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Struktur der Flächennutzung

Struktur der Flächennutzung Mehr als die Hälfte der deutschen Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Dieser Anteil sinkt langsam, während der für Siedlungen und Verkehr stetig steigt. Ziel einer nachhaltigen Flächennutzung ist daher, den Flächenverbrauch durch Siedlungen und Verkehr zu senken und gleichzeitig vorhandene Flächen für Siedlung und Verkehr optimal zu nutzen und ökologisch aufzuwerten. Die wichtigsten Flächennutzungen Deutschland hatte im Jahr 2023 eine Fläche von 357.682 Quadratkilometern (km²) (siehe Abb. „Flächennutzung in Deutschland“). Zur Gesamtfläche zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen, Waldflächen, Flächen für Siedlung und Verkehr, sowie Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer. Wie Deutschlands Fläche genutzt wird, steht in den Grundstückskatastern, wird aber auch zunehmend durch Luftbilder und Satellitendaten überprüft. Grundlage der Nutzungsdaten ab 2016 sind die Angaben des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) der Länder: 50,3 % der Gesamtfläche wurden landwirtschaftlich Wälder und Gehölze nahmen zusammen 29,9 % der Gesamtfläche ein, davon Wälder 28,6 %. Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV-Fläche) ist die drittgrößte Nutzungsart. Sie nahm Ende 2023 14,6 % der Gesamtfläche in Anspruch. Zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen. Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer nahmen 2,3 % der deutschen Fläche ein. Die restliche Gesamtfläche sind „sonstige Flächen“ . Dazu zählen „Abbauland“ wie Kies- oder Braunkohlengruben sowie „Unland“ wie Felsen, ehemaliges Militärgelände oder ehemalige Abraumhalden, und seit 2016 auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche schrumpft Von 2016 bis 2023 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 2.746 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,3 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden Heide und Moor nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 2.820 km² im gleichen Zeitraum (ohne Bergbaubetriebe und ohne Tagebau, Grube, Steinbruch). Aber auch die Zunahme der Wälder und Gehölze erfolgt zum Teil zulasten landwirtschaftlicher Flächen. Weitere Landwirtschaftsfläche fällt dem Tagebau zum Opfer und kann Jahrzehnte später nur teilweise durch ⁠ Rekultivierung ⁠ zurückgewonnen werden. Die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächenanteile haben die nördlichen und östlichen Bundesländer; Spitzenreiter ist Schleswig-Holstein mit einem Anteil von 68,2 % Landwirtschaftsfläche. Die geringsten Anteile haben Stadtstaaten wie Berlin mit 3,9 % landwirtschaftlich genutzter Fläche (siehe Abb. „Flächennutzung in den Bundesländern“). Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum können die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Auch der technische Wandel kann etwa durch große landwirtschaftliche Maschinen zu einer Ausräumung ökologisch wertvoller Landschaftsteile führen, da Knicks, Wälle oder Baumgruppen beseitigt, Gewässer begradigt, Böden verdichtet oder neue landwirtschaftliche Wegenetze angelegt werden. Zunahme der Waldfläche Zwischen 2016 und 2023 nahm die als Waldfläche definierte Fläche um 396 Quadratkilometer (km²) ab. Gehölze werden allerdings seit 2016 nicht mehr unter Waldfläche erfasst, sondern unter den „sonstigen Flächen“ wie zum Beispiel auch ehemalige Übungsplätze oder ehemalige Bergbauflächen und Abraumhalden. Rechnet man Gehölze dennoch dazu, so betrug die Abnahme seit 2016 real 298 km². Auch der Anteil der Waldfläche an der Gesamtfläche nahm leicht ab, und lag 2023 bei 28,6 % (29,9 % mit Gehölzen). Überdurchschnittlich hohe Waldflächenanteile finden sich in siedlungsarmen, für eine intensivere Landwirtschaft weniger geeigneten Mittel- und Hochgebirgslagen, etwa dem Harz, dem Thüringer Wald, dem Sauerland, der Eifel, dem Schwarzwald, dem Bayerischen Wald und in den Alpen. In den Zentren großer Verdichtungsräume und in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die Waldanteile dagegen geringer. Wälder haben – ähnlich wie Gewässer, Moore und Heiden – einen besonderen ökologischen Stellenwert. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen Böden vor ⁠ Erosion ⁠, helfen sauberes Grundwasser zu bilden und schützen das ⁠ Klima ⁠, indem sie das ⁠ Treibhausgas ⁠ Kohlendioxid (CO 2 ) aus der Luft binden. Sie dienen auch – abgesehen von einigen Naturschutzgebieten – den Erholungs- und Freizeitbedürfnissen der Bevölkerung. Mehr Betriebs- und Wohngebäude, Straßen und Flugplätze Die Fläche für Siedlung und Verkehr (SuV) ist die am dynamischsten wachsende Nutzungsart in Deutschland. Sie wuchs von 2016 bis 2022 um 0,8 %, also um 2.820 Quadratkilometer. Der SuV-Anteil an der Gesamtfläche fällt regional unterschiedlich aus. In den Zentren der Verdichtungsräume erreicht ihr Anteil mehr als 50 %. Neben den Stadtstaaten weisen Nordrhein-Westfalen mit 23,9 % und das Saarland mit 21,8 % besonders hohe Siedlungs- und Verkehrsflächenanteile auf. Die zunehmende Flächennutzung für Gebäude und Verkehrswege hat viele negative Auswirkungen auf die Umwelt. Nennenswert ist der direkte Verlust der vorher meist landwirtschaftlich genutzten Böden. Hinzu kommt etwa der Rohstoff- und Energieaufwand für Bau und Erhalt neuer Gebäude und Infrastruktur , ein höherer Kraftstoffverbrauch mit einem höheren Ausstoß an Schadstoffen durch mehr Verkehr sowie mehr Lärm und die Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume für die wildlebende ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠. Leichte Abnahme der Gewässerfläche Der Anteil der Gewässer an der deutschen Gesamtfläche blieb vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2023 weitgehend konstant und stieg nur leicht um 29 Quadratkilometer.

