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Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg - Anwendung

Die Badestellenkarte enthält aktuelle Angaben zur Badegewässerqualität für 2024 und zu ihrer Einstufung an den ausgewiesenen Badestellen an Badegewässern des Landes Brandenburg. Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres werden die Daten und Informationen täglich aktualisiert. Neben den Angaben zu gesundheitlich relevanten mikrobiologischen Parametern und aktuellen Überwachungsergebnissen der Wasserproben wird auch über die aktuelle Sichttiefe, über mögliche Algenmassenentwicklungen oder Blaualgenbelastungen mit Warnhinweisen sowie über die Beschaffenheit und Ausstattung der Badestelle wie z.B. Einrichtungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Gastronomie, sanitäre Einrichtungen und Abfallentsorgung informiert. Jede Badestelle ist mit einem Foto abgebildet. Die Badestellen und deren Umgebung können bis zu einer Auflösung der Topographischen Landkarte im Maßstab von 1:10.000 dargestellt und ausgedruckt werden.

Tempelhofer Feld

Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungs­platt­form Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen

Toilettenanlage am Emssperrwerk wird vorläufig geschlossen

Gandersum/Aurich . Verstopfte Toiletten, beschmierte Brillen, Fäkalien auf dem gesamten Fußboden: Zuletzt bot sich den Reinigungskräften der Toilettenanlage am Emssperrwerk immer öfter ein alles andere als appetitlicher Anblick. Die Zunahme insbesondere des Reisebusaufkommens am beliebten Halt auf dem Weg zur Küste macht sich laut Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deutlich bemerkbar – und hat nun Konsequenzen: Ab dem 03. März bleibt die Toilettenanlage vorläufig geschlossen. Im Hintergrund sucht der Landesbetrieb nach Lösungen – und den Kontakt zu den Reiseveranstaltern. Verstopfte Toiletten, beschmierte Brillen, Fäkalien auf dem gesamten Fußboden: Zuletzt bot sich den Reinigungskräften der Toilettenanlage am Emssperrwerk immer öfter ein alles andere als appetitlicher Anblick. Die Zunahme insbesondere des Reisebusaufkommens am beliebten Halt auf dem Weg zur Küste macht sich laut Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deutlich bemerkbar – und hat nun Konsequenzen: Ab dem 03. März bleibt die Toilettenanlage vorläufig geschlossen. Im Hintergrund sucht der Landesbetrieb nach Lösungen – und den Kontakt zu den Reiseveranstaltern. „Wir betreiben hier keinen Rastplatz, sondern eine Küstenschutzanlage, die in erster Linie Menschen und Werte vor Sturmfluten schützen soll“, unterstreicht der fürs Sperrwerk in Gandersum zuständige Landesbetrieb in Aurich. Da das eindrucksvolle technische Bauwerk dennoch immer wieder auch das Interesse von Besuchern anzieht, hatte der NLWKN trotzdem vor 23 Jahren dem Wunsch nach einer kleinen Sanitäreinrichtung am Standort entsprochen. Doch zwischen Becken und Brille herrschen hier aus Sicht des NLWKN inzwischen oftmals unhaltbare Zustände. Verursacher seien dabei weniger die allein reisenden Besucherinnen und Besucher: Denn beim Emssperrwerk machen in der Hauptsaison heute zwischen fünf und zehn Reisebusse täglich halt. „Die Busfahrer kennen die Anlage und nutzen diese wie eine kostenlose Autobahntoilette auf dem Weg an die Küste, um ihre eigenen Bordtoiletten zu entlasten. Hier hat sich ein Stück weit auch eine Mitnahmementalität entwickelt“, heißt es beim NLWKN. Bis zu 500 Passagiere am Tag allein aus Reisebussen besuchen demnach die Toiletten, die für eine solche Frequenz eigentlich nie ausgelegt waren. „Es ist den Steuerzahlenden nur schwer vermittelbar, dass wir als für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständiger Landesbetrieb tausende Euro pro Monat für die Reinigung einer Toilettenanlage aufwenden müssen, weil sich offensichtlich immer mehr Leute auf dem WC nicht zu benehmen wissen“, so die Küstenschützer. Regelmäßig müssen demnach auch die nebenan tätigen Sperrwerkstechniker ausrücken, um Verstopfungen an den Sanitäranlagen zu beseitigen. Der N LWKN sucht deshalb akribisch nach Lösungen und steht zum Problem inzwischen mit den regionalen Tourismuspartnern in engem Kontakt. Eine Idee ist es, die Reiseunternehmen an den erheblichen Reinigungskosten zu beteiligen. Dazu müssen diese allerdings zunächst identifiziert werden – und gesprächsbereit sein. „Es wäre für alle anderen Besucher, die sich wirklich für die Anlage und die hier verrichtete wichtige Arbeit interessieren und nicht nur eine Biopause machen wollen, sehr schade, wenn wir die öffentlichen WCs am Ende dauerhaft schließen müssten“, betont der NLWKN. Bis eine Lösung gefunden ist, wird die Toilettenanlage zunächst ab dem 03. März vorläufig geschlossen bleiben.

