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Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung

Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung Nährstoffeinträge (vor allem Stickstoff) aus der Luft belasten Land-Ökosysteme und gefährden die biologische Vielfalt. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Trotz rückläufiger Stickstoffbelastungen in Deutschland besteht weiterhin Handlungsbedarf – vor allem bei den Ammoniak-Emissionen. Situation in Deutschland Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für ⁠ Eutrophierung ⁠ durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Die zur Flächenstatistik dieser Überschreitung herangezogenen Ökosystemtypen stammen aus dem CORINE-Landbedeckungsdatensatz von 2012 und bilden vor allem Waldökosysteme ab (ca. 96 %). Besonders drastisch sind die Überschreitungen in Teilen Nordwestdeutschlands. Aufgrund der dort ansässigen Landwirtschaft und intensiv betriebenen Tierhaltung ist der Stickstoffeintrag dort besonders hoch. So sind etwa zwei Drittel der Stickstoffeinträge auf Ammoniakemissionen zurückzuführen. Im Rahmen eines ⁠ UBA ⁠-Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffdeposition (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000 bis 2019) rückgerechnet werden. Die nationalen Zeitreihendaten zeigen, dass der Anteil der Flächen in Deutschland, auf denen die ökologischen Belastungsgrenzen überschritten wurden, von 84 % im Jahr 2000 auf 69 % im Jahr 2019 zurückging (siehe Abb. „Anteil der Fläche empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“). Die Abnahme der Belastungen spiegelt größtenteils den Rückgang der Emissionen durch Luftreinhaltemaßnahmen wider. Karte: Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch Stickstoffeinträge im Jahr 2019 Quelle: Kranenburg et al. (2024) Flächenanteil empfindlicher Land-Ökosysteme mit Überschreitung der Belastungsgrenzen Eutrophierung Quelle: Kranenburg et al. (2024) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Handlungsbedarf trotz sinkender Stickstoffeinträge Auch in den nächsten Jahren ist wegen der bisher nur unwesentlich abnehmenden Ammoniak-Emissionen – vornehmlich aus der Tierhaltung – mit einer weiträumigen ⁠ Eutrophierung ⁠ naturnaher Ökosysteme zu rechnen. Bei der Minderung von diffusen Stickstoffemissionen in die Luft besteht daher erheblicher Handlungsbedarf. Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Eutrophierung? Zur Bewertung der Stoffeinträge werden ökologische Belastungsgrenzen (⁠ Critical Loads ⁠) ermittelt. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. ⁠ Ökologische Belastungsgrenzen ⁠ sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen atmosphärischen Stoffeinträgen. Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Im Rückschluss ist auch die Erholung des Ökosystems auf vorindustrielles Niveau sehr langwierig, wenn nicht sogar eine irreversible Schädigung des Ökosystems vorliegt. Beide Prozesse sind abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie von chemischen Ökosystemeigenschaften. Daher sind absolute Schadprognosen mittels der Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen prinzipiell nicht möglich. Stickstoffdepositionen – ein Treiber des Biodiversitätsverlusts Ein übermäßiger atmosphärischer Eintrag (⁠ Deposition ⁠) von Nährstoffen (vor allem Stickstoff) und deren Anreicherung in Land-Ökosystemen kann auf lange Sicht Ökosysteme stark beeinträchtigen. So kann es zu chronischen Schäden der Ökosystemfunktionen (wie