Klimaexperten sagen voraus, dass sich in Zukunft Unwetterereignisse mit lokalem Starkregen und Überflutungen häufen werden. Für diese lokalen Hochwasserereignisse bestehen andere Ausgangsbedingungen und Handlungsansätze als für langsam ansteigendes Flusshochwasser, welches vermehrt in den Wintermonaten auftritt. Die Gemeinden, sowie die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, sollen mit dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept besser auf die geänderten Anforderungen vorbereitet und so weit wie möglich geschützt werden. Bei der Konzeption ist zu berücksichtigen, dass Lösungen keinen absoluten Schutz vor Überflutung bieten können. Alle Maßnahmen sind in ihrer Wirkung sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht endlich. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorsorgekonzeptes ist es, bei der betroffenen Bevölkerung das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen, sowie die Eigeninitiative zum Schutz von Hab und Gut zu fördern und dadurch die Gefahr von hohen Schadenssummen zu minimieren.
Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft viele Politikfelder. Doch wie viel der Bund für Anpassungsaktivitäten vorsieht, war bisher unbekannt. Mit einer neuen Methodik des Umweltbundesamts lassen sich die Ausgaben schätzen. Eine erste Auswertung zum Bundeshaushaltsplan 2022 zeigt: In 255 Haushaltstiteln waren zwischen 2,1 Mrd. Euro und 3,4 Mrd. Euro für die Anpassung eingestellt. Die Anpassung an den Klimawandel wird für Deutschland immer wichtiger – und sie kostet Geld. Wie viel der Bund als einer der wesentlichen Akteure in Deutschland für Klimawandelanpassung ausgibt, war bisher allerdings nicht bekannt. Lediglich die Höhe der finanziellen Mittel, die der Bund als internationale Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Aktivitäten zur Klimaanpassung aufwendet, ist bekannt. Inländische Ausgaben wurden bislang nicht betrachtet und es gab keine Schätzungen zu den Gesamtausgaben. Doch der Bedarf danach nimmt zu – insbesondere durch Anforderungen seitens der Europäischen Union sowie durch die laufenden Debatte zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern. Auch das zum 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz sowie die neue vorsorgende Anpassungsstrategie des Bundes vom Dezember 2024 verpflichten die Bundesregierung, zukünftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes für Klimaanpassung zu erheben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Um diese Informationslücke zu schließen, hat das Umweltbundesamt im Projekt „Adaptation Framework“ eine Methodik zur Erfassung der Anpassungsausgaben entwickelt und mit Haushaltsexperten abgestimmt. Exemplarisch liegt für den Bundeshaushaltsplan 2022 nun erstmals eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für Klimaanpassung auf Bundesebene vor. Die Methodik soll zukünftig weiterentwickelt und regelmäßig angewendet werden, um ein kontinuierliches Monitoring der Anpassungsausgaben zu gewährleisten. Um die Methodik zu entwickeln, führte das Forschungsteam eine umfangreiche Literaturanalyse durch und interviewte internationale Expert*innen. Ein erster Entwurf wurde in Workshops mit Vertreter*innen der Bundesressorts sowie internationalen Fachleuten diskutiert und anschließend überarbeitet. Die Methodik kombiniert eine Top-Down- mit einer Bottom-Up-Analyse. Der Top-Down-Ansatz bewertet den Bundeshaushaltsplan als Ganzes, er unterscheidet Ausgaben nach der Relevanz für die Klimaanpassung und unterteilt sie in verschiedene Anpassungskoeffizienten. Um die Ausgaben zu erfassen, müssen alle Haushaltstitel nach Klimaanpassungsanteilen klassifiziert werden. Da wenige Ausgaben allein der Anpassung dienen, wurden vier Kategorien von Anpassungsanteilen mit prozentualen Spannbreiten definiert, um Anpassungsausgaben grob zu schätzen: hoch, mittel, niedrig, marginal. Sind genauere Schätzungen innerhalb der jeweiligen Kategorie nicht möglich, wird jeweils ein Default-Koeffizient eingesetzt (siehe Abbildung 1). Der Bottom-Up-Ansatz ergänzt dies, indem er spezifische Maßnahmen aus Anpassungsstrategien und deren Umsetzungskosten betrachtet. In der Analyse wurde untersucht, welche Bereiche des Bundeshaushaltsplan 2022 Ausgaben für Klimaanpassung beinhalten und daher genauer zu analysieren sind. Insgesamt wurden 255 Titel identifiziert. Die Summe dieser Haushaltstitel beträgt 45,6 Mrd. Euro – das entspricht 9,2 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts. Für diese anpassungsrelevanten Ausgaben wurde in der Studie der jeweilige Anteil der Anpassungsausgaben eingeschätzt. Auf diese Weise wurde ermittelt, dass der Bund im Jahr 2022 zwischen 2,07 Mrd. Euro und 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels auszugeben plante. Dies entspricht etwa 0,42 Prozent bis 0,69 Prozent des Gesamtvolumens des Bundeshaushaltsplans. Diese Spannbreite ergibt sich aus der methodischen Herangehensweise – überall dort, wo keine Festlegung eines einzelnen Koeffizienten für Anpassungsausgaben möglich war, wurde der Default-Koeffizient um einen "oberen" und "unteren" Default-Koeffizienten ergänzt, um eine realistische Spannbreite des Anpassungsanteils abzubilden. Auf diese Weise wurde vermieden, eine Genauigkeit zu suggerieren, die die vorhandenen Daten nicht hergaben. Die große Mehrheit der relevanten Ausgabenposten in der Analyse beinhaltet nur geringe Anteile für Klimaanpassung: In 122 der identifizierten Haushaltstitel, also fast der Hälfte, hat die Anpassung an den Klimawandel einen marginalen Anteil, in 88 Titeln ist der Anteil niedrig. Lediglich in neun Titeln liegt ein hoher Anpassungsanteil vor (Abbildung 2). Dies zeigt, dass die wenigsten Ausgabenposten direkt und primär auf den Zweck der Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet sind. Bei einer differenzierten Betrachtung der einzelnen Cluster der Deutschen Anpassungsstrategie wurde deutlich, dass die meisten Ausgaben in den Clustern Land und Infrastruktur sowie im übergreifenden Cluster getätigt wurden. Das übergreifende Cluster umfasste dabei die größte Summe von Anpassungsausgaben in Höhe von 861 Mio. Euro bis 1.325 Mio. Euro. Diese Höhe ergibt sich unter anderem durch die Zuordnung von Ausgaben für Grundlagenforschung sowie die Subsummierung von Titeln ohne spezifischen Zuordnungsbereich. Im Cluster Infrastruktur beliefen sich die Ausgaben auf 399,57 Mio. Euro bis 725,13 Mio. Euro, welche überwiegend im Bereich der investiven Ausgaben erbracht wurden. Die hohe Summe ergibt sich hier vor allem durch große Infrastrukturprojekte, insbesondere im Bereich Verkehr. Auch die Ausgaben im Cluster Land in Höhe von 442,72 Mio. Euro bis 619,23 Mio. Euro wurden vor allem im investiven Bereich getätigt. Wichtige Schwerpunkte der Klimaanpassungsausgaben in diesem Cluster sind etwa der Waldklimafonds sowie verschiedene Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Wichtig