Das Agrarmeteorologisches Messnetz wurde im Rahmen des Programms "Umweltgerechte Landwirtschaft" aufgebaut und umfasste landesweit bis 2006 insgesamt 42 Messtationen (ab 2007 Reduzierung auf 34 Stationen). Das Messnetz dient in erster Linie als Grundlage für computergestützte Entscheidungshilfen und Prognoseverfahren bzw. -modelle im Feldbau (Halmbruch, Getreideblattläuse, Krautfäule, Kartoffelkäfer) sowie im Gartenbau (Apfelschorf, Tierische Schaderreger, Feuerbrand, Gemüsefliegen, Weinkrankheiten). Die Ergebnisse der Prognoserechnungen werden für regionale Warndienstempfehlungen in den Informationsmedien (Internet etc.) bereitgestellt. Weitere Anwendungsgebiete sind: - Auswertung und Interpretation von Feldversuchen, - Beurteilung phänologischer Situationen, - Bewertung des Schaderregerauftretens, - Beurteilung witterungsbedingter Schäden, - Angaben zur klimatischen Wasserbilanz, - Bestimmung von acker- und pflanzenbaulichen Terminen.
Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Maßnahmenempfehlung für Konflikte zwischen Mensch und Saatkrähe Impressum Herausgeber Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 7 • 55116 Mainz Telefon: 06131/6033-0 www.lfu.rlp.de Auftraggeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ernährung und Mobilität (MKUEM) Bearbeitung: Alexander Neu, Dr. Christian Dietzen, Thomas Isselbächer (alle LfU) 1. Auflage Mai 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2024 Bildnachweis: Wirestock - stock.adobe.com Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers 2 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz INHALTSVERZEICHNIS 1EINFÜHRUNG 7 2ZWECK UND ZIEL 8 3DIE SAATKRÄHE IN RHEINLAND-PFALZ 9 3.1Schutzstatus 9 3.2Historische Brutverbreitung und Brutnachweise 9 3.3Aktuelle Datengrundlage zum Brutbestand 10 3.4Brutverbreitung 2023 11 3.5Aktueller Brutbestand und Trend 12 3.6Aktuelle Datengrundlage zum Rast- und Zugvorkommen 13 3.7Rast- und Zugvorkommen 13 4BIOLOGIE 14 4.1Nahrung 14 4.2Fortpflanzung 14 5HANDLUNGSLEITFADEN ZUR SAATKRÄHE 15 5.1Öffentlichkeitsarbeit 15 5.2Präventivmaßnahmen 15 5.2.1 Sichere Abdeckung von Silage-Lagerflächen und Kompost von Nutztierhaltungen und Biomasse-, Kompostierungs- sowie Abfallverwertungsanlagen 15 5.2.2 Ausweisung von „sensiblen Gebieten“ im besiedelten Bereich 17 5.2.3 Keine Pflanzungen von bestimmten Baumarten in sensiblen Gebieten, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.4 Ersatz- und Neupflanzungen von Baumarten in der freien Landschaft, die häufig zur Brut genutzt werden 18 5.2.5 Sicherung und Förderung von Kolonien im in der freien Landschaft 19 5.3Ursachen für Konflikte im besiedelten Bereich 20 5.4Maßnahmen bei bestehenden Konflikten im besiedelten Bereich 5.4.1 Frühzeitiges Entfernen von Nestmaterial in der Nestbauphase 21 22 5.5Ursachen für Konflikte im in der freien Landschaft 22 5.6Präventivmaßnahmen im in der freien Landschaft 24 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 5.6.1 5.6.2 5.6.3 5.6.4 5.6.5 5.6.6 5.6.7 4 Chili-Eukalyptus-Beize für Saatgut zur Vergrämung von Saatkrähen In der Zeit der Aussaat Vergrämungsmaßnahmen in der Landwirtschaft Meldung von Schäden über das Portal von ISIP Letale Vergrämung von Saatkrähen (Vergrämungsabschüsse) Räumlich und zeitlich befristete Allgemeinverfügung I Räumlicher Geltungsbereich II Zeitlicher Geltungsbereich III Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot IV Sofortige Vollziehung V Wirksamwerden VI Nebenbestimmungen aus Sicht des Vogelschutzes VII Bedarfsbezogene Hinweise zur Allgemeinverfügung VIII Sachverhalte in Bezug auf die Begründung der Allgemeinverfügung IX Rechtliche Würdigung Akustische und pyroakustische Vergrämung Wirkung auf Vögel Sachliche Bewertung der Beeinträchtigungen und ihre Folgen Prüfung der Erteilung von Einzelgenehmigungen oder von Allgemeinverfügungen 24 24 25 25 25 26 27 27 27 27 27 27 28 28 29 30 30 31 32 6OFFENE FRAGEN32 6.1Wo finden die größten Kolonien in Rheinland-Pfalz ihre Nahrung?33 