Bau- und Abbruchabfälle stellen in Deutschland über die Hälfte des Gesamtabfallaufkommens dar. Durch eine verstärkte Nutzung des in diesen Materialströmen enthaltenen Wertstoffpotentials, kann ein wichtiger Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet werden. Ein hochwertiges Recycling von Bauschutt kann durch die möglichst sortenreine Erfassung und Behandlung der anfallenden Materialien erzielt werden. Die vorliegende Studie erfasst und beschreibt existierende Abbruch- und Bauschuttaufbereitungstechniken und leitet anhand der ökobilanziellen Bewertung verschiedener Szenarien für den selektiven und nicht selektiven Abbruch Handlungsempfehlungen für eine optimierte Vorgehensweise zum Abbruch, zur Bauschuttaufbereitung und somit zur umweltverträglichen Gewinnung hochwertiger RC-Gesteinskörnungen ab. Der Schwerpunkt liegt bei diesen Betrachtungen auf der Hochwertigkeit der RC-Gesteinskörnungen durch Sulfatentfrachtung. Da in Zukunft ein massiver Anstieg des Anteils an Gips und somit erhöhte Sulfatwerte im anfallenden Bauschutt zu erwarten sind, sollten Gipsbaustoffe schon beim Rückbau durch die Nutzung selektiver Vorgehensweisen separiert werden. Diese erweisen sich beim Abbruch und Rückbau für jedes der in der Studie bewerteten Szenarien zudem als ökologisch vorteilhafter. Veröffentlicht in Texte | 05/2013.
Das Umweltbundesamt betrachtet derzeit vor dem Hintergrund neuartiger Gerätetechnologien (bspw. Flachbildschirme, Photovoltaikmodule) sowie aufbauend auf den Erfahrungen seit der Einführung des ElektroG 2005 den Status quo der Behandlung, die Effektivität einzelner Behandlungsverfahren und prüft die Notwendigkeit weiterer Anforderungen. Insbesondere enthält die Anlage 4 des ElektroG Anforderungen zur Schadstoffentfrachtung der EAG (Elektroaltgerate). Behandlungsvorgaben zur Stärkung der Ressourcenschonung existieren nur mittelbar durch geräte- und materialunspezifische Quotenvorgaben. Um nachvollziehbare und belastbare erweiterte Anforderungen an die Behandlung von EAG festlegen zu können, wird die Auswertung von verschiedenen Regelungen, Normen etc. mit Blick auf die selektive Behandlung der Werkstoffe und Bauteile von Altgeräten nach Anlage 4 ElektroG fortlaufend betrieben. Mit vorliegenden 22 Fact Sheets fassen wir unseren derzeitigen Informationsstand zu schadstoff- und ressourcenrelevanten Geräten, Komponenten, Bauteilen und Stoffen kompakt zusammen. Veröffentlicht in Dokumentationen | 05/2016.
A condition for the setting of limit values is the detailed knowledge of the presence of pollutants in waste, products as well as recyclates. In the present project data were collected on the presence of Hexabromocyclododecane (HBCD), Hexachlorobutadien ( HCBD ), Polychlorinated naphthalenes ( PCN ), Pentachlorophenol ( PCP ) and short chain chlorinated paraffins ( SCCP ) in relevant waste, products and recyclates in Germany. In addition, an estimation of the quantities of POP -containing waste and recyclates was carried out. On the basis of these data proposals for limit values to be defined in Annex IV of the POP Regulation as well as for certain disposal pathways were derived, which enable a maximised removal of pollutants on the one hand and environmentally sound recycling processes on the other hand. Veröffentlicht in Texte | 35/2015.