bei dieser Analyse ist zu beachten, dass sich diese Ergebnisse nicht direkt einzelnen Ressorts zuordnen lassen und somit keine Rückschlüsse auf hohe oder niedrige Anpassungsausgaben eines bestimmten Ressorts möglich sind. Die Analyse hat eine erste Annäherung an die Höhe und Anteile der Klimaanpassungsausgaben im deutschen Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2022 vorgelegt. Es ist jedoch zu betonen, dass die Ergebnisse als Einschätzung und nicht als exakte Zahlen zu verstehen sind. Der Top-Down-Ansatz zur Analyse des Bundeshaushalts erwies sich als effektiv, während der Bottom-Up-Ansatz sich nur beschränkt als ergänzende Informationsquelle eignete. Eine regelmäßige Anwendung des Top-Down-Ansatzes wird empfohlen, um die weitere Entwicklung der Anpassungsausgaben zu verfolgen. Die Ergebnisse dieses Vorhabens bieten vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. So kann die Methodik genutzt werden, um regelmäßig die Daten zu den Ausgaben des Bundes im Sinne der neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie und des Klimaanpassungsgesetzes zu erheben. Die Methodik ermöglicht außerdem ein fortlaufendes Monitoring der Klimaanpassungsausgaben, dessen genaue Ausgestaltung je nach Turnus flexibel angepasst werden kann. Durch eine regelmäßige Anwendung können Zeitreihen erstellt werden, die aufzeigen, wie sich die Anpassungsausgaben in den verschiedenen Bereichen der Klimaanpassung entwickeln. Die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über nationale Anpassungspläne und -strategien alle zwei Jahre fordert auch eine Auskunft zur Finanzierung. Mit der Methodik könnten diese Berichterstattungspflichten erfüllt werden. Somit eignen sich die Analyseergebnisse zusätzlich für die Berichterstattung Deutschlands im Rahmen der EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz . Die Pilotanalyse des Bundeshaushaltsplans 2022 stellt einen wichtigen ersten Schritt dar, um die Klimaanpassungsausgaben des Bundes künftig zu erfassen. Für das Jahr 2022 plante der Bund 2,07 Mrd. Euro bis 3,41 Mrd. Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland auszugeben. Laut einer Studie der Bundesregierung sind allein zwischen den Jahren 2000 und 2021 mindestens 145 Mrd. Euro klimawandelbezogene Schäden entstanden, insbesondere durch Überschwemmungen und Hochwasser. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Schadenssumme von 6,6 Mrd. Euro 1 . Angesichts dieser schon heute hohen und perspektivisch weiter steigenden Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Vor dem Hintergrund künftig zunehmender Klimarisiken resultiert die Notwendigkeit, neben dem Klimaschutz verstärkt in Anpassung und Klimaresilienz zu investieren. Für eine umfangreiche Finanzierung von Klimaanpassungsaktivitäten müssten nicht unbedingt neue Haushaltsposten für die Klimaanpassung etabliert werden. In vielen Fällen kann in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, die Anpassung an den Klimawandel stärker und expliziter als bisher verankert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bundeshaushalt nur einen Teil der notwendigen Ausgaben abbildet. Auch Bundesländer und Kommunen investieren zunehmend in Anpassungsmaßnahmen. Das Umweltbundesamt wird weiterhin daran arbeiten, die Methodik zu verfeinern und die Ergebnisse für die Klimaanpassungspolitik nutzbar zu machen. Autor*innen: Linda Hölscher (Adelphi), Anik Kohli (Infras) und Clemens Hasse ( UBA ) Den vollständigen Abschlussbericht des Projekts " Adaptation Framework" finden Sie hier . 1 BMWK (2023): Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung. Online abrufbar unter: Was uns die Folgen des Klimawandels kosten – Zusammenfassung , letzter Zugriff 13.02.2025. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 94 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Sehr geehrte Leser*innen, mit einer neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie für Deutschland im Rücken starten wir voller Tatendrang ins neue Jahr. Auch Länder und Kommunen sind aktiv dabei, wie Sie in unseren Rubriken Anpassungspolitik und aus Forschung und Praxis regiona l entdecken können. Dass Anpassungen an die Folgen des Klimawandels notwendig sind, ist bekannt – doch wie viele Mittel sieht der Bund für Anpassungsaktivitäten vor? Das Klimaanpassungsgesetz und die neue Anpassungsstrategie verpflichten den Bund regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes zu erheben und zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat eine neue Methodik zur Schätzung der Ausgaben entwickelt und erstmals angewandt. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel ! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind notwendig, doch wie lassen sich diese finanzieren? Quelle: gunnar3000 / Fotolia.com Wie viel gibt der Bund bisher für die Anpassung an den Klimawandel aus? Das war bislang unbekannt. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes hat ein Vorgehen entwickelt, wie die Ausgaben analysiert werden können. Für den Bundeshaushalt 2022 wurde nun erstmals die Höhe der Anpassungsausgaben geschätzt. Demnach waren in 255 Haushaltstiteln zwischen 2,1 Milliarden Euro und 3,4 Milliarden Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingestellt. Die Methodik ermöglicht es, regelmäßig Daten zu den Anpassungsausgaben zu erheben, wie es das Klimaanpassungsgesetz oder EU-Vorgaben vorsehen. Angesichts steigender Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Die Autor*innen betonen, dass Klimaanpassung nicht unbedingt neue Haushaltsposten erfordert, sondern auch in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, besser verankert werden sollte. Weiterbildung zu Solargründächern für die Ausbildung von Dachdecker*innen Um bauliche Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern, entwickelt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Solargründach. Ziel ist es, das Thema Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen in der Berufsbildung des Dachdeckerhandwerks zu verankern. Das Vorhaben wird durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet. Klimaanpassung (für) Zuhause: Ratgeber für Verbraucher*innen Schutz vor Extremwetter und Gesundheitsvorsorge im Klimawandel: Wie das im Alltag gelingen kann, zeigt ein neuer Ratgeber der Verbraucher Initiative. Die praxisorientierten Tipps für Bürger*innen entstanden in einem Reallabor, in dem über 30 Haushalte Anpassungsstrategien erprobten. Mit dem Ratgeber verfolgt das Projekt „Klima ändert Dich!