Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und des Alfred-Wegener-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven UBA und AWI fordern: Anstrengungen im Klima- und Meeresschutz verstärken und Risiken für Küstenräume verringern Heute hat der Weltklimarat IPCC seinen neuen Sonderbericht zu Meeren und Eisgebieten im Klimawandel vorgestellt. Der Bericht zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes und Prof. Dr. Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegner-Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar und Meeresforschung in Bremerhaven, fordern daher gemeinsam, den notwendigen Klimaschutz in Deutschland wirksam umzusetzen und Lösungsansätze zu entwickeln, um die Meeresökosysteme und Küsten nicht zusätzlich belasten. Maria Krautzberger: „Um auf die Folgen des beschleunigten Meeresspiegelanstiegs und höhere Wasserstände bei Sturmfluten rechtzeitig vorbereitet zu sein, müssen Bund und Länder künftig alle Optionen zur Sicherung von Küstenräumen prüfen. Naturnahe Lösungen wie Sandvorspülungen, küstennahe Überflutungsräume oder Salz- und Seegraswiesen sollten dabei künftig stärker im Vordergrund stehen als ausschließlich technische Maßnahmen wie immer höhere und breitere Deiche. Außerdem müssen die vielfältigen Belastungen der Meere, beispielsweise mit überschüssigen Nährstoffen wie Dünger aus der Landwirtschaft und Plastikmüll, verringert werden. Wenn die Meere weniger belastet und gut geschützt sind, sind sie widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels und können langfristig vom Menschen genutzt werden. Das hilft den Ökosystemen und die Ökosysteme helfen der Klimawandelanpassung. Uns bleibt keine Zeit mehr, das zeigt der Bericht deutlich. Klimaschutz muss jetzt passieren. Abwarten ist keine Option.“ Antje Boetius: „Die bislang ungebremst steigenden Kohlendioxidemissionen weltweit haben messbare Konsequenzen für das Leben in den Meeren. Erwärmung und Versauerung verringern und verschieben die Lebensräume, mit vielen nachteiligen Konsequenzen, auch für den Menschen. Der schnelle Verlust von Meereis, die zunehmende Beschädigung der Korallenriffe, die häufigeren Hitzewellen sind eine Bedrohung für viele Arten. Der Bericht stellt fest, dass diese Faktoren die Produktivität der Meere negativ beeinflusst und besonders die Küstenregionen und ihre Bewohner betrifft. Das bedeutet, dass auch bei uns noch viel mehr in den umfassenden Meeres- und Küstenschutz investiert werden muss. Es bedeutet aber vor allem, dass der Klimaschutz ein vorrangiges Ziel der Politik sein muss und wissenschaftsbasiert, mit wesentlich mehr Fokus auf kurzfristig wirksame, für die Bürger transparente Maßnahmen umzusetzen ist, als derzeit verhandelt wird.“ Der Sonderbericht des Weltklimarats zeigt: Der Meeresspiegelanstieg hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich beschleunigt, insbesondere weil die Eisschilde und Gletscher der Erde schrumpfen und sich wärmer werdendes Meerwasser ausdehnt. Die Wasserpegel werden bis zum Ende des 21. Jahrhunderts und darüber hinaus ansteigen, bis Ende 2300 möglicherweise um mehrere Meter, wenn es der Menschheit nicht gelingt, die Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Die Gefahr von Überflutungen in den Küstengebieten steigt demzufolge, auch in Mitteleuropa. Der Meeresspiegel wird bei unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der internationalen Staatengemeinschaft erhöht bleiben. Bei Sturmfluten wird das Meerwasser an den Küsten höher auflaufen. Bestehender Schutz vor Hochwasser könnte dann für die Küsten und das Land hinter den Deichen nicht mehr wirksam sein. Der Klimawandel verstärkt bereits heute die menschengemachten Belastungen der Meere. Das führt zu marinen Hitzewellen, vermehrten Sauerstoffmangelzonen und hat negative Folgen für marine Ökosysteme und Nahrungsnetze, wenn Tier- und Pflanzenarten in dieser Umgebung nicht mehr leben können und in andere Gegenden abwandern. Die Polargebiete haben sich bereits jetzt stärker erwärmt als der Rest der Welt. Die Eisschilde auf Grönland und in der Antarktis schrumpfen, das Meereis in der Arktis geht dramatisch