6.2Einfluss von bodenbewohnenden Insektenlarven auf die Saatkrähe33 6.3Kommt es nach der der Sicherung von Biomasse-Lagerstätten zu einer spürbaren Reduktion der Saatkrähenpopulation?33 6.4Wirkt sich die (pyro-)akustische Vergrämung nachteilig auf a) die Brutbiologie nicht schadensrelevanter Vogelarten und b) Vogelschutzgebiete aus? 33 7ZUSAMMENFASSUNG34 8QUELLEN36 9ABBILDUNGEN39 Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz Glossar Aktion GrünAktions- und Förderprogramm der Landesregierung für Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz BNatSchGBundesnaturschutzgesetz bzw.beziehungsweise DDADachverband Deutscher Avifaunisten e. V. DDTDichlordiphenyltrichlorethan, ein Insektizid, das seit den 1940er-Jah- ren als Kontakt- und Fraßgift bis zum Verbot 1977 in Deutschland ein- gesetzt wurde et al.und andere (et alii) EUEuropäische Union FFH-RLFauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) GNORGesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e. V. LANISLandschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung LfULandesamt für Umwelt RLP LKLandkreis LJVOLandesjagdverordnung Mio.Millionen MKUEMMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität RLP MonitoringÜberbegriff für alle Arten von standardisierten und systematischen Er- fassungen, Protokollierungen, Messungen oder Beobachtungen eines Vorgangs oder Prozesses, um dessen Verlauf zu ermitteln. MsBMonitoring seltener Brutvögel des DDA NABUNaturschutzbund Deutschland e. V. Nr.Nummer NSGNaturschutzgebiet RLPRheinland-Pfalz SGD NordStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet der ehemaligen Regierungsbezirke Koblenz und Trier SGD SüdStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd, die Obere Naturschutzbe- hörde in RLP, zuständig im Gebiet des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz sog.Sogenannt(e) VS-RLEU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5
Norden Sie stellten den Küstenschutz auf den Inseln auf eine harte Probe: Insbesondere die ungewöhnliche Kette von Sturmfluten mit Wasserständen von bis zu zwei Metern über dem mittleren Tidehochwasser hatten Anfang Februar Dünenabbrüche und Strandrückgänge auf allen Ostfriesischen Inseln zur Folge. Die Bewertung der im Winter entstandenen Schäden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist nach Ende der Sturmflutsaison nun abgeschlossen. Konkrete Handlungsbedarfe erblickt der NLWKN auf Juist, Langeoog und Wangerooge. Vor allem die Insel Langeoog rückt 2020 in den Fokus der Küstenschützer. Sie stellten den Küstenschutz auf den Inseln auf eine harte Probe: Insbesondere die ungewöhnliche Kette von Sturmfluten mit Wasserständen von bis zu zwei Metern über dem mittleren Tidehochwasser hatten Anfang Februar Dünenabbrüche und Strandrückgänge auf allen Ostfriesischen Inseln zur Folge. Die Bewertung der im Winter entstandenen Schäden durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist nach Ende der Sturmflutsaison nun abgeschlossen. Konkrete Handlungsbedarfe erblickt der NLWKN auf Juist, Langeoog und Wangerooge. Vor allem die Insel Langeoog rückt 2020 in den Fokus der Küstenschützer. Auf Grundlage sorgfältiger Analysen der aktuellen Situation der Schutzdünen hatten sich die Experten in den vergangenen Wochen und Monaten ein detailliertes Lagebild auf den einzelnen Inseln gemacht. „Es handelt sich um einen sehr dynamischen Raum, der ständig in Bewegung ist. Die genaue Entwicklung hängt letztlich von der Anzahl und Schwere der während der Saison zwischen Oktober und April eingetretenen Sturmfluten ab“, erläutert Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden-Norderney. Umfangreichere Küstenschutzmaßnahmen sind witterungsbedingt erst nach Ende des Winterhalbjahres durchführbar. Aufgrund der festgestellten Bedarfe rücken 2020 dabei die Inseln Juist, Langeoog und Wangerooge in den Blick. So muss auf Juist im Bereich der Bill eine kleinräumige Dünenlücke geschlossen werden, um den Sturmflutschutz hier wieder