METRANS Umschlagsgesellschaft mbH - Umschlagterminal Königs Wusterhausen

Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Dahme-Spreewald in der Stadt Königs Wusterhausen. Die METRANS Umschlagsgesellschaft mbH beabsichtigt die Errichtung eines Terminals für den Umschlag kranbarer Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger usw.) auf dem Gelände des Hafens Königs Wusterhausen im Bereich des Südhafens. Der geplante Umschlag umfasst dabei ausschließlich schienen- und straßengebundene Verkehre. Die Ladeeinheiten werden mittels zwei zu errichtender Portalkräne und sowie mit Reach Stackern manipuliert. Die vier Verladegleise des Terminals sind über ein Zuführungsgleis direkt an das übergeordnete Schienennetz, betrieben von der DB InfraGO AG, angebunden. Drei weitere Stumpfgleise dienen der Abstellung von Waggons und Lokomotiven. Darüber hinaus werden die Bestandsgleisanlagen der LUTRA GmbH angebunden. Zur Realisierung des Vorhabens ist zunächst der Rückbau sämtlicher vorhandener Gleisanlagen einschließlich der Oberleitungsanlagen erforderlich. Im Rahmen der Baufeldfreimachung werden auch nicht mehr benötigte Gebäude abgerissen und die vorhandene Beleuchtungsanlage zurückgebaut. Neben dem Neubau der benannten Gleisanlagen, die mit einer Oberleitung ausgerüstet und den erforderlichen Anlagen der Signal- und Sicherungstechnik sowie Nebenanlagen ausgestattet werden, sind im Zuge der Baumaßnahme auch die erforderlichen Erschließungsstraßen und Parkplätze anzulegen. Darüber hinaus werden Umschlag- und Lagerflächen befestigt. Dazu gehört auch eine Gefahrgutwanne. Das Gelände wird mit Terminal-, Gleis- und Fahrbahnbeleuchtungsanlagen ausgestattet. Es werden die notwendigen Versorgungsleitungen und Entwässerungsanlagen errichtet. Ergänzend wird ein Bürogebäude in modularer Bauweise für den Betrieb und die Verwaltung des Terminals sowie zur Aufnahme der erforderlichen Sozialräume errichtet. Darüber hinaus wird im Einfahrtsbereich eine eingeschossige, aufgeständerte Einheit in Containerbauweise erstellt. Dieser Portiercontainer dient der LKW-Abfertigung zur An- und Abfahrt und ist zudem mit weiteren Sanitäranlagen ausgestattet. Eine Technikstation, die in Massivbauweise errichtet wird, nimmt die erforderlichen Anlagen für die Energieversorgung sowie eisenbahntechnische Komponenten auf.