zurück, gleichzeitig taut der Permafrostboden. Diese nachweislichen Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Ökosysteme, sondern auch auf die Menschen in diesen Regionen, wenn sich zum Beispiel die Lebensräume und das Vorkommen von Fischarten verändern oder Infrastrukturen durch den instabilen Boden einstürzen. Der Bericht zeigt auch für das gefrorene Land eindringlich: Weit reichender Gletscherrückzug, der zunehmende Verlust von polarem Inlandeis, eine geringere Ausdehnung und Dauer der Schneebedeckung sowie das Auftauen und die Degradation von Permafrostböden werden sich in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen. In Hochgebirgsregionen, einschließlich der europäischen Alpen, kann der Rückgang der Gletscher zu großen Problemen bei der Wasserversorgung führen. Das Umweltbundesamt fordert wie die Wissenschaft den notwendigen Klimaschutz, um Erwärmung und Versauerung sowie Folgen für die Meere und Polarregionen wie Zunahme mariner Hitzewellen und Abschwächung der atlantischen Zirkulation zu verringern. Außerdem müssen Einträge von Nähr- und Schadstoffen spürbar reduziert werden, um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und Pufferkapazitäten von Ökosystemen zu stärken. Weitere Informationen: Der Weltklimarat IPCC hat am 25. September 2019 in Monaco den "Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima " der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Sonderbericht fasst den wissenschaftlichen Kenntnisstand über Auswirkungen des Klimawandels auf Ozeane sowie Schnee- und Eisgebiete der Erde und damit verbundene Risiken für Natur und Mensch zusammen, und er zeigt Handlungsoptionen zum Umgang mit den erwarteten Änderungen auf.
In einem Bürgerentscheid haben die Bewohner der Nordseeinsel Helgoland am 26. Juni 2011 gegen eine Inselvergrößerung gestimmt. Mit deutlicher Mehrheit lehnten sie es ab, die einen Quadratkilometer große Hauptinsel mit der 0,7 Quadratkilometer großen Badedüne durch Sandaufspülungen zu verbinden. Nach dem vorläufigen Ergebnis votierten 54,7 Prozent der Insulaner gegen eine Landverbindung von der Hauptinsel zur Düne. 45,3 Prozent stimmten für ein solches Vorhaben. Die Beteiligung lag bei 81,4 Prozent. Die Gegner einer Vergrößerung fürchteten den Verlust des unverwechselbaren Charmes der Insel und die Abhängigkeit von Investoren. Auch Umweltverbände sahen die Pläne kritisch. Eine Aufspülung beeinträchtige die Natur, waren sich Sprecher von BUND und NABU einig. Unter anderem sei die Düne die Kinderstube von Seehunden und Kegelrobben, die dort ihren Nachwuchs aufziehen würden.
Das Projekt "Balancing Sediment Deficits in the Wadden Sea (BASEWAD)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein durchgeführt. Im Rahmen des Interreg VB Projektes 'Building with nature' (BwN) soll durch Demonstrationsprojekte und Erfahrungsaustausch die von der EU bereits vertretene Hypothese, wonach 'Arbeiten mit der Natur' im Hochwasser- und Küstenrisikomanagement zu einer nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel beitragen kann, geprüft und bestätigt werden. Innerhalb des damit verbundenen Teilprojekts BASEWAD werden die Sandvorspülungen Sylt hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wattenmeer untersucht. Zu diesem Zweck werden hydro-morphologische Natur- und hydro-morphodynamische Modelluntersuchungen durchgeführt. Ziel dabei ist es, zu prüfen, ob und in welchem Maße der vor und an der Westküste Sylts eingebrachte Sand durch Umlagerungsprozesse dem Wattenmeer zu Gute kommt. Weiterhin ist es Ziel, abzuschätzen, in welchem Maße und an welchen Stellen das Wattenmeer durch die gezielten Sandeinbringungen wächst und ob durch die Umlagerungen Bereiche entstehen, an denen Sand für andere Maßnahmen naturverträglich entnommen werden kann. Zusätzlich werden biologische Untersuchungen zu den ökologischen Auswirkungen durchgeführt. Das interdisziplinäre Projekt BASEWAD stellt ein zentrales Element der 'Strategie Wattenmeer 2100' (SW2100) dar, die die Erhaltung des Wattenmeeres in seiner Einzigartigkeit und das Mitwachsen vor dem Hintergrund des Meeresspiegelanstiegs zum Ziel hat.
