Das Projekt "Wissenschaftliche Abklärungen im Bereich Industrie- und Siedlungsabfälle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe durchgeführt. Die abfallrechtlichen Vorgaben, besonders jene der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) müssen fortlaufend im Lichte von praktischen Erfahrungen an der Front (Abfallbehandlung, Sammelsysteme, Finanzierungsmodelle usw.) von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen überprüft werden. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden.