Hintergrund: Der Klimawandel hat in Deutschland bereits zu einer deutlichen Temperaturzunahme geführt. So lag die Mitteltemperatur im vergangenen Jahrzehnt rund 2˚C über dem vorindustriellen Niveau und acht der zehn heißesten Sommer seit Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 wurden in den letzten 30 Jahren verzeichnet. Methode: Der Artikel fasst, basierend auf einer selektiven Literaturrecherche und eigenen Auswertungen, den aktuellen Wissensstand zu Hitze und ihren gesundheitlichen Auswirkungen für Deutschland zusammen, geht auf Anpassungsmaßnahmen ein und gibt einen Ausblick auf Umsetzungs- und Forschungsfragen. Ergebnisse: Hitze kann bestehende Beschwerden wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder der Nieren verschlimmern und bei zahlreichen Medikamenten teils schwerwiegende Nebenwirkungen auslösen. Während Hitzeperioden wird regelmäßig ein deutlicher Anstieg der Sterbefälle beobachtet. Bisherige Ansätze zur Abmilderung gesundheitlicher Auswirkungen hoher Temperaturen umfassen z.B. die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes sowie Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. Schlussfolgerungen: Die Evidenz zu Gesundheitsauswirkungen von Hitze und das Bewusstsein für die Notwendigkeit von gesundheitsbezogenem Hitzeschutz sind in den letzten Jahren gewachsen, dennoch besteht weiterer Handlungs-und Forschungsbedarf. Quelle: © Robert Koch Institut
Der Klimawandel schreitet fort und seine Auswirkungen stellen sich als große und weiter wachsende gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Damit steigt der Handlungsdruck, Risikovorsorge und Risikotransferlösungen auszubauen. Versicherungsinstrumente sind eine Möglichkeit, Schutz gegen eintretende Extremwetterereignisse und Naturrisiken zu gewährleisten. Der gezielte Aufbau von Versicherungsinstrumenten kann daher ein wichtiger Beitrag für eine Strategie zu einer besseren Anpassung an den Klimawandel in Deutschland sein. Ohne die Berücksichtigung des nationalen Kontextes mit seinen Akteuren und deren Intentionen, bestehenden sektoralen Gesetzesgrundlagen und Regularien und dem administrativen System in einer föderalen Struktur kann aber Resilienzbildung - und die Einführung von Klimarisikoversicherung als Teil davon - langfristig nicht erfolgreich sein. Basierend auf Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und einem Expertenworkshop mit Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Gebäudewirtschaft, Infrastruktur und Versicherungswirtschaft, gibt die vorliegende Publikation Handlungsempfehlungen zum Thema Anpassung und Versicherung. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass Klimarisikoversicherungen als Teil einer ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verstanden werden und in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden müssen, das auch zielgruppenspezifische Bewusstseinsbildung und die Erweiterung von Informationsmöglichkeiten beinhaltet. Gleichzeitig müssen Maßnahmen evidenzbasiert und auf breiter Datengrundlage geplant, implementiert und evaluiert werden. Dafür müssen Informationen und Daten - auch aus der Versicherungsindustrie - zu Naturgefahren und Klimafolgen sowie finanzielle Bewertungen von Schadenspotenzialen zentral zugänglich sein. Der Erfolg jeglicher Klimarisikoversicherungsstrategie misst sich an der Reduktion des Gesamtschadens. Die proaktive Verknüpfung von Risikovorsorge und Risikotransfer bietet daher ein großes Potenzial für Schadensvorsorge und -minderung. Versicherungsprodukte sollten mit solchen Maßnahmen verbunden werden. Daneben muss auch das Absicherungsniveau gegenüber Klimarisiken und Naturgefahren erhöht werden, unter Einbeziehung aller potenziellen Bedarfsträger aus Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei gilt es, das Risikomanagement ex- ante aufzubauen, d.h. Klimaschäden aktiv durch vorbeugende Risikofinanzierungsstrategien aufzufangen. Die Versicherungsdichte gegenüber Elementarschäden und Klimarisiken muss erhöht werden, dafür sollte unter anderem der Ansatz der "Opt-Out" Antragsverfahren geprüft werden. Versicherung ist aber nur ein Teil des finanziellen Risikomanagements, daher ist die Entwicklung alternativer Risikofinanzierungsstrategien