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drinking water Beispiel: Sanitäre Einrichtung im Foyer hinten links Die europäische Trinkwasserrichtliniefordert, dass Leitungswasser als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird. Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden. Aus Nachhaltigkeitsgründen soll zudem der Konsum von Leitungswasser gefördert werden und zugleich eine Anpassung an Klimawandel erfolgen. Wappen der Kommune oder QR- Code zu Versorger

Bundesautobahn A 7: Sechsstreifiger Ausbau im Abschnitt südlich Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld - Autobahnkreuz Biebelried

Die Autobahn GmbH des Bundes hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 im Abschnitt südlich der Anschlussstelle Würzburg/Estenfeld bis nördlich des Autobahnkreuzes Biebelried gestellt. Im Zuge der Planung erfolgt ebenfalls die Neuplanung der Park- und WC-Anlage Kapellenholz sowie eine neue Betriebsumfahrt südlich der Talbrücke Kürnach mit dem Anschluss an eine Feldwegunterführung (BW 660b). Mit dem Ausbau der Bundesautobahn A 7 werden auch fünf Unterführungen von öffentlichen Feld- und Waldwegen, zwei davon mit Betriebsumfahrt, angepasst. Der Abschnitt ist Bestandteil des sechsstreifigen Ausbaus der Bundesautobahn A 7 vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis zum Autobahnkreuz Biebelried. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt rund 9,15 km und sieht einen neuen, zweibahnigen, sechsstreifigen Querschnitt mit 14,50 m Fahrbahnbreite je Richtungsfahrbahn vor. Aufgrund des stark gestiegenen Verkehrsaufkommens werden zur Sicherung des Bedarfs an ausreichendem Parkraum für LKW und PKW die kleinen Rastplätze ohne sanitäre Anlagen zurückgebaut und dafür die beidseitige PWC-Anlage Kapellenholz neu errichtet.

Deponie Brennberg; Planfeststellungsverfahren über die Errichtung einer DKI- Deponie in Burgau; Landkreis Günzburg; Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 72 ff. VwVfG

Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten

Special Issue Urban-Rural Partnerships als Buch erschienen

Wie wollen wir in Zukunft leben? Wie wollen wir wohnen, mobil sein und arbeiten? Antworten auf diese Fragen müssen gemeinsam vor Ort gefunden werden. Mit über 450 Teilnehmenden aus fast 50 verschiedenen Ländern wurden auf der URP2020-Konferenz im November 2020 Konzepte für Stadt-Land-Partnerschaften diskutiert und wissenschaftliche Ergebnisse präsentiert mit Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Praxis ausgetauscht. Anlass: Sonderband zur internationalen Konferenz URP2020 Die Konferenz „Sustainable & Resilient Urban-Rural Partnerships – URP2020“ wurde im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, organisiert. Mit dem Fokus auf nachhaltige und resiliente Stadt-Land-Partnerschaften zielte die URP2020 darauf ab, neuartige urbane Partnerschaften zu diskutieren – Vorstellungen, integrierende Strategien und Projekte, die das gegenwärtige und zukünftige Potenzial in Bezug auf Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit untersuchen. Die vollständige Dokumentation ist online unter www.URP2020.eu verfügbar. Das nun vorgelegte Buch ist eine Neuauflage der Special Issue " Urban-Rural-Partnerships: Sustainable and Resilient " im Journal Land , das ausgehend von den Zielen der URP2020 zu Beiträgen einlud, die sich mit Wechselwirkungen in regionalen Systemen, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Akteuren, Institutionen und Projekten zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Die 16 veröffentlichten Beiträge umfassen konzeptionelle und methodische Abhandlungen sowie Fallstudien, die eindrucksvollen Beispielen gewidmet sind und übertragbares Wissen und Lösungen liefern. 16 spannende Beiträge der aktuellen Stadt-Land-Forschung Zunächst bietet Simon eine aufschlussreiche allgemeine Einführung, indem er sich auf „Co-Productive Tools for Transcending the Divide: Building Urban-Rural Partnerships in the Spirit of the New Leipzig Charter“ konzentriert. Als nächstes beschreiben Knickel et al. die Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Land und Stadt beim Übergang zu einer nachhaltigen Wohlfahrtsökonomie. Die Beiträge von Martens et al. zu kurzen Lebensmittelversorgungsketten, Kosow et al. zu Policy-Mixes zur Adressierung von Zielkonflikten des kommerziellen Landnutzungsmanagements, Sponagel et al. zur Einführung von expertenwissenbasierten Karten als regionalem Planungsinstrument; und Greiving, Becker und Gall Roehrig et al. zur Untersuchung des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlerevier sind alle im Rahmen der BMBF-Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus entstanden und zeigen deren innovative und vielfältige Forschungsarbeiten. Die Beiträge von Toc et al. und Borseková beleuchten den regionalen Wandel mit Fokus auf mittelosteuropäische Gebiete. Die folgenden Arbeiten, insb. von Banzhaff et al., erweitern den Fokus auf China und Indien, mit thematischen Untersuchungen zu naturbasierten Lösungen für Resilienz sowie Resilienz und Migration (Liu et al. und Link et al.), e-Commerce und regionaler Ungleichheit (Wang et al.), zum Stadt-Land-Einkommensgefälle (Zhang et al.) und zur Rolle von Stadt-Land-Partnerschaften für nachhaltige sanitäre Einrichtungen in Indien von Dasgupta und Kollegen. Alle Beiträge kostenfrei online Die Herausgeber Dr. Stephan Bartke (UBA) und Prof. Dr. Sigrun Kabisch (UFZ) hoffen, dass die Beiträge Lernprozesse auf verschiedenen Ebenen anregen, d. h. inter- und transdisziplinär, sowie von der lokalen Ebene über ganze Regionen bis hin zur breiteren europäischen und internationalen Ebene, um das Verständnis für integrierte regionale und internationale Zusammenhänge zur Stadt-Land-Entwicklung zu fördern. Die Beiträge sind alle kostenfrei online verfügbar unter: https://www.mdpi.com/journal/land/special_issues/UPR2020 Das Buch ist als PDF kostenfrei verfügbar oder als Hardcopy 94,15 CHF verfügbar unter: https://www.mdpi.com/books/book/6594