vollständig herzustellen. Rund 15.000 Kubikmeter Sand sollen dabei helfen, die vorhandene Schutzdünenstrukturen zu verstärken und zu schließen. „Die Maßnahmen werden intensiv in das Umfeld eingepasst, naturnah gestaltet und anschließend mit Strandhafer bepflanzt“, verweist Thorenz auf das Bewusstsein der Küstenschützer für den sensiblen Naturraum, in dem die Maßnahmen auf den ostfriesischen Inseln stattfinden. Die Arbeiten sollen im Sommer nach der Brutzeit beginnen und bis zum Herbst abgeschlossen sein. Auf Langeoog steht die Schutzdüne vor dem Pirolatal seit langem im Fokus des Küstenschutzes - litt dieser Inselbereich doch bereits in den vergangenen Jahren zunehmend unter Sandmangel. Zuletzt waren 2017 und 2018 der Strand zum Ausgleich der fehlenden Sandmengen sowie ein Sanddepot zum Schutz der Düne aufgespült worden. „Diese Maßnahme hat große Teile der eigentlichen Schutzdüne seitdem wirksam vor Erosionen geschützt. Sie hat ihre Funktion voll erfüllt“, erklärt Frank Thorenz. Durch das Sturmflutgeschehen wurde der eingebrachte Sand inzwischen auf einer Länge von rund 700 Metern vollständig abgetragen. In den übrigen Abschnitten ist das Depot erheblich erodiert und das Strandniveau zurückgegangen. Noch in diesem Jahr ist deshalb eine Aufspülung auf einer Länge von knapp zwei Kilometern erforderlich, um die Sturmflutsicherheit vor dem Pirolatal wiederherzustellen. Im Rahmen der Maßnahme sollen insgesamt mehr als 700.000 Kubikmeter Sand eingespült werden. Das Material hierzu wird aus dem dynamischen Fahrwasser der vor Langeoog verlaufenden Accumer Ee gewonnen. Die umfangreiche Strandaufspülung wurde vom NLWKN bereits ausgeschrieben - ein Beginn ist im Frühsommer geplant. Rechtzeitig vor der Sturmflutsaison im September soll die Maßnahme abgeschlossen sein. Küstenschutz im Zusammenspiel mit der Natur Küstenschutz im Zusammenspiel mit der Natur Die auf Langeoog und anderen Inseln praktizierten Sandaufspülungen zum Ausgleich von Sedimentdefiziten haben sich nach Ansicht der Küstenschützer bewährt. „Das Prinzip des Bauens mit der Natur (building with nature) ist weltweit als sehr nachhaltiges Küstenschutzkonzept für solch sensible Bereiche wie die ostfriesischen Inseln bekannt. Der NLWKN kooperiert zudem im Rahmen eines gleichnamigen EU-Projektes sehr eng mit niederländischen, dänischen und belgischen Partnern. Ziel ist es, das Verständnis der Wirkungen und der Ausführung von Strandaufspülungen weiter zu verbessern“, betont Prof. Thorenz. Auch auf Wangerooge findet das bewährte Schutzkonzept Anwendung: Hier hatten die Sturmfluten des vergangenen Winters das vorgelagerte Sanddepot im Bereich der Nordostdünen auf Höhe des Strandübergangs Bootsweg in großen Teilen abgetragen. Es muss zum Schutz des eigentlichen Dünenkörpers wiederaufgebaut werden. Zuletzt war dies im Jahr 2018 geschehen. Vorgesehen ist der Einbau von rund 30.000 Kubikmetern Sand auf einer Länger von ca. 600 Metern, die im Osten der Insel gewonnen werden. Die Maßnahme ist durch den NLWKN bereits ausgeschrieben. Ein Baubeginn ist für Mai geplant. Ergänzt werden sollen die umfangreichen Aufspülungsvorhaben auf den ostfriesischen Inseln durch Sandfangmaßnahmen am Dünenfuß: Diese werden mit Buschzäunen als naturnahe Maßnahme umgesetzt. „Ziel ist es, den vom Wind transportierten Sand einzufangen und so erodierte Bereiche des Dünenfußes wieder aufzubauen. Auf diese Weise entsteht ein zusätzliches Sandpolster zum Schutz der eigentlichen Dünen“, erklärt Thorenz das dem Schneefangzaun ähnelnde Prinzip. Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird der NLWKN die Sturmflutsicherheit auf den Inseln bis zur kommenden Sturmflutsaison wiederherstellen. Alle Aktivitäten werden in enger Abstimmung mit den Inselgemeinden und der Nationalparkverwaltung umgesetzt. Insgesamt werden für Küstenschutzmaßnahmen auf den Inseln in diesem Jahr mehr als 9 Millionen Euro aus der Bund-Länder Gemeinschaftaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes investiert.
