Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
Noch etliche Städte über dem NO2-Grenzwert – erstmals keine Überschreitung bei Feinstaub, hohe Ozon-Spitzen 2019 wurde der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an rund 20 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. 2018 waren es noch 42 Prozent. Insgesamt ist die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter rückläufig. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Hierbei sind überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von ca. 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai 2020 vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Dass die Luft besser wird, ist erfreulich, und zeigt, dass Umweltpolitik wirkt. Bund, Länder und Kommunen, die viel für bessere Luft investiert haben, können den Erfolg nun an den niedrigeren Messwerten ablesen. Der bereits 1999 beschlossene NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss seit 10 Jahren eingehalten werden. Trotz der Erfolge liegen immer noch etliche deutsche Städte über dem Grenzwert. Aktuell sind es 19, wenn alle Daten ausgewertet sind, könnte die Zahl noch auf 25 bis 30 Städte steigen.“ Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier vor allem Diesel-Pkw. Dirk Messner: „Heute haben moderne Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6d-TEMP auch auf der Straße niedrige Stickstoffoxid-Emissionen, was zur Abnahme der NO2-Belastung beiträgt. Dies zeigt, dass wir schon längst die Grenzwerte in den Städten hätten einhalten können, wenn bereits ältere Diesel-Pkw sauber gewesen wären, und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern real auf der Straße. Und eins bleibt klar: Der beste Garant für saubere Luft in den Städten sind weniger Autos auf den Straßen.“ Der Rückgang der mittleren NO2-Konzentrationen an verkehrsnahen Messstationen um etwa drei Mikrogramm pro Kubikmeter lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Lokale Maßnahmen wie zum Beispiel Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates sowie die jährlich stattfindende Erneuerung der Fahrzeugflotte und meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen beeinflussen. Modellierungen zeigen, dass Softwareupdates und Flottenerneuerung 2019 eine Minderung von ein bis zwei Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter bewirkten. Davon sind rund drei Viertel auf neue, sauberere Fahrzeuge zurückzuführen und nur etwa ein Viertel auf die Wirkung der Softwareupdates. Im Sinne des Gesundheitsschutzes müssen die NOx-Emissionen während des gesamten Fahrzeuglebens niedrig bleiben. Bei der Weiterentwicklung der europäischen Abgasnormen (Post-Euro-6/VI-Gesetzgebung) sollten daher die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit der Abgasreinigungssysteme erhöht werden. Zudem sollte in der regelmäßig durchzuführenden Abgasuntersuchung (AU) die Messung der NOx-Emissionen aufgenommen werden, um die Wirksamkeit der Stickstoffoxid-Katalysatoren überprüfen und mögliche Defekte frühzeitig erkennen zu können. Feinstaub ( PM10 ): 2019 war das am geringsten mit Feinstaub belastete Jahr seit Beginn der Feinstaubmessungen Ende der 1990er Jahre. Die Feinstaubgrenzwerte (höchstens 35 Tage pro Jahr über 50 µg/m³ Luft im Tagesmittel und maximal 40 µg/m³ Luft im Jahresmittel) wurden erstmals deutschlandweit eingehalten. Dirk Messner: „Was zunächst wie ein Erfolg klingt, ist im Sinne des Gesundheitsschutzes leider noch nicht ausreichend. Feinstaub ist ein deutlich größeres Gesundheitsproblem als Stickstoffoxide – global und auch in Deutschland. Die Grenzwerte für Feinstaub sind mittlerweile mehr als 20 Jahre alt und bedürfen dringend einer Anpassung an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ). Solange die von der WHO empfohlenen, deutlich niedrigeren Werte nicht eingehalten werden, ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub noch nicht ausreichend. Auch die EU-Kommission hat im europäischen Green Deal festgestellt, dass eine Überarbeitung der Grenzwerte notwendig ist. Dies empfehlen wir auch: Um die Gesundheit der Menschen zu schützen sollten die Feinstaub-Grenzwerte strenger werden.“ Auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien empfiehlt die WHO, dass die PM10-Konzentrationen den Wert von 20 µg/m3 im Jahresmittel nicht überschreiten sollen. Hintergrund ist die erhebliche gesundheitliche Gefahr, die von Feinstaub ausgeht. Laut der Studie zur weltweiten Krankheitslast (oder: Global Burden of Disease Studie) des Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) sind statistisch gesehen weltweit im Jahr 2017 etwa 2,9 Millionen Todesfälle auf die Feinstaubbelastung ( PM2,5 ) zurückzuführen. Im Vergleich dazu sind es für Rauchen und Alkohol, als die klassischen Risiken, etwa 7 beziehungsweise 2,8 Millionen Todesfälle. Feinstaub gehört weltweit, in Europa und in Deutschland zu den 10 Risikofaktoren mit der höchsten Krankheitslast. Für Europa geht das IHME von etwa 415.000 attributablen Todesfällen aus. Eigene Berechnungen des UBA zeigen im jährlichen Durchschnitt für Deutschland etwa 44.900 attributable Todesfälle. 2019 wurde an 13 Prozent aller Messstationen der WHO Richtwert im Jahresmittel nicht eingehalten. Die Empfehlung der WHO in Bezug auf die Tagesmittelwerte (höchstens drei Tage pro Jahr über 50 µg/m³ im Tagesmittel) hielten rund ein Drittel (36%) aller Messstationen in Deutschland nicht ein. Dirk Messner: „Während der Ausstoß von Feinstaub aus Verbrennungsmotoren schon länger zurück geht, sollten besonders die Emissionen aus der Landwirtschaft und aus Holzfeuerungen reduziert werden.“ Ozon: Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren war 2019 ein durchschnittlich mit Ozon belastetes Jahr. Die außergewöhnlich hohen Temperaturen von 40° Celsius und mehr in den Tagen Ende Juli 2019 führten jedoch zu zahlreichen Überschreitungen der Informations- und Alarmschwelle (180 bzw. 240 µg/m³ Luft) und einem Maximalwert über 300 µg/m³ Luft. Zudem wurde das Langfristziel zum Schutz der Gesundheit (maximal 120 µg/m³ Luft im Mittel über 8 Stunden) wie bereits im Vorjahr an allen 260 Stationen überschritten, und zwar an durchschnittlich 24 Tagen pro Station. Die Empfehlung der WHO, 100 µg/m3 Luft im 8-Stundenmittel nicht zu überschreiten, wurde, wie auch in der Vergangenheit, weit verfehlt. Ozon wird bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe Reaktionen aus Vorläuferschadstoffen − überwiegend Stickstoffoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen − gebildet. Stickstoffoxide stammen zum großen Teil aus dem Verkehrsbereich, flüchtige organische Stoffe aus der Verwendung von Lösemitteln, wie Farben und Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmitteln. Aber auch viele Pflanzenarten geben flüchtige organische Verbindungen (biogene VOC bzw. BVOC) ab und liefern daher, neben den vom Menschen verursachten Emissionen, selbst Vorläuferstoffe für die Ozonbildung. Das Ausmaß des Einflusses der BVOC auf die Ozonbildung wird neben anderen Faktoren – wie z.B. Vegetationscharakteristik, Schädlingsbefall – maßgeblich von der Lufttemperatur und der Wasserversorgung der Pflanzen beeinflusst. Hohe Temperaturen über 30° Celsius führen bei ausreichender Wasserversorgung zu einem starken Anstieg der BVOC-Emissionen, die zur verstärkten Ozonbildung beitragen. Dirk Messner: „Hitzeperioden werden im Zuge des Klimawandels künftig häufiger auftreten, was hohe Ozonspitzen nach sich ziehen könnte. Um gesundheitliche Risiken durch Ozon zu verringern müssen wir die Emissionen der von Menschen verursachten Ozonvorläuferstoffe deutlich mindern.“
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV und UBA stellen dritten Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung vor Deutschland erlebt regelmäßig Hitzewellen, wird insgesamt wärmer und verliert Wasser. Das zeigt der neue Monitoringbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) der Bundesregierung, den Bundesumweltministerin Steffi Lemke und UBA-Präsident Dirk Messner heute in Berlin vorgestellt haben. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Wegen der klimabedingten andauernden Trockenheit und des damit verbundenen Schädlingsbefalls hat sich der Zustand der Wälder deutlich verschlechtert. In der Landwirtschaft führte die Wasserknappheit zu spürbaren Ernteeinbußen. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass beim Hitzeschutz erste Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Klimabedingungen Wirkung zeigen. Insgesamt müssen die Bemühungen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise jedoch intensiviert werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die verheerenden Folgen der Klimakrise nehmen in erschreckendem Ausmaß zu. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht überdeutlich. Immer mehr Stürme, Starkregen , Dürreperioden und Hitzewellen wirken sich auf die Gesundheit der Menschen, die Ökosysteme und die Wirtschaft aus. Die gute Nachricht ist, dass immer mehr Kommunen sich ihrer entscheidenden Rolle bewusst werden und Vorsorgemaßnahmen mit konkreten Projekten vorantreiben. