern auch auf den ersten Blick „unsichtbare“ Elektrogeräte wie Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder. Über die korrekte und einfache Entsorgung aller Elektrogeräte informieren in diesem Jahr auch Plan E gemeinsam mit dem Magier-Duo Siegfried & Joy. Bürgerinnen und Bürger von jung bis alt bekommen mit mehrsprachigen Info-Materialien leicht verständliche Tipps, damit Altgeräte korrekt entsorgt, die Sammelmengen gesteigert und das Recycling gestärkt wird. Die aktuelle Altgeräte-Sammelquote von nur 38,6 Prozent verdeutlicht einmal mehr, dass die Sammlung noch nicht optimal läuft. Nötig wäre nach EU-Vorgabe mindestens 65 Prozent. Der schon zum sechsten Mal stattfindende „International E-Waste Day“ ( #ewasteday ) sensibilisiert zum Thema Elektroschrott und macht weltweit auf Probleme aufmerksam. Der Aktionstag am 14. Oktober wurde von einer internationalen Initiative, dem WEEE Forum, ins Leben gerufen. In diesem Jahr werden unter dem Motto „You can recycle anything with a plug, battery or cable!” insbesondere „unsichtbare“ und „untypische“ Elektrogeräte ins Visier genommen. Es ist seit einigen Jahren zunehmender Trend, Möbel, (smarte) Kleidung, Spielzeug, Lifestyle-Produkte oder (smarte) Gebäudeausrüstung für den Innen- und ⁠ Außenbereich ⁠ mit elektr(on)ischen Zusatzfunktionen, wie Beleuchtung, Sound, Sensor- oder Ladefunktion sowie via App oder Bluetooth ansteuerbaren Funktionen auszustatten. Diese Produkte werden durch ihre fest integrierte elektrische Funktion zu Elektrogeräten, die getrennt auf dem Wertstoffhof oder im Handel zu entsorgen sind. Als „untypisch“ oder „unsichtbar“ bezeichnet man sie deshalb, weil sie ein für Elektro- oder Elektronikgeräte untypisches oder ungewöhnliches Aussehen, Design oder Materialzusammensetzung haben. Zum Teil sind die elektronischen Funktionen versteckt und für die Verbraucher anders als „klassische“ Elektrogeräte nur schwer als solche erkennbar. Dennoch enthalten auch sie wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber oder Kupfer sowie gefährliche Bauteile und Stoffe wie Blei, Flammschutzmittel oder Lithium-Batterien. Weitere Beispiele sind elektromechanische Sportgeräte und Möbel, „smarte“ Sportbekleidung, elektrisch betriebene Rollläden, Türöffner, smarte Thermostate, beleuchtete oder smarte Spiegel, stromerzeugende Jalousien, LED- oder Sensoren bestückte Bodenbeläge, kabellose Kopfhörer und deren Ladehüllen, Fernbedienungen, Uhren – eben alles was einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel hat. Aufgrund dieser Abgrenzungsmerkmale ergeben sich mitunter Entsorgungsprobleme, sodass solche „unsichtbaren“ oder „untypischen“ Geräte falsch entsorgt werden – etwa im Rest- oder Sperrmüll, in Alttextilcontainern, im Bauabfall oder Metallschrott. Dadurch gehen Rohstoffe verloren, da wertvolle Stoffe und Materialien nur energetisch verwertet werden statt stofflich recycelt werden. Mit der jüngst gestarteten Plan E-Kampagne „Entsorge deinen E‑Schrott richtig – it’s magic!“ informieren nun auch das Magier-Duo Siegfried & Joy zum Thema – via Instagram, Youtube, Twitter, Facebook sowie in Fernsehwerbespots. Die bundesweite Informations-Kampagne, die auch vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) unterstützt wird, stellt bereits seit 2019 eine Website bereit, mit vielen Tipps rund um die richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie Download- und Kommunikationsmaterialien für jeden und neuerdings auch für Kinder und Lehrkräfte. Durch regelmäßige Sensibilisierung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über viele verschiedene Kanäle soll auch die Plan E Kampagne dazu beitragen, dass mehr und mehr Elektroaltgeräte den korrekten Weg zum Recycling finden, um Rohstoffe zurückzugewinnen und so Umwelt und ⁠ Klima ⁠ zu schützen. Denn während die Menge an in Verkehr gebrachten neuen Elektrogeräten  auch im Jahr 2022 auf nunmehr 3,26 Millionen Tonnen angestiegen ist – gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs 130.000 Tonnen und gegenüber 2018 sogar 850.000 Tonnen – ist die gesammelte Altgerätemenge gegenüber dem Vorjahr um 30.000 Tonnen auf knapp über eine Million Tonnen gesunken. Die niedrigen Sammelmengen sowie die Sammelquote von 38,6 Prozent sind ein Indiz dafür, dass noch zu viele ausgediente Altgeräte falsch entsorgt werden oder auch in Haushalten gehortet werden. Positiv zu bewerten sind die weiterhin hohen Verwertungs- und Recyclingquoten. So wurden 97,7 Prozent der erfassten Elektroaltgeräte verwertet und 87,6 Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt.

