Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der Atmosphäre in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der Stoff seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.
Erste Ergebnisse für 600 Haushalte mit Kindern Welche Schadstoffe enthält der Hausstaub in Wohnungen und Häusern von Familien mit Kindern? Aktuelle Daten dazu liefert der Basisbericht „Hausstaub” des Umweltbundesamtes (UBA), der im Rahmen des Kinder-Umwelt-Survey (KUS) entstand. Die Forscherinnen und Forscher fanden zum Teil Stoffe, deren Produktion und Anwendung seit Jahren verboten ist, weil sie schädlich sind: Etwa das Mückenbekämpfungsmittel Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) oder das Holzschutzmittel Pentachlorphenol (PCP). DDT wurde in 39 Prozent, PCP sogar in 83 Prozent der Hausstaubproben nachgewiesen. Die Daten ermittelte das UBA zwischen Mai 2003 und 2006 in 600 Haushalten mit Kindern. Das UBA wird die Daten für weitere Schadstoffe auswerten und veröffentlichen – die Forscher wollen so klären, mit welchen anderen Umweltschadstoffen der Hausstaub belastet ist und was mögliche Quellen sind. Hausstaub enthält neben „Schmutz” eine ganze Reihe von Chemikalien, die durch die Wohnungsausstattung – wie Fußbodenbeläge - oder Produkte des täglichen Gebrauchs – wie Schädlingsbekämpfungsmittel – in die Wohnungen gelangen. Da Kinder alles Mögliche interessant finden, begreifen und probieren wollen, stecken sie Vieles in den Mund. Die Folge dieses typischen „Hand-zu-Mund-Verhaltens”: Kinder können mit dem Hausstaub auch gesundheitsschädliche Stoffe aufnehmen. Die UBA -Analysen umfassten neben DDT und PCP auch weitere Schädlingsbekämpfungsmittel -wie HCB (Hexachlorbenzol) und einige der polychlorierten Biphenyle ( PCB ), die Innenraumschadstoffe sind. Die Produktion und Anwendung dieser Stoffe ist zum Teil schon lange verboten, weil sie gesundheitlich problematische Eigenschaften haben: DDT ist ein langlebiger Umweltschadstoff, der Wirkungen auf das zentrale Nervensystem hat und zu den Stoffen gehört, die auf das menschliche Hormonsystem einen Einfluss haben. PCP ist so wie DDT eingestuft als „möglicherweise Krebs erregend beim Menschen”. Diese Stoffe waren früher in Holzschutzmitteln für den Innenraum enthalten. Durch verschiedene ausländische Produkte gelangen sie noch heute in den Innenraum und somit in den Hausstaub. Die Stoffgehalte des Hausstaubs sind ein wichtiger Indikator für das Vorkommen schwer- und nichtflüchtiger Chemikalien in Innenräumen. Die neuen Ergebnisse dienen der Bewertung anlassbezogener Studien. Die Analyse von Hausstaub ist ein Screening-Instrument. Der neue Bericht beschreibt die Gehalte der Stoffe im Hausstaub übersichtlich in Tabellen. Die Daten sind nach der Wohnregion der Familie (westliche und östliche Bundesländer), dem sozialen Status (etwa Einkommen, Bildungsgrad und berufliche Stellung der Eltern) und dem Baujahr des Hauses gegliedert. Diese Merkmale sind nach den Erfahrung des UBA die wichtigsten, um die Belastung mit Schadstoffen im Hausstaub zu erklären. Damit zeigt sich zum Beispiel, wie hoch die Belastungen des Hausstaubs in den neuen und alten Ländern sind: Das Mückenbekämpfungsmittel DDT kommt häufiger in den neuen Ländern im Hausstaub vor, den Wirkstoff PCP dagegen, der bis 1989 in Holzschutzmitteln enthalten war, fanden die Expertinnen und Experten häufiger in den alten Bundesländern. Auch einige der PCB, die zum Beispiel noch bis 1989 in Kondensatoren eingesetzt waren und außerdem in Fugendichtungsmassen vorkamen, finden sich häufiger im Hausstaub aus den alten Bundesländern. Der Kinder-Umwelt-Survey (KUS) ist der erste bundesweite Survey nur für Kinder. Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Robert Koch-Institut ( RKI ) für den KUS in den Jahren von 2003 bis 2006 eine repräsentative Stichprobe von 1.790 Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren aus 150 Orten Deutschlands untersucht. Der KUS ist ein Modul des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS) des RKI. Die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung förderten den KUS.