Übernachtungstourismus soll ab 15. Mai unter Auflagen schrittweise den Betrieb aufnehmen

Willingmann stellt Stufenplan für Gastronomie und Tourismuswirtschaft vor Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am Dienstag dem Kabinett einen Stufenplan zur Öffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt vorgestellt. ?Nach dem es in den vergangenen Wochen gelungen ist, durch das Herunterfahren des öffentlichen Lebens die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus deutlich zu senken, ist es jetzt an der Zeit, auch die Tourismuswirtschaft in Sachsen-Anhalt unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen behutsam wieder hochzufahren?, erklärte Willingmann am Dienstag. Das Konzept sieht in der ersten Stufe für den Bereich Tourismus vor, dass Ferienhäuser- und Wohnungen bereits ab dem 15. Mai wieder vermietet werden dürfen ? zunächst für Einheimische. Campingplätze sollen dann nicht nur für Dauercamper, sondern auch für Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung geöffnet werden. Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants öffnen. Auf eine Differenzierung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet ? ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssen bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Davon ausgeschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken. ?Bei der Erarbeitung des Stufenplans wollen wir uns weiter mit den mitteldeutschen Bundesländern abstimmen?, so Willingmann. Der vorgelegte Plan sei auch Grundlage für die weiteren Beratungen im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz am Dienstagabend sowie für das Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch. ?Fest steht auch: die stufenweise Wiedereröffnung der Gastronomie und Tourismuswirtschaft wird nur dann erfolgreich gelingen, wenn sich alle Akteure, Gastronomen wie Gäste, weiterhin an die Abstandsgebote und Hygienebestimmungen halten?, betonte Willingmann. Sollte es zu einem Anstieg der Infektionszahlen kommen, müssten die Lockerungen zurückgenommen werden. Weitere Stufen der Lockerungen Nach den Plänen des Wirtschaftsministers sollen im Rahmen der zweiten Stufe auch Hotels wieder Gäste empfangen dürfen, sofern sie über Zimmer mit eigenen sanitären Einrichtungen verfügen. Es sollen dann auch Gäste aus ganz Deutschland nach Sachsen-Anhalt reisen dürfen. ?Voraussetzung hierbei ist allerdings ein unter den Bundesländern bis dahin abzustimmendes Konzept. Zudem werden wir eine Taskforce beim Wirtschaftsministerium einsetzen, die spezielle Schutz- bzw. Hygienekonzepte entwickeln wird?, betonte Willingmann. Auch Veranstaltungen im kleineren Rahmen sollen Teil der zweiten Stufe werden. Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, über weitere Termine demnächst zu beraten. Die dritte Stufe würde eine komplette Öffnung aller touristischen Betriebe und Angebote ohne Einschränkungen sowie die Zulassung des Tourismus für ausländische Gäste vorsehen, auch hierfür muss das Kabinett konkrete Termine noch abstimmen, die mit den Bundesvorgaben für den internationalen Tourismus korrespondieren.   Weitere Informationen sind auch unter  www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Entwicklung des Mauerparks: Was die Bürger*innen wollen