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei mit fünf entscheidenden Hebeln: dem Klimaanpassungsgesetz und der -strategie, der Nationalen Wasserstrategie, dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und mehreren Förderprogrammen. Klar ist, wir brauchen noch mehr Engagement: Um die Lebensqualität in Deutschland zu erhalten, müssen wir die Klimaanpassung stärker vorantreiben, zum Beispiel im Städtebau. Schwammstädte mit viel Grün und entsiegelten Flächen kühlen und können damit Hitzewellen abmildern und außerdem Überflutungen vorbeugen.” UBA -Präsident Dirk Messner: „Der aktuelle Monitoringbericht zeichnet ein präzises Bild der Klimaveränderung und der Klimaanpassung in Deutschland. Neben den Schäden zeigt der Bericht auch, dass Anpassungen vor Ort wirken. Die Zahl der Hitzetoten konnte durch gezielte Informationskampagnen reduziert werden. Auch an der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wasserressourcen und Böden arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Nationalen Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits.” Die Zahl der Sommer mit starken Hitzewellen und ungekannten Temperaturrekorden nimmt zu. Beispielsweise wurde im Juli 2022 erstmals nördlich des 53. Breitengrads in Hamburg eine Temperatur von über 40 Grad gemessen. Die Hitzeperioden belasteten besonders die Bevölkerung in Großstädten. So wurden z. B. im heißen Sommer 2018 in Frankfurt am Main 42 heiße Tage gezählt, während der bundesweite Durchschnitt bei 20 heißen Tagen lag. Die vergangenen vier Jahre waren zudem von starken regionalen Dürren geprägt. Deutschland gehört zu den Regionen mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Seit 2000 verliert das Land 2,5 Kubikkilometer Wasser pro Jahr. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden vielerorts Rekordunterschreitungen der langjährigen niedrigsten Grundwasserstände an den Messstellen ermittelt. Die Wirkungen der Dürrejahre seit 2018 sind auch 2023 noch nicht ausgeglichen. Der Wassermangel führte zu Ernteeinbußen in der Landwirtschaft. So lagen 2018 z. B. Winterweizenerträge um 15 Prozent und die Silomaiserträge um 20 Prozent unter dem Mittel der sechs Vorjahre. In den deutschen Wäldern hat sich wegen des Trockenstresses und des damit verbundenen Käferbefalls der Waldzustand deutlich verschlechtert. 2020 starben 20-mal so viele Fichten wie im Mittelwert der vorangegangenen zehn Jahre (2010-2019). Das betraf ganze Waldbestände, die flächig abgestorben sind. Durch die extrem trockene Witterung kam es zu erheblich mehr und in den nordöstlichen Bundesländern auch zu großflächigeren Waldbränden. Mit der Erwärmung der Umwelt und dem Verlust an Wasser sind messbare ökologische Folgen verbunden: Durch wärmere Meere verschieben sich die Lebensräume der Fischarten nach Norden. In der Nordsee wandern heimische Arten in die nördlichen Gewässer aus. Zugleich rücken Arten aus südlicheren Gewässern nach. In der Ostsee führen steigende Wassertemperaturen zu einer Entkopplung von Nahrungsketten. So laichen zum Beispiel Heringe aufgrund der Erwärmung früher, die Nahrungsquelle Plankton entwickelt sich aber erst bei zunehmendem Tageslicht zu einem späteren Zeitpunkt. Auch an Land führt die Erwärmung zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung. Dies zeigen beispielsweise die Daten zu Vögeln und Schmetterlingen. Neue Arten aus wärmeren Regionen wandern ein, etwa die Tigermücke als Überträger von Krankheitserregern, was gesundheitliche Folgen für den Menschen haben kann. Mit dem Klimaanpassungsgesetz und der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen, die derzeit in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet wird, soll die Klimaanpassung in Deutschland verbindlicher und ambitionierter werden. Im Klimaanpassungsgesetz ist festgelegt, dass die Bundesregierung künftig alle vier Jahre einen Monitoringbericht zur DAS veröffentlicht. Er wird damit zu einem wichtigen Instrument, mit dem die Umsetzung der messbaren Ziele nachvollzogen wird. Der Monitoringbericht zur DAS der Bundesregierung berichtet über Klimafolgen und Anpassung auf der Grundlage von gemessenen Daten und stellt dar, welche Veränderungen sich in Vergangenheit und Gegenwart vollzogen haben. Der Monitoringbericht 2023 informiert dazu zu den 16 Handlungsfelder der DAS. Die fachlichen Grundlagen des Monitoringberichts stützen sich auf eine Zusammenarbeit mit mehr als fünfzig Bundes- und Länderbehörden, Universitäten und Fachverbänden.
