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Babyüberwachungsgeräte

Babyüberwachungsgeräte Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken empfiehlt das BfS : Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Babyüberwachungsgeräte werden auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller). Sie übermitteln Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer, um den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen. Dazu nutzen sie zwei verschiedene Übertragungswege: Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient zur Übertragung der Geräusche aus dem Kinderzimmer. Es wird eine Funkverbindung vom Sender (Kinderzimmer) zum Empfänger eingerichtet. Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Häufig sind diese Geräte als Gegensprechanlagen ausgelegt, so dass beide Geräte eine Sende- und Empfangseinheit besitzen. Hochfrequente elektromagnetische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder bei einem Babyüberwachungsgerät, das Geräusche aus dem Kinderzimmer überträgt. Hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger sich in demselben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben diese Einschränkung nicht. Zudem sind die Empfangsteile schnurlos und damit mobil. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk. Dabei werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Vorsorge Unter Vorsorgeaspekten sind bei Babyphonen sowohl die hochfrequenten als auch die niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und somit eine besondere Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen könnte. Einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt es nicht, aktuelle Studien sprechen gegen eine erhöhte Empfindlichkeit von Kindern. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der hochfrequenten Felder Aufgrund verbleibender wissenschaftlicher Unsicherheiten empfiehlt das BfS Minimierungsmaßnahmen: Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der niederfrequenten Felder Leukämie im Kindesalter ist eine seltene Erkrankung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie ist bislang nicht bewiesen. Einige epidemiologische Studien – also Studien, bei denen Gesundheitsdaten über große Gruppen von Menschen gesammelt und analysiert werden - zeigen zwar ein geringfügig erhöhten Leukämierisiko bei Kindern bei bestimmten Magnetfeldern. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten. Die Belastungen durch Magnetfelder, bei denen ein leicht erhöhtes Leukämierisiko in epidemiologischen Studien beobachtet wurde, treten in deutschen Haushalten nur selten auf. Meist werden sie durch Hausinstallationen und Elektrogeräte verursacht, weniger durch Hochspannungsleitungen. Außerdem sind keine biologischen Wirkmechanismen bekannt, durch die Magnetfelder Leukämie verursachen könnten. Tierstudien unterstützen die Beobachtungen aus epidemiologischen Studien ebenfalls nicht. Auch wenn die Ergebnisse dieser Studien keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Leukämierisiko darstellen, empfiehlt das BfS Vorsorgemaßnahmen für Babyüberwachungsgeräte: Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Wenn das Gerät mit Batterien betrieben wird, treten niederfrequente Wechselfelder nicht auf. Stand: 19.02.2025

Rechtsvorschriften im Bereich Luft

Landesrecht Bundesrecht Europarecht Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Gesetz über Gebühren für die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin (Schornsteinfegergebührengesetz – SchfGebG) Verordnung über die Bestimmung weiterer überprüfungspflichtiger Anlagen und der Überprüfungszeiträume (Überprüfungsverordnung – ÜV) Zweite Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens Verordnung über das Ausschreibungsverfahren sowie die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für Tätigkeiten als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Schornsteinfegerausschreibungs- und Auswahlverordnung – SchfAAVO) Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin (Schornsteinfegergebührenordnung – SchfGebO) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung) 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV) 28. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren – 28. BImSchV) 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabe-Verordnung – 41. BImSchV) Richtlinie 2008/50/EG*des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Link) Richtlinie (EU) 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Referenzmethoden, Datenvalidierung und Standorte für Probenahmestellen zur Bestimmung der Luftqualität

Lärm/Industrie- und Gewerbeanlagenlärm: Beurteilung

Die gemessenen oder prognostizierten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der in Nr. 6 der TA-Lärm verglichen. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: in Industriegebieten 70 dB(A) in Gewerbegebieten tags: 65 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags: 60 dB(A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags : 55 dB(A) nachts : 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags : 50 dB(A) nachts : 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags : 45 dB(A) nachts : 35 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für betriebsfremde schutzbedürftige Räume nach DIN 4109, Ausgabe November 1989, unabhängig von der Lage des Gebäudes tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Weitergehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberührt. Schutzbedürftige Räume sind: Wohnräume Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 der TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 TA Lärm tags 70 dB(A) nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A), in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Lärm/Freizeitanlagenlärm: Beurteilung

Die gemessenen oder prognostizierten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der Freizeitlärmrichtlinie verglichen. Die Immissionsrichtwerte "Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: in Industriegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 70 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 70 dB (A) nachts: 70 dB(A) in Gewerbegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 65 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 60 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 60 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 55 dB (A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 55 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 50 dB(A) nachts: 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 50 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB(A) nachts: 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 45 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB (A) nachts: 35 dB (A) Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete: tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte "Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Es gibt Sonderregelungen für Veranstaltungen mit Standortgebundenheit und hoher sozialer Adäquanz und Akzeptanz. Dies sind zum Beispiel Großveranstaltungen wie der Hessentag oder Feste mit kommunaler Bedeutung wie eine Kirmes. Wie dieser Sonderfall zu bewerten ist, kann unter Nr. 4.4 der Freizeitlärmrichtlinie entnommen werden. Bei seltenen Ereignissen an maximal 18 Kalendertagen im Jahr gelten für Ausnahmen, beispielsweise Bundesligaspiele, die nachfolgenden Immissionsrichtwerte: tags (außerhalb der Ruhezeiten): 70 dB(A), tags (innerhalb der Ruhezeiten): 65 dB(A), nachts: 55 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Lärm/Sportanlagenlärm: Beurteilung

Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die in den §§ 2 bis 4 der 18. BImSchV genannten Immissionsrichtwerte unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV "Außen" betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gewerbegebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 65 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 60 dB(A) nachts: 50 dB(A) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 60 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 55 dB (A) nachts: 45 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 55 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 50 dB(A) nachts: 40 dB(A) in reinen Wohngebieten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 50 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB(A) nachts: 35 dB(A) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags (an Werktagen außerhalb der Ruhezeit): 45 dB (A) tags (an Werktagen innerhalb der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen): 45 dB (A) nachts: 35 dB (A) Bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden und bei Körperschallübertragung betragen die Richtwerte für Wohnräume unabhängig von der Lage des Gebäudes in einem der oben genannten Gebiete: tags 35 dB(A) nachts 25 dB(A). Einzelne Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte "Außen" tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB (A) überschreiten. Ferner sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte "Innen" um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Bei seltenen Ereignissen an maximal 18 Kalendertagen im Jahr gelten für Ausnahmen, beispielsweise Bundesligaspiele, die nachfolgenden Immissionsrichtwerte: tags außerhalb der Ruhezeiten 70 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 65 dB(A), nachts 55 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Entwicklung ökologisch und bauphysikalisch optimierter Deckenkonstruktionen für mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise

Das Projekt "Entwicklung ökologisch und bauphysikalisch optimierter Deckenkonstruktionen für mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PIRMIN JUNG Deutschland GmbH durchgeführt. Zielsetzung: Körperschallanregungen durch technische Anlagen oder Trittschall werden im Holzbau aufgrund des geringen Eigengewichts als besonders störend wahrgenommen. PIRMIN JUNG setzt daher in vielen Projekten die Holz-Beton-Verbunddecke ein, die aufgrund der hohen Masse einen guten Schallschutz aufzeigt. Jedoch wird mit Einbringen von Beton auch das Treibhausgaspotenzial von mehr als 100 kgCO2-eq/m²Decke im Vergleich zu Holzbalken- oder Massivholzdecken deutlich erhöht und gleichermaßen ist dessen Rückbaubarkeit bzw. Recyclingfähigkeit erschwert. Im Rahmen des DBU-Projektes entwickeln PIRMIN JUNG und das FG-Bauphysik der RPTU deshalb erstmalig ökologisch und bauphysikalisch optimierte Deckenkonstruktionen für mehrgeschossige Gebäude, die ohne die Verwendung von Frischbetonen oder gebundenes Schüttmaterial auskommen und trotzdem einen hinsichtlich der Bauakustik angenehmen Wohnkomfort bieten sollen. Der Modellcharakter des neuen Lösungsweges besteht aus den folgenden Punkten: - Entwicklung von Deckenaufbauten unter Verwendung rückbaubarer, recycelter und ökologischer Deckenbeschwerungen, - Überprüfung der Deckenaufbauten im Hinblick der tieffrequenten Schallübertragung von Körperschall (Trittschall, technische Anlagen), - Erweiterung der Datengrundlage von Bauteilen in Holzbauweise im mehrgeschossigen Wohnungsbau und - Entwicklung eines Planungstools zur Anpassung der neu entwickelten Holzdecken an verschiedene akustische Situationen. In Summe soll der Schallschutz von Holzkonstruktionen mit Hilfe der neuen ökologischen Deckengestaltung deutlich erhöht werden, um die Akzeptanz des Holzbaus insgesamt zu steigern und den bestehenden Nachteil des geringen tieffrequenten Schallschutzes im Vergleich zur Massivbauweise zu beseitigen. Zudem soll durch geeignete Gestaltung der Deckenkonstruktion das Treibhausgaspotenzial der Holzdecke auf unter 80 kgCO2-eq/m²Decke gesenkt werden, bei gleichzeitiger Verbesserung des bauakustischen Verhaltens und der sortenreinen Rückbaubarkeit.

