Environmental policy requires great staying power not only in terms of climate protection. A look at air pollution control and water protection shows that while harmful emissions to the environment are decreasing in many areas, this is no reason to sound the all clear. For example, only ten percent of rivers and streams in Germany and only about one percent of examined sections of North and Baltic Sea coasts exhibit good ecological status, mainly because nutrient loads are still too high. Veröffentlicht in Broschüren.
In order to improve the noise situation in Europe, the EU issued the Environmental Noise Directive (2002/49/EC) in 2002. Noise pollution is to be determined in noise maps by means of harmonized assessment methods. For this purpose, the EU has developed these methods under the acronym CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) with the participation of the Member States. A quality assurance of noise calculations in accordance with DIN 45687 is mandatory. In this documentation, the methods for the determination of sound emissions, the calculation of sound propagation and the assessment of noise exposure are applied to exemplary scenarios. Veröffentlicht in Texte | 74/2019.
With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.
Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Neue EU-Verordnungen für umweltfreundliche Heizungen Am 26. September 2015 werden vier EU-Verordnungen über Heizgeräte und Warmwasserbereiter wirksam. Die Verordnungen geben schrittweise Grenzwerte für die Energieeffizienz und die Schadstoffemissionen vor und führen die Energieverbrauchskennzeichnung verpflichtend ein. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen Regelungen: „Erstmals gelten nun ambitionierte Anforderungen für die umweltgerechte Gestaltung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern. Sie sind ein zentrales Element einer wirkungsvollen europäischen Energiesparpolitik.“ Und Professor Dr. Ulrich Panne, Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstreicht, wie wichtig diese Verordnungen für die Energiewende sind: „Diese Rechtsgrundlage hilft, Energie einzusparen. Die BAM hat sich im Verfahren für technische Anforderungen eingesetzt, die anspruchsvoll aber von der Industrie durchaus umsetzbar sind." Die Europäische Kommission erwartet, dass die Verordnungen rund ein Viertel des EU-Ziels für 2020 zur Einsparung von Primärenergie erschließen. Unter die neuen Verordnungen fallen sowohl Großanlagen als auch Anlagen wie sie in Einfamilienhäusern genutzt werden. Für Heizgeräte von Zentralheizungen und Warmwasserbereiter bis 400 Kilowatt (kW) Nennleistung sowie Warmwasserspeicher bis 2.000 Liter Speichervolumen gelten nun beim Inverkehrbringen in der EU Mindestanforderungen an deren Energieeffizienz. Danach sind von den klassischen Heizkesseln bis auf wenige Ausnahmen nur noch Brennwertkessel zulässig. Auch Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Warmwasserbereiter müssen Mindest-Energieeffizienz-Werte erfüllen. Für Wärmepumpen gelten zusätzlich Anforderungen an die Schallemissionen. Gleichzeitig regeln die Verordnungen, dass Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW Nennleistung und Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen, also typische Geräte in Einfamilienhäusern mit den bereits von Haushaltsgeräten bekannten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet werden. In Kombination mit Solaranlagen oder weiteren Heizgeräten, muss diese “Verbundanlage” zukünftig eine zusätzliche Kennzeichnung erhalten. Die EU-Kommission stärkt damit die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher: Geräte mit hohen Energieverlusten werden nicht mehr erhältlich sein. Geräte, die die Mindestanforderungen erfüllen, müssen mit einheitlichen Informationen gekennzeichnet werden, darunter die Energieeffizienzklasse oder die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten und Verbundanlagen – auch im Internet. Der Markt für Wärmeerzeuger in Deutschland umfasste im Jahr 2014 rund 680.000 Anlagen. Davon waren 590.000 Gas- und Ölkessel, von denen wiederum etwa vier Fünftel bereits Brennwerttechnik nutzt. Auf Raumwärme und Warmwasser entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Ab dem 01.01.2016 sollen in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung erhalten. Dabei handelt es sich um einen Teil des “Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz” der Deutschen Bundesregierung. Eine Entscheidung des Bundestages über die Kennzeichnung von Altanlagen steht aber noch aus. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie 2010/30/EU sind Teil der der “integrierten Produktpolitik” der EU-Kommission, die die Umweltwirkungen von Produkten verringern soll. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und das Umweltbundesamt hatten zusammen an Rechtsetzungsverfahren mitgewirkt.
Achieving the goals of the Paris Agreement requires increased global climate action, especially reduced deforestation and restoration of forests to protect and rebuild ecosystems carbon stocks. Based on a sound analysis of existing multilateral cooperation the paper presents five recommendations to increase climate ambition of the G20 countries in the respective policy field: increasing stakeholder participation to improve ownership, establishing a facility to provide a global reference data set of land use emissions, jurisdictional approaches to enhance private sector engagement and increasing integration of forest protection and restoration pledges and policies into NDCs and COVID-19 recovery plans. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2021.
