s/schadstoffbewerung/Schadstoffbewertung/gi
Die Gesamtfilterwirkung ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für sorbierbare Stoffe und wird über das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen bewertet. Unter sorbierbare Stoffe fallen insbesondere Stoffgruppen wie die Kationen der Nährstoffe, Schwermetalle und Organika, die entweder im Bodenwasser gelöst sind oder an kleinen Partikeln haften bzw. selbst in Partikelform vorliegen. In gelöster Form werden die genannten Stoffe an den Austauschern (Bodenmaterial) gebunden und so der Bodenlösung entzogen. In Partikelform werden sie im Boden gefiltert, wenn sie aufgrund mechanischer Hindernisse, wie z. B. am Ende von Wurmröhren, mit dem Sickerwasser nicht mehr weiter transportiert werden können. Die Gesamtfilterwirkung kann in Abhängigkeit von der Kationenaustauschkapazität und der Luftkapazität geschätzt werden. Das Schätzergebnis besteht aus insgesamt 11 Stufen, von denen in Schleswig-Holstein nur 8 relevant sind. Je höher die Stufe ist, desto höher ist die Gesamtfilterwirkung. Sie ist in feinkörnigem Bodenmaterial mit geringer Luftkapazität am größten, wie z. B. in der Marsch und im Östlichen Hügelland, und in grobkörnigem Bodenmaterial mit hoher Luftkapazität am geringsten, wie z. B. in der Vorgeest. Mit der Gesamtfilterwirkung wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das mechanische und physiko-chemische Filtervermögen des Bodens mit dem Kennwert Gesamtfilterwirkung. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung.
Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch landesweit einheitlich klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), regionalspezifisch bewertet" gibt es noch eine naturraumbezogene Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch regional differenzierter darstellt.
Der Bodenwasseraustausch ist ein Kennwert zur Bewertung des Bodens als Filter für nicht sorbierbare Stoffe und kennzeichnet das Verlagerungsrisiko für nicht oder kaum sorbierbare Stoffe wie Nitrat (Nitratauswaschungsgefährdung). Die Nährstoffe verbleiben fast vollständig in gelöster Form im Bodenwasser und werden bei Versickerung mit diesem verlagert (Bodenwasseraustausch). Das Verlagerungsrisiko ist hoch bei Böden mit geringem Wasserrückhaltevermögen, bei hohen Niederschlägen und bei geringer Evapotranspiration. Das Verlagerungsrisiko ist umso höher, je höher der Bodenwasseraustausch ist, weil das ausgetauschte Bodenwasser mit den darin gelösten Nitraten versickert. Mit dem Bodenwasseraustausch wird eine natürliche Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG bewertet und zwar nach Punkt 1.c) als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers. Das hierfür gewählte Kriterium ist das Rückhaltevermögen des Bodens für nicht sorbierbare Stoffe mit dem Kennwert Bodenwasseraustausch. Die Karten liegen für die folgenden Maßstabsebenen vor: - 1 : 1.000 - 10.000 für hochaufgelöste oder parzellenscharfe Planung, - 1 : 10.001 - 35.000 für Planungen auf Gemeindeebene, - 1 : 35.001 - 100.000 für Planungen in größeren Regionen, - 1 : 100.001 - 350.000 für landesweit differenzierte Planung, - 1 : 350.001 - 1000.000 für landesweite bis bundesweite Planung. In dieser Darstellung wird der Bodenwasseraustausch regionalspezifisch klassifiziert. Unter dem Titel "Bodenbewertung - Nitratauswaschungsgefährdung/Bodenwasseraustausch (NAG), landesweit bewertet" gibt es noch eine Klassifikation des Bodenwasseraustausches, die den Bodenwasseraustausch über die Naturraumgrenzen hinweg landesweit einheitlich darstellt.
Während und nach den Weltkriegen wurde eine große Anzahl an Munition und chemischen Kampfstoffen in die Meeresumwelt eingetragen. Ein aktuelles vom UBA gefördertes Forschungsprojekt untersucht die Belastung von Sediment und Organismen und die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch. Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2024 werden die Ergebnisse vorgestellt und ein Ausblick auf zukünftige Forschungsfragen gegeben. Weitere Beiträge thematisieren die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und der EU zu Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und Möbeln, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Luft, den deutschen Beitrag zur Europäischen Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC), die Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in Deutschland und die Entwicklung eines Chatbots für den Einsatz in radiologischen Notfällen. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
The European Regulation 1907/2006 on the Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals ( REACH ) The REACH regulation interfaces with waste legislation at various points, but forms a freestanding, demarcated legislative domain: came into effect on 1 June 2007. This reference manual is intended to describe the most important aspects and regulations for plastic recyclers, and provide the reader with guidance on how successful REACH implementation can be carried out in one’s own organisation. Veröffentlicht in Texte | 08/2012.