Weitere Reduzierung der Schadstoffeinträge erforderlich Die Bundesregierung veröffentlichte am 10. Juni 2009 den Waldbericht. Dieser benennt Ursachen für den immer noch sehr schlechten Waldzustand und zeigt Gegenmaßnahmen auf. Die Waldzustandserhebung in Deutschland zeigt: Nach wie vor sind mehr als zwei Drittel der Waldbäume geschädigt, 26 Prozent sogar stark. Mehr als die Hälfte der Eichen weist starke Kronenverlichtungen auf. Das ist ein neuer Höchststand. Verantwortlich für den schlechten Zustand der Wälder sind verschiedene Gründe, wobei die vom Menschen verursachten Luftverunreinigungen - und hier vor allem Stickstoffverbindungen - einen besonders großen Anteil haben. Die integrierte Strategie zur Minderung der Stickstoffemissionen des Umweltbundesamtes (UBA) stellt Maßnahmen zur Verringerung der landwirtschaftlichen Stickstoffemissionen - wie etwa den sparsamen Einsatz stickstoffhaltiger Handelsdünger und stickstoffoptimierte Fütterung - als besonders wirkungsvoll und kosteneffizient heraus. Sie haben zudem deutliche Synergien: Neben dem Wald profitieren auch Gewässer und Klima. Der Waldbericht der Bundesregierung stellt die Notwendigkeit der Minderung der Luftverunreinigungen dar, insbesondere der Freisetzung von Stickstoffverbindungen, die den Zustand der Wälder negativ beeinflussen. Stickstoffverbindungen stören durch einseitige Überdüngung und Säurebildung das Nährstoffgleichgewicht in Pflanzen und Böden. Waldbäume werden dadurch anfälliger gegenüber anderen Belastungsfaktoren wie etwa klimatische Einflüsse oder Schädlingsbefall. Darüber hinaus sind Stickstoffoxide aus Industrie und Verkehr Vorläuferstoffe für bodennahes Ozon, das zu direkten Blatt- oder Nadelschäden bei Waldbäumen und Wildpflanzen führt und ihre Vitalität mindert. Wälder bedecken rund ein Drittel der Landfläche Deutschlands. Sie vollbringen für den Menschen unverzichtbare Dienstleistungen. Zu diesen gehören neben der Holzproduktion unter anderem auch die Wasserspeicherung und -filterung, der Schutz vor Hochwasser und Bodenerosion, der klimatische Ausgleich, die Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als Raum für Erholung und Inspiration für den Menschen. Es droht die Gefahr, dass der Wald durch die Schadstoffeinträge seinen vielfältigen wichtigen Funktionen langfristig nicht mehr gerecht werden kann. Zum Schutz der Ökosysteme verpflichtete sich Deutschland im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention und der EU-Richtlinie über nationale Emissionsobergrenzen, den Ausstoß von Luftverunreinigungen bis 2010 deutlich zu reduzieren. Diese Ziele werden in Bezug auf Stickstoffverbindungen durch die bisher ergriffenen Maßnahmen voraussichtlich nicht erreicht. Daher hat das UBA eine integrierte Strategie zur Minderung der Stickstoffemissionen erstellt. Diese Strategie weist deutliche Synergieeffekte und somit vielfältigen Nutzen auch für andere Ökosysteme aus. Besonders hohe Emissionsminderungspotenziale bei gleichzeitiger Kosteneffizienz geeigneter Maßnahmen bestehen in der Landwirtschaft. Sie ist für mehr als die Hälfte aller Stickstoffemissionen verantwortlich. Aber auch Maßnahmen im Verkehrssektor - wie die Ausweitung der LKW-Maut auf alle LKW über 3,5 t und alle Fernstraßen und eine zügige Einführung schwerer Nutzfahrzeuge, die die EURO-VI-Norm erfüllen - sowie weitere Emissionsminderungen bei der Stromproduktion in Großfeuerungsanlagen, tragen zu verringerten Einträgen gasförmiger und gelöster Stickstoffverbindungen in die Ökosysteme bei. Von solchen Maßnahmen profitieren nicht nur die deutschen Wälder, sondern auch unsere Binnen- und Küstengewässer sowie das Klima . 16.06.2009
UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
Paulus, Martin; Klein, Roland; Zimmer, Markus; Jacob, Jürgen; Rossbach, Matthias Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 7 (1995), 4, 236-244 Eine wichtige Voraussetzung zur Erlangung reproduzierbarer Aussagen im passiven Biomonitoring mit Akkumulationsindikatoren ist die weitestgehende Standardisierung der Probenahmeverfahren, um zu unterschiedlichen Zeiten oder an unterschiedlichen Orten gewonnene Proben ausreichend miteinander vergleichen zu können. Aufgrund der Dynamik von Ökosystemen und ihrer Einmaligkeit wird es aber dennoch nicht gelingen, vollständig vergleichbare Proben zu gewinnen. Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel des Schädlingsbefalls an Fichtennadeln sowie der Nadelgröße beim Einsatz der Fichte ( Picea abies ) als Akkumulationsindikator die Bedeutung einer umfassenden biometrischen Probenbeschreibung dargestellt, um diesen nicht standardisierbaren Zustand der Proben dokumentieren und ihn bei der Interpretation rückstandsanalytisch erhobener Daten berücksichtigen oder gar als Korrekturgröße einsetzen zu können. Durch den Befall von saugenden Insekten, insbesondere der Fichtengallenlaus Adelges laricis, wird der Gehalt der Makronährelemente Kalium, Calcium und Magnesium in unterschiedlicher Tendenz in den Fichtennadeln beeinflußt. Die Nadelgröße ist insbesondere für die Gehalte atmosphärisch getragener Substanzen, hier die PAK und Blei, von Bedeutung, da kleine Nadeln eine vergleichsweise große relative (Adsorptions-) Oberfläche bei geringer Gesamtnadelmasse besitzen, und damit im Vergleich zu großen Nadeln bei gleichen Umweltbedingungen höhere Stoffbelastungen vortäuschen können. doi:10.1007/BF02937534
Forstliches Umweltmonitoring zeigt: Belastungen durch Industrie geht zurück, Klimawandel bringt neue Anforderungen für gesunde Wälder Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat in diesem Jahr im Rahmen des forstlichen Umweltmonitorings die Bodenzustandserhebung im Wald gestartet. Die Erhebungen des forstlichen Umweltmonitorings dokumentieren, vor welchen Herausforderungen das Ökosystem Wald in der Vergangenheit stand, in der Gegenwart steht und zukünftig haben könnte. Die ersten Erhebungen wurden gestartet im Zuge des Waldsterbens Anfang der 80iger Jahre. „Wir können aus unseren Zeitreihen herauslesen, dass die Belastungen durch die Industrie oder den Autoverkehr stark zurückgegangen sind, trotzdem aber noch Einfluss auf die Gesundheit der Wälder in NRW haben“, lautet eines der Fazits von Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV, auf der Vorstellung des forstlichen Umweltmonitorings auf der LANUV-Jahrespressekonferenz heute (Montag, 25 April 2022) in Duisburg. „Neue Herausforderungen bringt der Klimawandel. Wassermangel und höhere Temperaturen bei gleichzeitig längeren Vegetationsperioden setzen unsere Wälder immer mehr und häufiger unter Stress. Die Erfolge der Vergangenheit durch Filter in den Schornsteinen der Industrie und sauberere Motoren in unseren Autos werden durch den menschengemachten Klimawandel konterkariert. Der Einfluss von uns Menschen auf die Ökologie unserer Wälder schreitet also fort, wenn auch in anderen Kategorien“, betonte Dr. Delschen. „Wir messen viel weniger Säuren, die über die Luft in unsere Wälder getragen werden, als noch vor vierzig Jahren“, erklärte Dr Nadine Eickenscheidt, Leiterin des forstlichen Umweltmonitorings im LANUV. „Das gleiche gilt für viele Schwermetalle wie Zink oder Nickel. In unseren Waldböden aber sind diese Stoffe noch in hohen Konzentrationen vorhanden. Hier haben sich diese Stoffe über die vielen Jahrzehnte an Belastungen angereichert.