“ das Ziel, mehr Bewusstsein für den Klimawandel zu schaffen und Verbraucher*innen gezielt anzusprechen. Das Vorhaben wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KomPass begleitet. Fachartikel zu den Erkenntnissen aus der deutschen Klimawirkungs- und Risikoanalyse Wie steht es um integrierte Risikoanalysen als Teil nationaler Bewertungen von Klimarisiken? Ein Fachartikel im International Journal of Climate Change Strategies and Management zeigt, dass trotz Fortschritten bei integrierten Bewertungsmethoden bisher kein gemeinsamer Rahmen existiert. Fazit der Autor*innen: Nur wenige nationale Klimarisikobewertungen umfassen bislang integrierte Analysen. Das deutsche Beispiel zeige allerdings, dass integrierte Analysen Risikodynamiken, (räumliche) Muster und Handlungsbedarfe aufzeigen und damit praktische Entscheidungshilfen für die nationale Anpassungspolitik liefern können. Save the Date: UBA-Fachkonferenz "Klimawandelanpassung im Blick" Wie können wir Fortschritte in der Klimawandelanpassung erfassen? Wie wirken Anpassungsmaßnahmen und lassen sich diese Auswirkungen bewerten? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ am 16.–17.09.2025 in Dessau-Roßlau. Erfahren Sie neueste Forschungsergebnisse, diskutieren Sie mit Expert*innen aus Forschung und Praxis und leiten Sie Erkenntnisse für Ihre Arbeit ab. Weitere Infos folgen – jetzt für die Einladung eintragen: mailto:uba-fortschrittserfassung@e-fect.de ! Ökosystemleistungen des Waldes honorieren: BMUV unterstützt Waldbesitzende Die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ des BMUV honoriert die Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Mit finanziellen Anreizen für Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen werden private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau unterstützt. Auf diese Weise soll die Richtlinie des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stabile, artenreiche und klimaangepasste Laubmischwälder fördern. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis 29. April 2025 bewerben: Ideen für klimaangepasstes Wassermanagement in der Landwirtschaft Mit der Bekanntmachung „Wirtschaftliche Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Innovationen für das landwirtschaftliche Wassermanagement. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Wasserbewirtschaftung und das ressourcenschonende Bewässerungsmanagement sowie innovative Lösungen für einen verbesserten Wasserhaushalt voranzubringen. Auch die Erschließung bislang nicht genutzter (Ab-)Wasserströme wird gefördert, etwa indem Oberflächenwasser gespeichert oder Grau- und Brauchwasser genutzt wird, sofern die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sichergestellt ist. Bis 15. April bewerben: Technologien zur Klimaanpassung – BMBF fördert KMU Der Klimawandel erfordert neue Technologien für Klimaschutz und Anpassung. Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte, die zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen, werden besonders begrüßt. Schleswig-Holstein: Novelliertes Landeswassergesetz Nach der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz angepasst. Es enthält nun Neuregelungen, um zukünftig besser auf häufigere Extremwetterereignisse reagieren zu können. Einen weiteren Fokus legt das Land darauf, Vorhaben zu Küstenschutz- und Hochwasseranlagen zu beschleunigen. Zudem ist die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen nun gesetzlich verankert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Länder-Ticker: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen investieren in Klimaanpassung Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt das Rheinische Revier bei der Klimaanpassung. In drei Förderkategorien können sich Kommunen für verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen bewerben, die erste Einreichungsrunde läuft bis zum 30. April 2025. ++ Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stockt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Verstärkung der Deiche an Gewässern erster Ordnung um 3,5 Millionen Euro pro Jahr auf und schafft zudem 8,25 neue Stellen im Hochwasserschutz. ++ Mit 15 Millionen Euro fördert das Land Hessen innovative Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung in 20 Städten und Gemeinden. Kommunen-Ticker: Neues aus Bad Sulza, Daaden, Mühlhausen, Offenbach am Main Mit Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV macht die Stadt Bad Sulza in Thüringen (TH) den Baumbestand ihres Kurparks klimafit und gestaltet das Ufer der Ilm naturnah um. ++ Die Stadt Daaden in Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ mit 376.000 Euro gefördert und begrünt damit unter anderem die Innenstadt weiter. ++ Mit mehr Grün und mehr Schatten möchte die Stadt Mühlhausen in Thüringen dem Wärmestau in den engen Altstadtgassen entgegenwirken und mit Entsiegelung zur Schwammstadt werden. ++ Offenbach am Main in Hessen (HE) setzt seine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fort und vergibt pro Grundstück Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro, um Entsiegelung von Böden, Begrünung von Fassaden und Dächern oder die Installation von Regenwasser-Zisternen zu fördern. Brandenburg: Checkliste unterstützt Kommunen bei Klimaanpassung Insbesondere kleine Kommunen möchte das Brandenburger Klimaschutzministerium mit einer Checkliste beim Einstieg in die kommunale Klimaanpassung unterstützen. Der Leitfaden hilft Kommunen dabei, die örtliche Betroffenheit zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, dass die Ergebnisse in Klimaanpassungskonzepte oder andere kommunale Konzepte wie Integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfließen. Die Handreichung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesverwaltung, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft erstellt. Waldwirtschaft: Bodensee-Gemeinde Eriskirch pflanzt klimastabile Bäume Extreme Wetterverhältnisse haben in den vergangenen Jahren zu Kahlflächen in den Wäldern der Gemeinde Eriskirch am Bodensee geführt. Diese Flächen sollen nun genutzt werden, um die Baumartenvielfalt zu erhöhen und klimastabile Bestände aufzubauen. Auf zwei Hektar plant die Kommune 1.800 Bäume neu zu pflanzen, um so dazu beizutragen, den Wald widerstandsfähiger gegen Wetterextreme zu machen. HeatResilientCity II: Kommunale Klimaanpassung an Hitze verstetigen Wie können Kommunen urbane Gebäude und Siedlungsstrukturen an Hitze anpassen? Ein Bericht des Forschungsprojekts HeatResilientCity II mit Förderung des BMBF zeigt auf, welche Hemmnisse und Perspektiven es gibt, um die kommunale Klimaanpassung an Hitze zu verstetigen. Die Forschenden der Fachhochschule Erfurt haben neun Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt und dabei verschiedene Akteursgruppen beteiligt wie Kommunen, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft. Vorrangiges Ziel: die kommunale Klimaresilienz und gesundheitliche Vorsorge zu stärken. 14.