LANUV übernimmt Beratung der Kommunen zur Anpassung an den Klimawandel

Der Klimawandel ist in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden angekommen. Die Ereignisse der letzten Jahre, wie die Flutkatastrophe 2021, der Hitze- und Dürre-Sommer 2022 mit rekordverdächtigen Niedrigwasserständen an Rhein und Ruhr sowie Waldbränden im Sauerland, aber auch das Hochwasser an Weihnachten und zum Jahreswechsel haben die Auswirkungen der Klimakrise in NRW verdeutlicht. Die Stadtentwicklung wird durch die Folgen des Klimawandels vor neue Herausforderungen gestellt, an der die Kommunalberatung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ansetzt. Beginnend beim Einstieg in den Prozess bis zu konkreten Maßnahmen bietet die Beratungsstelle Unterstützung an. „Die Folgen der globalen Klimakrise sind in Nordrhein-Westfalen längst für Jede und Jeden sichtbar und sie treffen uns mit voller Wucht“, erklärte Umweltminister Oliver Krischer. „Auch 2023 war wieder ein Jahr mit neuen Negativ-Rekorden: Es war nicht nur eines der wärmsten Jahre, sondern auch das regenreichste seit Aufzeichnungsbeginn und reiht sich damit in die länger werdende Jahresreihe mit Wetterextremen ein – die Dürre-Sommer 2018, 2019 und 2022; die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und natürlich auch 2021. Die Klimakrise hat damit gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur.“ Daher ist es wichtig insbesondere Städten, Gemeinden und Kreisen, dauerhafte Unterstützung zukommen zu lassen. „Mit unserer Beratung werden wir ganz individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kommunen eingehen“, betonte die Präsidentin des LANUV, Elke Reichert. „Unser Klimaatlas bietet mit seinen Daten und Fakten die Grundlage für erste Analysen und die Feststellung von Betroffenheiten durch den Klimawandel. Bei der Vorbereitung und Umsetzung weiterer Schritte auf dem Weg zur kommunalen Klimaresilienz stehen unsere Expertinnen und Experten den Kommunen unterstützend zur Seite.“ Mit Beginn des Jahres 2024 hat das Umweltministerium die Zuständigkeit für die kommunale Beratung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf das LANUV übertragen. Die Beratungsleistung umfasst eine Einstiegs- und Orientierungsberatung, die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen, eine Förderberatung sowie eine Unterstützung der kommunalen Verwaltung in politischen Gremien. Ein Schwerpunkt soll auf die Vernetzung der Akteure gesetzt werden, die in Nordrhein-Westfalen Lösungen zur Bewältigung des Klimawandels ausgestalten und umsetzen. Die Beratung erfolgt auf den üblichen digitalen Kanälen oder im Rahmen von Hintergrund- oder Strategiegesprächen, Vorträgen oder Workshops vor Ort. Die Kommunen werden dabei, je nach Fragestellung und Bedarfen, individuell beraten. Die bisherigen Internetangebote der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW, die bis Ende 2023 durch das Deutsche Institut für Urbanistik im Auftrag des MUNV angeboten wurden, werden in den Klimaatlas NRW integriert. Die neue Adresse der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW lautet www.kommunalberatung-klimaanpassung.nrw.de Darüber hinaus ist die Kommunalberatung schriftlich per Mail unter klimaatlas@lanuv.nrw.de sowie telefonisch unter 02361 305-6387 erreichbar. Fachzentrum Klima im LANUV NRW Die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung ist im LANUV im Fachbereich 37, dem Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimaschutz, Wärme und erneuerbare Energien“ angesiedelt. Das Fachzentrum erarbeitet Grundlagendaten und Lösungsansätze für die Herausforderungen, die sich aus dem vom Menschen verursachten Klimawandel und der Energiewende ergeben. Thematische Schwerpunkte des Fachzentrums sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Strom- und Wärmewende. Das Fachzentrum betreibt die beiden digitalen Fachinformationssysteme „Klimaatlas NRW“ und „Energieatlas NRW“, in denen die Arbeitsergebnisse für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Wirtschaft und Politik zum Teil adressscharf und regionalisiert zur Verfügung gestellt werden. Im Fachzentrum arbeiten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Umwelt, Energie, Informatik, Kommunikation und Planung. Informationen zu aktuellen Entwicklungen und Neuigkeiten rund um den Klimaatlas NRW und die Kommunalberatung aber auch zur Klimaanpassung in NRW und Deutschland, werden Interessierten einmal im Monat mit dem Newsletter des Klimaatlas zur Verfügung gestellt. Dieser kann abonniert werden unter https://www.klimaatlas.nrw.de/service/newsletter Grundlegende Informationen zur Klimakrise in NRW und den Auswirkungen werden zusammengefasst in einer Broschüre des NRW-Umweltministeriums: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren?broschueren_id=17306&cHash=6dc91cc4d8d14bb8ce52ffbada5003eb zurück