Die deutschen Umweltverbände forderten am 13. September 2013 Bundesumweltminister Peter Altmaier auf, sich für den Schutz der Schweinswale beim Ausbau der Offshore-Windenergie einzusetzen. Das sogenannte Schallschutzkonzept soll nach Auffassung der Verbände auch gegen die Widerstände der Windkraftlobby noch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden. Mehr als zwei Jahre verhandelten Vertreter/innen aus Politik, Wirtschaft und Naturschutz, wie die Anforderungen der Energiewende am Beispiel der Offshore-Windkraft mit den bestehenden Verpflichtungen des Naturschutzrechts zu vereinbaren sind. Der Entwurf für ein "Konzept für den Schutz der Schweinswale vor Schallbelastungen bei der Errichtung von Offshore-Windparks in der deutschen Nordsee" gibt den Rahmen für den weiteren Ausbau vor. Das Konzept legt Schallgrenzwerte, räumliche Belastungsgrenzen und technische Maßnahmen zur Lärmreduktion fest. Anfang August 2013 sollte Bundesumweltminister Peter Altmaier das Papier vorstellen. Die Stiftung Offshore-Windenergie wies die Vorwürfe zurück, eine Blockadehaltung gegenüber dem Schallschutzkonzept einzunehmen.
Schall ist das sensorische Signal, das sich am weitesten im Ozean ausbreitet. Es wird von der Meeresfauna verwendet, um die Meeresumwelt zu erfassen und für die intra- und interspezifische Kommunikation bei Meerestieren, von Wirbellosen bis hin zu Großwalen. Vormals unberührte Regionen wie die Arktis unterliegen derzeit einem schnellen Wandel, der durch anthropogene Nutzung und globale Erwärmung getrieben wird. Die Arktis ist für viele Meeresorganismen von zentraler Bedeutung, beispielsweise für die nahrungssuchende Blauwale. Da intensive Schallemissionen wie sie bei der Öl- und Gasexploration vorkommen, große Auswirkungen auf Meeressäuger haben können, ist es wichtig, nach alternativen Schallquellen zu suchen. Ziel des Projekts ist es, die Reaktionen von Blauwalen auf synthetisch erzeugte akustische Signale von Marine Vibratoren (MV) in ihren Nahrungsgründen zu untersuchen. Das Verhalten von Blauwalen wurde mit akustischen und bewegungsbasierten Aufnahmegeräten gemessen, die den empfangenen Schallpegel am Tier sowie dessen Tauchparameter aufzeichneten. Ein Unterwasserlautsprecher (Argotec-Schallquelle, SS-2) wurde verwendet, um die Tiere tieffrequenten Geräuschen ähnlich denen von MVs auszusetzen, während die Verhaltensreaktionen an den besenderten Tieren gemessen wurden. Darüber hinaus wurden visuelle Beobachtungen und akustische Bojen verwendet, um weitere Verhaltensreaktionen aufzuzeichnen. Der Quellschallpegel des Lautsprechers betrug 180-188 dB re 1 MikroPa in 1 m Entfernung, wobei die gemessenen Empfangspegel in verschiedenen Bereichen während der kontrollierten Expositionsversuchen analysiert wurden. Der maximale Abstand zum Lautsprecher, in der Verhaltensreaktionen einschließlich akustischer Reaktionen erwartet werden, wurde gemäß dem NMFS (2022) Verhaltensreaktionskriterium für Meeressäuger von 120 dB re 1 MikroPa auf 11,1 km modelliert. Während der Schallexposition wurden Veränderungen im Verhalten der Blauwale in Bezug auf die an der Oberfläche verbrachte Zeit (< 2 m Wassertiefe) für die Dauer des Tauchgangs und die Zeit nach dem Tauchgang festgestellt. Besenderte Tiere suchten vor der Schallexposition kontinuierlich nach Nahrung, stoppten die Nahrungssuche jedoch kurzzeitig während sie dem MV-Schall ausgesetzt warenund zeigten in dieser Zeit Tauchgänge ohne Nachrungssuchverhalten. Wir beobachteten, dass Blauwale die Amplitude, Dauer, Wiederholungsrate und Frequenz ihres Rufsignals veränderten, was als Kompensationsmechanismus für erhöhte Umgebungsgeräusche interpretiert werden kann. Diese Fähigkeit, Maskierungsgeräusche durch Anpassung ihrer Vokalisierung zu überwinden, ist von entscheidender Bedeutung um trotz des Vorhandenseins von vibroseismischen Schallsignalen zu kommunizieren. Diese Reaktionen traten bei Walen innerhalb des 11-km-Reaktionsradius auf. Trotz des Fehlens direkter Vergleichsstudien kann davon ausgegangen werden, dass die Reaktionen der Blauwale auf MVs wahrscheinlich weniger schwerwiegend sind als bei anderen Schallquellen (wie z.B. Airguns) die für die Öl- und Gasexploration eingesetzt werden. Diese Studie unterstreicht aber auch, dass beim Einsatz von MVs in geringerer Entfernung von Blauwalen mit Vorsicht vorgegangen werden muss. Quelle: Forschungsbericht
