API src

Found 2 results.

Related terms

Bioökonomie International 2020: Fungi 4 VectorControl - Insektenpathogene Pilze zur biologischen Bekämpfung von Stechmücken und Schaben

Das Projekt "Bioökonomie International 2020: Fungi 4 VectorControl - Insektenpathogene Pilze zur biologischen Bekämpfung von Stechmücken und Schaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Fachbereich Biologie, Fachgruppe Membranbiophysik durchgeführt. Stechmücken der Gattung Aedes sind als Überträger viraler Infektionskrankheiten weltweit von Bedeutung, u.a. in Argentinien und aufgrund des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland. Vektorkontrolle ist eine Schlüsselstrategie zur Bekämpfung dieser Krankheiten. Um Beeinträchtigungen der Wasserqualität und einen weiteren Rückgang der Insekten-Biodiversität zu verhindern, müssen Alternativen zum übermäßigen Einsatz chemischer Insektizide aufgezeigt werden. Schaben sind als Überträger humanpathogener Protozoa, Pilze, Bakterien und Viren weltweit von Bedeutung, insbesondere aber im Kontext von Hygienebedingungen in Krankenhäusern. Aufgrund der Nähe ihres Habitats zum Menschen und häufiger Resistenzentwicklung ist ihre chemische Bekämpfung nur eingeschränkt möglich. Es ist das Ziel von Fungi 4 VectorControl, mikrobiologische Alternativen zu chemischen Insektiziden zu entwickeln. Konkret sollen auf der Basis insekten-pathogener Pilze der Gattungen Beauveria, Metarhizium und Leptolegnia marktfähige Bio-Insektizide entwickelt werden. Im Sinne einer Entwicklung entlang der Wertschöpfungskette soll hierbei eine natürlich vorkommende Bio-Ressource über folgende drei Schritte in ein hochwertiges Produkt umgewandelt werden. 1) Reinkultur-Isolation von Pilzen aus der Umwelt sowie deren molekulare Identifikation und Charakterisierung des entomopathogenen Potentials machen definierte Bio-Ressourcen für weitere F&E-Aktivitäten verfügbar. 2) Technische Entwicklung mit Hilfe verschiedener Fermentations- und Formulierungsmethoden erzeugt aus diesen Bio-Ressourcen marktfähige Produkte in Form nicht nur wirk-effizienter, sondern auch potentiell nachhaltiger und öko-effizienter Bio-Insektizide. 3) Wissenschaftliche Forschung leistet einen weiteren Beitrag zur Wertschöpfung, indem sie die Bedingungen erforscht und Anwendungsstrategien entwickelt, unter denen die Bio-Insektizide in einem bestimmten Agrar-Ökosystem ihr volles Effizienz- und Nachhaltigkeitspotential entfalten können.

Infektionsschutz

Infektionsschutz Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

1