“ Abbau- bzw. Verlagerungsprozesse im Boden dauerten zum Teil viele Jahrzehnte, daher seien diese Stoffe noch immer in den Blättern und Nadeln der Bäume nachzuweisen. „Um zu beurteilen, wie gesund ein Ökosystem ist, untersuchen wir den gesamten biologischen Kreislauf. Angefangen bei der Luft, über den Übergang und die Prozesse im Boden und dann zurück bis in die einzelnen Bäume. Daher können wir heute sagen, dass Schadstoffeinträge nicht mehr die größte Gefahr für unsere Wälder sind, sondern die messbaren klimatischen Änderungen“, betonte Dr. Eickenscheidt. Die Zeitreihen zeigen, dass sich die Vegetationszeiten bei Laubbäumen alleine in den vergangenen 20 Jahren durchschnittlich fast um 10 Tage verlängert haben. Gemessen wird dabei der Beginn des Austriebs bis zur Verfärbung der Blätter im Herbst. Im Jahr 2000 wurde bei der Eiche ein durchschnittlicher Zeitraum von 175 Tagen festgestellt, bei der Buche von 165 Tagen. Im Verlauf der nächsten 20 Jahre entwickelten sich diese Perioden bei der Eiche zu im Schnitt 186 Tagen und bei der Buche zu im Schnitt 173 Tagen. Stress ergibt sich dann durch Wassermangel, der unter anderem als Bodenaustrocknung gemessen werden kann und mit einer deutlich eingeschränkten Verdunstung über die Blätter oder Nadeln einhergeht. In der Kombination mit steigenden Temperaturen wurden weniger Zuwachs, höhere Kronenverlichtungen sowie vermehrte Baumverluste festgestellt. Durch den anhaltenden Klimastress werden die Bäume auch anfälliger für einen Befall mit Schädlingen. Dies zeigt sich in den letzten Jahren insbesondere bei der wenig hitzetoleranten Fichte. „Wir müssen festhalten, dass das Ökosystem Wald neue Herausforderungen zu bewältigen hat. Die Erwartung im aktuellen Erhebungszyklus ist daher, dass sich unsere Vermutungen und die sichtbaren Veränderungen im Wald unter dem Einfluss des Klimawandels, mit neuen wissenschaftlichen Daten unterstreichen lassen“, so LANUV-Präsident Delschen. Für Nadine Eickenscheidt sind vor allem die langen Zeitreihen ein wichtiges Instrument, um die Ursache für Veränderungen im Ökosystem Wald sicher nachvollziehen zu können: „Waldböden haben ein langes Gedächtnis. Das zeigt sich hier vor allem bei den noch immer recht hohen Stickstoffanteilen. Daher ist es für uns von zentraler Wichtigkeit, Datenreihen auch in den nächsten Jahrzehnten fortschreiben zu können, um Ursache-Wirkungszusammenhänge im komplexen Waldökosystem sicher nachzuvollziehen“, erklärte Dr. Eickenscheidt. Das forstliche Umweltmonitoring wird seit etwa 40 Jahren europaweit durchgeführt. In einem Raster von vier mal vier Kilometern mit 560 Stichprobenpunkten wird in Nordrhein-Westfalen die Vitalität von Wäldern über das gesamte Ökosystem betrachtet und untersucht (Level I-Monitoring). Dazu begleitend findet auf 19 ausgewählten Dauerbeobachtungsflächen ein stetiges Intensivmonitoring statt (Level II-Monitoring). Aus diesem Intensivmonitoring stammen jährlich fortgeschriebene Zeitreihen zur Schadstoffbelastung, Wasserausstattung oder dem Zuwachs von Bäumen. Die Bodenzustandserhebung im Wald wird alle 15 Jahre auf dem Level-I-Raster durchgeführt. Neben dem