der Primärproduktivität und des Stickstoffkreislaufs) kommen. Auch Veränderungen des Pflanzenwachstums und der Artenzusammensetzung zugunsten stickstoffliebender Arten (⁠ Eutrophierung ⁠) können hervorrufen werden. Außerdem wird die Anfälligkeit vieler Pflanzen gegenüber Frost, ⁠ Dürre ⁠ und Schädlingsbefall erhöht. Atmosphärische Einträge führen zu einer weiträumigen Angleichung der Stickstoffkonzentrationen im Boden auf einem nährstoffreichen Niveau. Die derzeit hohen Stickstoffeinträge in natürliche und naturnahe Land-Ökosysteme sind eine Folge menschlicher Aktivitäten, wie Landwirtschaft oder Verbrennungsprozesse. Diese sind mit hohen Emissionen von chemisch und biologisch wirksamen (reaktiven) Stickstoffverbindungen in die Luft verbunden. Aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ werden diese Stickstoffverbindungen über Regen, Schnee, Nebel, Raureif, Gase und trockene Partikel wieder in Land-Ökosysteme eingetragen. Die resultierende Überdüngung ist eine der Hauptursachen für den Rückgang der ⁠ Biodiversität ⁠. Fast die Hälfte der in der Roten Liste für Deutschland aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Stickstoffeinträge gefährdet. Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention (⁠ UNECE ⁠ Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für ⁠ Eutrophierung ⁠. International wurden deshalb in der sog. neuen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der ⁠ Emission ⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen (NH x , Stickstoffoxide (NO x )) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005: Ammoniak (NH 3 ): minus 29 % Stickstoffoxide (NO x ): minus 65 % (siehe auch „Emissionen von Luftschadstoffen“ ). Konkrete nationale Maßnahmen, die zum Erreichen der oben genannten Minderungsverpflichtungen geeignet sind, werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des reaktiven Stickstoffs, zu denen auch die Eutrophierung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Reaktiver Stickstoff in Deutschland" enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) verfolgt den Ansatz einer nationalen Stickstoffminderungsstrategie . Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU „Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem“ . Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der Bericht zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“.

Die Kampagne

Berlin ist eine der grünsten Metropolen der Welt. Dafür sorgen auch die derzeit über 430.000 Bäume, die unsere Straßen säumen. In den vergangenen Jahren haben jedoch Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. Ein Teil dieser Bäume konnte bislang aufgrund knapper Finanzmittel leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle. Zielsetzung Kampagnenprinzip Spendenbezirke Dauer der Kampagne Evaluation Um dieses Defizit zu mildern, hat der Berliner Senat im Jahr 2012 die Stadtbaumkampagne “Stadtbäume für Berlin” mit dem Ziel initiiert, zusätzliche Straßenbäume mit Hilfe von Spenden zu pflanzen. Die Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Wahlperiode von 2017 bestimmen, dass die Stadtbaumkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden soll. Insgesamt rund 3.000 Euro werden benötigt, damit ein Berliner Straßenbaum gepflanzt werden kann und die besonders intensive Pflege erhält, die er in den ersten Jahren benötigt. Mit einer Einzelbaumspende in Höhe von 500 Euro können Sie als Einzelperson oder Gemeinschaft für einen bestimmten Baum innerhalb einer Pflanzperiode