Melderegister für Batteriehersteller hat sich bewährt

5.000 Hersteller haben sich registriert – Recycling liefert jährlich tausende Tonnen an Metallen Wer verbrauchte Batterien und Akkus vom Restmüll getrennt entsorgt – zum Beispiel in den Sammelboxen der Super- oder Baumärkte – schont die Umwelt in mehrfacher Hinsicht. So werden in Deutschland jährlich mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen. Gleichzeitig können die Schwermetalle, die in Batterien und Akkus teilweise enthalten sind, nicht in die Umwelt gelangen. In Deutschland sind die Hersteller für die Rücknahme sowie das Recycling verbrauchter Batterien und Akkus verantwortlich. Deshalb muss jeder Hersteller seine Marktteilnahme im Melderegister für Batteriehersteller anzeigen und mitteilen – dies gibt Rückschluss, wie er seiner Entsorgungsverantwortung nachkommt. Verantwortlich für das Melderegister ist das Umweltbundesamt (UBA). Der Präsident des UBA, Jochen Flasbarth dazu: „Seit vier Jahren betreibt das Umweltbundesamt das Batteriegesetz-Melderegister, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Hersteller von Batterien ihre abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllen.“ Inzwischen hat der 5.000ste Hersteller seine Marktteilnahme im Register erklärt. Zwar wird die gesetzliche Sammelquote für Gerätebatterien erreicht, aber nur weniger als die Hälfte aller Gerätebatterien werden am Ende in die getrennte Sammlung gegeben. In Deutschland wurden im Jahr 2010 über 1,5 Milliarden Gerätebatterien verkauft. Diese enthielten insgesamt über 8.000 Tonnen Eisen, etwa 5.000 Tonnen Zink, 2.000 Tonnen Nickel, 200 Tonnen Cadmium, sechs Tonnen Silber und rund vier Tonnen Quecksilber. Nur wenn Batterien getrennt gesammelt werden, lassen sich diese sowie weitere Leicht- und Schwermetalle wiedergewinnen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber nicht in die Umwelt gelangen. Die Sammlung und das Recycling zu garantieren, ist die Aufgabe der Batteriehersteller. Will ein Hersteller die Batterien in Deutschland vertreiben, muss er sich daher im sogenannten Batteriegesetz-Melderegister (BattG-Melderegister) eintragen. Dieses Melderegister garantiert, dass die getrennt gesammelten Batterien und Akkus von den Herstellern, zum Beispiel von Produzenten oder Importeuren, zurückgenommen und recycelt werden. Das BattG-Melderegister wurde vom ⁠ UBA ⁠ zum 01. Dezember 2009 eingerichtet. Im Register zeigen Hersteller ihre Marktteilnahme elektronisch an. Das UBA stellt das öffentlich einsehbare Melderegister als staatliche Stelle kostenfrei bereit. Jochen Flasbarth: „Wir registrieren jetzt den 5.000sten Hersteller. Das Melderegister hat sich bei den Unternehmen als unbürokratisches Mittel bewährt. Die Hersteller und ihre Rücknahmesysteme schaffen einen großen Mehrwert für die Gesellschaft: Metalle werden in großen Mengen wiedergewonnen – Schwermetalle gelangen nicht in die Umwelt. Batterien sammeln lohnt sich also.“ Wie viele Batterien zurückgenommen und recycelt werden müssen, ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind die verschiedenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien verpflichtet mindestens 35 Prozent und ab 2014 40 Prozent der gehandelten Batterien wieder einzusammeln. Ab dem Jahr 2016 liegt diese Quote bei 45 Prozent. Insgesamt erreicht Deutschland seit dem Jahr 2007 jährlich Sammelquoten von über 40 Prozent. Jochen Flasbarth: „Derzeit gelangen etwas weniger als die Hälfte aller gehandelten Batterien im Recycling. Für die Betreiber der Rücknahmesysteme ist es also wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Batterien sammeln noch stärker zu motivieren.“ Im privaten Bereich empfiehlt das Umweltbundesamt, wenn möglich auf Batterien zu verzichten, da die Energie-Bilanz von Batterien verhältnismäßig schlecht ausfällt: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung liefern. Ähnlich sieht es mit den Kosten aus: So ist elektrische Energie aus Batterien mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Diese ineffiziente Art der Energieversorgung wird durch die Verwendung von Akkus anstelle von nicht wiederaufladbaren Batterien in den meisten Fällen gemildert. Wenn man Batterien durch Akkus ersetzt, kann man etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen. Von etwa 5.000 aktiv am Markt tätigen Herstellern sind laut Batteriegesetz-Melderegister 81 Prozent Gerätebatteriehersteller, 13 Prozent Industriebatteriehersteller und sechs Prozent Fahrzeugbatteriehersteller. Die Gerätebatteriehersteller erfüllen ihre Rücknahme- und Entsorgungspflichten über das „Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien“ (GRS Batterien) oder über eines der drei derzeit eingerichteten „herstellereigenen Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien“ (REBAT, ERP Deutschland, Öcorecell). Bei einem durch das UBA durchgeführten Forschungsvorhaben zur Überprüfung der Schwermetallgehalte in handelsüblichen Batterien und Akkus wurden zahlreiche Grenzwertüberschreitungen sowie Kennzeichnungsverstöße festgestellt. Die Ergebnisse veröffentlichte das UBA im Mai 2013.

