Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.
Salt marshes along the Wadden Sea coast are often shaped by anthropogenic alterations to their hydrology and sedimentation. To investigate the effects of hydrological restoration through summer dike openings on soil carbon storage capacities, soil samples were collected from four study sites along the Lower Saxony Wadden Sea coast, Germany. Each site featured restored areas, i.e., former summer polders reconnected to tidal exchange, and reference salt marshes adjacent to the polders. The polders varied in restoration age, i.e., 0 (control, not restored), 8, 14, and 28 years, forming a chronosequence for temporal analysis, while the reference salt marshes remained unchanged. Soil samples were taken along transects that represented different marsh zones, including pioneer, lower salt marsh, and upper salt marsh. The soil samples covered soil layers down to a depth of 100 cm and were collected in five sections of 20 cm using an Edelman corer. Total carbon, organic carbon, and inorganic carbon were analyzed using CN-elementary analysis and calcimeter methods. This dataset provides valuable insights into the potential of hydrological restoration measures to enhance soil carbon sequestration in salt marshes.
Die autochthonen bayerischen Vorkommen bilden zusammen mit denen im österreichischen Inntal ein vom übrigen Artareal hochgradig isoliertes Vorkommen. Dieses isolierte Teilareal ist das Ergebnis einer von den anderen deutschen Podarcis muralis-Vorkommen unabhängigen nacheiszeitlichen Einwanderung (Schulte & Franzen 2019). Sehr wahrscheinlich erfolgte die Besiedlung des Inntals in einer wärmeren nacheiszeitlichen Phase über den Reschen- oder den Brennerpass (Schmidtler et al. 2006), während der Alpenhauptkamm heute eine natürliche Barriere zwischen italienischen und österreichischen Vorkommen bildet (Schweiger et al. 2015). Genetisch gehört die Metapopulation des Inntals zur Südalpen-Linie der Unterart P. m. maculiventris. Deutschland ist für die hochgradig isolierten Vorposten in besonderem Maße verantwortlich. Als submediterrane Art ist die Mauereidechse ausschließlich in Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und südliches Nordrhein-Westfalen; Unterart: P. m. brongniardii) sowie im äußersten Südosten Bayerns einheimisch (Unterart: P. m. maculiventris-SüdalpenLinie). Darüber hinaus haben sich infolge von Verschleppungen und Aussetzungen über 110 Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die neben den beiden autochthonen drei weiteren genetischen Linien (bzw. Unterarten) angehören, die in Deutschland allochthon sind: (1) P. m. maculiventris, östliche Linie, (2) P. m. muralis und (3) P. m. nigriventris (Schulte & Deichsel 2015). Bei der Gefährdungseinstufung wurden, soweit eine klare Trennung möglich war, ausschließlich die autochthonen Bestände berücksichtigt. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt entlang der wärmebegünstigen Hanglagen der Weinberge und Niederwaldflächen der Flüsse Saar, Mosel, Nahe, Rhein, Lahn und Neckar. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 4,78 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „selten“. Unabhängig von ihrer geografischen Beschränkung bzw. Seltenheit kann die Mauereidechse dort, wo sie vorkommt, mitunter individuenreich vertreten sein (Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008). Zur Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind vor allem bestandsreduzierende Auswirkungen der intensiven Flurbereinigungen in den Weinbaugebieten und der wasserbaulichen Maßnahmen (Wegfall von Kiesbänken und Abbruchkanten) sowie Bestandsförderungen durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes und den Bau von Uferpflasterungen zu betrachten. Die vor allem in den 1970er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen verursachten durch die Beseitigung hunderter Kilometer alter Trockenmauern sicherlich die größten Bestandsrückgänge der Mauereidechse (Fritz 1987, Konold 2007, Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008), sodass für den langfristigen Bestandstrend mindestens ein mäßiger Rückgang anzunehmen ist. Wegen einer Abschwächung der langfristig wirksamen Faktoren, insbesondere weil großflächige Flurbereinigungen kaum noch durchgeführt werden, wird im Zeitraum des kurzfristigen Bestandstrends deutschlandweit von stabilen Beständen ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Einstufung der einzelnen Kriterien und der Rote-Liste-Kategorie. Die Mauereidechse ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet (siehe Laufer & Schulte 