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Benda Oberflächentechnik

Die Firma hat mit Datum vom 18.12.2024 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissions- schutzgesetz zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Umbenennung der Beizanlage BZ 1 in Trommelanlage TA 1 und der Entfettungsanlage ENTF 1 in Gestellanlage GA 1, 2. Demontage der Randabsaugungen an der Trommelanlage TA 1, 3. Kompletteinhausung der Trommelanlage TA 1 mittels Folien, 4. Errichtung und Betrieb einer Ablufteinrichtung inkl. Wäscher mit vorgeschalteten Tropfenabscheider, nachgeschaltetem Schalldämpfer sowie Abluftführung für die Gestell- und Trommelanlage, 5. Umrüstung einer Spüle (B 12) in der Trommelanlage in eine Dekapierung (Wasser plus 20 %ige Salpetersäure), 6. Errichtung und Betrieb eines neuen Sammelbehälters B 01 (3 m³) für Spülwässer etc. aus der Trommelanlage TA 1.

Antrag der Hirsch-Brauerei Honer GmbH & Co. KG auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Neubau eines Gär- und Lagerkellers in 78573 Wurmlingen

Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb eines Gär- und Lagerkellers als Gebäude mit unterirdischem Verbindungsgang zur prozesstechnischen Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude. Einzige Emissionsquelle ist eine Abluftanlage (CO2), welche mit Schalldämpfern ausgestattet wird. Die im Gärprozess entstehende Kohlensäure wird im geschlossenen Rohrsystem zur CO2-Rückgewinnungsanlage im Bestand abgeleitet.

Rolls-Royce Solutions GmbH immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Änderung Ihrer Pfüfstandanlage für Motoren

Die Rolls-Royce Solutions GmbH hat am 07.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Än-derungsgenehmigung für die Änderung Ihrer Pfüfstandanlage für Motoren, an dem Standort Maybachplatz 1, 88045 Friedrichtshafen beantragt. Das Änderungsvorhaben umfasst die folgenden Änderungen:  den Austausch des BHKW-Moduls G12V4000 L64 gegen ein BHKW-Modul MTU 8V4000 GS mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 2,4 MW,  die Errichtung und Betrieb eines SCR-Katalysators mit integriertem Oxidationskatalysator,  die Errichtung und Betrieb eines AdBlue-Behälters mit dem dazugehörenden Rohrsystem,  die Errichtung und Betrieb neuer Schalldämpfer für die Abgasleitung und diverse Lüftungsöffnungen,  die Errichtung und Betrieb eines neuen Schornsteines mit einer Höhe von 16 m,  die Errichtung und Betrieb eines neuen Tank-Raumes für das Umfüllen der Motorölfässer,  die Anpassung der gesamten Infrastruktur an die geänderten Betriebsbedingungen,  bauliche Anpassungen des bestehenden Gebäudes 64 u.a. durch Anbauten an die geänderten Bedürfnisse.

Hansewerk Natur - BHKW Paul-Ehrlich-Str. 1- Verringerung der maximal möglichen Leistungen von Kessel 3 und 4 sowie Ertüchtigung der entsprechenden Schalldämpfer

Begrenzung der maximal möglichen Leistung der Kessel 3 und 4 auf 80% im Ergasbetrieb sowie Ertüchtigung der Schalldämpfer auf dem Grundstück Paul-Ehrlich-Straße 1, 22763 Hamburg

