Experten: Bodenschutz braucht internationales Fundament 23 Hektar Wüste produziert der Mensch laut Angaben der UN pro Minute - das entspricht der Fläche von rund 30 Fussballfeldern. Schuld ist meist eine falsche Bewirtschaftung der Böden. Das wird zum ernsten Problem, da Böden eine nicht vermehrbare Grundlage unseres Lebens sind: Als Anbaufläche für 90 Prozent unserer Nahrungsmittel, zunehmend auch für nachwachsende Rohstoffe zur Produktion von Textilien, Biokunststoffen und -kraftstoffen. Mit der steigenden Weltbevölkerung wird der Druck auf die Böden jedoch immer größer. Die damit einhergehende Urbanisierung vernichtet oftmals fruchtbare Böden. „Wir haben unsere Böden viel zu lange vernachlässigt. Es ist höchste Zeit, sie besser zu schützen und den steigenden Nutzungsdruck auf Böden besser in den Griff zu bekommen, damit den Bedürfnissen von Teller, Trog und Tank Rechnung getragen werden kann. Das geht in globalisierten Märkten nicht allein national, sondern braucht eine internationale Koordination mit klaren und verbindlichen Regeln.“, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) zum Tag des Bodens am 5. Dezember 2011. Prof. Dr. Klaus Töpfer, Exekutivdirektor des Forschungsinstituts IASS Potsdam ergänzt: „Es gibt immer mehr Menschen auf der Erde und unsere Ansprüche an die Leistungen der Natur steigen. Das führt zum Verlust der fruchtbaren Böden, wenn diese nicht nachhaltig bewirtschaftet werden. Die Folgen davon sind zunehmend Hunger, Wassermangel und Armut weltweit. Um dies zu bekämpfen, sind nicht nur Hilfslieferungen notwendig, sondern auch ein vorausschauender Umgang mit unseren Böden.“ Der Boden, unsere lebenswichtige Grundlage, ist also in Gefahr. Am 31. Oktober dieses Jahres überschritt die Weltbevölkerung nach UN -Schätzungen erstmals die 7-Milliarden-Schwelle, die Hälfte davon lebt in urbanen Räumen. Für die Böden bedeutet das eine steigende Belastung. Denn neben dem stetigen Bevölkerungswachstum führt der wachsende Fleischkonsum zu einer immer intensiveren Nutzung von Boden, sowohl für Nahrungs- als auch Futtermittel. Ist ein Boden erst einmal geschädigt - ob durch Erosion , Verdichtung oder Versalzung - dauert es meist Jahrzehnte, oft sogar Jahrhunderte, bis er sich selbständig regeneriert hat. Eine Sanierung ist manchmal zwar möglich aber sehr aufwändig und teuer. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die Kosten durch Bodenschäden in der Regel höher als die wirksame Vorsorge gegen Bodenschäden. Die Regelungen für den Schutz der Böden und deren nachhaltige Nutzung sind auf internationaler Ebene noch unzureichend. Bisherige Ansätze sind entweder sektoral oder unverbindlich: Zwar gibt es eine Konvention zur Eindämmung der Wüstenbildung - diese fokussiert sich jedoch auf Trockengebiete. Andere Umwelt-Konventionen, wie die Biodiversitäts- oder Klimarahmenkonvention beschäftigen sich nur am Rande mit den Böden. Das UBA rät zu einem umfassenden, internationalen und verbindlichen Ansatz zum nachhaltigen Bodenmanagement. Zusammen mit Expertinnen und Experten aus internationalen Institutionen wie dem Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) in Potsdam hat das UBA im September 2011 die gemeinsame Erklärung - „Protecting Soils for our Common Future - A call for action” - erarbeitet. Für UBA-Vizepräsident Holzmann ist klar: „Wir brauchen mehr Lobby-Arbeit für unsere Böden. Die guten Argumente liegen auf dem Tisch, nun gilt es das Bewusstsein über den Wert und die Verletzlichkeit von Böden zu schärfen und konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ Wissenschaft, Behörden, Wirtschaft und Politik sind gleichermaßen gefordert, Lösungen zu erarbeiten: „Wir in Deutschland haben das Problem erkannt“, sagt Prof. Franz Makeschin, Vorsitzender der Kommission Bodenschutz beim UBA. „Im Rahmen eines national tätigen und international vernetzten Forschungs- und Technologieverbunds ‚Boden- und Landmanagement‘ werden die dringenden Aufgaben in prioritären Aktionsfeldern aufgegriffen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Schutz und nachhaltige Nutzung der Böden ergänzen sich dabei.“