2015): Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession infolge der Aufgabe des Weinbaus; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Einbau von Festbettgleisen, Lärmschutzwände) an Güterbahnhöfen und Bahndämmen; Erschließung von Brachflächen; unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen, Burgen und Trockenmauern; genetische Verdrängung durch gebietsfremde genetische Linien im natürlichen Areal. Dieser Prozess ist entlang der Oberrheinebene bereits in vollem Gange (Schulte et al. 2012 c). Von besonderer Relevanz ist diese Gefährdung für die einzigen autochthonen deutschen Vorkommen der Südalpen-Linie von P. m. maculiventris in Südost-Bayern. Für eine anpassungsfähige Art wie die Mauereidechse ist es mit überschaubarem Aufwand möglich, effektive Schutzmaßnahmen durchzuführen (siehe Laufer & Schulte 2015): Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte felsdurchsetzte Laubwälder, Block- und Geröllhalden sowie Trockenrasen); Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik (Sedimentabtrag und -auflandung); Beibehaltung und Wiederaufnahme einer naturverträglichen Weinbergsbewirtschaftung (z. B. tradtionieller kleinparzelliger Terrassenweinbau); Erhaltung und Pflege brachliegender Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder; Erhaltung, Freistellung und unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten sachgerechte Sanierung von Mauern, Burgen, Ruinen und Gleisbereichen (Wagner et al. 2015); Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals: Unterlassen ungeeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere Umsiedlungen eingeschleppter Populationen.
We study the effects of plants and root-associated fungi on wind erosion within the alpine environment of Tibet. China is one of the countries most affected by desertification processes and Tibet, in particular, a key region in desertification combat. The presented project focuses on the Barkha Plain surrounded by Mount Kailash and the Lake of Manasarovar (Ngari Prefecture). This Western Tibet region experienced little scientific attention but, nowadays, faces rapidly increasing touristic activities and expanding local settlements associated with socio-economic changes that are serious threats to the delicate ecological balance and potential triggers of desertification. It exists almost unanimous agreement that revegetation is the most efficient and promising strategy to combat wind erosion and desertification in the long term. However, re-colonising success is often poor, mainly under extreme environmental conditions. Compared to conventional practices, the approach of the presented project attains better accordance with natural succession processes and promises acceleration of both plant and soil development and, conclusively, more efficient desertification control. The project assesses the potential of native plants and symbiotic fungi to control wind erosion and desertification processes. It aims to identify key plants and fungi that increase soil aggregate stability and efficiently drive succession into a natural and self-maintaining cycle of the ecosystem. Furthermore, it provides crucial information for implementing environmentally compatible and cost-effective measures to protect high-elevation ecosystems against desertification. Within three successional stages (early, intermediate, late), field investigations are performed on the basis of Modified-Whittaker plots. Classic methods of vegetation analysis and myco-sociology are combined with analysis of distribution patterns at different scales (patchiness, connectivity). Comprehensive soil analysis is performed comprising grain size distribution, aggregate stability, pH as well as water and nutrient contents. Additionally, important parameters of wind erosion are measured concurrently and continuously to assess their magnitude and variability with respect to vegetation and soil at different levels of development. The parameters addressed, include sediment transport, air temperature, radiation, precipitation, relative humidity as well as speed and direction of wind. Surface moisture is recorded periodically and roughness described. Species and environmental parameters are checked for spatial correlation. Cutting edge technologies are applied in laboratory work, comprising molecular methods for fungal species identification and micro-tomography to analyse soil structure. Furthermore, successfully cultivated fungi and plants are subject of synthesis experiments and industrial propagation in view of practical implementation in restoration measures.