Errichtung und Betrieb einer Textilwaschanlage Firma UTT Krumbach

Mit der Waschanlage, die in einer bestehenden Betriebshalle errichtet und betrieben wird, werden bahnenförmige Airbag-Stoffe in mehreren hintereinandergeschalteten Wasch- sowie Saug- bzw. Quetschmaschinen von Schlichterückständen gereinigt, anschließend in einem eingehausten Zylindertrockner mit 16 dampfbeheizten Trockenzylindern getrocknet und danach mit 2 wassergekühlten Zylindern abgekühlt, ehe diese für ihre weitere Verarbeitung wieder aufgerollt und auf der Bereitstellungsfläche in der Halle zwischengelagert werden. Die technisch maximal mögliche Waschleistung beträgt 77,7 Tonnen Textilien pro Tag. Die Anlage wird 7 Tage die Woche und 24 Stunden je Tag betrieben. Die beim Trocknungsprozess anfallende Abluft wird mittels 2 Ventilatoren abgesaugt und über 2 Abluftkamine über Dach abgeleitet. Die bei der Erzeugung des für die Saugmaschinen benötigten Vakuums mittels einer zentralen Pumpe anfallende Abluft wird über einen Zyklonabscheider geführt und ebenfalls über eine Abluftleitung über Dach abgeführt. Die Abluftleitung wird mit Schalldämpfern versehen. Der für den Wasch- und Trocknungsprozess benötigte Dampf wird aus den beiden bestehenden, erdgasbefeuerten Dampfkesseln zur Verfügung gestellt, deren Abgase über einen bestehenden, rund 38 m hohen Schornstein abgeleitet werden. Das zum Waschen verwendete Wasser wird mittels einer Enthärtungsanlage aufbereitet. Das verbrauchte Waschabwasser wiederum wird in einem Ausgleichsbehälter gesammelt, homogenisiert und danach der städtischen Abwasseranlage zugeführt. Die für den Anlagenbetrieb benötigten Chemikalien werden in der Halle in Gebinden gelagert und bereitgestellt. Für den Einbau der Waschanlage ist eine Erhöhung der Halle in einem Teilbereich erforderlich. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Robert-Steiger-Straße“ (Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO) und entspricht dessen Festsetzungen.

Wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes Dresden-Reick durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotoren-Heizkraftwerkes der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH

Die DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH beantragte gemäß § 16 BImSchG die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes Dresden-Reick durch Errichtung und Betrieb eines Gasmotoren-Heizkraftwerkes. Die Änderung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer erdgasbetriebenen Verbrennungsmotoranlage bestehend aus acht Gasmotor-Generatormodulen jeweils mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 24,5 MW und einer elektrischen Leistung von jeweils ca. 10 MW sowie einer Wärmeleistung von jeweils ca. 10 MW. Die geplante Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) soll der Strom- und Wärmeerzeugung dienen und flexibel auf die Anforderungen des Strom- und Fernwärmebedarfs reagieren können. Die acht Gasmotor-Generatormodule bestehen jeweils aus einem erdgasbetriebenen Verbrennungsmotor, der mit einem Generator gekoppelt ist und diversen modulzugehörigen Nebeneinrichtungen. Jedes dieser Module verfügt über ein Abgassystem mit Wärmeüberträgern für die Bereitstellung der Fernwärme und ein Abgasreinigungssystem über SCR-Katalysatoren und Oxidationskatalysatoren zur Minderung der Stickstoffoxidemission und der Emission organischer Luftschadstoffe sowie die erforderlichen Emissionsmesseinrichtungen und Abgasschalldämpfer. Die Abgase der Motoren sollen über zwei vierzügige Schornsteine von 58 m Höhe abgeleitet werden. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll im März 2021 erfolgen. Das Vorhaben bedarf nach Nr. 1.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.1990 (BGBl. I, S. 94), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes zur Durchführung der VO (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten vom 08.09.2017 (BGBl. I, S. 3370) geändert wurde, einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Das Unternehmen hat sich freiwillig für die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden und die entsprechenden Unterlagen zur Prüfung vorgelegt.