wichtig. Basis dafür ist ein regelmäßiger Austausch aller Akteure, um verschiedene Sichtweisen und Expertisen zusammen zu bringen. Für den deutschen Kontext werden dazu der Aufbau von gezielten Kooperations- und Dialogformaten und die Etablierung einer Klima-Risiko-Kommission unter Mitwirkung relevanter politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure empfohlen. Das Thema der Klimarisikoversicherung und ein insgesamt besserer Umgang mit Klimarisiken und Naturgefahren kann nur über eine Konsenslösung aller Akteure erreicht werden. Dafür ist eine stabile Erwartung und Rollenteilung von öffentlicher Hand, privaten Haushalten, betroffenen Sektoren und der Versicherungsindustrie anzustreben. Auf Grund der Vielzahl an Akteuren sowie verschiedener politischer Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland benötigt dies eine aktive Politikgestaltung im Mehrebenensystem - von europäischen Rahmenwerken über die Bundespolitik bis hin zur Länder- und Kommunalebene. Quelle: Forschungsbericht
Hintergrund Hitzeextreme sind eines der greifbarsten gesundheitlichen Risiken des Klimawandels. In der Prävention setzt Deutschland auf Bund/Länder-Handlungsempfehlungen für Hitzeaktionspläne sowie auf Förderprogramme, mit denen entsprechende Maßnahmen unterstützt werden. Ziel der Arbeit Es interessierte, welche Maßnahmen und Projekte zur Prävention von hitzebedingter Mortalität und Morbidität in Deutschland durchgeführt wurden. Material und Methoden In einer Datenbank- und Internetrecherche wurden Aktivitäten und Projekte seit dem Jahr 2003 identifiziert, die sich mit Hitze und menschlicher Gesundheit befassen. Ausgeschlossen wurden Projekte, die sich nur indirekt mit menschlicher Gesundheit befassen. Erfasst wurden u. a. Bundesland und Förderer sowie, welche Kernelemente von der Maßnahme adressiert sind. Ergebnisse Von den 190 in den Bundesländern und auf Bundesebene identifizierten Projekten lassen sich 19 dem Stichwort "Hitzeaktionsplan" zuordnen, wobei darunter heterogene Aktivitäten verstanden werden. Die einzelnen Maßnahmen umfassten teilweise mehrere Kriterien der Handlungsempfehlungen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Erstellung von Hitzeaktionsplänen. 70,0 % befassten sich mit der Stadtplanung und dem Bauwesen, 37,4 % mit Information und Kommunikation, 24,2 % mit vulnerablen Gruppen, 17,9 % mit der Reduzierung von Hitze in Innenräumen, 15,3 % mit der Nutzung eines Hitzewarnsystems, je 13,7 % mit einer zentralen Koordinierung und interdisziplinären Zusammenarbeit und der Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme und 5,3 % mit dem Monitoring und der Evaluation der Maßnahmen. Diskussion Die Anzahl von Maßnahmen und Projekten in Deutschland ist erheblich. Dennoch bleibt unklar, ob damit die Kriterien eines wirksamen mittel- und kurzfristigen Schutzes erfüllt sind. © 2020 Springer Nature Switzerland AG
Allergene Pollen sind natürliche, biologische luftgetragene Partikel und der Hauptauslöser allergischer Atemwegserkrankungen. Die Messung allergener Pollen ist Voraussetzung für die gesundheitliche Vorsorge und zeigt Veränderungen im Pollenspektrum an, wie sie zum Beispiel im Rahmen des Klimawandels zu erwarten sind. Das in Deutschland einzige bundesweite Pollenmessnetz wird durch die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst (PID) betrieben. Fortbestand und Weiterentwicklung (u. a. Hybrid-System aus manuellen und automatischen Pollenfallen) dieses Messnetzes sind finanziell jedoch nicht gesichert. Im Sommer 2017 formierte sich daher der fachübergreifende Arbeitskreis "Bundesweites Pollenmonitoring", um sich über diesbezügliche Perspektiven für Deutschland auszutauschen. Für den Austausch kam der Arbeitskreis zwischen November 2017 und Juni 2018 zu 3 Gesprächstagen mit jeweils unterschiedlichen Themenschwerpunkten zusammen. Die internen Protokolle zu den Gesprächstagen bildeten anschließend die Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Positionspapiers, mit dem der Arbeitskreis seine Arbeit abschließt. Aufgrund der Bedeutung allergener Pollen für die menschliche Gesundheit und allergischer Erkrankungen für das Gesundheitssystem spricht sich der Arbeitskreis dafür aus, das bundesweite Pollenmonitoring in den Katalog staatlicher Aufgaben aufzunehmen, die der grundlegenden Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen dienen (öffentliche Daseinsvorsorge). Hinsichtlich möglicher Zuständigkeiten im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge wurden im Arbeitskreis mehrere Lösungsansätze diskutiert. Unabhängig von der zukünftigen Zuständigkeit kommt der Kooperation von messtechnischen, klinischen und wissenschaftlichen Einrichtungen eine grundsätzliche Bedeutung für die adäquate gesundheitliche Vorsorge zu. Dieses Positionspapier des fachübergreifenden Arbeitskreises "Bundesweites Pollenmonitoring" ist eine Übernahme aus dem Bundesgesundheitsblatt [Bundesgesundheitsblatt 2019;62:652-61, https:// doi.org/10.1007/s00103- 019-02940-y]. Der Artikel wurde unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (http://creativecommons. org/licenses/ by/4.0/deed.de) veröffentlicht.
Am 12. Dezember 2015 einigte sich die Weltklimakonferenz in Paris auf das erste Klimaschutzabkommen, das alle Länder in die Pflicht nimmt. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Ab 2020 werden die Staaten alle fünf Jahre neue Klimaschutzpläne vorlegen, die so ambitioniert wie irgend möglich sein müssen. Für diese Pläne gilt das verbindliche Prinzip, dass sie nicht abgeschwächt werden dürfen, sondern immer ehrgeiziger werden müssen. Außerdem muss jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten, damit die Fortschritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch der Realität entsprechen. Das Abkommen enthält das feste Versprechen, die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll den ärmsten und verwundbarsten Ländern auch dabei helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge. Das Abkommen überwindet die veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Anstelle der alten Zweiteilung soll eine faire Differenzierung dafür sorgen, dass jeder so viel beiträgt, wie er kann.
The protection of fertile soils is a precondition for sustainable development. In the final document of the conference of the United Nations on sustainable development in June 2012 in Rio de Janeiro (Rio+20 Conference), the international community thus agreed to strive for a "land degradation neutral worldŁ. The legal study by Ecologic Institute, Berlin, firstly scrutinizes some national legislation (Germany/EU, USA and Brazil) in order to identify legal instruments which are suitable for the implementation of the goal of a "land degradation neutral worldŁ. Secondly, the legal study investigates whether and how, at national level, effective instruments could be put in place as international obligations.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Die Schachtanlage Asse I war das erste Bergwerk, das auf dem Höhenzug Asse errichtet wurde. Die Bauarbeiten begannen im Jahr 1899 und schon ein Jahr später wurde das erste Salz gefördert. Doch bereits 1906 musste die Schachtanlage Asse I aufgegeben werden. Ein technisch nicht mehr zu beherrschender Lösungszutritt verhinderte den weiteren Salzbergbau. Bis heute ist die Schachtanlage Asse I für die BGE von Bedeutung. So kann zum Beispiel das Rückholbergwerk nicht westlich der Schachtanlage Asse II gebaut werden. Der Abstand zur Schachtanlage Asse I ist mit rund 1,5 Kilometern zu gering. Notwendige Sicherheitsabstände könnten nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ist die BGE nicht nur Betreiberin der Schachtanlage Asse II, sondern auch der Schachtanlage Asse I. Sie muss Maßnahmen zur Schadensvorsorge ergreifen, damit die bergbauliche Hinterlassenschaft zu keinen Gefährdungen an der Tagesoberfläche und an der Schachtanlage Asse II führt. Über die Geschichte der Schachtanlage Asse I und die heutigen Aufgaben informiert die BGE im Rahmen eines Informationsabends. Veranstaltungsinformationen Donnerstag, den 28. Juli 2022, 18:00 - 19:30 Uhr Assewirtschaft Wittmar Asseweg 38 38329 Wittmar Hinweis: Bitte bringen Sie festes Schuhwerk mit und kleiden Sie sich dem Wetter angemessen. Nach einem kurzen informativen Austausch planen wir gemeinsam ins Gelände zu gehen. Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung bis zum 27. Juli 2022 an info-asse(at)bge.de . Bitte verwenden Sie dazu das Stichwort: „Schacht 1“.