Am Südwestrand des Harzes wurde zwischen 1930 und 1933 bei Bad Lauterberg (Niedersachsen) die Odertalsperre errichtet, die dem Hochwasserschutz, der Energieerzeugung und der Niedrigwasseraufhöhung des Unterlaufes der Oder in Trockenzeiten dient. Die Gesamtanlage besteht neben der 56 m hohen Hauptsperre (Erddamm mit Betonkern) aus einem unterhalb gelegenen Ausgleichsbecken (ca. 200 m x 700 m), das wiederum durch einen 7,5 m hohen Erddamm mit integrierter Wehranlage begrenzt wird. Das Reservoir der Hauptsperre und das Ausgleichsbecken wurden bis Anfang der 1990er Jahre als Pumpspeicherkraftwerk betrieben. Zur sicheren Ableitung extremer Hochwasser existiert am linken Hang der Hauptsperre eine Hochwasserentlastungsanlage (HWE) aus Beton, die nach fast 80 Jahren Schäden aufweist, die einer Sanierung bedürfen. Aus Sicherheitserwägungen soll außerdem die Wehranlage des Ausgleichsbeckens umgebaut werden. Für den Betreiber, die Harzwasserwerke GmbH aus Hildesheim, wurden deshalb von Dezember 2008 bis September 2009 zur Vorbereitung der geplanten Sanierungen hydraulische Modellversuche zur HWE, zur Wehranlage am Abschlussdamm des Ausgleichsbeckens und zum Ausgleichsbecken selbst durchgeführt. Unter Leitung von Prof. Jürgen Stamm erfolgten im Hubert-Engels-Labor des Instituts für Wasserbau und Technische Hydromechanik (IWD) der TU Dresden durch Dipl.-Ing. Holger Haufe und Dipl.-Ing. Thomas Kopp die Untersuchungen an drei Teilmodellen, zwei davon physikalisch im Maßstab M 1:25 für die HWE und M 1:20 für die Wehranlage. Bei dem dritten Teilmodell handelte es sich um ein tiefengemitteltes 2D-hydronumerisches Modell zur Ermittlung der Strömungsverhältnisse im Ausgleichsbecken. Am Teilmodell der HWE wurde im Rahmen mehrerer Versuchsreihen die hydraulische Leistungsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit für verschiedene Zustände (vor, während und nach der Sanierung) überprüft und nachgewiesen. Durch Maßstabseffekte bedingte hydraulische Unterschiede zwischen Natur und Modell (Wasser-Luft-Gemischabfluss), die im 'verkleinerten' Modell nicht auftraten, wurden analytische Berechnungen durchgeführt, mit denen nachgewiesen werden konnte, dass die Seitenwände der HWE auch beim vermutlich größten Hochwasser (PMF) nicht überströmt werden. Die Harzwasserwerke GmbH wird voraussichtlich 2010/11 auf Grundlage der Versuchsergebnisse mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Die am IWD untersuchten und hydraulisch optimierten Einzelmaßnahmen werden dann zu einer effizienten Bauausführung beitragen und anschließend die Hochwassersicherheit der Odertalsperre für die nächsten Generationen gewährleisten. (Text gekürzt)
Vorhabenziel: Das Forschungsprojekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: Die energetische Querschnittsanalyse von deutschen Theaterspielstätten und das Intensivmonitoring des denkmalgeschützten, aktuell in Sanierung befindlichen Opern- und Schauspielhauses Köln nach seiner Wiedereröffnung 2015. Ziel ist die Analyse von 10- 15 charakteristischen Gebäuden für ein Benchmarking der durch ihre Frequentierung stark öffentlich wahrgenommenen Theaterspielstätten. Detaillierte vergleichende Angaben zu Energiekennwerten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nutzerzufriedenheit wurden für den Gebäudetypus bislang nicht erhoben, diese erfasst das Forschungsprojekt u.a. mit dem Schwerpunkt Komfortuntersuchung im Monitoring. Arbeitsplanung: Für die energetischen Querschnittsanalysen werden Berechnungen mit den Bilanzierungswerkzeugen TEK-Tool und EnerCalc, sowie Kurzzeitmessungen und Nutzerbefragungen durchgeführt. Für das Intensivmonitoring des Opern- und Schauspielhauses wird ein Messkonzept erarbeitet, welches in Phase 2 mit Messungen, Nutzerbefragung, Auswertungen und Optimierungen umgesetzt wird. Ein mögliches Überführen in ein Langzeitmonitoring wird vorbereitet. Geplante Ergebnisverwertung: Das im Forschungsprojekt erarbeitete Energie-Benchmarking für den Gebäudetypus Theaterspielstätten ermöglicht den Häusern eine Positionierung im Bereich Energie und die Identifizierung von Hochverbrauchern. Die erarbeiteten Kennwerte des Gebäudetypus Theaterspielstätten sollen über den Normenausschuss die Nutzungsrandbedingungen für Theater- und Veranstaltungsbauten der DIN 18599 weiter optimieren helfen. Die erfassten Daten erweitern die EnOB-Datenbank um Theaterspielstätten. In die Forschungsarbeiten werden Studierende einbezogen, ein fachübergreifendes Studienmodul 'Optimierung von Sanierungskonzepten mittels Monitoring' wird entwickelt. Die Bilanzierungswerkzeuge TEK und EnerCalc werden über die Lehre weiter verbreitet und die den Entwicklern gespiegelten Erfahrungen mit TEK helfen die Werkzeuge weiter zu optimieren.