Durch elektrische Antriebstechnologien bei Kraftfahrzeugen ergibt sich eine Reduktion der Schallemissionen aus dem Antriebs- und Abgasstrang vor allem in niedrigen Geschwindigkeitsbereichen bis ca. 30 km/h. Während die positiven Effekte auf den Lärmschutz unstrittig sind, werden mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit infolge der verringerten Fahrzeuggeräusche kritisch diskutiert. In der vorliegenden Untersuchung wurde daher nach Lösungsansätzen gesucht, inwiefern das Lärmminderungspotenzial von Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb unter der Bedingung der Erhaltung bzw. Erhöhung der Verkehrssicherheit ausgeschöpft werden könnte. Die folgenden forschungsleitenden Fragestellungen wurden dabei adressiert: - Wie sehen der rechtliche Rahmen sowie die technischen Anforderungen in Bezug auf das AVAS aus? - Welches Unfallrisiko geht vor dem Hintergrund der zunehmenden Zulassungszahlen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen für den Fuß- und Radverkehr aus? - Welche Personengruppen sind im Zusammenhang mit der Wahrnehmung leiser Kraftfahrzeuge besonders gefährdet? - Wie unterscheidet sich die akustische Wahrnehmbarkeit von E-Pkw und Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor? - Welches sind die ausschlaggebenden Faktoren für die akustische Wahrnehmbarkeit von Fahrzeugaußengeräuschen? - Welche unterschiedlichen Positionen und Blickwinkel bestimmen die aktuelle Diskussion zum AVAS? - Welche alternativen Maßnahmen sind geeignet, das heutige AVAS zu ersetzen? Quelle: Forschungsbericht
Aktenzeichen: 766.0015/22/1.6.2 [HB-20] 766.0016/22/1.6.2 [HB-21] 766.0017/22/1.6.2 [HB-22] 766.0018/22/1.6.2 [HB-23] 766.0019/22/1.6.2 [HB-24] 766.0020/22/1.6.2 [HB-25] Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglich-keitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Str. 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 16/19 des BImSchG die Genehmigung für die wesentliche Änderung von 6 Windenergieanlagen (WEA). Der Antrag beinhaltet die Schallleistungserhöhung im Nachtzeit-raum der Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 (HB-20 bis HB-22), E-115 EP3 E3 (HB-23 und HB-25) und E- 82 E2 (HB-24). Die Leistung der HB-20 veringert sich hierbei von 3000 kW auf 2700 kW. Bei den WEA HB-21 und HB-22 wird die Nennleistung von jeweils 3000 kW beibehalten. Ebenso wird die Leistung bei der HB-24 mit 2300 kW und den WEA HB-23 und HB-25 mit je 4200 kW beibehalten. Durch die Änderung der Betriebsmodi bzw. Änderung der Rotorblattwinkel zum Wind wird mit weniger Wind dieser effektiver für mehr (Anfangs-)Leistung bzw. Ertrag genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich die Schallemissionen der WEA dadurch geringfügig erhöhen. Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
Das Projekt "Schalldämmung und Schallabsorption von Schirmen, die nicht nach ZTV-Lsw 88 und DIN EN 1793 geprüft werden können" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Bauphysik durchgeführt. Für Schallschirme mit strukturierter Oberfläche gibt es zurzeit kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Messung der Schallabsorption. Das in der ZTV-Lsw 88 beschriebene Prüfverfahren, das Messungen im Halsraum vorsieht, gilt nicht für Erd- und Steilwälle. Außerdem ist die Anwendung des Hallraumverfahrens nach DIN EN 1793-1 ausdrücklich auf ebene Absorber schränkt. Die EU förderte deshalb das Projekt ADRIENNE zur Entwicklung eines entsprechenden Messverfahrens, das im Labor und in situ einsetzbar ist. Mit dieser Arbeit wurde die Anwendbarkeit des Adrienne-Verfahrens bei Lärmschutzeinrichtungen mit strukturierter Oberfläche praktisch erprobt. Außerdem waren Aussagen über die Anwendbarkeit von Ergebnissen der Nahfeldmessungen auf die Pegeländerung im Fernfeld zu erbringen. - Es zeigte sich, dass das Adrienne-Verfahren als Kontrollverfahren bei größeren Messabständen u.a. wegen mangelnder zeitlicher Invarianz des Schallübertragungsweges nicht anwendbar ist. Eine Alternative zur Kontrolle der Adrienne-Ergebnisse wurde entwickelt, die jedoch trotz viel versprechender Ansätze nicht zur Anwendungsreife gebracht werden konnte. - Das Adrienne-Verfahren stellt für stark strukturierte Wände nach derzeitigem Erkenntnisstand keine uneingeschränkt geeignete Messmethode dar, so dass von einer Übernahme dieses Verfahrens in die Neuausgabe der ZTV-Lsw abgeraten wird. Gleiches gilt auch für die Einführung als verbindliche europäische Messnorm in EN 1793-5.
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