Leer/Oldenburg Durchziehende Wildgänse führen im nördlichen Niedersachsen zu Fraßschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf einer Informationsveranstaltung in Jemgum stellten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am Dienstag ein aktuelles Projekt vor, das in der Modellregion Rheiderland ein System zur einfachen Schätzung von Ertragseinbußen auf Grünland in Vogelschutzgebieten entwickelt hat. Durchziehende Wildgänse führen im nördlichen Niedersachsen zu Fraßschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auf einer Informationsveranstaltung in Jemgum stellten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen am Dienstag ein aktuelles Projekt vor, das in der Modellregion Rheiderland ein System zur einfachen Schätzung von Ertragseinbußen auf Grünland in Vogelschutzgebieten entwickelt hat. Im Rheiderland liegen große Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes 06 Rheiderland . „Eine Vergrämung der regelmäßig rastenden, teils streng geschützten Arten ist hier aufgrund der geltenden Schutzbestimmungen ausgeschlossen“, erklärt Walter Schadt, Aufgabenbereichsleiter für Naturschutzprojekte und Flächenmanagement in der zuständigen NLWKN-Dienststelle Brake-Oldenburg. Vor allem Weißwangengänse und Blessgänse rasten im Winter regelmäßig in der Region. Sie sorgen bei ihrem Aufenthalt immer wieder für Schäden auf Äckern und Grünland. „Das Land Niedersachsen nimmt das Problem von Fraßschäden auf Grünland sehr ernst“, betonte Julia Delingat vom Geschäftsbereich Regionaler Naturschutz des NLWKN im Rahmen ihres Vortrags im gut besuchten Dorfgemeinschaftshaus. „Die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in Auftrag gegebenen und derzeit in der Modellregion durchgeführten Projekte sind in diesem Kontext ein wichtiger Schritt, um das Problem messbar zu machen und auch für Grünlandflächen Modelle für eine schnelle und nachvollziehbare Schadensbewertung und deren finanziellen Ausgleich zu entwickeln“, so die NLWKN-Expertin. Zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2018 hatte die mit der Durchführung der Projekte beauftragte Landwirtschaftskammer Niedersachsen dazu auf Flächen innerhalb des Vogelschutzgebietes umfangreiche Daten gesammelt. Die Experten interessierte vor allem, ob und wie eine optische Verlustermittlung durch eine Schätzkommission auf Grünlandflächen möglich ist. „Auf Ackerflächen hat sich bereits seit 2011 ein praktikables Vorgehen zum Rastspitzenmanagement weitgehend etabliert“, so Schadt. Im Rahmen der aktuellen Untersuchung wurden über drei Rastperioden hinweg sowohl auf Neuansaaten, als auch auf alten Grasnarben spezielle Gitterkörbe aufgestellt. Sie sollen den Zugriff der Gänse auf den Grasaufwuchs innerhalb dieser Körbe verhindern. „Im Vergleich mit ungeschützten Flächen ist es so möglich, Wuchshöhen zu vergleichen und Biomasseverluste abzuschätzen“, erklärt Mona Stabenow von der Bezirksstelle Ostfriesland der Landwirtschaftskammer. Neben einer Qualitätsuntersuchung durch die LUFA Nordwest erfolgte im Rahmen der Auswertung der gesammelten Daten auch eine statistische Auswertung und eine ökonomische Bewertung. Ziel war die Entwicklung eines nachvollziehbaren und belastbaren Erhebungs- und Honorierungsmodells. „Dabei erwies sich die Messung der Wuchshöhe als praktikabelster Schätz- und Messparameter“, erklärte Frau Stabenow in ihrem Vortrag. Ob das entwickelte Modell zur Bewertung und Honorierung der Auswirkungen von Rastspitzen auch in der Praxis funktioniert, soll nun die nächste, Ende März beginnende Pilotphase in der Modellregion zeigen: Im Rahmen der Veranstaltung in Jemgum informierten NLWKN und Landwirtschaftskammer regionale Landwirte über die Möglichkeiten einer Beteiligung. Das Land Niedersachsen bemüht sich seit Jahren intensiv um einen Ausgleich der innerhalb von Vogelschutzgebieten durch Wildgänse entstandenen Fraßschäden. Allein im Jahr 2018 wurden im Rahmen der Fördermaßnahmen für Nordische Gastvögel dabei Zahlungen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro bewilligt. Das jetzt gestartete Pilotprojekt soll die Möglichkeit bieten, bei besonders schweren Fraßereignissen auf diese Fördermaßnahmen aufzusatteln und den betroffenen Landwirten in den Schutzgebieten eine faire Möglichkeit auf finanziellen Ausgleich besonderer Rastspitzen zu geben.