Projekt Konrad Überprüfung des Standes von Wissenschaft und Technik Thomas Thiel 14.01.2016, Betrifft: Konrad Historie 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2007: Bestandskraft PFB 2002: Planfeststellungsbeschluss (PFB) 1992 - 1993: Erörterungstermin 1982: Antrag auf Planfeststellung 1975: Beginn der wissenschaftlichen Voruntersuchungen Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt 2002 festgestellt
Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 1 von 145 Stand: 19.02.2020 Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – Rückholplan Verfasser: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Peine/Remlingen/Salzgitter, 19. Februar 2020 Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 2 von 145 Stand: 19.02.2020 Kurzfassung Verfasser:Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Titel:Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II Stand:19.02.2020 Zur Vorbereitung der Stilllegung der Schachtanlage Asse II ist die Rückholung aller radioaktiven Abfälle das gesetzlich geforderte Ziel. Bei sämtlichen Tätigkeiten und in allen Betriebsphasen hat die Gewährleistung der Sicherheit für das Betriebspersonal und die Bevölkerung heutiger und zukünftiger Generationen für die BGE die höchste Priorität. Unter diesem Gesichtspunkt werden gegenwärtig in der Schachtanlage Asse II (Bestandsbergwerk) die Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung durchgeführt, um im Falle eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts die bestmögliche Schadensvorsorge getroffen zu haben. Der vorliegende Rückholplan fasst alle Schwerpunkte des Vorhabens Rückholung zusammen und stellt somit die Vorgehensweise bei der Rückholung vor. Sie dient damit der Diskussion mit allen Beteiligten. Dazu wird vornehmlich der konzeptionelle Arbeitsstand der Planungen für das Rückholbergwerk, für die Bergung der radioaktiven Abfälle und für die Abfallbehandlung beschrieben. Das neu aufzufahrende Rückholbergwerk ist als neuer qualifizierter Zugang mittels Schacht Asse 5 im Osten des heutigen Bestandsbergwerks vorgesehen und wird parallel zu den laufenden Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung errichtet. Die bei der Bergung der radioaktiven Abfälle zum Einsatz kommenden Technologien richten sich vornehmlich nach der jeweiligen Einlagerungssituation sowie den geologischen/gebirgsmechanischen Randbedingungen und müssen den Sicherheitsanforderungen des Atom-, Strahlenschutz- und Bergrechtes genügen. Die Aufgaben der Einrichtungen zur Abfallbehandlung (Charakterisierung, Konditionierung, Pufferung) und zur Zwischenlagerung werden beschrieben. Nach einer weniger als zehnjährigen Bauphase soll die Durchführung der Rückholung bis zum Jahr 2033 begonnen haben. Gegenwärtig wird mit Kosten bis zum Beginn der Rückholung einschließlich der Kosten für die Offenhaltung und Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung von insgesamt ca. 3,35 Milliarden Euro gerechnet. Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ProjektPSP-ElementFunktion/ThemaKomponenteBaugruppeAufgabeUALfd. Nr.Rev. NAANNNNNNNNNNNNNAAANNAANNNAAANNAAAAAANNNNNN 9A23500000GHBRZ011000 Seite: 3 von 145 Stand: 19.02.2020 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung .................................................................................................................................... 2 Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................... 6 Tabellenverzeichnis ...................................................................................................................... 10 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. 11 1.Einleitung ............................................................................................................................. 14 1.1. Historischer Abriss und Einordnung ....................................................................... 14 1.2. Ziele des Plans zur Rückholung ............................................................................. 16 1.3. Gesetzestext des § 57b AtG für Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II 17 2.Vorgehensweise bei der Rückholung ................................................................................... 19 2.1. Grundsätze der Rückholung ................................................................................... 