-15. Mai in Berlin und 22.Mai online 2025: Erster Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände Wie können Schulgelände biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesund und sozial gerecht gestaltet werden? Der Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände der Deutschen Umwelthilfe bietet dazu an zwei Tagen vor Ort in Berlin sowie an einem Tag online ein Programm aus Vorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen sowie Exkursionen an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Landschaftsgestaltung, Schulwesen, Kommunalpolitik/-verwaltung, Wissenschaft und Presse. EU-Projekt MIP4Adapt unterstützt Bürgerveranstaltungen zu Klimaanpassung Die von der Europäischen Union geförderte Mission Implementation Platform (MIP4Adapt) unterstützt Unterzeichner*innen der Charta zur Anpassung an den Klimawandel sowie europäische Regionen oder lokale Behörden bei der Organisation wirkungsvoller Bürgerveranstaltungen zur Klimaanpassung. Ein Supportteam berät Akteure dabei, Ziele für Workshops, Informationsveranstaltungen oder Community-Foren zu definieren sowie die Events für den Anpassungsplanungsprozess maßzuschneidern. Auch unterstützt es dabei, Ressourcen effizient zu verwalten sowie strategische Kooperationen aufzubauen. Die Veranstaltungen müssen vor dem 31. Oktober 2025 stattfinden. IPBES Nexus-Report: Integrierte Ansätze zur Lösung globaler Krisen erforderlich Der Nexus-Report der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) ist der erste umfassende globale Bericht, der Krisen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit sowie Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Gesundheit integriert betrachtet. Der Bericht betont, dass Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftskrisen eng miteinander verwoben sind. Er bietet mehr als 60 spezifische Handlungsoptionen, um diese Zusammenhänge anzugehen und den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. Global Water Monitor Report 2024: Klimawandel störte globalen Wasserkreislauf stark Im Jahr 2024 verursachten wasserbedingte Katastrophen global mehr als 8.700 Todesopfer. 40 Millionen Menschen wurden vertrieben und es entstanden wirtschaftliche Verluste von über 550 Milliarden US-Dollar. Zu den schädlichsten Ereignissen gehörten Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche, Dürren und tropische Wirbelstürme. So das Fazit des Global Water Monitor, der von einem internationalen Konsortium unter Leitung der Australian National University herausgegeben wird. Auf www.globalwater.online stellen die Forschenden ihre Wasser- und Klimadaten kostenfrei zur Verfügung. 75 Milliarden US-Dollar Geldstrafe für fossile Brennstoffindustrie Der Bundesstaat New York zieht in einem im Dezember 2024 erlassenen Klimagesetz Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für die Folgen der Klimakrise in die Verantwortung . Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll eine Strafzahlung in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar in einen Fonds einfließen. Dieser wird dafür genutzt, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Anpassung an den Klimawandel von den einzelnen Steuerzahler*innen auf die Öl-, Gas- und Kohleunternehmen zu verlagern, die laut dem Gesetz dafür verantwortlich sind. Naturbewusstseinsstudie: Viele Menschen besorgt über Verlust biologischer Vielfalt In Deutschland ist die Sorge um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie des Bundesnaturschutzamts (BfN) und des BMUV. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den letzten 20 Jahren wahrnehmen. Die Ausweisung von Wildnisflächen als Freilandlabore für Klimafolgenanpassung unterstützen gut drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung voll und ganz oder zumindest eher, bei Jugendlichen ist die Zustimmung sogar noch höher. Fachzeitschrift Ökologisches Wirtschaften: Klimaanpassung als integratives Handlungsfeld Die Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ des Instituts und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung geht in acht Fachartikeln der Frage nach, wie eine integrative Herangehensweise an die Klimaanpassung aussehen sollte: von der notwendigen Reichweite und Geschwindigkeit der Maßnahmen über geeignete politische Verfahren bis hin zur Finanzierung und technischen Umsetzung. Die Beiträge zeigen, dass vielfältige Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um die Auswirkungen der Klimakrise zu mindern. Ratgeber für mentale Gesundheit im Klimawandel Der Klimawandel wirkt sich mental auf die Menschen aus. Das reicht von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen. Dieser Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt Orientierung, wie Menschen inmitten des Klimawandels ihr psychisches Wohlergehen und das ihrer Mitmenschen stärken können. Er richtet sich an alle, die den Klimawandel als psychisch herausfordernd wahrnehmen und nach Möglichkeiten suchen, einen gesunden Umgang mit den Belastungen zu finden. Das Projekt „Mentale Auswirkungen des Klimawandels“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung geleitet. Nature-Based Solutions in Policy and Planning for Urban Resilience Naturbasierte Lösungen stärken die Resilienz von Städten angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenversiegelung und Ressourcenknappheit. Sie verbessern Luft- und Wasserqualität, mindern den Wärmeinseleffekt und fördern Biodiversität. Das Buchkapitel „Nature-Based Solutions in Achieving Sustainable Development Goals“ und der Bericht „Integrating Nature-Based Solutions in Policy and Planning“ zeigen anhand internationaler Beispiele, wie grüne Infrastrukturen urbane Ökosysteme regenerieren und in Stadtplanung sowie Governance integriert werden können. Journal: Near-term benefits from investment in climate adaptation complement long-term economic returns from emissions reduction Mithilfe eines einfachen Modells zur Bewertung wirtschaftlicher und klimatischer Faktoren zeigen Forschende der Stanford University im Journal Communications Earth & Environment: Werden Anpassungsmaßnahmen mit Vermeidungsstrategien kombiniert, lassen sich positive Effekte früher realisieren als durch Investitionen in Vermeidungsmaßnahmen allein. So belegen die Ergebnisse einen größeren Nettonutzen, wenn ergänzende Investitionen in die Emissionsminderung die langfristigen Klimaschäden verringern und Investitionen in die Anpassung die kurzfristigen Schäden reduzieren. Junge Fußballfans fürs Klima aktivieren: Projekt „Anpfiff fürs Klima“ Fußballbegeisterung gehört zum Lebensalltag vieler Menschen in Deutschland. Wie man gerade junge Fans dazu bringen kann, sich im Fußballkontext auch für Klimaschutz und Klimaanpassung zu interessieren und selbst aktiv zu werden, hat das vom BMUV geförderte Projekt „Anpfiff fürs Klima“ untersucht. In zwei Jahren Laufzeit sind unter anderem eine Train-the-trainer-Schulung und die App „Klima-Meister“ entstanden. Hiermit können Fans bewerten, wie klimatauglich ihre Stadien sind: Gibt es Begrünung, Hitze- oder Regenschutz? Wie sieht es aus mit Energieversorgung, Radinfrastruktur oder Anbindung an ÖPNV? Am Ende der Saison wird ein Fußballstandort als Klima-Meister gekürt.