UBA empfiehlt so wenig Schädlingsbekämpfungsmittel wie möglich In mehreren Bundesländern beginnt jetzt die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, zum Beispiel in Berlin und Brandenburg. Die Raupen dieses Schmetterlings bilden Brennhaare aus, die bei Menschen Gesundheitsbeschwerden auslösen können. Bevor die Raupen diese Haare ausbilden, werden sie chemisch oder biologisch bekämpft – in der Regel Ende April bis Anfang Mai. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Wir plädieren dafür, den Einsatz von chemischen und biologischen Mitteln gegen Eichenprozessionsspinner genau abzuwägen. Diese Bekämpfung wirkt nicht nur auf den Schädling, sondern tötet unbeabsichtigt auch andere Lebewesen. Zuerst sollte geprüft werden, wo und ob der Befall toleriert werden kann. Vom Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt werden. Sind nur einzelne Bäume befallen, können die Eichenprozessionsspinner gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder biologische Bekämpfung stattfinden.“ Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten. In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner – eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart – teilweise massenhaft vermehrt, besonders im Nordosten und Südwesten Deutschlands sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens. Seine Brennhaare können die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen. Wenn Menschen mit den Brennhaaren in Kontakt kommen, kann dies einen starken Juckreiz auslösen, der mehrere Tage andauern kann. Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die sogenannte Raupendermatitis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Asthma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen. Befallen die Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, starkfrequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozessionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß erneut austreiben. Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmitteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann. Fällt der Befall schwach aus und/oder die betroffenen Gebiete werden von Menschen kaum aufgesucht, können auch andere Maßnahmen helfen. Befallene Waldgebiete können beispielsweise vorübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden, um betroffene Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. In gut zugänglichen Bereichen, insbesondere bei befallenen Einzelbäumen, zum Beispiel an Kindertagesstätten, Schwimmbädern und Friedhöfen, sollten Raupen oder Nester durch professionelle Schädlingsbekämpfer abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen oder sich nicht durchführen lassen, lässt sich der Einsatz chemischer und biologischer Bekämpfungsmittel rechtfertigen. Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz von Baumbeständen fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgelegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfungsmaßnahme zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen. Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung prinzipiell auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringiensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzende Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich. Stets sollte gelten, dass Bekämpfungen nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, fernab von Siedlungen, zum Zwecke des Gesundheitsschutzes sind nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar. Für Bekämpfungsmaßnahmen in Waldgebieten gilt das Pflanzenschutzrecht. Dementsprechend hat hier die Verwendung gemäß der Zulassung als Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Auflagen hinsichtlich der Frequenz der Anwendung sowie der zu treffenden Risikominderungsmaßnahmen zu erfolgen. Unter anderem ist hierbei zu beachten, dass Abstände zu Waldrändern einzuhalten, mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Falterarten zu berücksichtigen und ein Refugialraumanteil von mindestens 50 Prozent einer zusammenhängenden Fläche einzuhalten sind. Die Anwendung darf nur in mindestens zweijährigem Abstand erfolgen und die Anwendung in Naturschutzgebieten ist zum Schutz gefährdeter und geschützter Insekten-Arten verboten. Eichenholz wird in Deutschland forstwirtschaftlich genutzt, häufig auch in Schutzgebieten. Vor der Genehmigung einer chemischen oder biologischen Bekämpfung sollte die zuständige Behörde (i.d.R. der Pflanzenschutzdienst) deshalb stattdessen einen zeitweiligen Verzicht auf den Einschlag von Eichenholz erwägen. Denn ein Einschlagstopp kann die durch Fraß hervorgerufenen Schäden am Baumbestand zumindest teilweise kompensieren. Das gilt vor allem für die Anwendung in FFH-Gebieten, in denen der Schutz der Umwelt Vorrang vor forstwirtschaftlichen Zielen haben sollte. Zuständig für die Genehmigung der chemischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Pflanzenschutzmittelstellen der Bundesländer. Für die Bekämpfung an stark befallenen Stellen in Siedlungsnähe, zum Beispiel Waldrändern, einzelnen Bäumen, oder von Menschen häufig frequentierten Bereichen (Parks, Schulen, Kindergärten etc.) gilt das Biozidrecht. Hier soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglichst zielgerichtet erfolgen. Bei Bioziden soll analog der für Pflanzenschutzmittel geltenden Abstände je nach Mittel ein Abstand von mindestens 25 bis 100 Metern zu Oberflächengewässern eingehalten werden. Zudem sollten nur Gerätschaften verwendet werden, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen. Zuständig für die Genehmigung der biologischen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind die Verwaltungen der Landkreise.