19 2.2. Nicht gegebene Nutzbarkeit von Schacht Asse 2 zur Rückholung erster Gebinde . 20 2.3. Prozessschritte der Rückholung ............................................................................. 21 2.4. Planungsphasen und deren Inhalte ........................................................................ 24 3.Technische Konzepte der Bergung ...................................................................................... 27 3.1. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der ELK 7/725 ........................................ 29 3.1.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 29 3.1.2. Technische Umsetzung .......................................................................................... 31 3.2. Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der ELK 8a/511 ...................................... 34 3.2.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 34 3.2.2. Technische Umsetzung .......................................................................................... 35 3.2.3. Grundkonzept ........................................................................................................ 36 3.2.4. Alternativkonzept.................................................................................................... 39 3.2.5. Konzept mit Sichern der Firste durch deren Stützung mit Versatz .......................... 40 3.3. Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-m-Sohle .................................... 42 3.3.1. Ausgangssituation .................................................................................................. 42 3.3.2. Rückholverfahren ................................................................................................... 45 3.3.3. Schildvortrieb mit Teilflächenabbau ........................................................................ 47 3.3.4. Teilflächenbau von oben – ohne Ausbauelemente ................................................. 51 4.Rückholbergwerk ................................................................................................................. 56 4.1. Nutzung der Schächte Asse 2 oder Asse 4 als Bergungsschacht .......................... 57 4.2. Zugang zum Rückholbergwerk / Schachtansatzpunkt ............................................ 57 4.3. Rahmenbedingungen und grundlegende Planungsannahmen für das Rückholbergwerk und den Bau des Schachtes Asse 5........................................... 61 4.4. Eckdaten für das Rückholbergwerk mit Schacht und Schachtförderanlage Asse 5 67 4.5. Beispielhafter Entwurf eines Rückholbergwerks ..................................................... 70
Schachtanlage Asse II Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das wei- tere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstre- cke nach Westen auf der 750-m-Sohle Inhaltsverzeichnis 1Einführung .................................................................................................................... 1 2Schwerpunkte des Dissens .......................................................................................... 3 3 2.1„Drainage“ / Lösungsfassung ................................................................................ 3 2.2Topfkonzept .......................................................................................................... 4 2.3Notfallplanung ....................................................................................................... 4 2.4Rückholungsplanung ............................................................................................. 4 Stellungnahme zur AGO- Stellungnahme zur Risikoabwägung .................................... 5 3.1Anmerkungen der AGO zum Kapitel 1................................................................... 5 3.2Anmerkungen der AGO zum Kapitel 2................................................................... 6 3.3Anmerkungen der AGO zum Kapitel 3................................................................... 9 3.4Anmerkungen der AGO zum Kapitel 4................................................................... 9 3.5Anmerkungen der AGO zum Kapitel 5................................................................. 10 3.6Anmerkungen der AGO zum Kapitel 6................................................................. 