Abstract
Unter den Spurengasen in der Atmosphäre ist O3 ein hoch phytotoxischer Luftschadstoff, dessen Konzentration weiter ansteigt. Die potenziell schädigende Wirkung des bodennahen O3 bei höheren Pflanzen ist vielfach belegt. Während die Schadensbewertung bisher meist unter Aspekten der nutzbaren Leistungen der Pflanzen erfolgte, sind weitergehende Folgen für die Biodiversität insgesamt und für die von ihr abhängigen Ökosystemfunktionen und –dienstleistungen derzeit schwer abzuschätzen. Ziel des vorliegenden Berichts ist eine Bewertung des Risikos von O3-Belastungen für die Vegetation und die Biodiversität terrestrischer Ökosysteme in Deutschland mit Hilfe von Modellierungs- und Kartierungsansätzen und in Form einer Literaturstudie. Veröffentlicht in Texte | 70/2015.
The background paper presents an overview of key contents of the Methodological Convention 2.0 for Estimates of Environmental Costs and its annexes. The Methodological Convention 2.0 of the Federal Environment Agency summarises current scientific knowledge in this field, presents recommendations for best-practice cost rates and makes transparent the underlying assumptions and normative judgments. It thus provides a sound basis for estimations of environmental costs and facilitates their practical utilization.
Unter den Spurengasen in der Atmosphäre ist O3 ein hoch phytotoxischer Luftschadstoff, dessen Konzentration weiter ansteigt. Die potenziell schädigende Wirkung des bodennahen O3 bei höheren Pflanzen ist vielfach belegt. Während die Schadensbewertung bisher meist unter Aspekten der nutzbaren Leistungen der Pflanzen erfolgte, sind weitergehende Folgen für die Biodiversität insgesamt und für die von ihr abhängigen Ökosystemfunktionen und –dienstleistungen derzeit schwer abzuschätzen. Ziel des vorliegenden Berichts ist eine Bewertung des Risikos von O3-Belastungen für die Vegetation und die Biodiversität terrestrischer Ökosysteme in Deutschland mit Hilfe von Modellierungs- und Kartierungsansätzen und in Form einer Literaturstudie.