UVP-Vorprüfungsergebnis Verdichterstation Itterbeck-Halle (Z11) / Neptune Energy Deutschland GmbH

Feststellung gemäß § 5 UVPG Bek. d. LBEG v. 28. 1. 2020 Az.: L1.4/L67007/03-08_02/2019-0051 Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH beabsichtigt auf dem Betriebsplatz Itterbeck-Halle (Z11) eine neue Verdichteranlage zu installieren. Die neue Verdichteranlage besteht aus einem Schraubenverdichter, der mit einem Gasmotor des Fabrikats Waukesha Typ L 5794 GSI angetrieben werden soll. Neben dem Verdichter und dem Antriebsmotor werden ebenfalls die dazugehörigen Einrichtungen erneuert. Hierzu zählen bspw. die Brenngasversorgung, die Kühlsysteme, die Schalldämpfer sowie die Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Die maximale Feuerungswärmeleistung des neuen Gasmotors beträgt ca. 2520 kW bei einer Leistungsabgabe von 100 %. Im regulären Verdichterbetrieb soll der Gasmotor zwischen 60 % und 80 % seiner maximal möglichen mechanischen Leistung betrieben werden. Nach Inbetriebnahme der neuen Verdichteranlage soll die vorhandene Verdichteranlage stillgesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Rückbau der alten Verdichteranlage, der Maschinenhalle und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgen. Der Betriebsplatz Itterbeck-Halle Z11 befindet sich in der Gemeinde Halle im Landkreis Graf-schaft Bentheim. Durch den Austausch der Verdichteranlage liegt im vorliegenden Fall ein Änderungsvorhaben im Sinne des UVPG vor. Wird ein Vorhaben geändert, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, so besteht für das Änderungsvorhaben die UVP-Pflicht, wenn das geänderte Vorhaben einen in Anlage 1 UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG). Gemäß Anlage 1 Nr. 1.4.1.3 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage oder einer Gasturbinenanlage zum Antrieb von Arbeitsmaschinen für den Einsatz von naturbelassenem Erdgas und Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 50 MW eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden. Außerdem kann das Prüfungsergebnis in Papierform beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, angefordert werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Erweiterung der bestehenden Biogasanlage

Die vorhandene Biogasanlage, bestehend aus einer Biogaserzeugungsanlage unter anaeroben Vergärung von Gülle und nachwachsenden Rohstoffen sowie einer Biogas-Verbrennungsmotoranlage (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Warmwasser mit einer Feuerungswärmeleistung von 932 kW als Nebeneinrichtung soll um ein zweites Biogas-BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.050 kW, das der bedarfsorientierten Stromerzeugung dient (Flexibilisierung des Anlagenbetriebs) sowie um einen Aktivkohleadsorber zur weitergehenden Entschwefelung des Biogases, der in einem Anbau an das Betriebsgebäude untergebracht wird, erweitert werden. Die Verbrennungsabgase des zweiten BHKW werden über einen separaten, 10 m hohen Abgaskamin, der mit einem Reflexions- und einem Absorptionsschalldämpfer versehen ist, abgeleitet. Das neue BHKW erhält zudem einen kombinierten Not- sowie Ladeluftkühler an der Gebäudeaußenwand. Ferner ist ein Anbau für das Motorenöllager (1.000 ltr. Altöl und 1.000 ltr. Frischöl in zugelassenen Behältern) sowie ein zweiter Trafo geplant. Im Übrigen bleibt die Biogasanlage unverändert.

BASF Construction Solutions GmbH - Wesentliche Änderung der Melment-Anlage durch Errichtung und Betrieb einer regenerativen thermischen Oxidation (RTO) am Trockner MF2