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 4710 Münster

Auf Blatt Münster ist das Münstersche Kreidebecken erfasst, das nach Süden vom Ausbiss des Ruhrkarbons begrenzt wird. Am südlichen Rand des Kartenausschnitts schließen sich die devonischen Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges an. Im Münsterschen Kreidebecken werden die Bruchschollen des Grundgebirges von bis zu 2000 m mächtigen Schichtpaketen kreidezeitlicher Sedimente überlagert. Die Muldenstruktur bewirkt, dass vom zentralen Bereich des Beckens nach außen immer ältere Sedimentgesteine ausbeißen, d. h. dem Campan im Zentrum folgen Santon, Coniac, Turon und Cenoman am Beckenrand. Bei den Oberkreide-Sedimenten handelt es sich hauptsächlich um Kalk- und Mergelgesteine, die z. T. von quartären Lockersedimenten überdeckt sind. Neben Geschiebelehmen der Saale-kaltzeitlichen Grundmoräne sind Überlagerungen durch äolische und fluviatile Ablagerungen der Weichselkaltzeit weit verbreitet. Eine Besonderheit stellt der Münsterländer Hauptkieszug dar, der das Kreidebecken von Nordwest nach Südost quert und hier im Kartenblatt bei Münster erfasst ist. Der wallartige, schmale Rücken aus gut geschichteten Kiesen (Os) entstand durch Schmelzwässer des Drenthe-Stadials. Holozäne Fluss-, Moor- und Seeablagerungen treten flächenmäßig hinter den eiszeitlichen Relikten zurück. Die am Nordostrand sehr stark aufgebogenen Sedimentschichten der Münsterschen Kreidesenke bilden den Kamm des Teutoburger Waldes, der in der Nordost-Ecke des Kartenblattes angeschnitten ist. Nach Süden wird das Kreidebecken von einem schmalen Streifen oberkarbonischer Ton- und Schluffsteine begrenzt. Dieses Ruhrkarbon markiert gleichzeitig auch die Grenze zum Rheinischen Schiefergebirge im Süden. Das Rheinische Schiefergebirge zählt zu den Mittelgebirgen aus verfaltetem und verschiefertem Paläozoikum. Im Kartenausschnitt ist mit dem Sauerland der nördlichste Teil des Schiefergebirges angeschnitten. Devonische Sedimentgesteine (hauptsächlich mitteldevonische Tonschiefer und Sandsteine) bestimmen das Bild. Auffällig sind zudem die Einschaltungen von Vulkaniten: der Begriff Hauptgrünstein bezeichnet im Sauerland die Abfolge von Diabasen und Schalsteinen (geschieferte Diabas- und Keratophyrtuffe) mit eingeschalteten Sedimentlagen. Im Sauerland können von West nach Ost folgende Einzelstrukturen unterschieden werden: Remscheider Sattel, Lüdenscheider Mulde, Ebbe-Sattel sowie Attendorn-Elsper Mulde. Während in den Sattelstrukturen ältere Sedimente des Unterdevons (Ems, Siegen) zu Tage treten, sind in den Synklinalen jüngere Ablagerungen erhalten geblieben, wie Oberdevon und Unterkarbon in der Attendorn-Elsper Mulde. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nord-Süd-Profil schneidet die Münstersche Kreidesenke, das Ruhrkarbon und die devonischen Sedimentschichten des Rheinischen Schiefergebirges.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 5510 Siegen