Teilvorhaben: Bauakustik

Das Projekt "Teilvorhaben: Bauakustik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik Stuttgart, Zentrum für akustische und thermische Bauphysik - Akustik durchgeführt. Ziel des hier vorgeschlagenen Projektes CaPreFloor ist nicht weniger als eine Revolution im Hochbau, nämlich den weltweiten Standard, die massiven Stahlbetondecken im Büro-, Wohnungs- und Hotelbau, durch leichte, aber steife mit Carbon vorgespannte Deckensysteme zu ersetzen. Ziel der HFT Stuttgart ist eine Entwicklung ressourcenschonender, kostengünstiger und hochwertiger Deckenkonstruktionen im Hinblick auf die Schallübertragung und Flankenschallübertragung beim Luft- und Trittschallschutz trotz der sehr schlanken und damit sehr leichten Decken sowie eine gewerkeübergreifende Weiterentwicklung und Optimierung bis hin zur Serienreife des Deckensystems CaPreFloor für den Appartement- und Bürogebäudebau. Bei der Entwicklung von Carbon-Deckensysteme zeigen sich neben den statischen Anforderungen erhebliche Herausforderungen in bauakustischer Hinsicht für die Schallübertragung des Bauteils selbst sowie zu den Schnittstellen Fassade und Innenausbau.

Herstellung stofflich vollständig recyclebarer Filter und Dämmstoffe aus Aerogelen aus Altholz

Das Projekt "Herstellung stofflich vollständig recyclebarer Filter und Dämmstoffe aus Aerogelen aus Altholz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von Aerogelen mittels aus Altholz gewonnener Rohstoffe (Cellulose, Lignin, Hemicellulose). Aus den Aerogelen werden Dämmstoffe und/oder schadstoffabsorbierende Filter hergestellt, aus denen nach Ende der Gebrauchsdauer wieder die genannten Rohstoffe gewonnen werden können. Zusätzlich werden beispielhaft weitere Varianten aus nachwachsenden Rohstoffen aufgezeigt. Aerogele zeichnen sich durch hervorragende Dämmeigenschaften, geringe Schallübertragung und gute Absorptionswirkung für flüchtige chemische Stoffe aus. Das eröffnet diesen Materialien zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z.B. als Dämmstoffe oder Filter. Während die ersten Aerogele aus Siliziumdioxid hergestellt wurden, gibt es heute vielseitige Ausgangsmaterialien, die u.a. auch aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden können, wie z.B. aus Cellulose, Lignin, Stärke oder aus Polysacchariden. Diese Stoffe können auch aus Abfällen oder Produktionsresten verschiedener Herstellungsverfahren gewonnen werden.

Teilvorhaben 1: Aufarbeitung, Bereitstellung und Charakterisierung der Rohstoffe, Charakterisierung der Produkte, Recycling der Produkte

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Aufarbeitung, Bereitstellung und Charakterisierung der Rohstoffe, Charakterisierung der Produkte, Recycling der Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Holzforschung - Wilhelm-Klauditz-Institut durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von Aerogelen mittels aus Altholz gewonnener Rohstoffe (Cellulose, Lignin, Hemicellulose). Aus den Aerogelen werden Dämmstoffe und/oder schadstoffabsorbierende Filter hergestellt, aus denen nach Ende der Gebrauchsdauer wieder die genannten Rohstoffe gewonnen werden können. Zusätzlich werden beispielhaft weitere Varianten aus nachwachsenden Rohstoffen aufgezeigt. Aerogele zeichnen sich durch hervorragende Dämmeigenschaften, geringe Schallübertragung und gute Absorptionswirkung für flüchtige chemische Stoffe aus. Das eröffnet diesen Materialien zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten, z.B. als Dämmstoffe oder Filter. Während die ersten Aerogele aus Siliziumdioxid hergestellt wurden, gibt es heute vielseitige Ausgangsmaterialien, die u.a. auch aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden können, wie z.B. aus Cellulose, Lignin, Stärke oder aus Polysacchariden. Diese Stoffe können auch aus Abfällen oder Produktionsresten verschiedener Herstellungsverfahren gewonnen werden.

Teilvorhaben: Entwicklung alternativer Kühlkonzepte

Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung alternativer Kühlkonzepte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Thermische Energietechnik, Fachgebiet Technische Thermodynamik durchgeführt. Zur Reduktion der Schallabstrahlung sind die grundlegenden Mechanismen bei der Schallentstehung und Schallübertragung zu verstehen. Diese neuen Erkenntnisse sollten bereits während des Konstruktionsprozesses und vor der Produktion und Aufbau von Prototypen einfließen. Deswegen soll im Rahmen dieses Projektes die Körperschallabstrahlung einer Windenergieanlage mit einem hochpoligen Ringgenerator analysiert werden. Da die Temperatur im gesamten System und insbesondere in den Ringgeneratoren aufgrund der hohen Leistungsdichte und durch Dissipation während des Betriebes stetig ansteigt, ist ein effizientes Thermomanagement von grundlegender Bedeutung. Innovative Kühlkonzepte auf Basis zweiphasiger Systeme (z.B. Wärmerohre) halten die Temperatur möglichst konstant und verhindern so die Überschreitung von Grenzwerten. Diese betreffen den Generator und die Leistungselektronik sowie weitere Bauteile, in denen Dissipation zu verzeichnen ist. Zusätzlich werden alternative Kühlkonzepte theoretisch und experimentell analysiert.

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