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) beabsichtigt die Durchführung sog. Sandersatzmaßnahmen zum Erhalt der südwestlichen Küstenbereiche der Insel Föhr im Abschnitt Utersum. Es handelt sich hierbei um Aufspülungen von Seesand im Strandbereich. Die auszubringenden Sandmengen richten sich nach den durch Wellenangriff und infolge von Sturmereignissen erodierten Sandmengen, d. h. es findet ein bedarfsgerechter Ausgleich des erodierten Sandes statt. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN.SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ vor der Westküste Sylts zur Verfügung. Die Sandentnahme ist nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags. Das zu genehmigende Vorhaben besteht aus den Vorhabenmerkmalen 1) Transport des entnommenen Sandes von der Entnahmestelle Westerland III bis zur Übergabestation der Spülrohrleitung, 2) Herstellung und Montage der Spülrohrleitung, 3) Aufspülung und Profilierung von zwei Strandabschnitten und zusätzlich das Anlegen eines Sanddepots im Strandbereich. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN-SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ zur Verfügung. Die Entnahme des Sandes bedarf keiner weiteren Genehmigung und ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Die Sandentnahme im Abbaufeld „Westerland III“ ist gemäß Planfeststellungsbeschluss mit dem Az.: W 7813 PFV II 2011-002-IV vom 23.10.2012 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober genehmigt. Die Sandentnahme findet mittels Hopperbagger statt. Vor oder zeitgleich mit der Sandaufspülung werden im Zuge einer bereits genehmigten Kompensationsmaßnahme insgesamt 9 Schüttsteinbuhnen rückgebaut. Das beim Rückbau anfallende Steinmaterial wird durch kleinere Transporteinheiten, wie z. B. Trecker mit Anhänger, über das vorhandene öffentliche Wegenetz oder den nördlich der ersten Aufspülstrecke angrenzenden Deich (bis dahin über den Strand) und dessen vorhandenem Wegenetz abtransportiert. Die Zwischenlagerung des Steinmaterials erfolgt anschließend auf genehmigten Lagerplätzen in Norden der Insel zum weiteren Gebrauch innerhalb von anderen Küstenschutzmaßnahmen. Der Rückbau der Schüttsteinbuhnen ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Nach Abschluss der Sandaufspülung werden biotechnische Maßnahmen (Sandfangzäune und ggf. Setzen von Strandhafer) durchgeführt, um den Sandflug in den Aufspülbereichen zu verringern. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.
Die Wald und Welle GmbH beabsichtigt auf einem ehemaligen Campingplatzgelände im Bereich des Schoddenhofs in der Gemeinde Lembruch, Landkreis Diepholz, den ca. 30 ha großen Ferienpark Marissa zu errichten. Für die Herstellung eines Sandstrandes am Dümmer in diesem Bereich sind die Sandentnahme aus dem Dümmer und die Sandaufspülung im Strandbereich vorgesehen. Dabei handelt es sich um Gewässerausbaumaßnahmen nach den §§ 67 ff. WHG. Die Wald und Welle GmbH hat als Trägerin der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG beantragt, durch die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die Vorprüfung wurde durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar.