2023 war eine Fläche von 1.240 Hektar von Waldbränden betroffen. Damit hat sich die von Waldbränden betroffene Fläche im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, liegt aber weiterhin über dem langjährigen Mittel. Neben finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden aber auch ökologische Auswirkungen wie die Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Waldbrände in Deutschland Mit deutschlandweit 1.059 Waldbränden ist 2023 die Anzahl der Waldbrände im Vergleich zu 2022 um die Hälfte gesunken. Damit ist das Jahr 2023 mit Blick auf die Zahl der Waldbrände ein durchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum mehrjährigen Mittel der Jahre 1993 bis 2022 (1.075 Waldbrände). Anderseits ist das Jahr 2023 bezüglich der betroffenen Waldfläche mit 1.240 Hektar, dies entspricht in etwa 3,6-mal der Fläche des Central Parks in New York, ein deutlich überdurchschnittliches Jahr. Das langjährige Mittel der Jahre 1993 bis 2022 liegt bei 710 Hektar betroffener Waldfläche. Auch die durchschnittliche Waldbrandfläche von 1,2 Hektar je Waldbrand ist in 2023 überdurchschnittlich und stellt den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Waldbrandstatistik dar (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände und Schadensfläche“). Während der finanzielle Schaden mit 1,19 Mio. Euro im Jahr 2023 einen vergleichsweise durchschnittlichen Schadenswert darstellt , liegt der finanzielle Schaden je ha Waldbrandfläche mit 959 Euro pro Hektar (Euro/ha) weiterhin deutlich unter dem langjährigen Mittel von 2.568 Euro/ha im Zeitraum 1993 bis 2022 (siehe Abb. „Durchschnittliche Schadensfläche und Schadenssumme“). Das Auftreten von Waldbränden ist in Deutschland aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten und der vorherrschenden Waldbestockung regional unterschiedlich. Im Ergebnis sind weite Teile Nordostdeutschlands, das östliche Nordwestdeutschland und das Oberrheinische Tiefland häufiger von Waldbränden betroffen als andere Regionen Deutschlands. Im Jahr 2023 gab es die meisten Waldbrände in den Bundesländern Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Dabei wurden, wie bereits in den Vorjahren, in Brandenburg vor allem aufgrund der sandigen Böden, den vorherrschenden Kiefernwäldern und der Munitionsbelastung auf ehemaligen Truppenübungsplätzen erneut die meisten Brände (251) registriert. Auch die größte Brandfläche im Jahr 2023 mit insgesamt 765,2 Hektar war in Brandenburg zu verzeichnen, dies entspricht mehr als der Hälfte der Waldbrandfläche Deutschlands. Hier ist vor allem das Walbrandgeschehen in der Region Jüterbog mit rund 705 ha Waldbrandfläche hervorzuheben. In dieser Region befindet sich ein munitionsbelasteter ehemaliger Truppenübungsplatz, was die bodengebundenen Löscharbeiten stark beeinträchtigt. Mit gut 192 Hektar Waldbrandfläche folgt Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Anzahl Waldbrände nach Ländern“ und Abb. „Waldbrandfläche nach Ländern“). Risikountersuchungen sagen für die kommenden Jahrzehnte ein steigendes Waldbrandrisiko für Deutschland voraus. Dies liegt im Wesentlichen an erhöhten Temperaturen und rückläufigen Niederschlägen in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstmonaten. Waldbrände und ihre Auswirkungen Waldbrände beeinflussen, wie diverse andere Faktoren auch, die Stabilität und die Vitalität der Waldökosysteme. Das Ausmaß der Beeinflussung hängt unter anderem von der Dauer, der Intensität, dem Umfang und der Art des Waldbrands ab. Sogenannte Erdfeuer oder Schwelbrände im Boden sind aufgrund der häufigen Zerstörung oder Beeinträchtigung von Wurzeln und Samen von hoher Bedeutung für die Vitalität der Waldbestände. Boden- oder Lauffeuer führen häufig zur Verbrennung der bodennahen Vegetation und der Streuauflage. Bäume werden dabei abhängig von der Baumart (Rindenstärke) geschädigt oder verbrennen. Durch diese Feuer wird außerdem der Mineralisierungsprozess der Streuauflage beschleunigt, wodurch es verstärkt zur Auswaschung von Nährstoffen kommt. Die Nährstoffaufnahme ist durch die Reduzierung der Vegetation sowie durch die Zerstörung von Pflanzenwurzeln und nährstoffbindenden Ton-Humus-Komplexen ebenfalls stark beeinträchtigt. Kurz- bis mittelfristig kann hierdurch die Vitalität und die Stabilität der Waldbestände aufgrund von Nährstoffmangel weiter herabgesetzt werden. Kronenfeuer und Vollfeuer entstehen, wenn die Bodenfeuer auf den Kronenbereich überschlagen. Diese haben häufig den Verlust des gesamten Bestandes zur Folge, da hierbei sowohl die Assimilationsorgane (Blätter und Nadeln) wie auch die Knospen der Bäume verbrennen, wodurch eine Regeneration deutlich erschwert ist. Unmittelbar während des Waldbrands kommt es wie bei jedem Verbrennungsprozess zu Emissionen, die auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Hierbei werden vor allem Feinstaub, aber teilweise auch Dioxine und andere Schadstoffe freigesetzt. Daneben werden auch Treibhausgase emittiert. So haben die überdurchschnittlichen Waldbrände in 2022 knapp 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Zusätzlich wird die Senkenfunktion der Waldbestände für Kohlenstoff beeinträchtigt. Auf die Biodiversität können Waldbrände hingegen positiven Einfluss haben, da hierdurch ökologische Nischen entstehen, die von besonders angepassten Arten genutzt werden. Ursachen für Waldbrände Bei der Mehrzahl der Waldbrände, rund 51 %, konnte 2023 keine Ursache ermittelt werden. In Fällen, in denen eine Ursache bestimmt werden kann, sind im Wesentlichen zwei Faktorenkomplexe von besonderer Bedeutung für das Waldbrandgeschehen: Zum einen das menschliche Handeln (Brandstiftung und Fahrlässigkeit) und zum anderen das Klima - bzw. Witterungsgeschehen. Als Hauptursache für das Waldbrandgeschehen kann gemäß den Daten der Waldbrandstatistik menschliches Handeln identifiziert werden (sofern eine Ursache ermittelbar ist). Klima und Witterung hingegen beeinflussen zusammen mit den lokalen Gegebenheiten (wie dem Vorhandensein von brennbarem Material) die Disposition einer Waldfläche für die Entzündung und in Folge das weitere Brandgeschehen (Feuerausbreitung). Fahrlässigkeit und Vorsatz (das heißt Brandstiftung) waren im Jahr 2023 für rund 40 % der Waldbrände ursächlich. Bei den 259 im Jahr 2023 durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden waren zu rund 54 % das unvorsichtige Verhalten von Waldbesuchern, Campern oder Kindern die Auslöser. In 27 % der Fälle von Fahrlässigkeit sind wirtschaftliche Aktivitäten (Landwirtschaft, Holzernte etc.) ursächlich. Natürliche Ursachen, wie zum Beispiel Blitzschlag, waren hingegen für nur 2,5 % der Waldbrände der Auslöser (siehe Abb. „Waldbrandursachen 2023“). Das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden sind maßgeblich von der Witterung abhängig. Selbst im Winter kann es bei fehlender Schneedecke zu Waldbränden kommen. Ein jahreszeitlicher Schwerpunkt der Waldbrandgefährdung lag bisher zumeist im Spätfrühjahr und im Frühsommer. So zeigt auch das Jahr 2023 einen Schwerpunkt zwischen Mai und Juli, hier konnten knapp 80 % aller Waldbrände registriert werden. Insgesamt ist in den letzten Jahren zu erkennen, dass sich die sogenannte Waldbrandsaison in den Spätsommer und Herbst hinein verlängert, wie der Vergleich der Mittelwerte der Jahre 2010-2015 und 2015-2023 zeigt (siehe Abb. „Waldbrände in einzelnen Monaten“). Neben der Witterung ist auch der Waldbestand von