Die Verwertung mineralischer Bauabfälle leistet einen wichtigen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen. Die durch ein hochwertiges Recycling mittel- und langfristig zu erwartenden Ressourcenschonungspotenziale wurden in der vorliegenden Studie ermittelt. Speziell für den Massenbaustoff Beton wurde die Frage beantwortet, in welchem Umfang ein Recycling „aus dem Hochbau in den Hochbau“ erfolgen könnte. Hierzu wurden die Massenströme zukünftig bereitstellbarer Mengen an Recycling-Gesteinskörnungen und der durch das Rezyklat substituierbaren Menge an entsprechenden Zuschlagsstoffen bilanziert und gegenübergestellt. Bei regionaler Betrachtung ergeben sich starke Disparitäten zwischen Bedarf an Baustoffen und Abfallaufkommen. So wird in Zukunft die Nachfrage nach Recycling-Gesteinskörnungen in wachstumsstarken Regionen nicht durch das verfügbare Angebot gedeckt werden können, während sich in Regionen mit hoher Abrisstätigkeit ein Überschuss an Recycling- Gesteinskörnungen herausbildet. Zudem variieren je nach Region, Gebäudealter und Gebäudetypologie die Anteile an Beton und Mauerziegel im Bauschutt, was die Menge der zugelassenen Zuschlagsmengen an RC-Gesteinskörnungen in der Betonproduktion bestimmt. Im Jahr 2020 ließe sich in Deutschland ein Viertel der gesamten Gesteinskörnungen für Ortbeton, Betonfertigteile und Betonwaren im Hochbau – 11 Mio. t – direkt substituieren. Bis zum Jahr 2050, wenn sich eine abnehmende Bautätigkeit voraussichtlich in ganz Deutschland ausgeprägt haben wird, ließe sich aus dem Aufkommen an Bauschutt durch eine geeignete Erfassung, Aufbereitung und Schadstoffentfrachtung das maximale technische Zuschlagspotenzial in Neubau und Sanierung erreichen. Eine regionalisierte Herangehensweise wird dabei als unerlässlich angesehen. Veröffentlicht in Texte | 56/2010.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) über eine Behandlungsverordnung festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt unter Einbindung von ungefähr 200 relevanten Akteuren weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet. Dabei standen sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte gleichermaßen im Fokus. Es werden 57 Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. Diese 57 Anforderungen werden im vorliegenden Bericht erläutert. Veröffentlicht in Texte | 148/2020.
Neues Bundeszentrum für Spurenstoffe beim UBA nimmt Arbeit auf Arzneimittel, Waschmittel, Pestizide etc. – immer mehr Chemikalien belasten unsere Gewässer. Wie es gelingen kann, dass solche Spurenstoffe möglichst gar nicht mehr in die Gewässer gelangen, ist das Thema der Spurenstoffstrategie des Bundes. Am heutigen Weltwassertag stellen das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) in einer Fachkonferenz Ergebnisse der Pilotphase dieser Strategie vor. Das UBA wird die Arbeiten zur Spurenstoffstrategie nun in einem neu gegründeten Spurenstoffzentrum des Bundes weiter vorantreiben. Das beim UBA angesiedelte neue „Spurenstoffzentrum des Bundes“ mit Sitz in Leipzig nimmt in den kommenden Monaten sukzessive seine Arbeit auf und wird gemeinsam mit einem Expertengremium weitere relevante Spurenstoffe identifizieren. Unter Einbindung von Herstellern und der Wasserwirtschaft sollen an Runden Tischen weitere Maßnahmen zur Eintragsminderung entwickelt und die Länder bei der Einführung der 4. Reinigungsstufe in Kläranlagen beraten werden. Zum Aufgabenportfolio des Spurenstoffzentrums gehört auch, die Forschung im Bereich der Spurenstoffe weiter voranzutreiben und einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Ländern, Kommunen, Kompetenzzentren und Hochschulen hinsichtlich quellenorientierter und nachgeschalteter Minderungsmaßnahmen zu entwickeln. Denn der beste Ansatz ist, dass Spurenstoffe gar nicht erst ins Abwasser gelangen. Dafür muss man schon bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten ansetzen, etwa in der Arzneimittel- und Bauindustrie. Unsere Gesellschaft setzt tagtäglich eine Vielzahl verschiedener Chemikalien ein. Dabei handelt es sich um Tier- und Humanarzneimittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Biozide im Haushalts, Gesundheits und Baubereich, Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und weitere Chemikalien. Die genaue Anzahl unterschiedlicher Stoffe ist weder bekannt noch konstant, da tägliche neue Verbindungen entwickelt werden. Im Rahmen der REACH-Verordnung sind derzeit etwa 22.000 verschiedene Chemikalien registriert. Allerdings umfasst diese Zahl keine Biozide, Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel. Viele dieser Chemikalien gelangen über das Abwasser unserer Haushalte, von Industrieanlagen oder über landwirtschaftlich genutzte Flächen in unsere Gewässer. Dort werden Sie zwar nur in geringen Konzentrationen von Nano- bis Milligramm nachgewiesen, können dort aber dennoch für die Trinkwasserversorgung eine Herausforderung darstellen oder die Wasserbewohner schädigen mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Gewässerökosysteme. Im Rahmen der nun abgeschlossenen Pilotphase zur Spurenstoffstrategie hat ein 15-köpfiges Expertengremium aus Vertretern von Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Umweltverbänden, Wissenschaft, Apothekern und Wasserwirtschaft einige relevante Spurenstoffe identifiziert. Zu drei relevanten Spurenstoffen wurden durch die Hersteller und -Verbände Runde Tische eingerichtet, um hier schnell Minderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Die Länder haben einen Orientierungsrahmen für nachgeschaltete Maßnahmen zur Spurenstoffelimination angewendet und zahlreiche Kläranlagen identifiziert, bei denen eine 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination sinnvoll sein kann. Unterstützt wurde die Pilotphase durch ISI Fraunhofer und dem Team der IKU-Dialoggestalter. Ergänzt wurden diese Arbeiten durch die Aktivitäten einzelner Akteure, die Bevölkerung und Fachanwender über die Auswirkungen von Spurenstoffen in Gewässern zu informieren. Dafür haben diese Akteure das Logo der UN -Wasserdekade (2018 - 2028) als übergeordnetes Kampagnendach durch das BMU erhalten. Der Weltwassertag wurde von der UN-Generalversammlung beschlossen und findet seit 1993 immer am 22. März statt. Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto „Valuing Water“ - „Wert des Wassers“.