Liebe Leserinnen und Leser, obwohl sich der Klimawandel sehr unterschiedlich auf einzelne Regionen und Sektoren auswirkt, gibt es doch generelle Leitlinien, an denen sich Akteure bei der Vorsorge gegen Klimaschäden orientieren können. Die Internationale Normungsorganisation (ISO) hat nun erstmal einen standardisierten Ansatz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht. Die Inhalte und Struktur der neuen Norm ISO 14090 stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Noch mehr aktuelle Aktivitäten zur Anpassung an Klimafolgen in den Bundesländern, Kommunen, der Forschung und Praxis erfahren Sie in unserem Newsletter. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Neue internationale Norm unterstützt bei Anpassung an Klimafolgen Durch den Klimawandel ist in Deutschland zukünftig mit häufigeren Starkregenereignissen zu rechnen. Quelle: Gina Sanders / Fotolia.com Neben Maßnahmen zum Klimaschutz rückt auch die systematisch geplante Anpassung an die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zunehmend in den Fokus von Entscheidungsträgern – sowohl in Städten und Gemeinden als auch in Unternehmen. Eine neue Norm der Internationalen Normungsorganisation (ISO) gibt nun Hilfestellung, wie gute Anpassung schrittweise umgesetzt werden kann. Die ISO 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ unterstützt Organisationen dabei, die Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten und Pläne für eine effektive Anpassung aufzustellen. Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe oder Art, wird ermuntert, die neue Norm anzuwenden. Nationaler Dialog: Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge Das Umweltbundesamt und das Umweltministerium veranstalten vom 26.-27. November 2019 den Nationalen Dialog "Klimawandelfolgen in Deutschland - Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" in Berlin. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger stellen auf dem Nationalen Dialog erstmals ausgewählte Ergebnisse des Monitoringberichts 2019 der Öffentlichkeit vor. Mit Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und mit nicht-staatlichen Akteuren einschließlich der Zivilgesellschaft ewrden der erreichte Stand, die Handlungserfordernisse und die Perspektiven der Klimawandelanpassung diskutiert. UBA-Webinar: Politikrelevante Erkenntnisse aus dem IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima (SROCC) Der neuste Sonderbericht des Weltklimarats IPPC zeigt: Der Klimawandel hat schon heute gravierende Folgen für die Meere und Polargebiete. Die Ozeane erwärmen und versauern zunehmend, die Zahl der marinen Hitzewellen steigt, der Anstieg des Meeresspiegels beschleunigt sich. Zu den politikrelevanten Inhalten des Sonderberichts veranstaltet das UBA ein Webinar am 25.10.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Es richtet sich an Expertinnen und Experten aus Deutschland mit Vorwissen zum Klimaschutz, dem Ozean und der Kryosphäre, die in der Information und Beratung von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft tätig sind. City Climate Finance Gap Funds: Förderfonds für klimagerechte urbane Infrastruktur Mit mindestens 100 Millionen Euro fördern der Globale Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie sowie die Regierungen Deutschlands und Luxemburgs künftig klimagerechte urbane Infrastrukturprojekte. Der City Climate Finance Gap Funds soll helfen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zu dessen Minderung in mindestens 12 Städten pro Jahr von der Ideenphase in die konkrete Umsetzung zu überführen. Insgesamt soll er Investitionen in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro erschließen. Nationaler Waldgipfel diskutiert über Maßnahmen gegen klimabedingte Waldschäden Für ein mindestens 500 Millionen Euro schweres Wiederaufforstungsprogramm für Mischwälder, unter anderem mit standortangepassten Baumarten, hat sich Bundeswaldministerin Julia Klöckner ausgesprochen. Im Rahmen des Nationalen Waldgipfels betonte die Ministerin die besondere Bedeutung der Wälder für den Klimaschutz und die ernste Lage nach den Dürresommern 2018 und 2019. Zuvor forderte der Deutsche Verband Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) drastische Klimaschutzmaßnahmen und eine rasche und aktive Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Mit waldbaulichen Maßnahmen wie Pflanzung, Saat sowie natürlichen Prozessen der Wiederbewaldung und Naturverjüngung sollen demnach Mischbestände mit verschiedenen Baumarten und Herkünften begründet werden, die sowohl an das herrschende als auch das zukünftige Klima angepasst sind. Die aktuelle Diskussion um die richtige Klimaanpassung der Wälder will der DVFFA mit einer wissenschaftlichen Perspektive versachlichen. Hessische Landesregierung stellt Schutzmaßnahmen für Wälder