Bedeutung. Besonders jüngere und lichte Nadelwälder mit dichtem Unterwuchs und üppiger Bodenvegetation sind stark waldbrandgefährdet. Zudem spielen die Holzeigenschaften, wie beispielsweise das Vorhandensein von Harzen oder ätherischen Ölen, eine gewisse Rolle bei der Gefährdung. Dies zeigt sich auch in der Betrachtung der Waldbrände der Jahre 2014 bis 2023. Hier waren Nadelholzbestände (rechnerisch rund 54 % der Waldfläche), mit Ausnahme der Jahre 2017 und 2023, deutlich häufiger und überproportional zum Anteil an der Waldfläche von Waldbränden betroffen als von Laubholzarten dominierte Waldbestände (siehe Abb. „Waldbrandfläche nach Bestandsart“). Für das Jahr 2023 weist die Waldbrandstatistik des Landes Brandenburg eine von Waldbränden betroffene Fläche von rund 703 ha als (Nadelbaum-dominierten) Mischwald aus. Im Gegensatz hierzu erfasst die bundesweite Waldbrandstatistik diese Fläche als mit Laubholz bestockte Fläche aus. Der Umbau von Nadelbaummonokulturen in mehrschichtige Mischwälder mit hohem Laubholzanteil ist somit weiterhin auch ein wesentlicher Ansatz zum vorbeugenden Schutz vor Waldbränden.
Die Gefahr von Feld- und Waldbränden ist in den vergangenen sehr trockenen Jahren während der Getreideernte im ganzen Land stark gestiegen. Die Feuerwehren sind dadurch in erhöhter Alarmbereitschaft. Brände auf Feld und im Stall sind oftmals mit hohen Schadenssummen verbunden. Die Ursachen für einen Feldbrand sind vielgestaltig. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher in dieser Situation besonders gefordert, Vorsorge zu treffen, um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten. Die beste Vorsorge ist, Feld- und Waldbrände von vornherein zu verhindern. Daher wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz eine Broschüre zum vorbeugenden Brandschutz in der Landwirtschaft erarbeitet. Mit dieser Broschüre wird den Landwirtinnen und Landwirten in Sachen Brandschutz ein Leitfaden und eine Orientierung an die Hand gegeben. Die Broschüre finden Sie hier . Deutlich mehr als die Hälfte der Fläche Sachsen-Anhalts wird landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirte produzieren auf sehr heterogenen Flächen - von den wertvollsten Böden Deutschlands in der Magdeburger Börde bis zu den sandigen Böden der Altmark und des Flämings. Die ca. 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche umfassen insbesondere knapp eine Million Hektar Ackerland, ca. 173.000 Hektar Wiesen und Weiden als Dauergrünland, etwa 1.500 Hektar Baum- und Beerenobst (einschließlich Nüssen), 680 Hektar Rebflächen. Interessierte können sich hier über den Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt und aktuelle Pachtpreise informieren. Sachsen-Anhalts Acker- und Pflanzenbau gehört bei den Erträgen und den Qualitäten zu den Spitzenreitern in Deutschland: Typisch für Sachsen-Anhalt sind Getreide-, Raps- und Zuckerrübenfelder. Daneben gibt es bedeutende Betriebe der Saat- und Pflanzgutvermehrung und Spezialkulturen wie Hopfen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Nicht zu vergessen sind Spargel und Zwiebeln. Im Süden des Landes haben der Obst- und der Weinbau eine lange Tradition. Gute Weine aus Deutschlands nördlichstem Weinbaugebiet mit den Steillagen an Saale und Unstrut sind unter Kennern beliebt. Sachsen-Anhalt unterstützt den Weinbau mit dem Nationalen Stützungsprogramm Wein und einem Förderprogramm zur Erhaltung des Steillagenweinbaus . Aktuelle Zahlen zu Bodennutzung, Anbauflächen, Wachstumsstand und Ernte werden durch das Statistische Landesamt erhoben und veröffentlicht. Zeitreihen zu Anbau und Erträgen enthält der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt . Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist weiter gewachsen. In den letzten zwei Jahren ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche noch einmal um rund 12.300 Hektar gestiegen. 670 landwirtschaftliche Betriebe wirtschafteten 2022 nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf ca. 121.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Weitere Zahlen und Informationen sind auf der Internetseite zum Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu finden. Bei einer Durchschnittsgröße von 268 Hektar sind die landwirtschaftlichen Betriebe etwa 4,5 mal so groß wie im Bundesdurchschnitt (circa 63 Hektar). Die ca. 4.400 landwirtschaftlichen Betriebe im Land sind sehr unterschiedlich aufgestellt: vom Nebenerwerbsbetrieb über Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften bis hin zu juristischen Personen, von der konventionellen Landbewirtschaftung über den leistungsstarken Ökobetrieb bis zu Gemischt- und Spezialbetrieben kann man hier alles finden. Die Landwirtschaft bietet rund 25.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen zum Beispiel über Unternehmensstrukturen, Flächenausstattungen der Betriebe, Arbeitskräfte und Betriebsergebnisse bietet der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2020 . In der Landwirtschaft steht ein Generationenwechsel an. Es werden engagierte junge Menschen benötigt, die in den Dörfern Sachsen-Anhalts etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb unterstützt das Land junge Menschen beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 70.000 EURO über 5 Jahre über die "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte". Damit werden die ländlichen Räume gestärkt, Wertschöpfung ermöglicht und Arbeitsplätze direkt vor Ort geschaffen. Insgesamt wurden 53 Junglandwirtinnen und Junglandwirte seit 2017 mit 3,59 Mio. EURO gefördert. weiterlesen Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt wenig Nutztiere, aber sehr leistungsstarke Tierhaltungsbetriebe. Bei Qualität und Quantität zählen die Tierleistungen sowie die Züchtungsergebnisse zu den Besten in Deutschland. Der Tierschutz in Nutztierhaltungen ist ein Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt. Umfangreiches Zahlenmaterial zu Viehwirtschaft und tierischen Erzeugnissen ist auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Die Verarbeitung von Nahrungsmitteln gehört zu den stärksten Wirtschaftszweigen des Landes . Viele Marken haben ihren Weg in die Regale der Lebensmittelhändler in ganz Deutschland gefunden. Beispielhaft ist hier die Sektmarke „Rotkäppchen“. Sie hat sich über die Jahre zum Marktführer in Deutschland entwickelt. Der Kauf von Nahrungsmitteln direkt vom Erzeuger liegt im Trend. Über 300 landwirtschaftliche Betriebe verkaufen ihre Produkte in hoher Qualität und mit zunehmendem Erfolg direkt an den Endverbraucher. Informationen rund um das Thema Direktvermarktung hält die Agrarmarketinggesellschaft mbH (AMG) bereit. Interessierte können sich hier unter anderem zu Weiterbildungsveranstaltungen , zu einem Förderprogramm für Marketingmaßnahmen bzw. zu bestehenden Direktvermarktervereinen erkundigen. Der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt wird laut Landwirtschaftsgesetz alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Er fasst Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Branche zusammen. Beispielsweise werden Informationen zu den Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, zur Struktur landwirtschaftlicher Unternehmen, zur Arbeitskräfteentwicklung, zur Entwicklung der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie zum Ökologischen Landbau dargestellt. Zum Nachlesen: Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2022 (pdf, 6 MB, barrierearm).