13 1 Einführung Am 18.10.2016 hat die Arbeitsgruppe Optionen - Rückholung (AGO) eine Stellungnahme zur Risikoabwägung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für das weitere Vorgehen im Be- reich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (2sRnW750) veröffent- licht. Am 03. November 2016 wurden im Rahmen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) - Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme vorgestellt. Das BfS sagte eine Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO vor Beginn der Maßnahmen zur Verfüllung der 2sRnW750 zu. Die Verfüllung der 2sRnW750 mit Salzbeton ist eine wesentliche Voraussetzung für die Um- setzung von weiteren Maßnahmen der Notfallplanung. Im Fall eines Notfalls durch das Ab- saufen der Schachtanlage Asse II soll damit eine Ausbreitung von Radionukliden aus den ra- dioaktiven Abfällen bis hin zur Biosphäre und den Menschen minimiert werden. Die AGO-Stellungnahme enthält im Anhang ein Sondervotum mit Einzelstimmen. Da das Sondervotum keine von der AGO gemeinsam getragene Expertenmeinung darstellt, wird in dieser Bewertung nur auf die gemeinsam von den Experten getragenen Ausführungen der AGO-Stellungnahme eingegangen. Grundsätzlich gibt es zwischen der AGO und dem BfS weiterhin unterschiedliche Interpretati- onen zum Systemverhalten und zum Systemverständnis. Dieser Dissens besteht seit Beginn 1 der Diskussion im Jahre 2012 und konnte bis heute nicht aufgelöst werden. Demzufolge wer- den auch die Konsequenzen, die sich aus der Verfüllung bzw. Nichtverfüllung der 2sRnW750 ergeben können, von beiden Seiten unterschiedlich bewertet. Unabhängig eines anscheinend nicht lösbaren Dissenses ist das BfS als Betreiber der Schachtanlage Asse II in der Verantwortung und hat für die größtmögliche Sicherheit zu sor- gen. Das BfS ist nach Berg- und Atomrecht verpflichtet, die bestmögliche Sicherheit und Schadensvorsorge zu gewährleisten (die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus § 50 BbergG, § 11 ABBergV und §§ 7 und 9 AtG). Durch die Anwendung des Atomrechts ist für die Schachtanlage Asse II gem. § 9b Abs. 4 AtG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG nachzuweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Da das Ri- siko eines unbeherrschbaren Lösungszutritts jederzeit besteht (Notfall), muss das BfS alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer bestmöglichen Schadensvorsorge führen (Notfallpla- nung). Daher beinhaltet die Notfallplanung: Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Maßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen bei einem unbeherrschbaren Lö- sungszutritt. Sowohl die zuständige Rechts- und Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), als auch die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) fordern und stützen die Notfallplanung. Bereits im Jahr 2009, nachdem das BfS zum verantwortlichen Betreiber der Schachtanlage per Gesetz bestimmt wurde, wurde ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vorge- stellt. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein. In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen. Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und dem dazugehörigen Beratungsgremium der Begleitgruppe, der AGO, sowie mit den beteiligten Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geführt. Seit Beginn der Diskussion mit der Begleitgruppe und der AGO wurde das Thema in über 40 verschiedenen Sitzungen ausgetauscht und erörtert. 2010 hat das BfS erstmals die Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Stabilisierungs- und Abdichtungsmaßnahmen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskam- mern werden erläutert. 2012 begann der Austausch mit der A2B speziell zu den Maßnahmen auf der 750 Meter Ebene des Bergwerkes. Dort liegen 11 der 13 Kammern mit radioaktiven Abfäl- len. Die A2B sieht Nachteile für die Rückholung und verlangt die Offenhaltung der Strecken. Anfang 2012 haben sich Experten verschiedener Universitäten und Institutionen und Facheinrichtungen darüber verständigt, dass die Notfallplanung eine wichtige Säule der Rückholung bildet und forciert werden sollte. Ein Erlass des BMUB vom 07.02.2012 nimmt darauf Bezug und fordert für die zeitliche Umsetzung: „Dieser Zeit- raum ist möglichst zu verkürzen, und deshalb sind alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.