im Klimawandel vor Mit einem umfangreichen Sofortprogramm will die Landesregierung in Wiesbaden die hessischen Wälder vor den Folgen des Klimawandels schützen. Der Plan sieht bis 2023 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro vor. Unter anderem sollen private und kommunale Waldeigentümer 25 Millionen Euro erhalten, um Sturm- und Trockenheitsschäden zu beheben. Ein 12-Punkte-Plan fördert außerdem Maßnahmen zur Aufforstung und zur Anpassung des Waldes an Klimaveränderungen. So sollen in den kommenden Jahren 100 Millionen Bäume gepflanzt werden. Rheinland-Pfalz: Verbesserungen bei Hochwasserschutz und Trinkwasserinfrastruktur Zwei zu wesentlichen Teilen aus Landesmitteln finanzierte Projekte zur Klimafolgenanpassung hat die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im August gewürdigt. In Koblenz weihte die Ministerin den letzten Bauabschnitt einer Hochwasserschutzanlage für drei Stadtteile ein, dessen Gesamtkosten von rund 55 Millionen Euro zu über 90 Prozent aus Landesmitteln kommen. In dem Ort Traben-Trarbach übergab Höfken einen Förderbescheid über acht Millionen Euro für den Bau einer zukunftsfähigen Trinkwasserinfrastruktur für die Region. Neues Beratungsprogramm zur kommunalen Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen Im Rahmen des Programms "Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW" steht Nordrhein-Westfalen seinen Kommunen ab sofort bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie bei der Beantragung von Fördermitteln unterstützend zur Seite. Bereits bestehende Klimaanpassungsstrategien sollen so weiterentwickelt werden. Kommunen ohne oder mit nur wenigen Anpassungsaktivitäten will das Land sensibilisieren und bedarfsorientiert unterstützen. Durch das Programm soll das Thema Klimafolgenanpassung als Bestandteil kommunalen Handelns etabliert werden. Hessisches Umweltministerium unterstützt Städte bei der Abkühlung in heißeren Sommern Ein neuer Handlungsleitfaden zeigt Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz Maßnahmen auf, mit denen sie sich dem Klimawandel besser anpassen können. Er basiert auf der Studie "Klimprax Stadtklima", die in Wiesbaden und Mainz Stadtteile untersucht hat, in denen empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder und ältere Menschen im Sommer besonders unter der Hitze leiden. Der Leitfaden empfiehlt konkrete Maßnahmen, die Städte bei der Infrastrukturplanung berücksichtigen können. Dazu gehören etwa Grünflächen und Parks, Trinkwasserbrunnen und Schattenplätze. WWF warnt: Meeresspiegelanstieg gefährdet Küsten Die Umweltschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) fordert umfassende Gesetze zur Minderung von Treibhausgasemissionen, um den Anstieg der Meeresspiegel an den deutschen Nord- und Ostseeküsten zu verlangsamen. Daneben fordert die Organisation für die Ostseeküste und das Wattenmeer Schritte zur Klimafolgenanpassung. Bei einem zu schnellen Meeresspiegelanstieg drohten ansonsten der Verlust von Wattflächen, eine zunehmende Erosion an Küsten und Inseln sowie ein höheres Sturmflutrisiko. Statt harter Schutzbauten aus Stein oder Beton plädiert der WWF für weichen, naturnahen Küstenschutz, beispielsweise durch Sandaufspülungen oder die Verlegung der Deichlinie. Stadtgrün wertschätzen: Finanziellen Nutzen von Grünflächen in Städten verdeutlichen Urbane Grünflächen können Klimafolgen lindern, die Luftqualität verbessern und das Wohlbefinden steigern. Auf kommunaler Ebene fehlen jedoch häufig die Argumente für den Wert urbaner Grünflächen. Das Forschungsprojekt „Stadtgrün wertschätzen“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) will das mit einem neuen Tool ändern, das den ökonomischen Wert von Stadtgrün in konkreten Euro-Beträge beziffern. Fazit: Der ökologische Nutzen von Grünflächen ist Millionen wert. Das Tool wurde bereits in Leipzig, Karlsruhe, Augsburg und Nürnberg getestet. Neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau" Eine anwendungsorientierte Arbeitshilfe, mit der kommunale Planer im Rahmen städtischer Bauvorhaben konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen können, ist die neue Toolbox "Klimaanpassung im Stadtumbau". Mit insgesamt acht in verschiedenen deutschen Fallstudienstädten erprobten Werkzeugen und Prozessen versammelt sie eine Auswahl beispielhafter Anregungen für Infrastrukturmaßnahmen. Die Toolbox ist im Rahmen des Forschungsprojekts "Klimaresilienter Stadtumbau" entstanden, das unter anderem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert wird. Holzbau im Klimawandel: Holzbauten trotzen der Erderwärmung Gebäude aus Holz können den derzeit prognostizierten klimatischen Bedingungen der kommenden rund 100 Jahre standhalten. Das ist das Fazit einer aktuellen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI). Demnach lassen