Das Buch "Stummer Frühling" von der US-amerikanischen Biologin Rachel Carson wird am 27. September 1962 veröffentlicht. In ihrem Buch thematisiert sie, die Auswirkungen eines unkontollierten Pestizid-Einsatzes auf Natur und Menschen.
Der Aralsee ist bis heute auf 2/3 seiner ursprünglichen Größe geschrumpft und ist annähernd in zwei Seen geteilt. Der natürliche Zufluss durch den Amu-Darja-Strom und den Syr-Darja-Strom ist durch Bewässerungsmaßnahmen geschröpft. Der See versalzt, die Fischpopulationen verringern sich. Da durch die Zuflüsse Schädlingsbekämpfungsmittel in den See gelangen, sind die damit bewässerten Nahrungsmittel belastet. Die Säuglingssterblichkeit der Region nimmt zu, ebenso Anämie. Allgemein ist das Klima der Gegend kontinentaler geworden.
Die Kommission nahm m 24. Mai 2013 eine Maßnahme zur Beschränkung des Einsatzes von drei Pestiziden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiametoxam) an, die zur Gruppe der Neonicotoiden gehören. Es wurde festgestellt, dass diese Pflanzenschutzmittel die europäische Population der Honigbienen gefährden. Die Beschränkung wird am 1. Dezember 2013 in Kraft treten und soll spätestens nach Ablauf von 2 Jahren überprüft werden. Die betreffenden Pestizide werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die Bienen und andere bestäubende Insekten anziehen.
Seit dem 1. Juli 2013 ist in Dänemark ein neues System zur Pestizid-Besteuerung in Kraft. Ziel der Steuer ist es, die Ziele des dänischen Nationalen Pestizid-Aktionsplans zu unterstützen. Dies beinhaltet, die negativen Auswirkungen der Pestizidanwendung auf Mensch und Umwelt zu reduzieren und Pflanzenschutzmaßnahmen zu fördern, die vergleichsweise weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit haben. Dem Steuersatz zugrunde liegt der neu entwickelte "Pestizid-Belastungsindikator" (Load-Indicator). In diesen Belastungsindikator fließen folgende drei Größen ein: Humantoxizität, Umweltverhalten und Umwelteffekt auf Nichtzielorganismen wie Vögel, Fische, Daphnien, Algen und Regenwürmer.
Die EU-Kommission hat die Grenzwerte für Rückstände von Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Fomesafen, Methabenzthiazuron, Methidathion, Simazin, Tetradifon und Triforin in oder auf bestimmten Erzeugnissen herabgesetzt. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind demnach die bisherigen Obergrenzen für die giftigen Stoffe zu hoch, um Sicherheit für Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten. Am 1. April 2011 wurden die Änderungen der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die strengeren Grenzwerte, treten am 21. Oktober 2011 in Kraft.
Der Kontakt mit Pflanzenschutzmittel kann für Frösche tödlich sein. Eine im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie des Instituts für Umweltwissenschaften Landau an der Universität Koblenz-Landau hat aufgedeckt, dass schon der Einsatz der empfohlenen Produktmenge bei Grasfröschen (Rana temporaria) zu Sterblichkeitsraten von 20 bis 100 Prozent führt. Die Gefahr besteht für alle sieben getesteten Mittel – ob Fungizid, Herbizid oder Insektizid. Sie sind jedoch trotzdem zugelassen, da das entsprechende Verfahren bislang mögliche Auswirkungen auf Amphibien (Lurche) nicht untersucht. Die Studie wurde am 24. Januar 2013 in der Fachzeitschrift „Scientific Reports (Nature)“ veröffentlicht.
Im Biozid-Portal des Umweltbundesamtes möchten wir Sie über Möglichkeiten informieren, wie man auch ohne chemische Mittel zur Schädlingsbekämpfung auskommen kann und worauf Sie beim eventuell erforderlichen Einsatz von Biozidprodukten achten müssen. Dadurch können Sie Ihre Familie, Ihre Mitmenschen, Ihre Haustiere, die Umwelt und sich selbst vor einer unnötigen Chemikalienbelastung schützen. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 912 |
Land | 9 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 886 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
---|---|
closed | 16 |
open | 893 |
unknown | 12 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 912 |
Englisch | 239 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 7 |
Dokument | 6 |
Keine | 739 |
Webseite | 176 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 669 |
Lebewesen & Lebensräume | 870 |
Luft | 580 |
Mensch & Umwelt | 921 |
Wasser | 662 |
Weitere | 899 |