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag der BASF Construction Solutions GmbH gemäß § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG auf wesentliche Änderung der Melment-Anlage durch Errichtung und Betrieb einer regenerativen thermischen Oxidation (RTO) am Trockner MF2 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 625/17 Gemarkung/Gemeinde Trostberg (Anlage nach Nr. 4.1.8EG des Anhangs 1 i.V.m. Nr. 30 des Anhangs 2 zur 4. BImSchV) - Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG Die BASF Construction Solutions GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg in der Melment-Anlage die Errichtung und den Betrieb einer neuen Abgasreinigungseinrichtung auf Basis regenerativer thermischer Oxidation zur verbesserten Reinigung der Abgase eines Sprühtrockners. Die Handhabung neuer Stoffe oder die Herstellung neuer Produkte werden nicht beantragt. Die Produktionskapazität der Anlage wird nicht verändert. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 02.01.2018 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BImSchG beantragt. Beim geplanten Änderungsvorhaben handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Bei dem Änderungsvorhaben waren unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien als besondere Merkmale die Nr. 1.5 zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen haben kann. • Luftreinhaltung: für einen Sprühtrockner wird aus Umweltschutzgründen als neue Abgasreinigungseinrichtung eine RTO errichtet. Die zu erwartenden Emissionen werden weiterhin unter den jeweiligen Grenzwerten der TA Luft liegen. Insgesamt ist mit einer Verbesserung der Immissionssituation zu rechnen. • Lärm: durch die neue RTO kommen neue Lärmquellen hinzu, gleichzeitig entfallen Lärmquellen durch Wegfall des bisherigen Wäscherbetriebs. Zur Einhaltung der geforderten Grenzwerte sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallhauben, Schalldämpfer, Schallisolierung, etc.) vorgesehen. Damit leistet das Vorhaben keinen nennenswerten Beitrag zur Immissionsbelastung und bewirkt auch keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen. Das Landratsamt Traunstein kommt aufgrund überschlägiger Prüfung zu der Einschätzung, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Nähere Informationen hierzu können beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer-Nr. B 2.75 eingeholt werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0861-58-272 wird gebeten.

Änderungen im Jagdrecht: nachhaltige Verbesserungen Landwirtschaftsministerin Dalbert stellt Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor

Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt beschlossen. In der gestrigen Debatte anlässlich der ersten Lesung im Landtag sagte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert:?Die geplanten Änderungen dienen dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulationen ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägerinnen, Förstern und Waldbesitzerinnen. Es wird sowohl die hohe Eigenverantwortlichkeit der Jägerinnen und Jäger weiter gefördert, als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes gestärkt. Und es wird unbürokratischer: bislang nicht eindeutige Regelungen werden präzisiert.? Die einzelnen Änderungen erläuterte die Ministerin wie folgt:Mehr Rechtssicherheit: Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden?Bewegungsjagden erfolgen meist unter Einsatz von Jagdhunden, die das Wild aufspüren und in Bewegung und so vor die Schützen bringen sollen. Hierbei kann es vorkommen, dass Jagdhunde Reviergrenzen überschreiten. Dies führt nicht selten zu Streitereien zwischen Jagdnachbarn. Die Aufnahme einer Duldungspflicht beim Überjagen der Reviergrenzen soll für mehr Rechtssicherheit sorgen, Streitigkeiten vorbeugen und liegt im öffentlichen Interesse an der Abschusserfüllung.?Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht?Die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht dient der Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Jahr 2014. Dass dafür unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit besteht, daran gibt es mittlerweile keinen Zweifel. Die Nilgans verhält sich gegenüber anderen zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angeht. Sie alle kennen die Berichte, wonach die Nilgans sogar Störche und Rotmilane aus ihren Nestern vertrieben hat. Mit der Aufnahme in das Jagdrecht verbunden ist gleichzeitig eine Ausnahme von der jagdlichen Hegepflicht.?Nutzung von Schalldämpfern?Die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung erfolgt zum Gesundheitsschutz von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen beim Hörvermögen durch den Schussknall ist ein unabweisbares Argument für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd. Nach Ausräumung ursprünglicher waffenrechtlicher Bedenken und Sicherheitsvorbehalten ist die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd bereits in mehreren Ländern erlaubt. Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll dies auch in Sachsen-Anhalt möglich werden.?Schutz der GroßtrappeZum Schutz besonders geschützter oder streng geschützter Tierarten vor Beutegreifern, wie zum Beispiel Fuchs, Marderhund, Waschbär und Mink, werden die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde erweitert. Sie kann künftig nicht nur den Fang von Federwild, sondern von Wild allgemein mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen gestatten. Außerdem darf dieses Wild auch getötet werden. Gleichzeitig stellt die Beschränkung der Fangjagd auf den Lebendfang sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Die Änderung ist vor allem zum Schutz der Großtrappe notwendig.? Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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