Umweltbundesamt unterstützt Unternehmen mit Tipps und Arbeitshilfen bei der REACH Umsetzung REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen Überblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Ãbergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. REACH fordert von den Herstellern und Importeuren, mit der Registrierung Informationen zu Wirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt einzureichen. Nach der Vorregistrierung wird die ECHA auswerten, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen und importieren. Ziel ist, die Unternehmen, die identische Chemikalien herstellen oder importieren, zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren und ähnliche Stoffe zu Gruppen zusammenzufassen. Das verhindert unnötige Tierversuche und spart Kosten, weil nicht mehrere Unternehmen Prüfungen parallel anstellen müssen. REACH eröffnet den Unternehmen somit die Chance, Prüfverfahren flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das UBA hilft den verantwortlichen Unternehmen, gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren, die ermöglichen aus der chemischen Struktur eines Stoffes bestimmte Eigenschaften, zum Beispiel giftige Wirkungen vorherzusagen. So lassen sich experimentelle Prüfungen gezielt auf kritische Aspekte ausrichten und andere Bereiche mit geringem Prüfaufwand oder ohne Prüfungen erledigen. „Wir wollen keine Listen abhaken, wir wollen die wirklich kritischen Stoffe identifizieren und deren Freisetzung begrenzen”, so Steinhäuser. Das UBA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung unterstützen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen. Besondere Stolpersteine greift das UBA darüber hinaus in einem mehrjährigen Forschungsprojekt „REACH in der Praxis” auf. Gemeinsam mit den anderen Behörden entwickelt das UBA besonders für kleine und mittlere Unternehmen pragmatische Musterlösungen. Informationen und Orientierungshilfe für die Anwendung von REACH liefert der REACH-Helpdesk. Er ist die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien. Der REACH-Helpdesk unterstützt bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 11.06.2008
OECD Test Guidelines (TG) are internationally standardized methods for testing chemicals. Industry, academia and authorities use the data collected with these methods for the evaluation of chemicals (such as industrial chemicals) with regard to their hazards to humans and the environment. Therefore, it is necessary that the TGs be continuously expanded and updated to reflect the state of the art in science and technology. However, a regular review of the OECD TGs has not been provided for in the current procedure so far. The aim of the present project was therefore to identify the OECD TGs that do not currently correspond to the state of the art in science and technology. For this purpose, only the OECD TGs that are used for the assessment of effects on the environment were considered. Based on a detailed questionnaire, a comprehensive survey was conducted to identify the need for revision. Proposals for revising TGs were evaluated in a second survey. Both surveys were open to all interested parties from industry, academia, contract laboratories, non-governmental organizations (NGOs) and government agencies. After completion of the surveys, the results were discussed in three thematic workshops. Recommendations for the revision of the OECD TGs were developed and prioritized, which were finally presented to the members of the Working Party of National Coordinators for the OECD Test Guidelines Programme (WNT). Veröffentlicht in Texte | 72/2023.
The report aims at identifying deficits in the interplay of the REACH processes registration, evaluation, authorisation and restriction and points out potential obstacles in meeting the regulation’s goal of achieving a high level of protection in an efficient way. The interfaces between the processes registration, dossier evaluation, substance evaluation, authorisation and restriction are described and analysed with regard to the intended interactions, existing instruments to support the interplay, and observed deficits. Based on this, the main findings on the deficits and options to improve the interplay are summarised. Veröffentlicht in Texte | 80/2021.
This project analyses the contributions of the chemicals sector to a Green Economy (GE). For this purpose, it analyses existing national, European, and international legislations, programmes and voluntary initiatives in the topic areas of environment and health (E&H), chemical safety (CS), and sustainable chemistry (SC) and their contribution to a GE. As a result of this analysis the project provides recommendations and options of action to policy makers for the discussion process of Green Economy. Veröffentlicht in Texte | 47/2016.
Origin | Count |
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Bund | 1493 |
Land | 74 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 1296 |
Text | 116 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 142 |
License | Count |
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closed | 148 |
open | 1305 |
unknown | 104 |
Language | Count |
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Deutsch | 1462 |
Englisch | 315 |
unbekannt | 4 |
Resource type | Count |
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Archiv | 7 |
Bild | 6 |
Datei | 2 |
Dokument | 75 |
Keine | 1003 |
Unbekannt | 2 |
Webseite | 510 |
Topic | Count |
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Boden | 969 |
Lebewesen & Lebensräume | 1311 |
Luft | 906 |
Mensch & Umwelt | 1557 |
Wasser | 976 |
Weitere | 1488 |