Boden werden auch die Bäume und die Bodenvegetation untersucht. Das Startjahr der Erhebungen der aktuellen dritten Bodenzustandserhebung ist das Jahr 2022. Die Vorbereitungen laufen bereits seit Anfang 2020 und die Geländeerhebungen werden bis Ende 2024 durchgeführt. Im Anschluss erfolgt die Analytik und Aufbereitung der Daten. Abschließende und aggregierte Ergebnisse dieser umfassenden, landesweiten Untersuchung sind bis 2029 zu erwarten. Das forstliche Umweltmonitoring bildet einen Schwerpunkt des LANUV-Jahresberichtes 2021. Weitere Berichte aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Luftqualität, Gewässerschutz, Klimawandel, Kreislaufwirtschaft oder Verbraucherschutz sind zu finden unter https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/2_jahresberichte/LANUV-Jahresbericht_2021.pdf Informationen zur Bodenzustandserhebung sind zu finden unter www.lanuv.nrw.de/bze Download: Pressemitteilung
Der Nachweis der Baumentnahme (Hiebnachweis) aus dem Stadtwald der Stadt Penzberg. Die Bäume wurden aus unterschiedlichsten Gründen entnommen, z.B. Schädlingsbefall, Waldumbau oder Starkwetterbeschädigungen.
Das Projekt "Teilprojekt Smart Farming (Strube D&S GmbH)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Strube D&S GmbH durchgeführt. Die Umsetzung des Verbundprojektes '5G Smart Country' erfolgt in den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt. Der neue und schnelle Mobilfunkstandard 5G soll in dem Pilotvorhaben an den vier Standorten in der Region (Wolfenbüttel, Dettum/Lucklum sowie Schickelsheim, Söllingen) in den Bereichen Forst- und Landwirtschaft zur Anwendung kommen. Durch den Einsatz von 5G auf 700 MHz Frequenzen über das öffentliche Netz werden wesentliche Leistungsparameter von 5G erprobt: - Vernetzung einer Vielzahl von Sensoren und Geräten (Internet of Things) - Schwarmsteuerung autonomer Roboter und Drohnen (Edge Architekturen) - Simulationen und Steuerungsempfehlungen für Maschinen (Künstliche Intelligenz (KI)) Das Projekt verfolgt mit seiner thematischen Ausrichtung das Ziel, durch schonenden Ressourceneinsatz die regionale Wertschöpfung der Forst- und Landwirtschaft zu stärken und somit einen nachhaltigen Natur- und Klimaschutz zu fördern. Im Bereich der Forstwirtschaft werden die derzeit bestehenden Methoden zur Erfassung und Bewertung des Waldes (Bestand und -Zustand) durch neuartige Vitalitätssensoren erweitert. Dies ermöglicht die Verbesserung von Waldfrühwarnsystemen, die dynamisch und in Echtzeit vor Trockenheitsschäden, Schädlingsbefall und Brandgefahr warnen. Durch das 5G-Datennetzwerk sollen die am 'individuellen' Baum erfassten Daten direkt in eine Plattform transportiert werden, den so genannten 'Data Lakes'. Im Bereich der Landwirtschaft wird mittels der 5G Technologie u.a. an der Optimierung eines schonenden Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gearbeitet.
Das Projekt "Der Einfluss einer nach Schadstoffimmission vermehrten Einstrahlung von UV-B-Licht auf den Ertrag von Kulturpflanzen (2. Versuchsjahr)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. In Fortfuehrung zu den Arbeiten FKW 22 wird im 2. Versuchsjahr der Ertrag von Nutzpflanzen nach UV-B-Einstrahlungen mit weiteren Pflanzenarten untersucht. Dabei werden Einfluesse auf Ertrag, Entwicklung und Gehalt wichtiger Pflanzeninhaltsstoffe erfasst. Daneben wird die Wirkung des UV-B-Lichtes auf den Schaedlingsbefall von Kulturpflanzen geprueft.
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