Aufgrund neuer Entwicklungen von Behandlungstechnologien für Elektroaltgeräte, der Entwicklungstrends neuartiger Gerätearten sowie der umweltpolitischen Ziele der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung besteht ein Konkretisierungs- und Weiterentwicklungsbedarf der bestehenden Behandlungsanforderungen für Elektroaltgeräte nach ElektroG. In dem Projekt wurden offene Fragestellungen in den Themenbereichen „Leiterplatten und ressourcenrelevante Bauteile“, „Bildschirmgeräte“, „Photovoltaikmodule“, „Kunststoffe“ und „Schadstoffentfrachtung“ identifiziert, bearbeitet und nach einer eingehenden Bewertung eine Ableitung spezifischer konkreter Behandlungsempfehlungen vorgenommen. Veröffentlicht in Texte | 31/2018.
The impact of plants on indoor air quality and the examination of a putative interrelation between plant physiology and pollutant removal were investigated in the presented thesis. Moreover, the impact of plants on human well-being in the working environment was examined. Experiments in test chambers revealed that the uptake of pollutants (toluene and 2 ethylhexanol) by plants is very limited, i.e. a removal rate of 2 - 5 L h-1 m-2 leaf area, corresponding to about 20 - 100 Ìg h-1 m-2 leaf area. Furthermore, the impact of plant physiological parameters was found to be negligible for the uptake of the two tested pollutants. It was shown that the pollutant uptake depends mainly on sorption to plant surfaces. A field study verified that one big plant (Spathiphyllum wallisii) in a 20-m2 office has no detectable impact on indoor air quality in regard to concentration of volatile organic compounds, temperature and relative humidity. The well-being of office workers could not be improved by the plant and it is suggested that effects of plants on humans in the working environment are rather small and subject to a more complex system of varying factors. Quelle: Verlagsinformation
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) enthält in § 24 Nr. 2 eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG), einschließlich der Verwertung und des Recyclings, über eine sogenannte Behandlungsverordnung (BehandV) festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt gemeinsam mit einem Arbeitskreis und unter Einbindung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Behörden in mehreren Arbeitsgruppen weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet. Dabei wurden neben Umweltwirkungen auch ökonomische Aspekte betrachtet. Die in diesem Bericht vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Behandlungsanforderungen konkretisieren und aktualisieren die Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung gemäß § 20 ElektroG i. V. m. Anlage 4 und berücksichtigen zusätzlich Aspekte des Ressourcenschutzes. Es werden 57 geräte- und bauteilspezifische Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. In Kombination miteinander können diese eine umfassende Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung verknüpfen. Das Umweltbundesamt schlägt außerdem die Verpflichtung zur Erstellung eines Behandlungskonzepts für die Erstbehandlungsanlagen in einer möglichen Behandlungsverordnung sowie Vorgaben der Zertifizierung im Rahmen des Monitorings vor. Des Weiteren wurde für die Erstellung der Behandlungsanforderungen die CENELEC-Normenserie 50625, unter dem Mandat M/518 der Europäischen Kommission, ausgewertet und in den empfohlenen Anforderungen berücksichtigt und bewertet. Quelle: Bericht
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