Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens "Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen" erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt. Quelle: Forschungsbericht
Der vorliegende Bericht befasst sich mit Umweltkriminalität und ihrer Bekämpfung in Deutschland. Er ist Ergebnis eines vom Umweltbundesamt aus den Mitteln des Ressortforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderten Forschungsprojekts. Der Bericht beruht auf einer Auswertung von wissenschaftlicher Literatur und anderen relevanten Dokumenten, Daten zu umweltbezogenen Ordnungswidrigkeiten, die von mehreren Bundesländern zur Verfügung gestellt wurden, und mehr als 30 qualitativen Forschungsinterviews mit MitarbeiterInnen von Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei/Zoll und Umweltbehörden in fünf Bundesländern sowie auf Bundesebene. Der Bericht gibt einen Überblick über die politische Diskussion zu Umweltkriminalität auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene. Er diskutiert die Datenlage zu Umweltstraftaten sowie Umweltordnungswidrigkeiten in Deutschland und präsentiert ausgewählte Daten. Weitere Teile stellen zentrale Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des Rechts vor und fassen die Literatur zur Anwendungspraxis der deutschen Behörden zusammen. Die Ergebnisse der Forschungsinterviews werden ebenfalls vorgestellt. Der Bericht identifiziert zudem weiteren Forschungsbedarf. Er endet mit einer Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Der Bericht bestätigt bisherige Erkenntnisse aus der Literatur, die davon ausgehen, dass in Deutschland ein Defizit beim Vollzug des Umwelt(straf)rechts besteht. Wichtige Faktoren, die dieses befördern sind Personalmangel in Behörden, fehlende Spezialisierung von Behörden, der technisch-naturwissenschaftliche Charakter von Ermittlungen zu Umweltstraftaten, der komplexe Rechtsrahmen sowie die Tatsache, dass Umweltstraftaten im Vergleich zu anderen Typen von Kriminalität häufig keine hohe Priorität beim Vollzug haben. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung Umweltstrafrecht und andere Sanktionen als Instrumente zur Verbesserung der Befolgung von Umweltrecht (Compliance) - Erhebung des Status quo, Ermittlung von Verfolgungshindernissen und Erarbeitung von Weiterentwicklungsmöglichkeiten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. a) Analyse der Wirkung von Sanktionen (Geldbußen, Geld- und Freiheitstrafen u.a.) auf die Befolgung des Umweltrechts und Weiterentwicklungsempfehlungen. In Deutschland besteht die Möglichkeit Verstöße gegen das Umweltrecht als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu sanktionieren oder als Straftaten mit Geld- und Freiheitsstrafen. Weitere Maßnahmen, wie z.B. Einziehungen, sind ebenfalls möglich. Teilweise bestehen dabei EU-rechtliche Vorgaben für die Effektivität von Sanktionen. Bis 2004 hat das UBA zumindest hinsichtlich des Strafrechts ausgewertet, inwieweit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Seitdem gibt es keine systematische Auswertung der Kriminalstatistiken und die Wirkung des Umweltstrafrechts mehr. Diese Lücke soll das Forschungsvorhaben schließen. Ergänzend soll es Daten zu Sanktionen von Ordnungswidrigkeiten und ihrer Effizienz / Effektivität in ausgewählten Bereichen erheben. Aufbauend auf diesen Daten soll das Forschungsvorhaben mögliche Defizite sowie erfolgreiche Strategien zur Compliance-Förderung in Deutschland, insbesondere hinsichtlich eines more level playing fields in der EU betrachten. Dazu sollen auch andere Instrumente der Verantwortungsübernahme für Umweltschäden, wie die Haftung für Umweltschäden nach USchadG und UmweltHG, in den Blick genommen werden. b) Zur Beseitigung festgestellter Defizite sollen Empfehlungen entwickelt werden. Diese Empfehlungen sollen auf den EU-rechtlichen Vorgaben aufbauen und evtl. Probleme an der Schnittstelle Ordnungswidrigkeitenrecht / Strafrecht berücksichtigen. Die erhobenen Daten sollen als Fortsetzung der UBA-Reihe 'Umweltdelikte' (letztes Erscheinungsjahr 2006) veröffentlicht werden.
Das Projekt "Untersuchungen zur Vorbereitung und Umsetzung eines Protokolls zur Klimarahmenkonvention - Erarbeitung von Verfahren und Vorschriften zu Monitoring und Verifizierung von Minderungsverpflichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Im Vorhaben sind Kriterien fuer die Erfuellung bzw. Nichterfuellung von Verpflichtungen zur Emissionsminderung sowie realistische und international durchsetzbare Verfahren und Ablaeufe fuer deren Ueberpruefung (Monitoring und Verifizierung) zu erarbeiten. Da es sich um gesetzlich bindende Verpflichtungen handeln soll, sind auch abgestufte Optionen fuer Sanktionen im Falle ihrer Nichterfuellung vorzuschlagen.