Geehrte Leserinnen und Leser, diese Ausgabe des KomPass-Newsletters beschäftigt sich im Themenschwerpunkt mit dem methodischen Vorgehen des Netzwerks Vulnerabilität. Inhaltlich liefern wir Ihnen wie gewohnt umfangreiche und aktuelle Mitteilungen aus den Bereichen Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen. In der Regel werden Originaltexte im – ggf. übersetzten und gekürzten – Wortlaut abgedruckt. Das Umweltbundesamt möchte mit diesem Dienst das Wissen zu Klimafolgen und Anpassung in Deutschland verbreiten. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. INHALT 1_ KomPass - In eigener Sache 1.01_ Was unternehmen die Bundesländer, um sich an den Klimawandel anzupassen? 2_ Thema: Methodisches Vorgehen des Netzwerks Vulnerabilität 3_ Anpassungspolitik - Neues aus Bund und Ländern 3.01_ Hamburg: Grüne Dächer gegen Klimafolgen 3.02_ Frankfurt am Main: Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beschlossen 3.03_ Bayern: LFU und DWD intensivieren Zusammenarbeit 4_ Aus Forschung und Praxis REGIONAL 4.01_ Broschürenreihe „Klimawandel in Hessen“ erweitert 4.02_ Sachsen: mehr sommerliche Starkregen erwartet 4.03_ Bayern: Vergleichende Analyse von Klimamodellsimulationen veröffentlicht 4.04_ Hessen: Erstmals Sandmücke entdeckt NATIONAL 4.05_ DBU fördert Erforschung und Verbreitung begrünter Dächer 4.06_ DWD: Klimawandel verändert Häufigkeit einzelner Wetterlagen über Westeuropa 4.07_ Wie gut sind Kommunen auf Hochwasser vorbereitet? 4.08_ Bericht zum 2. Workshop zur Umsetzung des GFCS in Deutschland veröffentlicht GLOBAL 4.09_ EU: Nationale Anpassungsstrategien innerhalb der Europäischen Union 4.10_ Österreichischer Klimawandel-Sachstandsbericht veröffentlicht 4.11_ Österreich: Richtiges Verhalten bei Hitzewellen 4.12_ Großbritannien: Bericht schlägt Anpassungsmaßnahmen im Verkehrssektor vor 4.13_ Neuer Bericht des CDP: Angepasste Städte für eine resiliente Wirtschaft 5_ Veröffentlichungen DEUTSCHSPRACHIGE 5.01_ Erstes Teilvorhaben zur Anpassung aus Sicht des Bodenschutzes 5.02_ Fit für den Klimawandel 5.03_ Klimareport 2014 5.04_ Bürgerschaftliches Engagement und Sturmfluten ENGLISCHSPRACHIGE 5.05_ Kriterien zur Bewertung von Beispielen guter Anpassungspraxis 5.06_ Klimawandel bedroht Europas Wälder - Mehr Schäden durch Käfer und Sturm 5.07_ Handreichung zur standardisierten Durchführung von Vulnerabilitätsanalysen 6_ Veranstaltungen/Termine Hier geht es zum KomPass-Newsletter
Die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, die europäische Verordnung 1829/2003 sowie das deutsche Gentechnikgesetz regeln den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Demnach muss vor Erteilung einer Genehmigung eine Umweltrisikoprüfung durchgeführt werden. Während des Anbaus ist ein Monitoring der Umweltwirkungen der GVO gesetzlich vorgeschrieben. Um Schäden an der Natur im Rahmen der Umweltrisikoprüfung und beim Monitoring verlässlich zu bestimmen, muss jedoch zunächst in verbindlicher Form definiert werden, was unter solchen Schäden zu verstehen ist. Weiterhin muss ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Schäden zur Verfügung stehen. Da diese Voraussetzungen aus Sicht des Naturschutzes bisher nicht erfüllt waren, hat das Bundesamt für Naturschutz eine Forschergruppe an der TU Berlin mit zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt, um eine Schadensdefinition und ein Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Im Ergebnis liegt ein transparentes und so weit wie möglich standardisiertes Bewertungsverfahren vor, das in Zukunft bei verschiedenen gentechnikrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben eingesetzt werden kann. Es wird dazu beitragen, gentechnikrechtliche Bewertungen der Umweltwirkungen von GVO um wichtige naturschutzfachliche Aspekte zu ergänzen. Hierzu zählen insbesondere eine konsequente Differenzierung der Bedeutung von Schutzgütern und eine systematische Beachtung räumlich konkreter Naturschutzzielsetzungen, wie sie beispielsweise in Schutzgebietsverordnungen festgelegt werden. Im Haupttext werden alle Verfahrensschritte ausführlich hergeleitet, beschrieben und begründet. Zusätzlich liegt dem Band eine CD-ROM bei, mit einem Leitfaden, der in knapper Form den Gesamtablauf und alle Einzelschritte des Bewertungsverfahrens zusammenfasst.
Origin | Count |
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Bund | 305 |
Land | 6 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 291 |
Text | 9 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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geschlossen | 15 |
offen | 291 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 277 |
Englisch | 53 |
Resource type | Count |
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Dokument | 3 |
Keine | 179 |
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