Nach intensiven Arbeiten seitens der SenMVKU können nun auch unter den veränderten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2026/2027 neue Förderwege für die BENE 2-Bewilligungsstelle erschlossen werden. Dank eines innovativen Förderschemas ist es uns gelungen, die BENE2-Förderung nun auf neuer Grundlage fortzusetzen. Ein neues Förderschema ermöglicht es uns, EU-Mittel direkt für neue Projekte bereitzustellen. Die Mittel werden dem Land Berlin nach erfolgreichem Abschluss und Abrechnung der geförderten Vorhaben nachträglich erstattet. Dadurch können wir die Bearbeitung von Förderanträgen fortsetzen und die EFRE-Mittel zeitnah sowie zielgerichtet für die Transformation der Stadt und den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung einsetzen. Allerdings kann die neue Förderpraxis unter Umständen eine geringere Förderquote als beantragt bedingen. Aktuell werden Anträge im Rahmen des Windhundprinzips unter Berücksichtigung der Priorität eines schnellen EFRE-Mittelzugangs bis zur maximal vom Haushaltsgesetz vorgesehenen Grenze bearbeitet. Sobald eine Erweiterung dieses Rahmens erforderlich wird, prüfen wir selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten eines Nachtragshaushalts oder eine Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für bereits bewilligte Projekte ändert sich nichts: Sie können wie geplant weiter umgesetzt werden. Sollten sich bei einzelnen Vorhaben Verzögerungen ergeben, die eine Mittelverschiebung ins Jahr 2027 erforderlich machen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen. So können wir gemeinsam die bestmögliche Lösung prüfen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel optimal planen. Am 20. März 2026 setzten Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär Andreas Kraus, Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, mit dem ersten Spatenstich den Auftakt zur umfassenden Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke und der angrenzenden Straßen. Die im Rahmen des BENE2 umgesetzte Neugestaltung ist Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Umwandlung bislang stark versiegelter Verkehrsflächen in attraktive, begrünte Aufenthaltsräume und ein zukunftsweisendes Regenwassermanagement. Zusätzlicher Schatten durch neu gepflanzte Bäume und neue Grünflächen helfen, den Platz im Sommer zu kühlen. Das auf der neu gestalteten Fläche anfallende Regenwasser wird direkt vor Ort genutzt, wodurch die Berliner Mischwasserkanalisation künftig entlastet werden soll. Gemeinsam mit aufbereitetem Trinkwasser soll das Regenwasser künftig einen Brunnen im Zentrum des neu gestalteten Platzes speisen. Dadurch wird der Platz an heißen Tagen zusätzlich gekühlt. Bei Starkregenereignissen kann der leicht vertiefte Kern des Platzes kurzfristig Wasser aufnehmen, welches zum Schutz vor Überflutungen im Anschluss kontrolliert abfließen kann. Das gestalterische Konzept wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Berliner Bürger:innen, lokalen Gewerbetreibenden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) entwickelt. Das im Dezember 2024 bewilligte Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2, 2349-B4-S) umgesetzt und soll bis 2028 in mehreren Bauabschnitten fertiggestellt werden. Die Landesmittel, die zur Umsetzung des BENE 2 bisher unmittelbar im Haushaltsplan zur Verfügung standen, wurden mit Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2026/27 stark gekürzt. Die Antragstellenden und Interessierten mit angenommener Projektskizze werden möglichst zeitnah und projektbezogen zu möglichen alternativen Perspektiven zur Förderung bereits beantragter oder als Skizze eingereichter Vorhaben kontaktiert. Einen wichtigen Beitrag soll die Nutzung von Bundesmitteln leisten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die erforderliche Umsteuerung des Programms wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderaufrufe sind weiterhin ausgesetzt. Wir bedanken uns bei allen Begünstigten und Antragstellenden für die Geduld. Am 15.01.2026 fand die Abschlusspräsentation zum Projekt „Machbarkeitsstudie für ein nachbarschaftsübergreifendes Regenwassermanagement und damit verbundene Maßnahmen zur Klimaanpassung auf dem Standort der BIM an der Jüterboger Straße und auf den denkmalgeschützten Friedhöfen an der Bergmannstraße des EVFBS“ (Förderkennzeichen: 2043-B4-M) statt. Als Durchführungsort wurde das 