Das Projekt "Aktualisierung und Ergänzung der vorliegenden COMMPS Studie bezüglich des Rankings prioritärer Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie sowie sonstiger Schadstoffe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Ausgangssituation: Das Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie hat im Jahr 2002 für das Umweltbundesamt die Studie 'Ranking der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie sowie sonstiger Schadstoffe hinsichtlich ihrer Relevanz in Deutschland bzw. in einzelnen Flusseinzugsgebieten' durchgeführt. Ausgangspunkt für diese Studie war die EU-Liste von 33 prioritären Stoffen, die im Zusammenhang mit Artikel 16 Wasserrahmenrichtlinie (WRL) erstellt und unter Anwendung von Repräsentativitätskriterien und Nutzung von Messdaten aus allen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt wurde. Sie hat Gültigkeit für das gesamte Flussgebiet der Europäischen Union. Stoffe, die lediglich in einem oder zwei Mitgliedsstaaten gemessen wurden, fanden beispielsweise keine Berücksichtigung. Es war Ziel der für das UBA durchgeführten Studie, die COMMPS-Methodik auf eine nationale Ebene herunterzubrechen und für Deutschland anzuwenden. Dazu wurden die in deutschen Binnengewässern per Monitoring nachgewiesenen Schadstoffe hinsichtlich ihrer Relevanz sowohl auf nationaler Ebene als auch zusätzlich regional für die einzelnen Flusseinzugsgebiete in eine Rangordnung gebracht. Zum Erhalt einer Vergleichbarkeit mit der entsprechenden, auf EU-Ebene erhaltenen Rangordnung wurden sowohl die COMMPS-Methode als auch die dort genutzten Monitoringdaten komplett übernommen. Das Ergebnis sind Daten zu Gesamtgehalten der Schwermetalle sowie zu Konzentrationen organischer Stoffe in der Wasserphase und im Sediment. Die Arbeiten zu Schwermetallgehalten in der gelösten Phase wurden in der Studie nicht durchgeführt, da die benötigten Daten in ausreichendem Umfang nicht zur Verfügung standen. Für eine Bewertung der Umweltverträglichkeit von Wasserbausteinen nach WRL besteht in der Anwendung der COMMPS-Methodik auf die deutschen Binnengewässer für die Wasserphase insbesondere hinsichtlich der gelösten Phase Untersuchungsbedarf, jedoch auch insgesamt Aktualisierungsbedarf, da die o.g. Studie Messdaten aus den Jahren 1994 bis 1998 genutzt hat. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ist gemäß der technischen Lieferbedingungen für Wasserbausteine zuständig für die Einschätzung deren Umweltverträglichkeit. Dazu werden die aktuellen Angaben zu Schwermetallkonzentrationen und Gehalten von organischen Schadstoffen in der Wasserphase und den Sedimenten bezogen auf die Flusseinzugsgebiete benötigt. Bei der Einschätzung der Umweltverträglichkeit dient das Verschlechterungsgebot als Bewertungsmaßstab. Das bedeutet, dass die nach dem Einbau von Wasserbausteinen zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen mit den entsprechenden bereits vorhandenen Konzentrationen verglichen werden müssen. Zielsetzung: Der Vergleich von nach dem Einbau von Wasserbausteinen zu erwartenden Schadstoffkonzentrationen mit den entsprechenden bereits vorhandenen Konzentrationen erfolgt mit flusseinzugsgebietsbezogenen Daten der Wasserbeschaffenheit. Dazu sind die Daten zu erheben, zusammenzustellen und auszuwerten.