Blatt Siegen bildet die geologischen Gegebenheiten im rechtsrheinischen Schiefergebirge ab. Sauerland, Siegerland, Lahn-Dill-Mulde, Taunus, Westerwald und Neuwieder Becken werden angeschnitten. Die Sattelstruktur des Siegerlandes mit Sedimentgesteinen des Unterdevons streicht Südwest-Nordost quer über das Kartenblatt. Nördlich wird es vom Sauerland begrenzt: Während in der Sattelstruktur des Ebbegebirges neben Unterdevon auch ältere Sedimente (Ordovizium und Silur) ausbeißen, streichen in den Muldenstrukturen (wie Lüdenscheider Mulde, Gummersbach-Mulde, Attendorn-Elsper-Mulde) jüngere Schichten aus (Mitteldevon bis Unterkarbon). Auffällig sind die Vorkommen von Massenkalk in der Attendorn-Elsper-Mulde, deren Sedimentation während des Oberen Mitteldevon bzw. tiefen Oberdevons in begrenzten Riffarealen stattfand. Kleinere Vorkommen dieser Riffkalke finden sich auch im Lahn-Dill-Gebiet, welches das Siegerland nach Osten bzw. Südosten begrenzt. Das Lahn-Dill-Gebiet am Ostrand des Kartenblattes wird von vielen Störungen und Verwerfungen durchzogen. In seinem komplexen geologischen Bau lassen sich die Dill-Senke im nördlichen Bereich, die Lahn-Senke im südlichen Bereich und der dazwischen liegende Hörre-Höhenzug unterscheiden. Neben den pelagischen Sedimentgesteinen des Oberdevons und Unterkarbons (u. a. Tonschiefer, Kalkknotenschiefer, Kieselschiefer) treten im Lahn-Dill-Gebiet verstärkt vulkanische Gesteine auf, z. B. Schalsteine (Givet-Adorf) und Deckdiabas (Unterkarbon). Eine Besonderheit stellt die Giessener Decke (Kulmgrauwacke) dar, die nördlich der Taunus-Ausläufer in der Südost-Ecke des Kartenausschnitts erfasst ist. Da die Giessener Grauwacke im Hangenden gleichalter aber faziell unterschiedlicher pelagischer Gesteine lagert, wird sie als Erosionsrest einer aus südlicher Richtung überschobenen Decke interpretiert. Im Südteil des Kartenblattes ist das junge Vulkanitgebiet des Westerwaldes erfasst. Hier führte ein verstärkter Magmatismus im Oberoligozän/Untermiozän zur Eruption vulkanischer Gesteine (vorwiegend Basalte, untergeordnet Andestit, Trachyt, Phonolith). In den Niederungen finden sich häufig quartäre Überlagerungen durch Fließerden oder Löss. In der Südwest-Ecke des Kartenblattes schließen sich die jungen Vulkanitvorkommen des Neuwieder Beckens an (quartärer Bims). Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologisches Profil zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Profil schneidet in seinem Nordwest-Südost-Verlauf das Ebbegebirges, die Attendorner-Elsper-Mulde, den Siegerland-Sattel, das Lahn-Dill-Gebiet und den Taunus.