20 ha große Friedhofsareal des Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte und das angrenzende 11 ha große Grundstück des Landes Berlin (SILB) an der Jüteborger Straße 3 ausgewählt. Es wurden verschiedene Maßnahmepakete ausgearbeitet (Abkopplung vom Mischkanalnetz, Bau einer Zisterne, Bewässerungskonzept und Entsiegelung), um das anfallende Regenwasser von den Dachflächen der stark versiegelten Liegenschaft zum Friedhofsareal zu leiten und zu speichern. Zusätzlich wurde eine Potentialermittlung für weitere Aspekte zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet, unter anderem eine Förderung von Lebensraum- und Abkopplungspotentialen, Erfassung von klimaangepassten Baumstandorte sowie Ermittlung von Wasserrückhaltepotentialen und dezentraler Regenwasserversickerung. Die erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, wie zukünftig nachbarschaftsübergreifende Regenwasserbewirtschaftung gezielt umgesetzt und der Ausbau der Schwammstadt gefördert werden kann. Am 18. 12.2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Haushaltsgesetz für die Jahre 2026/2027 beschlossen. Die Ergebnisse und Mittelfestlegungen werden aktuell im Hinblick auf die künftige Umsetzung vom BENE 2 geprüft. Vor diesem Hintergrund werden die Förderaufrufe derzeit ausgesetzt. Eine Information folgt zeitnah zu Jahresbeginn 2026. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte: Anwendungsbereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Klassische Richtlinie (2014/24/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR – übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR Konzessionen (2014/23/EU) Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR Vom 13. bis 17. Oktober 2025 findet die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ statt. Mit rund 50 Präsenz- und Online-Veranstaltungen bietet die Aktionswoche praxisnahe Einblicke in Projekte und Lösungen der Berliner Energiewende und lädt dazu ein, sich zu aktuellen Themen, Projekten und Debatten zu informieren und auszutauschen. Das Programm wird von rund 50 Institutionen getragen und deckt alle zentralen Bereiche von Energiewende und Klimaschutz ab – von Bauen und Sanieren über Energiewirtschaft, Wärmeversorgung und Photovoltaik bis hin zu Energieberatung, Bildung und Kommunikation. Besonders im Fokus stehen Berliner Erfolgsgeschichten im Energiesparen und Klimaschutz. Daher wird u.a. das BENE-Vorhaben zur energetischen Sanierung am Oberstufenzentrum für Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement vorgestellt (BENE1-Förderkennzeichen 1345-R2-G; BENE2-Förderkennzeichen 2284-B1-G). Im Rahmen einer Führung am 15.10.2025 von 15:30 bis 17:30 Uhr werden die dort umgesetzten Sanierungsmaßnahmen präsentiert und deren Einsparungspotentiale erläutert, darunter u.a. die Sanierung und Dämmung des Dachs und der Fassade, die Anpassung der Heizungsanlage sowie die Installation einer PV-Anlage. Das umfangreiche Programm der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2025 umfasst viele weitere Informations-, Bildungs- und Vernetzungsformate sowie Führungen und Exkursionen, die die Vielfalt der Berliner Energiewende erlebbar machen. Alle Programmpunkte sind auf www.berlin-spart-energie.de abrufbar, wo auch die kostenfreie Anmeldung erfolgt. Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal
Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.
Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1746 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 57 |
| Land | 350 |
| Weitere | 43 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 594 |
| Zivilgesellschaft | 396 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 6 |
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 1692 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Taxon | 1 |
| Text | 176 |
| Umweltprüfung | 65 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 266 |
| Offen | 1735 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1929 |
| Englisch | 220 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 21 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 150 |
| Keine | 1446 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 430 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1551 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1767 |
| Luft | 1289 |
| Mensch und Umwelt | 2007 |
| Wasser | 1376 |
| Weitere | 2007 |