spenden. Der Baum erhält dann ein Baumschild mit Ihrem Namen – wenn Sie es möchten. Beträge unter 500 Euro werden zu Sammelspenden zusammengefasst. Als Sammelspender können Sie den Bezirk bestimmen, in dem der von Ihnen bespendete Baum gepflanzt werden soll. Oder aber Sie spenden für einen Baum, der irgendwo in Berlin stehen wird. Generell gilt: Ganz gleich ob Einzelbaum- oder Sammelspende – sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum eingenommen wurden, gibt der Senat aus Mitteln des Landeshaushalts den Rest dazu. Auch in dieser Legislaturperiode werden im Rahmen der Stadtbaumkampagne zusätzliche Straßenbäume gepflanzt – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Pflanzungen fanden/finden in allen Berliner Bezirken in folgender Gruppierung statt. Die Kampagne wurde am 7. November 2012 gestartet. Mit dem Regierungsprogramm 2017 wurde sie vorerst bis 2026 verlängert. Die Stadtbaumkampagne wurde im Jahr 2012 initiiert, um den Bestand an Bäumen auf öffentlichem Straßenland zu sichern. Es handelt sich bei der Kampagne um ein gemeinsames Projekt der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung und der Berliner Bezirksämter. Eine Untersuchung des Büros Wüstenhagen im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) zur „Evaluierung von 480 im Rahmen der Stadtbaumkampagne Berlin gepflanzten Jungbäume“ (2015) hat die gute Arbeit der Stadtbaumkampagne belegt. Nach weiteren sieben Jahren wurde 2022 erneut die Evaluierung der Kampagnenpflanzungen beauftragt. Dieses Mal an das Büro Arbo-tec. Untersucht wurden dabei rund 1.000 Bäume der rund 3.500 bis Herbst 2022 im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzten Bäume. Die betreffenden Standorte wurden von dem Büro vorausgewählt. Vorgabe der Senatsverwaltung war es, dass Pflanzungen aller bisherigen Bauabschnitte (1. bis 20.) in den 12 Berliner Bezirken untersucht werden. Pro Bezirk wurden dabei insgesamt 80 Bäume sämtlicher Bauabschnitte und Baulose evaluiert. Diese 80 Bäume pro Bezirk wurden möglichst zu gleichen Teilen auf die jeweiligen 20 Bauabschnitte und 160 Baulose aufgeteilt. Ferner war es wichtig, viele verschiedene Baumarten in die Betrachtung mit einzubeziehen. Vorgabe war, dass die Evaluation die Vitalität der betreffenden Straßenbäume auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes (allgemeiner Zustand Krone, Wurzelbereich und Stamm, vorhandenes Totholz, vorhandene Schaderreger, sonstige Besonderheiten) und des Pflegezustandes (Trockenheitsmerkmale, Baumschnitt, Zustand Baumscheibe, Baumböcke, Weiß-Anstrich) zu beurteilen und anhand von Listen und Fotos zu dokumentieren hat. Im Ergebnis bescheinigt die Evaluation den Pflanzungen der Stadtbaumkampagne eine hohe fachliche Qualität, belegt durch die sehr gute Vitalität der in den letzten 10 Jahren gepflanzten Straßenbäume. Da sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe, sei eine grundsätzlich andere Herangehensweise nicht notwendig, so das Ergebnis der Evaluierung. Es wird betont, dass die permanente Weiterentwicklung der Pflanzweise im Laufe der Jahre – wie beispielsweise die Verwendung von Ziegelsplitt, die Verwendung von Gießringen aus Kunststoff, die Abdeckung mit Splitt etc. – sicherlich zum großen Erfolg beigetragen hat. Auch derzeit werden weitere Verfahren, wie die Verwendung von Pflanzenkohle, Algensubstrat und Hydrogel getestet.

Waldschadflächen

Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 15.04.2024 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.

Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben gefördert, die entweder zur Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen beitragen oder den Ausbau der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt voranbringen. Hier geht es zu den Aufrufen 1. Sicherung und Schaffung von klimatischen Entlastungsräumen durch: naturbasierte Lösungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Straßenräumen zur Verbesserung des kleinräumigen Bioklimas (inkl. Machbarkeitsstudien); Steigerung der Resilienz des Stadtgrüns; Förderung kleinräumigen Grüns, Verschattungsmaßnahmen; Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall; Schutz und Renaturierung von Moorstandorten als wichtige Kohlenstoffsenken, einschließlich Monitoring. 2. Förderung des Ausbaus der Stadt als „Schwammstadt“ zur Unterstützung der Kühlungsfunktion der grünen und blauen Infrastruktur in der verdichteten Stadt: Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung: Abkopplung der Regenentwässerung von der Kanalisation; Speicherung, Verdunstung, Versickerung, Nutzung von Regenwasser; Maßnahmen in Einzelgebäuden, in Quartieren und größeren (Gewerbe-) Gebieten; Kombination von Gebäude-/ Flächenentwässerung und Bewässerung von Grünflächen; Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Boden und Vegetation; Mehrfachnutzung von Flächen der Regenwasserbewirtschaftung als Erholungsraum und zur Steigerung der Biodiversität; Sanierung von Straßen, Plätzen und Schulhöfen mit dem Ziel der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung; Projektbezogene Untersuchungen und Studien. Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften Hier finden Sie eine Übersicht abgelaufener Förderaufrufe . Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Waldzustand: Kronenverlichtung

Waldzustand: Kronenverlichtung Wälder sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere, filtern Schadstoffe aus der Luft, schützen vor Erosion und Lawinen, wirken regulierend im Wasserhaushalt, dienen dem Menschen als Ort für Erholung und liefern den Rohstoff Holz. Diese vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt und für den Menschen können nur gesunde Wälder erfüllen. Die Kronenverlichtung zeigt den Gesundheitszustand von Waldbäumen an. Ergebnisse der Waldzustandserhebung Die Abbildung „Entwicklung der mittleren Kronenverlichtung“ zeigt die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ für die vier Hauptbaumarten in deutschen Wäldern sowie für die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“. Diese erfasst neben den Hauptbaumarten auch andere Laub- und Nadelbaumarten. Je kleiner die Werte für die Kronenverlichtung ausfallen – also je belaubter oder benadelter die Baumkronen – desto besser ist der Kronenzustand. Während bei den meisten Baumarten in den Jahren von 1990 bis 2017 überwiegend kein klarer Trend der Verbesserung oder Verschlechterung des Kronenzustands zu erkennen war, erhöhte sich die Kronenverlichtung in den Folgenjahren bis 2020 deutlich und ist auch aktuell auf einem vergleichbar hohen Niveau. Im Jahr 2023 lag die mittlere Kronenverlichtung der Buche bei 29 %; bei der Eiche bei 28 %. Die Fichte wies eine mittlere Kronenverlichtung von 29 % auf. Die Kiefer ist seit Beginn der 1990er Jahre die Hauptbaumart mit der geringsten Kronenverlichtung. Die mittlere Kronenverlichtung der Kiefer betrug im Jahr 2023 rund 22 %. Weitere Informationen zur Kronenverlichtung und zum Waldzustand finden Sie in den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠ BMEL ⁠) veröffentlichten Themenseite zur Waldzustandserhebung (WZE). Ursachen der Kronenverlichtung als Wirkungskomplex Generell lassen sich die Kronenverlichtung und andere Schadsymptome an Waldbäumen nicht eindeutig auf einzelne Einflussfaktoren zurückführen. Es ist davon auszugehen, dass immer verschiedene abiotische und biotische, also vom Menschen verursachte und natürliche Faktoren als Schadursachen zusammenwirken. Wichtige Einflussgrößen sind: Die atmosphärische ⁠ Deposition ⁠ (Ablagerung) von Stickstoff- und Schwefelverbindungen und die damit verbundenen Bodenveränderungen – vor allem ⁠ Versauerung ⁠ und ⁠ Eutrophierung ⁠ (Nährstoffanreicherung); die ⁠ Witterung ⁠ (zum Beispiel lange Trockenperioden); Insekten- und Krankheitsbefall; andere biologische Ursachen, wie die überdurchschnittliche Ausbildung von Früchten (zum Beispiel in sog. Mastjahren bei Eiche und Buche), die zur lichteren Ausbildung der Baumkrone führen; das Alter des Baumes: ältere Bäume sind in der Regel stärker verlichtet als jüngere. Im Jahr 2020 erreichte die Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ den bislang höchsten Wert für die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ seit Beginn der Erhebung im Jahr 1984. Durch die feuchtere Witterung des Jahres 2021 hat sich der Zustand der Kategorie „Gesamt/alle Baumarten“ leicht verbessert. Es ist jedoch nicht von einer generellen Erholung auszugehen, da die Waldökosysteme vielerorts langfristig geschädigt sind. Die mittlere Kronenverlichtung der Laubbäume liegt aktuell innerhalb der Schwankungsbreite der letzten 20 Jahre. Bei den Arten Kiefer und Fichte hat die mittlere Kronenverlichtung seit 2017 stark zugenommen. Die in einigen Regionen Deutschlands eingetretenen schweren Waldschäden durch ⁠ Dürre ⁠ und Schädlingsbefall werden durch den ⁠ Indikator ⁠ „mittlere Kronenverlichtung“ nicht abgebildet. Die noch nie so hohen Absterberaten der Fichte im Jahr 2020, wie in den Ergebnissen der Waldzustandserhebung 2020 dokumentiert, gaben jedoch einen Hinweis darauf. Methodik der Waldzustandsbewertung Die Bundesländer erheben jährlich den Waldzustand auf einem systematischen Stichprobennetz im Raster von 16 × 16 Quadratkilometer. Das Thünen-Institut für Waldökosysteme berechnet daraus das Ergebnis für Deutschland insgesamt. Um den Gesundheitszustand der einbezogenen Probebäume zu bewerten, schätzen Forstexperten vom Boden aus die Nadel- oder Blattverluste als Abweichungen von voll belaubten Baumkronen ein. Die ⁠ mittlere Kronenverlichtung ⁠ ist der gewichtete Mittelwert der in 5-Prozent-Stufen geschätzten Kronenverlichtung aller Probebäume. Daneben werden weitere Schadsymptome erfasst. Die Erhebung erfolgt nach dem bundesweit abgestimmten Leitfaden zur Waldzustandserhebung. Ein Teil der Daten wird an das Internationale Kooperativprogramm zur Bewertung und Überwachung der Wirkung von Luftschadstoffen auf Wälder (ICP Forests) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (⁠ UNECE ⁠) übermittelt. Das dafür europaweit abgestimmte Erhebungsverfahren wird in Teil IV des Methodenhandbuchs des ICP Forests näher beschrieben.

Baumentnahme

Der Nachweis der Baumentnahme (Hiebnachweis) aus dem Stadtwald der Stadt Penzberg. Die Bäume wurden aus unterschiedlichsten Gründen entnommen, z.B. Schädlingsbefall, Waldumbau oder Starkwetterbeschädigungen.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Landwirtschaftlich-technischer Angestellter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Beetzendorf aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet. Aufgaben: • Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen • Bonituren des Krankheits- und Schädlingsbefalls • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Arbeitsanweisungen und bei der Kontrolle der Einhal- tung der Guten Experimentellen Praxis (GEP) im Versuchswesen des amtlichen Pflanzen- schutzdienstes Sachsen-Anhalt • Unterstützung und Sicherstellung des allgemeinen technischen Betriebsablaufs • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Feldtagen und Projekten zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als landwirtschaftlich–technischer Assistent (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder Landwirt (m/w/d) oder Ab- schluss als staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt (m/w/d) • deutsche Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsa- men Referenzrahmens • Sachkunde nach § 9 PflSchG oder die Bereitschaft zum Erwerb • Führerschein Klasse B, LKW-Führerschein oder T • Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • Eignung zur ganzjährigen Arbeit im Freien • Bereitschaft und Eignung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wünschenswerte Voraussetzungen: • Kenntnisse im angewandten Pflanzenschutz • Erfahrungen