Die Ergebnisse der Ende 2018 durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Mauerparks und seines Umfelds liegen vor: Mit über 220 Online-Beiträgen und etwa 40-50 Teilnehmer*innen an einem Parkspaziergang war das Interesse groß. Die zahlreichen Kommentare machen deutlich, dass der Mauerpark einerseits als einzigartiger „kosmopolitischer Raum“ im ehemaligen Grenzraum zwischen Ost und West geschätzt wird, andererseits aber seiner Bedeutung als Ort für Naherholung, Freizeit und Bewegung nicht mehr ausreichend gerecht wird. Vor allem zwei Themenbereiche beschäftigen die Anwohner*innen und Nutzer*innen des Mauerparks: Sie wünschen sich eine bessere Gestaltung und Ausstattung des Parks wie intakte Wiesen, mehr Spiel- und Bewegungsangebote, Sanitäranlagen, Beleuchtung und Sitzmöglichkeiten, Barrierefreiheit sowie bessere Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr. Zum anderen besteht der Wunsch nach einem veränderten Park-Management für die Aktivitäten im Park. Vor allem soll Übernutzung, Lärm und Müll entgegengewirkt werden. Parkregeln sollen gemeinsam mit den Akteur*innen und Anwohner*innen abgestimmt und konsequent umgesetzt werden, so die Erwartung. Bei der Bürgerbeteiligung auf der Plattform mein.Berlin.de hatten Anwohner*innen und die interessierte Öffentlichkeit von August bis September 2018 die Möglichkeit, ihre Ideen, Anregungen und Wünsche für die künftige Entwicklung des Mauerparks einzubringen. Zusätzlich fand am 24. August ein öffentlicher Parkspaziergang statt. Die Hinweise der Bürger*innen aus der Online-Befragung und dem Parkspaziergang fließen in eine Machbarkeitsstudie ein, die zurzeit im Auftrag der Grün Berlin Stiftung und in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitet wird. Die Studie ist ein erster Schritt, um Maßnahmen für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit des Mauerparks und des Falkplatzes zu planen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist bis 2022 aus Fördermitteln des Programms „Zukunft Stadtgrün“ vorgesehen. Derzeit laufen die Bauarbeiten für eine Vergrößerung des Mauerparks. Eine etwa sieben Hektar große Fläche, die westlich an den bestehenden Park angrenzt, wird voraussichtlich ab 2020 für die Parkbesucher*innen zur Verfügung stehen. Dies wird den intensiv genutzten Park bereits erheblich entlasten. Einige Wünsche der Bürgerinnen und Bürger aus dem Beteiligungsverfahren werden schon bei der Vergrößerung des Parks umgesetzt. So sind im Erweiterungsteil des Parks beispielsweise Toiletten, die Bewässerung der Rasenflächen und beleuchtete Parkwege vorgesehen. Darüber hinaus hat das Bezirksamt Pankow einen runden Tisch zur Lösung der Nutzungskonflikte im Park eingerichtet. Das Beteiligungsverfahren wird während der gesamten Planungsphase durch Dialogworkshops mit der Bürgerwerkstatt Mauerpark fortgesetzt und von der Grün Berlin Stiftung gesteuert. In einem nächsten Schritt werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie den Bürger*innen in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2019 vorgestellt.

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