Soziale Einrichtungen nutzen einen großen Anteil der Nichtwohngebäude in Deutschland und sind damit ein wichtiger Klimaschutzakteur. Gleichzeitig bestehen für die energetische Sanierung ihrer Gebäude sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien große Herausforderungen. Zu nennen sind insbesondere das in den Sozialgesetzbüchern verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, welches Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen ausschließt, sofern diese zusätzliche Kosten verursachen. Ein weiteres Hemmnis ist die bestehende Finanzierungssystematik: Für Investitionen, die zu verringerten Betriebskosten führen, gibt es weder bei den Investoren noch bei den Betreibern einen (ökonomischen) Anreiz, da die Kostenträger für Investitionskosten und Betriebskosten unterschiedlich sind. Verstärkend kommen organisatorische Hemmnisse hinzu, wie eine kleinteilige Organisation der Sozialunternehmen, fehlendes Klimaschutz -Know-How und eine mangelnde Datenlage zum Gebäudebestand. Eine weitere wesentliche Herausforderung sind die hohen Sanierungskosten. Abschätzungen weisen für die nächsten 20 Jahre allein für die Gebäude für Gesundheit und Pflege jährliche Kosten von 0,6 bis 1,2 Mrd. Euro (2022) an energiebedingten Mehrkosten bei der Sanierung aus. Um soziale Einrichtungen beim Klimaschutz zu unterstützen ist eine Änderung der Rahmen-bedingungen erforderlich, die auf der Basis weiterer Analysen konkretisiert werden sollten. Wichtige Fragen sind: Wie kann das Sozialrecht weiterentwickelt werden, so dass die Finanzierung und Umsetzung klimagerechter Maßnahmen ermöglicht wird? Welche Energiekosten-einsparungen stehen den Investitionskosten gegenüber und wie können diese den Einrichtungen bzw. den Trägern der Investitionskosten zugutekommen? Welche Anreiz- und Unterstützungsmaßnahmen brauchen einzelne Einrichtungen, um stärker im Klimaschutz aktiv zu werden? Veröffentlicht in Texte | 96/2024.
Das online-Recherchetool »BEAST« gestattet den Nutzern eine Suche nach möglichen Reinigungs- und Sanierungsverfahren im Bergbau- und Altlastenbereich. Es bietet eine Recherche anhand bestimmter Kriterien oder einer Freitextsuche. Die Web-Anwendung überführt bisherige Materialiensammlungen und Daten über Eigenschaften, Eignung und Kosten verschiedener Sanierungsverfahren in eine Datenbank- und Programmform. Die Webanwendung stellt eine fachliche Arbeitshilfe für Gutachter und Behörden, v. a. innerhalb der Altlastenbearbeitungsphasen »Sanierungsuntersuchung« und »Sanierung«, dar. BEAST ermöglicht insbesondere Mitarbeitern von Behörden, aber auch planenden und ausführenden Firmen sowie Ingenieurbüros eine Auswahl und Erstbewertung von Sanierungsverfahren zur Umsetzung der Vorgaben des Bundes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie und Wasserhaushaltsgesetz.
Erhebung über Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ort und Datum des Unfalls; Art der Anlage; Art und Ursache des Unfalls; Art und Menge des ausgetretenen und wiedergewonnenen Wasser gefährdenden Stoffes; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung; Kosten der Gefahrenabwehr und Sanierung.
Als Grundlage für die Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurde ein Altlastenprogramm in M-V aufgebaut. Das Umweltministerium M-V gewährt im Rahmen dieses Programms unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung. Die Altlastenfinanzierung ist ein Betrag, um die von diesen Flächen möglicherweise ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beseitigen, den Boden und das Grundwasser zu sanieren und die flächenschonende Wiedernutzung von Industriebrachen zu fördern. - Die Kommunen können anteilig bei der Erkundung ihrer altlastverdächtigen Flächen und bei der Sanierung und Überwachung ihrer Altlasten gefördert werden. Die Mittelvergabe erfolgt nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung und der "Richtlinie für die Förderung von Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte (Altlasten-Finanzierungsrichtlinie - AlaFR)" vom 24.08.1993. - In M-V gilt wie in allen neuen Bundesländern die Freistellungsregelung nach Art. 1 § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz, geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22. März 1991. Danach können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Verantwortung für Umweltschäden, die vor dem 1. Juli 1990 entstanden sind, freigestellt werden. In der Regel trägt das Unternehmen dann nur noch einen Eigenanteil von ca. 10 % an den Sanierungskosten. Bewilligungs- und Freistellungsbehörden sind in M-V die jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt.