Die wenigsten Haushaltsgroßgeräte werden ordnungsgemäß gesammelt

Europäische Woche der Abfallvermeidung: UBA stellt Vorschläge zur Erhöhung der Sammelmenge von Elektroaltgeräten vor Deutschland verfehlte 2016 knapp die Sammelquote von 45 Prozent für Elektroaltgeräte (EAG). Insbesondere Haushaltsgroßgeräte werden zu wenig gesammelt. „Jährlich werden fast zwei Millionen Tonnen neue Elektrogeräte in Deutschland verkauft. Doch nach wie vor werden viel zu wenige der Altgeräte auch fachgerecht entsorgt. Dabei sind alte Waschmaschinen oder Kühlschränke wahre Schatzkisten an wiederverwendbaren Rohstoffen“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Ab 2019 gilt eine Sammelquote von 65 Prozent für EAG. Um diese europäische Vorgabe zu erfüllen, hat das UBA auf der Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vier Ansatzpunkte vorgestellt. 2016 wurden insgesamt 782.214 Tonnen Elektroaltgeräte in der Altgerätesammlung erfasst. Damit wurde die Mindestsammelquote von 45 Prozent an Altgeräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, mit 44,95 Prozent geringfügig unterschritten. Dazu trug vor allem die vergleichsweise geringe Sammelmenge an Haushaltsgroßgeräten bei, die den größten Gewichtsanteil ausmachen. Nur 41 Prozent der Haushaltsgroßgeräte wurden ordnungsgemäß gesammelt. Maria Krautzberger: „Knapp 465.000 Tonnen Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler verschwinden bei illegaler Sammlung oder in nicht zertifizierten Behandlungsanlagen. Das ist reine Ressourcenvergeudung – noch dazu schadet die unregulierte Verwertung massiv der Umwelt, wenn gefährliche Stoffe falsch oder gar nicht entsorgt werden.“ Mit einer Steigerung der Erfassungsmengen und -quote ist für 2017 kaum zu rechnen. In Bezug auf die ab 2019 geltende Mindestsammelquote von 65 Prozent fehlen perspektivisch etwa 350.000 Tonnen an zu erfassenden Elektroaltgeräten, um die Zielquote sicher zu erreichen. Um die Sammelmenge von Elektroaltgeräten zu erhöhen, schlägt das ⁠ UBA ⁠ vier Ansatzpunkte vor: Laut einer aktuellen Umfrage des UBA haben 77 Prozent der Befragten in den letzten drei Jahren ein Elektroaltgerät entsorgt. Die Rückgabe erfolgte am Wertstoffhof, das Altgerät wurde während der Anlieferung eines Neugerätes mitgenommen oder der kommunale Entsorger holte es ab. Nur jedes zehnte Gerät wurde zum Handel zurückgebracht. Denn nur die Hälfte der 14 bis 29-Jährigen kennt die Rückgabemöglichkeit im Handel. Darüber hinaus fühlten sich auch nur etwa sechs von zehn Befragten über die möglichen Rückgabestellen der Altgeräte gut informiert. Die diesjährige EWAV steht unter dem Motto „Bewusst konsumieren & richtig entsorgen – Ein Beitrag zu Ressourcenschutz und Abfallvermeidung“ und soll Bürgerinnen und Bürger zum Nachdenken über das eigene Konsumverhalten und die Nutzungsdauer von Produkten anregen. Außerdem soll gezeigt werden, wie Problemabfälle gesondert entsorgt werden müssen, die sonst zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt werden können. Vom 17. bis 25. November 2018 zeigen mehrere hundert Veranstaltungen in ganz Deutschland, wie das geht.