Maag GmbH (2020 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Zum Sauerland 4 59469 Ense Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Maag GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a

Bürgerwind Sauerland GmbH & Co. KG

Die Bürgerwind Sauerland GmbH & Co. KG, v. d. WindStrom GmbH, v. d. GF Herrn Matthias Kynast mit Sitz in 59597 Erwitte, Am Wördehoff 2 hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständiger Genehmigungsbehörde, am 25.08.2022 die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung in der Gemarkung Holzen, Flur 16, Flurstück 6 beantragt.

Forstamt Cochem: Waldumwandlung zur Umsetzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Sauerland - an der A 48 auf der Gemarkung Masburg

Die KJ Grundstücksentwicklung GmbH hat für eine ca. 4,1 ha große Teilfläche des Grundstücks Nr. 3/28 in Flur 16 der Gemarkung Masburg, einen Antrag auf Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart beim zuständigen Forstamt Cochem gestellt. Grundlage: Rechtskräftiger Bebauungsplan des Industriegebietes "Sauerland - an der A 48" Die Fläche ist Teil des durch rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen Industriegebietes „Sauerland – an der A 48“ mit einer Gesamtgröße von rd. 22 ha. Die jetzt zur Rodung beantragte Teilfläche ist bisher noch nicht erschlossen. Die Rodung soll der weiteren baulichen Erschließung des Industriegebietes dienen. Die zu rodende Fläche hat eine Größe von rd. 4,1 ha und ist derzeit mit den Wurzelstöcken der gefällten Bäume bestockt. Es handelte sich um einen Fichtenreinbestand mit einzelnen Erlen und Lärchen. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Nach Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Das Forstamt Cochem stellt fest, dass keine Schutzgebiete entsprechend der Anlage 3 Ziffern 2.3.1 bis 2.3.11 des UVPG betroffen sind. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen aus der Dokumentation und den Fach-Stellungnahmen der berührten Behörden wird deutlich, dass durch das beantragte forstliche Vorhaben – der Rodung eines Fichtenreinbestandes im Bereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Sauerland - An der A 48“ keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Schweinemaststall und Stellflächen für landwirtschaftliche Maschinen) im Stadtteil Schwitten der Stadt Menden (Sauerland)

Die Fa. WITECH GmbH aus Münster (Johann-Krane-Weg 8, 48149 Münster) beantragt im Auftrag eines ortsansässigen Landwirtes die Erteilung einer Baugenehmigung gem. § 63 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Unterbringung von ca. 1.350 Mastschweinen sowie zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Grundstück Dentern/ Am Rübengraben (Gemarkung Schwitten, Flur 3, Flurstück 99). Das Gebäude soll als Offenstall mit integrierten Futtersilos errichtet werden. Die Erschließung ist über die Straße Dentern gegeben. Ergänzend zum Baugenehmigungsverfahren wird gem. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf Antrag des Bauherrn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Mit Hilfe der UVP sollen mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt untersucht werden, welche im UVP-Bericht ermittelt und dokumentiert werden. Für das beantragte Vorhaben hat der Bauherr daher einen UVP-Bericht gem. § 16 UVPG vorgelegt. In diesem UVP-Bericht hat er das Vorhaben, den Untersuchungsraum (Einwirkraum des Vorhabens), die Umwelt und ihre Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens, die Merkmale des Vorhabens und des Standortes, die durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen, mögliche Betroffenheiten von Schutzgütern nach § 2 UVPG sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden können, beschrieben. Ergänzend dazu wurde u.a. ebenfalls ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet.

Sauerland - Urschrift

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Sauerland - 2. Änderung

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

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