Erhebungen über Unfälle bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe. Erhebungsmerkmale: Art des Beförderungsmittels und der Umschließung; Art, Ort und Datum des Unfalls; Ursache des Unfalls; Art und Menge des beförderten, ausgetretenen und wiedergewonnenen wassergefährdenden Stoffes; Art der Beschädigung; Art der Stoffausbreitung; Unfallfolgen; Maßnahmen der Schadensbeseitigung; Kosten der Gefahrenabwehr und Sanierung.
Das im Juli 2021 veröffentlichte "Fit-for-55"-Klimapaket der Europäischen Kommission schlägt die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr vor (EU-ETS 2). Parallel zur Einführung des neuen Emissionshandels ist die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds (Social Climate Fund, SCF) vorgesehen, der durch den neuen Emissionshandel entstehende Belastungen für besonders Betroffene abfedern soll. Mit dem Klima-Sozialfonds sollen die Verteilungswirkungen der CO2-Bepreisung gemindert und explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer*innen unterstützt werden. Unklar ist noch, welche Gruppen im Sinne des Klima-Sozialfonds als vulnerabel gelten. Eine einheitliche Definition gibt es bisher weder auf EU-Ebene noch in einzelnen Mitgliedstaaten, auch in Deutschland nicht. Eine Einschätzung der Anzahl vulnerabler Haushalte, ihrer Belastung durch die CO2-Bepreisung und ihrer Investitions- bzw. Unterstützungsbedarfe ist jedoch essentiell für die Bewertung des Finanzrahmens des Klima-Sozialfonds und der damit verbundenen Möglichkeiten, durch Investitionshilfen und direkte Einkommensunterstützung Belastungen bei vulnerablen Haushalten abzufedern. Auch im Zusammenspiel mit dem in Deutschland im Januar 2021 eingeführten Brennstoffemissionshandel, der Ähnlichkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen System hat, stellen sich viele Fragen. Vor diesem Hintergrund haben die Autoren*Autorinnen im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens "Soziale Aspekte von Umweltpolitik" (Forschungskennzahl FKZ 3719 16 106 0) eine Kurzstudie zum Klima-Sozialfonds erstellt. Ziel der Analyse ist es, ein gutes Verständnis des Vorschlags zum EU-ETS 2 und Klima-Sozialfonds in Abgrenzung zum Brennstoffemissionshandel zu erlangen und soziale Aspekte zu beleuchten. Die Kurzstudie bietet einen Vorschlag für die Definition vulnerabler Haushalte, ermittelt die CO2-Kostenbelastung für diese Haushalte sowie eine kursorische Abschätzung der Investitionsbedarfe für Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen für vulnerable Haushalte. Die überschlägigen Rechnungen zeigen, dass der Klima-Sozialfonds genügend Mittel bietet, um etwa ein Heizungstauschprogramm für vulnerable Haushalte (mit) zu finanzieren. Er wird alleine jedoch nicht ausreichend sein, um die Sanierungskosten vulnerabler Haushalte - nach der hier gewählten Definition - vollständig zu finanzieren. Der Klima-Sozialfonds muss daher eingebettet werden in ein Gesamtprogramm in Deutschland für vulnerable Gruppen, so dass vulnerable Gruppen am Klimaschutz teilhaben können, resilienter werden und gegenüber Energie- und CO2-Preissteigerungen geschützt sind. Quelle: Forschungsbericht
Die Sanierung des über 100 Jahre alten beliebten Ausflugslokals „Eierhäuschen“ im Spreepark ist nach etwa vier Jahren weitestgehend fertiggestellt. Nachdem der Biergarten “Zum Anleger – Eierhäuschen” im Mai dieses Jahrs eröffnet wurde, konnte das denkmalgeschützte Gebäude nun von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, die für die Sanierung zuständig war, an das landeseigene Unternehmen Grün Berlin übergeben werden. Anlässlich des laufenden Probebetriebs besuchten Birgit Möhring, Geschäftsführerin der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin, am heutigen Montag, den 18. Dezember, das Eierhäuschen. Vor der offiziellen Eröffnung des Eierhäuschens mit Restaurant und Ausstellungsräumen im kommenden Frühjahr 2024, wird die für den Betrieb zuständige Grün Berlin die Wintermonate nutzen, um noch letzte notwendige Einbauten und Ausstattungen vorzunehmen. Birgit Möhring, Geschäftsführerin BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH : „Die denkmalgerechte Sanierung des Eierhäuschens hat letztlich über vier Jahre gedauert. Bereits Ende Juli 2019 wurde im Rahmen der Sanierung die Turmspitze vom Eierhäuschen demontiert, nachgebaut und kam zwei Jahre später zurück an ihren Platz. Jetzt freuen wir uns über das Gesamtergebnis und sind stolz, das Gebäude an Grün Berlin übergeben zu haben.