die Änderungen des Klimas bis zum Jahr 2115 keine bauphysikalischen Schäden an Holzbauten erwarten. Für die zukünftige Bauplanung haben die Forschenden außerdem Empfehlungen zum Schutz vor Hitze, Holzschädlingen und Extremwetterereignissen wie Sturm und Starkregen entwickelt. Portalorgan Lunge − der Einfluss des Klimawandels auf tödliche Lungenerkrankungen Menschen mit Erkrankungen der Lunge reagieren besonders empfindlich auf direkte und indirekte Folgen des Klimawandels. Mediziner bezeichnen die Lunge daher auch als "Portalorgan" für die Auswirkungen von extremer Hitze oder Trockenheit. Der Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und einer höheren Sterblichkeit war Thema beim 22. Deutschen Lungentag in Potsdam. Eine Erderwärmung von einem Grad Celsius führe unter älteren Europäern zu einer Mortalitätssteigerung durch Lungenkrankheiten von 3,6 Prozent; unter Senioren seien es bis zu 6,4 Prozent. Mit Künstlicher Intelligenz vom Satellitenbild zum Trinkwasserkonzept Forschende des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wollen Bodeneigenschaften mittels einer Künstlichen Intelligenz und ohne Bodenproben bestimmen, um damit Trinkwasserkonzepte für Städte zu entwickeln. Dazu trainieren sie eine Künstliche Intelligenz, die allein aus Satelliten- und Luftbildern verlässliche Informationen über Faktoren wie Bodenfeuchte, Vegetation oder Bodenzusammensetzung etwa im Einzugsgebiet von Flüssen ermittelt. Besonders in Wassermangelregionen sind solche Informationen für die Umsetzung von Trinkwasserkonzepten in Städten unerlässlich. Investitionen in die Vorsorge vor Klimaschäden lohnen sich Weltweite Investitionen in die Klimafolgenanpassung in Höhe von 1,8 Billionen Dollar zwischen 2020 und 2030 könnten Nettogewinne von 7,1 Billionen Dollar generieren. Das rechnet die Globale Kommission für Anpassung in einer neuen Studie vor. Investitionen in Frühwarnsysteme, klimaresistente Infrastruktur, Trockenlandwirtschaft, Mangrovenschutz und Wasserressourcen könnten demnach künftige Verluste abfedern. Verringerte Risiken bei steigender Produktivität und Innovation sorgen darüber hinaus für wirtschaftliche Effekte. Hinzu kommen positive Folgen für Gesellschaft und Umwelt. UBA-Studie: Natürliche Regenwasserverdunstung hat großes Potential zur Kühlung in Stadt und Umland Die Nutzung von Regenwasser für die Verdunstungskühlung in Städten ist ein noch relativ neuer Ansatz bei der Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel. In drei Fallstudien hat das UBA untersucht, wie sich entsprechende Techniken und Verfahren auf Gebäude-, Quartiers- und Gesamtstadtebene auf das thermische Wohlbefinden von Menschen auswirken können und welche energetischen Einsparungen sich daraus potenziell ergeben. Darüber hinaus stellt das UBA Kommunen sowie dem Gesetzgeber verschiedene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. EEA-Berichte zu nachhaltigem Wandel und EU-Landwirtschaft Die Europäische Umweltagentur (EEA) beschäftigt sich mit der Frage, wie sich gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit politisch und praktisch umsetzen lässt. Ein neuer Bericht gibt verschiedene Anregungen zur erfolgreichen Koordinierung von Transitionsprozessen. In einem weiteren Papier prognostiziert die EEA negative Folgen für die EU-Landwirtschaft durch Klimaveränderungen und Extremwetterereignisse. Zwar rechnet sie mit besseren Ernten durch längere Vegetationsphasen im Norden. Unter dem Strich überwiegen jedoch Ertragsrückgänge anderswo. Leitfaden der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften: Wie sich Städte auf extreme Hitze vorbereiten können Ein neuer Ratgeber des Klimazentrums der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) soll Städten und Kommunen dabei helfen, die Folgen von Hitzewellen zu entschärfen. Laut IFRC gehören die Extremwetterereignisse zwar zu den tödlichsten überhaupt, sind aber voraussehbar. Unter anderem gibt das Dokument Hinweise zum Aufbau von Warnsystemen sowie zur gezielten Stärkung der Gesundheitssysteme. Auch zu den Themen Stadtplanung, Gebäude und Verkehr macht das Papier konkrete Vorschläge, die zu einem gesünderen Stadtklima beitragen können. Klimawandel bedroht genetische Vielfalt der europäischen Pflanzenwelt Viele europäische Pflanzenarten sind laut einer Studie unter Leitung des Max-Planck-Instituts (MPI) für Entwicklungsbiologie vom Klimawandel bedroht. Die Forschenden zeigten, dass nur wenige Exemplare der Ackerschmalwand (Arabidopsis thaliana) über die nötigen genetischen Voraussetzungen verfügen, um gegen die für Süd- und Südosteuropa prognostizierte Hitze und Trockenheit zu bestehen. Damit werde die genetische Vielfalt in diesen Gegenden deutlich schrumpfen. Der Befund lässt sich dem MPI zufolge sehr wahrscheinlich auf andere Pflanzenarten übertragen.
Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.
Das Projekt "Klima-Anpassung im Wattenmeer (KliGlobWatt-Studie) eine internationale Übersicht über Optionen und Möglichkeiten einer ökologisch nachhaltigen Anpassung im Wattenmeer an die Folgen des Klimawandels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WWF Deutschland, Wattenmeerbüro durchgeführt. Der menschengemachte Klimawandel und der aus ihm resultierende wachsende Anstieg des Meeresspiegels sind langfristig die größte Bedrohung für das als Nationalpark und Weltnaturerbe geschützte Wattenmeer. Laut der schleswig-holsteinischen 'Strategie für das Wattenmeer 2100' ist damit zu rechnen, dass der Meeresspiegelanstieg erhebliche morphologische Veränderungen (gemäßigtes Szenario), vielleicht sogar eine grundlegende morphologische Systemänderung im Wattenmeer nach sich ziehen wird (gesteigertes Szenario). Viele der heute noch bei Ebbe trockenfallenden Wattflächen könnten zukünftig dauerhaft überflutet bleiben. Salzwiesen, Inseln und Halligen wären zunehmend durch Abbruch gefährdet. Durch den Verlust vor allem von Wattflächen, niedrigen Salzwiesen und Pionierzonen würden sich die Flächen wichtiger Lebensräume deutlich verkleinern, andere Habitate könnten ganz verschwinden. Das alles hätte erhebliche negative Auswirkungen, z. B. für die Vögel des Wattenmeeres. Das Wattenmeer würde seine Funktion als schützender Puffer vor dem Sturmseegang aus der Nordsee teilweise einbüßen. Auf lange Sicht wäre mit einer steigenden Gefährdung der Küstenbewohner durch Sturmfluten zu rechnen. Die vorliegende Studie will Antworten auf die Fragen finden, wie eine naturverträgliche Klimaanpassung für das schleswig-holsteinische Wattenmeer aussehen könnte. Dazu werden 13 vergleichbare Maßnahmen an anderen 'weichen Küsten' in Europa - auch aus dem restlichem Wattenmeer - und den USA ausgewertet. Zwar sind diese Fallbeispiele nicht direkt übertragbar, doch regen sie dazu an, neue, auch ungewöhnliche Ideen für eine naturfreundliche Klimaanpassung zu diskutieren. Die Fallstudien beschreiben eine große Bandbreite unterschiedlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Küstenerosion und der Renaturierung von Küstenlebensräumen. Sie reichen von Sandersatz über das Zulassen des Sandtransports in die Dünenlandschaft bis hin zur Renaturierung von Salzwiesen und der Verlegung von Deichen. Obwohl 'Klimaanpassung' nicht der eigentliche Anlass zu diesen Projekten war, wirken sie dennoch in diese Richtung. Die Studie leitet am Ende Schlussfolgerungen für sechs Maßnahmentypen ab: Sandersatz, Dünenrenaturierung, Sommerdeich-Öffnungen, Anpassung der Deichlinie, Widerstandsfähigkeit der Küste stärken, langfristige Zukunftsplanung.
