Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Segeberg. Dargestellt werden u.a. Bebauungsplan-Umringe, Änderungen der Bebauungsplan-Umringe, Umringe der Flächennuntzungspläne, Änderungen zu den Flächennutzungsplänen, Satzungen und ihre Änderungen, Campingplätze, Landestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbeflächenpotenziale. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Segeberg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Dienst enthät die Geltunsbereiche der Bebauungspläne und Satzungen des Landkreis Nordwestmecklenburg. Die Daten liegen dem Datenmodell der MRH zugrunde.
Der INSPIRE-konforme Datensatz geogene Naturgefahren gibt einen Überblick über die geogenen Naturgefahren des Landes Baden-Württemberg. Die Daten wurden nach wissenschaftlichen Kriterien für einen Übersichtmaßstab 1 : 50 000 erstellt. Der Datensatz beinhaltet die Themen Massenbewegungen (Rutschungen, Steinschlag/Felssturz), Verkarstungsstrukturen (z. B. Erdfälle, Dolinen i. w. S., Karstsenken), setzungs- und hebungsgefährdeten Baugrund sowie veränderlich feste Gesteine.
Der GeoAtlas Gelsenkirchen präsentiert Ihnen ausgewählte Geodatensätze in einer interaktiven Kartenanwendung zur stadtinternen Nutzung. Enthalten sind die Verwaltungsgrenzen, die Flurstücke, Eigentumsverhältnisse, die Bodenrichtwerte, die Bebauungsplanübersicht, der Landschaftsplan, Gebäudeinformationen, das ÖPNV-Netz, die Denkmäler, die Grünflächen im aktuellen Arbeitsstand, Schulstandorte, Altlasten, die Starkregengefahren sowie die Gewässer.
Das Projekt "Sichern und Wiederherstellen von Hochwasserrueckhalteflaechen mit den Instrumenten der Stadtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BKR Aachen Castro & Hinzen, Partnerschaft Stadtplaner, Umweltplaner durchgeführt. Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
Das Projekt "Harmonisierung des Rechts der staedtebaulichen Satzungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Zukunft des Staedtebaurechts und Vereinheitlichung verschiedener Satzungstypen.
Das Projekt "Teilprojekt: Berechnung der Standsicherheit und des Verformungsverhaltens von Deponien mittels konventioneller Verfahren und FE-Berechnungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Verkehrswasserbau durchgeführt. Beim Entwurf von Siedlungsabfalldeponien muessen die Standsicherheit der Deponie, die Verschiebungen in Muellkoerper und Untergrund sowie die auf die Abdichtung wirkenden Belastungen untersucht werden. Dazu bieten sich numerische Berechnungen nach der Finite-Elemente-Methode an, die es ermoeglichen, den Einfluss der Muelleigenschaften, der Deponiegeometrie sowie des Aufbaus Dichtungselemente, der Eigenschaften der einzelnen Komponenten der Abdichtung sowie des Untergrundes zu beruecksichtigen. Siedlungsabfaelle unterscheiden sich in ihrem Spannungs-Verformungsverhalten stark von Lockergesteinen. In diesem Forschungsprojekt werden deshalb verschiedene bodenmechanische Stoffgesetze auf ihre Eignung zur Beschreibung des Spannungdehnungsverhaltens von Siedlungsabfaellen untersucht und neue Ansaetze zu einer verbesserten Beschreibung der inneren Lastabtragung entwickelt. Auf der Basis dieser Stoffgesetze werden in Finite-Elemente- Berechnungen die in Deponiekoerper und Abdichtung entstehenden Spannungen und Verformungen untersucht.