“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer Grün Berlin GmbH : „Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten kehrt das Eierhäuschen als einzigartiges Ausflugsziel und Kunststandort mit nachhaltiger Gastronomie zurück. Der erste Baustein des neuen Spreeparks ist realisiert, ein Zukunftsprojekt geht auf die Zielgerade.“ Bis zur Eröffnung wird das zweistöckige Eierhäuschen mit Dachausbau für einen barrierearmen Betrieb mit einer Aufzugsanlage ausgestattet. Am neu errichteten Küchenkubus im westlichen Bereich des Areals erfolgen noch restliche Fassaden- und Dacharbeiten. Mit der neu ausgestatteten Küche, den Kühl- und Lagerräumen sowie den Sanitärbereichen für Gäste und Personal beherbergt der neue Küchenanbau alle gastronomischen Elemente, um einen umfassenden Restaurantbetrieb sowohl für das Eierhäuschen als auch für den künftigen Spreepark zu ermöglichen. Des Weiteren erfolgen noch abschließende Dacharbeiten am dazugehörigen denkmalgeschützten “Eiskeller”, der künftig als Lager für den Gastronomiebetrieb genutzt werden wird. In diesem Dezember läuft bereits ein temporärer Probelauf mit geschlossenen Gesellschaften im künftigen Restaurant “Ei-12437-B”. Der reguläre Restaurantbetrieb wird voraussichtlich im Februar 2024 aufgenommen. Restaurant und Biergarten Das alte Eierhäuschen hat eine wichtige Bedeutung in der Geschichte Berlins. Bereits vor über 100 Jahren war es für alle Gäste ein beliebter Ort für Freizeit und Erholung. Die „Eierhäuschen Essen und Trinken GmbH” unter Leitung von Jessica-Joyce Sidon ist die neue Pächterin der Gastronomie im Eierhäuschen. Dazu gehören der 500 Quadratmeter große Biergarten mit 250 Außenplätzen und Spielplatz sowie das 175 Quadratmeter große Restaurant „Ei – 12437“ mit 70 Innenplätzen zuzüglich rund 80 Plätzen im Tanzsaal. Zusätzlich werden auf der Restaurantterrasse sowie im Restaurantgarten weitere 176 Außenplätze angeboten. Spreepark Art Space Kunst spielt eine wesentliche Rolle in der Entwicklung des Spreeparks – zum Anfassen, Begehen und Eintauchen. Das Programm des 2.200 Quadratmeter großen Hauses im unteren Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich des Eierhäuschens untersucht die Verzahnung von Kunst, Architektur, Natur und öffentlichem Raum und macht die unterschiedlichen Projekte und Fragestellungen, die sich im Spreepark ergeben, den Besucherinnen und Besuchern zugänglich. Die Eröffnung des Spreepark Art Space mit erster öffentlicher Ausstellung erfolgt am 22. März 2024. Die Kosten für die Sanierung des denkmalgeschützten Eierhäuschens betragen rund 16 Mio. Euro und werden aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Weitere Informationen : https://gruen-berlin.de/projekte/parks/spreepark Fotos zum Download : www.gruen-berlin.de/PK-EH
Das Projekt "Pilotsanierung am Standort Zeitz: Einsatz MOSAM-Anlage im Rahmen von TansIT und SAFIRA II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Wasserbau durchgeführt. Auf dem Gelände des ehemaligen Hydrierwerks Zeitz wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens SAFIRA II eine thermische Pilotsanierung durchgeführt mit dem Ziel, die Auswirkung einer teilweisen Sanierung des Schadensherds ( Partial Source Removal ) auf die Schadstoffemission zu untersuchen. Die Leitung des Pilotversuchs oblag dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH, UFZ, Department Grundwassersanierung. Ziel der von VEGAS, Universität Stuttgart durchgeführten thermische Pilotsanierung war eine Reduzierung der Schadstoffmasse und Bodenluftkonzentration um mehr als 95% durch Überschreiten einer mittleren Temperatur von 75°C im Sanierungsfeld (ca. 1500 m3 Boden). Hierfür war das Erzielen einer thermischen Reichweite von mehr als 2,5 m Radius (um die einzelnen Injektionsbrunnen) in der gesättigten Zone Voraussetzung. Insgesamt