“ 2013 wird mit der A2B intensiv über die anstehenden Verfüllmaßnahmen vor zwei Einlagerungskammern diskutiert. In einem Schreiben vom 03.09.2013 wird der A2B erläutert, dass alle fachkundigen Institutionen (BMUB, NMU, ESK, LBEG, GRS etc.) die Notfallplanung des BfS bewertet haben und deren Durchführung als erforderlich halten. Akteure wie die ESK fordern darüber hinaus sogar die Verfüllung der Einlage- rungskammern selbst. Diese Forderung lehnt das BfS ab, weil damit die Rückholung 2 der Abfälle gefährdet wäre. 2014 fordert die AGO ein schlüssiges Drainagekonzept für den Fall, dass eine Offen- haltung der 750 Meter Ebene nicht möglich ist. Am 15.08.2014 hat das BfS ein Kon- zept zur Lösungsfassung und Monitoring bei der Verfüllung der 750 Meter Sohle zur Diskussion gestellt. 2015 wurden die AGO-Vorschläge zur Offenhaltung der Strecken in einer Machbar- keitsstudie zu verschiedenen Varianten geprüft. 2016 wurde diese Machbarkeitsstudie um eine Risikoabwägung ergänzt: Dort unter- suchte das BfS, inwiefern eine Offenhaltung der Strecken mit den Sicherheitszielen vereinbar ist. Die Untersuchung ergab, dass die Offenhaltung der 2sRnW750 aus Si- cherheitsgründen nicht vertretbar ist. Dem Expertengremium AGO und der Begleit- gruppe werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Im Mai 2016 kommt eine aktualisierte Analyse zum Zustand der Schachtanlage des Instituts für Gebirgsmechanik Leipzig zu dem Ergebnis, dass die 2sRnW750 in der Nähe der Einlagerungskammern an Stabilität zu verlieren droht. Das Institut empfiehlt die Verfüllung der Strecke mit Spezialbeton, um weitere Schäden zu stoppen. Als verantwortlicher Betreiber entscheidet das BfS auf Grundlage der Risikoabwä- gung und den Empfehlungen der Gutachter, die Verfüllung der Strecke wie geplant durchzuführen. Die Verfüllung der 2sRnW750 ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Vorsorge- maßnahmen aus der Notfallplanung, da erst nach deren Ausführung ein Teil der weiteren Vorsorgemaßnahmen auf der 750-m-Sohle umgesetzt werden können. Die Offenhaltung die- ser Strecke würde damit die vollständige Umsetzung der geplanten Vorsorgemaßnahmen nicht ermöglichen. Daher wurden vom BfS die Konsequenzen der Offenhaltung und der Verfüllung der 2sRnW750 im Rahmen einer Risikoabwägung bewertet. In der Risikoabwägung kommt das BfS zum Ergebnis, dass eine weitere Offenhaltung der 2sRnW750 im Hinblick auf die erfor- derliche Schadensvorsorge nicht vertretbar ist. Nach Zustimmung der Endlagerüberwachung genehmigt im August 2016 die Bergbehörde des Landes Niedersachsen die Verfüllung der 2sRnW750. Das BMUB stimmt dem Vorgehen zu. 2 Schwerpunkte des Dissenses 2.1. „Drainage“ / Lösungsfassung In der gesamten Diskussion geht die AGO davon aus, dass durch die Lösungsfassungsstel- len eine Drainage der Einlagerungskammern (ELK) über eine parallel zu den Einlagerungs- kammern verlaufende Strecke, der 2sRnW750, gegeben ist und dauerhaft gewährleistet wer- den kann. Diese Annahme der AGO zur Drainage der ELK teilt das BfS nicht, da die hydrau- lische Anbindung der ELK an die Lösungsfassungsstellen und der Zustand in den ELK im Hinblick auf mögliche Lösungszutritte unbekannt sind. Demzufolge können aus Sicht des BfS nur die heute bekannten Lösungsfassungsstellen weiter bewirtschaftet und damit der heutige Status quo der Anlage erhalten werden. Dies ist auch nach der Verfüllung der 2sRnW750 weiterhin gewährleistet, da die Fassungsstellen im Rahmen der Verfüllung ausgebaut und von höheren Sohlen angeschlossen werden. Die Drainage müsse laut AGO gewährleistet und sogar vor den ELK 1, 2, 10 und 12, wo be- reits Betonagen erfolgt sind, wiederhergestellt werden (S. 5, 3. Absatz). Dies setzt voraus, dass derartige, als „Drainage“ bezeichnete Maßnahmen einerseits funktionieren, was nicht nachgewiesen ist, und andererseits notwendig sind. Um bauseits eine Drainage zu gewähr- leisten, wären technische Maßnahmen notwendig, bei denen in die ELK eingegriffen werden muss. Diese sind bei den heutigen betrieblichen Rahmenbedingungen unter Einhaltung von Strahlenschutz und Betriebssicherheit nicht machbar. Die Lösungsfassungsstellen wurden, 3
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Bund | 262 |
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