Klimaschutzministerin überreicht Förderbescheide über rund 4,3 Millionen Euro für Gewässerwiederherstellung in der VG Ahrweiler und besucht potentielle Retentionsfläche für die Ahr „Rund eineinhalb Jahre sind seit der verheerenden Flutkatastrophe vergangen. Seitdem ist der Wiederaufbau Schritt für Schritt vorangekommen. Gleichwohl bleibt noch viel zu tun. Daher ist der Wunsch vieler Menschen in der Region verständlich, eigentlich schon weiter sein zu müssen. Dabei sind gerade im Bereich der kommunalen Infrastrukturen viele grundlegende Entscheidungen bereits getroffen und zumindest konzeptionelle oder planerische Aufträge erteilt worden. Mit den Gewässerwiederherstellungskonzepten für die Ahr und den schon beauftragten Konzepten für die Nebengewässer wird nun das Fundament für eine naturnahe Gewässerentwicklung geschaffen, die den ökologischen Anforderungen wie auch einem vorbeugenden Hochwasserschutz Rechnung trägt. Auf diese Weise kann das Klima geschützt und können die Folgen des Klimawandels besser bewältigt werden“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder in Altenahr. Dort überreichte sie Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, neun Förderbescheide über insgesamt rund 4,3 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds für die Maßnahmen zur Gewässerwiederherstellung. Dabei handelt es sich um erste Abschlagszahlungen im Vorfeld der gutachterlich zu ermittelnden genauen Schadenskosten. Damit, so die Ministerin, werde die nötige Liquidität geschaffen, um die Projekte weiter vorantreiben zu können. Im Einzelnen unterstützt wird die Wiederherstellung der Nebengewässer Kesselinger Bach, Staffeler Bach, Effelsberger Bach, Vischelbach, Liersbach, Sahrbach, Weidenbach, Zippelsbach sowie kleinerer Gewässer in der Ortsgemeinde Ahrbrück. Mit den Fördermitteln soll korrigiert werden, was im Rahmen der unmittelbaren Katastrophenbewältigung zerstört worden war. So werden Uferbereiche, die ohne fachliche Beratung aufgeschüttet wurden, naturnah umgestaltet, abgeschnittene Retentionsräume wieder geöffnet oder Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die durch massive Erdbewegungen beeinträchtigt worden waren, wiederhergestellt. Davor besuchte Eder gemeinsam mit SGD Nord-Präsident Wolfgang Treis, der Vorsitzenden des NABU Rheinland-Pfalz, Cosima Lindemann, sowie dem Bürgermeister von Sinzig, Andreas Geron, die Ahraue zwischen Lohrsdorf und Bad Bodendorf. In dem rund 45 Hektar großen Gebiet hatten sich durch das Hochwasser vom Juli 2021 natürliche Gewässer- und Auenstrukturen gebildet, die noch nicht wieder zurückgebaut wurden. Derzeit wird geprüft, ob sich die Auen oder Teile davon als Hochwasser-Polderfläche eignen. „Dieser große und zusammenhängende Flussabschnitt mit einer selten gewordenen dynamischen Gewässer- und Auenstruktur dient nicht nur dem Wasserrückhalt in der Fläche und ist ein wichtiger Baustein des Hochwasservorsorgekonzeptes der Ahr. Hier leben auch viele Arten, die temporär überflutete Flächen als Lebensraum brauchen: Sandbienen und Gelbbauchunken sind auf solche Flächen angewiesen, die heute sehr selten geworden sind. Das Zusammenspiel zwischen Hochwasser und Trockenfallen kreiert ihren Lebensraum, mit offene Flächen im Wechsel mit Gebüsch und Rasenflächen“ betonte die Ministerin. Dies ergänzend sagte SGD-Nord-Präsident Treis: „Natürliche Fließgewässer zählen zu den wertvollsten Ökosystemen, sie sind die Lebensadern einer Landschaft und bieten unzähligen Tier- und Pflanzenarten Heimat. Abschnitte dieser Größe, die einem Wildfluss gleichen, sind in Deutschland sonst nur in den Alpen zu finden. In Rheinland-Pfalz sind die Ahrauen bei Bad Bodendorf in der jetzigen Form einmalig und bieten eine besondere Chance für die Vereinbarkeit von Hochwasserrückhalt und Naturschutz.“ Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz, betonte: "Der NABU begrüßt es sehr, wenn dieser Flussabschnitt als Vorbild entwickelt wird und man so zeigen kann, wie Naturschutz und Hochwasserschutz zusammenwirken und gegenseitig profitieren können. Allerdings müssen dann auch geplante Eingriffe, wie die Ortsumgehung Lohrsdorf, kritisch betrachtet werden, damit die Bemühungen für den Naturschutz nicht in Bedrängnis kommen."
Monetizing climate costs is an important instrument to highlight the benefits of climate protection. This research report presents and compares the damage cost and the mitigation cost approaches. Both approaches are fundamentally different and for different questions either the one or the other gives the conceptionally correct answer. The report shows the basic procedures, crucial modelling approaches and insight into which differences in the procedures have the biggest impact on the respective cost rates. In accordance to the international relevance of the topic the report is written in English. Veröffentlicht in Climate Change | 68/2021.
Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche Klimafolgen anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das UBA schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher Klimaschutz. 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für Gewässerentwicklung und wasserwirtschaftliche Anpassung an den Klimawandel. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker Klimawandel (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende Szenario für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an. Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr Retentionsflächen (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei Starkregen, aber auch bei Hitzewellen und Dürre, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt. Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“. Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden. 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden. Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt. 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen. Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung. 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen. Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen. Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.
Dieser Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Klimakostenmodellierung, jeweils aus der Perspektive der Schadenskosten und der Vermeidungskosten. Er bietet auch eine Anleitung für politische Entscheidungsträger, welcher Ansatz je nach politischem Ziele verwendet werden sollte, um Klimakosten abzuleiten. Für beide Ansätze beschreibt der Bericht die Landschaft der verfügbaren Modelle und deren Methoden. Er analysiert die Rolle und die Auswirkung verschiedener Einflussfaktoren und unterteilt sie in Kategorien, wie z.B. Szenarien, normative Entscheidungen oder strukturelle Elemente. Der Bericht identifiziert und diskutiert die Hauptquellen von Unsicherheiten und die Spannweite der Werte in der Literatur. Er diskutiert die Grenzen der Interpretation von Modellergebnissen und macht dabei Annahmen und Ansätze verschiedener Klimamodelle transparent. Schließlich bietet der Bericht eine praktische Anleitung in vier Schritten, um ein "Preisschild" für die Klimakosten zu bestimmen. Wichtig ist dabei, die spezifische politische Fragestellung zu berücksichtigen. So erfordert die Internalisierung externer Kosten die Anwendung von Schadenskosten, während der notwendige Aufwand für die Einhaltung eines vereinbarten Temperaturlimits Vermeidungskosten bedingt. Quelle: Forschungsbericht
Klimaschutzministerin verschafft sich beim Besuch der Kläranlage Sinzig Überblick über entstandenen Schäden/ Erster Bescheid aus neuem Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden übergeben. Bei ihrem heutigen Besuch der Kläranlage Sinzig verschaffte sich Klimaschutzministerin Anne Spiegel gemeinsam mit Bürgermeister und Verbandsvorsteher Andreas Geron einen Überblick über die entstandenen Schäden. Sie übergab als erste Förderung aus dem neuen Sonderförderprogramm Starkregen- und Hochwasserschäden einen Bescheid bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 500.000 Euro und einem zinslosen Darlehen über weitere 500.000 Euro. „Mein aufrichtiges Beileid und mein tiefstes Mitgefühl gilt allen, die Angehörige und Freunde aufgrund der schrecklichen Katastrophe verloren haben. In den letzten Tagen hat mich, neben dem unfassbaren Leid, das Menschen widerfahren ist, zutiefst erschüttert mit welch unfassbarer Kraft die Wassermassen auf unsere Infrastruktur eingewirkt haben. In den betroffenen Regionen sind Leitungen, Kanäle, Bauwerke und eben auch Kläranlagen teilweise komplett überflutet und zerstört. Die heutige Bescheidübergabe in Höhe von insgesamt 1 Mio. Euro ist daher vor allem eine Starthilfe, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau der momentan komplett außer Betrieb genommenen Kläranlage beginnen zu können“, sagte Ministerin Spiegel heute in Sinzig. Fachleute der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beginnen heute mit der systematischen Bestandsaufnahme der Schäden an wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in der gesamten Krisenregion. „Auch hier an der Kläranlage Sinzig wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, um ein umfassendes Bild der entstandenen Schäden zu erhalten. Fest steht aber schon jetzt, es wird Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern, um alle Schäden zu beseitigen. Außerdem wird die Schadenssumme die Höhe der heute bereitgestellten Starthilfe um ein Vielfaches übersteigen. Wir sind daher auch auf eine schnelle und unbürokratische Aufbauhilfe von Seiten des Bundes angewiesen. Unser Fokus liegt jetzt auf der Wiederherstellung der zentralen Daseinsvorsorgeinfrastruktur. Sauberes Trinkwasser und eine funktionierende Abwasserentsorgung sind elementar für die Gesundheit der Menschen und den Schutz von Umwelt und Natur. Mein besonderer Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Helferinnen und Helfern hier vor Ort: Sie haben direkt nach der Katastrophe mit den Aufräumarbeiten begonnen und beispielsweise eine Behelfszufahrt eingerichtet. Sie leisten mit ihrer Arbeit einen unschätzbaren Beitrag, um Schäden für Gesundheit und Umwelt möglichst gering zu halten“, beschrieb Klimaschutzministerin Spiegel die Lage in Sinzig. „Der aktuelle Zustand der Kläranlage ist wirklich besorgniserregend. Wir müssen alles daransetzen, die Anlage möglichst zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen und die Funktion der Abwasserreinigung schnellstmöglich wiederherzustellen. Beim Wiederaufbau der Anlage müssen wir den Blick in die Zukunft richten und möglichst Vorkehrungen treffen, um zukünftige Schadensereignisse besser abfedern zu können“, ergänzte Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Stadt Sinzig, Andreas Geron. Hintergrund Die Kläranlage Sinzig ist die fünftgrößte Kläranlage in Rheinland-Pfalz. Sie hat aktuell eine Ausbaugröße von 115.000 EW. Die Kläranlage ist auf Grund der Unwetterschäden momentan außer Betrieb. Das ankommende Abwasser wird in den Rhein gleitet. Weitere Anträge für Förderung aus dem Sonderförderprogramm Hochwasser- und Starkregenschäden können Kommunale Wasserversorger und Kommunen ab sofort über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung einreichen. Die finanzielle Förderung der Wasserwirtschaft richtet sich grundsätzlich nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Durch das Sonderförderprogramm werden die entgeltabhängigen Regelfördersätze bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch einen Sonderzuschuss von bis zu 35 Prozent ergänzt. In Kombination mit einem zinslosen Sonder-Darlehen kann die Förderung auf bis zu 100 Prozent erhöht werden. Die Förderung für die Beseitigung von Extremwetterschäden an Gewässern von 50 Prozent wird mit einem Sonderzuschuss von 20 Prozent ergänzt, sodass eine Förderung von bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich ist. Für Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. abgebrochene Uferböschungen an Straßen oder Brücken, Beseitigung von Treibgut, Schadensbeseitigung an Leitungen, Kanälen, Kläranlagen) im Zeitraum bis zum 31.12.2021 gilt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn als erteilt. Auch müssen keine förmlichen Vergabeverfahren durchgeführt werden und auch für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte können Leistungen schnell und effizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Des Weiteren ist für die Aufbaumaßnahmen in den betroffenen Regionen eine Beteiligung der Kommunalaufsichtsbehörden aus den gegebenen dringenden Gründe des Gemeinwohls entbehrlich. Die Förderung kann über das elektronische Förderverfahren MIP-Förderung beantragt werden unter: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/servlet/is/8300/
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