Lärmbelastung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteseinbahnstrecken und Großflughäfen, sowie innerhalb von Ballungsräumen entsprechend der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Hauptverkehrsstraßennetz, Haupteisenbahnstreckennetz, Großflughäfen sowie Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100 000 mit Straßen, Schienen, Flughäfen und Industriegebieten, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Straßen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Straßen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen/Jahr, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Berichtzeitraum: 2017
Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Schienenwegen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Enthalten sind Ballungsräume mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 sowie Flugplätze innerhalb von Ballungsräumen, mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Lärmbelastung in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteseinbahnstrecken und Großflughäfen, sowie innerhalb von Ballungsräumen entsprechend der Lärmkartierung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
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