konnten aus dem Pilotfeld über 7800 kg Benzol innerhalb von 6 Monaten entfernt werden. Die Pilotsanierung wurde in verschiedenen Betriebsphasen durchgeführt. Während der kalten Bodenluftabsaugungs- und Air-Sparging-Phase nach Installation des Sanierungsfeldes wurden ca. 59% der insgesamt entfernten Schadstoffmasse ausgetragen. Der Anteil der anschließenden thermischen Sanierung der gesättigten und ungesättigten Zone lag bei 2.823 kg (41%). Die angestrebten mittleren Temperaturen in der ungesättigten und gesättigten Zone konnten mit annähernd 90°C deutlich überschritten werden. Die Dampfausbreitung in der gesättigten Zone übertraf mit über 5 m radiale Reichweite die auf Grund konservativer Berechnungen erwartete Ausbreitung von ca. 2 - 2,5 m. Die Konzentrationen in der extrahierten Bodenluft zu Beginn der Maßnahme lagen bei ca. 60 g/m3, während der Abkühlphase waren sie kleiner 200 mg/m3. Über eine Bodenluftbeprobung während der Abkühlphase konnte eine Sanierungseffizienz von über 99% nachgewiesen werden. Die über Gleichgewichtsberechnungen ermittelte Restbelastung lag bei 0,16 mg Benzol je kg Boden. Diese konnte im Rahmen einer Bodenbeprobung nach dessen Abkühlung mit einem Benzolgehalt von 0,1 mg/kg Boden in der ungesättigten Bodenzone verifiziert werden. Im Bereich der gesättigten Zone lag die Restbelastung bei 2,2 mg/kg Boden. Die Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser konnten während der Anwendung um 75% reduziert werden. Basierend auf der Pilotanwendung wurden spezifische Sanierungskosten im Bereich von 80 EUR/to Boden für ein Bodenvolumen von 14.000 m3, bzw. 95 EUR/to Boden für ein Volumen von 8.000 m3 ermittelt.
Das Projekt "Feasibility Study of Co-Solvent Flushing for a DNAPL-Remediation of a Dump Site" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Wasserbau durchgeführt. Im Auftrag eines großen, international tätigen Chemieunternehmens wurde eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Grundwassers unter einer Ablagerungshalde für Produktionsrückstände mit hochchlorierten Kohlenwasserstoffe unter Einsatz von co-solventen Lösemittelgemischen erstellt. Co-solvente Mischungen werden primär zur Extraktion von Schadstoffen in freier Flüssigphase eingesetzt und bewirken eine Änderung der physikalischen Eigenschaften der Schadstoffe vom DNAPL (schwerer als Wasser) zu LNAPL (leichter als Wasser). Aufgrund der Art der Schadstoffzusammensetzung wurde zunächst auf Basis einer Literaturstudie eine Vorauswahl der einzusetzenden Lösemittel getroffen. Die untersuchten Stoffe waren 2-Propanol, bzw. Aceton als primäres Lösemittel (Lösungsvermittler zu Wasser) und Dietylether, bzw. Cyclohexan als Co-Solvent (Dichtereduzierung, Lösung der Kontaminanten). Im Rahmen von Schüttelversuchen wurden das Ternäre Phasendiagramm für drei verschiedene Lösemittelgemische (CSF-Cocktail) und Wasser bestimmt. In erweiterten Schüttelversuchen wurde für die thermodynamisch stabilsten Gemische (größtmögliches 1-Phasen-Gebiet) das Lösungsverhalten für das Schadstoffgemisch bestimmt. Da alle untersuchten CSF-Cocktails annähernd dasselbe Löseverhalten für die Schadstoffe aufwiesen (10-15% Lösungskapazität) wurde mit Hilfe einer gewichteten Matrix unter Berücksichtigung der Kosten, sicherheitsrelevanter Aspekte, biologischer Abbaubarkeit und möglicher Aufbereitungstechniken der Schadstoff-Lösemittel-Gemische als CSF-Cocktail 2-Propanol und Cyclohexan ausgewählt. Die Aufbereitung der extrahierten Spüllösung erfordert eine mehrstufige physikalische und thermische Aufbereitung. Über Phasentrennung, Adsorption, Filtration und Vakuum-Verdampfung erfolgt das Recycling des CSF-Cocktails. Der Hauptteil der Kontaminanten sollte nach Flüssigphasenabtrennung, bzw. im Rahmen der Regeneration der Aktivkohle thermisch verwertet werden. Der Großteil des extrahierten Wassers wird nach Durchlaufen der Sorptionsstufe biologisch aerob aufbereitet. Die spezifischen Recycling-Kosten für den CSF-Cocktail konnten auf 700 EUR/m3 geschätzt werden. Umgelegt auf die Sanierung bedeutet dies Kosten in Höhe von 800 - 900 EUR/m3 behandelten Bodens.
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