Hohe Teilnahmequote beim Emissionshandel im Luftverkehr

Deutsche Emissionshandelsstelle prüft eingereichte Monitoringkonzepte Über die Hälfte der Deutschland zugeordneten Teilnehmer am Emissionshandel im Luftverkehr haben mittlerweile die erforderlichen Monitoringkonzepte zur Erfassung ihrer jährlichen CO2-Emissionen und Transportdaten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht. Die Kontaktaufnahme mit den Luftfahrzeugbetreibern - von der großen Fluggesellschaft bis zum Hobby- oder Businessflieger - gestaltete sich anfangs teilweise schwierig, da vor allem kleine Betreiber nicht wussten, dass auch sie betroffen sind. Auch viele außereuropäische Fluggesellschaften, die mit den Richtlinien der EU wenig vertraut sind, mussten für das Thema erst sensibilisiert werden. „Mit der Rücklaufquote sind wir sehr zufrieden, denn wir erfassen damit gut 97 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des Luftverkehrs,” sagt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). „Erfreulich ist auch die hohe Beteiligung außereuropäischer Airlines.” Der Emissionshandel für den Luftverkehr beginnt 2012; doch bereits für 2010 müssen Luftfahrzeugbetreiber ihre jährlichen Emissionen und Transportdaten erfassen und der DEHSt berichten. Grundlage hierfür sind die Monitoringkonzepte, die bis zum 20.10.2009 einzureichen waren und nun vom Umweltbundesamt geprüft und genehmigt werden. Nach der Verwaltungsmitgliedsstaatenliste der Europäischen Kommission ist die DEHSt für insgesamt 326 Luftfahrzeugbetreiber zuständig. Bei der DEHSt haben bisher 135 Luftfahrzeugbetreiber Monitoringkonzepte eingereicht; darunter sämtliche größeren Fluggesellschaften. Luftfahrzeugbetreiber können sich von ihren Pflichten zur Abgabe von Monitoringkonzepten und Berichten befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, die die Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020) vorgibt. Dies ist z. B. der Fall, wenn das höchstzulässige Startgewicht der Maschine unter einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die DEHSt hat bisher 56 solcher Befreiungsanträge erhalten. Wer bisher weder ein Monitoringkonzept noch einen Befreiungsantrag eingereicht hat, ist weiterhin in der Pflicht: Denn am Emissionshandel teilnehmen müssen grundsätzlich alle Betreiber, deren Luftfahrzeuge im Hoheitsgebiet der Europäischen Union starten oder landen. Das gilt sowohl für gewerbliche Airlines als auch für Betreiber privater Maschinen und Businessjets. Diesen Betreibern hat die DEHSt daher, wie in der Datenerhebungsverordnung 2020 vorgesehen, Nachfristen gesetzt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde in Deutschland für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen ebenso wie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters.

Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2018 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2020

Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU Kommission jährlich über die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in einem Bericht entsprechend dem Format der Kommissions-Entscheidung 2005/369/EG1 und dem Eurostat-Leitfaden "Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC - Revision by Eurostat July 2017". Die Berichterstattung über das Jahr 2018 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2020 vorlegen. Sie umfasst die Mitteilung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der Sammel- und Verwertungsmengen sowie der Sammel- und Verwertungsquoten der Elektroaltgeräte. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (stiftung ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2018 im vorliegenden Bericht. In diesem Berichtsjahr wurde unterjährig der Zuschnitt der bisher geltenden 10 Kategorien auf die ab dem 15. August 2018 gültigen 6 Kategorien geändert. Folglich lagen die Grunddaten in unterschiedlicher Form vor. Die Darstellung des Berichtsjahres 2018 erfolgt letztmalig in der Form der 10 Kategorien, weshalb rechnerische Anpassungen vorgenommen wurden, um eine konsistente Auswertung zu ermöglichen. Ferner wurde im Berichtsjahr 2018 der sog. "open scope" zum 15.08.2018 eingeführt. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland die geforderte Mindestsammelquote von 45 % im Berichtsjahr 2018 nicht erfüllen wird (43,11 %). Für das kommende Berichtsjahr 2019 gilt die Zielerreichung einer Mindestsammelquote von 65 %. Sämtliche geforderten Recycling- und Verwertungsquoten der WEEE-Richtlinie werden erfüllt. Quelle: Forschungsbericht

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