Das Projekt "Vorhaben: Analyse der hydrodynamischen Randbedingungen und deren Auswirkungen auf die südwestliche Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät (AUF), Professur für Küstenschutz und Küstendynamik durchgeführt. Der Anstieg des mittleren Meeresspiegels wirkt sich signifikant auf die Gestalt der zukünftigen Küstenlinie aus. So fördern zunehmende hydrodynamische Belastungen (höhere Wasserstände und Wellen) auf die Küste z.B.die Erosion von Stränden, Dünen und Steilküsten. Steigende Kosten für den Küstenschutz und Eingriffe in das Ökosystem sind die Folge. Die gegenüberstehende Widerstandsfähigkeit von Küstenschutzdünen oder Strandwällen hängt jedoch nicht nur von der Höhe der Wasserstände, sondern auch von deren zeitlichem Verlauf (Dauer, Fülle) ab. ResCad_A zielt auf die Entwicklung von zwei unabhängigen Planungswerkzeugen als Standalone Applikationen (einen stochastischen Sturmflutgenerator sowie ein statistisches Ersatzmodell) zur Simulation des Dünenabbruchs, zur weitergehenden Anwendung in den betreffenden Landesbehörden. Der Sturmflutgenerator dient zur Beschreibung kombinierter Eintrittswahrscheinlichkeiten von Wasserständen, Füllen und des Seegangs entlang ausgewählter Standorte der südwestlichen Ostsee mit Hilfe multivariater statistischer Verfahren. Somit können physikalisch konsistente Extremereignisse unter aktuellen und prognostizierten Klimaszenarien simuliert werden. Diese dienen als Eingangsdaten (z.B.Randbedingungen) für hydro-morphodynamisch numerische Modelle (HMM) die im Vorhaben ResCAD_B entwickelt werden und zur Simulation von Dünenabbruchszenarien im Untersuchungsgebiet dienen. Die HMM basieren auf einer Vielzahl von standortspezifischen Beobachtungsdaten, die z.T. auch erst während der Projektlaufzeit erhoben werden. Die in ResCAD_B generierten Information werden anschließend an ResCAD_A übergeben und dienen als Input für ein statistisches Ersatzmodell, das zur Beschreibung der volumetrischen Dünenentwicklung und a. zur Planung von Erhaltungsmaßnahmen (Sandaufspülung) dient. In Absprache mit den betreffenden Landesbehörden können so konkretere Aussagen zur ereignisbezogenen sowie zur potentiell zukünftigen Dünenentwicklung abgeleitet werden.
Das Projekt "Vorhaben: Modelluntersuchungen zur Variabilität und Veränderungen von Sturmfluten in der westlichen Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Ostseeforschung durchgeführt. Das Gesamtziel von ECAS-BALTIC besteht darin, am Beispiel der deutschen Ostseeküste Strategien des ökosystem-verträglichen Küstenschutzes und der ökosystem-fördernden Küstenanpassung (ÖKA) zu entwickeln, die Menschen und Ökosysteme vor dem MSA schützen, dabei bestehende Küstenschutzprogramme ergänzen und die aktuellen und zukünftigen hydrodynamischen, morphodynamischen und sozioökonomischen Bedingungen sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz berücksichtigen. Unter ÖKA Maßnahmen subsumieren wir das, was in der Literatur als ökosystembasierter Küstenschutz diskutiert wird, wie z.B. das Anlegen von Küstenmarschland und Seegraswiesen, naturbasierte Lösungen wie Strandaufspülung und Dünenverstärkung, ökologisch günstigere harte Küstenschutzinfrastrukturen, sowie den Rückzug von der Küste bzw. die Deichrückverlegung. Die jeweiligen Umsetzungszeitpunkte und Frequenz dieser Maßnahmen, unter Berücksichtigung von Unsicherheiten des MSA werden in ECAS-Baltic kombiniert untersucht. Die gemeinsame Untersuchung verfolgt das Ziel, die Sicherheit der Küstenbevölkerung und die Integrität der Ökosysteme im Kontext des MSA und eines begrenzten Budgets zu erreichen.
Origin | Count |
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Bund | 16 |
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Text | 43 |
Umweltprüfung | 3 |
License | Count |
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