im Feldversuchswesen wünschenswert • anwendungsbereite Kenntnisse von Standardsoftware, sowie Datenbanksoftware wün- schenswert • Erfahrungen in der phytopathologischen Diagnostik (anwendungsbereite Kenntnisse und Fertigkeiten im Untersuchungswesen) Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187682, Kennung: LTA22.041 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Landwirtschaftlich-technischer Angestellter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Gadegast aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 9a TV-L bewertet. Aufgaben: • Planung, Durchführung und Auswertung von Versuchen • Bonituren des Krankheits- und Schädlingsbefalls • Mitwirkung bei der Fortschreibung der Arbeitsanweisungen und bei der Kontrolle der Einhal- tung der Guten Experimentellen Praxis (GEP) im Versuchswesen des amtlichen Pflanzen- schutzdienstes Sachsen-Anhalt • Unterstützung und Sicherstellung des allgemeinen technischen Betriebsablaufs • Mitarbeit bei der Organisation und Durchführung von Feldtagen und Projekten zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als landwirtschaftlich–technischer Assistent (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder Pflanzentechnologe (m/w/d) oder Landwirt (m/w/d) oder Ab- schluss als staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt (m/w/d) • Sachkunde nach § 9 PflSchG oder die Bereitschaft zum Erwerb • Deutsche Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsa- men Referenzrahmens • Führerschein Klasse B, LKW-Führerschein oder T • Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • Eignung zur ganzjährigen Arbeit im Freien • Bereitschaft und Eignung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wünschenswerte Voraussetzungen: • Kenntnisse im angewandten Pflanzenschutz • Erfahrungen im Feldversuchswesen wünschenswert • anwendungsbereite Kenntnisse von Standardsoftware, sowie Datenbanksoftware wün- schenswert • Erfahrungen in der phytopathologischen Diagnostik (anwendungsbereite Kenntnisse und Fertigkeiten im Untersuchungswesen) Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187720, Kennung: LTA22.031 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Willingmann besucht Forschungsprojekt zu nachhaltigem Weinanbau im Saalekreis

Der fortschreitende Klimawandel stellt auch für den Weinanbau in Sachsen-Anhalt eine Herausforderung dar. Schäden durch Schädlingsbefall sowie Hitze, Dürren oder auch Starkregen setzen den Reben zunehmend zu, Ernteausfälle können die Folge sein. Am Freitag hat Umwelt- und Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ein Forschungsprojekt in der Einheitsgemeinde Salzatal im Saalekreis besucht, das Erkenntnisse für nachhaltigen Weinanbau in Zeiten des Klimawandels liefern soll. „Weinanbau hat in Sachsen-Anhalt eine große Tradition. Umso wichtiger ist es, nachhaltige Anbaumethoden zu entwickeln, die in Zeiten des Klimawandels dazu beitragen, Schäden durch Extremwetter und Schädlinge möglichst zu vermeiden“, so Willingmann. „Das europäische LIFE-Projekt ‚VineAdapt‘ zeigt darüber hinaus beispielhaft auf, wie Wissenschaft und angewandte Forschung dazu beitragen können, einen Wirtschaftszweig klimaresilienter aufzustellen.“ An dem Forschungsprojekt im Saalekreis sind die Hochschule Anhalt, das Landesweingut Kloster Pforta und die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt beteiligt. Die EU stellt über das LIFE-Förderprogramm rund 1,5 Millionen Euro bereit, das Land weitere 635.300 Euro. Neben den deutschen Einrichtungen beteiligen sich auch Forschungspartner aus Frankreich, Österreich und Ungarn an dem Projekt. Mit dem Forschungsprojekt, das noch bis 2025 läuft, werden gleich mehrere Ziele verfolgt. Dazu zählt unter anderem die innovative Begrünung von Weinberggassen, um die Pflanzen- und Insektenvielfalt zu erhöhen. Ziel ist es, Schädlinge natürlich zu bekämpfen sowie Bodenerosion und Austrocknung zu reduzieren. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Entwicklung eines alternativen Unterstockmanagements. So sollen auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verzichtet und alternative Methoden wie der Einsatz von Essigsäure entwickelt werden. Weitere Ziele sind ressourcenschonende Düngung und Bewässerung. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft

Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft Die wichtigsten Fakten Nach einem starken Anstieg zwischen 2000 und 2003 stagnierte der Anteil nach PEFC zertifizierter Flächen bis 2019. Im Jahr 2023 lag der Anteil 10 Prozentpunkte über dem Wert von 2019. Der Anteil nach FSC zertifizierter Flächen entwickelt sich seit 2000 insgesamt sehr positiv. Er liegt jedoch weit unter dem der nach PEFC zertifizierten Flächen. Die Bundesregierung wollte die nach hochwertigen ökologischen Standards zertifizierte Waldfläche in Deutschland auf 80 % im Jahr 2010 ausweiten. Das Ziel für 2010 wurde jedoch verfehlt. 2023 wurden 79,4 % der Waldfläche nach PEFC beziehungsweise 14,6 % nach FSC bewirtschaftet. Welche Bedeutung hat der Indikator? Eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder mit zertifizierten Waldflächen ist wichtig für den Umweltschutz. Ungefähr ein Drittel der Fläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Der größte Teil dieser Wälder wird forstwirtschaftlich genutzt. In der Vergangenheit stand bei der Bewirtschaftung überwiegend ein hoher Holzertrag im Vordergrund. Das Ergebnis: Es wurden vor allem Monokulturen mit schnellwachsenden Arten gepflanzt, die anfällig für Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall sind. Der Boden wird durch Monokulturen und den Einsatz von Maschinen beeinträchtigt. Die Artenvielfalt der Wälder ist insgesamt geringer als in naturnahen Forsten. Die bedeutendsten Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, nach denen sich Forstbetriebe zertifizieren lassen können, sind PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council). Die Betriebe müssen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien erfüllen, die teilweise über den gesetzlichen Anforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze liegen. FSC steht dabei für strengere Vorgaben als PEFC. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Entwicklung der PEFC-Waldflächen stagnierte in den letzten Jahren auf hohem Niveau: Der Wert lag zwischen 2006 und 2019 bei etwas unter 70 %, stieg 2020 deutlich an und erreichte 2023 rund 79,4%. Der deutliche Anstieg kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung an eine Zertifizierung zurückgeführt werden. Der Anteil der FSC-zertifizierten Flächen hat sich in den letzten Jahren auf niedrigerem Niveau sehr positiv entwickelt. Der Grund: In den letzten Jahren haben Landesforstbetriebe umfangreiche Flächen zertifizieren lassen, zuletzt vor allem in Rheinland-Pfalz und Hessen. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. Die Bundesregierung setzte sich 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel, den Anteil der nach „hochwertigen ökologischen Standards“ zertifizierten Flächen bis 2010 auf 80 % zu erhöhen. Dabei werden insbesondere die Standards PEFC und FSC berücksichtigt. Das Ziel scheint spätestens seit dem deutlichen Anstieg der PEFC zertifizierten Fläche auf über 70 % in 2020 erreicht. Jedoch kann der genau Wert derzeit nicht exakt bestimmt werden: Ein Teil der Waldflächen, insbesondere der Landesforste, ist nach beiden Systemen zertifiziert. Klar ist jedoch: Die Politik sollte eine nachhaltige Forstwirtschaft weiterhin fördern, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass das Ziel jetzt erreicht wurde. Wie wird der Indikator berechnet? PEFC und FSC ermitteln den Umfang der zertifizierten Flächen im Zuge der Zertifizierungen der Forstunternehmen und veröffentlichen diese. Als Vergleichsgröße wird die Holzbodenfläche herangezogen, also die dauerhaft zur Holzerzeugung bestimmte Fläche. Diese Fläche wurde im Rahmen der zweiten und dritten Bundeswaldinventur (BWI) bestimmt. Um Sprünge beim ⁠ Indikator ⁠-Wert zu vermeiden, wurde zwischen den Werten der zweiten und dritten BWI linear interpoliert. Allgemeine methodische Hinweise zur BWI finden sich beim Indikator „Mischwälder“ . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Nachhaltige Waldwirtschaft" .

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